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Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...

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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 97<br />

Ergebnis: Zusammenfassende Bewertung der Beeinträchtigungen während der Bauphase<br />

Da aktuell nicht genutzt und Stelle offenbar auch nicht mehr geeignet, sind keine konkreten<br />

Beeinträchtigungen abzusehen.<br />

5.2.1.2 UL Medembogen und UWA Medemrinne-Ost<br />

Betroffene Hamenstellen<br />

Stelle Nutzung<br />

(Jahreszeit / Dauer /Zielarten)<br />

Medemrinne 3 Laut Staatl. Fischereiamt, Außenstelle<br />

Cuxhaven, Nutzung vornehmlich im Sommer<br />

und Herbst; Voigt berichtet von Nutzung<br />

während Stintsaison, Nov. bis März (S. 83;<br />

vgl. S. 56)<br />

Medemrinne 4 auf Plangebiet UWA<br />

Medemrinne 5 auf Plangebiet UWA<br />

Kriterium: Wirkungen auf die Praktikabilität der Fischerei<br />

Beschreibung des räumlichen<br />

Zusammenhangs mit Maßnahme<br />

Unmittelbar an Plan-Gebiet UL Medembogen<br />

angrenzend.<br />

An Stellen Medemrinne 4 und 5 wird die Ausübung der Fischerei während der Herstellung<br />

der UWA nicht möglich sein, an Stelle 3 durch Arbeiten an UL (soweit zeitlich mit Fangsaison<br />

zusammenfallend) und UWA beeinträchtigt.<br />

Kriterium: Wirkungen auf die genutzte Ressource<br />

Vergrämung durch Bauarbeiten; Stint dürfte vornehmlich stromaufwärts ziehen, so dass<br />

Wirkung bei Stelle Medemrinne 3 weniger gravierend ist, bei anderen beiden Stellen stark;<br />

bei stromabwärts ziehenden Fischen an allen Stellen starke Beeinträchtigung. Ggf. können<br />

Laichhabitate zerstört sowie einzelne Fische, Laich und Brut geschädigt werden (siehe<br />

UVU), was für die Hamenfischerei aber kaum direkte Auswirkungen hat.<br />

Kriterium: Zeitliche Aspekte der Wirkungen<br />

Im Falle der UWA während der gesamten Zeit der Errichtung (21 Monate), im Falle der UL<br />

2–3 Monate. Voigt stellt fest, dass eine Bauplanung in Abstimmung mit den Hamenfischern<br />

Auswirkungen deutlich verringern könne. Im Falle von Stelle 4 und 5 wird aber zwischen<br />

Beginn der Steinaufschüttungen zur Abgrenzung UWA und fertiger Abdeckung keine<br />

Fischerei möglich sein, d. h. annähernd 2 Jahre. Zudem ist im Rahmen von Planänderungen<br />

inzwischen eine Unterbrechung der Bauarbeiten im Sommer während der Mauser der Brandgänse<br />

beschlossen, zusätzliche Rücksichtnahmen auf Hamenfischer sind kaum zu erwarten.<br />

Da die UL Medemrinne innerhalb von rund 2 Monaten beschickt werden soll, wäre in Bezug<br />

auf Stelle 3 ein zeitliches Nebeneinander möglich, die Stelle dürfte aber gleichzeitig durch<br />

die Errichtung der UWA beeinträchtigt sein.<br />

Kriterium: Nutzungsintensität der betroffenen Hamenstelle<br />

keine Daten vorliegend<br />

Ergebnis: Zusammenfassende Bewertung der Beeinträchtigungen während der Bauphase<br />

Im Falle der Stellen 4 und 5 ist baubedingt ein Ausfall von zwei Jahren anzunehmen, im<br />

Falle der 3, abhängig von den genauen Umständen, eine starke Beeinträchtigung bis hin zum<br />

Ausfall für eine wirtschaftliche Fischerei.

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