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Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...

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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 119<br />

6. Konzept für eine weitere Erfassung von wirtschaftlichen Auswirkungen<br />

des Vorhabens auf die Fischerei allgemein sowie auf<br />

einzelne Betriebe<br />

6.1 Ausgangssituation und Fragestellung<br />

Wie im Kapitel 4 dargelegt, besitzen die Fischer ein Recht am „eingerichteten und ausgeübten<br />

Gewerbebetrieb“, es muss folglich geprüft werden, ob ein Fischereibetrieb durch das<br />

Vorhaben in seiner Existenz gefährdet wird. Einen Schaden unterhalb der Schwelle des<br />

Eingriffs in dieses Eigentumsrecht werden die Fischer dagegen hinnehmen müssen;<br />

zumindest gibt ihre Rechtsposition ihnen keine Mittel an die Hand, diesen auf juristischem<br />

Wege zu verhindern bzw. eine Kompensation dafür einzuklagen (so ärgerlich der Schaden für<br />

den Fischer auch sein mag).<br />

Soweit bekannt, haben rund 180 Fischereibetriebe Einspruch gegen die Maßnahme erhoben.<br />

Gemäß den Ergebnissen dieses <strong>Gutachten</strong>s ist dies eine weit höhere Zahl, als Fischereibetriebe<br />

voraussichtlich in ihrer Existenz gefährdet sein werden. Wie ebenfalls in Kapitel 4<br />

dargestellt, sind Planfeststellungsbehörden gehalten, eine plausibel dargelegte Existenzgefährdung<br />

von Betrieben als Folge geplanter Eingriffe hinreichend zu prüfen. Es gilt also,<br />

ein zuverlässiges und gleichzeitig effizientes Verfahren für diese Prüfung zu finden. Möglich<br />

erscheint auch, vereinfachte Verfahren anzuwenden, die die Frage der Existenzbedrohung<br />

sowie eine Quantifizierung des Schadens mit hinreichender Genauigkeit vornehmen, den<br />

gutachterlichen Aufwand aber in einem der Fragestellung angemessenen Verhältnis belassen.<br />

Voraussetzung ist, dass solche Verfahren hinreichend zuverlässig und nachvollziehbar sind.<br />

Dabei ist das Kriterium, ab wann genau eine Existenzbedrohung vorliegt,<br />

einerseits eine wirtschaftliche Frage, die vollständig nur bei genauer wirtschaftlicher<br />

Analyse des Gesamtbetriebes, hilfsweise auch auf Basis vereinfachter wirtschaftlicher<br />

Kriterien beantwortet werden kann;<br />

andererseits eine juristische Frage, da ein Eingriff in das geschützte Eigentumsrecht auch<br />

bereits vorliegen kann, wenn ein ordnungsgemäß eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb<br />

in seiner bestehenden Form bedroht ist; der Eingriff muss nicht unmittelbar<br />

und zwangsläufig zum Konkurs führen.<br />

Fischereiwirtschaftliche Datenauswertungen und <strong>Gutachten</strong> können allerdings stets nur die<br />

entsprechende Daten- und Faktenlage darstellen, nicht eigenständig verbindliche Grenzwerte<br />

für die Existenzbedrohung festlegen.<br />

6.2 Informationsbedarf und grundsätzliche Vorgehensweise<br />

Auf der Grundlage der diesem <strong>Gutachten</strong> zur Verfügung stehenden, größtenteils anonymisierten<br />

Daten und ohne einzelbetriebliche Daten konnten zwar einige Anhaltspunkte für den<br />

anzunehmenden Grad der Betroffenheit einzelner Betriebe erarbeitet werden, eine konkrete<br />

Prüfung von Einzelfällen war aber nicht möglich. Auch lagen keine Stellungnahmen von<br />

Unternehmen bezüglich ihrer Betroffenheit vor, die hätten geprüft werden können.

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