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Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...

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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 107<br />

5.2.1.12 Zusammenfassende Aktualisierung der Bewertung der baubedingten Auswirkungen<br />

Baubedingt<br />

entfallen drei Hamenstellen in der Medemrinne (Nutzungsdauer unbekannt) für bis zu<br />

zwei Jahre;<br />

entfällt eine Hamenstelle am Glameyer Stack (Nutzungsdauer unbekannt) für mindestens<br />

ein Jahr;<br />

sind mehrere Fangplätze im Bereich des Warteplatzes für etwa zwei Mal einen Monat<br />

beeinträchtigt, darunter der wichtige Fangplatz BBE (rund 11 % der bei der Verkehrszentrale<br />

registrierten Zeit); vermutlich dürfte sich der Grad der Beeinträchtigung aber in<br />

engen Grenzen halten;<br />

entfallen die Hamenstellen im Bereich der Begegnungsstrecke, die rund 36 % der bei der<br />

Verkehrszentrale registrierten Zeit ausmachen.<br />

ist mit einer Umsatzeinbuße von 10 % als Folge der eigentlichen Baggerarbeiten zu<br />

rechnen (Dieser Ansatz ist dem <strong>Gutachten</strong> Voigt entnommen und entspricht der dortigen<br />

Systematik, bei der die Umsatzverluste als Anteil der Gesamtumsätze vor Eingriff<br />

berechnet werden.).<br />

Die Werte sind allerdings nicht einfach zu addieren, da sie nicht alle in dieselbe Zeit fallen<br />

und unterschiedlich lange dauern, zudem ist die letztgenannte Position von 10 % Umsatzeinbußen<br />

nicht auf Fangplätze anzuwenden, die ohnehin entfallen.<br />

Für eine genaue Darstellung von Zeitpunkt und -dauer der einzelnen Beeinträchtigungen<br />

fehlen die Datengrundlagen. Auch die Berechnung der anteiligen Nutzungszeiten bezieht sich<br />

immer nur auf die Gesamtheit der bekannten Nutzungszeiten. Nicht bekannt sind die<br />

Nutzungszeiten der westlichen Hamenstellen sowie die Zeiten der Nutzung von Fangplätzen<br />

in Nebenarmen und -flüssen der Elbe. Bei den von der Verkehrszentrale registrierten Liegeplätzen<br />

und somit bekannten Nutzungszeiten könnte ein höherer Anteil von der Fahrrinnenanpassung<br />

betroffen sein (weil diese direkt an der Fahrrinne liegen), als bei der Gesamtheit der<br />

Fangplätze; in Nebenarmen der Elbe liegende Fangplätze z. B. erfordern keine Anmeldung<br />

bei der Verkehrszentrale und dürften auch weniger vom Vorhaben betroffen sein.<br />

Dennoch ist zu konstatieren, dass die Hamenfischerei stark von den Baumaßnahmen beeinträchtigt<br />

sein wird. Wie bei Voigt zu Recht ausgeführt, ist in verschiedenen Bereichen eine<br />

Verringerung der Beeinträchtigung möglich, etwa in Form der Durchführung von Bauarbeiten<br />

außerhalb der Nutzungssaison eines Fangplatzes. Im Bereich der Begegnungsstrecke, wo die<br />

deutlichsten Verluste zu erwarten sind, könnte es allerdings schwer sein, Minderungsmöglichkeiten<br />

zu finden.<br />

5.2.2 Auswirkungen nach Fertigstellung der Fahrrinnenanpassung<br />

5.2.2.1 Umlagerungsstelle Neuer Luechtergrund<br />

Von der UL Neuer Luechtergrund sind keine anlage- oder betriebsbedingten Auswirkungen<br />

auf die Hamenfischerei zu erwarten.

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