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Arbeitnehmerveranlagung - Arbeiterkammer

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Service-Hotline:<br />

05 7171-1551<br />

noe.arbeiterkammer.at<br />

<strong>Arbeitnehmerveranlagung</strong>


2<br />

➡<br />

➡<br />

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➡<br />

Familien- und Vo r n a m e<br />

Wo h n a n s ch r i f t<br />

Sozialversicherungsnummer<br />

S t e u e r nu m m e r<br />

Finanz-Online-Zugangsdaten<br />

Teilnehmer-ID, Benutzer-ID und PIN-Code mit beiliegendem<br />

Formular beim Finanzamt beantragen. Diese<br />

streng vertraulichen Daten werden von der Finanzbehörde<br />

mittels RSA-Brief innerhalb weniger Tage zugeschickt.<br />

Wichtig: Bitte diese Unterlagen unbedingt<br />

zum persönlichen Beratungsgespräch mitnehmen.<br />

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4<br />

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6<br />

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10<br />

A L LGEMEINES ZUR VERANLA G U N G<br />

Was anfangs noch kompliziert klingt, ist in Wirklichkeit<br />

ganz einfach. Diese Checkliste führt Sie Schritt für<br />

Schritt durch Ihre <strong>Arbeitnehmerveranlagung</strong>. Doch die<br />

erste Frage, die sich stellt, lautet:<br />

1. Macht eine <strong>Arbeitnehmerveranlagung</strong><br />

Sinn für Sie?<br />

Die <strong>Arbeitnehmerveranlagung</strong> ist dann sinnvoll, wenn<br />

Sie 2005 außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben<br />

und Werbungskosten tätigen mussten. Aber auch<br />

wenn Sie allein verdienend, allein erziehend oder unterhaltszahlend<br />

sind, sollten Sie unbedingt weiterlesen.<br />

Dasselbe gilt, falls Sie 2005 weniger als 10.900 Euro<br />

verdient haben und die Auszahlung der so genannten<br />

„Negativsteuer“ (bis zu 10% der Sozialversicherungsbeiträge,<br />

höchstens aber 110 Euro) anstreben.<br />

2. Oder müssen Sie vielleicht sogar eine<br />

<strong>Arbeitnehmerveranlagung</strong> durchführen?<br />

Dies ist der Fall, wenn Sie 2005 gleichzeitig zwei Bezüge<br />

(Pensionen, Löhne, etc.) erhalten haben (auch<br />

nur über kurze Zeit), falls Sie Bezüge von der Gebietskrankenkasse,<br />

der Unfallversicherung, dem Insolvenz-<br />

11


Ausfallgeld-Fonds oder vom Heeresgebührenamt erhalten<br />

haben oder wenn Sie einen Alleinverdieneroder<br />

Alleinerzieherabsetzbetrag geltend gemacht haben,<br />

der Ihnen aber nicht zustand. Ebenfalls zur <strong>Arbeitnehmerveranlagung</strong><br />

