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Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...

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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 124<br />

Stufe 2: Einzelbegutachtung der verbleibenden Fischereibetriebe und weitere<br />

Datenerhebung<br />

Die auf Basis der Selektionskriterien in Stufe 1 ausgewählten Fahrzeuge sollen in die<br />

weitere Datenerhebung und -auswertung aufgenommen und einer Einzelfallbegutachtung<br />

unterzogen werden. Neben individuellen VMS- und Logbuchdaten sollen dazu<br />

auch Wirtschaftsdaten (Jahresabschlüsse, Buchführungsdaten, soweit vorhanden auch<br />

speziell für das Testbetriebsnetz erstellte Jahresabschlüsse) herangezogen werden. Da<br />

eine Analyse der Wirtschaftsdaten aufwendig ist, kann auch hier versucht werden, in<br />

einem ersten Schritt mit den wichtigsten Eckdaten der Gewinn- und Verlustrechnung<br />

(z. B. Umsatzerlöse, sonstige betriebliche Erträge, betriebliche Aufwendungen, Gewinn<br />

bzw. Verlust) zu arbeiten und nur in Fällen, in denen dies nicht zu einem klaren<br />

Ergebnis führt, eine detailliertere Analyse vorzunehmen.<br />

Ebenso sollte nach einem ersten Durchgang der Einzelbegutachtung noch einmal geprüft<br />

werden, ob alle beteiligten Betriebe weiterhin in die fortlaufende Datenerhebung und<br />

-auswertung eingeschlossen werden müssen oder ob man auf der vorhandenen Datenbasis<br />

eine Existenzgefährdung bereits für weitere Betriebe ausschließen kann.<br />

Da mit den Wirtschaftsdaten genaue Informationen zu den Betrieben vorliegen, können<br />

in diesem Schritt möglicherweise strengere Kriterien, einschließlich höherer Schwellenwerte,<br />

für eine Existenzbedrohung angesetzt werden. Ohne der Festlegung einer entsprechenden<br />

Schwelle im späteren Verfahren, die wie oben erläutert wirtschaftliche wie<br />

juristische Faktoren in Betracht ziehen muss, vorzugreifen, kann hier – zum Zwecke der<br />

Abschätzung der Anzahl der zu untersuchenden Fahrzeuge – in einer Modellrechnung<br />

angenommen werden, dass Gewinneinbußen von 10 % für die Betriebe hinnehmbar sind<br />

(hier berechnet auf die Gesamtgewinne, ohne Berücksichtigung einer speziellen Entlohnung<br />

der Arbeit). Bei den auf Basis der Daten des Testbetriebsnetzes errechneten durchschnittlichen<br />

Gewinnen ergäbe sich somit eine hinnehmbare Gewinneinbuße von rund<br />

7.500 Euro im Jahr, bezogen auf die durchschnittlichen Umsatzerlöse von rund<br />

221.200 Euro entspricht dies 3,4 %. Gemäß den Ermittlungen zur Betroffenheit der<br />

Betriebe im Kapitel 5 liegen die baubedingten Verluste bei acht Kuttern über dieser<br />

Schwelle, die anlagebedingten Verluste der ersten fünf Jahre bei drei Kuttern. In<br />

früheren Verfahren wurden oft deutlich höhere Schwellenwerte angesetzt, entsprechend<br />

würde sich die Anzahl der betroffenen Betriebe verringern. Die hier genannten Zahlen<br />

der betroffenen Betriebe beziehen sich aber wohlgemerkt auf Kutter mit durchschnittlichen<br />

wirtschaftlichen Kennzahlen, bei Abweichung vom Durchschnitt mag sich ein<br />

anderes Bild einstellen.<br />

Derartige Details der Methode können sinnvoll erst auf Basis der zu bearbeitenden<br />

Daten entschieden werden. Grundsätzlich gilt: Je größer die Zahl der noch zu untersuchenden<br />

Betriebe ist, desto eher bietet es sich an, in zusätzlichen vereinfachten Schritten<br />

weiter zu selektieren, bei welchen Betrieben eine Bedrohung überhaupt anzunehmen ist,<br />

um die aufwendigen Detailanalysen auf möglichst wenige Betriebe zu reduzieren. Dies<br />

ist zudem davon abhängig, wie klar für den einzelnen Betrieb die Frage der Existenzbedrohung<br />

bejaht oder verneint werden kann; nur wo dies nicht unzweifelhaft auf Basis<br />

vereinfachter Verfahren möglich ist, sind detaillierte Untersuchungen nötig, die auch<br />

individuelle Befragungen der Betriebseigner umfassen können.

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