Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...
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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 10<br />
2.3 Vorliegende gutachterliche Stellungnahmen zu Auswirkungen von<br />
Planänderungen auf die Fischerei<br />
Zu den einzelnen Planänderungen wurden Ergänzungen der Untersuchung der sonstigen<br />
vorhabenbedingten Betroffenheit verfasst, in denen jeweils kurz auf die Fischerei eingegangen<br />
wird. Wichtige Aussagen sind:<br />
Zu Planänderung I (Verfasser IBL Umweltplanung / IMS Ingenieursgesellschaft,<br />
5. August 2008)<br />
- Modifikation der Flächengröße der Unterwasserablagerungsfläche (UWA) Glameyer<br />
Stack-Ost, Hinzukommen der UWA Glameyer-Stack-West: keine negativen Auswirkungen,<br />
da aus dem <strong>Gutachten</strong> Dr. Voigt-Consulting geschlossen wird, dass dieser<br />
Bereich fischereilich nicht genutzt wird.<br />
- Erhöhung der Umlagerungszeit für die Umlagerungsstelle Neuer Luechtergrund:<br />
Auswirkungen auf Gemischte Küstenfischerei bleiben zeitlich begrenzt und gering<br />
negativ wie im Ursprungsgutachten;<br />
- Neubau Neßsand-Düker: bei halbgeschlossener Bauweise vorübergehend negative<br />
Auswirkungen auf Hamenfischerei, bei geschlossener Bauweise keine Auswirkungen.<br />
- Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen des Gesamtvorhabens Fahrrinnenanpassung<br />
sind gemäß <strong>Gutachten</strong> Dr. Voigt-Consulting nicht zu erwarten.<br />
- Durch Wegfall der Ufervorspülungen entfallen prognostizierte Ertragseinbußen der<br />
Hamenfischerei von 30–40 %. (Quelle: Planänderungsunterlage, Teil 8)<br />
Zu Planänderung II (Verfasser BioConsult Schuchardt & Scholle GbR, 14.12.2009)<br />
- negative baubedingte Auswirkungen der UWA Glameyer Stack-Ost sowie der<br />
Initialbaggerung auf die Gemischte Küstenfischerei nur gering, zumal das Gebiet nur<br />
unregelmäßig und von wenigen Betrieben fischereilich genutzt wird. Hamenfischerei<br />
baubedingt nicht betroffen, wenn Bauarbeiten zwischen April und September/Oktober<br />
stattfinden, wenn dieser Bereich nicht von der Hamenfischerei genutzt<br />
wird.<br />
- Da laut BAW-<strong>Gutachten</strong> außerhalb von Buhnenfeldern und UWA kaum Veränderungen<br />
der Strömungsgeschwindigkeit, ist auch keine dadurch bedingte veränderte<br />
Verteilung der Zielarten zu erwarten.<br />
- Buhnenfelder und UWA können zu einer Einschränkung von Fanggebieten führen<br />
- Insgesamt werden die Ufersicherungsmaßnahmen Altenbrucher Bogen anlagebedingt<br />
höchstens sehr geringe negative Auswirkungen auf die Fischerei haben. (Quelle:<br />
Planänderungsunterlage II, Teil 8)<br />
Zu Planänderung III (Verfasser: IMS Ingenieurgesellschaft, 29.04.2010)<br />
- Durch den Wegfall der Ufervorspülung Wisch entfallen prognostizierte Beeinträchtigungen<br />
der Hamenfischerei<br />
- Trotz Modifikation der Lage und Erhöhung der Umlagerungsmenge und -zeit der UL<br />
Neuer Luechtergrund sind wie im Ausgangsgutachten maximal mittlere Beeinträch-