verpflichtet sind Sie, wenn Sie für<br />

2005 einen Freibetragsbescheid erhalten haben.<br />

Wenn Sie sich zu einer <strong>Arbeitnehmerveranlagung</strong><br />

entschließen,<br />

gehen Sie bitte folgendermaßen vor:<br />

1. Fordern Sie Ihre FinanzOnline-Zugangsdaten an.<br />

2. Füllen Sie diese Checkliste aus. Achtung: Die Checkliste<br />

behandelt die wichtigsten und häufigsten Abschreibungsmöglichkeiten,<br />

erhebt aber keinen Anspruch<br />

auf Vollständigkeit. Sollten Sie daher andere,<br />

hier nicht genannte, absetzbare Aufwendungen haben,<br />

führen Sie diese bitte bei der Beantragung an.<br />

3 . Sammeln Sie alle notwendigen Nachweise und<br />

Belege. Wenn nicht anders erwähnt, sind für jeden<br />

Abschreibungspunkt als Nachweis Zahlungsbelege<br />

UND Rechnungen notwendig.<br />

4. Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin<br />

mit Ihrem AKNÖ-Steuerexperten unter der Service-<br />

Hotline 05 7171-1551 (Montag-Donnerstag 0 7 . 3 0-<br />

17.00 Uhr, Freitag 07.30-13.30 Uhr).<br />

12<br />

5. Nehmen Sie die vollständigen Unterlagen samt den<br />

F i n a n z O n l i ne-Zugangsdaten zum Beratungsgespräch<br />

mit, denn Steuerabsetzposten können nur<br />

dann berücksichtigt werden, wenn Sie die entsprechenden<br />

Belege und Nachweise vorlegen können.<br />

Achtung: Diese Belege müssen 7 Jahre lang aufbewahrt<br />

werden, damit sie auf Anforderung dem<br />

Finanzamt vorgewiesen werden können!<br />

Alle im Folgenden erwähnten Formulare sind direkt<br />

beim Finanzamt erhältlich oder über die Homepages<br />

des Bundesministerium für Finanzen (www.bmf.gv.at)<br />

und der Niederösterreichischen A r b e i t e r k a m m e r<br />

( h t t p : / / n o e . a r b e i t e r k a m m e r. a t / w w w - 5 8 8 - I P - 5 9 4 7 . h t m l )<br />

