Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...
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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 101<br />
zusätzliche Lärmbelastung sollte demgegenüber nicht sehr stark ins Gewicht fallen. Insgesamt<br />
dürften Vergrämungseffekte an den Fangplätzen der Hamenfischerei nur temporär und<br />
in begrenztem Umfang wirksam werden.<br />
Störungen der Hamenstellen auf der gegenüberliegenden Seite der Fahrrinne (57a Reede, 59<br />
Reede) werden im Moment nicht angenommen, wären aber ggf. zu prüfen.<br />
Kriterium: Zeitliche Aspekte der Wirkungen<br />
Die Dauer der Arbeiten wird vom Projektbüro auf zwei Phasen zu je einem Monat veranschlagt.<br />
Kriterium: Nutzungsintensität der betroffenen Hamenstelle<br />
Der weitere Bereich um die Eingriffsstelle gehört zu den am intensivsten genutzten Fanggebieten<br />
der Hamenfischerei, insbesondere die Stelle BBE wird intensiv genutzt.<br />
Ergebnis: Zusammenfassende Bewertung der Beeinträchtigungen während der Bauphase<br />
Beeinträchtigungen der Hamenfischerei sind zu erwarten, sofern es nicht zu einer Einschränkung<br />
der Erlaubnis der Hamenfischerei kommt – was hier nicht erwartet wird – dürften sie<br />
sich in engen Grenzen halten, auch angesichts der kurzen Dauer der Eingriffe. Das genaue<br />
Ausmaß der Beeinträchtigungen wird zudem vom zeitlichen Ablauf der Arbeiten abhängen.<br />
Da die Hamenstellen vor allem – in der Reihenfolge der Häufigkeit – im 4. und im 3. Quartal<br />
genutzt werden, würde die Beeinträchtigung durch Bauarbeiten in der ersten Jahreshälfte<br />
sehr gering bleiben, mit den genannten Einschränkungen dürften die Hamenstellen auch in<br />
der zweiten Jahreshälfte nutzbar bleiben.<br />
Abb. 36: Hamenstellen im Abschnitt Brunsbüttel-Pagensand