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Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...

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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 11<br />

tigungen der Gemischten Küstenfischerei festzustellen. Der im <strong>Gutachten</strong> Dr. Voigt<br />

angenommene maximale Beeinträchtigungszeitraum von fünf Jahren wird auch nach<br />

der Planänderung nicht überschritten. Hamen- und Nebenerwerbsfischerei sind nach<br />

Kenntnis der damaligen Gutachter nicht von der UL Neuer Luechtergrund betroffen.<br />

- Durch die Erhöhung des im Kern der UWA Neufelder Sand einzubauenden Schluffs<br />

(bei gleicher Gesamtkapazität und gleichem Abdeckungsmaterial) ist baubedingt<br />

eine geringfügig höhere Trübung zu erwarten. Die im Ursprungsgutachten als Worst-<br />

Case-Szenario genannten Ertragsminderungen der Hamenfischerei von 30–40 %<br />

gelten weiter.<br />

- Das bei zukünftigen Unterhaltungsbaggerungen anfallende Material soll auf eine<br />

Umlagerungsstelle unterhalb der Störmündung verbracht werden. Eine geringfügig<br />

erhöhte Trübung mit geringen betriebsbedingten Auswirkungen auf die Hamenfischerei<br />

ist nicht auszuschließen. (Quelle: Planänderungsunterlage III, Teil 9)<br />

2.4 Zum aktuellen <strong>Gutachten</strong><br />

Auftrag und Grenzen der Begutachtung<br />

Da die zuvor genannten Stellungnahmen nur sehr partiell auf mögliche Auswirkungen der<br />

Planänderungen eingingen, wurde vonseiten der Planfeststellungsbehörde Bedarf für eine<br />

zusammenfassende Erläuterung gesehen.<br />

Mit Vertrag vom 12.01.2011 wurde die COFAD GmbH durch das Projektbüro Fahrrinnenanpassung<br />

beauftragt, eine Ergänzung zum fischereiwirtschaftlichen <strong>Gutachten</strong> zur geplanten<br />

Fahrrinnenanpassung zu erstellen.<br />

Wesentliche Aufgaben des Ergänzungsgutachtens sind:<br />

die Aktualität der Beschreibung der Ausgangssituation und der Rahmenbedingungen der<br />

Fischerei zu überprüfen und wo nötig zu aktualisieren<br />

eine genauere Untersuchung der Wirkungen der Planänderungen vorzunehmen, auch auf<br />

der Basis der aktualisierten Ausgangsdaten<br />

ein Monitoringkonzept für die weitere Erhebung von Auswirkungen des Vorhabens auf<br />

die Fischerei zu entwerfen.<br />

Eine detaillierte Aufgabenbeschreibung findet sich in Anhang 1.<br />

Kern des Auftrags ist die Aktualisierung und ggf. Ergänzung des bestehenden <strong>Gutachten</strong>s;<br />

ausdrücklich ist kein neues <strong>Gutachten</strong> gefordert. Insbesondere ist vereinbart, dass die von den<br />

Eingriffen ausgehenden hydrologischen, biologischen und sonstigen Wirkungsketten auf die<br />

Fischerei nicht neu aufgearbeitet werden, sondern hier soweit angemessen die Bewertung des<br />

Ausgangsgutachtens übernommen wird. Nur im Falle von Änderungen des Vorhabens seit<br />

Erstellung des <strong>Gutachten</strong>s Dr. Voigt wurden solche Zusammenhänge bearbeitet. Auch für<br />

solche Fälle ist vereinbart, dass sich die Begutachtung im Wesentlichen auf Ergebnisse von<br />

<strong>Gutachten</strong> der BAW und der UVU stützt. Es war weder Teil des Auftrags, grundlegende<br />

hydrodynamische, ökologische, biologische und ähnliche Zusammenhänge eigenständig zu<br />

beurteilen, noch erheben die Gutachter den Anspruch, dass ihre Expertise diese Fachbereich<br />

abdeckt.

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