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Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...

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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 9<br />

2.1.3 Planänderungen<br />

Aufgrund von Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung<br />

der Planung sowie von Abstimmungen mit zuständigen Gremien wurde die Planung fortgeschrieben.<br />

Es kam zu insgesamt drei Planänderungen. Berücksichtigt wurde dabei ebenfalls,<br />

dass es zu erheblichen Beeinträchtigungen von Gebieten der europäischen Fauna-Flora-<br />

Habitat-Richtlinie kommen kann, weshalb die Antragsunterlagen für ein entsprechendes<br />

Abweichungsverfahren ergänzt und angepasst werden mussten. Die Planänderungen wurden<br />

im September 2008, Dezember 2009 sowie Mai 2010 den Genehmigungsbehörden vorgelegt<br />

und öffentlich ausgelegt.<br />

Die Ursprungsplanung sowie die wesentlichen Planänderungen sind in Abb. 2 dargestellt. Für<br />

die Fischerei bedeutende Änderungen beinhalten u. a. den Wegfall der Ufervorspülungen<br />

sowie die Erweiterung und Verlagerung der Umlagerungsstelle Neuer Luechtergrund. Auf<br />

Details zu den Planänderungen wird, soweit fischereiwirtschaftlich relevant, im Verlaufe<br />

dieses <strong>Gutachten</strong>s eingegangen. Ebenso wird auf neue Erkenntnisse aus der Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

(UVU) und den <strong>Gutachten</strong> der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW)<br />

Bezug genommen.<br />

2.2 Das fischereiwirtschaftliche <strong>Gutachten</strong> Dr. Voigt-Consulting<br />

Da offensichtlich war, dass durch das Vorhaben der Fahrrinnenvertiefung Belange der Fischerei<br />

betroffen sein könnten, wurde im März 2005 die Dr. Voigt-Consulting 1 in Stolpe mit der<br />

Erstellung eines fischereiwirtschaftlichen <strong>Gutachten</strong>s beauftrag. Dieses <strong>Gutachten</strong> wurde im<br />

Dezember 2006 fertiggestellt und unter dem Punkt J: Sonstige vorhabenbedingte Betroffenheiten,<br />

als Dokument J2 in die ursprüngliche Version der Planfeststellungsunterlagen<br />

aufgenommen (d. h. die Version vor den Planänderungen).<br />

Das <strong>Gutachten</strong> kam – zusammengefasst – zu dem Schluss, dass von dem geplanten Vorhaben<br />

gegenüber der damals aktuellen Situation keine positiven Auswirkungen auf die Fischerei zu<br />

erwarten seinen, sondern lediglich neutrale oder negative. Die gravierendsten Auswirkungen<br />

werden während der Bauphase erwartet, aber auch nach Fertigstellung des Vorhabens wird<br />

von weiteren Auswirkungen ausgegangen. Andauernde (nachhaltige) Auswirkungen werden<br />

jedoch nicht erwartet, zumal pauschal angenommen wird, dass es „zu den normalen Herausforderungen<br />

bei der Ausübung der Fischerei gehört, die fischereiliche Praxis an Veränderungen<br />

anzupassen“ (Voigt 2006, S. 6). Fünf Jahre werden als ausreichende Zeit dafür<br />

angesehen.<br />

Negative Auswirkungen werden für die Gemischte Küstenfischerei prognostiziert, dabei<br />

mittlere Beeinträchtigungen für Betriebe aus Friedrichskoog, Tönning und Cuxhaven, für<br />

Betriebe anderer Standorte schwächere bis mittlere, schwächere oder keine bis schwache<br />

Beeinträchtigungen. Für die Hamenfischerei werden schwere Beeinträchtigungen erwartet.<br />

Auf Einzelheiten wird im weiteren Verlauf dieses <strong>Gutachten</strong>s eingegangen.<br />

Das <strong>Gutachten</strong> Dr. Voigt-Consulting bezog sich lediglich auf die Ursprungsvariante der<br />

Planung, alle Planänderungen wurden erst nach Vorliegen des <strong>Gutachten</strong>s vorgenommen.<br />

1 Im Folgenden teilweise kurz „Voigt“ genannt; Bearbeiter waren Frank Fuhr und Dr.<br />

Matthias Voigt.

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