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Anlage 2 - RIS

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Aktualisierung<br />

des Flächennutzungsplanes<br />

und Aufstellung<br />

des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

<strong>Anlage</strong> 2<br />

Würdigung der Anregungen<br />

schluss<br />

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Landeshauptstadt<br />

München<br />

Referat für Stadtplanung<br />

und Bauordnung<br />

Stand 27.04.2005<br />

Juni<br />

2005<br />

Billigungsbe


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Würdigung der Anregungen<br />

Seite<br />

Generelle Themen 3<br />

Verkehr 6<br />

Teilbereich 6.1 Untergiesing - Harlaching 17<br />

Teilbereich 6.2 Obergiesing - Ramersdorf 26<br />

Teilbereich 6.3 Berg am Laim 39<br />

Teilbereich 6.4 Perlach 47<br />

Teilbereich 6.5 Trudering 64<br />

Teilbereich 6.6 Messestadt Riem / Nordtrudering 74<br />

Seite 2


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

6.0 Münchner Südosten____________________________________________________________<br />

Generelle Themen<br />

Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Ein Bürger regt Ergänzungen in der Plandarstellung im Hinblick auf Aussagen zur Höhenentwicklung<br />

und zum Maß der Nutzung an.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Der Flächennutzungsplan regelt als vorbereitender Bauleitplan die Art der Bodennutzung in den Grundzügen.<br />

Festlegungen zur Höhenentwicklung bzw. zum Maß der Nutzung sind erst auf Ebene des Bebauungsplan<br />

sinnvoll.<br />

Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Ein Bürger regt ergänzende Ausführungen zu Lärmschutzmaßnahmen bei Wohngebieten entlang von<br />

Verkehrssträngen an.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Aussagen zu Lärmschutzmaßnahmen können auf Ebene des Flächennutzungsplans nur allgemeiner<br />

Natur sein (s. Erläuterungsbericht). Konkrete Maßgaben entwickelt gegebenenfalls ein Bebauungsplan<br />

bzw. werden im Baugenehmigungsverfahren getroffen.<br />

Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Ein Bürger regt die Einplanung von Jugendspielplätzen an.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird berücksichtigt.<br />

Im Zuge der Aktualisierung werden entsprechende Standortvorschläge in den Flächennutzungsplan aufgenommen.<br />

Die Darstellung dieser Flächen erfolgt mit dem Planzeichen J.<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

Die Regierung von Oberbayern und der Regionale Planungsverband München regen an, im Erläuterungsbericht<br />

auf die laufenden Arbeiten zur Fortschreibung des Regionalplanes zu verweisen, die eine<br />

Verlängerung des regionalen Grünzugs im Bereich Perlach Südwest und Riem vorsehen. Ferner wird<br />

angeregt, auf den interkommunalen Abstimmungsbedarf, insbesondere bei stadtgrenzübergreifenden<br />

Straßenplanungen (u.a. Südanbindung Perlach) und beim großflächigen Einzelhandel für stadtgrenznahe<br />

Standorte einzugehen.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregungen werden berücksichtigt.<br />

Der Verlängerung der Regionalen Grünzüge wird durch die nachrichtliche Übernahme in den Flächennutzungsplan<br />

und den Erläuterungsbericht Rechnung getragen. Die Planungen zur Südanbindung Perlach<br />

sind mit der Nachbargemeinde abgestimmt.<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

Seite 3


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Die Industrie- und Handelskammer hält es für erforderlich, den sich aus der Flächenbilanz ergebenden<br />

Gewerbeflächenverlust zu einem erheblichen Teil durch Neuausweisung von Gewerbeflächen zu kompensieren,<br />

um eine ausreichende Flächenvorsorge für die gewerbliche Entwicklung im Geltungsbereich<br />

des Flächennutzungsplanes sicherzustellen.<br />

Die Handwerkskammer spricht sich für eine Überarbeitung des Entwurfs zu einer ausgewogenen Verteilung<br />

der Flächen aus, um dem Stadtbild einer gesunden Mischung aus Wohnen und Arbeiten zu genügen.<br />

Kritisiert wird eine einseitige Reduzierung der Gewerbe-, Mischgebiets- und Verkehrsflächen. Vorgeschlagen<br />

wird, den Bestand an Grün- und Freiflächen nur dort zu erhöhen, wo bestehende bzw. mögliche<br />

Gewerbeansiedlungen nicht eingeschränkt werden, denn das Gewerbe sei wegweisend für eine<br />

positive Entwicklung eines Stadtviertels.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Der in der Flächenbilanz des Aktualisierungsentwurfes aufscheinende Verlust an Gewerbeflächen geht<br />

zu einem erheblichen Teil auf eine Umwidmung in andere Formen gewerblicher Nutzungen zurück. So<br />

wurde z.B. eine Gewerbefläche von ca. 5 ha an der Unterhachinger Straße von GE in Sondergebiet<br />

Brauereiverlagerung umgewidmet. An der Dingolfinger Straße wurde eine etwa 2 ha große Fläche von<br />

Gewerbegebiet in Kerngebiet umgewidmet, die bereits seit Jahren als solches genutzt wird.<br />

Umwidmungen von Gewerbeflächen in Grünflächen bzw. Kleingärten haben im Bereich der Frischluftschneise<br />

Trudering, nördlich der Bahngleise stattgefunden. Ein Ausgleich hierfür wurde im südöstlichen<br />

Stadtbereich durch die umfangreichen Gewerbeflächenausweisungen in der Messestadt Riem geschaffen,<br />

der bereits mit der Flächennutzungsplanänderungen von 1995 und 1997 im Umfang von ca. 37 ha<br />

geschaffen wurde.<br />

Im Bereich von Perlach-Süd sind außerdem noch große Gewerbeflächenreserven östlich der Fa. Siemens<br />

im Flächennutzungsplan enthalten.<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

Der Landesverband des Bayerischen Einzelhandels e.V. hält das polyzentrische Konzept der Stadtplanung<br />

angesichts des dynamischen Verkaufsflächenwachstums an nicht-integrierten Standorten für gefährdet.<br />

Ziel der Stadtentwicklungsplanung müsse es daher sein, die Attraktivität der gewachsenen Zentren zu<br />

sichern bzw. zu erhöhen. Eine Abstimmung mit angrenzenden Umlandgemeinden sei erforderlich.<br />

Zur Vermeidung von städtebaulichen Fehlentwicklungen sollten ältere Bebauungspläne an das geltende<br />

Baurecht angepasst werden.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird berücksichtigt.<br />

Die Sicherung der Attraktivität der gewachsenen Zentren ist Ziel der Stadtentwicklungsplanung der Stadt<br />

München. Gegenwärtig wird ein Nahversorgungskonzept von der Stadt erarbeitet, das als Grundlage für<br />

den Erhalt einer wohnortnahen Grundversorgung dienen soll und voraussichtlich Ende diesen Jahres<br />

dem Stadtrat vorgelegt wird. Speziell für den Münchner Südosten hat die Stadt eine Einzelhandelskonzeption<br />

erarbeiten lassen, die auch konkrete Entwicklungsziele für eine Stärkung der einzelnen Zentren<br />

beschreibt, auf deren Grundlage die Stadt entsprechende Handlungsoptionen erarbeitet.<br />

Eine Stärkung der Zentrenentwicklung im Münchner Südosten ist u.a. in Trudering auf den Freiflächen<br />

südlich der Truderinger Straße vorgesehen.<br />

Weiterhin ist eine Zentrenstärkung im Zentrum Neuperlach am Hans-Seidel-Platz geplant.<br />

Außerhalb integrierter Standorte sind lediglich Entwicklungspotenziale für Fachmärkte mit limitierten<br />

Verkaufsflächenanteilen für zentrenrelevante Sortimente vorgesehen (z. B. Standorte an der Carl-Wery-<br />

Straße bzw. Schwablhofstraße).<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

Das Eisenbahn-Bundesamt weist darauf hin, dass gewidmete Eisenbahnflächen und -anlagen im Flächennutzungsplan<br />

als solche auszuweisen sind.<br />

Seite 4


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Die Deutsche Bahn Immobiliengesellschaft wendet sich gegen die FNP- und naturschutzrechtliche Darstellungen<br />

auf gewidmeten Bahnflächen. Die Darstellung von Flächen der DB AG als Ökologische Vorrangflächen,<br />

Biotopflächen, Allgemeine Grünflächen, Sonstige Grünflächen bzw. die Ausweisung von<br />

Übergeordneten Grünbeziehungen die über Grundstücke der DB AG laufen seien mit der öffentlichen<br />

Widmung der Bahnfläche unvereinbar.<br />

Sie wendet sich weiterhin gegen den textlichen Hinweis auf schützenswerte Biotope auf Ruderalflächen<br />

mit eingestreuten Magerrasenflächen entlang der Bahndämme.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird berücksichtigt.<br />

Gewidmete Bahnflächen werden in ihrer Darstellung nicht geändert. Soweit es sich hierbei um überlagernde<br />

Darstellungen der Landschaftsplanung handelt, die die stadtklimatische Bedeutung von Bahnflächen<br />

bzw. den naturräumlichen Zusammenhang auch über gewidmete Bahnflächen hinweg erfassen (z.<br />

B. Übergeordnete Grünbeziehungen), stellen sie in diesem Sinne übergeordnete städtische Ziele dar,<br />

die im Falle von Entwidmungen zum tragen kommen.<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

Die Handwerkskammer plädiert für eine restriktive Handhabung der Steigerung von Grünflächen innerhalb<br />

von Gewerbegebieten, da der ohnehin nur beschränkt zur Verfügung stehende Raum z.B. südlich<br />

des Ostbahnhofes für Gewerbe weit wertvoller sein kann. Es wäre sinnvoller Grünzüge dort einzuplanen,<br />

wo andere Nutzungen kosten- bzw. planungsaufwendiger sind.<br />

Die Deutsche Bahn Immobiliengesellschaft gibt Anregungen zur Entwicklung eines netzartigen Grünsystems<br />

und von Grünflächen.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregungen werden nicht berücksichtigt.<br />

Die integrierte Landschaftsplanung basiert u.a. auf Überlegungen zur Vernetzung der vorhandenen und<br />

geplanten Grünflächen. Auf die entsprechenden Darstellungen der Übergeordneten Grünbeziehungen<br />

bzw. der Örtlichen Grünverbindungen wird verwiesen. Die bahnbegleitenden Grünstrukturen spielen<br />

hierbei in ökologischer Hinsicht eine herausragende Rolle.<br />

Seite 5


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

6.0 Münchner Südosten_____________________________________________________________<br />

Verkehr<br />

Nord-Süd-Verbindung Messestadt Riem / Perlach<br />

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB<br />

Die Handwerkskammer regt an, Engpässe und Problempunkte der Verkehrsabwicklung im Münchner<br />

Osten durch eine zielorientierte Verkehrsplanung des Hauptstraßennetzes im südöstlichen Stadtgebiet<br />

zu entzerren. So fehle von Waldperlach nach Waldtrudering und weiter zum Messegelände eine auf<br />

dem Stadtgebiet gelegene Hauptverkehrsanbindung mit der Folge der Belastung der dort gelegenen<br />

Wohngebiete.<br />

Die Industrie- und Handelskammer regt an zu prüfen, ob die Friedenspromenade / Friedrich-Creuzer-<br />

Straße als Nord-Süd-Verbindungsstraße mit einer Anbindung der Ständlerstraße durch eine Verlängerung<br />

nach Osten in das geplante Hauptstraßennetz einbezogen werden kann.<br />

Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Ein Bürger wendet sich gegen die Herausnahme der Darstellung des Straßenzuges Friedenspromenade<br />

/ Friedrich-Creuzer-Straße als Hauptverkehrsstraße, und damit das Fehlen einer Verbindungsstraße<br />

zwischen Neuperlach und der Messestadt Riem.<br />

Der vom Planungsreferat vertretenen Auffassung, dass die bei der Durchführung der Raumordnungsverfahrens<br />

für die Messestadt Riem aufgestellte Maßgabe der Regierung von Oberbayern, wonach "der in<br />

Ost-West-Richtung verlaufende Grünzug im Süden des Planungsgebiets durch eine Haupterschließungsstraße<br />

nicht in seinem Kernbereich unterbrochen werden darf" die Situierung einer Straße in diesem<br />

Bereich grundsätzlich untersage, wird widersprochen. So sei in den Randbereichen durchaus die<br />

Realisierung einer Straße möglich.<br />

Des Weiteren werde von der Regierung von Oberbayern in diesem Zusammenhang auch die Überprüfung<br />

und Verbesserung des Tangentialstraßennetzes im Münchner Südosten gefordert. Dieses sei<br />

durch die Ausbildung der Verbindung Friedrich-Creuzer-Straße / Friedenspromenade / Schwablhof-straße<br />

(mit Anbindung der Messestadt Riem) und Anbindung an den Karl-Marx-Ring / Ständlerstraße zu bewerkstelligen.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Im Rahmen der Untersuchungen zum "Verkehrskonzept für den Münchner Osten" wurden eine Reihe<br />

von Maßnahmen im Straßenverkehr beschrieben und deren Auswirkungen vor allem aus verkehrlicher<br />

und verkehrswirtschaftlicher Sicht bewertet.<br />

Die hier angesprochene Nord-Süd-Verbindung Messestadt Riem / Perlach wurde in diesem Verkehrsgutachten<br />

in den beiden Maßnahmenbereichen II Ständlerstraße und IV Süd-/Westanbindung der Messestadt<br />

Riem behandelt.<br />

Friedenspromenade / Friedrich-Creuzer-Straße:<br />

Diese Straßenverbindung wurde im o.g. Verkehrsgutachten im Maßnahmenbereich II untersucht. Zwar<br />

empfehlen die Gutachter, die Friedenspromenade / Friedrich-Creuzer-Straße – wie im geltenden Flächennutzungsplan<br />

noch dargestellt - mit der verlängerten Ständlerstraße zu verknüpfen, es stehen dieser<br />

Empfehlung jedoch ökologische und städtebauliche Gründe entgegen:<br />

Die Anbindung des Straßenzuges Friedenpromenade / Friedrich-Creuzer-Straße an eine verlängerte<br />

Ständlerstraße würde das schützenswerte Biotop M-620 zerstören. Zudem steht es den Zielsetzungen<br />

des landschaftsökologischen Rahmenkonzepts und des Arten- und Biotopschutzprogramms für München,<br />

das in diesem Bereich die Entwicklung und Verknüpfung von Magerrasen vorsieht, entgegen.<br />

Entlang des Straßenzuges Friedenspromenade/Friedrich-Creuzer-Straße verläuft ein übergeordneter<br />

Grünzug, der den Landschaftspark Riem mit dem regionalen Grünzug Gleißental - Hachinger Tal verbindet.<br />

An der Friedenspromenade besteht bereits ein durchgehendes Band ausgebauter Grünflächen,<br />

südlich der Putzbrunner Straße werden die Grünflächen an der Straße Im Gefilde in Kürze hergestellt.<br />

Der Ausbau der Friedrich-Creuzer-Straße - wobei diese Stelle schon jetzt eine Engpass in diesem Grünzug<br />

ist - würde eine Verknüpfung dieser beiden Grünbereiche verhindern. Über den zusätzlichen Verkehr<br />

an der Friedenspromenade würden die hergestellten Grünflächen in ihrem Erholungsnutzen stark<br />

eingeschränkt.<br />

Seite 6


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Die Verlängerung dieses Straßenzuges greift irreparabel in die bisherigen landschaftsplanerischen und<br />

städtebaulichen Zielsetzungen ein.<br />

Aus den dargelegten Gründen und in Verfolgung des Beschlusses des Stadtrates vom 17.07.1991 zur<br />

Verkehrsuntersuchung Münchner Osten wird der Straßenzug Friedenspromenade / Friedrich-Creuzer-<br />

Straße im Flächennutzungsplan nicht mehr als Hauptverkehrsstraße dargestellt.<br />

Auch im "Verkehrskonzept für den Münchner Osten" sowie im neuen Verkehrsentwicklungsplan, die<br />

dem Stadtrat demnächst zur abschließenden Entscheidung vorgelegt werden, ist dieser Straßenzug<br />

nicht als Hauptverkehrsstraße enthalten.<br />

Süd-/Westanbindung der Messestadt Riem:<br />

Dieser Komplex wurde im o.g. Verkehrsgutachten im Maßnahmenbereich IV untersucht und führte zur<br />

Empfehlung der Gutachter, eine Süd-/Westanbindung der Messestadt Riem in Richtung der Wasserburger<br />

Landstraße (B 304) über die Joseph-Wild-Straße, Am Mitterfeld, (neue )Ostumfahrung von Kirchtrudering,<br />

Rappenweg und Schwablhofstraße zu schaffen.<br />

Im Entscheidungsvorschlag zum "Verkehrskonzept für den Münchner Osten" soll dem Stadtrat diese<br />

