Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...
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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 11<br />
tigungen der Gemischten Küstenfischerei festzustellen. Der im <strong>Gutachten</strong> Dr. Voigt<br />
angenommene maximale Beeinträchtigungszeitraum von fünf Jahren wird auch nach<br />
der Planänderung nicht überschritten. Hamen- und Nebenerwerbsfischerei sind nach<br />
Kenntnis der damaligen Gutachter nicht von der UL Neuer Luechtergrund betroffen.<br />
- Durch die Erhöhung des im Kern der UWA Neufelder Sand einzubauenden Schluffs<br />
(bei gleicher Gesamtkapazität und gleichem Abdeckungsmaterial) ist baubedingt<br />
eine geringfügig höhere Trübung zu erwarten. Die im Ursprungsgutachten als Worst-<br />
Case-Szenario genannten Ertragsminderungen der Hamenfischerei von 30–40 %<br />
gelten weiter.<br />
- Das bei zukünftigen Unterhaltungsbaggerungen anfallende Material soll auf eine<br />
Umlagerungsstelle unterhalb der Störmündung verbracht werden. Eine geringfügig<br />
erhöhte Trübung mit geringen betriebsbedingten Auswirkungen auf die Hamenfischerei<br />
ist nicht auszuschließen. (Quelle: Planänderungsunterlage III, Teil 9)<br />
2.4 Zum aktuellen <strong>Gutachten</strong><br />
Auftrag und Grenzen der Begutachtung<br />
Da die zuvor genannten Stellungnahmen nur sehr partiell auf mögliche Auswirkungen der<br />
Planänderungen eingingen, wurde vonseiten der Planfeststellungsbehörde Bedarf für eine<br />
zusammenfassende Erläuterung gesehen.<br />
Mit Vertrag vom 12.01.2011 wurde die COFAD GmbH durch das Projektbüro Fahrrinnenanpassung<br />
beauftragt, eine Ergänzung zum fischereiwirtschaftlichen <strong>Gutachten</strong> zur geplanten<br />
Fahrrinnenanpassung zu erstellen.<br />
Wesentliche Aufgaben des Ergänzungsgutachtens sind:<br />
die Aktualität der Beschreibung der Ausgangssituation und der Rahmenbedingungen der<br />
Fischerei zu überprüfen und wo nötig zu aktualisieren<br />
eine genauere Untersuchung der Wirkungen der Planänderungen vorzunehmen, auch auf<br />
der Basis der aktualisierten Ausgangsdaten<br />
ein Monitoringkonzept für die weitere Erhebung von Auswirkungen des Vorhabens auf<br />
die Fischerei zu entwerfen.<br />
Eine detaillierte Aufgabenbeschreibung findet sich in Anhang 1.<br />
Kern des Auftrags ist die Aktualisierung und ggf. Ergänzung des bestehenden <strong>Gutachten</strong>s;<br />
ausdrücklich ist kein neues <strong>Gutachten</strong> gefordert. Insbesondere ist vereinbart, dass die von den<br />
Eingriffen ausgehenden hydrologischen, biologischen und sonstigen Wirkungsketten auf die<br />
Fischerei nicht neu aufgearbeitet werden, sondern hier soweit angemessen die Bewertung des<br />
Ausgangsgutachtens übernommen wird. Nur im Falle von Änderungen des Vorhabens seit<br />
Erstellung des <strong>Gutachten</strong>s Dr. Voigt wurden solche Zusammenhänge bearbeitet. Auch für<br />
solche Fälle ist vereinbart, dass sich die Begutachtung im Wesentlichen auf Ergebnisse von<br />
<strong>Gutachten</strong> der BAW und der UVU stützt. Es war weder Teil des Auftrags, grundlegende<br />
hydrodynamische, ökologische, biologische und ähnliche Zusammenhänge eigenständig zu<br />
beurteilen, noch erheben die Gutachter den Anspruch, dass ihre Expertise diese Fachbereich<br />
abdeckt.