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Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...

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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 134<br />

Sonstige Daten<br />

chen, computergestützt verarbeitbaren Form vor und können direkt mit den<br />

entsprechenden Sektorstatistiken verglichen werden. Die Daten werden von<br />

den Steuerberatern der Fischer erstellt und können in der Regel von diesen<br />

nach Freigabe durch die Fischer erhalten werden. Ob das BMELV oder andere<br />

Institutionen der Agrarverwaltung und -forschung die Daten nach Freigabe<br />

gesammelt zur Verfügung stellen können, müsste geprüft werden. Da nur 74<br />

von insgesamt 240–250 Betrieben der Krabbenfischerei im Testbetriebsnetz<br />

erfasst sind, werden die Daten nur für einen Teil der Betriebe vorliegen.<br />

Für Fischereifahrzeuge bzw. -betriebe, bei denen auf Basis der vorgenannten Daten eine<br />

Existenzbedrohung nicht zweifelsfrei entschieden werden kann, werden weitere Daten und<br />

Informationen benötigt. Diese werden in der Regel im Rahmen einer Einzelfallbegutachtung<br />

von den Betrieben erhoben werden müssen und können nicht im Vorhinein umfassend<br />

definiert werden.<br />

1.3 Daten zu den Fanggebieten bei Fahrzeugen der Gemischten Küstenfischerei<br />

ohne VMS<br />

Bei Fahrzeugen ohne VMS werden nähere Angaben zu den Fanggebieten benötigt. Eine<br />

Möglichkeit dafür ist eine standardisierte Befragung, bei der die Fischer ihre Fanggebiete in<br />

Karten eintragen und den einzelnen Gebieten Fangmengen zuordnen (ähnlich der Methode im<br />

<strong>Gutachten</strong> Voigt). Die Plausibilität der Angaben kann z. B. durch Überprüfung der Anlandehäfen<br />

und der Dauer der Fangreisen überprüft werden. Sofern Fischer über weitere Belege für<br />

die regionale Verteilung ihrer Fangtätigkeit verfügen (etwa Aufzeichnungen der bordeigenen<br />

Navigationsgeräte), sollten diese ebenfalls berücksichtigt werden.<br />

2. Hamenfischerei<br />

Daten zum Fischereifahrzeug/zu den Fischereifahrzeugen<br />

Quelle: Fischer<br />

Zeitraum: ab 2005<br />

Datenfelder: Name des Fahrzeugs, Fischereikennzeichen, soweit vorhanden interne Nr. (laut<br />

EU-Flottenregister/CFR-Nr.), Länge über alles (m), primäres Fanggerät/weitere<br />

Fanggeräte, Heimathafen/regelmäßiger Liegehafen, im Besitz des<br />

Betriebes von–bis<br />

Anmerkung: Bei den Betrieben der Hamenfischerei kann das primäre Fahrzeug, der Hamenkutter,<br />

nicht unbedingt vollständig mit dem Betrieb geleichgesetzt werden; möglich ist, dass<br />

zusätzliche Fänge mit weiteren Fahrzeugen und Fangmethoden erzielt werden. Dies ist zu<br />

erheben.

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