Empfehlung für eine neue Straßenverbindung - ohne Beeinträchtigung des Landschaftsparkes Riem -<br />

unterbreitet werden. Da diese Straßenverbindung keine Hauptverkehrsstraßenfunktion haben wird, hat<br />

sie für die Änderung des Flächennutzungsplanes keine Relevanz.<br />

6.0 Münchner Südosten_____________________________________________________________<br />

Verkehr<br />

Ständlerstraße / Putzbrunnerstraße<br />

Beteiligung des Bezirksausschusses<br />

Der Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirkes, Ramersdorf-Perlach stimmt zu, dass im Flächennutzungsplan<br />

für eine Verlängerung der Ständlerstraße über den Karl-Marx-Ring hinaus keine Verkehrsflächen<br />

mehr dargestellt werden.<br />

Er stimmt weiterhin zu, dass der Flächennutzungsplan zwischen Karl-Marx-Ring bzw. Ständlerstraße<br />

und der Friedenspromenade keine Hauptstraßenverbindung vorsieht.<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

Die Gemeinde Putzbrunn hält die Verlängerung der Ständlerstraße für dringend erforderlich, da die Landeshauptstadt<br />

im Münchner Südosten - vor allem im Bereich südlich der Putzbrunner Straße die Neuausweisung<br />

von Flächen für Wohn- und Gewerbegebiete plane. Nach den Untersuchungen von Prof.<br />

Kurzak bringe diese die größtmögliche Verkehrsentlastung für die Bereiche Trudering, Waldperlach und<br />

Putzbrunn. Die Begründung, dass eine Verlängerung der Ständlerstraße erhebliche Eingriffe in Natur<br />

und Landschaft verursachen würde, reiche nicht aus. Eingriffe in Natur und Landschaft könnten ausgeglichen<br />

werden.<br />

Die Gemeinde fordert ein Verkehrsgutachten, das die gesamte Verkehrssituation des Münchner Ostens<br />

einschließlich der Neuen Messe und des Baugebietes Riem / Neuriem im Zusammenhang mit den im<br />

Osten angrenzenden Landkreisgemeinden überprüft und den Verzicht auf die Verlängerung der Ständlerstraße<br />

beurteilt.<br />

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie teilt mit, dass<br />

aus seiner Sicht verkehrlicher Bedarf für eine Verlängerung der Ständlerstraße bestehe.<br />

Die Industrie- und Handelskammer regt an, die Putzbrunner Straße gemäß dem Vorschlag der Inzeller<br />

Initiative zum Projekt 7 „Rote Routen“ östlich der Carl-Wery-Straße als Übergeordnete Hauptverkehrsstraße<br />

darzustellen.<br />

Das Straßenbauamt München empfiehlt, die Putzbrunner Straße von der Stadtgrenze bis zur Carl-Wery-<br />

Straße als Übergeordnete Hauptverkehrsstraße darzustellen.<br />

Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Mehrere hundert Bürger, insbesondere auch Anlieger der Putzbrunner Straße in Waldperlach, fordern<br />

zur Entlastung der Putzbrunner Straße die Verlängerung der Ständlerstraße durch den Truderinger<br />

Seite 7


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Wald im Bereich der Hochspannungstrasse und wenden sich daher gegen die Herausnahme der Straßentrasse<br />

aus dem Flächennutzungsplan.<br />

Folgende Argumente werden vorgebracht:<br />

- Die im Erläuterungsbericht aufgeführten Vorgaben für Maßnahmen im Hauptstraßennetz erforderten<br />

neben der Südanbindung Perlach zwingend eine zukunftsorientierte Lösung der Verkehrsanbindung<br />

nach Osten durch die Verlängerung der Ständlerstraße.<br />

- Die erforderlichen Eingriffe in Natur und Landschaft könnten, soweit sie nicht durch eine intelligente<br />

Gestaltung vermieden werden können, durch entsprechende Ausgleichsflächen minimiert bzw. kompensiert<br />

werden.<br />

- Es sei unverantwortlich, die Verlängerung der Ständlerstraße aus der Planung zu nehmen, solange<br />

nicht eine andere Lösung mit einer wirksamen Verkehrsentlastung der Wohngebiete in Waldperlach<br />

gesichert sei.<br />

- Die Verlängerung der Ständlerstraße ist für eine tragfähige zukunftsorientierte Lösung der Verkehrsanbindung<br />

Perlachs nach Osten zwingend erforderlich.<br />

- Von der Bürgerversammlung im 16. Stadtbezirk wird zum wiederholten Male der Ausbau der Ständlerstraße<br />

als unverzichtbare leistungsfähige Verkehrsverbindung Neuperlachs nach Osten in den<br />

Außenraum bis zur Autobahn gefordert. Der Rückstufung des letzten Teilstücks der Ständlerstraße<br />

zur Hauptverkehrsstraße wird widersprochen und gefordert, sie als Übergeordnete Hauptverkehrsstraße<br />

bis zu ihrem Ende zu belassen. Der großzügige Ausbau der Ständlerstraße mit Schutz von<br />

Mensch und Natur sei technisch problemlos möglich.<br />

Die Verlängerung der Ständlerstraße von ihrem jetzigen Ende bis zur geplanten Ortsumgehung von<br />

Putzbrunn ohne überflüssige Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten nach Waldperlach und Waldtrudering<br />

sei die einzig sinnvolle Möglichkeit, den reinen Durchgangsverkehr aus dem südöstlichen Münchner<br />

Umland in die und aus der Stadt zu kanalisieren, ohne Ampeln fließen zu lassen und ihn von der<br />

Putzbrunner Straße fernzuhalten.<br />

Gefordert wird daher der Weiterbau der Ständlerstraße und die Beibehaltung der Darstellung im Flächennutzungsplan.<br />

Mit der Ausweisung der Putzbrunner Straße als Hauptverkehrsstraße sei eine weitere Zunahme des<br />

Verkehrsaufkommens im Wohngebiet Waldperlach zu erwarten. Dies führe zu einer unnötigen zusätzlichen<br />

Belastung der Einwohner von Waldperlach durch Lärm, Gestank sowie einer Körpergefährdung.<br />

Außerdem könne die Putzbrunner Straße keinen zusätzlichen Verkehr mehr aufnehmen, da bereits mit<br />

dem derzeitigen Verkehrsaufkommen ständig Staus entstünden.<br />

Die Anzahl der Verkehrsunfälle auf der Putzbrunner Straße habe bereits deutlich zugenommen. Die Einwender<br />

sehen darin eine Verletzung der Fürsorgepflicht der LH München gegenüber den Bürgern Waldperlachs<br />

und fordern dringend Alternativen zur Entlastung vom Durchgangsverkehr.<br />

Weitere vorgebrachte Argumente:<br />

- Putzbrunner Straße ist nicht als Hauptverkehrsstraße geeignet.<br />

- Putzbrunner Straße verläuft durchwegs entlang und zwischen Wohngebieten, Gemeinbedarfsflächen<br />

für Kirche, Kindergarten, Schule und Sport.<br />

- Keinerlei Wohnqualität im Anliegerbereich an der Putzbrunner Straße.<br />

- Probleme für Kinder beim Kindergarten- und Schulweg, und zu den Sportanlagen durch große Unfallgefahr.<br />

- Geräusch- und Emissionsbelastungen auf der Putzbrunner Straße für die Kinder im Kindergarten<br />

unzumutbar.<br />

- Nicht das Wohl der an der Putzbrunner Straße wohnenden Menschen mit Hinweis auf angeblichen<br />

erheblichen Eingriff in die Natur beim Ausbau der Ständlerstraße opfern.<br />

- Vehemente Zunahme der Verkehrsdichte durch Neubausiedlung "Im Gefilde", zukünftige Gewerbeansiedlungen<br />

auf dem Putzbrunner Gemeindegebiet, potentieller Zuwachs von 400.000 Einwohnern<br />

im südöstlichen Umland, ausgeschilderte Messezuleitung zur neuen Messe, Fußballstadion FC Bayern<br />

auf dem Riemer Gelände.<br />

- Überdurchschnittlicher hoher Individualverkehr vom Außenraum nach Perlach und Neuperlach aufgrund<br />

der Arbeitsplätze in der Stadt, sowie des vorhandenen Stadtteilzentrums und großzügiger<br />

Parkmöglichkeiten<br />

- Weiter anwachsender Verkehr durch Realisierung bürgerschaftlicher Einrichtungen in Neuperlach,<br />

das neue Wohngebiet im Gefilde und langfristige Wohnbaureserven östlich des Karl-Marx-Rings<br />

und westlich der Carl-Wery-Straße.<br />

Seite 8


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

- Siedlungsdruck auf den östlichen Münchner Außenraum steigt aufgrund der hohen Wohnkosten in<br />

München, daher zunehmender Individualverkehr.<br />

- Nach Verzicht auf die Darstellung der Friedenspromenade als Hauptverkehrsstraße ist Putzbrunner<br />

Straße einzige Verbindung zum südöstlichen Außenraum und zur Autobahn.<br />

- Die Planung der Putzbrunner Straße als Hauptverkehrsstraße verfestigt einen Fremdkörper, der im<br />

Widerspruch zu dem Wohngebietscharakter steht und Waldperlach teilt.<br />

- Die Planung der Putzbrunner Straße als Hauptverkehrsstraße verbietet sich schon deshalb, weil sie<br />

den künftig zu erwartenden Individualverkehr nicht bewältigen können wird.<br />

- Die im Erläuterungsbericht aufgeführten Vorgaben für Maßnahmen im Hauptstraßennetz können<br />

von der Putzbrunner Straße nicht erfüllt werden.<br />

- Zielvorstellung zur Verkehrsentwicklung soll der Erhaltung und die Verbesserung der Mobilität für<br />

alle Verkehrsteilnehmer unter Berücksichtigung einer stadtverträglichen Verkehrsbewältigung sein.<br />

Auch sind die Wohn- und Lebensbedingungen der Bürger zu berücksichtigen.<br />

- Mit einer gedrosselten Verkehrsanbindung durch die Putzbrunner Straße nach Osten ist auch dem<br />

Stadtteil Neuperlach hinsichtlich der Erhaltung bzw. Verbesserung der Mobilität in keinster Weise<br />

entsprochen.<br />

Ein Bürger als Anlieger der Putzbrunner Straße fordert die Verschwenkung der Putzbrunner Straße zum<br />

Otto-Hahn-Ring in die Planung wieder mit aufzunehmen, weil dadurch eine starke Entlastung der Putzbrunner<br />

Straße erreicht werden könne.<br />

Mehrere Bürger lehnen die Verlängerung der Ständlerstraße in den Außenraum ab, da der Truderinger<br />

Wald als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sei, die einzige zusammenhängende Waldfläche darstelle<br />

und in seiner Gesamtheit erhalten werden müsse, Der Truderinger Walde dürfe als Naherholungsfläche<br />

für die Bewohner von Perlach und Trudering nicht beeinträchtigt werden und Biotope müssten erhalten<br />

werden. Eine zusätzliche Straße würde zu einer völlig unnötigen Beeinträchtigung und zu zusätzlichem<br />

Lärm und Abgasen führen. Es sei fraglich, ob bei Verlängerung der Ständlerstraße eine dauerhafte<br />

Verkehrsentlastung des bestehenden Straßensystems erreicht werden könnte.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Ständlerstraße:<br />

Die Verlängerung der Ständlerstraße in den Außenraum wird unter Berücksichtigung des Verkehrsentwicklungsplanes<br />

1983 und verschiedener Stadtratsbeschlüsse (letztmalig am 12.04.2000 - Verlängerung<br />

der Ständlerstraße in den Außenraum) nicht weiterverfolgt. Im Ergebnis der Untersuchungen zum "Verkehrskonzept<br />

für den Münchner Osten", das der Stadtrat am 26.03.2003 zur Kenntnis genommen hat,<br />

schlagen die Gutachter aus verkehrsplanerischen Gründen zwar eine Verlängerung der Ständlerstraße<br />

vor, aus naturschutzfachlicher Sicht ist diese Verlängerung aufgrund der erheblichen Eingriffe in Natur<br />

und Landschaft (Truderinger Wald) jedoch abzulehnen.<br />

Der Truderinger Wald ist die einzige große Waldfläche im Münchner Südosten und für die Naherholung,<br />

das Klima, das Grundwasser und als Lebensraum für Pflanzen und Tiere von großer Bedeutung. Die<br />

Waldfläche ist nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen und<br />

als Wasserschutzgebiet festgesetzt. Der Truderinger Wald ist aufgrund seiner Lage ein wichtiges Verknüpfungselement<br />

mit der Landschaft der ehemaligen Rodungsinseln.<br />

Der vorgeschlagene Trassenverlauf, die sog. "Hochspannungstrasse", ist in einer Breite von 20 - 40 m<br />

weitgehend frei von Gehölzen. Bei dieser Fläche handelt es sich jedoch in erster Linie um Altgrasfluren<br />

mit seltenen Resten der Perlacher Heide, die als Biotop M-215 in der Stadtbiotopkartierung erfasst sind.<br />

Sie stellen ein wichtiges ökologisches Strukturelement innerhalb des Truderinger Waldes sowie Biotopvernetzungsband<br />

zum Außenraum dar. Im Arten- und Biotopschutzprogramm München ist die sog.<br />

"Hochspannungstrasse“ mit der naturschutzfachlich höchstwertigen Einstufung als „bayernweit bedeutsamer<br />

Lebensraum“ für Fauna und Flora aufgeführt.<br />

Der Bau einer Straße würde bei allen Trassierungsvorschlägen durch das Gebiet aufgrund der Zerstörung<br />

von Lebensräumen von Pflanzen und Tieren, der Bodenversiegelung sowie der Zerschneidung eines<br />

zusammenhängenden Biotopkomplexes einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft darstellen.<br />

Seite 9


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Es ist beabsichtigt, eine Verlängerung der Ständlerstraße weder in die abschließende Entscheidung<br />

zum "Verkehrskonzept für den Münchner Osten" noch in den neuen Verkehrsentwicklungsplan aufzunehmen.<br />

Putzbrunner Straße:<br />

Der Entwurf zum neuen Verkehrsentwicklungsplan beinhaltete neben einer (geplanten) Verlängerung<br />

der Ständlerstraße auch die (bestehende) Putzbrunner Straße. Beide waren mit der Kennzeichnung „in<br />

Untersuchung“ versehen.<br />

Nachdem aus den dargelegten Gründen eine Verlängerung der Ständlerstraße nicht weiterverfolgt wird,<br />

wird die Putzbrunner Straße zwischen Carl-Wery-Straße und Stadtgrenze als Übergeordnete Hauptverkehrsstraße<br />

dargestellt. Das entspricht ihrer Funktion als regionaler Hauptverkehrsstraße, wie im neuen<br />

Verkehrsentwicklungsplan und im "Verkehrskonzept für den Münchner Osten" vorgesehen.<br />

Eine Verschwenkung der Putzbrunner Straße wird nicht vorgenommen (wie vom Stadtrat bereits 1991<br />

beschlossen); sie ist aufgrund vorhandener Bebauung bzw. Bauleitplanung nicht möglich, verkehrsplanerisch<br />

aber auch nicht erforderlich.<br />

6.0 Münchner Südosten_____________________________________________________________<br />

Verkehr<br />

Unterhachinger Straße - Fasangartenstraße - Weidener Straße - Wilhelm-Hoegner-Straße<br />

Beteiligung des Bezirksausschusses<br />

Der Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirkes, Ramersdorf-Perlach lehnt die im Planentwurf dargestellte<br />

Umgestaltung von Unterhachinger Straße, Fasangartenstraße und Weidener Straße ab.<br />

Der BA 16 stimmt der Verschwenkung der Unterhachinger Straße zu, fordert aber, dass für die Weiterführung<br />

der Straße bis zur Südanbindung eine Verkehrsfläche für eine Hauptverkehrsstraße ausgewiesen<br />

wird. Solange hier keine überzeugende Planung vorliege, müsse der Flächennutzungsplan die Möglichkeit<br />

beinhalten, dass die Unterhachinger Straße zwar verschwenkt wird, aber bis zur Südanbindung<br />

erhalten bleibe.<br />

Abgelehnt wird hingegen die Darstellung der Weidener Straße als Hauptverkehrsstraße; sobald für die<br />

Erschließung des Gewerbegebietes Perlach eine andere Lösung realisiert ist, darf die Weidener Straße<br />

nicht mehr Hauptzufahrt zum Gewerbegebiet sein, sondern solle nur noch die Funktion einer Erschließungsstraße<br />

haben und im Flächennutzungsplan als solche nicht mehr dargestellt werden.<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

Die Industrie- und Handelskammer ist der Auffassung, die Straßenführung der Unterhachinger Straße<br />

solle nicht verändert werden, um weiterhin eine direkte Verbindung von und nach Unterhaching zu ermöglichen.<br />

Eine Unterbrechung der Unterhachinger Straße und eine Verschwenkung zur Fasangartenstraße an der<br />

S-Bahn-Linie brächte keine Vorteile, sondern würde eher zusätzliche Umwegfahrten verursachen.<br />

Die Industrie- und Handelskammer schlägt vor zu prüfen, ob die Fasangartenstraße östlich der Querung<br />

der A 8 in einem Bogen nach Süden geführt werden könnte, um diese nach Querung der Unterhachinger<br />

Straße an die geplante Trasse der Südanbindung Perlach anzubinden. Mit dieser neuen Ost-West-<br />

Verbindung könnte das Nadelöhr Pflanzeltplatz entlastet werden.<br />

Die Straßenführung der Unterhachinger Straße sollte nicht verändert werden, um weiterhin eine direkte<br />

Verbindung von und nach Unterhaching zu ermöglichen.<br />

Eine Unterbrechung der Unterhachinger Straße und eine Verschwenkung zur Fasangartenstraße an der<br />

