Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...
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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 97<br />
Ergebnis: Zusammenfassende Bewertung der Beeinträchtigungen während der Bauphase<br />
Da aktuell nicht genutzt und Stelle offenbar auch nicht mehr geeignet, sind keine konkreten<br />
Beeinträchtigungen abzusehen.<br />
5.2.1.2 UL Medembogen und UWA Medemrinne-Ost<br />
Betroffene Hamenstellen<br />
Stelle Nutzung<br />
(Jahreszeit / Dauer /Zielarten)<br />
Medemrinne 3 Laut Staatl. Fischereiamt, Außenstelle<br />
Cuxhaven, Nutzung vornehmlich im Sommer<br />
und Herbst; Voigt berichtet von Nutzung<br />
während Stintsaison, Nov. bis März (S. 83;<br />
vgl. S. 56)<br />
Medemrinne 4 auf Plangebiet UWA<br />
Medemrinne 5 auf Plangebiet UWA<br />
Kriterium: Wirkungen auf die Praktikabilität der Fischerei<br />
Beschreibung des räumlichen<br />
Zusammenhangs mit Maßnahme<br />
Unmittelbar an Plan-Gebiet UL Medembogen<br />
angrenzend.<br />
An Stellen Medemrinne 4 und 5 wird die Ausübung der Fischerei während der Herstellung<br />
der UWA nicht möglich sein, an Stelle 3 durch Arbeiten an UL (soweit zeitlich mit Fangsaison<br />
zusammenfallend) und UWA beeinträchtigt.<br />
Kriterium: Wirkungen auf die genutzte Ressource<br />
Vergrämung durch Bauarbeiten; Stint dürfte vornehmlich stromaufwärts ziehen, so dass<br />
Wirkung bei Stelle Medemrinne 3 weniger gravierend ist, bei anderen beiden Stellen stark;<br />
bei stromabwärts ziehenden Fischen an allen Stellen starke Beeinträchtigung. Ggf. können<br />
Laichhabitate zerstört sowie einzelne Fische, Laich und Brut geschädigt werden (siehe<br />
UVU), was für die Hamenfischerei aber kaum direkte Auswirkungen hat.<br />
Kriterium: Zeitliche Aspekte der Wirkungen<br />
Im Falle der UWA während der gesamten Zeit der Errichtung (21 Monate), im Falle der UL<br />
2–3 Monate. Voigt stellt fest, dass eine Bauplanung in Abstimmung mit den Hamenfischern<br />
Auswirkungen deutlich verringern könne. Im Falle von Stelle 4 und 5 wird aber zwischen<br />
Beginn der Steinaufschüttungen zur Abgrenzung UWA und fertiger Abdeckung keine<br />
Fischerei möglich sein, d. h. annähernd 2 Jahre. Zudem ist im Rahmen von Planänderungen<br />
inzwischen eine Unterbrechung der Bauarbeiten im Sommer während der Mauser der Brandgänse<br />
beschlossen, zusätzliche Rücksichtnahmen auf Hamenfischer sind kaum zu erwarten.<br />
Da die UL Medemrinne innerhalb von rund 2 Monaten beschickt werden soll, wäre in Bezug<br />
auf Stelle 3 ein zeitliches Nebeneinander möglich, die Stelle dürfte aber gleichzeitig durch<br />
die Errichtung der UWA beeinträchtigt sein.<br />
Kriterium: Nutzungsintensität der betroffenen Hamenstelle<br />
keine Daten vorliegend<br />
Ergebnis: Zusammenfassende Bewertung der Beeinträchtigungen während der Bauphase<br />
Im Falle der Stellen 4 und 5 ist baubedingt ein Ausfall von zwei Jahren anzunehmen, im<br />
Falle der 3, abhängig von den genauen Umständen, eine starke Beeinträchtigung bis hin zum<br />
Ausfall für eine wirtschaftliche Fischerei.