Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...
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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 4<br />
aber Voigt die Auswirkungen insgesamt mit Stufe 4, „schwere Beeinträchtigungen“, entsprechend<br />
15 % bis 25 % der regulären Erträge über einen Zeitraum von 5 Jahren, bewertete, kann<br />
für den Fall des ersatzlosen Wegfalls wichtiger Hamenstellen im Bereich der Begegnungsstrecke<br />
hier nicht ausgeschlossen werden, dass für einzelne Betriebe die Stufe 5 der<br />
voigtschen Methodik, nämlich „andauernde, negative Auswirkungen, die zu einer nachhaltigen<br />
Beeinträchtigung der Fischerei führen“ erreicht wird. Die Hamenfischer werden in dem<br />
Fall ihre Verluste voraussichtlich auch nicht einfach durch Änderung ihrer fischereilichen<br />
Praxis ausgleichen können.<br />
Entsprechend kann auf Basis der vorliegenden Daten und Informationen für keinen der<br />
Betriebe der Hamenfischerei ausgeschlossen werden, dass er in seiner Existenz gefährdet<br />
wird; andererseits kann dies auch von keinem der Betriebe mit Sicherheit angenommen<br />
werden. Voraussichtlich werden alle fünf Betriebe während der Bauzeit die von Voigt<br />
diagnostizierten „schweren Beeinträchtigungen“ hinnehmen müssen, gravierende dauerhafte<br />
Beeinträchtigungen können nur solche Betriebe erleiden, die stark in der Fischerei im Bereich<br />
der Begegnungsstrecke (vor allem auf Aal) engagiert sind. Das Ausmaß der Beeinträchtigungen<br />
wird zudem von der Jahreszeit, zu der die einzelnen Baumaßnahmen durchgeführt<br />
werden, und vom Erfolg der Suche nach Ersatzfangplätzen abhängen.<br />
1.3.3 Sonstige Formen der Fischerei<br />
Von der Muschelfischerei wurde 2005 eine Fläche in der Nähe der Kugelbake für die<br />
Besatzmuschelfischerei genutzt, ansonsten sind in den vergangenen Jahren keine nennenswerten<br />
Aktivitäten dieser Sparte der Fischerei im möglichen Einflussbereich des Vorhabens<br />
festzustellen. Insgesamt ergeben sich für die Betriebe der Muschelfischerei höchstens leichte<br />
Beeinträchtigungen und dies auch nur in Bezug auf potenziell, nicht auf aktuell genutzte<br />
Muschelvorkommen.<br />
Für die Nebenerwerbsfischerei prognostiziert das <strong>Gutachten</strong> Voigt schwache bis mittlere<br />
Auswirkungen (Stufe 2 bis 3). Es liegen keine Erkenntnisse vor, aufgrund derer diese Bewertung<br />
aktualisiert oder revidiert werden müsste. Die Auswirkungen auf die Sportfischerei<br />
bewertet Voigt mit Stufe 1 (keine Auswirkungen). Auch hierzu liegen keine neuen Erkenntnisse<br />
vor.<br />
1.3.4 Vermeidungs- und Verminderungsmöglichkeiten<br />
Möglichkeiten zur Vermeidung oder Verminderung von Beeinträchtigungen der Fischerei<br />
bestehen vor allem in der Beachtung ihrer Saisonalität (d. h. der Durchführung von Eingriffen<br />
außerhalb der Hauptnutzungszeiten der betroffenen Stellen), in der Gestaltung der Eingriffe in<br />
einer Weise, dass sie zu möglichst geringen Beeinträchtigungen führen, sowie – im Falle der<br />
Fischerei mit Hamenkuttern – in der Suche nach Ersatzfangplätzen. Es wird empfohlen, im<br />
Rahmen der Kontakte mit der Fischerei Vermeidungs- und Verminderungsmöglichkeiten im<br />
Detail zu diskutieren.