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Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...

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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 114<br />

ist. Sofern hier die Hamenfangplätze auf der Südseite der Elbe wegfallen, wird die Fischerei<br />

aber wenig davon profitieren können, höchstens an den Hamenstellen an den Tonnen 116 und<br />

122 auf der Nordseite.<br />

Möglicherweise könnte dieser Abschnitt durch Nachlassen der Strömungsgeschwindigkeit<br />

bessere Bedingungen für die Reusenfischerei bieten, was hier aber mangels ausreichender<br />

Informationen nicht beurteilt werden kann.<br />

Die Veränderungen müssen auch vor dem Hintergrund der derzeitigen Strömungsgeschwindigkeiten<br />

gesehen werden: Zwischen Elbe-km 740, d. h. einschließlich der äußersten<br />

bekannten (bereits nicht mehr genutzten) Hamenstelle bei Tonne 30 und Elbe-km 710 erreicht<br />

die maximale Ebbestromgeschwindigkeit mit 2,2 m/s die höchsten Werte entlang der<br />

Fahrrinne, die maximale Flutstromgeschwindigkeit erreicht Werte bis 1,88 m/s. In dem für<br />

die Hamenfischerei wichtigeren Elbe-Abschnitt stromaufwärts km 710 bis km 630 nimmt der<br />

maximale Ebbestrom ab (höchster Wert ist 1,67 m/s zwischen km 710 und 700), die<br />

maximale Flutstromgeschwindigkeit schwankt; ihr Maximum liegt bei 1,68 m/s (vgl. BAW<br />

„Anpassungen Unter- und Außenelbe - Hydrodynamik und Salztransport“, Unterlage H 1a).<br />

Trotz der sehr leicht reduzierten Prognosen erscheint die Bewertung von Voigt weiterhin<br />

angemessen, dass mit Blick auf die Gesamtstrecke die Änderung von Strömungsgeschwindigkeiten<br />

von untergeordneter Bedeutung für die Hamenfischerei ist, im äußeren Bereich der<br />

Unterelbe sich aber Probleme weiter verstärken können. Ein Ausfall einzelner Fangplätze<br />

scheint hier möglich, wobei davon nur wenige und, soweit aus den vorliegenden Daten<br />

ablesbar, eher weniger wichtige Hamenstellen betroffen sein können. Weder diese Wirkung<br />

noch jene auf eine mögliche Veränderung der Ressourcenverteilung waren bei Voigt einzeln<br />

quantifiziert, was auch hier nicht möglich ist.<br />

5.2.2.11 Trübung und Sedimentfracht<br />

Im Zusammenhang mit vermehrten Unterhaltungsbaggerungen im Bereich der Begegnungsstrecke<br />

soll gemäß Planänderungsunterlage III, Teil 1 (Kap. 4.2 S. 15) nach Wegfall des<br />

Spülfeldes Pagensand Feindsand auf Umlagerungsflächen unterhalb des Bereichs des residuellen<br />

Stromauftransports, konkret unterhalb des Störbogens (km 679) verbracht werden.<br />

Wegen des höheren Ebbestroms wird mit einem Transport in die Nordsee gerechnet. Die<br />

zugehörige Ergänzung der Untersuchung sonstiger Betroffenheiten (Planänderungsunterlage<br />

III, Teil 9, S. 21) schließt indirekte Auswirkungen auf die Hamenfischerei durch leicht<br />

erhöhte Trübung nicht aus und geht im Sinne einer Worst-Case-Annahme von geringen<br />

betriebsbedingten Auswirkungen aus.<br />

Diese Einschätzung wird hier übernommen. Eine konkret zu lokalisierende Stelle für die<br />

Umlagerung des Feinsands gibt es nicht, ebenfalls ist den Gutachtern kein genaues Verbreitungsszenario<br />

für den Feinsand bekannt. Direkt unterhalb der Störmündung liegen keine<br />

Hamenstellen, betroffen sein könnten aber die wichtigeren Stellen zwischen Tonne 57a /<br />

Reede und 63, sofern der Sand zeitweilig mit dem Flutstrom stromaufwärts transportiert wird<br />

auch die Stellen bei Tonne 75 und weiter aufwärts. Auch an diesen Stellen ist aber nur von<br />

geringen Auswirkungen auszugehen.<br />

Ansonsten erscheint die Bewertung bezüglich Trübung und Sedimentfracht im <strong>Gutachten</strong><br />

Voigt weiterhin zutreffend.

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