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Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...

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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 115<br />

5.2.2.12 Brackwassergrenze und Salzgradient, Tidenhub, Erosion<br />

Auch hier wird kein Aktualisierungsbedarf gesehen, insgesamt werden keine signifikanten<br />

Auswirkungen auf die Hamenfischerei erwartet.<br />

5.2.2.13 Unterhaltungsbaggerungen<br />

Auf Beeinträchtigungen als Folge von Unterhaltungsbaggerungen weist Voigt im Zusammenhang<br />

mit der Begegnungsstrecke hin, wo vermehrt Unterhaltungsbaggerungen erwartet<br />

werden. Die Wirkungen werden nicht quantifiziert.<br />

Gemäß den Ausführungen zur o. g. Begegnungsstrecke ist zu befürchten, dass die<br />

Beeinträchtigung durch Unterhaltungsbaggerungen durch den Wegfall von Hamenstellen an<br />

der Südseite dieser Strecke überlagert wird.<br />

5.2.3 Zusammenfassende Aktualisierung der Bewertung der Auswirkungen auf die<br />

Hamenfischerei<br />

Gemäß dem <strong>Gutachten</strong> Voigt treten andauernde (nachhaltige) Auswirkungen auf die Hamenfischerei<br />

nicht auf. Auch hier folgt das <strong>Gutachten</strong> seinem grundsätzlichen methodischen<br />

Ansatz und stellt fest: „Vielmehr sind die Auswirkungen auf maximal fünf Jahre beschränkt,<br />

da es zu den normalen Herausforderungen bei der Ausübung der Fischerei gehört, die<br />

fischereiliche Praxis an Veränderungen anzupassen, wie in Abschnitt 6.1 ausgeführt. Fünf<br />

Jahre werden als ausreichend lange Zeitspanne für die Fischereibetriebe angesehen, ihr Fangverhalten<br />

so anzupassen, dass nach dieser Zeit nicht mehr von maßnahmenbezogenen<br />

Auswirkungen auf die Fischerei gesprochen werden kann“ (S. 89).<br />

Die hier ermittelte Gefahr, dass wichtige Hamenplätze im Bereich der Begegnungsstrecke<br />

ganz wegfallen können, die Aussagen des Fischereiamts, dass für solche Stellen kaum Ersatz<br />

gefunden werden könne, insbesondere für den Aalfang (Auszug Stellungnahmen SFA und<br />

persönliche Mitteilung) sowie methodische Überlegungen (Kapitel 3) lassen dagegen<br />

zumindest als Worst-Case-Szenario befürchten, dass die Hamenfischer hier Beeinträchtigungen<br />

hinnehmen müssen, die sie nicht einfach durch Änderung ihrer fischereilichen Praxis<br />

ausgleichen können.<br />

Was einzelne Aspekte der Bewertung von Wirkungen betrifft, wird die Einschätzung des<br />

<strong>Gutachten</strong>s Voigt hier weitgehend geteilt. Auch bestand aufgrund der Planänderungen und<br />

sonstiger neu vorliegender Informationen wenig Bedarf an einer Aktualisierung der Bewertung<br />

in Bezug auf die Hamenfischerei. Ein wesentlicher Unterschied ergibt sich allerdings<br />

dadurch, dass hier der Wegfall der südlichen Fangplätze im Bereich der Begegnungsstrecke<br />

befürchtet und als ungünstigster Fall der Bewertung zugrunde gelegt wurde. Allein mit den<br />

Fangplätzen an den Tonnen 123, 125 und 127 würden 35 % der bei der Verkehrszentrale<br />

registrierten Einsatzzeiten wegfallen. Geringfügige Verbesserungen wie der Wegfall der<br />

Ufervorspülungen (baubedingt relevant) fallen demgegenüber kaum ins Gewicht.<br />

Entsprechend fällt auch die Gesamtbewertung anders aus als bei Voigt. Dieser bewertete die<br />

Auswirkungen insgesamt mit Stufe 4, „schwere Beeinträchtigungen“, entsprechend 15 % bis<br />

25 % der regulären Erträge über einen Zeitraum von 5 Jahren. Sofern die südlichen Hamenstellen<br />

im Bereich der Begegnungsstrecke nicht erhalten werden können bzw. kein dauerhaf-

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