Arbeitnehmerveranlagung - Arbeiterkammer
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Service-Hotline:<br />
05 7171-1551<br />
noe.arbeiterkammer.at<br />
<strong>Arbeitnehmerveranlagung</strong>
2<br />
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Familien- und Vo r n a m e<br />
Wo h n a n s ch r i f t<br />
Sozialversicherungsnummer<br />
S t e u e r nu m m e r<br />
Finanz-Online-Zugangsdaten<br />
Teilnehmer-ID, Benutzer-ID und PIN-Code mit beiliegendem<br />
Formular beim Finanzamt beantragen. Diese<br />
streng vertraulichen Daten werden von der Finanzbehörde<br />
mittels RSA-Brief innerhalb weniger Tage zugeschickt.<br />
Wichtig: Bitte diese Unterlagen unbedingt<br />
zum persönlichen Beratungsgespräch mitnehmen.<br />
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4<br />
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10<br />
A L LGEMEINES ZUR VERANLA G U N G<br />
Was anfangs noch kompliziert klingt, ist in Wirklichkeit<br />
ganz einfach. Diese Checkliste führt Sie Schritt für<br />
Schritt durch Ihre <strong>Arbeitnehmerveranlagung</strong>. Doch die<br />
erste Frage, die sich stellt, lautet:<br />
1. Macht eine <strong>Arbeitnehmerveranlagung</strong><br />
Sinn für Sie?<br />
Die <strong>Arbeitnehmerveranlagung</strong> ist dann sinnvoll, wenn<br />
Sie 2005 außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben<br />
und Werbungskosten tätigen mussten. Aber auch<br />
wenn Sie allein verdienend, allein erziehend oder unterhaltszahlend<br />
sind, sollten Sie unbedingt weiterlesen.<br />
Dasselbe gilt, falls Sie 2005 weniger als 10.900 Euro<br />
verdient haben und die Auszahlung der so genannten<br />
„Negativsteuer“ (bis zu 10% der Sozialversicherungsbeiträge,<br />
höchstens aber 110 Euro) anstreben.<br />
2. Oder müssen Sie vielleicht sogar eine<br />
<strong>Arbeitnehmerveranlagung</strong> durchführen?<br />
Dies ist der Fall, wenn Sie 2005 gleichzeitig zwei Bezüge<br />
(Pensionen, Löhne, etc.) erhalten haben (auch<br />
nur über kurze Zeit), falls Sie Bezüge von der Gebietskrankenkasse,<br />
der Unfallversicherung, dem Insolvenz-<br />
11
Ausfallgeld-Fonds oder vom Heeresgebührenamt erhalten<br />
haben oder wenn Sie einen Alleinverdieneroder<br />
Alleinerzieherabsetzbetrag geltend gemacht haben,<br />
der Ihnen aber nicht zustand. Ebenfalls zur <strong>Arbeitnehmerveranlagung</strong><br />
verpflichtet sind Sie, wenn Sie für<br />
2005 einen Freibetragsbescheid erhalten haben.<br />
Wenn Sie sich zu einer <strong>Arbeitnehmerveranlagung</strong><br />
entschließen,<br />
gehen Sie bitte folgendermaßen vor:<br />
1. Fordern Sie Ihre FinanzOnline-Zugangsdaten an.<br />
2. Füllen Sie diese Checkliste aus. Achtung: Die Checkliste<br />
behandelt die wichtigsten und häufigsten Abschreibungsmöglichkeiten,<br />
erhebt aber keinen Anspruch<br />
auf Vollständigkeit. Sollten Sie daher andere,<br />
hier nicht genannte, absetzbare Aufwendungen haben,<br />
führen Sie diese bitte bei der Beantragung an.<br />
3 . Sammeln Sie alle notwendigen Nachweise und<br />
Belege. Wenn nicht anders erwähnt, sind für jeden<br />
Abschreibungspunkt als Nachweis Zahlungsbelege<br />
