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Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...

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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 4<br />

aber Voigt die Auswirkungen insgesamt mit Stufe 4, „schwere Beeinträchtigungen“, entsprechend<br />

15 % bis 25 % der regulären Erträge über einen Zeitraum von 5 Jahren, bewertete, kann<br />

für den Fall des ersatzlosen Wegfalls wichtiger Hamenstellen im Bereich der Begegnungsstrecke<br />

hier nicht ausgeschlossen werden, dass für einzelne Betriebe die Stufe 5 der<br />

voigtschen Methodik, nämlich „andauernde, negative Auswirkungen, die zu einer nachhaltigen<br />

Beeinträchtigung der Fischerei führen“ erreicht wird. Die Hamenfischer werden in dem<br />

Fall ihre Verluste voraussichtlich auch nicht einfach durch Änderung ihrer fischereilichen<br />

Praxis ausgleichen können.<br />

Entsprechend kann auf Basis der vorliegenden Daten und Informationen für keinen der<br />

Betriebe der Hamenfischerei ausgeschlossen werden, dass er in seiner Existenz gefährdet<br />

wird; andererseits kann dies auch von keinem der Betriebe mit Sicherheit angenommen<br />

werden. Voraussichtlich werden alle fünf Betriebe während der Bauzeit die von Voigt<br />

diagnostizierten „schweren Beeinträchtigungen“ hinnehmen müssen, gravierende dauerhafte<br />

Beeinträchtigungen können nur solche Betriebe erleiden, die stark in der Fischerei im Bereich<br />

der Begegnungsstrecke (vor allem auf Aal) engagiert sind. Das Ausmaß der Beeinträchtigungen<br />

wird zudem von der Jahreszeit, zu der die einzelnen Baumaßnahmen durchgeführt<br />

werden, und vom Erfolg der Suche nach Ersatzfangplätzen abhängen.<br />

1.3.3 Sonstige Formen der Fischerei<br />

Von der Muschelfischerei wurde 2005 eine Fläche in der Nähe der Kugelbake für die<br />

Besatzmuschelfischerei genutzt, ansonsten sind in den vergangenen Jahren keine nennenswerten<br />

Aktivitäten dieser Sparte der Fischerei im möglichen Einflussbereich des Vorhabens<br />

festzustellen. Insgesamt ergeben sich für die Betriebe der Muschelfischerei höchstens leichte<br />

Beeinträchtigungen und dies auch nur in Bezug auf potenziell, nicht auf aktuell genutzte<br />

Muschelvorkommen.<br />

Für die Nebenerwerbsfischerei prognostiziert das <strong>Gutachten</strong> Voigt schwache bis mittlere<br />

Auswirkungen (Stufe 2 bis 3). Es liegen keine Erkenntnisse vor, aufgrund derer diese Bewertung<br />

aktualisiert oder revidiert werden müsste. Die Auswirkungen auf die Sportfischerei<br />

bewertet Voigt mit Stufe 1 (keine Auswirkungen). Auch hierzu liegen keine neuen Erkenntnisse<br />

vor.<br />

1.3.4 Vermeidungs- und Verminderungsmöglichkeiten<br />

Möglichkeiten zur Vermeidung oder Verminderung von Beeinträchtigungen der Fischerei<br />

bestehen vor allem in der Beachtung ihrer Saisonalität (d. h. der Durchführung von Eingriffen<br />

außerhalb der Hauptnutzungszeiten der betroffenen Stellen), in der Gestaltung der Eingriffe in<br />

einer Weise, dass sie zu möglichst geringen Beeinträchtigungen führen, sowie – im Falle der<br />

Fischerei mit Hamenkuttern – in der Suche nach Ersatzfangplätzen. Es wird empfohlen, im<br />

Rahmen der Kontakte mit der Fischerei Vermeidungs- und Verminderungsmöglichkeiten im<br />

Detail zu diskutieren.

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