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Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...

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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 106<br />

Zu den Baggerarbeiten merkt Voigt an, dass große Teilstrecken der Fahrrinnensohle im<br />

Bereich der Hamenfischerei flächig gebaggert werden müssen und daher im Laufe der Bauarbeiten<br />

sämtliche Hamenfangplätze direkt oder indirekt (durch das Ausweichen von Kuttern)<br />

beeinflusst sind (S. 82). Als Folgen beschreibt er<br />

begrenzte Trübungsfahnen, durch die Fangplätze im direkten Umfeld einer Baggerung<br />

nicht wirtschaftlich nutzbar sind,<br />

temporäre Vergrämung der Ressourcen sowie<br />

mögliche Netzschäden (geringes Risiko).<br />

Zusammen mit Wirkungen der Verbringung des Baggermaterials (hier getrennt untersucht)<br />

geht er von Umsatzeinbußen von 10–15 % aus (= Gewinneinbußen von 30–40 %). Da hier die<br />

Verbringung separat untersucht wird, erscheint ein Ansatz von 10 % Umsatzeinbußen allein<br />

für die Baggerarbeiten angemessen.<br />

5.2.1.10 Sonstiges und kumulative Wirkungen<br />

Sonstige und kumulative baubedingte Wirkungen werden im <strong>Gutachten</strong> Voigt nicht angesprochen,<br />

für ihr Auftreten wurden keine Anhaltspunkte gefunden.<br />

Hinzuweisen ist aber darauf, dass einige Fischer ihre Fänge im Wege der Direktvermarktung<br />

oder eigener Gastronomiebetriebe vermarkten. Sofern nicht durch Zukauf etc. Ersatz geschaffen<br />

werden kann, könnten auch auf nachgelagerten Stufen der Wertschöpfung Einbußen<br />

entstehen.<br />

5.2.1.11 Entfallene Wirkungen gegenüber <strong>Gutachten</strong> Dr. Voigt-Consulting<br />

Die wesentlichen Planänderungen in den von der Hamenfischerei genutzten Streckenabschnitten<br />

beinhalten das vollständige Entfallen aller Ufervorspülungen, insgesamt neun Ufervorspülungen<br />

von UF Brokdorf bis UF Wittenbergen sowie von Spülfeldern im Bereich<br />

Pagen- und Schwarztonnensand.<br />

In diesem Zusammenhang urteilt Voigt: „Die Verbringung des Sediments beeinflusst die<br />

Hamenfangplätze im Umfeld der vorgesehenen Ufervorspülungen durch den baubedingten<br />

Verkehr, die Ausbildung einer lokalen Trübungsfahne und die Vergrämung der genutzten<br />

Ressource während der Bauphase. Darüber hinaus ist, bis zu einer Wiederbesiedlung der<br />

betroffenen Bereiche durch Benthosorganismen, aufgrund des verringerten Nahrungsangebots<br />

mit verringerten Fischdichten zu rechnen (Unterlage H.5b). Ein Einfluss der Ufervorspülungen<br />

auf die Bestandsgröße der genutzten Ressource (insbesondere des Stints, da diese Art im<br />

Flachwasser laicht) ist nicht gegeben (Unterlage H.5b)“ (S. 82f).<br />

Die Wirkung dieser Verbringung schätzt er, wie oben dargelegt, zusammen mit den eigentlichen<br />

Baggermaßnahmen mit 10–15 % Umsatzeinbußen ein. Für die Wirkungskomponente<br />

Verbringung wurden in diesem <strong>Gutachten</strong> 5 % vom oberen Wert in Abzug gebracht, was dem<br />

Wegfall der Ufervorspülungen Rechnung trägt (wenngleich einzelne andere Verbringungsstellen<br />

wie UL Medembogen und UWA Medemrinne getrennt bewertet werden).

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