abrufbar.<br />

13


I ABSET Z B ETRÄGE UND MEHRKINDZUSCHLA G<br />

Sind Sie allein verdienend?<br />

Ja<br />

Ja sagen können Sie, wenn Sie 2005 länger als 6Monate<br />

verheiratet waren, nicht dauernd von Ihrem P a r tner<br />

getrennt leben und wenn die Einkünfte Ihres Partners<br />

2.200 Euro nicht übersteigen. Gibt es in Ihrem<br />

Haushalt ein Kind, für das Sie 2005 mehr als 6 Monate<br />

Familienbeihilfe bezogen haben, dürfen die Jahrese i nkünfte<br />

Ihres Partners 6.000 Euro nicht übersteigen.<br />

Sie sind ebenfalls allein verdienend, wenn Sie mit<br />

Ihrem Partner, der nicht mehr als 6.000 Euro verdient,<br />

2005 dauernd zusammengelebt und für mindestens<br />

ein Kind länger als 6 Monate Familienbeihilfe bekommen<br />

haben.<br />

Erziehen Sie Ihr(e) Kind(er) alleine? Ja<br />

Wenn Sie 2005 länger als 6 Monate von Ihrem Partner<br />

getrennt gelebt haben und dabei für mindestens ein<br />

Kind mehr als 6 Monate Kinderbeihilfe bezogen haben,<br />

sind Sie allein erziehend.<br />

Zahlen Sie Unterhalt?<br />

Ja<br />

Wenn Sie Kinder haben, die nicht in Ihrem Haushalt<br />

14<br />

leben, für die Sie aber Unterhalt bezahlen, haben Sie<br />

Anspruch auf einen Unterhaltsabsetzbetrag von<br />

306 Euro für das erste Kind/Jahr<br />

458,40 Euro für das zweite Kind/Jahr<br />

610,80 Euro für jedes weitere Kind/Jahr<br />

Allerdings benötigen Sie dazu eine Empfangsbestätigung<br />

des Erziehungsberechtigten.<br />

Arbeiten Sie im Ausland?<br />

Ja<br />

Allen ArbeitnehmerInnen, die in Österreich wohnen,<br />

aber im Ausland arbeiten, steht ein Grenzgängerabsetzbetrag<br />

von 54 Euro pro Kalenderjahr zu. Einzige<br />

Bedingung ist, dass Sie in der Regel an jedem Arbeitstag<br />

zu Ihrem Arbeitsplatz pendeln.<br />

Haben Sie mehrere Kinder?<br />

Ja<br />

Für das dritte und jedes weitere Kind, für das Sie<br />

Familienbeihilfe beziehen, steht Ihnen ein Mehrkindzuschlag<br />

von 436,80 Euro pro Jahr zu, wenn Ihr Familieneinkommen<br />

2005 nicht höher als 43.560 Euro war.<br />

15


II SONDERAUSGABEN<br />

Zu den Sonderausgaben gehören unter anderem all<br />

jene Kosten, die durch Versicherungen, Bau, Renovierung<br />

oder Spenden verursacht wurden.<br />

1. Sonderausgaben mit Höchstgrenze<br />

und Viertelungen<br />

Sonderausgaben mit Höchstgrenze und Viertelungen<br />

(nur anzugeben, wenn der Betrag 240 Euro übersteigt)<br />

können Sie geltend machen, wenn Sie 2005<br />

Ausgaben hatten für:<br />

• Personenversicherungen<br />

• Wohnraumschaffung<br />

• Wohnraumsanierung oder<br />

• junge Aktien und Genussscheine<br />

Sie können Sonderausgaben dieser Kategorie geltend<br />

machen in der Höhe von:<br />

2.920 Euro, wenn Ihnen kein Alleinverdiener- bzw.<br />

Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht.<br />

5.840 Euro, wenn Ihnen ein Alleinverdiener- bzw.<br />

Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht.<br />

16<br />

zusätzlich 1.460 Euro, wenn Sie für mind. 3 Kinder<br />

einen Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrag beziehen.<br />

Sind Sie, Ihr Ehepartner und<br />

Ja<br />

Ihre Kinder versichert? Und wenn ja,<br />

welche Versicherungen haben Sie?<br />

Beiträge für folgende Personenversicherungen sind<br />

absetzbar:<br />

• Lebensversicherungen (reine Ablebensversicherungen<br />

oder lebenslange Rente)<br />

• freiwillige Kranken- und Unfallversicherungen,<br />

Insassenunfallversicherung<br />

• freiwillige Witwen-, Waisen-, Versorgungs- und<br />

Sterbekassen<br />

• Pensionskassen<br />

• freiwillige Höherversicherung im Rahmen der<br />

gesetzlichen Pensionsversicherung<br />

Es besteht die Möglichkeit, Einmalzahlungen auf zehn<br />

Jahre aufgeteilt abzusetzen.<br />

Sie können auch die Personenversicherungen von<br />

PartnerIn und Kindern absetzen. Dafür benötigen Sie<br />

eine Bestätigung der Versicherung.<br />

17


Haben Sie gebaut?<br />

Ja<br />

Kosten, die durch Wohnraumschaffung entstanden<br />

sind, können als Sonderausgaben geltend gemacht<br />