UND Rechnungen notwendig.<br />
4. Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin<br />
mit Ihrem AKNÖ-Steuerexperten unter der Service-<br />
Hotline 05 7171-1551 (Montag-Donnerstag 0 7 . 3 0-<br />
17.00 Uhr, Freitag 07.30-13.30 Uhr).<br />
12<br />
5. Nehmen Sie die vollständigen Unterlagen samt den<br />
F i n a n z O n l i ne-Zugangsdaten zum Beratungsgespräch<br />
mit, denn Steuerabsetzposten können nur<br />
dann berücksichtigt werden, wenn Sie die entsprechenden<br />
Belege und Nachweise vorlegen können.<br />
Achtung: Diese Belege müssen 7 Jahre lang aufbewahrt<br />
werden, damit sie auf Anforderung dem<br />
Finanzamt vorgewiesen werden können!<br />
Alle im Folgenden erwähnten Formulare sind direkt<br />
beim Finanzamt erhältlich oder über die Homepages<br />
des Bundesministerium für Finanzen (www.bmf.gv.at)<br />
und der Niederösterreichischen A r b e i t e r k a m m e r<br />
( h t t p : / / n o e . a r b e i t e r k a m m e r. a t / w w w - 5 8 8 - I P - 5 9 4 7 . h t m l )<br />
abrufbar.<br />
13
I ABSET Z B ETRÄGE UND MEHRKINDZUSCHLA G<br />
Sind Sie allein verdienend?<br />
Ja<br />
Ja sagen können Sie, wenn Sie 2005 länger als 6Monate<br />
verheiratet waren, nicht dauernd von Ihrem P a r tner<br />
getrennt leben und wenn die Einkünfte Ihres Partners<br />
2.200 Euro nicht übersteigen. Gibt es in Ihrem<br />
Haushalt ein Kind, für das Sie 2005 mehr als 6 Monate<br />
Familienbeihilfe bezogen haben, dürfen die Jahrese i nkünfte<br />
Ihres Partners 6.000 Euro nicht übersteigen.<br />
Sie sind ebenfalls allein verdienend, wenn Sie mit<br />
Ihrem Partner, der nicht mehr als 6.000 Euro verdient,<br />
2005 dauernd zusammengelebt und für mindestens<br />
ein Kind länger als 6 Monate Familienbeihilfe bekommen<br />
haben.<br />
Erziehen Sie Ihr(e) Kind(er) alleine? Ja<br />
Wenn Sie 2005 länger als 6 Monate von Ihrem Partner<br />
getrennt gelebt haben und dabei für mindestens ein<br />
Kind mehr als 6 Monate Kinderbeihilfe bezogen haben,<br />
sind Sie allein erziehend.<br />
Zahlen Sie Unterhalt?<br />
Ja<br />
Wenn Sie Kinder haben, die nicht in Ihrem Haushalt<br />
14<br />
leben, für die Sie aber Unterhalt bezahlen, haben Sie<br />
Anspruch auf einen Unterhaltsabsetzbetrag von<br />
306 Euro für das erste Kind/Jahr<br />
458,40 Euro für das zweite Kind/Jahr<br />
610,80 Euro für jedes weitere Kind/Jahr<br />
Allerdings benötigen Sie dazu eine Empfangsbestätigung<br />
des Erziehungsberechtigten.<br />
Arbeiten Sie im Ausland?<br />
Ja<br />
Allen ArbeitnehmerInnen, die in Österreich wohnen,<br />
aber im Ausland arbeiten, steht ein Grenzgängerabsetzbetrag<br />
von 54 Euro pro Kalenderjahr zu. Einzige<br />
Bedingung ist, dass Sie in der Regel an jedem Arbeitstag<br />
zu Ihrem Arbeitsplatz pendeln.<br />
Haben Sie mehrere Kinder?<br />
Ja<br />
Für das dritte und jedes weitere Kind, für das Sie<br />
Familienbeihilfe beziehen, steht Ihnen ein Mehrkindzuschlag<br />
von 436,80 Euro pro Jahr zu, wenn Ihr Familieneinkommen<br />
2005 nicht höher als 43.560 Euro war.<br />
15
II SONDERAUSGABEN<br />
Zu den Sonderausgaben gehören unter anderem all<br />