S-Bahn-Linie brächte keine Vorteile, sondern würde eher zusätzliche Umwegfahrten verursachen.<br />

Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Rund 40 Bürger wenden sich gegen die Darstellung der Weidener Straße als Hauptverkehrsstraße im<br />

Flächennutzungsplan, da diese durch ein Wohngebiet führe.<br />

Seite 10


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Mehrere Bürger sprechen sich gegen die Durchführung der Wilhelm-Hoegner-Straße und die Darstellung<br />

als Hauptverkehrsstraße aus, da dadurch ein bestehendes Wohngebiet stark belastet werden würde:<br />

Der anwaltliche Vertreter mehrerer Bürger wendet sich ebenfalls gegen die Darstellung der Wilhelm-<br />

Hoegner-Straße als Hauptverkehrsstraße und deren Durchführung im Bereich des Wichernweges. Als<br />

Gründe hierfür werden u.a. aufgeführt:<br />

- Verkehr werde durch reine Wohngebiete geführt.<br />

- die dadurch ebenfalls betroffenen Straßenzüge (Weidener Straße, Naila-, Bayerwaldstraße) seien<br />

für einen derartigen Verkehrsfluss nicht vorgesehen.<br />

- Die vorliegende Planung gehe auf den längst überholten Verkehrsentwicklungsplan von 1983 zurück,<br />

der Emissionskriterien und landschaftsplanerische Gesichtspunkte nicht genügend berücksichtige.<br />

- die geplante Brauereiverlagerung sei noch nicht entschieden<br />

- Auswirkungen auf die westlich und östlich der geplanten Durchführung der Wilhelm-Hoegner-Straße<br />

gelegenen Anliegerstraßen seien nicht bzw. nicht ausreichend berücksichtigt.<br />

- Als Planungsalternative wird der Vorschlag des Bürgervereins Perlach e.V. befürwortet.<br />

Mehrere Bürger sprechen sich für den Ausbau der Wilhelm-Hoegner-Straße aus, da den Anwohnern die<br />

geplante Durchführung der Wilhelm-Hoegner-Straße im Bereich des Wichernweges bereits seit langem<br />

bekannt ist.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Unterhachinger Straße/Fasangartenstraße/Weidener Straße:<br />

In den Untersuchungen zum "Verkehrskonzept für den Münchner Osten" wurde der Themenkomplex<br />

Abhängung bzw. Verlegung der Unterhachinger Straße und Erschließung des Gewerbegebietes Perlach<br />

Süd über die Weidener Straße bzw. die verlängerte Wilhelm-Hoegner-Straße im Maßnahmenbereich I<br />

Südanbindung Perlach (SAP) behandelt.<br />

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Realisierung der Südanbindung Perlach zwischen der<br />

neuen Anschlussstelle Neubiberg an der Autobahn A 8 und der Carl-Wery-Straße in Verbindung mit einer<br />

durchgehenden, verschwenkten Unterhachinger Straße wegen ihrer erheblich verkehrsentlastenden<br />

Wirkung in Neuperlach und Perlach weiter verfolgt werden sollte. Die künftige Erschließung des Gewerbegebietes<br />

Perlach-Süd soll dabei von Süden über die verlängerte Bayerwaldstraße mit direktem Anschluss<br />

an die Südanbindung Perlach erfolgen, wodurch die Weidener Straße deutlich vom heute gegebenen<br />

Durchgangsverkehr aus der Erschließung des Gewerbegebietes Perlach-Süd entlastet werden<br />

kann.<br />

Es ist daher beabsichtigt, die durchgehende, nach Westen verlegte Unterhachinger Straße als Hauptverkehrsstraße<br />

in die abschließende Entscheidung zum "Verkehrskonzept für den Münchner Osten" und<br />

in den neuen Verkehrsentwicklungsplan aufzunehmen. Eine entsprechende Darstellung erfolgt in der<br />

Aktualisierung des Flächennutzungsplanes.<br />

Im Gegenzug dazu werden die Weidener Straße und die nördliche Bayerwaldstraße aus der Darstellung<br />

als Hauptverkehrsstraße aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen.<br />

Wilhelm-Hoegner-Straße:<br />

Die Verlängerung der Wilhelm-Hoegner-Straße nach Süden ist zur Entlastung der umliegenden Wohnstraßen<br />

(z.B. Therese-Giehse-Allee) seit Jahren im Verkehrsentwicklungsplan enthalten. Sie stellt den<br />

Ersatz für den früheren Bahnübergang im Zuge der Neubiberger Straße und den noch bestehenden<br />

Bahnübergang im Zuge der Unterbiberger Straße dar, der künftig zugunsten einer Fuß-/Radwegunterführung<br />

aufgelassen werden soll. Die Verlängerung der Wilhelm-Hoegner-Straße ist für die Erschließung<br />

der südlich der Bahnlinie S 6 (früher S 1) liegenden Bereiche (Wohn- und Gewerbegebiete) konzipiert<br />

und ermöglicht als Nord-Süd-Verbindung den direkten verkehrsgerechten Anschluss an den S-Bahnhof<br />

Perlach und seinen P+R – Platz mit Bushaltestellen.<br />

Auch die Untersuchungen zum "Verkehrskonzept für den Münchner Osten" und den neuen Verkehrsentwicklungsplan<br />

bestätigen die Notwendigkeit der Verlängerung der Wilhelm-Hoegner-Straße. Ihre bereits<br />

in der geltenden Fassung des Flächennutzungsplanes enthaltene Darstellung als Hauptverkehrsstraße<br />

wird daher beibehalten.<br />

6.0 Münchner Südosten_____________________________________________________________<br />

Verkehr<br />

Südanbindung Perlach, geplante Trasse<br />

Beteiligung des Bezirksausschusses<br />

Seite 11


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Der Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirkes, Ramersdorf-Perlach stimmt der Darstellung einer Trasse<br />

für die Südanbindung Perlach zwischen der Autobahn Salzburg und der Carl-Wery-Straße zu.<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

Die Industrie- und Handelskammer regt an, die Südanbindung Perlach als Übergeordnete Hauptverkehrsstraße<br />

darzustellen, da sie im Projekt des Inzell-Arbeitskreises als „Rote Route“ ausgewiesen sei.<br />

Weiterhin wird angeregt zu prüfen, inwieweit im Zusammenhang mit der Änderung der Eigentumsverhältnisse<br />

bei der Löwenbräu AG sich auch die Planungen zur Brauereiverlagerung geändert haben und<br />

ob dies Einfluss auf den Trassenverlauf haben könne.<br />

Die Handwerkskammer fordert mit Nachdruck die baldmöglichste Realisierung der Südanbindung Perlach.<br />

Begründung:<br />

- Im innerstädtischen Hauptstraßennetz zwischen der Balanstraße im Westen, der Bad-Schachener-<br />

Straße / Heinrich-Wieland-Straße im Norden, der Quiddestraße / Carl-Wery-Straße im Osten und<br />

der Stadtgrenze im Süden existiert eine Fläche von 3,8 km x 3,6 km bebauten Stadtgebietes ohne<br />

taugliche innerstädtische Ost-West-Verbindung;<br />

- Der innerstädtische Ziel- und Quellverkehr quält sich ständig über zeitraubende Umwege bzw.<br />

Wohnstraßen;<br />

- Das Gewerbegebiet Bayerwaldstraße benötigt eine angemessene Erschließung.<br />

Die Gemeinde Neubiberg verweist darauf, dass die sogenannte Südanbindung Perlach neben ihrer Erschließungsfunktion<br />

gleichfalls wichtig sei zur verkehrlichen Entlastung des südlich angrenzenden Neubiberger<br />

Gemeindegebietes vom Durchgangsverkehr der Landeshauptstadt sowie zur Aufnahme von<br />

Ziel- und Quellverkehr aus dem Neubaugebiet "Vivamus" und eine baldige Realisierung dieser örtlichen<br />

Verbindungsspange zwingend sei.<br />

Die Gemeinde Unterhaching hält die Verbesserung der Verkehrsführung der St 2368 für dringlich. Sie<br />

fordert daher die schnellstmögliche Realisierung des Anschlusses der Südanbindung Perlach an die<br />

BAB A8.<br />

Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Der Bürgerverein Südperlach e.V. schlägt den Verzicht auf die Südanbindung und den Weiterbau der<br />

Willhelm-Hoegner-Straße vor. Statt dessen solle die Unterhachinger Straße wie bisher weiter genutzt<br />

werden, und im Süden an die Autobahn BAB 8 angeschlossen werden (sog. "Stummelanschluss"), eine<br />

Weiterführung als Südanbindung bis zur Carl-Wery-Straße sei nicht erforderlich. Ebenso könne die Erschließung<br />

des Gewerbegebietes Perlach und des Geländes für eine Brauereiverlagerung über die Unterbiberger<br />

Straße und die Unterhachinger Straße erfolgen. Diesem Vorschlag schließen sich auch eine<br />

Vielzahl von Bürgern an.<br />

Über 200 Bürger wenden sich gegen den Bau der Südanbindung Perlach und somit gegen deren Darstellung<br />

im Flächennutzungsplan.<br />

Folgende Argumente werden vorgebracht:<br />

- Forderung nach UVP (Lärm-, Staub- und Abgasbelastung, geplante Trasse führt zu nahe an Wohngebäuden<br />

vorbei) und detaillierter Verkehrsuntersuchung.<br />

- wenn die BV - Löwenbräu (dadurch auch fehlende finanzielle Beteiligung) nicht kommt ist die SAP<br />

überflüssig.<br />

- Planungsgrundlage (VEP 1983) ist überholt.<br />

- Die SAP bringt für die Ortsteile Altperlach und Fasangarten keine verkehrliche Entlastung, sondern<br />

fördert die Entstehung von zusätzlichen Verkehrsströmen.<br />

- Eine detaillierte Untersuchung von Alternativen wird gefordert.<br />

- Heranziehung der Zwergerstraße als Ost-West-Verbindung.<br />

- Wertminderung der Immobilien in unmittelbarer Nähe zur geplanten SAP.<br />

- Zerstörung der Grünbeziehung bzw. Frischluftschneise.<br />

- SAP im Landschaftsschutzgebiet nicht zulässig.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Seite 12


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Die Südanbindung Perlach ist seit 1983 Bestandteil des geltenden Flächennutzungsplanes und seit<br />

1994 mit einer positiven landesplanerischen Beurteilung raumgeordnet.<br />

Der Themenkomplex der sogenannten Südanbindung Perlach inklusive der Frage der Abhängung oder<br />

Verlegung der Unterhachinger Straße und der Erschließung des Gewerbegebietes Perlach Süd über die<br />

Weidener Straße bzw. die verlängerte Wilhelm-Hoegner-Straße wurde in den Untersuchungen zum<br />

"Verkehrskonzept für den Münchner Osten" im Maßnahmenbereich I Südanbindung Perlach (SAP) in<br />

mehreren Planfällen (Alternativen) behandelt.<br />

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die durchgehende Realisierung der Südanbindung Perlach<br />

zwischen der neuen Anschlussstelle Neubiberg an der Autobahn A 8 und der Carl-Wery-Straße in<br />

Verbindung mit einer durchgehenden, verschwenkten Unterhachinger Straße wegen ihrer erheblich verkehrsentlastenden<br />

Wirkung in Neuperlach und Perlach weiter verfolgt werden sollte. Die Erschließung<br />

des Gewerbegebietes Perlach-Süd soll dabei von Süden über die verlängerte Bayerwaldstraße mit direktem<br />

Anschluss an die Südanbindung Perlach erfolgen.<br />

Die verkehrliche Bedeutung und Notwendigkeit der Südanbindung Perlach ergibt sich vor allem aus der<br />

Erfüllung folgender Ziele:<br />

- verbesserte Erschließung des Gewerbegebietes Perlach Süd<br />

- Erschließung des Sondergebietes Brauereiverlagerung<br />

- Erschließung des Neubiberger Neubaugebietes „vivamus“ im Ortsteil Unterbiberg<br />

- Anschluss des 16. Stadtbezirkes mit einer zweiten Anschlussstelle an die BAB A8<br />

- deutliche Entlastung der Weidener Straße<br />

- Entlastung des Ortskerns Altperlachs<br />

- Entlastung de Straßenzuges Carl-Wery-Straße / Fritz-Erler-Straße / Heinrich-Wieland-Straße<br />

- In Verbindung mit dem 4-spurigen Ausbau der Carl-Wery-Straße und entsprechender Knotenertüchtigung<br />

im Zuge der Therese-Giehse-Allee: verkehrliche Potentiale für Strukturzuwächse im Bereich<br />

Neuperlach-Süd.<br />

Es ist daher beabsichtigt, die durchgehende Südanbindung Perlach als Hauptverkehrsstraße in die abschließende<br />

Entscheidung zum "Verkehrskonzept für den Münchner Osten" und in den neuen Verkehrsentwicklungsplan<br />

aufzunehmen.<br />

Die Südanbindung Perlach verbleibt daher als Hauptverkehrsstraße in der Darstellung des Flächennutzungsplanes.<br />

Eine projektbezogene UVP wird ggf. im Rahmen des erforderlichen Planfeststellungsverfahrens<br />

durchgeführt.<br />

6.0 Münchner Südosten_____________________________________________________________<br />

Verkehr<br />

Anbindung Ottobrunner Straße an Ständlerstraße<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

Die Industrie- und Handelskammer regt die Schaffung eines Anschlusses der Ottobrunner an die Ständlerstraße<br />

an, um für den Verkehrsstrom aus und zu den angrenzenden Wohnquartieren eine direkte Anbindung<br />

an das Hauptverkehrsstraßennetz in Ost-West-Richtung zu schaffen.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Im Rahmen der Untersuchungen zum "Verkehrskonzept für den Münchner Osten" wurde bei den Planfällen<br />

zur Ständlerstraße (Maßnahmenbereich II) auch geprüft, welche verkehrlichen Auswirkungen ein<br />

Anschluss der Ottobrunner Straße an die Ständlerstraße hat. Dabei wurde festgestellt, dass ein Anschluss<br />

zu einer deutlichen Zusatzbelastung der nördlichen Ottobrunner Straße bis zum Innsbrucker<br />

Ring führen würde. Die Verkehrsabwicklung an der Einmündung Innsbrucker Ring würde problematisch.<br />

Die Schaffung eines Anschlusses der Ottobrunner Straße an die Ständlerstraße ist daher nicht vorgesehen.<br />

6.0 Münchner Südosten_____________________________________________________________<br />

Verkehr<br />

De Gasperi Bogen / Ottendichler Straße<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

Seite 13


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Das Straßenbauamt München empfiehlt, die Ottendichler Straße von der Stadtgrenze bis zur BAB 94<br />

AS Feldkirchen-West als Übergeordnete Hauptverkehrsstraße darzustellen.<br />

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass der nördliche Teil des Anschlussknotens Feldkirchen-West<br />

im Planentwurf nicht richtig dargestellt sei. Die Auffahrtsrampe von der St 2082 zur Autobahn fehle im<br />

Plan. Die Kreuzung St 2082 / Hofbräuallee sei von überregionaler Bedeutung und solle im Plan dargestellt<br />

werden. Ebenso der Knotenpunkt Ottendichler Straße / Paul-Henry-Spaak-Straße / De-Gasperi-<br />

Bogen / Münchner Straße.<br />

Das Straßenbauamt bittet, einen möglichen Trassenkorridor für eine Parallelstraße zur A 94 / A 99 vom<br />

De-Gasperi-Bogen nach Osten in den Plan aufzunehmen. Im Aktionsprogramm "Teil II, östliches Umland"<br />

sei zur Verbesserung der Erschließung der Messestadt Riem der Bau einer Süd-Ost-Anbindung<br />

als Parallelstraße zur A 94 bzw. A 99 enthalten.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Die Empfehlungen/Hinweise in den beiden ersten Absätze beziehen sich auf Straßen außerhalb des<br />

Umgriffes der Aktualisierung des Flächennutzungsplanes für den Münchner Südosten; sie können daher<br />

erst bei der weiteren Überarbeitung des Flächennutzungsplanes im Teilbereich II Münchner Nordosten<br />

berücksichtigt werden.<br />

Eine Entscheidung über eine neue Straßenverbindung zwischen der Messestadt Riem und der Anschlussstelle<br />

Haar an der BAB A 99 wird durch den Stadtrat im Rahmen des Grundsatzbeschlusses<br />

zum "Verkehrskonzept für den Münchner Osten" gefällt werden. Dieser Themenkomplex wurde in diesem<br />

Verkehrsgutachten im Maßnahmenbereich V Südostanbindung Messestadt Riem behandelt.<br />

Diese Straßenverbindung ist als Parallele zur BAB A 94 auch Bestandteil der vom Straßenbauamt München<br />

geplanten Verlegung der Bundesstraße B 471 an die BAB A 99, für die im Oktober 2004 das entsprechende<br />

Raumordnungsverfahren („Neubau der A 99-Autobahnparallele von Aschheim bis Putzbrunn<br />

mit Messeanbindung“) durch die Regierung von Oberbayern eingeleitet wurde.<br />

Die Landeshauptstadt München hat in ihrer diesbezüglichen Stellungnahme den Bau der A 99-Autobahnparallele<br />

in ihrem südlichen Abschnitt mit Messeanbindung am Knoten Paul-Henri-Spaak- Straße /<br />