werden. Wie zum Beispiel: Kosten für Planung, Bau,<br />

Grundbeschaffung, Anwalts- und Notariatskosten oder<br />

achtjährig gebundene Beiträge zur Schaffung von<br />

Wohnraum an begünstigte Bauträger wie gemeinnützige<br />

Bau-, Wohnungs-, Siedlungsvereinigungen oder<br />

Gebietskörperschaften.<br />

Auch hier können Sie die entsprechenden Kosten vom<br />

Ehepartner absetzen. Als Nachweis werden benötigt:<br />

Kaufvertrag und Zahlungsbestätigungen, B a u p l a n ,<br />

Baubewilligung, Rechnungen über Bauaufwendungen,<br />

die Bestätigung der Wohnbauvereinigung und<br />

eine Auflistung der Kosten. Dafür können Sie das Formular<br />

L 73, bzw. L 75 (erhältlich z.B. als Download)<br />

verwenden.<br />

Haben Sie renoviert?<br />

Ja<br />

Dann können Sie die entstandenen Kosten absetzen,<br />

wenn die Arbeiten von befugten Unternehmern durchgeführt<br />

wurden. Wie beispielsweise der Austausch von<br />

Fenstern samt Rahmen, eine neue Eingangstür oder<br />

der erstmalige Einbau von Badezimmern und Toilet-<br />

18<br />

ten. Auch Maßnahmen zur Verminderung des Energieverbrauchs,<br />

wie eine neue Heizung oder Wärmedämm<br />

u n g u s w. können geltend gemacht werden. A l s<br />

Nachweis werden die Rechnungen sowie eine K o s t e nauflistung<br />

(eventuell auf Formular L75) benötigt.<br />

Reine Materialrechnungen oder laufende Instandhaltungs-<br />

und Wartungsarbeiten wie Ausmalen und dergleichen<br />

sind nicht steuerlich begünstigt.<br />

Zahlen Sie ein Darlehen für Wohn- Ja<br />

raumschaffung, bzw -sanierung zurück?<br />

Falls Sie für ein Bauvorhaben oder eine Renovierung<br />

ein Darlehen aufgenommen haben, können Sie die<br />

Rückzahlungen inkl. Zinsen absetzen. Auch die Annuitätenrückzahlungen,<br />

die mit Betriebskosten verrechnet<br />

werden, sind absetzbar. Wie auch bei den vorangehenden<br />

Punkten können Sie die entsprechenden<br />

Kosten für den Partner geltend machen.<br />

Besitzen Sie Aktien?<br />

Ja<br />

Junge Aktien und Genussscheine können unter Vo r l a g e<br />

einer Bescheinigung des Kreditinstitutes über Erwerb<br />

und Hinterlegung (10 Jahre Behaltefrist) abgeschrieben<br />

werden.<br />

19


2. Sonderausgaben mit Höchstgrenze<br />

Haben Sie 2005 etwas gespendet? Ja<br />

Folgende Spenden können bei der <strong>Arbeitnehmerveranlagung</strong><br />

geltend gemacht werden:<br />

Zuwendungen an begünstigte Spendenempfänger wie<br />

Universitäten, Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen<br />

und Museen (laut Liste des Finanzministeriums)<br />

gelten als absetzbare Spende. Die Spende darf<br />

einen Höchstbeitrag von 10% Ihres Vorjahreseinkommens<br />

nicht überschreiten und muss vom Spendenempfänger<br />

bestätigt werden.<br />

Auch den Kirchenbeitrag für gesetzlich anerkannte<br />

Kirchen und Religionsgemeinschaften können Sie –<br />

auch für Ihren Ehepartner – bis zu 100 Euro geltend<br />

machen. Zahlungsbelege nicht vergessen!<br />

Haben Sie sich in der Zeit von Ja<br />

1.5. 2003 bis 31.12. 2004 einen Breitband-<br />

Internetanschluss herstellen lassen?<br />

Erstmalige Herstellung – maximal 50 Euro – und laufende<br />

Grundentgelte – maximal 40 Euro monatlich –<br />

eines Internetzuganges können Sie unter Nachweis<br />

der Rechnung und Zahlungsbelege geltend machen.<br />

20<br />

3. Sonderausgaben ohne Höchstgrenze<br />

Haben Sie Pensionsversicherungs- Ja<br />

zeit nachgekauft?<br />

Den Nachkauf von Schul- und Studienzeiten zur Anrechnung<br />

an die Pensionsversicherungszeit können<br />

Sie in voller Höhe absetzen. Als Bestätigung werden<br />

der Bescheid und die Zahlungsbelege verlangt.<br />

Sind Sie freiwillig weiterversichert? Ja<br />

Eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen<br />

Pensionsversicherung können Sie unter Vorlage des Bescheides<br />

und der Zahlungsbelege steuerlich absetzen.<br />

Zahlen Sie Renten?<br />

Ja<br />

Renten und dauernde Lasten wie Kaufpreisrenten,<br />

aber nicht Unterhaltsrenten, können Sie bei Ihrer A r b e i tnehmerveranlagung<br />