jene Kosten, die durch Versicherungen, Bau, Renovierung<br />
oder Spenden verursacht wurden.<br />
1. Sonderausgaben mit Höchstgrenze<br />
und Viertelungen<br />
Sonderausgaben mit Höchstgrenze und Viertelungen<br />
(nur anzugeben, wenn der Betrag 240 Euro übersteigt)<br />
können Sie geltend machen, wenn Sie 2005<br />
Ausgaben hatten für:<br />
• Personenversicherungen<br />
• Wohnraumschaffung<br />
• Wohnraumsanierung oder<br />
• junge Aktien und Genussscheine<br />
Sie können Sonderausgaben dieser Kategorie geltend<br />
machen in der Höhe von:<br />
2.920 Euro, wenn Ihnen kein Alleinverdiener- bzw.<br />
Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht.<br />
5.840 Euro, wenn Ihnen ein Alleinverdiener- bzw.<br />
Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht.<br />
16<br />
zusätzlich 1.460 Euro, wenn Sie für mind. 3 Kinder<br />
einen Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrag beziehen.<br />
Sind Sie, Ihr Ehepartner und<br />
Ja<br />
Ihre Kinder versichert? Und wenn ja,<br />
welche Versicherungen haben Sie?<br />
Beiträge für folgende Personenversicherungen sind<br />
absetzbar:<br />
• Lebensversicherungen (reine Ablebensversicherungen<br />
oder lebenslange Rente)<br />
• freiwillige Kranken- und Unfallversicherungen,<br />
Insassenunfallversicherung<br />
• freiwillige Witwen-, Waisen-, Versorgungs- und<br />
Sterbekassen<br />
• Pensionskassen<br />
• freiwillige Höherversicherung im Rahmen der<br />
gesetzlichen Pensionsversicherung<br />
Es besteht die Möglichkeit, Einmalzahlungen auf zehn<br />
Jahre aufgeteilt abzusetzen.<br />
Sie können auch die Personenversicherungen von<br />
PartnerIn und Kindern absetzen. Dafür benötigen Sie<br />
eine Bestätigung der Versicherung.<br />
17
Haben Sie gebaut?<br />
Ja<br />
Kosten, die durch Wohnraumschaffung entstanden<br />
sind, können als Sonderausgaben geltend gemacht<br />
werden. Wie zum Beispiel: Kosten für Planung, Bau,<br />
Grundbeschaffung, Anwalts- und Notariatskosten oder<br />
achtjährig gebundene Beiträge zur Schaffung von<br />
Wohnraum an begünstigte Bauträger wie gemeinnützige<br />
Bau-, Wohnungs-, Siedlungsvereinigungen oder<br />
Gebietskörperschaften.<br />
Auch hier können Sie die entsprechenden Kosten vom<br />
Ehepartner absetzen. Als Nachweis werden benötigt:<br />
Kaufvertrag und Zahlungsbestätigungen, B a u p l a n ,<br />
Baubewilligung, Rechnungen über Bauaufwendungen,<br />
die Bestätigung der Wohnbauvereinigung und<br />
eine Auflistung der Kosten. Dafür können Sie das Formular<br />
L 73, bzw. L 75 (erhältlich z.B. als Download)<br />
verwenden.<br />
Haben Sie renoviert?<br />
Ja<br />
Dann können Sie die entstandenen Kosten absetzen,<br />
wenn die Arbeiten von befugten Unternehmern durchgeführt<br />
wurden. Wie beispielsweise der Austausch von<br />
Fenstern samt Rahmen, eine neue Eingangstür oder<br />
der erstmalige Einbau von Badezimmern und Toilet-<br />
18<br />
ten. Auch Maßnahmen zur Verminderung des Energieverbrauchs,<br />
wie eine neue Heizung oder Wärmedämm<br />
u n g u s w. können geltend gemacht werden. A l s<br />
