Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...
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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 108<br />
5.2.2.2 UL Medembogen und UWA Medemrinne-Ost<br />
Betroffene Hamenstellen<br />
Stelle Nutzung<br />
(Jahreszeit / Dauer /Zielarten)<br />
Medemrinne 3 Laut Staatl. Fischereiamt, Außenstelle<br />
Cuxhaven, Nutzung vornehmlich im Sommer<br />
und Herbst; Voigt berichtet von Nutzung<br />
während Stintsaison, Nov. bis März (S. 83;<br />
vgl. S. 56)<br />
Medemrinne 4 auf Plangebiet UWA<br />
Medemrinne 5 auf Plangebiet UWA<br />
Beschreibung des räumlichen<br />
Zusammenhangs mit Maßnahme<br />
Unmittelbar an Plangebiet UL Medembogen<br />
angrenzend.<br />
Von der UL Medembogen sind keine anlage- oder betriebsbedingten Auswirkungen auf die<br />
Hamenfischerei zu erwarten.<br />
Als wesentliche anlagebedingte Auswirkungen der UWA Medemrinne-Ost und Neufelder<br />
Sand nennt Voigt deren Wirkung auf die Strömungsgeschwindigkeit, was sicherlich richtig ist<br />
und mit der Gestaltung der UWAs auch bezweckt wird.<br />
Im Falle der beiden UWA spricht Voigt zudem die teilweise Abdeckung mit einem Korngemisch<br />
an, wodurch diese Flächen vom bisherigen Weichsubstratlebensraum in einen<br />
Hartsubstratlebensraum umgewandelt werden, benennt bzw. quantifiziert hierfür aber keine<br />
Schadwirkung.<br />
Gegenüber der dem <strong>Gutachten</strong> Voigt zugrunde liegenden Ausgangsplanung haben sich in<br />
Bezug auf die UWA Medemrinne-Ost die Bauzeit und Details der Ausführungsplanung<br />
verändert. Die Bauzeit hat für dauerhafte Wirkungen keine Relevanz, die Ausführungsplanung<br />
ist in wesentlichen Zügen gleich geblieben; sofern es Änderungen gibt, erscheint die<br />
neue Variante eher günstiger für die Hamenfischerei, da auf optionale Randsicherungen<br />
verzichtet und der Schüttdamm in der Mitte stärker mit Sand überdeckt werden sollen. Die<br />
Bewertung Voigt wird daher übernommen. Auf folgende, bei Voigt bereits angesprochene<br />
Unwägbarkeiten ist in diesem Zusammenhang allerdings hinzuweisen:<br />
Im Falle der beiden Hamenstellen, die nach vorliegenden geographischen Angaben<br />
direkt auf die Fläche der UWA Medemrinne-Ost fallen, wird hier angenommen, dass<br />
Hamenkutter auf der UWA fischen dürfen und das trotz geänderter topographischer und<br />
Strömungsverhältnisse auch wirtschaftlich tun können.<br />
In Bezug auf die Strömung hatte das SFA befürchtet, dass sich nach Abschluss der<br />
Bauarbeiten die Strömung der Medemrinne so ändern könnte, dass eine Hamenfischerei<br />
dort nicht mehr stattfinden kann (Auszug aus Stellungnahme 2007). Betrachtet man aber<br />
die BAW-Prognosen zur Strömungsgeschwindigkeit, ergeben sich für diese Befürchtungen<br />
keine belastbaren Grundlagen: So herrschen gemäß Berechnungen der BAW im<br />
Bereich der geplanten UWA derzeit maximale Flut- und Ebbestromgeschwindigkeiten<br />
(bei hohem Oberwasser) von bis zu etwa 1,2 m/s, durch die UWA-Strukturen können sie<br />
sich um bis zu etwa 0,3 m/s erhöhen (jeweils Maximalwerte, im Schnitt gelten<br />
niedrigere Werte). Dies spricht nicht gegen eine Befischung durch Hamenkutter, die<br />
ansonsten am Rande der Fahrrinne auch in höherer Strömung operieren.<br />
Bei der Topographie ergeben sich durch die Aufhöhung allgemein und die Verfüllung<br />
von Rinnen einige Unterschiede, doch liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass