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Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...

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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 100<br />

Bereits heute muss die Reede für den Schiffsverkehr frei sein und darf nicht für die Hamenfischerei<br />

genutzt werden; nach Auskunft des Projektbüros werden für diese Reede auch keine<br />

Ausnahmegenehmigungen für die Hamenfischerei erteilt (anders als für andere Reeden, etwa<br />

auf der gegenüberliegenden Seite der Elbe).<br />

Der weitere Bereich um die Reede wird allerdings stark von der Hamenfischerei genutzt. In<br />

unmittelbarer Nähe des geplanten Warteplatzes findet sie auf zwei Flächen statt, die per<br />

Bekanntmachung der WSD Nord (gemäß § 38 Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung) dafür freigegeben<br />

sind. Diese liegen nordwestlich des vorgesehenen Warteplatzes, zwischen Nord-<br />

Ostsee-Kanal und Elbehafen Brunsbüttel sowie nordöstlich des Warteplatzes, etwa vor dem<br />

Kraftwerk jeweils eine Fläche (siehe Abb. 35).<br />

Stelle Nutzung<br />

(Jahreszeit / Dauer /Zielarten)<br />

Beschreibung des räumlichen<br />

Zusammenhangs mit Maßnahme<br />

westlich BBE unbekannt unmittelbar an/auf Warteplatz<br />

Tonne 60<br />

NOK 1 /<br />

Reede<br />

unbekannt unmittelbar an/auf Warteplatz<br />

BBE 257 Std./Jahr, 10,5 % aller bei der Verkehrszentrale<br />

registrierten Einsatzzeiten.<br />

Nutzung ganzjährig, überwiegend 4. Quartal,<br />

in abnehmendem Maße 3, 2. und 1. Quartal.<br />

vermutlich Fang von Aal und Stint<br />

östlich BBE 3 Std./Jahr (0,9 %), überwiegend 3.<br />

Quartal, auch 4. und 2. vermutlich vornehmlich<br />

Aalfang.<br />

unmittelbar östlich an Warteplatz<br />

östlich Warteplatz<br />

Der Warteplatz soll in einer ersten Ausbaustufe auf eine Solltiefe von NN - 17,50 m gebracht<br />

werden, später ggf. auf - 18,30 m. Auf einer Fläche von gut 55 ha müssen für den Endausbauzustand<br />

1,4 Mio. m³ Sediment gebaggert werden.<br />

Der Warteplatz ist seit der Ursprungsplanung unverändert geblieben, da er aber bei Voigt<br />

nicht speziell angesprochen wird, soll das hier ergänzt werden.<br />

Kriterium: Wirkungen auf die Praktikabilität der Fischerei<br />

Einschränkungen der Praktikabilität der Fischerei sind nicht vorherzusehen. Da der Schiffsverkehr<br />

ohne wesentliche Einschränkungen weiterlaufen soll, sind auch keine Einschränkungen<br />

bei der Zulassung der Hamenfischerei zu erwarten.<br />

Kriterium: Wirkungen auf die genutzte Ressource<br />

Gemäß UVU (Allgemeinverständliche Zusammenfassung, Unterlage D, S. 8) führen die<br />

Baumaßnahmen zu einer erhöhten Sedimentfreisetzung, evtl. auch Freisetzung von Sauerstoff<br />

zehrenden bzw. nähr- und schadstoffhaltigen Sedimenten, zudem zur Schallemission.<br />

Eine erhöhte Trübung könnte, aufgrund des geringen Abstands, voraussichtlich auch die<br />

Liegeplätze der Hamenfischerei erreichen und zu einem Meidungsverhalten bei Fischen<br />

führen. Auch eine Vergrämung durch Lärm scheint nicht ganz ausgeschlossen, wobei a) die<br />

Arbeiten mit Saugbaggern nur in begrenztem Maße Lärm emittieren und b) die Ausgangsbelastung<br />

durch regen Schiffsverkehr und andere Einflüsse bereits hoch sein dürfte. Die

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