Nachweis werden die Rechnungen sowie eine K o s t e nauflistung<br />
(eventuell auf Formular L75) benötigt.<br />
Reine Materialrechnungen oder laufende Instandhaltungs-<br />
und Wartungsarbeiten wie Ausmalen und dergleichen<br />
sind nicht steuerlich begünstigt.<br />
Zahlen Sie ein Darlehen für Wohn- Ja<br />
raumschaffung, bzw -sanierung zurück?<br />
Falls Sie für ein Bauvorhaben oder eine Renovierung<br />
ein Darlehen aufgenommen haben, können Sie die<br />
Rückzahlungen inkl. Zinsen absetzen. Auch die Annuitätenrückzahlungen,<br />
die mit Betriebskosten verrechnet<br />
werden, sind absetzbar. Wie auch bei den vorangehenden<br />
Punkten können Sie die entsprechenden<br />
Kosten für den Partner geltend machen.<br />
Besitzen Sie Aktien?<br />
Ja<br />
Junge Aktien und Genussscheine können unter Vo r l a g e<br />
einer Bescheinigung des Kreditinstitutes über Erwerb<br />
und Hinterlegung (10 Jahre Behaltefrist) abgeschrieben<br />
werden.<br />
19
2. Sonderausgaben mit Höchstgrenze<br />
Haben Sie 2005 etwas gespendet? Ja<br />
Folgende Spenden können bei der <strong>Arbeitnehmerveranlagung</strong><br />
geltend gemacht werden:<br />
Zuwendungen an begünstigte Spendenempfänger wie<br />
Universitäten, Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen<br />
und Museen (laut Liste des Finanzministeriums)<br />
gelten als absetzbare Spende. Die Spende darf<br />
einen Höchstbeitrag von 10% Ihres Vorjahreseinkommens<br />
nicht überschreiten und muss vom Spendenempfänger<br />
bestätigt werden.<br />
Auch den Kirchenbeitrag für gesetzlich anerkannte<br />
Kirchen und Religionsgemeinschaften können Sie –<br />
auch für Ihren Ehepartner – bis zu 100 Euro geltend<br />
machen. Zahlungsbelege nicht vergessen!<br />
Haben Sie sich in der Zeit von Ja<br />
1.5. 2003 bis 31.12. 2004 einen Breitband-<br />
Internetanschluss herstellen lassen?<br />
Erstmalige Herstellung – maximal 50 Euro – und laufende<br />
Grundentgelte – maximal 40 Euro monatlich –<br />
eines Internetzuganges können Sie unter Nachweis<br />
der Rechnung und Zahlungsbelege geltend machen.<br />
20<br />
3. Sonderausgaben ohne Höchstgrenze<br />
Haben Sie Pensionsversicherungs- Ja<br />
zeit nachgekauft?<br />
Den Nachkauf von Schul- und Studienzeiten zur Anrechnung<br />
an die Pensionsversicherungszeit können<br />
Sie in voller Höhe absetzen. Als Bestätigung werden<br />
der Bescheid und die Zahlungsbelege verlangt.<br />
Sind Sie freiwillig weiterversichert? Ja<br />
Eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen<br />
Pensionsversicherung können Sie unter Vorlage des Bescheides<br />
und der Zahlungsbelege steuerlich absetzen.<br />
Zahlen Sie Renten?<br />
Ja<br />
Renten und dauernde Lasten wie Kaufpreisrenten,<br />
aber nicht Unterhaltsrenten, können Sie bei Ihrer A r b e i tnehmerveranlagung<br />
geltend machen. Als Bestätigung<br />
gelten der Bescheid und die Zahlungsbelege.<br />
Haben Sie einen Steuerberater? Ja<br />
Kosten, die durch einen berufsrechtlich befugten Wirtschaftstreuhänder<br />
verursacht wurden, können Sie unter<br />
Nachweis der Honorarnoten und der Zahlungsbelege<br />
geltend machen.<br />
21