Ottendichler Straße begrüßt. Die Variante der Messeanbindung über den De-Gasperi-Bogen und durch<br />

den Riemer Wald wird abgelehnt, daher wird auch kein entsprechender, möglicher Trassenkorridor freigehalten.<br />

6.0 Münchner Südosten_____________________________________________________________<br />

Verkehr<br />

Schließung des Autobahnrings im Süden<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

Die Gemeinde Aschheim hält es für erforderlich, im Hinblick auf das geplante „Megastadion“ im Vorfeld<br />

einer evtl. Änderung des Flächennutzungsplanes eine ausreichende Erschließung im Schienenverkehr<br />

und Straßenverkehr abzuklären, sowie eine verkehrliche Entlastung des östlichen Bereiches anzustreben.<br />

Außerdem solle im Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan auf die notwendige Schließung des<br />

Autobahnringes im Süden hingewiesen werden.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Eine Schließung des Autobahnringes A 99 im Süden Münchens liegt außerhalb des Münchner Stadtgebietes<br />

und ist somit nicht FNP-relevant.<br />

Im übrigen hat der Münchner Stadtrat mit Beschluss der Vollversammlung vom 28.05.2003 bei der Behandlung<br />

der städtischen Stellungnahme zum Regionalplan München - Kap. Verkehr - einen Ringschluss<br />

der A 99 im Süden von München wegen gravierender Eingriffe in Natur und Landschaft abgelehnt.<br />

6.0 Münchner Südosten_____________________________________________________________<br />

Verkehr<br />

Stadtbahn in Nord-Süd-Richtung<br />

Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Seite 14


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Ein Bürger beantragt die Prüfung, ob eine Stadtbahn das geeignete Verkehrsmittel wäre, um eine gewünschte<br />

Verlagerung des Verkehrs in Nord-Süd-Richtung zu befördern, und hierfür eine Trasse zu sichern.<br />

Ausschlaggebend für die Notwendigkeit hierfür sei ein Anwachsen von Strukturpotenzialen (Messegelände,<br />

Neu-Riem, Bebauung Friedenspromenade, Krankenhaus-Neuperlach, Siemens-Neuperlach etc.)<br />

auf einer Nord-Süd-Achse, die einen entsprechend großen Verkehrsdruck in den betroffenen Gebieten<br />

auslösen. Um diesen nicht noch mehr ansteigen zu lassen (z.B. auf der Wasserburger Landstraße) biete<br />

sich eine Stadtbahn an. Außer der Verknüpfung der Stadtrandbereiche könnte damit auch eine Anbindung<br />

des umgebenden ländlichen Raums, wie beispielsweise in Mittelstädten wie Karlsruhe, Augsburg<br />

etc. bereits gegeben, erfolgen. Im Gegensatz zu der ausschließlich auf den motorisierten Individualverkehr<br />

ausgerichteten Verkehrsplanung wie sie sich im Flächenutzungsplan darstelle, und die im Widerspruch<br />

zu allen bekannten verkehrspolitischen Zielsetzungen auf kommunaler und staatlicher Ebene<br />

stehe, könne durch eine Stadtbahn ein attraktives und preiswertes ÖPNV-Angebot geschaffen werden.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Im Rahmen umfangreicher, unter Federführung der MVV GmbH erstellter Untersuchungen hat sich gezeigt,<br />

dass ein Stadt-Umland-Bahn-System (SUB) in München grundsätzlich eine hohe Attraktivität besitzen<br />

und die Erschließungs- und Verbindungsfunktion des Schnellbahnnetzes sinnvoll ergänzen könnte.<br />

Die angesprochene tangentiale Nord-Süd-Verkehrsrelation zwischen Messe und Neuperlach-Süd<br />

war zwar Bestandteil einer ersten SUB-Netzkonzeption, wurde jedoch aufgrund des zu erwartenden<br />

Verkehrsaufkommens und planerischer Trassierungsprobleme im Bereich der Anbindung an die U2-Ost<br />

(Durchquerung Riemer Park, Zwangspunkte Willy-Brandt-Allee) nicht weiterverfolgt.<br />

Das Planungsreferat wurde mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom<br />

19.05.2004 beauftragt, sich im Benehmen mit dem Baureferat und der SWM GmbH / MVG mbH an den<br />

weiteren Untersuchungen zur Konkretisierung einer Pilotstrecke der Stadt-Umland-Bahn im Rahmen der<br />

gegebenen personellen und finanziellen Möglichkeiten sowie in Abhängigkeit von der Mitwirkungsbereitschaft<br />

der beteiligten Umlandgemeinden und Landkreise zu beteiligen; die MVV GmbH wurde gebeten,<br />

die weiteren Untersuchungen und Arbeiten zwischen den betroffenen Gemeinden und allen Beteiligten<br />

weiterhin federführend zu koordinieren. Die MVV-Gesellschafterversammlung hat am 26.11.2004 den<br />

Vorschlag des MVV, eine SUB-Pilotstrecke im Rahmen verfügbarer personeller und finanzieller Kapazitäten<br />

weiter zu untersuchen, aufgrund der ablehnenden Position der Landkreise abgelehnt. Dem MVV<br />

ist daher die Einberufung des SUB-Lenkungskreises und die Fortführung der im September 1997 im<br />

sog. „Inzell“- Arbeitskreis übernommenen Patenschaft für die SUB nicht mehr möglich. Ob sich nach wie<br />

vor interessierte Gemeinden bzw. sonstige Akteure mit dem Ziel einer Fortführung der SUB-Planungen<br />

zusammenschließen, ist derzeit offen.<br />

6.0 Münchner Südosten_____________________________________________________________<br />

Verkehr<br />

Verkehrsgutachten<br />

Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Ein Bürger wendet sich gegen die Verkehrsplanung im Münchner Südosten und fordert die Erstellung eines<br />

Verkehrsgutachtens für den gesamten Bereich als Basis für die weitere Planung.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Mit dem "Verkehrskonzept für den Münchner Osten" sowie dem neuen Verkehrsentwicklungsplan liegen<br />

Verkehrsgutachten für den gesamten Bereich als Basis für die weitere Planung vor.<br />

Seite 15


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

6.1.Untergiesing - Harlaching<br />

6.1.AG.4_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.1 Untergiesing - Harlaching<br />

Allgemeine Grünfläche Nr. 4<br />

Zwischen Albrecht-Dürer-Straße und Birkenleiten<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Reines Wohngebiet<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Allgemeine Grünfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Kleingärten<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Anpassung der Flächennutzungsplandarstellung an die tatsächliche Situation. Die Fläche wird als Kleingarten<br />

genutzt und soll erhalten werden.<br />

6.1.AG.11_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.1 Untergiesing - Harlaching<br />

Allgemeine Grünfläche Nr. 11<br />

Östlich Schönstraße<br />

Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Der Eigentümer des Anwesens Schönstraße 91 wendet sich gegen die Darstellung als Allgemeine<br />

Grünfläche.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Die im geltenden Flächennutzungsplan noch enthaltene Darstellung als Gemeinbedarfsfläche wird in der<br />

ursprünglichen Größe nicht mehr benötigt und daher reduziert.<br />

Mit Rücksicht auf das festgesetzte Landschaftsschutzgebiet und die empfindliche naturräumliche Situation<br />

werden die weiteren Flächen östlich der Schönstraße als Kleingarten und Allgemeine Grünfläche mit<br />

Nutzungsbeschränkungen dargestellt.<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Gemeinbedarf Erziehung<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Allgemeine Grünfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Gemeinbedarf Erziehung, Allgemeine Grünfläche, Kleingärten<br />

Überlagernde Plandarstellungen: Flächen mit Nutzungsbeschränkungen zum Schutz, zur Pflege und<br />

Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

s. Billigungsbeschluss<br />

6.1.AG.13_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.1 Untergiesing - Harlaching<br />

Seite 16


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Allgemeine Grünfläche Nr. 13<br />

Westlich Harlachinger Straße<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Kleingärten<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Allgemeine Grünfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Allgemeine Grünfläche<br />

Überlagernde Plandarstellungen: Flächen mit Nutzungsbeschränkungen zum Schutz, zur Pflege und<br />

Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Der Bereich zwischen Auer Mühlbach und Mörikestraße wird entsprechend seiner tatsächlichen Nutzung<br />

als Allgemeine Grünfläche dargestellt. Da ein unmittelbarer räumlicher Zusammenhang mit dem<br />

sich anschließenden Gebiet nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Gebiet) besteht, erfolgt eine<br />

Überlagerung mit Nutzungsbeschränkungen.<br />

6.1.AG.21________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.1 Untergiesing - Harlaching<br />

Allgemeine Grünfläche Nr. 21<br />

Friedrich-Ebert-Straße<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Reines Wohngebiet<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Allgemeine Grünfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Allgemeine Grünfläche<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Anpassung der Flächennutzungsplandarstellung an die tatsächliche Situation. Die Fläche ist in städtischem<br />

Besitz und wird vom Baureferat als Quartiers-Grünfläche unterhalten.<br />

6.1.AG.26________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.1 Untergiesing - Harlaching<br />

Allgemeine Grünfläche Nr. 26<br />

Westlich Harlaching<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

Das Bayerische Forstamt bittet um Darstellung der Isareinhänge als Waldfläche, da sie Wald seien und<br />

im Vollzug des Waldgesetzes für Bayern (BayWaldG) zu Schutzwald erklärt seien.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Die Isareinhänge sind als Landschaftsschutzgebiet (geplant: Naturschutzgebiet) unter Schutz gestellt<br />

und entsprechend der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie gemeldet. Da die naturschutzfachlichen Belange<br />

in diesem Bereich überwiegen, wird er als Ökologische Vorrangfläche dargestellt.<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Allgemeine Grünfläche<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Allgemeine Grünfläche<br />

Seite 17


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Entwurf zur Billigung: Ökologische Vorrangfläche<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele: s. Billigungsbeschluss<br />

6.1.AG.28________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.1 Untergiesing - Harlaching<br />

Allgemeine Grünfläche Nr. 28<br />

Nördlich Großhesseloher Brücke<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

Das Bayerische Forstamt bittet um Darstellung der Isareinhänge als Waldfläche, da sie Wald seien und<br />

im Vollzug des BayWaldG zu Schutzwald erklärt seien.<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

Die Deutsche Bahn Immobiliengesellschaft m.b.H. fordert den Verzicht auf die Darstellung als Allgemeine<br />

Grünfläche wegen der Planungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes.<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Allgemeine Grünfläche<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Allgemeine Grünfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Ökologische Vorrangfläche<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Billigungsbeschluss<br />

Die Anregung des Bayerische Forstamtes wird nicht berücksichtigt.<br />

Die Isareinhänge sind als Landschaftsschutzgebiet (geplant: Naturschutzgebiet) unter Schutz gestellt<br />

und entsprechend der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie gemeldet. Der östliche bahnbegleitende<br />

Streifen ist ebenfalls als Landschaftsschutzgebiet (geplant: Naturschutzgebiet) unter Schutz gestellt. Da<br />

die naturschutzfachlichen Belange in diesem Bereich überwiegen, wird er als Ökologische Vorrangfläche<br />

dargestellt.<br />

Die Anregung der Deutsche Bahn Immobiliengesellschaft m.b.H. wird nicht berücksichtigt.<br />

Die Fläche entlang der Bahnstrecke ist im geltenden Flächennutzungsplan bereits als Landschaftsschutzgebiet<br />

(geplant: Naturschutzgebiet) unter Schutz gestellt. Die gewidmete Bahnbetriebsfläche<br />

bleibt von der Änderung unberührt.<br />

6.1.AG.30________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.1 Untergiesing - Harlaching<br />

Allgemeine Grünfläche Nr. 30<br />

Südlich Großhesseloher Brücke<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

Das Bayerische Forstamt bittet um Darstellung der Isareinhänge als Waldfläche, da sie Wald seien und<br />

im Vollzug des BayWaldG zu Schutzwald erklärt seien.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Die Isareinhänge sind als Landschaftsschutzgebiet (geplant: Naturschutzgebiet) unter Schutz gestellt<br />

und entsprechend der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie gemeldet. Da die naturschutzfachlichen Belange<br />

in diesem Bereich überwiegen, wird er als Ökologische Vorrangfläche dargestellt.<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Seite 18


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Allgemeine Grünfläche<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Allgemeine Grünfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Ökologische Vorrangfläche<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele: s. Billigungsbeschluss<br />

6.1.E.5_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.1 Untergiesing - Harlaching<br />

Gemeinbedarf Erziehung Nr. 5<br />

Anwesen Harthauser Straße 48<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

Die Bezirksfinanzdirektion München beantragt die Umwidmung der Gemeinbedarfsfläche in Reines<br />

Wohngebiet, da der Freistaat Bayern als Eigentümer der Fläche nicht beabsichtige, auf den betreffenden<br />

beiden Grundstücken eine Gemeinbedarfsnutzung zu verwirklichen.<br />

Auf dem Grundstück befand sich bis Kriegsende das Wohnhaus von Rudolf Hess. Nach der Beschlagnahme<br />

durch die US-Streitkräfte wurde das Wohnhaus abgebrochen und das sogenannte US-Youth-<br />

Camp, eine Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung mit Kindergarten errichtet. Nach der Freigabe durch<br />

die US-Streitkräfte im Jahre 1981 gingen die Grundstücke an den Freistaat Bayern über und werden<br />

seitdem vom Staatstheater am Gärtnerplatz als Probebühne genutzt.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird berücksichtigt.<br />

Die Gemeinbedarfsprüfung hat lediglich den Bedarf für eine Kinderkrippe ergeben, die in einem Wohnungsbauprojekt<br />

integriert errichtet werde kann.<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Gemeinbedarf Erziehung<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Gemeinbedarf Erziehung<br />

Entwurf zur Billigung: Reines Wohngebiet, Planzeichen Gemeinbedarf Fürsorge<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele: s. Billigungsbeschluss<br />

6.1.F.2_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.1 Untergiesing - Harlaching<br />

Gemeinbedarf Fürsorge Nr. 2<br />

Rotbuchenstraße westlich<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Gemeinbedarf Fürsorge<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Gemeinbedarf Fürsorge<br />

Entwurf zur Billigung: Reines Wohngebiet, Allgemeines Wohngebiet<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Anpassung an die tatsächlich ausgeübte Nutzung.<br />

6.1.MI.2_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.1 Untergiesing - Harlaching<br />

Mischgebiet Nr. 2<br />

Seite 19


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Candidplatz<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Öffentlicher Parkplatz<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Sportfläche, Mischgebiet, Allgemeine Grünfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Mischgebiet, Allgemeine Grünfläche, Planzeichen "J",<br />

Planzeichen "P"<br />

Überlagernde Plandarstellungen: Flächen mit Nutzungsbeschränkungen zum Schutz, zur Pflege und<br />

Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Mit der Darstellung eines Mischgebietes soll im Ostteil des Candidplatzes eine städtebauliche Entwicklung<br />

ermöglicht werden, die einerseits der besonderen Lagegunst des Grundstückes gerecht wird, andererseits<br />

durch eine gestaffelte Anordnung der Nutzungen und Abschirmung der Wohnnutzung die Immissionssituation<br />

am Mittleren Ring berücksichtigt. Mit dem Planzeichen "P" soll der Standort für eine P+R - <strong>Anlage</strong> integriert<br />

werden. Östlich anschließend wird eine Allgemeine Grünflächen dargestellt und die Erhaltung als intensiv<br />

nutzbarer Bereich für Jugendliche (Planzeichen "J") angestrebt. Entlang des Auermühlbachs erfolgt<br />

aus naturschutzfachlichen Gründen die Überlagerung mit Nutzungsbeschränkungen. Die Darstellungen<br />

Landschaftsschutzgebiet sowie Naturschutzgebiet sind nachrichtlich übernommen.<br />

6.1.MI.5_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.1 Untergiesing - Harlaching<br />

Mischgebiet Nr. 5<br />

Westlich Tegernseer Landstraße<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

Die Bezirksfinanzdirektion München beantragt die Umwidmung des Mischgebietes in Allgemeines<br />

Wohngebiet, da sich auf den betreffenden Flächen Wohngebäude zur Unterbringung von Staatsbediensteten<br />

befinden.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird berücksichtigt.<br />

Entsprechend der vorhandenen Nutzung wird der Bereich zukünftig als Allgemeines Wohngebiet dargestellt.<br />

Die Lärmsituation entlang der Tegernseer Landstraße muss unabhängig davon nach wie vor durch<br />

passive Lärmschutzmaßnahmen bewältigt werden.<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Mischgebiet<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Mischgebiet<br />

Entwurf zur Billigung: Allgemeines Wohngebiet<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele: s. Billigungsbeschluss<br />

6.1.OEKO.1_______________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.1 Untergiesing - Harlaching<br />

Ökologische Vorrangfläche Nr.1<br />

Südwestecke des Krankenhauses Harlaching<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Gemeinbedarf Gesundheit<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Ökologische Vorrangfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Ökologische Vorrangfläche<br />

Seite 20


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

In der Südwestecke des Krankenhauses Harlaching befindet sich ein schützenswerter Biotop (M-235).<br />

Der betreffende Bereich wird zur Sicherung dieses Bestandes im Flächennutzungsplan daher als Ökologische<br />

Vorrangfläche dargestellt.<br />

6.1.OEKO.2_______________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.2 Untergiesing - Harlaching<br />

