Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...
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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 9<br />
2.1.3 Planänderungen<br />
Aufgrund von Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung<br />
der Planung sowie von Abstimmungen mit zuständigen Gremien wurde die Planung fortgeschrieben.<br />
Es kam zu insgesamt drei Planänderungen. Berücksichtigt wurde dabei ebenfalls,<br />
dass es zu erheblichen Beeinträchtigungen von Gebieten der europäischen Fauna-Flora-<br />
Habitat-Richtlinie kommen kann, weshalb die Antragsunterlagen für ein entsprechendes<br />
Abweichungsverfahren ergänzt und angepasst werden mussten. Die Planänderungen wurden<br />
im September 2008, Dezember 2009 sowie Mai 2010 den Genehmigungsbehörden vorgelegt<br />
und öffentlich ausgelegt.<br />
Die Ursprungsplanung sowie die wesentlichen Planänderungen sind in Abb. 2 dargestellt. Für<br />
die Fischerei bedeutende Änderungen beinhalten u. a. den Wegfall der Ufervorspülungen<br />
sowie die Erweiterung und Verlagerung der Umlagerungsstelle Neuer Luechtergrund. Auf<br />
Details zu den Planänderungen wird, soweit fischereiwirtschaftlich relevant, im Verlaufe<br />
dieses <strong>Gutachten</strong>s eingegangen. Ebenso wird auf neue Erkenntnisse aus der Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />
(UVU) und den <strong>Gutachten</strong> der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW)<br />
Bezug genommen.<br />
2.2 Das fischereiwirtschaftliche <strong>Gutachten</strong> Dr. Voigt-Consulting<br />
Da offensichtlich war, dass durch das Vorhaben der Fahrrinnenvertiefung Belange der Fischerei<br />
betroffen sein könnten, wurde im März 2005 die Dr. Voigt-Consulting 1 in Stolpe mit der<br />
Erstellung eines fischereiwirtschaftlichen <strong>Gutachten</strong>s beauftrag. Dieses <strong>Gutachten</strong> wurde im<br />
Dezember 2006 fertiggestellt und unter dem Punkt J: Sonstige vorhabenbedingte Betroffenheiten,<br />
als Dokument J2 in die ursprüngliche Version der Planfeststellungsunterlagen<br />
aufgenommen (d. h. die Version vor den Planänderungen).<br />
Das <strong>Gutachten</strong> kam – zusammengefasst – zu dem Schluss, dass von dem geplanten Vorhaben<br />
gegenüber der damals aktuellen Situation keine positiven Auswirkungen auf die Fischerei zu<br />
erwarten seinen, sondern lediglich neutrale oder negative. Die gravierendsten Auswirkungen<br />
werden während der Bauphase erwartet, aber auch nach Fertigstellung des Vorhabens wird<br />
von weiteren Auswirkungen ausgegangen. Andauernde (nachhaltige) Auswirkungen werden<br />
jedoch nicht erwartet, zumal pauschal angenommen wird, dass es „zu den normalen Herausforderungen<br />
bei der Ausübung der Fischerei gehört, die fischereiliche Praxis an Veränderungen<br />
anzupassen“ (Voigt 2006, S. 6). Fünf Jahre werden als ausreichende Zeit dafür<br />
angesehen.<br />
Negative Auswirkungen werden für die Gemischte Küstenfischerei prognostiziert, dabei<br />
mittlere Beeinträchtigungen für Betriebe aus Friedrichskoog, Tönning und Cuxhaven, für<br />
Betriebe anderer Standorte schwächere bis mittlere, schwächere oder keine bis schwache<br />
Beeinträchtigungen. Für die Hamenfischerei werden schwere Beeinträchtigungen erwartet.<br />
Auf Einzelheiten wird im weiteren Verlauf dieses <strong>Gutachten</strong>s eingegangen.<br />
Das <strong>Gutachten</strong> Dr. Voigt-Consulting bezog sich lediglich auf die Ursprungsvariante der<br />
Planung, alle Planänderungen wurden erst nach Vorliegen des <strong>Gutachten</strong>s vorgenommen.<br />
1 Im Folgenden teilweise kurz „Voigt“ genannt; Bearbeiter waren Frank Fuhr und Dr.<br />
Matthias Voigt.