Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...
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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 27<br />
neue Situation kann sich mehr oder weniger deutlich von jener vor dem Eingriff unterscheiden,<br />
es sind aber wieder fischereilich nutzbare Ressourcen vorhanden.<br />
Den Fischern ist, wie Voigt zur Recht anmerkt, zuzumuten, sich auf eine solche<br />
veränderte Situation einzustellen und sich mit neuen Fangplätzen und -möglichkeiten<br />
vertraut zu machen. Dies gehört in der Tat zum Wesen der Fischerei, insbesondere in<br />
Flussmündungs- und Wattgebieten, die auch aufgrund natürlicher Faktoren einer hohen<br />
Dynamik unterliegen. Die Tatsache, dass Küstenfischer nicht nur saisonal, sondern auch<br />
zwischen den Jahren Fangplätze unterschiedlich stark befischen (wie später zu zeigen<br />
sein wird) deutet bereits darauf hin, dass sie sich solchen Herausforderungen stellen.<br />
Sobald sich veränderte, aber im Wesentlichen gleichwertige Fangmöglichkeiten wieder<br />
einstellen, ist im Sinne von Voigt nach einer angemessenen Frist nicht mehr von<br />
maßnahmenbezogenen Auswirkungen zu sprechen. Im Sinne von Voigt ist hier z. B.<br />
auch einem Hamenfischer zuzumuten, sich neue Hamenstellen zu suchen (sofern solche<br />
zur Verfügung stehen).<br />
Anders ist die Situation jedoch zu beurteilen, wenn sich auch nach fünf Jahren nachweislich<br />
kein gleichwertiger Zustand eingestellt hat, z. B. weil sich die Bedingungen für die<br />
Ausübung der Fischerei grundsätzlich verschlechtert haben, weil deutlich negative<br />
Effekte auf die Bestandssituation verwertbarer Arten verursacht wurden oder weil der<br />
Eingriff betriebsbedingt kontinuierliche weitere Eingriffe nach sich zieht, die immer<br />
wieder negativ auf die Fischerei wirken. Insbesondere relevant ist dies, wenn auch keine<br />
Ausweichmöglichkeiten oder sonstigen Alternativen zur Verfügung stehen. Ein solcher<br />
Fall könnte sich – hier rein theoretisch angenommen – zum Beispiel bei der Hamenfischerei<br />
ergeben, die nicht einfach in ein anderes Flusssystem wechseln kann (zumal<br />
alle anderen geeigneten Flüsse auch von Eingriffen gekennzeichnet sind).<br />
Gegenüber der pauschalen Begrenzung der Dauer von Wirkungen im <strong>Gutachten</strong> Dr. Voigt-<br />
Consulting soll hier also stärker differenziert und im Einzelfall unter Berücksichtigung der<br />
konkreten Umstände abgeschätzt werden, welche Dauer Beeinträchtigungen zuzumessen ist.