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Arbeitnehmerveranlagung - Arbeiterkammer

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Haben Sie gebaut?<br />

Ja<br />

Kosten, die durch Wohnraumschaffung entstanden<br />

sind, können als Sonderausgaben geltend gemacht<br />

werden. Wie zum Beispiel: Kosten für Planung, Bau,<br />

Grundbeschaffung, Anwalts- und Notariatskosten oder<br />

achtjährig gebundene Beiträge zur Schaffung von<br />

Wohnraum an begünstigte Bauträger wie gemeinnützige<br />

Bau-, Wohnungs-, Siedlungsvereinigungen oder<br />

Gebietskörperschaften.<br />

Auch hier können Sie die entsprechenden Kosten vom<br />

Ehepartner absetzen. Als Nachweis werden benötigt:<br />

Kaufvertrag und Zahlungsbestätigungen, B a u p l a n ,<br />

Baubewilligung, Rechnungen über Bauaufwendungen,<br />

die Bestätigung der Wohnbauvereinigung und<br />

eine Auflistung der Kosten. Dafür können Sie das Formular<br />

L 73, bzw. L 75 (erhältlich z.B. als Download)<br />

verwenden.<br />

Haben Sie renoviert?<br />

Ja<br />

Dann können Sie die entstandenen Kosten absetzen,<br />

wenn die Arbeiten von befugten Unternehmern durchgeführt<br />

wurden. Wie beispielsweise der Austausch von<br />

Fenstern samt Rahmen, eine neue Eingangstür oder<br />

der erstmalige Einbau von Badezimmern und Toilet-<br />

18<br />

ten. Auch Maßnahmen zur Verminderung des Energieverbrauchs,<br />

wie eine neue Heizung oder Wärmedämm<br />

u n g u s w. können geltend gemacht werden. A l s<br />

Nachweis werden die Rechnungen sowie eine K o s t e nauflistung<br />

(eventuell auf Formular L75) benötigt.<br />

Reine Materialrechnungen oder laufende Instandhaltungs-<br />

und Wartungsarbeiten wie Ausmalen und dergleichen<br />

sind nicht steuerlich begünstigt.<br />

Zahlen Sie ein Darlehen für Wohn- Ja<br />

raumschaffung, bzw -sanierung zurück?<br />

Falls Sie für ein Bauvorhaben oder eine Renovierung<br />

ein Darlehen aufgenommen haben, können Sie die<br />

Rückzahlungen inkl. Zinsen absetzen. Auch die Annuitätenrückzahlungen,<br />

die mit Betriebskosten verrechnet<br />

werden, sind absetzbar. Wie auch bei den vorangehenden<br />

Punkten können Sie die entsprechenden<br />

Kosten für den Partner geltend machen.<br />

Besitzen Sie Aktien?<br />

Ja<br />

Junge Aktien und Genussscheine können unter Vo r l a g e<br />

einer Bescheinigung des Kreditinstitutes über Erwerb<br />

und Hinterlegung (10 Jahre Behaltefrist) abgeschrieben<br />

werden.<br />

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