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Arbeitnehmerveranlagung - Arbeiterkammer

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I ABSET Z B ETRÄGE UND MEHRKINDZUSCHLA G<br />

Sind Sie allein verdienend?<br />

Ja<br />

Ja sagen können Sie, wenn Sie 2005 länger als 6Monate<br />

verheiratet waren, nicht dauernd von Ihrem P a r tner<br />

getrennt leben und wenn die Einkünfte Ihres Partners<br />

2.200 Euro nicht übersteigen. Gibt es in Ihrem<br />

Haushalt ein Kind, für das Sie 2005 mehr als 6 Monate<br />

Familienbeihilfe bezogen haben, dürfen die Jahrese i nkünfte<br />

Ihres Partners 6.000 Euro nicht übersteigen.<br />

Sie sind ebenfalls allein verdienend, wenn Sie mit<br />

Ihrem Partner, der nicht mehr als 6.000 Euro verdient,<br />

2005 dauernd zusammengelebt und für mindestens<br />

ein Kind länger als 6 Monate Familienbeihilfe bekommen<br />

haben.<br />

Erziehen Sie Ihr(e) Kind(er) alleine? Ja<br />

Wenn Sie 2005 länger als 6 Monate von Ihrem Partner<br />

getrennt gelebt haben und dabei für mindestens ein<br />

Kind mehr als 6 Monate Kinderbeihilfe bezogen haben,<br />

sind Sie allein erziehend.<br />

Zahlen Sie Unterhalt?<br />

Ja<br />

Wenn Sie Kinder haben, die nicht in Ihrem Haushalt<br />

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leben, für die Sie aber Unterhalt bezahlen, haben Sie<br />

Anspruch auf einen Unterhaltsabsetzbetrag von<br />

306 Euro für das erste Kind/Jahr<br />

458,40 Euro für das zweite Kind/Jahr<br />

610,80 Euro für jedes weitere Kind/Jahr<br />

Allerdings benötigen Sie dazu eine Empfangsbestätigung<br />

des Erziehungsberechtigten.<br />

Arbeiten Sie im Ausland?<br />

Ja<br />

Allen ArbeitnehmerInnen, die in Österreich wohnen,<br />

aber im Ausland arbeiten, steht ein Grenzgängerabsetzbetrag<br />

von 54 Euro pro Kalenderjahr zu. Einzige<br />

Bedingung ist, dass Sie in der Regel an jedem Arbeitstag<br />

zu Ihrem Arbeitsplatz pendeln.<br />

Haben Sie mehrere Kinder?<br />

Ja<br />

Für das dritte und jedes weitere Kind, für das Sie<br />

Familienbeihilfe beziehen, steht Ihnen ein Mehrkindzuschlag<br />

von 436,80 Euro pro Jahr zu, wenn Ihr Familieneinkommen<br />

2005 nicht höher als 43.560 Euro war.<br />

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