Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...
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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 133<br />
Anhang 3: Spezifizierung der für die weitere Begutachtung benötigten<br />
Daten<br />
1. Gemischte Küstenfischerei<br />
1.1 Stufe 1: Ausschluss mit Sicherheit nicht existenzgefährdeter Betriebe<br />
Daten zum Fischereifahrzeug<br />
Quelle: Fischer, Abgleich mit Flottenregister der EU (öffentlich zugänglich unter<br />
http://ec.europa.eu/fisheries/fleet/)<br />
Zeitraum: ab 2005<br />
Datenfelder: Name des Fahrzeugs, Fischereikennzeichen, interne Nr. (laut EU-Flottenregister/CFR-Nr.),<br />
Länge über alles (m), primäres Fanggerät, Heimathafen/<br />
regelmäßiger Liegehafen, im Besitz des Betriebes von–bis<br />
Logbuch-Daten<br />
Quelle: BLE<br />
Zeitraum: 2005 bis 5 Jahre nach Abschluss der Bauarbeiten<br />
Datenfelder: Alle Daten/vollständige Datensätze, einschließlich Auslaufdatum, Auslaufort,<br />
Rückkehrdatum, Anlandeort, Fischart, Menge (spezifiziert: Fang- oder Anlandemenge),<br />
Erlös, ggf. Aufmachung, Fanggerät<br />
VMS-Daten:<br />
Quelle: BLE, ältere Daten ggf. vTI<br />
Zeitraum: mindestens ab 2008, ggf. ab 2005<br />
Datenfelder: Alle Daten einschließlich Meldezeitpunkt, Kurs, Geschwindigkeit und Position<br />
(Längengrad, Breitengrad), „Hafen“<br />
1.2 Stufe 2: Einzelbegutachtung der verbleibenden Fischereibetriebe und weitere<br />
Datenerhebung<br />
Jahresabschlüsse oder vergleichbare Wirtschaftsdaten<br />
Quelle: Fischer oder – nach Freigabe – deren Steuerberater<br />
Zeitraum: mindestens ab 2008, ggf. ab 2005<br />
Datenfelder: Vollständige Abschlüsse (wobei sich die Begutachtung in der Regel auf wichtige<br />
Eckdaten beschränken kann, im Zweifelsfall wird aber der gesamte<br />
Abschluss benötigt)<br />
Anmerkung: Sofern Fischer ihre Betriebsergebnisse an das Testbetriebsnetz<br />
des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />
(bzw. die in den Bundesländern dafür zuständigen Stellen) melden, sollten<br />
diese Daten bevorzugt verwendet werden. Die Daten liegen in einer einheitli-