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Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...

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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 133<br />

Anhang 3: Spezifizierung der für die weitere Begutachtung benötigten<br />

Daten<br />

1. Gemischte Küstenfischerei<br />

1.1 Stufe 1: Ausschluss mit Sicherheit nicht existenzgefährdeter Betriebe<br />

Daten zum Fischereifahrzeug<br />

Quelle: Fischer, Abgleich mit Flottenregister der EU (öffentlich zugänglich unter<br />

http://ec.europa.eu/fisheries/fleet/)<br />

Zeitraum: ab 2005<br />

Datenfelder: Name des Fahrzeugs, Fischereikennzeichen, interne Nr. (laut EU-Flottenregister/CFR-Nr.),<br />

Länge über alles (m), primäres Fanggerät, Heimathafen/<br />

regelmäßiger Liegehafen, im Besitz des Betriebes von–bis<br />

Logbuch-Daten<br />

Quelle: BLE<br />

Zeitraum: 2005 bis 5 Jahre nach Abschluss der Bauarbeiten<br />

Datenfelder: Alle Daten/vollständige Datensätze, einschließlich Auslaufdatum, Auslaufort,<br />

Rückkehrdatum, Anlandeort, Fischart, Menge (spezifiziert: Fang- oder Anlandemenge),<br />

Erlös, ggf. Aufmachung, Fanggerät<br />

VMS-Daten:<br />

Quelle: BLE, ältere Daten ggf. vTI<br />

Zeitraum: mindestens ab 2008, ggf. ab 2005<br />

Datenfelder: Alle Daten einschließlich Meldezeitpunkt, Kurs, Geschwindigkeit und Position<br />

(Längengrad, Breitengrad), „Hafen“<br />

1.2 Stufe 2: Einzelbegutachtung der verbleibenden Fischereibetriebe und weitere<br />

Datenerhebung<br />

Jahresabschlüsse oder vergleichbare Wirtschaftsdaten<br />

Quelle: Fischer oder – nach Freigabe – deren Steuerberater<br />

Zeitraum: mindestens ab 2008, ggf. ab 2005<br />

Datenfelder: Vollständige Abschlüsse (wobei sich die Begutachtung in der Regel auf wichtige<br />

Eckdaten beschränken kann, im Zweifelsfall wird aber der gesamte<br />

Abschluss benötigt)<br />

Anmerkung: Sofern Fischer ihre Betriebsergebnisse an das Testbetriebsnetz<br />

des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />

(bzw. die in den Bundesländern dafür zuständigen Stellen) melden, sollten<br />

diese Daten bevorzugt verwendet werden. Die Daten liegen in einer einheitli-

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