Ökologische Vorrangfläche Nr.2<br />

Südostecke des Krankenhauses Harlaching<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Gemeinbedarf Gesundheit<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Ökologische Vorrangfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Ökologische Vorrangfläche<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

In der Südostecke des Krankenhauses Harlaching befindet sich ein schützenswerter Biotop (M-235).<br />

Der betreffende Bereich wird zur Sicherung dieses Bestandes im Flächennutzungsplan daher als Ökologische<br />

Vorrangfläche dargestellt.<br />

6.1.SG.2_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.1 Untergiesing - Harlaching<br />

Sonstige Grünfläche<br />

Sanatoriumsplatz<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Allgemeine Grünfläche<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Sonstige Grünfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Gemeinbedarf Gesundheit<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Aufgrund der funktionalen Zugehörigkeit zum Krankenhaus Harlaching wird die Teilfläche des Sanatoriumsplatzes<br />

zukünftig der Gemeinbedarfsfläche zugeschlagen.<br />

6.1.SOGR.1 + 2____________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.1 Untergiesing - Harlaching<br />

Sondergrünfläche Nr. 1 + 2<br />

Tierpark Hellabrunn<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Allgemeine Grünfläche<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Sondergrünfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Sondergrünfläche, Ökologische Vorrangfläche<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Seite 21


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Der Tierpark Hellabrunn wird entsprechend seiner Bedeutung künftig weitgehend als Sondergrünfläche,<br />

der nach der FFH-Richtlinie gemeldete, ökologische sehr wertvolle Hangbereich am Isarhochufer als<br />

Ökologische Vorrangfläche dargestellt.<br />

6.1.SPOR.6_______________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.1 Untergiesing - Harlaching<br />

Sportanlage Nr. 6<br />

Zwischen Rotbuchenstraße und Am Hohen Weg<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Allgemeine Grünfläche<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Sportfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Gemeinbedarf Erziehung<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Anpassung der Flächennutzungsplandarstellung an die tatsächliche Situation. Die Fläche wird als Schulsportfläche<br />

der angrenzenden Gemeinbedarfsfläche Erziehung zugeschlagen.<br />

6.1.WA.7_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.1 Untergiesing - Harlaching<br />

Allgemeines Wohngebiet Nr. 7<br />

Westlich Soyerhofstraße<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Reines Wohngebiet, Sondergebiet Landesverteidigung<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Allgemeines Wohngebiet<br />

Entwurf zur Billigung: Allgemeines Wohngebiet<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Anpassung an die Realnutzung.<br />

Der westlich der Soyerhofstraße gelegene Teil der ehemaligen Mc-Graw-Kaserne wird nach Aufgabe<br />

der militärischen Nutzung als Wohngebiet genutzt. Die bisher als Reines Wohngebiet dargestellte Fläche<br />

nördlich davon wird in die großflächige Darstellung als Allgemeines Wohngebiet integriert.<br />

6.1.WA.14_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.1 Untergiesing - Harlaching<br />

Allgemeines Wohngebiet Nr. 14<br />

Naupliastraße, Tegelbergstraße<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Reines Wohngebiet<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Allgemeines Wohngebiet<br />

Entwurf zur Billigung: Allgemeines Wohngebiet<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Seite 22


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Anpassung der Flächennutzungsplandarstellung der Bereiche östlich der Naupliastraße und südlich der<br />

Grünwalder Straße an die reale Nutzung. Neben Wohnnutzung gibt es in diesen Bereichen Einzelhandelsgeschäfte<br />

und Kleingewerbebetriebe.<br />

6.1.WISS.1________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.1 Untergiesing - Harlaching<br />

Gemeinbedarf Wissenschaft<br />

Orthopädische Klinik München-Harlaching<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

Die Bezirksfinanzdirektion München beantragt die Darstellung eines Teils dieser Fläche (Fl. Nr. 12928,<br />

12916/10, 12930), die von der Orthopädische Klinik München-Harlaching genutzt werden als Gemeinbedarf<br />

Gesundheit und des verbleibenden Teils (Fl. Nr. 12928/4, 12928/5 und 12930), auf denen sich Einrichtungen<br />

der Bayer. Landesschule für Körperbehinderte befinden als Gemeinbedarf Erziehung oder<br />

Fürsorge darzustellen.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird berücksichtigt.<br />

Die zukünftige Darstellung spiegelt die tatsächliche Nutzungsaufteilung wider.<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Gemeinbedarf Wissenschaft, Allgemeine Grünfläche<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Gemeinbedarf Wissenschaft, Allgemeine Grünfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Gemeinbedarf Gesundheit, Gemeinbedarf Erziehung,<br />

Sonstige Grünfläche (Private Grünfläche)<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele: s. Billigungsbeschluss<br />

6.1.WR.16_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.1 Untergiesing - Harlaching<br />

Reines Wohngebiet Nr. 16<br />

Östlich Geiselgasteigstraße<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

Die Bezirksfinanzdirektion München beantragt die Darstellung des Grundstücks mit der Gaststätte Jagdschlößl<br />

am Sanatoriumsplatz als Allgemeines Wohngebiet oder Kerngebiet, um der tatsächlichen Nutzung<br />

Rechnung zu tragen, die in einem reinen Wohngebiet nicht zulässig sei.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Die Gaststätte Jagdschlößl ist eine genehmigte Einrichtung und steht unter Bestandsschutz. Zur Sicherung<br />

des Bestandes dieser Gaststätte ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes nicht veranlasst.<br />

Seite 23


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

6.2. Obergiesing - Ramersdorf<br />

6.2.AG.8_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.2 Obergiesing - Ramersdorf<br />

Allgemeine Grünfläche Nr. 8<br />

Westlich Ramersdorfer Ortskern, Rosenheimer Straße<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

Die Handwerkskammer stimmt einer Bündelung im Bereich der westlichen Richtungsfahrbahn der Rosenheimer<br />

Straße nur dann zu, wenn dies keinen Straßenrückbau beinhaltet.<br />

Beteiligung des Bezirksausschusses<br />

Der Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirkes, Ramersdorf - Perlach stimmt der Auflassung des Ostarmes<br />

der Rosenheimer Straße zwischen Innsbrucker Ring und Kirchseeoner Straße zu.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Die Änderung des Flächennutzungsplans wird in diesem Bereich zurückgestellt, da insbesondere die<br />

technische und finanzielle Durchführbarkeit des Straßenumbaus geklärt werden müssen.<br />

6.2.AG.9_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.2 Obergiesing - Ramersdorf<br />

Allgemeine Grünfläche Nr. 9<br />

Bernauer Straße - östlich und Törwanger Straße - östlich<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Reines Wohngebiet<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Allgemeine Grünfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Allgemeine Grünfläche<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Die Flächen werden entsprechend ihrer tatsächlichen Nutzung als öffentliche Grünflächen und der Festsetzung<br />

im Bebauungsplan als Allgemeine Grünfläche dargestellt.<br />

6.2.AG.10________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.2 Obergiesing - Ramersdorf<br />

Allgemeine Grünfläche Nr. 10<br />

Ottobrunner, Adam-Berg-Straße<br />

Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Ein Bürger wendet sich gegen die Überplanung seines Grundstücks mit einer Allgemeinen Grünfläche.<br />

Er bittet um Einbeziehung seines Grundstückes in das östlich angrenzende Allgemeine Wohngebiet. Für<br />

eine großzügige Grünzone wäre auch bei Belassung des Grundstücks noch reichlich Platz.<br />

Eine Bürgerin wendet sich gegen Größe und Lage der dargestellten Grünfläche.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Seite 24


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt.<br />

Die Dimensionierung und Abgrenzung der Allgemeinen Grünfläche wurde auch im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens<br />

überprüft und bestätigt. Sie berücksichtigt künftig den vorhandenen Bestand.<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Allgemeine Grünfläche, Gemeinbedarf Erziehung,<br />

Allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Allgemeine Grünfläche, Allgemeines Wohngebiet<br />

Entwurf zur Billigung: Allgemeine Grünfläche, Allgemeines Wohngebiet<br />

(in geänderter Abgrenzung)<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

In der gewählten Darstellung finden sich die geänderten städtebauliche Ziele wieder. Insbesondere wird<br />

der Bedarf einer Schule an dieser Stelle nicht mehr für notwendig befunden.<br />

6.2.AG.15_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.2 Obergiesing - Ramersdorf<br />

Allgemeine Grünfläche Nr.15<br />

Westlich Balanstraße<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Allgemeines Wohngebiet<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Allgemeine Grünfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Allgemeine Grünfläche<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Anpassung der Flächennutzungsplandarstellung an die tatsächliche Situation. Die Fläche wird als öffentliche<br />

Grünfläche ausgebaut.<br />

6.2.AG.24________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.2 Obergiesing - Ramersdorf<br />

Allgemeine Grünfläche Nr. 24<br />

Südlich Lincolnstraße<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

Das Bundesvermögensamt wendet sich gegen die Darstellung einer Allgemeinen Grünfläche südlich der<br />

Lincolnstraße. Diese Fläche werde zwar derzeit als Festplatz für Veranstaltungen genutzt, sei jedoch zur<br />

möglichen Verdichtungsbebauung vorgesehen. Es bittet daher um Umwidmung in Mischgebiet.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Die Fläche ist Teil einer übergeordneten Grünbeziehung und für eine städtebauliche Entwicklung und<br />

Verdichtung nicht geeignet. Die ausgeübte Festplatznutzung wird durch die Darstellung einer Allgemeinen<br />

Grünfläche nicht beeinträchtigt.<br />

6.2.E.3_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.2 Obergiesing - Ramersdorf<br />

Gemeinbedarf Erziehung Nr. 3<br />

Cincinnatistraße<br />

Seite 25


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Reines Wohngebiet<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Gemeinbedarf Erziehung<br />

Entwurf zur Billigung: Gemeinbedarf Erziehung<br />

Überlagernde Plandarstellungen: Nutzungsbeschränkungen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung<br />

von Natur und Landschaft<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Die Darstellung im FNP wird an die Realnutzung des Grundstückes als Kindergarten angepasst. Durch<br />

die Flächen mit Nutzungsbeschränkungen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und<br />

Landschaft wird dem städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ziel der Erhaltung des Erscheinungsbilds<br />

der Siedlung Rechnung getragen.<br />

6.2.GE.2____________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.2 Obergiesing - Ramersdorf<br />

Gewerbegebiet Nr. 2<br />

Chiemgauerstraße südlich, Aschauer Straße östlich<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Gewerbegebiet, Gemeinbedarf Verwaltung<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Gewerbegebiet, Gemeinbedarf Verwaltung<br />

Entwurf zur Billigung: Gewerbegebiet<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Der ehemalige Fernmeldestandort ist mittlerweile aufgegeben worden. Eine gewerbliche Nachnutzung<br />

ist bereits realisiert.<br />

6.2.GE.4____________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.2 Obergiesing - Ramersdorf<br />

Gewerbegebiet Nr. 4<br />

Ständlerstraße südlich, Schwanseestraße östlich<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

Die Deutsche Bahn Immobiliengesellschaft fordert den Verzicht auf die Darstellung Vorrangige Maßnahmen<br />

zur Verbesserung der Grünausstattung, da westlich dieser Fläche eine Allgemeine Grünfläche dargestellt<br />

wird, die den Grünbedarf erheblich abdecke.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Die Fläche liegt im Bereich einer Übergeordneten Grünbeziehung entlang der S-Bahnstrecke Holzkirchen-Ostbahnhof.<br />

Die Darstellung Vorrangige Maßnahmen zur Verbesserung der Grünausstattung innerhalb<br />

des Gebietes soll den Biotopverbund entlang der Bahnstrecke stärken und einen positiven Klimabeitrag<br />

leisten.<br />

6.2.GI.2_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.2 Obergiesing - Ramersdorf<br />

Industriegebiet Nr. 2<br />

Westlich S-Bahnhof Fasangarten<br />

Beteiligung des Bezirksausschusses<br />

Seite 26


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Der Bezirksausschuss des 17. Stadtbezirkes Obergiesing fordert die Darstellung der zu bebauenden<br />

Fläche als Allgemeines Wohngebiet.<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

Das Bundesvermögensamt stellt den Antrag, die Industriefläche westlich des S-Bahnhofs Fasangarten<br />

in nichtstörendes Gewerbegebiet GE oder MI umzuwidmen.<br />

Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Eine Interessengemeinschaft "Wohnanlagen am Perlacher Forst und Tegernseer Landstraße e.V." wendet<br />

sich gegen die Darstellung eines Industriegebietes westlich der S-Bahn zwischen Lincolnstraße und<br />

Heizkraftwerk.<br />

Zwei Bürger schlagen vor das Gelände für betreutes Wohnen zu entwickeln.<br />

Ein Bürger fordert die Beibehaltung des "Alten Kohlenhofs" als Kern- oder Mischgebiet, wobei Priorität<br />

Gewerbe haben soll.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Die Anregungen werden nach Maßgabe der nachfolgenden Begründung berücksichtigt.<br />

Der Bereich entlang der S-Bahnlinie (nördlich der Marklandstraße) ist für eine Wohnnutzung aufgrund<br />

der Immissionslage (Schall, Erschütterung, Elektrosmog) nicht geeignet. Deshalb soll der Bereich für<br />

nicht erheblich belästigende Gewerbebetriebe entwickelt werden. Die Erschließung soll über die Lincolnstraße<br />

erfolgen.<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Industriegebiet, Kerngebiet, Allgemeine Grünfläche<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: von der Aktualisierung ausgenommen<br />

Entwurf zur Billigung: Gewerbegebiet, Kerngebiet, Allgemeine Grünfläche<br />

Überlagernde Plandarstellungen: Übergeordnete Grünbeziehung<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

s. Billigungsbeschluss<br />

6.2.KG.7_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.2 Obergiesing - Ramersdorf<br />

Kleingarten Nr. 7<br />

Fasangartenstraße -südlich<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Allgemeines Wohngebiet, Reines Wohngebiet<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Kleingarten<br />

Entwurf zur Billigung: Kleingarten<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Die Fläche wird entsprechend der tatsächlichen Nutzung als Kleingartenfläche dargestellt.<br />

6.2.LW.1_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.2 Obergiesing - Ramersdorf<br />

Fläche für Landwirtschaft Nr.1<br />

Kreuzbichlweg westlich<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Allgemeine Grünfläche, Fläche für den Gartenbau<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Fläche für Landwirtschaft<br />

Seite 27


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Entwurf zur Billigung: Fläche für Landwirtschaft<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Am südlichen Stadtrand von München soll mit der Darstellung einer Fläche für die Landwirtschaft die<br />

Ausbildung eines einheitlichen landschaftlichen Übergangsbereichs zur Nachbargemeinde Unterhaching<br />

unterstrichen werden.<br />

6.2.MK.2_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.2 Obergiesing - Ramersdorf<br />

Kerngebiet Nr. 2<br />

Westlich S-Bahnhof Fasangarten<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

Das Bundesvermögensamt stellt den Antrag, das Kerngebiet westlich des S-Bahnhofs Fasangarten in<br />

nicht störendes Gewerbegebiet GE oder MI umzuwidmen.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Für den Bereich westlich des S-Bahnhofs Fasangarten soll ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt<br />

werden. Da bisher noch kein endgültiger Planungsumgriff und keine genauen städtebaulichen Vorgaben<br />

festgelegt wurden bleibt es bis auf weiteres bei der derzeitigen Darstellung im Flächennutzungsplan.<br />

6.2.OEKO.1_______________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.2 Obergiesing - Ramersdorf<br />

Ökologische Vorrangfläche Nr. 1<br />

Lincolnstraße südlich<br />

Beteiligung des Bezirksausschusses<br />

Der Bezirksausschuss des 17. Stadtbezirkes Obergiesing fordert die Erhaltung der Waldfläche am<br />

"Alten Kohlenhof".<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

Das Bayerische Forstamt bittet um Darstellung als Waldfläche, da sie im Sinne des BayWaldG Wald seien.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Die Fläche ist als schützenswertes Biotop (Biotopnummer M-618) kartiert und wird deshalb als Ökologische<br />

Vorrangfläche dargestellt. Das Erscheinungsbild als Wald ist damit gesichert.<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Allgemeine Grünfläche<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Ökologische Vorrangfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Ökologische Vorrangfläche<br />

Überlagernde Plandarstellungen: Übergeordnete Grünbeziehung, Flächen mit Nutzungsbeschränkungen<br />

zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und<br />

Landschaft<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

siehe Billigungsbeschluss<br />

Seite 28


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

6.2.OEKO.2_______________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.2 Obergiesing - Ramersdorf<br />

Ökologische Vorrangfläche Nr. 2<br />

Westlich Bahnlinie München Deisenhofen<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

Das Staatliche Hochbauamt München II fordert die Darstellung des nördlichen Teils der Ökologischen<br />

Vorrangfläche entlang der S-Bahnlinie, welche die bestehende Lagerhalle mit versiegelter Freifläche<br />

beinhaltet, als Industriegebiet mit der überlagernden Darstellung von Maßnahmen zur Verbesserung der<br />

Grünausstattung.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Die Anregung wird berücksichtigt.<br />

Die Abgrenzung der Ökologischen Vorrangfläche berücksichtigt den baulichen Bestand.<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

Das Bayerische Forstamt bittet um Darstellung als Waldfläche, da es sich im Sinne des BayWaldG bei<br />

der Fläche um Wald handelt.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird nicht berücksichtigt<br />

