Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...

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17.01.2013 Aufrufe

Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches fischereiwirtschaftliches Gutachten 5 1.4 Konzept für eine weitere Erfassung von wirtschaftlichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Fischerei Im Rahmen der Planfeststellung zum Vorhaben der Fahrrinnenanpassung der Elbe muss geprüft werden, ob Fischer durch das Vorhaben in ihrer Existenz gefährdet werden und insoweit ein Recht am „eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb“ unzumutbar beeinträchtigt wird. Auf Grundlage der bisher vorliegenden anonymisierten Daten ist eine solche Beurteilung allerdings nicht möglich. Auch mit personalisierten Daten wäre eine Abschätzung im Voraus mit großen prognostischen Unsicherheiten verbunden (wie bereits im Gutachten Voigt dargelegt), sowohl was die Entwicklungen in der Fischereiwirtschaft als auch was Details des Vorhabens wie den konkreten Zeitpunkt der Umsetzung von Teilmaßnahmen betrifft. Es wird daher empfohlen, in einem mehrstufigen Auswahlprozess zunächst jene Betriebe zu selektieren, bei denen eine Existenzgefährdung nicht im Vorhinein sicher ausgeschlossen werden kann; eine Datenerhebung bezüglich der verbleibenden Betriebe vorzunehmen, die den Grad der Gefährdung unter den tatsächlichen Bedingungen der Vorhabensumsetzung feststellt. Für ein solches Vorgehen werden konkrete Schritte aufgezeigt, die darauf abzielen, eine potenzielle Existenzbedrohung sicher und rechtzeitig zu erkennen, gleichzeitig aber den Untersuchungsaufwand in angemessenen Grenzen zu halten.

Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches fischereiwirtschaftliches Gutachten 6 2. Veranlassung und Auftrag 2.1 Vorhaben Fahrrinnenanpassung und Planänderungen 2.1.1 Planfeststellungsverfahren Das Wasser- und Schifffahrtsamt Hamburg sowie die Hamburg Port Authority planen eine Anpassung der Fahrrinne von Unter- und Außenelbe für 14,5 m tiefgehende Containerschiffe. Mit Schreiben vom 12.09.2006 beantragten beide eine entsprechende Planfeststellung bei den zuständigen Planfeststellungsbehörden in Hamburg und Kiel (Schreiben unter www.fahrrinnenausbau.de abrufbar). 2.1.2 Die ursprünglich geplante Maßnahme Kernelement der Maßnahme ist die Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe auf einer Ausbaustrecke, welche von der Außenelbe (Tonne 7, km 755,3) bis in den Hamburger Hafen zum Containerterminal Altenwerder (Süderelbe, km 619,5) bzw. zum mittleren Freihafen (Norderelbe, km 624) reicht. Bezogen auf die Ausbaugrenze in der Süderelbe (Containerterminal Altenwerder) ergibt sich somit eine Gesamtlänge der Ausbaustrecke von knapp 136 km. Stromauf der beiden hafenseitigen Ausbaugrenzen wird die Fahrrinnensohle an die jeweiligen Solltiefen der oberstromigen Fahrrinnen rampenförmig angepasst (vgl. Planfeststellungsunterlage Teil B.2, Beschreibung des Vorhabens). Zur Erreichung der neuen Solltiefe ist allerdings keine flächendeckende Vertiefung der Elbe auf der gesamten Ausbaustrecke erforderlich, sondern nur an jenen Stellen, an denen die derzeitige Ist-Sohle höher liegt als die neue festgelegte Solltiefe (siehe folgende Abbildung):

Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 5<br />

1.4 Konzept für eine weitere Erfassung von wirtschaftlichen<br />

Auswirkungen des Vorhabens auf die Fischerei<br />

Im Rahmen der Planfeststellung zum Vorhaben der Fahrrinnenanpassung der Elbe muss<br />

geprüft werden, ob Fischer durch das Vorhaben in ihrer Existenz gefährdet werden und<br />

insoweit ein Recht am „eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb“ unzumutbar<br />

beeinträchtigt wird. Auf Grundlage der bisher vorliegenden anonymisierten Daten ist eine<br />

solche Beurteilung allerdings nicht möglich. Auch mit personalisierten Daten wäre eine<br />

Abschätzung im Voraus mit großen prognostischen Unsicherheiten verbunden (wie bereits im<br />

<strong>Gutachten</strong> Voigt dargelegt), sowohl was die Entwicklungen in der Fischereiwirtschaft als<br />

auch was Details des Vorhabens wie den konkreten Zeitpunkt der Umsetzung von Teilmaßnahmen<br />

betrifft. Es wird daher empfohlen,<br />

in einem mehrstufigen Auswahlprozess zunächst jene Betriebe zu selektieren, bei denen<br />

eine Existenzgefährdung nicht im Vorhinein sicher ausgeschlossen werden kann;<br />

eine Datenerhebung bezüglich der verbleibenden Betriebe vorzunehmen, die den Grad<br />

der Gefährdung unter den tatsächlichen Bedingungen der Vorhabensumsetzung<br />

feststellt.<br />

Für ein solches Vorgehen werden konkrete Schritte aufgezeigt, die darauf abzielen, eine<br />

potenzielle Existenzbedrohung sicher und rechtzeitig zu erkennen, gleichzeitig aber den<br />

Untersuchungsaufwand in angemessenen Grenzen zu halten.

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