Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...
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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 114<br />
ist. Sofern hier die Hamenfangplätze auf der Südseite der Elbe wegfallen, wird die Fischerei<br />
aber wenig davon profitieren können, höchstens an den Hamenstellen an den Tonnen 116 und<br />
122 auf der Nordseite.<br />
Möglicherweise könnte dieser Abschnitt durch Nachlassen der Strömungsgeschwindigkeit<br />
bessere Bedingungen für die Reusenfischerei bieten, was hier aber mangels ausreichender<br />
Informationen nicht beurteilt werden kann.<br />
Die Veränderungen müssen auch vor dem Hintergrund der derzeitigen Strömungsgeschwindigkeiten<br />
gesehen werden: Zwischen Elbe-km 740, d. h. einschließlich der äußersten<br />
bekannten (bereits nicht mehr genutzten) Hamenstelle bei Tonne 30 und Elbe-km 710 erreicht<br />
die maximale Ebbestromgeschwindigkeit mit 2,2 m/s die höchsten Werte entlang der<br />
Fahrrinne, die maximale Flutstromgeschwindigkeit erreicht Werte bis 1,88 m/s. In dem für<br />
die Hamenfischerei wichtigeren Elbe-Abschnitt stromaufwärts km 710 bis km 630 nimmt der<br />
maximale Ebbestrom ab (höchster Wert ist 1,67 m/s zwischen km 710 und 700), die<br />
maximale Flutstromgeschwindigkeit schwankt; ihr Maximum liegt bei 1,68 m/s (vgl. BAW<br />
„Anpassungen Unter- und Außenelbe - Hydrodynamik und Salztransport“, Unterlage H 1a).<br />
Trotz der sehr leicht reduzierten Prognosen erscheint die Bewertung von Voigt weiterhin<br />
angemessen, dass mit Blick auf die Gesamtstrecke die Änderung von Strömungsgeschwindigkeiten<br />
von untergeordneter Bedeutung für die Hamenfischerei ist, im äußeren Bereich der<br />
Unterelbe sich aber Probleme weiter verstärken können. Ein Ausfall einzelner Fangplätze<br />
scheint hier möglich, wobei davon nur wenige und, soweit aus den vorliegenden Daten<br />
ablesbar, eher weniger wichtige Hamenstellen betroffen sein können. Weder diese Wirkung<br />
noch jene auf eine mögliche Veränderung der Ressourcenverteilung waren bei Voigt einzeln<br />
quantifiziert, was auch hier nicht möglich ist.<br />
5.2.2.11 Trübung und Sedimentfracht<br />
Im Zusammenhang mit vermehrten Unterhaltungsbaggerungen im Bereich der Begegnungsstrecke<br />
soll gemäß Planänderungsunterlage III, Teil 1 (Kap. 4.2 S. 15) nach Wegfall des<br />
Spülfeldes Pagensand Feindsand auf Umlagerungsflächen unterhalb des Bereichs des residuellen<br />
Stromauftransports, konkret unterhalb des Störbogens (km 679) verbracht werden.<br />
Wegen des höheren Ebbestroms wird mit einem Transport in die Nordsee gerechnet. Die<br />
zugehörige Ergänzung der Untersuchung sonstiger Betroffenheiten (Planänderungsunterlage<br />
III, Teil 9, S. 21) schließt indirekte Auswirkungen auf die Hamenfischerei durch leicht<br />
erhöhte Trübung nicht aus und geht im Sinne einer Worst-Case-Annahme von geringen<br />
betriebsbedingten Auswirkungen aus.<br />
Diese Einschätzung wird hier übernommen. Eine konkret zu lokalisierende Stelle für die<br />
Umlagerung des Feinsands gibt es nicht, ebenfalls ist den Gutachtern kein genaues Verbreitungsszenario<br />
für den Feinsand bekannt. Direkt unterhalb der Störmündung liegen keine<br />
Hamenstellen, betroffen sein könnten aber die wichtigeren Stellen zwischen Tonne 57a /<br />
Reede und 63, sofern der Sand zeitweilig mit dem Flutstrom stromaufwärts transportiert wird<br />
auch die Stellen bei Tonne 75 und weiter aufwärts. Auch an diesen Stellen ist aber nur von<br />
geringen Auswirkungen auszugehen.<br />
Ansonsten erscheint die Bewertung bezüglich Trübung und Sedimentfracht im <strong>Gutachten</strong><br />
Voigt weiterhin zutreffend.