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Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...

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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 125<br />

Wesentliches Kriterium für die Feststellung der Existenzbedrohung wird der Anteil der maßnahmenbedingten<br />

Verluste an den Gewinnen bzw., wo die Gewinne auch die nichtentlohnte<br />

Arbeit des Eigners abdecken, der Anteil an den Gewinnen nach Abzug einer angemessenen<br />

Vergütung der eingesetzten Arbeit sein. Zusätzlich können andere Faktoren wie die Kapitalausstattung<br />

des Betriebes in Betracht gezogen werden. So kann eine Existenzbedrohung<br />

wesentlich schneller bei einem Fischer eintreten, der Darlehen für seinen Kutter bedienen<br />

muss, als bei einem Betrieb mit weitgehend abgezahlter und abgeschriebener Ausstattung.<br />

Auch solche Faktoren sollten allerdings nach Möglichkeit nur im Rahmen einer vereinfachten<br />

Kalkulation berücksichtigt werden.<br />

Parallel zu einer fortlaufenden Datenerhebung zu den ausgewählten Fischereifahrzeugen<br />

empfiehlt sich, die in dieser Studie unternommenen Auswertungen von VMS- und Logbuchdaten<br />

fortzuschreiben. Dabei sollte weiterhin die gesamte Fischerei im Untersuchungsgebiet<br />

abgedeckt werden, wozu anonymisierte Daten auch in Zukunft ausreichen. Auf diese Weise<br />

kann<br />

ein Überblick über die allgemeine Entwicklung der Fischerei im weiteren Betrachtungsgebiet<br />

sowie in von Eingriffen betroffenen Gebieten speziell erhalten werden;<br />

ein Referenzrahmen für Einzelfallbetrachtungen geschaffen werden, da im Vergleich<br />

ermittelt werden kann, ob Entwicklungen bei Einzelbetrieben von allgemeinen Tendenzen<br />

abweichen.<br />

Insbesondere kann im Vergleich mit der Gesamtheit der Fahrzeuge in den beiden ICES-<br />

Rechtecken identifiziert werden, ob Änderungen der Fangmengen im Vergleich zu den<br />

anderen Kuttern der weiteren Region vorliegen. Dadurch, und ggf. durch parallelen Vergleich<br />

der Aufwendungen vor und während bzw. nach Eingriffen kann ermittelt werden, in welchem<br />

Maße und zu welchen Kosten es den Kuttern gelungen ist, erfolgreich alternative Fanggebiete<br />

zu erschließen.<br />

Sollten Sonderfaktoren vorliegen (z. B. über das übliche Maß hinausgehende Liegezeiten<br />

durch Krankheit oder Schäden am Fahrzeug, Fangstopp der Fischer, Sonstiges), so sind diese<br />

zusätzlich zu berücksichtigen.<br />

Fahrzeuge < 15 m<br />

Fahrzeuge unter 15 m sind bisher nicht VMS-pflichtig, entsprechende Daten dürften also<br />

nicht vorliegen. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass ab dem Jahr 2012 die VMS-<br />

Pflicht für Fischereifahrzeuge ab einer Länge über alles von 12 m (derzeit 15 m) gilt (gemäß<br />

Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009). Damit wäre dann die<br />

kommerziell bedeutende Fischerei im Zielgebiet fast vollständig erfasst. Selbst wenn von den<br />

betroffenen Fahrzeugen dann keine Zeitreihen aus Daten zurückliegender Jahre erstellt<br />

werden können, kann die Fischereitätigkeit ab dem Zeitpunkt klar räumlich zugeordnet<br />

werden.<br />

Folgende Vorgehensweise wird für die Fahrzeuge unter 15 m vorgeschlagen:<br />

Analyse von Logbuchdaten zur Feststellung von Anlandemengen und Erlösen der<br />

Vergangenheit.

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