Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...
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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 12<br />
Ebenfalls nicht Teil des Auftrags sind eine Erhebung von Daten und Informationen bei den<br />
Betroffenen oder eine eigenständige umfängliche Recherche nach sonstigen möglicherweise<br />
relevanten Daten und Information aus anderen Quellen – was im Endeffekt ebenfalls mit einer<br />
völligen Neuerstellung des <strong>Gutachten</strong>s gleichzusetzen gewesen wäre. Als wesentliche Datenbasis<br />
für die Aktualisierung wurden vielmehr die vom Auftraggeber vorgelegten sowie seitens<br />
des Auftraggebers bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beschafften<br />
Daten bestimmt. Die Datengrundlagen sind im nachfolgenden Kapitel näher dargestellt.<br />
Der Umfang der im Rahmen dieses <strong>Gutachten</strong>s durchzuführenden Analysen richtete sich nach<br />
dem zu aktualisierenden Ausgangsgutachten.<br />
Ohne die Stichhaltigkeit der vorgelegten Bewertung in irgendeiner Weise einschränken zu<br />
wollen, ist zu konstatieren, dass aufgrund der Modalitäten des <strong>Gutachten</strong>auftrags (z. B. keine<br />
Gespräche mit den Betroffenen vorgesehen) einzelne Informationen nicht bekannt gewesen<br />
sein mögen. Wie sich im <strong>Gutachten</strong> zeigen wird, reichten die Datengrundlagen zumindest aus,<br />
um bei den meisten Fragestellungen zu aussagekräftigen Ergebnissen zu kommen. Punktuell<br />
wären allerdings bei einer besseren Informationsbasis (z. B. genauere und vollständige<br />
Angaben zu Fangstellen, Fängen und Erlösen der Hamenfischerei, nicht-anonymisierte Daten<br />
zur Gemischten Küstenfischerei) weitergehende und genauere Aussagen möglich gewesen.<br />
Wo Informationen nicht vorliegen, wird dieses angesprochen. Die Gutachter haben zudem die<br />
Grundlagen ihrer Bewertung in Karten, Tabellen und Beschreibungen dargelegt und sich<br />
bemüht, die Argumentation auf dieser Basis nachvollziehbar zu gestalten. Sollten nach<br />
Ansicht der Beteiligten einzelne Aspekte nicht ausreichend berücksichtigt sein (insbesondere,<br />
weil entsprechende Informationen nicht vorlagen), so lassen sich solche Punkte vor diesem<br />
Hintergrund klar ermitteln.<br />
Die Gutachter hoffen, dass die strukturierte Darstellungsweise auch hilft, in Gesprächen<br />
zwischen den Beteiligten Probleme klar zu identifizieren und ggf. Minderungsmöglichkeiten<br />
oder Alternativen zu finden.<br />
Kartographische Darstellungen<br />
Das <strong>Gutachten</strong> bemüht sich, wesentliche Fakten und Zusammenhänge in nachvollziehbarer<br />
Weise kartographisch darzustellen. Die geschieht teilweise in Form von großformatigen<br />
Karten (bis DIN A 3) im Anhang, teilweise mittels kleinerer Karten bzw. Kartenausschnitte<br />
im Text. Soweit relevant, wurden die größeren Karten zur Unterstützung der Verständlichkeit<br />
des <strong>Gutachten</strong>s verkleinert im laufenden Text wiedergegeben; die Angaben zum Maßstab<br />
beziehen sich in diesen Fällen auf die großen Karten, nicht auf die verkleinerte Reproduktion.<br />
Wesentliche Datengrundlagen der Karten sind:<br />
Geodaten:<br />
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), (www.bsh.de): Amtliche<br />
Seekarten Nr. 2 (30.07.2010), Nr. 3 (19.03.2010), Nr. 4 (27.02.2009), Nr. 7<br />
(11.06.2009), Nr. 44 (03.12.2010), Nr. 46 (14.11.2008), Nr. 47 (16.11.2007), Nr. 48<br />
(19.10.2007), Nr. 89 (27.11.2009), Nr. 105 (16.10.2009), Nr. 106 (14.11.2008)<br />
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG), (www.bkg.bund.de): Geobasisdaten