Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...
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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 116<br />
ter Ersatz für diese gefunden werden kann, muss zumindest für einen Teil der Hamenkutter<br />
und Betriebe die Bewertung aufgrund der vorliegenden Daten auf Stufe 5, „andauernde,<br />
negative Auswirkungen, die zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung der Fischerei führen“<br />
erhöht werden.<br />
Mangels Informationen kann hier zwar keine betriebsspezifische Auswertung durchgeführt<br />
werden, die von der Verkehrszentrale Brunsbüttel aufgezeichneten Einsatzzeiten der Hamenkutter<br />
können aber Anhaltspunkte für die Betroffenheit einzelner Betriebe liefern. Danach<br />
entfallen bei einem Hamenkutter 39 % dieser Einsatzzeit auf den Fangplatz bei Tonne 125 /<br />
Neßsand, der nach vorliegenden Informationen entfallen wird, und weitere 19 % auf den<br />
Fangplatz BBE, der voraussichtlich durch den Bau des Warteplatzes Brunsbüttel gewisse<br />
Beeinträchtigungen erfahren wird. Für solche Fälle erscheint die Stufe 5 die angebrachte<br />
Bewertung.<br />
Unbedingt Recht zu geben ist Voigt aber in seiner Feststellung, dass Beeinträchtigungen der<br />
Hamenfischerei – insbesondere betriebsbedingte – durch Absprache mit den Fischern<br />
reduziert werden können, etwa durch Durchführung von Baumaßnahmen in Zeiten, in denen<br />
die benachbarten Fangplätze nicht genutzt werden.<br />
Zu bekräftigen ist auch der Hinweis von Voigt auf die schlechte Datenlage (z. B. S. 104).<br />
Daher empfiehlt sich auch für den Bereich der Hamen- und sonstigen Flussfischerei eine<br />
Datenerhebung während der Bauarbeiten und ggf. für eine gewisse Zeit im Anschluss daran.<br />
5.2.4 Vermeidungs-/Verminderungsmaßnahmen im Bereich der Gemischten<br />
Küstenfischerei<br />
Berücksichtigung der Saisonalität der Hamenfischerei<br />
Stärker noch als in der Gemischten Küstenfischerei ist die Hamenfischerei von Saisonalität<br />
geprägt. Viele Hamenstellen werden nur oder ganz überwiegend für begrenzte Zeiträume<br />
genutzt, was insbesondere mit den Hauptzeiten der Wanderbewegungen von Stint und Aal in<br />
Zusammenhang steht. Wo diese bekannt waren, sind die Nutzungszeiten der einzelnen Fangstellen<br />
im <strong>Gutachten</strong> ausgewiesen. Durch Vermeidung von Beeinträchtigungen während<br />
dieser Zeiten lässt sich der baubedingte Schaden der Hamenfischerei signifikant reduzieren.<br />
Versuch des Erhalts von Fangplätzen oder der Identifizierung von Ersatzfangplätzen<br />
Der Bestand einer Reihe von Fangplätzen für Hamenkutter ist durch das Vorhaben in Frage<br />
gestellt. Insbesondere gilt dies für die südlichen Fangplätze im Bereich der Begegnungsstelle<br />
sowie den Fangplatz bei Tonne 39. In Abstimmung zwischen allen zuständigen Behörden<br />
sollte geprüft werden, in wieweit diese Fangplätze erhalten werden können, andernfalls sollte<br />
nach alternativen Plätzen gesucht werden. Besonders wichtig erscheint dies bei Plätzen für<br />
den Aalfang, aber auch beim Stintfang ist die Verfügbarkeit geeigneter Stellen ein limitierender<br />
Faktor.<br />
Wo durch das Vorhaben Änderungen in Unterwasser-Topographie und Strömung hervorgerufen<br />
werden, etwa im Gebiet der UWA Medemrinne-Ost, sollte der Fischerei die Möglichkeit<br />
eingeräumt werden, ihre Fangplätze an die neuen Verhältnisse anzupassen und ggf.<br />
entsprechend zu verlegen.