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Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...

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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 118<br />

Sedimentverdriftung in dieser Richtung erwartet wird und weil die Fahrrinne hier wenn überhaupt<br />

nur geringfügig gebaggert wird, ist auch auf etwaige Aktivitäten im Bereich Großer<br />

Vogelsand keine Auswirkung anzunehmen.<br />

Es bleiben Auswirkungen auf die 2005 genutzte Stelle der Besatzmuschelfischerei bzw. auf<br />

Wildbänke in diesem Bereich generell, für die die Muschelfischer potenziell Befischungsgenehmigungen<br />

bekommen könnten. Grundsätzlich ist zu sagen, dass die Muschelkultur<br />

elementar von einer ausreichenden Versorgung mit Besatzmuscheln abhängt, dass diese aber<br />

zwischen den Jahren großen Schwankungen unterworfen ist, auch zwischen verschiedenen<br />

Regionen. Daher haben die Muschelfischer Interesse, auf ein möglichst vielfältiges natürliches<br />

Muschelvorkommen für die Besatzmuschelfischerei zurückgreifen zu können; durch<br />

Bestimmungen der Nationalparks etc. sind hier ohnehin Einschränkungen gegeben. Dies<br />

macht den Wert der Muschelvorkommen für die Muschelfischerei aus, die einmalige<br />

Anlandung von rund 150 Tonnen Besatzmuscheln, während der Bereich sonst über Jahre<br />

nicht genutzt wurde, begrenzt die Bedeutung.<br />

Da andere nennenswerte Muschelvorkommen im Eingriffsbereich nicht bekannt sind, sind<br />

auch andernorts keine Beeinträchtigungen zu erwarten.<br />

Eine Quantifizierung möglicher Beeinträchtigungen ist nicht möglich, insgesamt ergeben sich<br />

für die Betriebe der Muschelfischerei höchstens leichte Beeinträchtigungen und dies auch nur<br />

in Bezug auf potenziell, nicht auf aktuell genutzte Muschelvorkommen.<br />

5.3.2 Nebenerwerbsfischerei<br />

Für die Nebenerwerbsfischerei prognostiziert das <strong>Gutachten</strong> Voigt schwache bis mittlere<br />

Auswirkungen (Stufe 2 bis 3). Es liegen keine Erkenntnisse vor, aufgrund derer diese<br />

Bewertung aktualisiert oder revidiert werden müsste.<br />

5.3.3 Sportfischerei<br />

Die Auswirkungen auf die Sportfischerei bewertet Voigt mit Stufe 1 (keine Auswirkungen).<br />

Auch hierzu liegen keine neuen Erkenntnisse vor.

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