Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...
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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 26<br />
Insgesamt enthielt die Tabelle 725 Datensätze, eine kleine Zahl davon unvollständig. Die<br />
Benennung der Hamenstellen scheint nicht immer einheitlich zu sein, soweit offensichtlich<br />
wurden Angaben für die Bearbeitung vereinheitlicht. In manchen Fällen waren Stellen mit<br />
zwei Tonnen bezeichnet, während zu diesen Tonnen auch einzelne Meldungen vorlagen. Jene<br />
Zeiten, die sich auf beide Tonnen bezogen, wurden auf die einzelnen Tonnen aufgeteilt.<br />
Viele der Hamenstellen sind nach Tonnen benannt, und tatsächlich fischen die Hamenfischer<br />
häufig am Rand des Fahrwassers, etwa am Tonnenstrich. In den kartographischen Darstellungen<br />
sind die Liegeplätze entsprechend mit der Position der jeweiligen Tonnen dargestellt,<br />
sofern keine sonstigen Angaben vorlagen; im Einzelfall kann es sein, dass der tatsächliche<br />
Liegeplatz leicht von dieser Position abweicht.<br />
Da keine Daten zu Anlandungen und Erlösen vorlagen, wurden die Nutzungszeiten der<br />
Hamenstellen hilfsweise für die Beurteilung von deren Bedeutung herangezogen. Dabei wird<br />
angenommen, dass die Nutzungszeit zumindest ein Anhaltspunkt für die wirtschaftliche<br />
Bedeutung einer Hamenstelle für die Fischer ist, dass also eine viel genutzte Stelle wichtiger<br />
ist, als eine wenig genutzte; eine empirische Überprüfung dieser Annahme war mangels der<br />
genannten Daten nicht möglich.<br />
Vom Staatlichen Fischereiamt Bremerhaven, Außenstelle Cuxhaven, erhielten die Gutachter<br />
verschiedene – sehr hilfreiche – Informationen zur Hamenfischerei, überwiegend qualitativer<br />
Natur. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass Hamenfischer, die in den Flüssen<br />
diesseits der Seegrenze fischen, nicht in gleicher Weise Angaben über ihre Fänge und Erlöse<br />
machen müssen, wie dies in der Küstenfischerei der Fall ist. Daher liegen dem Fischereiamt<br />
keine umfassenden Informationen vor; wo präzise Daten vorlagen, durften sie aus Datenschutzgründen<br />
nicht weitergegeben werden. Zudem ist das genannte Fischereiamt unmittelbar<br />
nur für die Hamenfischer aus Niedersachsen bzw. auf niedersächsischem Gebiet zuständig; da<br />
die beiden anderen beteiligten Bundesländer aber nicht mit entsprechenden Institutionen vor<br />
Ort vertreten sind, hält das Amt enge Kontakte zu allen Hamenfischern.<br />
3.2.5 Bewertung der langfristigen wirtschaftlichen Auswirkungen<br />
Bei der Bewertung von Wirkungen auf die Fischerei folgt dieses <strong>Gutachten</strong> überwiegend dem<br />
Vorgutachten der Dr. Voigt-Consulting. Abgewichen werden soll allerdings in Fragen der<br />
langfristigen Wirkungen von Eingriffen. Dazu führt das <strong>Gutachten</strong> Dr. Voigt-Consulting aus:<br />
„Andauernde (nachhaltige) Auswirkungen auf die Fischereiwirtschaft sind durch die geplante<br />
Maßnahme nicht zu erwarten. Vielmehr sind die Auswirkungen auf maximal fünf Jahre<br />
beschränkt, da es zu den normalen Herausforderungen bei der Ausübung der Fischerei gehört,<br />
die fischereiliche Praxis an Veränderungen anzupassen, wie in Abschnitt 6.1 ausgeführt. Fünf<br />
Jahre werden als ausreichend lange Zeitspanne für die Fischereibetriebe angesehen, ihr Fangverhalten<br />
so anzupassen, dass nach dieser Zeit nicht mehr von maßnahmenbezogenen<br />
Auswirkungen auf die Fischerei gesprochen werden kann“ (S. 6f).<br />
Dieser Ansatz wird zwar unter praktischen Gesichtspunkten für weitgehend richtig erachtet,<br />
die Betrachtung soll hier aber differenzierter erfolgen:<br />
Tatsächlich stellt sich bei vielen flussbaulichen Eingriffen nach einer Zeit von spätestens<br />
fünf Jahren in der Natur ein neues Gleichgewicht ein; ein möglicher morphologischer<br />
Nachlauf hat bis dahin stattgefunden, Habitate sind restauriert oder neu entstanden. Die