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Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...

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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 27<br />

neue Situation kann sich mehr oder weniger deutlich von jener vor dem Eingriff unterscheiden,<br />

es sind aber wieder fischereilich nutzbare Ressourcen vorhanden.<br />

Den Fischern ist, wie Voigt zur Recht anmerkt, zuzumuten, sich auf eine solche<br />

veränderte Situation einzustellen und sich mit neuen Fangplätzen und -möglichkeiten<br />

vertraut zu machen. Dies gehört in der Tat zum Wesen der Fischerei, insbesondere in<br />

Flussmündungs- und Wattgebieten, die auch aufgrund natürlicher Faktoren einer hohen<br />

Dynamik unterliegen. Die Tatsache, dass Küstenfischer nicht nur saisonal, sondern auch<br />

zwischen den Jahren Fangplätze unterschiedlich stark befischen (wie später zu zeigen<br />

sein wird) deutet bereits darauf hin, dass sie sich solchen Herausforderungen stellen.<br />

Sobald sich veränderte, aber im Wesentlichen gleichwertige Fangmöglichkeiten wieder<br />

einstellen, ist im Sinne von Voigt nach einer angemessenen Frist nicht mehr von<br />

maßnahmenbezogenen Auswirkungen zu sprechen. Im Sinne von Voigt ist hier z. B.<br />

auch einem Hamenfischer zuzumuten, sich neue Hamenstellen zu suchen (sofern solche<br />

zur Verfügung stehen).<br />

Anders ist die Situation jedoch zu beurteilen, wenn sich auch nach fünf Jahren nachweislich<br />

kein gleichwertiger Zustand eingestellt hat, z. B. weil sich die Bedingungen für die<br />

Ausübung der Fischerei grundsätzlich verschlechtert haben, weil deutlich negative<br />

Effekte auf die Bestandssituation verwertbarer Arten verursacht wurden oder weil der<br />

Eingriff betriebsbedingt kontinuierliche weitere Eingriffe nach sich zieht, die immer<br />

wieder negativ auf die Fischerei wirken. Insbesondere relevant ist dies, wenn auch keine<br />

Ausweichmöglichkeiten oder sonstigen Alternativen zur Verfügung stehen. Ein solcher<br />

Fall könnte sich – hier rein theoretisch angenommen – zum Beispiel bei der Hamenfischerei<br />

ergeben, die nicht einfach in ein anderes Flusssystem wechseln kann (zumal<br />

alle anderen geeigneten Flüsse auch von Eingriffen gekennzeichnet sind).<br />

Gegenüber der pauschalen Begrenzung der Dauer von Wirkungen im <strong>Gutachten</strong> Dr. Voigt-<br />

Consulting soll hier also stärker differenziert und im Einzelfall unter Berücksichtigung der<br />

konkreten Umstände abgeschätzt werden, welche Dauer Beeinträchtigungen zuzumessen ist.

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