Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...
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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 115<br />
5.2.2.12 Brackwassergrenze und Salzgradient, Tidenhub, Erosion<br />
Auch hier wird kein Aktualisierungsbedarf gesehen, insgesamt werden keine signifikanten<br />
Auswirkungen auf die Hamenfischerei erwartet.<br />
5.2.2.13 Unterhaltungsbaggerungen<br />
Auf Beeinträchtigungen als Folge von Unterhaltungsbaggerungen weist Voigt im Zusammenhang<br />
mit der Begegnungsstrecke hin, wo vermehrt Unterhaltungsbaggerungen erwartet<br />
werden. Die Wirkungen werden nicht quantifiziert.<br />
Gemäß den Ausführungen zur o. g. Begegnungsstrecke ist zu befürchten, dass die<br />
Beeinträchtigung durch Unterhaltungsbaggerungen durch den Wegfall von Hamenstellen an<br />
der Südseite dieser Strecke überlagert wird.<br />
5.2.3 Zusammenfassende Aktualisierung der Bewertung der Auswirkungen auf die<br />
Hamenfischerei<br />
Gemäß dem <strong>Gutachten</strong> Voigt treten andauernde (nachhaltige) Auswirkungen auf die Hamenfischerei<br />
nicht auf. Auch hier folgt das <strong>Gutachten</strong> seinem grundsätzlichen methodischen<br />
Ansatz und stellt fest: „Vielmehr sind die Auswirkungen auf maximal fünf Jahre beschränkt,<br />
da es zu den normalen Herausforderungen bei der Ausübung der Fischerei gehört, die<br />
fischereiliche Praxis an Veränderungen anzupassen, wie in Abschnitt 6.1 ausgeführt. Fünf<br />
Jahre werden als ausreichend lange Zeitspanne für die Fischereibetriebe angesehen, ihr Fangverhalten<br />
so anzupassen, dass nach dieser Zeit nicht mehr von maßnahmenbezogenen<br />
Auswirkungen auf die Fischerei gesprochen werden kann“ (S. 89).<br />
Die hier ermittelte Gefahr, dass wichtige Hamenplätze im Bereich der Begegnungsstrecke<br />
ganz wegfallen können, die Aussagen des Fischereiamts, dass für solche Stellen kaum Ersatz<br />
gefunden werden könne, insbesondere für den Aalfang (Auszug Stellungnahmen SFA und<br />
persönliche Mitteilung) sowie methodische Überlegungen (Kapitel 3) lassen dagegen<br />
zumindest als Worst-Case-Szenario befürchten, dass die Hamenfischer hier Beeinträchtigungen<br />
hinnehmen müssen, die sie nicht einfach durch Änderung ihrer fischereilichen Praxis<br />
ausgleichen können.<br />
Was einzelne Aspekte der Bewertung von Wirkungen betrifft, wird die Einschätzung des<br />
<strong>Gutachten</strong>s Voigt hier weitgehend geteilt. Auch bestand aufgrund der Planänderungen und<br />
sonstiger neu vorliegender Informationen wenig Bedarf an einer Aktualisierung der Bewertung<br />
in Bezug auf die Hamenfischerei. Ein wesentlicher Unterschied ergibt sich allerdings<br />
dadurch, dass hier der Wegfall der südlichen Fangplätze im Bereich der Begegnungsstrecke<br />
befürchtet und als ungünstigster Fall der Bewertung zugrunde gelegt wurde. Allein mit den<br />
Fangplätzen an den Tonnen 123, 125 und 127 würden 35 % der bei der Verkehrszentrale<br />
registrierten Einsatzzeiten wegfallen. Geringfügige Verbesserungen wie der Wegfall der<br />
Ufervorspülungen (baubedingt relevant) fallen demgegenüber kaum ins Gewicht.<br />
Entsprechend fällt auch die Gesamtbewertung anders aus als bei Voigt. Dieser bewertete die<br />
Auswirkungen insgesamt mit Stufe 4, „schwere Beeinträchtigungen“, entsprechend 15 % bis<br />
25 % der regulären Erträge über einen Zeitraum von 5 Jahren. Sofern die südlichen Hamenstellen<br />
im Bereich der Begegnungsstrecke nicht erhalten werden können bzw. kein dauerhaf-