Die Fläche ist als Landschaftsbestandteil festgesetzt und wird deshalb als Ökologische Vorrangfläche<br />

dargestellt.<br />

Beteiligung der Bürger nach § 4 BauGB<br />

Die Deutsche Bahn Immobiliengesellschaft weist darauf hin, dass sich im Zuge des S-Bahn-Ausbaues<br />

Giesing-Deisenhofen im Planfeststellungsverfahren Änderungen ergeben können, die zu berücksichtigen<br />

seien.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird berücksichtigt.<br />

Durch eine Planfeststellung ausgelöste Änderungen werden gegebenenfalls im weiteren Verfahren berücksichtigt.<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Allgemeine Grünfläche, Industriegebiet<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Ökologische Vorrangfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Ökologische Vorrangfläche, Gewerbegebiet<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

s. Billigungsbeschluss<br />

6.2.OEKO.3_______________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.2 Obergiesing - Ramersdorf<br />

Ökologische Vorrangfläche Nr. 3<br />

Nördlich Pennstraße<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

Das Bayerische Forstamt bittet um Darstellung als Waldfläche, da es sich im Sinne des BayWaldG bei<br />

der Fläche um Wald handelt.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Seite 29


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Dem Wunsch des Bayerischen Forstamtes die Flächen als Waldflächen darzustellen kann nicht gefolgt<br />

werden. Die Fläche ist als schützenswertes Biotop (Biotopnummer M-236.02) kartiert und wird deshalb<br />

als Ökologische Vorrangfläche dargestellt.<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Allgemeine Grünfläche, Gemeinbedarf Sport und Gesundheit,<br />

Reines Wohngebiet<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Ökologische Vorrangfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Ökologische Vorrangfläche<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

s. Billigungsbeschluss<br />

Die Änderung von Industriegebiet in Gewerbegebiet berücksichtigt die Schutzwürdigkeit der angrenzenden<br />

Wohn- und Gemeinbedarfsnutzungen.<br />

6.2.OEKO.4_______________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.2 Obergiesing - Ramersdorf<br />

Ökologische Vorrangfläche Nr. 4<br />

Östlich Tegernseer Landstraße<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

Das Bayerische Forstamt bittet um Darstellung als Waldfläche, da es sich im Sinne des BayWaldG bei<br />

der Fläche um Wald handelt.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Dem Wunsch des Bayerischen Forstamtes die Flächen als Waldflächen darzustellen kann nicht gefolgt<br />

werden. Die Fläche ist als schützenswertes Biotop (Biotopnummer M-236.01) kartiert und wird deshalb<br />

als Ökologische Vorrangfläche dargestellt.<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Allgemeine Grünfläche, Reines Wohngebiet,<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Ökologische Vorrangfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Ökologische Vorrangfläche<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

s. Billigungsbeschluss<br />

6.2.OEKO.5_______________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.2 Obergiesing - Ramersdorf<br />

Ökologische Vorrangfläche Nr. 5<br />

Fasanengartenstraße nördlich<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

Die Deutsche Bahn Immobiliengesellschaft weist darauf hin, dass sich im Zuge des S-Bahn-Ausbaues<br />

Giesing-Deisenhofen im Planfeststellungsverfahren Änderungen ergeben können, die zu berücksichtigen<br />

seien.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird berücksichtigt.<br />

Seite 30


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Durch eine Planfeststellung ausgelöste Änderungen werden gegebenenfalls im weiteren Verfahren berücksichtigt.<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Reines Wohngebiet, Allgemeines Wohngebiet<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Ökologische Vorrangfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Ökologische Vorrangfläche<br />

Überlagernde Plandarstellungen: Übergeordnete Grünbeziehung<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Die Fläche ist als Biotop kartiert (MUC Bio 304) und. als Landschaftsbestandteil unter Schutz gestellt.<br />

6.2.R.8_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.2 Obergiesing - Ramersdorf<br />

Gemeinbedarf Religion Nr. 8<br />

Balanstraße westlich<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Gemeinbedarfsfläche Religion<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Reines Wohngebiet mit Planzeichen „R“<br />

Entwurf zur Billigung: Reines Wohngebiet mit Planzeichen „R“<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Die Kirche benötigt die Flächen nicht mehr für kirchliche Zwecke. Die Fläche wird in die umgebende<br />

Nutzung eingegliedert. Lediglich der Standort der Kindertagesstätte wird durch das Planzeichen "R" gesichert.<br />

6.2.SOGE.1_______________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.2 Obergiesing - Ramersdorf<br />

Chiemgau- / Kagerstraße<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Sondergebiet Gewerblicher Gemeinbedarf<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Sondergebiet Gewerblicher Gemeinbedarf<br />

Entwurf zur Billigung: Sondergebiet Gewerblicher Gemeinbedarf, Allgemeine Grünfläche<br />

Überlagernde Plandarstellungen: Flächen mit Nutzungsbeschränkungen zum Schutz, zur Pflege und<br />

Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Durch die Darstellung einer Allgemeinen Grünfläche wird der bestehende Kinderspielplatz im Nordteil<br />

des Geländes, durch die überlagernde Darstellung "Flächen mit Nutzungsbeschränkungen zum Schutz,<br />

zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft" die weiteren bedeutsamen Gehölz- und<br />

Grünbestände auf dem Grundstück berücksichtigt.<br />

6.2.SOLV.1+2______________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.2 Obergiesing - Ramersdorf<br />

Sondergebiet Landesverteidigung<br />

Ehemalige McGraw Kaserne<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

Das Staatliche Hochbauamt wendet sich gegen die Herausnahme der Flächen der ehemaligen McGraw-<br />

Kaserne aus dem Verfahren zur Aktualisierung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich VI, Süd-<br />

Seite 31


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

ost, da bereits im Auslobungstext für den städtebaulichen Wettbewerb festgelegt worden sei, dass eine<br />

Flächennutzungsplan-Änderung beabsichtigt sei.<br />

Die Gebäude auf dem Gelände seien 1935 - 1938 größtenteils als Wohn-, Büro- und Werkstättengebäude<br />

errichtet worden. Das Gelände sei bereits Ende 1992 von der US-Armee freigegeben worden. Gefordert<br />

wird die Änderung des Flächennutzungsplans entsprechend dem Wettbewerbsergebnis.<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

Die Bezirksfinanzdirektion München wendet sich gegen die Herausnahme der Flächen der ehemaligen<br />

McGraw-Kaserne aus dem Aktualisierungsverfahren und beantragt die folgenden Darstellungen im Flächennutzungsplan:<br />

- für die Flächen westlich der Tegernseer Landstraße eine Gemeinbedarfsfläche Verwaltung für das<br />

Polizeipräsidium München und das Staatliche Hochbauamt und ggf. Gemeinbedarf Sicherheit zur<br />

Unterbringung einer Polizeiinspektion und im nördlichen Bereich ein Allgemeines Wohngebiet für<br />

Staatsbedienstetenwohnungen<br />

- für die Flächen östlich der Tegernseer Landstraße ein Allgemeines Wohngebiet für Staatsbedienstetenwohnungen<br />

und Geschäfte des täglichen Bedarfs.<br />

Beteiligung des Bezirksausschusses<br />

Der Bezirksausschuss des 17. Stadtbezirkes, Obergiesing spricht sich für eine Deckelung des McGraw-<br />

Grabens aus, weil hierdurch eine zusätzliche Grünfläche von 1 ha entstehen und eine Frischluftschneise<br />

bis an das dicht bebaute Gebiet nördlich der Chiemgaustraße herangeführt werden könnte.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird nach Maßgabe der Begründung berücksichtigt.<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Sondergebiet Landesverteidigung<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Sondergebiet Landesverteidigung<br />

Entwurf zur Billigung: Allgemeines Wohngebiet, Allgemeine Grünfläche,<br />

Gemeinbedarf Verwaltung<br />

Überlagernde Plandarstellungen: Flächen für Maßnahmen zum Schutz gegen schädliche<br />

Umwelteinwirkungen<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Für die Flächen der ehemaligen McGraw-Kaserne an der Tegernseer Landstraße wird vorbehaltlich<br />

noch weiterer Überplanungen eine vorläufige Änderung des Flächennutzungsplans vorgenommen, die<br />

sich an der derzeitigen Nutzung und den Nutzungsüberlegungen des Grundeigentümers orientiert.<br />

Ziel der Planung ist den Bereich östlich der Tegernseer Landstraße als zusammenhängendes Wohngebiet<br />

und entsprechenden Freiflächen zu entwickeln, während der Bereich westlich der Tegernseer Landstraße<br />

für Einrichtungen der Polizei und Verwaltungseinrichtungen sowie Staatsbedienstetenwohnungen<br />

vorbehalten sein soll. Die Wohnnutzung erfordert geeignete Schallschutzmaßnahmen entlang des Mc-<br />

Graw-Grabens. Eine Deckelung scheitert bislang an der Finanzierbarkeit dieser aufwändigen Maßnahme.<br />

Auf die Ausführungen unter Punkt 2.1. im Erläuterungsbericht wird verwiesen.<br />

6.2.SOLV.3_______________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.2 Obergiesing - Ramersdorf<br />

Sondergebiet Landesverteidigung<br />

Südlich Stadelheimer Straße, östlich Tegernseer Landstraße<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

Seite 32


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Die Bezirksfinanzdirektion München regt an, die Grundstücke zwischen Justizvollzugsanstalt Stadelheim<br />

und Steuben-Hall-Gelände im Flächennutzungsplan nicht als Gemeinbedarf Verwaltung, sondern als Allgemeines<br />

Wohngebiet darzustellen, weil es sich um Staatsbedienstetenwohngebäude handelt, die lediglich<br />

bevorzugt an JVA-Beschäftigte vergeben werden.<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz legt großen Wert darauf, dass der im geltenden Flächennutzungsplan<br />

als Reines Wohngebiet dargestellte Bereich westlich der Justizvollzugsanstalt bei der Aktualisierung<br />

des Flächennutzungsplans in die Gemeinbedarfsfläche Verwaltung einbezogen wird, weil<br />

diese Flächen zum überwiegenden Teil den Zwecken des Justizvollzugs, aber auch der aus Sicherheitsgründen<br />

wichtigen und notwendigen ortsnahen Unterbringung von Justizvollzugsbediensteten dienen.<br />

Beteiligung des Bezirksausschusses<br />

Der Bezirksausschuss des 17. Stadtbezirkes Obergiesing lehnt die Erweiterung der Gemeinbedarfsfläche<br />

Verwaltung nach Westen zu Lasten des Sondergebietes Landesverteidigung und des Reinen<br />

Wohngebietes ab, weil durch die Gesamtheit des neuen Gebietes als Gemeinbedarf Verwaltung ein Riegel<br />

entstünde, der befürchten ließe, dass die Verkehrsbeziehung zum ohnehin schlecht angebundenen<br />

Südteil des Stadtbezirkes weiter beeinträchtigt würde.<br />

Zusätzlich würde bei einer weiteren Verdichtung eine für den Frischluftaustausch notwendige Grünverbindung<br />

in Nord-Süd-Richtung unterbrochen und die angestrebte Grünverbindung in Ost-West-Richtung<br />

in ihrem Wert gemindert werden. Außerdem gingen notwendige Flächen für Wohnbebauung verloren.<br />

Das Reine Wohngebiet solle deshalb als solches im FNP dargestellt bleiben.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt.<br />

s. Begründung der Planänderung<br />

Flächennutzungsplan-Änderung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Sondergebiet Landesverteidigung, Reines Wohngebiet<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Gemeinbedarf Verwaltung<br />

Entwurf zur Billigung: Gemeinbedarf Sicherheit, Allgemeines Wohngebiet<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Das ehemalige Steuben-Hall-Gelände, Ecke Tegernseer Landstraße / Stadelheimer Str. wurde vom<br />

Freistaat Bayern erworben, um dort Einrichtungen für den Vollzug von Freiheitsstrafen und Jugendarrest<br />

sowie für Teile der Justizvollzugsverwaltung zu schaffen. Die im geltenden Flächennutzungsplan als<br />

Sondergebiet Landesverteidigung dargestellten Grundstücke werden deshalb im Planentwurf als Gemeinbedarfsfläche<br />

Sicherheit dargestellt. Die Verträglichkeit der neuen Nutzung mit dem südlich angrenzenden<br />

Wohngebiet ist im Baugenehmigungsverfahren sicherzustellen. Die Wohngebäude zwischen<br />

Steuben-Hall-Gelände und JVA-Stadelheim werden entsprechend der ausgeübten Nutzung als Allgemeines<br />

Wohngebiet dargestellt. Die spezifische Zweckbestimmung der Staatsbedienstetenwohnungen<br />

kann nicht im Rahmen des Flächennutzungsplanverfahrens, sondern nur durch den Eigentümer sichergestellt<br />

werden.<br />

Wesentliche Grünbeziehungen sind nicht betroffen. Die öffentliche Erschließung über die Schwarzenbergstraße<br />

bleibt gewahrt.<br />

6.2.SPOR.1_______________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.2 Obergiesing - Ramersdorf<br />

Sportanlage<br />

Claudius-Keller-Straße<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

Seite 33


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Die Bezirksfinanzdirektion München beantragt die Darstellung der Sportanlage als Gemeinbedarf Verwaltung,<br />

weil die Sportanlage ausschließlich den Bediensteten der Bayer. Bereitschaftspolizei zur Verfügung<br />

steht.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird im Sinne der Ausführungen der Bezirksfinanzdirektion berücksichtigt.<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Gemeinbedarf Verwaltung<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Sportanlage<br />

Entwurf zur Billigung: Gemeinbedarf Verwaltung<br />

Überlagernde Plandarstellungen: Flächen mit Nutzungsbeschränkungen zum Schutz, zur Pflege und<br />

Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Zur Sicherung des wertvollen Baumbestandes in den Randbereichen erfolgt die Überlagerung mit der<br />

Schraffur Flächen mit Nutzungsbeschränkungen zum Schutz, zur Pflege, und Entwicklung von Boden,<br />

Natur und Landschaft.<br />

6.2.WA.3________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.2 Obergiesing - Ramersdorf<br />

Allgemeines Wohngebiet Nr. 3<br />

Westlich Rosenheimer, östlich Claudius-Keller-Straße<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

Die Bezirksfinanzdirektion München beantragt die Darstellung des Wohngebietes als Gemeinbedarfsfläche<br />

Verwaltung, da es sich bei den Wohnungen um eine Unterkunft für Polizeivollzugsbedienstete handelt.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird berücksichtigt.<br />

Darstellung erfolgt entsprechend den Ausführungen der Bezirksfinanzdirektion. Hier handelt es sich um<br />

eine untergeordnete Wohnnutzung. Der überwiegende Teil der bisherigen Fläche des Allgemeinen<br />

Wohngebiets wird als Parkplatz genutzt.<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Allgemeines Wohngebiet<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Allgemeines Wohngebiet<br />

Entwurf zur Billigung: Gemeinbedarf Verwaltung<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

s. Billigungsbeschluss<br />

6.2.WA.10_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.2 Obergiesing - Ramersdorf<br />

Allgemeines Wohngebiet Nr. 10<br />

Balanstraße, Chiemgaustraße nördlich<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Kerngebiet<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Allgemeines Wohngebiet<br />

Entwurf zur Billigung: Allgemeines Wohngebiet<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Seite 34


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Die Fläche wird entsprechend der Realnutzung als Allgemeines Wohngebiet dargestellt.<br />

6.2.WR.14_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.2 Obergiesing - Ramersdorf<br />

Reines Wohngebiet Nr. 14<br />

Hochäckerstraße südlich, Görzerstraße östlich<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Allgemeine Grünfläche<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Reines Wohngebiet<br />

Entwurf zur Billigung: Reines Wohngebiet<br />

Überlagernde Plandarstellungen: Übergeordnete Grünbeziehung (im Teilbereich)<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Die Fläche wird entsprechend der tatsächlichen Nutzung und des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr.<br />

402 als Reines Wohngebiet dargestellt.<br />

6.2.WR.19_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.2 Obergiesing - Ramersdorf<br />

Reines Wohngebiet Nr. 19<br />

Siedlung Perlacher Forst, nördlicher Teil<br />

Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Mehrere Bürger sprechen sich für die Darstellung der Biotope im Bereich Siedlung am Perlacher Forst<br />

als Ökologische Vorrangfläche aus. Das Gesundheitszentrum an der Minnewitstraße solle als Allgemeines<br />

Wohngebiet ausgewiesen werden.<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

Das Bundesvermögensamt wendet sich gegen die überlagernde Darstellung von Flächen mit Nutzungsbeschränkungen<br />

zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft auf der<br />

Wohnsiedlung am Perlacher Forst, da sie einen erheblichen Eingriff (Wertminderung) für das gesamte<br />

Grundstücksareal darstelle, vor allem im Hinblick auf eine nicht auszuschließende Verdichtungsbebauung.<br />

Weiterhin wendet es sich gegen die Darstellung als Reines Wohngebiet, da bereits vorhandene Gewerbeobjekte<br />

(z.B. Kino mit Gastronomie, Ärztehaus) und Kirchen für ein Allgemeines Wohngebiet sprächen.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird nach Maßgabe der Begründung berücksichtigt.<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Reines Wohngebiet, Kerngebiet<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Reines Wohngebiet<br />

