Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...
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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 6<br />
2. Veranlassung und Auftrag<br />
2.1 Vorhaben Fahrrinnenanpassung und Planänderungen<br />
2.1.1 Planfeststellungsverfahren<br />
Das Wasser- und Schifffahrtsamt Hamburg sowie die Hamburg Port Authority planen eine<br />
Anpassung der Fahrrinne von Unter- und Außenelbe für 14,5 m tiefgehende Containerschiffe.<br />
Mit Schreiben vom 12.09.2006 beantragten beide eine entsprechende Planfeststellung bei den<br />
zuständigen Planfeststellungsbehörden in Hamburg und Kiel (Schreiben unter<br />
www.fahrrinnenausbau.de abrufbar).<br />
2.1.2 Die ursprünglich geplante Maßnahme<br />
Kernelement der Maßnahme ist die Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe auf einer<br />
Ausbaustrecke, welche von der Außenelbe (Tonne 7, km 755,3) bis in den Hamburger Hafen<br />
zum Containerterminal Altenwerder (Süderelbe, km 619,5) bzw. zum mittleren Freihafen<br />
(Norderelbe, km 624) reicht. Bezogen auf die Ausbaugrenze in der Süderelbe (Containerterminal<br />
Altenwerder) ergibt sich somit eine Gesamtlänge der Ausbaustrecke von knapp 136 km.<br />
Stromauf der beiden hafenseitigen Ausbaugrenzen wird die Fahrrinnensohle an die jeweiligen<br />
Solltiefen der oberstromigen Fahrrinnen rampenförmig angepasst (vgl. Planfeststellungsunterlage<br />
Teil B.2, Beschreibung des Vorhabens).<br />
Zur Erreichung der neuen Solltiefe ist allerdings keine flächendeckende Vertiefung der Elbe<br />
auf der gesamten Ausbaustrecke erforderlich, sondern nur an jenen Stellen, an denen die<br />
derzeitige Ist-Sohle höher liegt als die neue festgelegte Solltiefe (siehe folgende Abbildung):