III WERBUNGSKO S T E N<br />
Als Werbungskosten gelten Kosten, die im Zusammenhang<br />
mit Ihrer Erwerbstätigkeit stehen. Wenn nichts<br />
anderes verlangt wird, benötigen Sie als Nachweise<br />
ordnungsgemäße Rechnungen UND Zahlungsbelege.<br />
1. Werbungskosten mit Anrechung auf die<br />
Werbungskostenpauschale<br />
Bei der laufenden Abrechnung der Bezüge wird bereits<br />
ein Betrag von 132 Euro als Werbungskostenpauschale<br />
berücksichtigt. Deshalb sollten Sie Werbungskosten<br />
nur angeben, wenn deren Gesamtsumme<br />
132 Euro übersteigt.<br />
Haben Sie Arbeitsmittel<br />
Ja<br />
oder dergleichen eingekauft?<br />
Absetzbar sind Arbeitsmaterialen, die Sie zur A u s ü b u n g<br />
Ihres Berufes benötigen und die Sie selbst bezahlt<br />
haben. Dazu zählen:<br />
• Arbeitsmittel und Werkzeuge: z.B. Aktenkoffer,<br />
Computer, Büromaterial<br />
• Berufskleidung: z.B. Arbeitsmantel, Uniform,<br />
Schutzhelm<br />
22<br />
• Fachliteratur (nur in Zusammenhang mit der konkreten<br />
beruflichen Tätigkeit)<br />
Auch die Betriebsratsumlage, mit Bestätigung der Firma,<br />
können Sie absetzen.<br />
Haben Sie 2005 Weiterbildungs- oder Ja<br />
Umschulungskurse besucht?<br />
Geltend machen können Sie Aus- und Fortbildungen<br />
in Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit, z.B.<br />
kaufmännische und bürotechnische Kurse (EDV, Telefonie,<br />
Buchhaltung), Fachhochschulen oder Meisterprüfungen.<br />
Absetzbar sind alle Kosten, die damit in<br />
Zusammenhang stehen, wie Kurskosten, Fahrtkosten,<br />
Lehrmaterial usw. Als Nachweis benötigen Sie das Kursprogramm,<br />
die Teilnahmebestätigungen und die Zahlungsbelege,<br />
bei Bedarf zusammengestellt auf einer<br />
Liste.<br />
Wohnen Sie arbeitsbedingt<br />
Ja<br />
nicht zu Hause?<br />
Wenn Sie auf Grund Ihrer Arbeitsstelle getrennt von<br />
Ihrer Familie leben und für Heimfahrten eine Distanz<br />
von mindestens 120 Kilometern zurücklegen müssen,<br />
können Sie die Miet- und Betriebskosten am Dienstort<br />
23
sowie die Kosten für die Heimfahrt (bei Ehepaaren 1 -m a l<br />
wöchentlich, bei Alleinstehenden 1-mal monatlich) bis<br />
max. 2.421 Euro abschreiben.<br />
Haben Sie ein Büro zu Hause?<br />
Die Einrichtung eines Arbeitszimmers ist dann absetzbar,<br />
wenn es beruflich notwendig und auch der Mittelpunkt<br />
Ihrer Tätigkeit ist wie beispielsweise bei Heimarbeit,<br />
Teleworking oder Heimbuchhaltung. Geltend<br />
machen können Sie anteilige Miet- und Betriebskosten,<br />
Einrichtung und Bürogeräte. Als Nachweis benötigen<br />
Sie Zahlungsbelege, einen Wohnungsplan mit m2 Ja<br />
,<br />
die Zusammenfassung aller Kosten für das Arbeitszimmer<br />
auf einer Beilage. Außerdem benötigen Sie<br />
einen Nachweis der regelmäßigen beruflichen Nutzung<br />
durch Ihren Arbeitgeber.<br />
Sind sie oft beruflich unterwegs? Ja<br />
Wenn Ihr Dienstgeber Ihre Reisekosten gar nicht oder<br />
nur teilweise rückerstattet, können Sie das Kilometergeld,<br />
die Tages- und Nächtigungsgelder absetzen.<br />
Nötiger Nachweis: Fahrtenbuch, Reiseaufzeichnungen<br />
(Datum, Uhrzeiten, Zweck und evtl. Namen, Route)<br />
