Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...
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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 107<br />
5.2.1.12 Zusammenfassende Aktualisierung der Bewertung der baubedingten Auswirkungen<br />
Baubedingt<br />
entfallen drei Hamenstellen in der Medemrinne (Nutzungsdauer unbekannt) für bis zu<br />
zwei Jahre;<br />
entfällt eine Hamenstelle am Glameyer Stack (Nutzungsdauer unbekannt) für mindestens<br />
ein Jahr;<br />
sind mehrere Fangplätze im Bereich des Warteplatzes für etwa zwei Mal einen Monat<br />
beeinträchtigt, darunter der wichtige Fangplatz BBE (rund 11 % der bei der Verkehrszentrale<br />
registrierten Zeit); vermutlich dürfte sich der Grad der Beeinträchtigung aber in<br />
engen Grenzen halten;<br />
entfallen die Hamenstellen im Bereich der Begegnungsstrecke, die rund 36 % der bei der<br />
Verkehrszentrale registrierten Zeit ausmachen.<br />
ist mit einer Umsatzeinbuße von 10 % als Folge der eigentlichen Baggerarbeiten zu<br />
rechnen (Dieser Ansatz ist dem <strong>Gutachten</strong> Voigt entnommen und entspricht der dortigen<br />
Systematik, bei der die Umsatzverluste als Anteil der Gesamtumsätze vor Eingriff<br />
berechnet werden.).<br />
Die Werte sind allerdings nicht einfach zu addieren, da sie nicht alle in dieselbe Zeit fallen<br />
und unterschiedlich lange dauern, zudem ist die letztgenannte Position von 10 % Umsatzeinbußen<br />
nicht auf Fangplätze anzuwenden, die ohnehin entfallen.<br />
Für eine genaue Darstellung von Zeitpunkt und -dauer der einzelnen Beeinträchtigungen<br />
fehlen die Datengrundlagen. Auch die Berechnung der anteiligen Nutzungszeiten bezieht sich<br />
immer nur auf die Gesamtheit der bekannten Nutzungszeiten. Nicht bekannt sind die<br />
Nutzungszeiten der westlichen Hamenstellen sowie die Zeiten der Nutzung von Fangplätzen<br />
in Nebenarmen und -flüssen der Elbe. Bei den von der Verkehrszentrale registrierten Liegeplätzen<br />
und somit bekannten Nutzungszeiten könnte ein höherer Anteil von der Fahrrinnenanpassung<br />
betroffen sein (weil diese direkt an der Fahrrinne liegen), als bei der Gesamtheit der<br />
Fangplätze; in Nebenarmen der Elbe liegende Fangplätze z. B. erfordern keine Anmeldung<br />
bei der Verkehrszentrale und dürften auch weniger vom Vorhaben betroffen sein.<br />
Dennoch ist zu konstatieren, dass die Hamenfischerei stark von den Baumaßnahmen beeinträchtigt<br />
sein wird. Wie bei Voigt zu Recht ausgeführt, ist in verschiedenen Bereichen eine<br />
Verringerung der Beeinträchtigung möglich, etwa in Form der Durchführung von Bauarbeiten<br />
außerhalb der Nutzungssaison eines Fangplatzes. Im Bereich der Begegnungsstrecke, wo die<br />
deutlichsten Verluste zu erwarten sind, könnte es allerdings schwer sein, Minderungsmöglichkeiten<br />
zu finden.<br />
5.2.2 Auswirkungen nach Fertigstellung der Fahrrinnenanpassung<br />
5.2.2.1 Umlagerungsstelle Neuer Luechtergrund<br />
Von der UL Neuer Luechtergrund sind keine anlage- oder betriebsbedingten Auswirkungen<br />
auf die Hamenfischerei zu erwarten.