geltend machen. Als Bestätigung<br />

gelten der Bescheid und die Zahlungsbelege.<br />

Haben Sie einen Steuerberater? Ja<br />

Kosten, die durch einen berufsrechtlich befugten Wirtschaftstreuhänder<br />

verursacht wurden, können Sie unter<br />

Nachweis der Honorarnoten und der Zahlungsbelege<br />

geltend machen.<br />

21


III WERBUNGSKO S T E N<br />

Als Werbungskosten gelten Kosten, die im Zusammenhang<br />

mit Ihrer Erwerbstätigkeit stehen. Wenn nichts<br />

anderes verlangt wird, benötigen Sie als Nachweise<br />

ordnungsgemäße Rechnungen UND Zahlungsbelege.<br />

1. Werbungskosten mit Anrechung auf die<br />

Werbungskostenpauschale<br />

Bei der laufenden Abrechnung der Bezüge wird bereits<br />

ein Betrag von 132 Euro als Werbungskostenpauschale<br />

berücksichtigt. Deshalb sollten Sie Werbungskosten<br />

nur angeben, wenn deren Gesamtsumme<br />

132 Euro übersteigt.<br />

Haben Sie Arbeitsmittel<br />

Ja<br />

oder dergleichen eingekauft?<br />

Absetzbar sind Arbeitsmaterialen, die Sie zur A u s ü b u n g<br />

Ihres Berufes benötigen und die Sie selbst bezahlt<br />

haben. Dazu zählen:<br />

• Arbeitsmittel und Werkzeuge: z.B. Aktenkoffer,<br />

Computer, Büromaterial<br />

• Berufskleidung: z.B. Arbeitsmantel, Uniform,<br />

Schutzhelm<br />

22<br />

• Fachliteratur (nur in Zusammenhang mit der konkreten<br />

beruflichen Tätigkeit)<br />

Auch die Betriebsratsumlage, mit Bestätigung der Firma,<br />

können Sie absetzen.<br />

Haben Sie 2005 Weiterbildungs- oder Ja<br />

Umschulungskurse besucht?<br />

Geltend machen können Sie Aus- und Fortbildungen<br />

in Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit, z.B.<br />

kaufmännische und bürotechnische Kurse (EDV, Telefonie,<br />

Buchhaltung), Fachhochschulen oder Meisterprüfungen.<br />

Absetzbar sind alle Kosten, die damit in<br />

Zusammenhang stehen, wie Kurskosten, Fahrtkosten,<br />

Lehrmaterial usw. Als Nachweis benötigen Sie das Kursprogramm,<br />

die Teilnahmebestätigungen und die Zahlungsbelege,<br />

bei Bedarf zusammengestellt auf einer<br />

Liste.<br />

Wohnen Sie arbeitsbedingt<br />

Ja<br />

nicht zu Hause?<br />

Wenn Sie auf Grund Ihrer Arbeitsstelle getrennt von<br />

Ihrer Familie leben und für Heimfahrten eine Distanz<br />

von mindestens 120 Kilometern zurücklegen müssen,<br />

können Sie die Miet- und Betriebskosten am Dienstort<br />

23


sowie die Kosten für die Heimfahrt (bei Ehepaaren 1 -m a l<br />

wöchentlich, bei Alleinstehenden 1-mal monatlich) bis<br />

max. 2.421 Euro abschreiben.<br />

Haben Sie ein Büro zu Hause?<br />

Die Einrichtung eines Arbeitszimmers ist dann absetzbar,<br />

wenn es beruflich notwendig und auch der Mittelpunkt<br />

Ihrer Tätigkeit ist wie beispielsweise bei Heimarbeit,<br />

Teleworking oder Heimbuchhaltung. Geltend<br />

machen können Sie anteilige Miet- und Betriebskosten,<br />

Einrichtung und Bürogeräte. Als Nachweis benötigen<br />

Sie Zahlungsbelege, einen Wohnungsplan mit m2 Ja<br />

,<br />

die Zusammenfassung aller Kosten für das Arbeitszimmer<br />

auf einer Beilage. Außerdem benötigen Sie<br />

einen Nachweis der regelmäßigen beruflichen Nutzung<br />

durch Ihren Arbeitgeber.<br />

Sind sie oft beruflich unterwegs? Ja<br />

Wenn Ihr Dienstgeber Ihre Reisekosten gar nicht oder<br />

nur teilweise rückerstattet, können Sie das Kilometergeld,<br />

die Tages- und Nächtigungsgelder absetzen.<br />

Nötiger Nachweis: Fahrtenbuch, Reiseaufzeichnungen<br />

(Datum, Uhrzeiten, Zweck und evtl. Namen, Route)<br />

und Zahlungsbelege.<br />

24<br />

Mussten Sie berufsbedingt umziehen? Ja<br />

Übersiedlungskosten aus beruflichen Gründen (z.B.<br />

Firmenwechsel oder Versetzung) können Sie bei Ihrer<br />

<strong>Arbeitnehmerveranlagung</strong> geltend machen. Absetzbar<br />

sind in diesem Fall beispielsweise Inserate, Vermittlungsprovisionen<br />

und Umzugskosten.<br />

2. Werbungskosten ohne Anrechnung<br />

auf die Werbekostenpauschale<br />

Bei Ihrer <strong>Arbeitnehmerveranlagung</strong> werden Gewerkschaftsbeiträge<br />