Entwurf zur Billigung: Reines Wohngebiet, Kerngebiet, Allgemeines Wohngebiet<br />

Überlagernde Plandarstellungen: Nutzungsbeschränkung zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Die Siedlung am Perlacher Forst weist insgesamt wertvollen Gehölzbestand auf, der auch im Hinblick<br />

auf eine mögliche Verdichtungsbebauung geschützt bzw. weiterentwickelt werden soll. Mehrere Teilflächen<br />

sind als schützenswerte Biotope (Biotopnummer 618ff.) kartiert. Dementsprechend wird der gesamte<br />

Siedlungsbereich mit der Signatur "Nutzungsbeschränkung zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft" gekennzeichnet.<br />

Seite 35


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Die im Siedlungszentrum angesiedelten Versorgungseinrichtungen werden weiterhin als Kerngebiet dargestellt,<br />

das Gesundheitszentrum an der Minnewitstraße als Allgemeines Wohngebiet.<br />

6.2.WR.20_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.2 Obergiesing-Ramersdorf<br />

Reines Wohngebiet Nr. 20<br />

Balanstraße westlich<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Allgemeine Grünfläche<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Reines Wohngebiet<br />

Entwurf zur Billigung: Reines Wohngebiet<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Änderung erfolgt entsprechend der Realnutzung.<br />

Seite 36


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

6.3. Berg am Laim<br />

6.3.AG.1_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.3 Berg am Laim<br />

Allgemeine Grünfläche Nr. 1<br />

Westlich Baumkirchner Straße, Voglhof<br />

Beteiligung des Bezirksausschusses<br />

Der Bezirksausschuss des 14. Stadtbezirkes Berg am Laim wendet sich gegen die Darstellung des Voglhofes<br />

als Allgemeine Grünfläche und fordert statt dessen die Darstellung von Baufläche, da hier Baurechte<br />

bestünden.<br />

Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Ein Bürger wendet sich gegen die Darstellung des Voglhofes als Allgemeine Grünfläche. Hier bestehen<br />

genehmigte Gebäude mit Wohnungen und einem Kindergarten.<br />

Billigungsbeschluss:<br />

Die Anregungen werden berücksichtigt.<br />

Die zukünftige Darstellung erfolgt gemäß der vorhandenen Nutzungen als Mischgebiet und Gemeinbedarf.<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Allgemeine Grünfläche, Gemeinbedarf "R"<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Allgemeine Grünfläche, Gemeinbedarf "R"<br />

Entwurf zur Billigung: Mischgebiet, Gemeinbedarf "E", "R"<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

s. Billigungsbeschluss<br />

6.3.AG.2_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.3 Berg am Laim<br />

Allgemeine Grünfläche Nr. 2<br />

Alte Bahntrasse östlich Baumkirchner Straße<br />

Beteiligung des Bezirksausschusses<br />

Der Bezirksausschuss des 14. Stadtbezirkes Berg am Laim wendet sich gegen die Darstellung des<br />

Grundstücks am Anna-Strohmaier-Weg als Allgemeine Grünfläche und fordert statt dessen die Darstellung<br />

von Wohnbaufläche.<br />

Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Der Eigentümer des Flurstücks Nr. 416, Gemarkung Berg am Laim wendet sich gegen die Darstellung<br />

seines Grundstücks als Allgemeine Grünfläche. Hier bestehe seit 1984 ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan<br />

(Nr. 1435) mit einer Ausweisung als Reines Wohngebiet.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Seite 37


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Anregungen werden berücksichtigt.<br />

Südlich der alten Rosenheimer Bahntrasse, östlich der Baumkirchner Straße wurde im Planentwurf zum<br />

Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB die Grünfläche zu Lasten des Reinen Wohngebietes erweitert. In diesem<br />

Bereich gilt jedoch der Bebauungsplan Nr. 1435, der Baurecht für ein Reines Wohngebiet festsetzt. Die beabsichtigte<br />

Erweiterung der Grünfläche wird daher in diesem Bereich nicht geändert.<br />

6.3.AG.3________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.3 Berg am Laim<br />

Allgemeine Grünfläche Nr. 3<br />

Baumkirchner Straße östlich, Nord-Süd-Grünzug Bereich zwischen Bertsch- u. Virgilstraße<br />

Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Ein Bürger wendet sich gegen die Darstellung des Nord-Süd-Grünzuges als Allgemeine Grünfläche. Es<br />

bestehen Fabrikgebäude mit Bestandschutz, die weder verlagert, noch aufgegeben werden können.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird im angesprochenen Teilbereich berücksichtigt.<br />

Die Darstellung der Allgemeinen Grünfläche wurde in der überarbeiteten Aktualisierung entsprechend<br />

dem Gebäudebestand angepasst.<br />

6.3.AG.12________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.3 Berg am Laim<br />

Allgemeine Grünfläche Nr. 12<br />

Zwischen Grafinger Straße und Bad-Schachener-Straße<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Reines Wohngebiet<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Allgemeine Grünfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Allgemeine Grünfläche<br />

Überlagernde Plandarstellungen: Übergeordnete Grünbeziehung (in Teilbereichen)<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Der nord-südlich verlaufende Grünbereich wird in seiner vorhandenen Form dargestellt. Es handelt sich<br />

um eine ausgebaute öffentliche Grünanlage.<br />

6.3.BAHN.1_______________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.3 Berg am Laim<br />

Bahnfläche Nr. 1<br />

Westlich Baumkirchner Straße (ehem. Bahnbetriebswerk)<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

Die Deutsche Bahn Immobiliengesellschaft mbH. bemängelt, dass die Schaffung von baulichen Kristalisationspunkten<br />

am S-Bahnhof Berg am Laim im Planentwurf nicht dargestellt ist, und wendet sich gegen<br />

die dargestellten übergeordneten Grünbeziehungen.<br />

Billigungsbeschluss:<br />

Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Eine Überplanung der Flächen ist nicht mögliche, da bisher weder eine Entbehrlichkeitserklärung abgegeben,<br />

noch ein Entwidmungsverfahren eingeleitet wurden.<br />

Vorbehaltlich einer zukünftigen Entwicklung wird zur Sicherung der wertvollen Grünbestände und des<br />

Biotops M-192 der Bereich mit Flächen mit Nutzungsbeschränkungen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft überlagert. Die Darstellung einer Übergeordneten Grünbe-<br />

Seite 38


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

ziehung gilt ebenfalls als überlagernd zur Bahnnutzung und bezieht sich auf die wichtige stadtklimatische<br />

Funktion der Bahnflächen im Berg am Laim und Trudering<br />

6.3.GI.1_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.3 Berg am Laim<br />

Industriegebiet Nr. 1<br />

Östlich Friedenstraße, nördlich Grafinger Straße<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

Die Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS) regt an, die Fläche im Umgriff des Bebauungsplanes<br />

Nr. 1799 entsprechend der vorrangigen Ausweisung dieses Bebauungsplanes als Gewerbegebiet<br />

darzustellen.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Der Bereich südlich der Mühldorfer Straße wird als Untersuchungsgebiet von der Aktualisierung ausgenommen.<br />

Eine Überplanung erfolgt in einem gesonderten Verfahren.<br />

Nördlich der Mühldorfer Straße wird die Darstellung entsprechend der Realnutzung in Gewerbegebiet<br />

und Allgemeines Wohngebiet geändert.<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Industriegebiet<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Industriegebiet<br />

Entwurf zur Billigung: Allgemeines Wohngebiet, Gewerbegebiet<br />

Überlagernde Plandarstellungen: Vorrangige Maßnahmen zur Verbesserung der Grünausstattung<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

siehe Billigungsbeschluss<br />

6.3.KG.1_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.3 Berg am Laim<br />

Kleingärten Nr. 1<br />

Baumkirchner Straße - östlich, Bahnlinie südlich<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

Die Deutsche Bahn Immobiliengesellschaft fordert den Verzicht auf die Darstellung als Kleingärten, da<br />

die Flächen als Hausgärten des südlich angrenzenden Wohngebietes dienen, und keine Kleingärten im<br />

Sinne des Bundeskleingartengesetzes seien. Die Darstellung solle daher in Reines Wohngebiet geändert<br />

werden.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Die Darstellung richtet sich nach der ausgeübten gärtnerischen Nutzung der Flächen, die erhalten werden<br />

soll. Eine Festsetzung nach Bundeskleingartengesetz ist nicht erforderlich. Eine Ausweitung des<br />

Reinen Wohngebiets scheidet wegen der angrenzend Bahnlinie aus.<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Allgemeine Grünfläche<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Kleingärten<br />

Entwurf zur Billigung: Kleingärten<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Seite 39


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

s. Billigungsbeschluss<br />

6.3.KG.2_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.3 Berg am Laim<br />

Kleingärten Nr. 2<br />

Thomas-Hauser-Weg / Xaver-Weismor-Straße<br />

Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

43 Bürger des Wohngebietes westlich des Schatzbogens fordern anstelle der geplanten Kleingärten im<br />

östlichen Bereich der Thomas-Hauser-Straße eine Spiel- und Bolzplatz-Einrichtung mit einem Schlittenberg,<br />

da der von den angrenzenden Wohngebieten westlich des Schatzbogens nächstgelegene Spielplatz<br />

mehr als 1 km entfernt liegt, und daher das neue Wohngebiet im Bereich Leschkirchner Straße mit<br />

Spiel- und Bolzplätzen unterversorgt ist.<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

Die Deutsche Bahn Immobiliengesellschaft fordert den Verzicht auf die Darstellung als Ökologische Vorrangfläche<br />

aufgrund der Planungshoheit des Eisenbahn Bundesamtes auf Bahnflächen, oder die Beibehaltung<br />

der bisherigen Darstellung als Gewerbegebiet.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Die Anregungen werden berücksichtigt.<br />

Eine Untersuchung zur Versorgung mit öffentlichen, allgemein zugänglichen Grünflächen in München<br />

zeigt, dass das Wohngebiet zwischen Güterumgehungsbahn und Schatzbogen mit Erholungs- und<br />

Spielflächen unzureichend versorgt ist.<br />

In der Abwägung zwischen dem Bedarf an Kleingärten und dem Bedarf an wohnungsnahen Erholungs-<br />

und Spielflächen ist letzterem der Vorrang einzuräumen. Die Fläche soll daher als Allgemeine Grünfläche<br />

dargestellt werden, auf der die vorgeschlagenen Einrichtungen geschaffen werden können.<br />

Auf die Darstellung der Ökologischen Vorrangflächen im Bereich der Bahnflächen wird verzichtet.<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Gewerbegebiet, Bahnfläche<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Kleingärten, Ökologische Vorrangfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Sondergebiet Gewerblicher Gemeinbedarf,<br />

Allgemeine Grünfläche, Bahnfläche<br />

Überlagernde Plandarstellungen: Übergeordnete Grünbeziehung (in Teilbereichen)<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

siehe Billigungsbeschluss<br />

6.3.KG.3_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.3 Berg am Laim<br />

Kleingärten Nr. 3<br />

Bahnlinie München-Rosenheim südlich, Thomas-Hauser-Straße östlich<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

Die Deutsche Bahn Immobiliengesellschaft fordert den Verzicht auf die Darstellung als Kleingärten, da<br />

es sich um der Bundesbahnlandwirtschaft zur vorübergehenden Nutzung bereitgestellte Bahnflächen<br />

handle.<br />

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Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Die Darstellung im Flächennutzungsplan entspricht der ausgeübten Nutzung als Kleingartenanlage, die<br />

erhalten werden soll.<br />

6.3.MI.3_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.3 Berg am Laim<br />

Mischgebiet Nr. 3<br />

Berg-am-Laim-Straße, Baumkirchner Straße<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Gewerbegebiet<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Mischgebiet<br />

Entwurf zur Billigung: Mischgebiet<br />

Überlagernde Plandarstellungen: Vorrangige Maßnahmen zur Verbesserung<br />

der Grünausstattung<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Anpassung an die Realnutzung.<br />

6.3.MI.5________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.3 Berg am Laim<br />

Mischgebiet Nr. 5<br />

Josephsburgstraße, Schildensteinstraße westlich<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Kerngebiet<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Mischgebiet<br />

Entwurf zur Billigung: Mischgebiet<br />

Überlagernde Plandarstellungen: Übergeordnete Grünbeziehungen (in Teilbereichen)<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Anpassung an die Realnutzung.<br />

6.3.MK.2_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.3 Berg am Laim<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Kerngebiet<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Kerngebiet<br />

Entwurf zur Billigung: Allgemeines Wohngebiet<br />

Überlagernde Plandarstellungen: Vorrangige Maßnahmen zur Verbesserung der Grünausstattung<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

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Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Tatsächliche Nutzung entspricht einem Allgemeinen Wohngebiet. Eine Entwicklung zu einem Kerngebiet,<br />

wie im Erstentwurf des FNP von 1965 dargestellt, wird nicht weiterverfolgt.<br />

6.3.OEKO.3._______________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.3 Berg am Laim<br />

Ökologische Vorrangfläche Nr. 3<br />

Truderinger Straße -südlich<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Allgemeine Grünfläche<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Ökologische Vorrangfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Ökologische Vorrangfläche<br />

Überlagernde Plandarstellungen: Übergeordnete Grünbeziehung<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Zur Sicherung des Biotops (Biotopnummer M-193.01) erfolgt die Darstellung der Fläche als Ökologische<br />

Vorrangfläche.<br />

6.3.OEKO.4_______________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.3 Berg am Laim<br />

Ökologische Vorrangfläche Nr. 4<br />

Im Gleisdreieck Trudering<br />

Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Der anwaltliche Vertreter des Grundstückseigentümers weist darauf hin, dass mit der geplanten Darstellung<br />

ein enteignungsgleicher Eingriff erfolgen würde. In zurückliegenden Verhandlungen mit Vertretern<br />

der Stadtverwaltung sei wenigstens teilweise eine gewerbliche Nutzung in Aussicht gestellt worden. Im<br />

Übrigen wird auf frühere Verhandlungen mit dem Kommunalreferat verwiesen, in denen zur Preisbemessung<br />

Bauerwartungsland zu Grunde gelegt worden wäre. Daraus ergäbe sich die bauliche Nutzbarkeit<br />

des Grundstücks.<br />

Billigungsbeschluss:<br />

Die Anregungen werden nicht berücksichtigt.<br />

Im Hinblick auf den wertvollen Grünbestand des Grundstücks und zur Stärkung der Frischluftschneise<br />

im weiteren Bereich des Dreiecks Thomas-Hauser-Straße soll die Gewerbegebietsdarstellung aufgegeben<br />

werden (vgl. hierzu auch 6.6.AG.5).<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Gewerbegebiet<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Ökologische Vorrangfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Ökologische Vorrangfläche<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

s. Billigungsbeschluss<br />

6.3.SOGE.1_______________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.3 Berg am Laim<br />

Sondergebiet Gewerblicher Gemeinbedarf Nr. 1<br />

Thomas-Hauser-Straße westlich, an der Güterumgehungs-Bahnlinie<br />

Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Ein Bürger regt an, die Fläche der Kfz-Verwahrstele als Allgemeine Grünfläche auszuweisen.<br />

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Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

23 Bürger sprechen sich gegen die Nutzung "Sondergebiet Gewerblicher Gemeinbedarf"<br />

aus, weil:<br />

- in der näheren Umgebung des Bebauungsplanumgriffes Nr. 1408 keine für die Erholung nutzbaren,<br />

öffentlichen Grünflächen vorhanden sind,<br />

- die Bewohner des Bereichs daher mit öffentlichen Grünflächen unterversorgt und von<br />

Gewerbebetrieben umgeben sind,<br />

- der Bereich den Anwohnern zur Naherholung dienen sollte.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Die dargestellte Sondergebietsfläche Gewerblicher Gemeinbedarf bezieht sich auch die vom Freistaat<br />

Bayern als Kfz-Verwahrstelle genutzte Fläche (einschließlich einer geringfügigen Erweiterungsfläche).<br />

Der Unterversorgung von Grünflächen soll durch die Darstellung der südlich angrenzenden Fläche als<br />

Allgemeine Grünfläche entgegengewirkt werden.<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Sondergebiet Gewerblicher Gemeinbedarf, Gewerbegebiet<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Sondergebiet Gewerblicher Gemeinbedarf<br />

Entwurf zur Billigung: Sondergebiet Gewerblicher Gemeinbedarf<br />

Überlagernde Plandarstellungen: Maßnahmen zur Verbesserung der Grünausstattung,<br />

Flächen mit Nutzungsbeschränkungen zum Schutz, zur Pflege und<br />

Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

s. Billigungsbeschluss<br />

6.3.SPOR.1_______________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.3 Berg am Laim<br />

Sportanlage Nr. 1<br />

Truderinger Straße -südlich<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Reines Wohngebiet<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Sportanlage, Allgemeine Grünfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Sportanlage, Allgemeine Grünfläche<br />

Überlagernde Plandarstellungen: Übergeordnete Grünbeziehung (in Teilbereichen)<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Mit der Darstellung einer Sportanlage soll die Sicherung der bestehenden Sportplatznutzung erfolgen.<br />

6.3.WA.1_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.3 Berg am Laim<br />

Allgemeines Wohngebiet Nr. 1<br />

Leuchtenbergring östlich, Neumarkter Straße südlich<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Allgemeines Wohngebiet, Gewerbegebiet<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Allgemeines Wohngebiet, Gewerbegebiet<br />