und Zahlungsbelege.<br />
24<br />
Mussten Sie berufsbedingt umziehen? Ja<br />
Übersiedlungskosten aus beruflichen Gründen (z.B.<br />
Firmenwechsel oder Versetzung) können Sie bei Ihrer<br />
<strong>Arbeitnehmerveranlagung</strong> geltend machen. Absetzbar<br />
sind in diesem Fall beispielsweise Inserate, Vermittlungsprovisionen<br />
und Umzugskosten.<br />
2. Werbungskosten ohne Anrechnung<br />
auf die Werbekostenpauschale<br />
Bei Ihrer <strong>Arbeitnehmerveranlagung</strong> werden Gewerkschaftsbeiträge<br />
sowie der rückbezahlte Arbeitslohn<br />
berücksichtigt, wenn Ihr Arbeitgeber das noch nicht<br />
getan hat.<br />
Wollen Sie im Rahmen Ihres Antrages eine Pendlerpauschale<br />
beantragen, bringen Sie bitte das ausgefüllte<br />
Formular L34 mit zu Ihrem Termin.<br />
Es besteht die Möglichkeit, Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung,<br />
wie solche auf Grund geringfügiger Beschäftigung<br />
oder Zusatzbeiträge für Angehörige, geltend<br />
zu machen. Als Nachweis werden Vorschreibung<br />
und Zahlungsbelege verlangt.<br />
25
3. Werbungskostenpauschalen für<br />
bestimmte Berufsgruppen<br />
Gehören Sie einer der folgenden Berufsgruppen an,<br />
können Sie statt der tatsächlichen Werbungskosten<br />
eine Werbungskostenpauschale geltend machen:<br />
• Bühnenangehörige (SchauspielerInnen,<br />
RegisseurInnen, …)<br />
• BürgermeisterInnen, Stadt-, Gemeinde-,<br />
Wr. Bezirksräte<br />
• FörsterInnen, BerufsjägerInnen, ForstarbeiterInnen<br />
• HausbesorgerInnen<br />
• HeimarbeiterInnen<br />
• JournalistInnen, Freischaffende<br />
• MusikerInnen, ArtistInnen<br />
• VertreterInnen<br />
Als Nachweis wird eine Bestätigung des Arbeitgebers<br />
und ein Jahreslohnzettel (L16) zur Berechnung der<br />
Pauschale benötigt.<br />
Falls für Sie weitere berufliche Ausgaben entstanden<br />
sind, bringen Sie bitte die entsprechenden Belege mit<br />
zum Beratungsgespräch.<br />
26<br />
IV AUSSERGEWÖHNLICHE BELA S T U N G E N<br />
1. Außergewöhnliche Belastungen mit<br />
Berücksichtigung des Selbstbehaltes<br />
Diese außergewöhnlichen Belastungen werden erst berücksichtigt,<br />
wenn ein gewisser Selbstbehalt überstiegen<br />
wird. Dieser beträgt je nach Einkommen 6-12%.<br />
Waren Sie 2005 krank?<br />
Ja<br />
Abgesetzt werden können Krankheitskosten, Ambulanzgebühren,<br />
Kurkosten, Spitalskosten und Heilbehelfe.<br />
Dazu zählen beispielsweise: Prothesen, Zahnspangen<br />
oder Seh- und Hörhilfen. Der Kostenersatz<br />
durch die Krankenkasse wird vom Absetzbetrag abgezogen.<br />
Leben Sie, Ihr Partner<br />
Ja<br />
oder ein Kind im Pflegeheim?<br />
Sie können Pflegeheimkosten im Sinne von Unterbringung<br />
und Verpflegung geltend machen, sowohl für sich<br />
selbst als auch für Ihren Partner und Ihre Kinder. D i e<br />
vom Finanzamt geschätzte Haushaltsersparnis von<br />
6,54 Euro pro Tag muss abgezogen werden, genauso<br />
wie öffentliche Zuschüsse für Pflege- und Hilfsbedürftigkeit<br />
(z.B. Pflegegeld, Blindenzulage, etc.). Als Nach-<br />
27
weis werden verlangt: der Pflegegeldbescheid, der<br />
