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Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...

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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 126<br />

Erhebung der bisherigen Fanggebiete aus Aussagen der Fischer plus Plausibilitätskontrolle<br />

(z. B. Berücksichtigung der Anlandehäfen und der Dauer der Fangreise; ggf.<br />

können auch Aufzeichnungen der Navigationsgeräte an Bord berücksichtigt werden).<br />

Auf dieser Basis Abschätzung der auf die von den Eingriffen betroffenen Flächen entfallenden<br />

Anteile von Anlandemengen und Erlösen.<br />

Selektion der möglicherweise in ihrer Existenz bedrohten Betriebe.<br />

Erhebung der zukünftigen Fanggebiete der verbleibenden Kutter (ab 12 m Länge ab<br />

2012 aus VMS-Daten, ansonsten weiterhin aus anderen Quellen) sowie Fangmengen,<br />

Erlösen und Aufwendungen.<br />

Abschätzung eventueller vorhabensbedingter Beeinträchtigungen.<br />

6.4 Vorgeschlagene Vorgehensweise im Bereich der Hamenfischerei<br />

Soweit bekannt, wurde von allen fünf Betrieben dieser Sparte der Fischerei Einspruch im<br />

Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eingelegt. Auf Basis der derzeit verfügbaren<br />

Informationen kann für keinen der Betriebe eine Existenzgefährdung ausgeschlossen werden,<br />

zumal für dieses <strong>Gutachten</strong> auch keine betriebsbezogenen Daten (mit Ausnahme der –<br />

unvollständigen – Liegezeiten an Fangplätzen) vorlagen.<br />

Daher wird für die Hamenfischerei folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:<br />

Erhebung der Ausgangssituation der Betriebe: Fangplätze, Fangmethoden, Fangmengen<br />

und Erlöse sowie allgemeine Betriebsstruktur und Vermarktungswege;<br />

Auf dieser Basis erste Überprüfung, bei welchen der Betriebe eine Existenzbedrohung<br />

nicht ausgeschlossen werden kann;<br />

Fortlaufende Datenerhebung und -auswertung zu den verbleibenden Betrieben und<br />

vertiefte Analyse der Beeinträchtigungen auf ihre betriebswirtschaftliche Situation.<br />

Sofern im zweiten der genannten Schritte die Existenzgefährdung für einzelne Betriebe nicht<br />

klar verneint werden kann, empfiehlt es sich, alle fünf Betriebe in die weitere Datenerhebung<br />

aufzunehmen. Dies verbessert auch die Informationsbasis zur Hamenfischerei an der Elbe<br />

allgemein, die als Referenz für den Einzelfall dienen kann – wobei hier aufgrund der kleinen<br />

Zahl von Fahrzeugen bzw. Betrieben (fünf) ohnehin kaum zwischen Sektor und Einzelfall zu<br />

unterscheiden ist.<br />

Die Analyse der Ausgangssituation muss sich im Wesentlichen auf von den Fischern selbst<br />

vorzulegende Informationen stützen, etwa zu Fangplätzen und -mengen, Erlösen, etc.. Es ist<br />

nicht bekannt, wie und in welchem Umfang die einzelnen Betriebe entsprechende<br />

Aufzeichnungen führen. Daher sollte für eine fortlaufende Datenerhebung mit den Betrieben<br />

abgesprochen werden, in welcher Weise solche Daten in Zukunft erhoben und übermittelt<br />

werden können.<br />

Die Daten der Verkehrszentrale erscheinen weiterhin eine geeignete Grundlage für die<br />

Erfassung der Aktivitäten zu sein, ggf. ist eine Ergänzung um nicht erfasste Zeiten bzw.<br />

Hamenstellen durch die Fischer möglich.

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