Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...
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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 124<br />
Stufe 2: Einzelbegutachtung der verbleibenden Fischereibetriebe und weitere<br />
Datenerhebung<br />
Die auf Basis der Selektionskriterien in Stufe 1 ausgewählten Fahrzeuge sollen in die<br />
weitere Datenerhebung und -auswertung aufgenommen und einer Einzelfallbegutachtung<br />
unterzogen werden. Neben individuellen VMS- und Logbuchdaten sollen dazu<br />
auch Wirtschaftsdaten (Jahresabschlüsse, Buchführungsdaten, soweit vorhanden auch<br />
speziell für das Testbetriebsnetz erstellte Jahresabschlüsse) herangezogen werden. Da<br />
eine Analyse der Wirtschaftsdaten aufwendig ist, kann auch hier versucht werden, in<br />
einem ersten Schritt mit den wichtigsten Eckdaten der Gewinn- und Verlustrechnung<br />
(z. B. Umsatzerlöse, sonstige betriebliche Erträge, betriebliche Aufwendungen, Gewinn<br />
bzw. Verlust) zu arbeiten und nur in Fällen, in denen dies nicht zu einem klaren<br />
Ergebnis führt, eine detailliertere Analyse vorzunehmen.<br />
Ebenso sollte nach einem ersten Durchgang der Einzelbegutachtung noch einmal geprüft<br />
werden, ob alle beteiligten Betriebe weiterhin in die fortlaufende Datenerhebung und<br />
-auswertung eingeschlossen werden müssen oder ob man auf der vorhandenen Datenbasis<br />
eine Existenzgefährdung bereits für weitere Betriebe ausschließen kann.<br />
Da mit den Wirtschaftsdaten genaue Informationen zu den Betrieben vorliegen, können<br />
in diesem Schritt möglicherweise strengere Kriterien, einschließlich höherer Schwellenwerte,<br />
für eine Existenzbedrohung angesetzt werden. Ohne der Festlegung einer entsprechenden<br />
Schwelle im späteren Verfahren, die wie oben erläutert wirtschaftliche wie<br />
juristische Faktoren in Betracht ziehen muss, vorzugreifen, kann hier – zum Zwecke der<br />
Abschätzung der Anzahl der zu untersuchenden Fahrzeuge – in einer Modellrechnung<br />
angenommen werden, dass Gewinneinbußen von 10 % für die Betriebe hinnehmbar sind<br />
(hier berechnet auf die Gesamtgewinne, ohne Berücksichtigung einer speziellen Entlohnung<br />
der Arbeit). Bei den auf Basis der Daten des Testbetriebsnetzes errechneten durchschnittlichen<br />
Gewinnen ergäbe sich somit eine hinnehmbare Gewinneinbuße von rund<br />
7.500 Euro im Jahr, bezogen auf die durchschnittlichen Umsatzerlöse von rund<br />
221.200 Euro entspricht dies 3,4 %. Gemäß den Ermittlungen zur Betroffenheit der<br />
Betriebe im Kapitel 5 liegen die baubedingten Verluste bei acht Kuttern über dieser<br />
Schwelle, die anlagebedingten Verluste der ersten fünf Jahre bei drei Kuttern. In<br />
früheren Verfahren wurden oft deutlich höhere Schwellenwerte angesetzt, entsprechend<br />
würde sich die Anzahl der betroffenen Betriebe verringern. Die hier genannten Zahlen<br />
der betroffenen Betriebe beziehen sich aber wohlgemerkt auf Kutter mit durchschnittlichen<br />
wirtschaftlichen Kennzahlen, bei Abweichung vom Durchschnitt mag sich ein<br />
anderes Bild einstellen.<br />
Derartige Details der Methode können sinnvoll erst auf Basis der zu bearbeitenden<br />
Daten entschieden werden. Grundsätzlich gilt: Je größer die Zahl der noch zu untersuchenden<br />
Betriebe ist, desto eher bietet es sich an, in zusätzlichen vereinfachten Schritten<br />
weiter zu selektieren, bei welchen Betrieben eine Bedrohung überhaupt anzunehmen ist,<br />
um die aufwendigen Detailanalysen auf möglichst wenige Betriebe zu reduzieren. Dies<br />
ist zudem davon abhängig, wie klar für den einzelnen Betrieb die Frage der Existenzbedrohung<br />
bejaht oder verneint werden kann; nur wo dies nicht unzweifelhaft auf Basis<br />
vereinfachter Verfahren möglich ist, sind detaillierte Untersuchungen nötig, die auch<br />
individuelle Befragungen der Betriebseigner umfassen können.