sowie der rückbezahlte Arbeitslohn<br />

berücksichtigt, wenn Ihr Arbeitgeber das noch nicht<br />

getan hat.<br />

Wollen Sie im Rahmen Ihres Antrages eine Pendlerpauschale<br />

beantragen, bringen Sie bitte das ausgefüllte<br />

Formular L34 mit zu Ihrem Termin.<br />

Es besteht die Möglichkeit, Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung,<br />

wie solche auf Grund geringfügiger Beschäftigung<br />

oder Zusatzbeiträge für Angehörige, geltend<br />

zu machen. Als Nachweis werden Vorschreibung<br />

und Zahlungsbelege verlangt.<br />

25


3. Werbungskostenpauschalen für<br />

bestimmte Berufsgruppen<br />

Gehören Sie einer der folgenden Berufsgruppen an,<br />

können Sie statt der tatsächlichen Werbungskosten<br />

eine Werbungskostenpauschale geltend machen:<br />

• Bühnenangehörige (SchauspielerInnen,<br />

RegisseurInnen, …)<br />

• BürgermeisterInnen, Stadt-, Gemeinde-,<br />

Wr. Bezirksräte<br />

• FörsterInnen, BerufsjägerInnen, ForstarbeiterInnen<br />

• HausbesorgerInnen<br />

• HeimarbeiterInnen<br />

• JournalistInnen, Freischaffende<br />

• MusikerInnen, ArtistInnen<br />

• VertreterInnen<br />

Als Nachweis wird eine Bestätigung des Arbeitgebers<br />

und ein Jahreslohnzettel (L16) zur Berechnung der<br />

Pauschale benötigt.<br />

Falls für Sie weitere berufliche Ausgaben entstanden<br />

sind, bringen Sie bitte die entsprechenden Belege mit<br />

zum Beratungsgespräch.<br />

26<br />

IV AUSSERGEWÖHNLICHE BELA S T U N G E N<br />

1. Außergewöhnliche Belastungen mit<br />

Berücksichtigung des Selbstbehaltes<br />

Diese außergewöhnlichen Belastungen werden erst berücksichtigt,<br />

wenn ein gewisser Selbstbehalt überstiegen<br />

wird. Dieser beträgt je nach Einkommen 6-12%.<br />

Waren Sie 2005 krank?<br />

Ja<br />

Abgesetzt werden können Krankheitskosten, Ambulanzgebühren,<br />

Kurkosten, Spitalskosten und Heilbehelfe.<br />

Dazu zählen beispielsweise: Prothesen, Zahnspangen<br />

oder Seh- und Hörhilfen. Der Kostenersatz<br />

durch die Krankenkasse wird vom Absetzbetrag abgezogen.<br />

Leben Sie, Ihr Partner<br />

Ja<br />

oder ein Kind im Pflegeheim?<br />

Sie können Pflegeheimkosten im Sinne von Unterbringung<br />

und Verpflegung geltend machen, sowohl für sich<br />

selbst als auch für Ihren Partner und Ihre Kinder. D i e<br />

vom Finanzamt geschätzte Haushaltsersparnis von<br />

6,54 Euro pro Tag muss abgezogen werden, genauso<br />

wie öffentliche Zuschüsse für Pflege- und Hilfsbedürftigkeit<br />

(z.B. Pflegegeld, Blindenzulage, etc.). Als Nach-<br />

27


weis werden verlangt: der Pflegegeldbescheid, der<br />

Nachweis der Pflegebedürftigkeit und bei Zahlungen<br />

der Pensionsversicherungsanstalt der entsprechende<br />

Bescheid.<br />

Wer betreut Ihre Kinder?<br />

Ja<br />

Für Alleinerziehende, die ihre Kinder tagsüber im Kindergarten,<br />

bei einer Tagesmutter oder im Hort untergebracht<br />

haben, sind die dafür anfallenden Kosten absetzbar.<br />

Unter der Voraussetzung, dass sie aus beruflichen<br />

oder gesundheitlichen Gründen nicht in der<br />

Lage sind, ihre Kinder selbst zu betreuen. In Ausnahmefällen<br />

gilt dies auch für Ehepaare und Lebensgemeinschaften.<br />

Hatten Sie 2005 einen Todesfall Ja<br />

in Ihrer Familie?<br />

Die Kosten für ein Begräbnis oder ein Grabdenkmal<br />

sind bis zu einer Höhe von jeweils max. 3.000 Euro<br />

absetzbar, sollten sie nicht durch einen Nachlass gedeckt<br />

sein. Als Nachweis benötigen Sie eine Kopie der<br />

E i nantwortungsurkunde bzw. der Ve r l a s s e n s c h a f t s a bhandlung,<br />

