Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...
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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 119<br />
6. Konzept für eine weitere Erfassung von wirtschaftlichen Auswirkungen<br />
des Vorhabens auf die Fischerei allgemein sowie auf<br />
einzelne Betriebe<br />
6.1 Ausgangssituation und Fragestellung<br />
Wie im Kapitel 4 dargelegt, besitzen die Fischer ein Recht am „eingerichteten und ausgeübten<br />
Gewerbebetrieb“, es muss folglich geprüft werden, ob ein Fischereibetrieb durch das<br />
Vorhaben in seiner Existenz gefährdet wird. Einen Schaden unterhalb der Schwelle des<br />
Eingriffs in dieses Eigentumsrecht werden die Fischer dagegen hinnehmen müssen;<br />
zumindest gibt ihre Rechtsposition ihnen keine Mittel an die Hand, diesen auf juristischem<br />
Wege zu verhindern bzw. eine Kompensation dafür einzuklagen (so ärgerlich der Schaden für<br />
den Fischer auch sein mag).<br />
Soweit bekannt, haben rund 180 Fischereibetriebe Einspruch gegen die Maßnahme erhoben.<br />
Gemäß den Ergebnissen dieses <strong>Gutachten</strong>s ist dies eine weit höhere Zahl, als Fischereibetriebe<br />
voraussichtlich in ihrer Existenz gefährdet sein werden. Wie ebenfalls in Kapitel 4<br />
dargestellt, sind Planfeststellungsbehörden gehalten, eine plausibel dargelegte Existenzgefährdung<br />
von Betrieben als Folge geplanter Eingriffe hinreichend zu prüfen. Es gilt also,<br />
ein zuverlässiges und gleichzeitig effizientes Verfahren für diese Prüfung zu finden. Möglich<br />
erscheint auch, vereinfachte Verfahren anzuwenden, die die Frage der Existenzbedrohung<br />
sowie eine Quantifizierung des Schadens mit hinreichender Genauigkeit vornehmen, den<br />
gutachterlichen Aufwand aber in einem der Fragestellung angemessenen Verhältnis belassen.<br />
Voraussetzung ist, dass solche Verfahren hinreichend zuverlässig und nachvollziehbar sind.<br />
Dabei ist das Kriterium, ab wann genau eine Existenzbedrohung vorliegt,<br />
einerseits eine wirtschaftliche Frage, die vollständig nur bei genauer wirtschaftlicher<br />
Analyse des Gesamtbetriebes, hilfsweise auch auf Basis vereinfachter wirtschaftlicher<br />
Kriterien beantwortet werden kann;<br />
andererseits eine juristische Frage, da ein Eingriff in das geschützte Eigentumsrecht auch<br />
bereits vorliegen kann, wenn ein ordnungsgemäß eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb<br />
in seiner bestehenden Form bedroht ist; der Eingriff muss nicht unmittelbar<br />
und zwangsläufig zum Konkurs führen.<br />
Fischereiwirtschaftliche Datenauswertungen und <strong>Gutachten</strong> können allerdings stets nur die<br />
entsprechende Daten- und Faktenlage darstellen, nicht eigenständig verbindliche Grenzwerte<br />
für die Existenzbedrohung festlegen.<br />
6.2 Informationsbedarf und grundsätzliche Vorgehensweise<br />
Auf der Grundlage der diesem <strong>Gutachten</strong> zur Verfügung stehenden, größtenteils anonymisierten<br />
Daten und ohne einzelbetriebliche Daten konnten zwar einige Anhaltspunkte für den<br />
anzunehmenden Grad der Betroffenheit einzelner Betriebe erarbeitet werden, eine konkrete<br />
Prüfung von Einzelfällen war aber nicht möglich. Auch lagen keine Stellungnahmen von<br />
Unternehmen bezüglich ihrer Betroffenheit vor, die hätten geprüft werden können.