Nachweis der Pflegebedürftigkeit und bei Zahlungen<br />
der Pensionsversicherungsanstalt der entsprechende<br />
Bescheid.<br />
Wer betreut Ihre Kinder?<br />
Ja<br />
Für Alleinerziehende, die ihre Kinder tagsüber im Kindergarten,<br />
bei einer Tagesmutter oder im Hort untergebracht<br />
haben, sind die dafür anfallenden Kosten absetzbar.<br />
Unter der Voraussetzung, dass sie aus beruflichen<br />
oder gesundheitlichen Gründen nicht in der<br />
Lage sind, ihre Kinder selbst zu betreuen. In Ausnahmefällen<br />
gilt dies auch für Ehepaare und Lebensgemeinschaften.<br />
Hatten Sie 2005 einen Todesfall Ja<br />
in Ihrer Familie?<br />
Die Kosten für ein Begräbnis oder ein Grabdenkmal<br />
sind bis zu einer Höhe von jeweils max. 3.000 Euro<br />
absetzbar, sollten sie nicht durch einen Nachlass gedeckt<br />
sein. Als Nachweis benötigen Sie eine Kopie der<br />
E i nantwortungsurkunde bzw. der Ve r l a s s e n s c h a f t s a bhandlung,<br />
die Zahlungsbelege und den Ve r s i c h e r u n g se<br />
r s a t z .<br />
28<br />
2. Außergewöhnliche Belastungen ohne<br />
Berücksichtigung des Selbstbehaltes<br />
Waren Sie von einer<br />
Ja<br />
Naturkatastrophe betroffen?<br />
Absetzbar sind:<br />
• Kosten der Aufräumungsarbeiten<br />
• Kosten der Reparatur von beschädigten Wirtschaftsgütern<br />
(Haus, Auto, etc.)<br />
• Kosten der Wiederbeschaffung von zerstörten Wirtschaftsgütern<br />
auch in Form von Dahrlehensrückzahlungen<br />
(inkl. Zinsen)<br />
Davon müssen der Schadenersatz von Ve r s i c h e r u n g e n<br />
und Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln und sonstigen<br />
Unterstützungsfonds abgezogen werden.<br />
Nicht absetzbar sind die eigene Arbeit oder der Einsatz<br />
von unbezahlten Helfern.<br />
Als Nachweis gelten Rechnungen und Zahlungsbelege<br />
sowie Protokolle von Schadensgutachten.<br />
29
Wo geht Ihr Kind zur Schule? Ja<br />
Besucht Ihr Kind eine Ausbildungsstätte, die mehr als<br />
80km vom Wohnort entfernt ist, und beträgt die Fahrzeit<br />
zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte mehr als<br />
eine Stunde, sind die anfallenden Kosten mit einer<br />
Pauschale von 110 Euro pro Monat absetzbar.<br />
Wohnt Ihr Kind am Ausbildungsort, beispielsweise im<br />
Internat, gebührt Ihnen die Pauschale bereits bei einer<br />
Entfernung von mehr als 25 km.<br />
3. Aufwendungen bei körperlicher<br />
oder geistiger Behinderung<br />
Liegen körperliche oder geistige Ja<br />
Behinderungen vor?<br />
Kosten, die durch eine mind. 25%ige Erwerbsminderung<br />
durch eine Behinderung entstehen, sind absetzbar.<br />
Sowohl für Sie, als auch für Ihren Ehepartner.<br />
Gemeint sind insbesondere Kosten durch die Heilbehandlung,<br />
wie: Arzt-, Therapie-, Medikamenten- und Kurkosten,<br />
Krankenhausaufenthalte und die dazugehörigen<br />
Fahrtkosten.<br />
30<br />
Wenn Sie kein Pflegegeld beziehen, stehen wahlweise<br />
statt der tatsächlichen Kosten auch folgende Pauschalsätze<br />
pro Jahr zu:<br />
Erwerbsminderung Pauschalsatz<br />
25%-34% 75 Euro<br />
35%-44% 99 Euro<br />
45%-54% 243 Euro<br />
55%-64% 294 Euro<br />
65%-74% 363 Euro<br />
