Ergänzendes fischereiwirtschaftliches Gutachten ...
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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe: Zusätzliches <strong>fischereiwirtschaftliches</strong> <strong>Gutachten</strong> 3<br />
erhöhten Strömungsgeschwindigkeit, der in Anlehnung an das <strong>Gutachten</strong> Voigt und auf Basis<br />
eines Worst-Case-Szenarios negative Auswirkungen vor allem auf die Ressourcen zugerechnet<br />
werden. Anzumerken ist dabei allerdings, dass eine deutliche prognostische Unsicherheit<br />
besteht und es nicht als sicher gelten kann, dass Schäden in dieser Höhe eintreten werden<br />
(gemäß der Logik eines Worst-Case Ansatzes ist in dem Fall eher mit geringeren Schäden zu<br />
rechnen).<br />
Der Kutterbetrieb mit den höchsten Verlusten büßt in dem berechneten Szenario in den ersten<br />
5 Jahren anlagebedingt jährlich rund 11.600 Euro ein, die nächsten beiden 9.800 Euro und<br />
9.100 Euro. Insgesamt neun Kutter haben Verluste von mehr als 2.000 Euro – alle neun<br />
gehören zu den 24 Kuttern, für die auch baubedingt Verluste von mehr als 2.000 Euro zu<br />
erwarten sind. Der höchste Verlust entspricht 5 % des durchschnittlichen Umsatzes eines<br />
Krabbenkutters oder 15 % des durchschnittlichen Gewinns (einschließlich Kompensation der<br />
familieneigenen Arbeit). Auch bei den dauerhaften Auswirkungen ist davon auszugehen, dass<br />
diese zusätzlich eine kleine Zahl von Fahrzeugen unter 15 m Länge betreffen.<br />
Da nur anonymisierte Daten zu den einzelnen Fahrzeugen vorlagen und weder die Gesamtumsätze<br />
noch die allgemeine wirtschaftliche Lage der jeweiligen Betriebe bekannt sind, kann<br />
aus den oben dargestellten Ergebnissen nicht sicher abgeleitet werden, ob die Beeinträchtigungen<br />
zu einer Existenzgefährdung der Betriebe führen. Möglich erscheint eine Existenzgefährdung<br />
allerdings nur für die am stärksten betroffenen Betriebe, deren Situation deshalb im<br />
Rahmen weiterer Begutachtungen bzw. einer speziellen Datenerhebung (s. u.) näher<br />
untersucht werden sollte.<br />
1.3.2 Hamenfischerei<br />
Die Hamenfischerei wird in dem vom Vorhaben betroffenen Abschnitt der Elbe von fünf<br />
Hamenkutterbetrieben ausgeübt; ein Betrieb ist seit Erstellung des <strong>Gutachten</strong>s Voigt<br />
ausgeschieden.<br />
Baubedingt entfallen drei Liegeplätze von Hamenkuttern in der Medemrinne für bis zu zwei<br />
Jahre, einer westlich des Glameyer Stacks für mindestens ein Jahr sowie die Liegeplätze<br />
südlich der Fahrrinne im Bereich der Begegnungsstrecke, wobei allein Letztgenannte 36 %<br />
der bei der Verkehrszentrale registrierten Liegezeit ausmachen. Mehrere Fangplätze im<br />
Bereich des Warteplatzes könnten baubedingt kurzfristig beeinträchtigt sein. Auch an anderen<br />
Fangplätzen sind temporäre Beeinträchtigungen zu erwarten, die Mehrzahl der Fangplätze<br />
wird durch die eigentlichen Baggerarbeiten an der Fahrrinne zeitweilig direkt oder indirekt<br />
betroffen sein.<br />
Anlagebedingt könnten die Fangstellen der Hamenkutter westlich des Glameyer Stacks sowie<br />
die wichtigen Fangplätze im Bereich der Begegnungsstrecke wegfallen, für die möglicherweise<br />
auch kein Ersatz zu finden sein wird. Für Fangplätze im Bereich der Unterwasserablagerungsfläche<br />
(UWA) Medemrinne sind dauerhafte Beeinträchtigungen nicht zu<br />
erwarten, aber auch nicht vollständig auszuschließen.<br />
Was einzelne Aspekte der Bewertung von Wirkungen auf die Hamenfischerei betrifft,<br />
konnten die Einschätzung des <strong>Gutachten</strong>s Voigt weitgehend bestätigt werden. Auch bestand<br />
aufgrund der Planänderungen und sonstiger neu vorliegender Informationen nur punktuell<br />
Bedarf an einer Aktualisierung der Bewertung in Bezug auf die Hamenfischerei. Während