die Zahlungsbelege und den Ve r s i c h e r u n g se<br />

r s a t z .<br />

28<br />

2. Außergewöhnliche Belastungen ohne<br />

Berücksichtigung des Selbstbehaltes<br />

Waren Sie von einer<br />

Ja<br />

Naturkatastrophe betroffen?<br />

Absetzbar sind:<br />

• Kosten der Aufräumungsarbeiten<br />

• Kosten der Reparatur von beschädigten Wirtschaftsgütern<br />

(Haus, Auto, etc.)<br />

• Kosten der Wiederbeschaffung von zerstörten Wirtschaftsgütern<br />

auch in Form von Dahrlehensrückzahlungen<br />

(inkl. Zinsen)<br />

Davon müssen der Schadenersatz von Ve r s i c h e r u n g e n<br />

und Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln und sonstigen<br />

Unterstützungsfonds abgezogen werden.<br />

Nicht absetzbar sind die eigene Arbeit oder der Einsatz<br />

von unbezahlten Helfern.<br />

Als Nachweis gelten Rechnungen und Zahlungsbelege<br />

sowie Protokolle von Schadensgutachten.<br />

29


Wo geht Ihr Kind zur Schule? Ja<br />

Besucht Ihr Kind eine Ausbildungsstätte, die mehr als<br />

80km vom Wohnort entfernt ist, und beträgt die Fahrzeit<br />

zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte mehr als<br />

eine Stunde, sind die anfallenden Kosten mit einer<br />

Pauschale von 110 Euro pro Monat absetzbar.<br />

Wohnt Ihr Kind am Ausbildungsort, beispielsweise im<br />

Internat, gebührt Ihnen die Pauschale bereits bei einer<br />

Entfernung von mehr als 25 km.<br />

3. Aufwendungen bei körperlicher<br />

oder geistiger Behinderung<br />

Liegen körperliche oder geistige Ja<br />

Behinderungen vor?<br />

Kosten, die durch eine mind. 25%ige Erwerbsminderung<br />

durch eine Behinderung entstehen, sind absetzbar.<br />

Sowohl für Sie, als auch für Ihren Ehepartner.<br />

Gemeint sind insbesondere Kosten durch die Heilbehandlung,<br />

wie: Arzt-, Therapie-, Medikamenten- und Kurkosten,<br />

Krankenhausaufenthalte und die dazugehörigen<br />

Fahrtkosten.<br />

30<br />

Wenn Sie kein Pflegegeld beziehen, stehen wahlweise<br />

statt der tatsächlichen Kosten auch folgende Pauschalsätze<br />

pro Jahr zu:<br />

Erwerbsminderung Pauschalsatz<br />

25%-34% 75 Euro<br />

35%-44% 99 Euro<br />

45%-54% 243 Euro<br />

55%-64% 294 Euro<br />

65%-74% 363 Euro<br />

75%-84% 435 Euro<br />

85%-94% 507 Euro<br />

ab 95% 726 Euro<br />

Zusätzlich können abgesetzt werden:<br />

• Nicht regelmäßig anfallende Hilfsmittel wie Rollstuhl,<br />

Hörgerät oder Blindenhilfsmittel<br />

• Diätkosten (zusätzliche Pauschale siehe Seite 32)<br />

• Fahrtkosten bei Gehbehinderung (siehe Seite 32)<br />

Als Nachweis werden benötigt:<br />

Amtliche Bescheinigung der Erwerbsminderung vom<br />

Bundessozialamt, Gesundheitsamt, Amtsarzt oder der<br />