75%-84% 435 Euro<br />
85%-94% 507 Euro<br />
ab 95% 726 Euro<br />
Zusätzlich können abgesetzt werden:<br />
• Nicht regelmäßig anfallende Hilfsmittel wie Rollstuhl,<br />
Hörgerät oder Blindenhilfsmittel<br />
• Diätkosten (zusätzliche Pauschale siehe Seite 32)<br />
• Fahrtkosten bei Gehbehinderung (siehe Seite 32)<br />
Als Nachweis werden benötigt:<br />
Amtliche Bescheinigung der Erwerbsminderung vom<br />
Bundessozialamt, Gesundheitsamt, Amtsarzt oder der<br />
Pensionsauszahlungsstelle. Ein Pflegegeldbescheid,<br />
Rechnungen und Zahlungsbelege sowie Belege über<br />
31
Kostenersätze. Fallen die Kosten für den Ehepartner<br />
an, wird dessen Sozialversicherungsnummer benötigt.<br />
Bitte fassen Sie die Nachweise bei Bedarf auf einer<br />
Liste zusammen.<br />
Müssen Sie Diät halten?<br />
Ja<br />
Für Kosten, die für Diätverpflegung laut ärztlicher Verordnung<br />
anfallen, sind folgende Pauschalen absetzbar:<br />
Krankheit Pauschalsatz pro Monat<br />
Tuberkulose, Zuckerkrankheit,<br />
Zöliakie, Aids 70 Euro<br />
Gallen-, Leber-,<br />
Nierenleiden 51 Euro<br />
Magen-, Darm- und<br />
innere Krankheiten 42 Euro<br />
Leiden Sie an einer Gehbehinderu n g ? Ja<br />
Zusätzlich anfallende Kosten auf Grund einer Gehbehinderung<br />
sind absetzbar.<br />
Wenn Sie mit Ihrem eigenen KFZ fahren, erhalten Sie<br />
einen Pauschalbetrag von 153 Euro pro Monat. Dazu<br />
benötigen Sie einen Ausweis gem. §29b der Straßenverkehrsordnung.<br />
32<br />
Für Taxifahrten laut Beleg können Sie monatlich ebenfalls<br />
max. 153 Euro geltend machen. Voraussetzung<br />
ist eine mind. 50%ige Behinderung. Beides zusammen<br />
kann allerdings nicht anerkannt werden.<br />
Leidet Ihr Kind an einer Behinderu n g ? Ja<br />
Insbesondere Kosten der Heilbehandlung, die durch<br />
eine Behinderung Ihres Kindes verursacht werden,<br />
sind absetzbar:<br />
Arzt-, Therapie-, Medikamenten- und Kurkosten inkl.<br />
dazugehöriger Fahrtkosten, aber auch das Schulgeld<br />
für Sonderschulen oder Behindertenwerkstätten finden<br />
Beachtung. Sollten Sie Pflegegeld beziehen, muss<br />
dieses vom absetzbaren Betrag abgezogen werden.<br />
Beziehen Sie kein Pflegegeld, stehen wahlweise statt<br />
der tatsächlichen Kosten folgende Pauschalsätze pro<br />
Jahr zu:<br />
Grad der Behinderung Pauschalsatz<br />
25%-34% 75 Euro<br />
35%-44% 99 Euro<br />
45%-49% 243Euro<br />
33
Ab 50% Behinderung steht Ihnen neben der erhöhten<br />
Familienbeihilfe auch ein monatlicher Freibetrag in der<br />
Höhe von 262 Euro z u .<br />
Absetzbare Diätkosten: Siehe Seite 32<br />
Absetzbar sind auch nicht regelmäßig anfallende Hilfsmittel<br />
wie Rollstuhl, Hörgerät oder Blindenhilfsmittel.<br />
Als Nachweis werden benötigt:<br />
Amtliche Bescheinigung der Erwerbsminderung vom<br />
Bundessozialamt, Gesundheitsamt, Amtsarzt oder der<br />
Pensionsauszahlungsstelle. Außerdem ein Pflegegeldbescheid,<br />
Rechnungen und Zahlungsbelege und Belege<br />
über Kostenersätze sowie die Sozialversicherungsnummer<br />
des Kindes. Bitte fassen Sie die Honorarnoten<br />
bei Bedarf auf einer Liste zusammen.<br />
34<br />
35