Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...
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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 125<br />
Wesentliches Kriterium für die Feststellung der Existenzbedrohung wird der Anteil der maßnahmenbedingten<br />
Verluste an den Gewinnen bzw., wo die Gewinne auch die nichtentlohnte<br />
Arbeit des Eigners abdecken, der Anteil an den Gewinnen nach Abzug einer angemessenen<br />
Vergütung der eingesetzten Arbeit sein. Zusätzlich können andere Faktoren wie die Kapitalausstattung<br />
des Betriebes in Betracht gezogen werden. So kann eine Existenzbedrohung<br />
wesentlich schneller bei einem Fischer eintreten, der Darlehen für seinen Kutter bedienen<br />
muss, als bei einem Betrieb mit weitgehend abgezahlter und abgeschriebener Ausstattung.<br />
Auch solche Faktoren sollten allerdings nach Möglichkeit nur im Rahmen einer vereinfachten<br />
Kalkulation berücksichtigt werden.<br />
Parallel zu einer fortlaufenden Datenerhebung zu den ausgewählten Fischereifahrzeugen<br />
empfiehlt sich, die in dieser Studie unternommenen Auswertungen von VMS- und Logbuchdaten<br />
fortzuschreiben. Dabei sollte weiterhin die gesamte Fischerei im Untersuchungsgebiet<br />
abgedeckt werden, wozu anonymisierte Daten auch in Zukunft ausreichen. Auf diese Weise<br />
kann<br />
ein Überblick über die allgemeine Entwicklung der Fischerei im weiteren Betrachtungsgebiet<br />
sowie in von Eingriffen betroffenen Gebieten speziell erhalten werden;<br />
ein Referenzrahmen für Einzelfallbetrachtungen geschaffen werden, da im Vergleich<br />
ermittelt werden kann, ob Entwicklungen bei Einzelbetrieben von allgemeinen Tendenzen<br />
abweichen.<br />
Insbesondere kann im Vergleich mit der Gesamtheit der Fahrzeuge in den beiden ICES-<br />
Rechtecken identifiziert werden, ob Änderungen der Fangmengen im Vergleich zu den<br />
anderen Kuttern der weiteren Region vorliegen. Dadurch, und ggf. durch parallelen Vergleich<br />
der Aufwendungen vor und während bzw. nach Eingriffen kann ermittelt werden, in welchem<br />
Maße und zu welchen Kosten es den Kuttern gelungen ist, erfolgreich alternative Fanggebiete<br />
zu erschließen.<br />
Sollten Sonderfaktoren vorliegen (z. B. über das übliche Maß hinausgehende Liegezeiten<br />
durch Krankheit oder Schäden am Fahrzeug, Fangstopp der Fischer, Sonstiges), so sind diese<br />
zusätzlich zu berücksichtigen.<br />
Fahrzeuge < 15 m<br />
Fahrzeuge unter 15 m sind bisher nicht VMS-pflichtig, entsprechende Daten dürften also<br />
nicht vorliegen. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass ab dem Jahr 2012 die VMS-<br />
Pflicht für Fischereifahrzeuge ab einer Länge über alles von 12 m (derzeit 15 m) gilt (gemäß<br />
Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009). Damit wäre dann die<br />
kommerziell bedeutende Fischerei im Zielgebiet fast vollständig erfasst. Selbst wenn von den<br />
betroffenen Fahrzeugen dann keine Zeitreihen aus Daten zurückliegender Jahre erstellt<br />
werden können, kann die Fischereitätigkeit ab dem Zeitpunkt klar räumlich zugeordnet<br />
werden.<br />
Folgende Vorgehensweise wird für die Fahrzeuge unter 15 m vorgeschlagen:<br />
Analyse von Logbuchdaten zur Feststellung von Anlandemengen und Erlösen der<br />
Vergangenheit.