Pensionsauszahlungsstelle. Ein Pflegegeldbescheid,<br />

Rechnungen und Zahlungsbelege sowie Belege über<br />

31


Kostenersätze. Fallen die Kosten für den Ehepartner<br />

an, wird dessen Sozialversicherungsnummer benötigt.<br />

Bitte fassen Sie die Nachweise bei Bedarf auf einer<br />

Liste zusammen.<br />

Müssen Sie Diät halten?<br />

Ja<br />

Für Kosten, die für Diätverpflegung laut ärztlicher Verordnung<br />

anfallen, sind folgende Pauschalen absetzbar:<br />

Krankheit Pauschalsatz pro Monat<br />

Tuberkulose, Zuckerkrankheit,<br />

Zöliakie, Aids 70 Euro<br />

Gallen-, Leber-,<br />

Nierenleiden 51 Euro<br />

Magen-, Darm- und<br />

innere Krankheiten 42 Euro<br />

Leiden Sie an einer Gehbehinderu n g ? Ja<br />

Zusätzlich anfallende Kosten auf Grund einer Gehbehinderung<br />

sind absetzbar.<br />

Wenn Sie mit Ihrem eigenen KFZ fahren, erhalten Sie<br />

einen Pauschalbetrag von 153 Euro pro Monat. Dazu<br />

benötigen Sie einen Ausweis gem. §29b der Straßenverkehrsordnung.<br />

32<br />

Für Taxifahrten laut Beleg können Sie monatlich ebenfalls<br />

max. 153 Euro geltend machen. Voraussetzung<br />

ist eine mind. 50%ige Behinderung. Beides zusammen<br />

kann allerdings nicht anerkannt werden.<br />

Leidet Ihr Kind an einer Behinderu n g ? Ja<br />

Insbesondere Kosten der Heilbehandlung, die durch<br />

eine Behinderung Ihres Kindes verursacht werden,<br />

sind absetzbar:<br />

Arzt-, Therapie-, Medikamenten- und Kurkosten inkl.<br />

dazugehöriger Fahrtkosten, aber auch das Schulgeld<br />

für Sonderschulen oder Behindertenwerkstätten finden<br />

Beachtung. Sollten Sie Pflegegeld beziehen, muss<br />

dieses vom absetzbaren Betrag abgezogen werden.<br />

Beziehen Sie kein Pflegegeld, stehen wahlweise statt<br />

der tatsächlichen Kosten folgende Pauschalsätze pro<br />

Jahr zu:<br />

Grad der Behinderung Pauschalsatz<br />

25%-34% 75 Euro<br />

35%-44% 99 Euro<br />

45%-49% 243Euro<br />

33


Ab 50% Behinderung steht Ihnen neben der erhöhten<br />

Familienbeihilfe auch ein monatlicher Freibetrag in der<br />

Höhe von 262 Euro z u .<br />

Absetzbare Diätkosten: Siehe Seite 32<br />

Absetzbar sind auch nicht regelmäßig anfallende Hilfsmittel<br />

wie Rollstuhl, Hörgerät oder Blindenhilfsmittel.<br />

Als Nachweis werden benötigt:<br />

Amtliche Bescheinigung der Erwerbsminderung vom<br />

Bundessozialamt, Gesundheitsamt, Amtsarzt oder der<br />

Pensionsauszahlungsstelle. Außerdem ein Pflegegeldbescheid,<br />

Rechnungen und Zahlungsbelege und Belege<br />

über Kostenersätze sowie die Sozialversicherungsnummer<br />

des Kindes. Bitte fassen Sie die Honorarnoten<br />

bei Bedarf auf einer Liste zusammen.<br />

34<br />

35

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