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BG Feldis

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4 Nach der Schneeschmelze ist das betroffene Gelände von der Gemeinde von<br />

Abfällen zu reinigen.<br />

5. Folgeplanungen<br />

Folgeplanung Art. 30<br />

1 In den im Generellen Gestaltungsplan bezeichneten Gebieten mit Folgeplanung<br />

(Quartierplanung) werden Bauvorhaben nur bewilligt, wenn sie den Erlass<br />

der Folgeplanung nicht beeinträchtigen und wenn sie den rechtskräftigen<br />

und vorgesehen neuen Vorschriften und Vorgaben nicht entgegenstehen.<br />

2 Die im Generellen Gestaltungsplan festgelegte Abgrenzung des Planungsgebiets<br />

ist für jedermann verbindlich. Die Baubehörde kann jedoch zu Beginn<br />

oder im Verlauf der Planung das Verfahren auf weitere Grundstücke ausdehnen,<br />

sofern sich dies als notwendig oder zweckmässig erweist.<br />

3 Folgeplanungen können von der Baubehörde auch ausserhalb von Gebieten<br />

mit Folgeplanpflicht gemäss Zonenplan durchgeführt werden, wenn sich eine<br />

Folgeplanung zur Umsetzung der Grundordnung als notwendig oder zweckmässig<br />

erweist.<br />

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