Entwurf zur Billigung: Allgemeines Wohngebiet<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Anpassung an die Realnutzung.<br />

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Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

6.3.WA.5_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.3 Berg am Laim<br />

Allgemeines Wohngebiet Nr. 5<br />

westlich Virgilstraße, Behrpark<br />

Beteiligung des Bezirksausschusses<br />

Der Bezirksausschuss des 14. Stadtbezirkes Berg am Laim fordert die Überprüfung der Darstellung des<br />

Behrparks.<br />

Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Ein Bürger wendet sich gegen die Darstellung des Behrparks als Allgemeines Wohngebiet, nachdem die<br />

Bürger von Berg am Laim jahrelang um die Öffnung dieses Parks für die Öffentlichkeit gekämpft hätten<br />

und bereits Oberbürgermeister Kronawitter die Sicherung des Behrparks für die Öffentlichkeit zugesagt<br />

habe.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Zur Darstellung des Behrparks als Allgemeines Wohngebiet ist anzumerken, dass mit dieser Darstellung<br />

das Ziel der Sicherung und Öffnung des Behrparks für die Öffentlichkeit nicht in Frage gestellt ist. Das<br />

Behrgelände soll im Bebauungsplan als Baufläche ausgewiesen werden, es sind dort aber keine<br />

Bauräume vorgesehen, sondern (private) Grünflächen, die mit öffentlichen Geh- und Fahrrechten versehen<br />

sind. Auf diese Weise wird eine Freihaltung und Durchgängigkeit der Fläche sichergestellt. Überlagernd<br />

werden zusätzlich noch Flächen mit Nutzungsbeschränkungen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft dargestellt.<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Gewerbegebiet, Gemeinbedarf Verwaltung<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Gemeinbedarf Verwaltung<br />

Entwurf zur Billigung: Allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet<br />

Überlagernde Plandarstellungen: Vorrangige Maßnahmen zur Verbesserung der Grünausstattung,<br />

Übergeordnete Grünbeziehung (in Teilbereichen), Flächen mit<br />

Nutzungsbeschränkungen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft"<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Mit der Änderung von Gewerbe- in Mischgebiet soll die geplante Nutzungsstruktur nach Aufgabe des<br />

Gewerbebetriebs auf dem Behr-Gelände zum Ausdruck gebracht werden. Durch die Privatisierung der<br />

Deutschen Bundespost entfällt die Gemeinbedarfswidmung.<br />

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Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

6.4. Perlach<br />

6.4.AG.12_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.4 Perlach<br />

Allgemeine Grünfläche Nr. 12<br />

Jakob-Kaiser-Straße östlich, Theodor-Heuss-Platz nördlich (Wohnring Perlach)<br />

Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Mehrere Bürger beantragen die Umwidmung der zur Bebauung vorgesehenen Flächen innerhalb des<br />

Wohnrings in Grünfläche.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird nach Maßgabe der Begründung berücksichtigt.<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Allgemeine Grünfläche, Gemeinbedarfsfläche Kultur, Verwaltung,<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Allgemeine Grünfläche, Gemeinbedarfsfläche Verwaltung<br />

Entwurf zur Billigung: Allgemeine Grünfläche, Gemeinbedarfsfläche Erziehung<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

In der Zeit seit Planung und Realisierung des Wohnringes haben sich strukturelle Veränderungen ergeben,<br />

die eine neue Bewertung des bestehenden Baurechts notwendig machen. Von den Anwohnerinnen<br />

und Anwohnern werden diese Flächen als Spiel- und Naherholungsflächen genutzt und erfüllen neben<br />

den privaten Grünflächen gegenwärtig eine wichtige Funktion für die soziale Stabilität in diesem Wohngebiet.<br />

Auch aufgrund fehlender Alternativen außerhalb des Wohnrings eine ausreichende Versorgung an öffentlichen<br />

Spiel- und Freiflächen sicher zu stellen, sieht das Planungsreferat die vormaligen Ziele einer<br />

intensiveren baulichen Nutzung des Innenbereiches als nicht mehr bedarfsgerecht an. Im Innenbereich<br />

des Wohnrings soll eine weitere bauliche Nutzung so weit wie möglich vermieden werden und stattdessen<br />

die noch vorhandenen Freiflächen weitestgehend als öffentliche Grünflächen gesichert werden. Lediglich<br />

Einrichtungen zur Abdeckung örtlicher Bedarfe, wie der geplante Kindergarten östlich des Stephanszentrums<br />

sollen ermöglicht werden.<br />

6.4.AG.15________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.4 Perlach<br />

Allgemeine Grünfläche Nr. 15<br />

Ständlerstraße / Karl-Marx-Ring: östlich<br />

Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Ein Bürger bringt Bedenken gegen die Ausweisung der Grundstücke am Alexisweg östlich und Gerstäckerstraße<br />

südlich, als Allgemeine Grünfläche vor, und weist auf Probleme im Zusammenhang mit<br />

der künftigen Überplanung des Piederstorfer Geländes hin. Unter anderem erwähnt er:<br />

- die ungelöste westliche Erschließung der Gerstäckerstraße<br />

- die damit verbundenen, teilweise überholten Straßenplanungen, die eine Entwicklung der Grundstücke<br />

behindern<br />

- einen geordneten Zugang zum Truderinger Wald als wichtiges Naherholungsgebiet, widerrechtliches<br />

Parken etc..<br />

Seite 45


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Er schlägt vor, die von ihm genannten Grundstücke in die Planung einzubeziehen und mittels Grün-,<br />

Verkehrs- und Bauflächen eine Verbindung vom Baugebiet zur Truderinger Grenzkolonie, sowie einen<br />

geregelten Zugang zum Truderinger Wald zu schaffen.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Die Grundstücke liegen im Bereich eines Landschaftsschutzgebietes, eine Bebauung scheidet daher<br />

aus. Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 ak (Piederstorfer Gelände) ist vorgesehen,<br />

die angesprochenen Grundstücke in den Umgriff einzubeziehen. Im Rahmen dieses Bebauungsplanes<br />

wird dann auch die westseitige Erschließung der Gerstäckerstraße geklärt.<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Allgemeines Wohngebiet<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Allgemeine Grünfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Allgemeine Grünfläche<br />

Überlagernde Plandarstellungen: Übergeordnete Grünbeziehung, im bestehenden Landschaftsschutzgebiet<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

s. Billigungsbeschluss<br />

6.4.AG.16_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.4 Perlach<br />

Allgemeine Grünfläche Nr. 16<br />

Zwischen Neuperlach und Truderinger Wald<br />

Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Der anwaltliche Vertreter des Grundstückseigentümers schlägt vor, als Nachfolgenutzung des<br />

Quetschwerks eine Biergartennutzung o.ä. zu ermöglichen.<br />

Billigungsbeschluss:<br />

Anregung wird berücksichtigt.<br />

Die Darstellung einer Allgemeinen Grünfläche steht einer Nutzung als Biergarten im Zusammenhang mit<br />

der geplanten, unmittelbar angrenzenden Sportnutzung an dieser Stelle nicht entgegen.<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Sportfläche<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Allgemeine Grünfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Sportfläche, Allgemeine Grünfläche<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Die Sportflächendarstellung wird wieder in den Planentwurf aufgenommen. Im Gegensatz zur Lage des<br />

Sportplatzes im geltenden Flächennutzungsplan im westlichen Teil des Grünzuges wird sie im Planentwurf<br />

zur Billigung in deren östlichen Teil dargestellt, um die übergeordnete Grünverbindung in Nord-Süd-<br />

Richtung weitgehend freizuhalten.<br />

6.4.AG.18_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.4 Perlach<br />

Allgemeine Grünfläche Nr. 18<br />

Fasangartenstraße südöstlich, Unterhachinger Straße westlich<br />

Seite 46


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

2 Eigentümer der Anwesen an der Fasangartenstraße wenden sich gegen die Darstellung ihrer Grundstücke<br />

als Allgemeine Grünfläche mit Übergeordneter Grünbeziehung, da:<br />

- die Grundstücke mit genehmigten Ein- und Mehrfamilienhäusern bebaut und seit Jahrzehnten<br />

wohngenutzt sind<br />

- die Fortführung der Kanalisation, die ausschließlich zum Anschluss der Wohngebäude dienen soll,<br />

geplant sei.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Ziel der Planung ist die langfristige Sicherung der übergeordneten Grün- und Freiflächen zwischen der<br />

Bundesautobahn A8 München - Salzburg und der Unterhachinger Straße und die Darstellung als Friedhof,<br />

Grünfläche bzw. Fläche für die Landwirtschaft. Für die vorhandene Wohnbebauung, die in ihrer<br />

Kleinteiligkeit im Flächennutzungsplan nicht dargestellt wird, besteht - soweit genehmigt - Bestandsschutz.<br />

Eine weitere Wohnflächenentwicklung und -ausweisung ist an diesem Ort nicht vorgesehen und<br />

würde den übergeordneten Planungszielen entgegenstehen.<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Friedhof<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Allgemeine Grünfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Sonstige Grünfläche (Privatgrün)<br />

Überlagernde Plandarstellungen: Übergeordnete Grünbeziehung<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

s. Billigungsbeschluss<br />

6.4.AG.19_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.4 Perlach<br />

Allgemeine Grünfläche Nr. 19<br />

Nördlich Bahnhof Perlach<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

Die Eisenbahnimmobilien Management GmbH bittet um Prüfung, ob die Allgemeine Grünfläche nördlich<br />

des S-Bahnhofes Perlach in Anbetracht ihrer hohen Erschließungsgunst als Allgemeines Wohngebiet<br />

oder Mischgebiet dargestellt werden könnte. Es würden hier bereits Gespräche mit möglichen Investoren<br />

geführt. Ein Antrag auf Entwidmung soll in absehbarer Zeit gestellt werden.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Im Hinblick auf die Unterversorgung der nördlich angrenzenden Wohngebiete mit öffentlichen Grünflächen<br />

und den vorhandenen wertvollen Gehölzbestand auf den angesprochenen Grundstücken bleibt es<br />

bei der Darstellung als Allgemeine Grünfläche.<br />

6.4.AG.22_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.4 Perlach<br />

Allgemeine Grünfläche Nr. 22<br />

Nabburger Straße südlich<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Seite 47


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Gewerbegebiet<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Allgemeine Grünfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Allgemeine Grünfläche<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Die Darstellung der Allgemeinen Grünfläche zwischen der kleinteiligen Bebauung im Norden und dem<br />

geplanten Brauereistandort ist als Abschirmung zwischen den unterschiedlichen Nutzungen erforderlich.<br />

Sie soll außerdem der Versorgung der angrenzenden Wohngebiete mit Grünflächen dienen.<br />

6.4.AG.28_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.4 Perlach<br />

Allgemeine Grünfläche Nr. 28<br />

Grünzug zwischen Neu- und Waldperlach<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

Das Bayerische Forstamt bittet um die Darstellung des sog. „Rockinger Parks“ als Wald, wie im Rahmen<br />

des Bebauungsplanverfahrens „Im Gefilde“.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird berücksichtigt.<br />

Die Fläche ist nicht als Biotop kartiert. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (BayWaldG) erfolgt zukünftig<br />

die Darstellung als Waldfläche.<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Allgemeine Grünfläche<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Allgemeine Grünfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Allgemeine Grünfläche, Waldfläche<br />

Überlagernde Plandarstellungen: Übergeordnete Grünbeziehung<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

s. Billigungsbeschluss<br />

6.4.F.5_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.4 Perlach<br />

Gemeinbedarfsfläche Fürsorge Nr. 5<br />

Carl-Wery-Straße westlich<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Gemeinbedarfsfläche Sicherheit<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Gemeinbedarfsfläche Fürsorge<br />

Entwurf zur Billigung: Gemeinbedarfsfläche Fürsorge<br />

Überlagernde Plandarstellungen: Vorrangige Maßnahmen zur Verbesserung der Grünausstattung<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Die Planung einer Polizeiinspektion wurde zugunsten einer Jugendfreizeitstätte aufgegeben.<br />

6.4.LW.1________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.4 Perlach<br />

Fläche für Landwirtschaft Nr. 1<br />

Seite 48


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Hochäckerstraße nördlich, BAB 8 München - Salzburg östlich,<br />

Unterhachinger Straße westlich<br />

Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Ein Bürger spricht sich gegen die Darstellung eines Teilbereiches seines Grundstücks als Landwirtschaftsfläche<br />

aus. Es erscheint ihm nicht nachvollziehbar, dass die landwirtschaftliche Nutzung des südlich<br />

angrenzenden Gärtnereibetriebes auch auf Teilflächen seines Grundstücks ausgedehnt wird.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird berücksichtigt.<br />

Die privaten Freiflächen südlich der Bebauung südlich der Peralohstraße werden künftig als sonstige<br />

Grünfläche dargestellt.<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Friedhof, Fläche für Gartenbau, Gewerbegebiet<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Friedhof, Fläche für Landwirtschaft, Gewerbegebiet<br />

Entwurf zur Billigung: Friedhof, Kleingärten, Fläche für Landwirtschaft,<br />

Sonstige Grünfläche, Mischgebiet<br />

Überlagernde Plandarstellungen: Übergeordnete Grünbeziehung<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Entsprechend einer aktualisierten Bedarfsermittlung wird die geplante Erweiterung des Südfriedhofs im<br />

Norden aufgegeben. Lediglich der Standort der Kompostieranlage an der BAB 8 wird noch als Friedhofsfläche<br />

dargestellt.<br />

Westlich daran anschließend wird eine Fläche zur Verlagerung der Kleingärten an der Unterhachinger<br />

Straße / Fasangartenstraße bereit gestellt.<br />

Die weiteren Flächen nördlich der Hochäckerstraße werden gemäß der ausgeübten Nutzung als Fläche<br />

für die Landwirtschaft dargestellt.<br />

Die Flächen westlich entlang der Unterhachinger Straße werden entsprechend der Realnutzung als<br />

Mischgebiet dargestellt.<br />

6.4.GE.3_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.4 Perlach<br />

Gewerbegebiet Nr. 3<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Gewerbegebiet, Reines Wohngebiet<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Gewerbegebiet, Reines Wohngebiet<br />

Entwurf zur Billigung: Allgemeines Wohngebiet<br />

Überlagernde Plandarstellungen: Maßnahmen zur Verbesserung der Grünausstattung<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Im Hinblick auf die Entwicklung des östlich angrenzenden Bereiches zum Wohngebiet soll die ausgeübte<br />

Hotelnutzung gemeinsam mit der nördlich angrenzenden Wohnnutzung zukünftig als Allgemeines<br />

Wohngebiet dargestellt werden.<br />

6.4.GE.11________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.4 Perlach<br />

Gewerbegebiet Nr. 11<br />

Südlich Bahnhof Perlach<br />

Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Ein Bürger fordert die Nutzung des zurückgebauten Gleiskörpers als Fuß- und Radweg.<br />

Billigungsbeschluss<br />

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Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Anregung wird berücksichtigt.<br />

Im Bereich der aufgelassenen Gleistrasse wird zwischen S-Bahnhof Perlach und Wilhelm-Högner-Straße<br />

eine örtliche Grünverbindung dargestellt.<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Bahnfläche<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Bahnfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Wird den umgebenden Nutzungen zugeordnet<br />

Überlagernde Plandarstellungen: Örtliche Grünverbindung<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

s. Billigungsbeschluss<br />

6.4.GE.13_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.4 Perlach<br />

Gewerbegebiet Nr. 13<br />

Arnold-Sommerfeld-Straße östlich, Im Gefilde westlich<br />

Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Ein Bürger wendet sich gegen die Aktualisierung des Flächennutzungsplanes Teilbereich IV, Südost, da<br />

seiner Ansicht nach die ökologischen Aspekte nur unzureichend berücksichtigt worden sind. Konkret<br />

lehnt er die Ausweisung eines Teils des derzeit als Ackerfläche genutzten Bereichs „Im Gefilde“ als Gewerbegebiet<br />

ab, da ein weiterer Bereich demnächst mit Wohnungen bebaut sein wird, immer mehr Bereiche<br />

versiegelt werden und Pflanzen- und Tierarten vom Aussterben bedroht sind.<br />

In dem Zusammenhang verweist er auf die Förderung des Umweltschutzes und schlägt eine Ausweisung<br />

von naturnahen Grünflächen vor.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Die bereits im geltenden Flächennutzungsplan enthaltene Flächenaufteilung für den Bereich Im Gefilde<br />

stellt die Abwägung zwischen den Belangen einer bedarfsgerechten Wohn- und Gewerbeflächenentwicklung<br />

einerseits, und Berücksichtigung ökologischer und freiraumplanerischer Belange andererseits<br />

dar. Im Zuge der Umsetzung erfolgt eine intensive Aufwertung der verbleibenden Grünflächen von ca.<br />

20 ha.<br />

6.4.GE.15_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.4 Perlach<br />

Gewerbegebiet Nr. 15<br />

Carl-Wery-Straße<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Gewerbegebiet, Allgemeine Grünfläche, Öffentlicher Parkplatz,<br />

Allgemeines Wohngebiet, Fläche für den Gartenbau<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Gewerbegebiet, Allgemeine Grünfläche, Allgemeines Wohngebiet,<br />

Fläche für die Landwirtschaft<br />

Entwurf zur Billigung: Kerngebiet (P+R), Sondergebiet Fachmarkt, Allgemeines Wohn-<br />

Seite 50


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

gebiet, Gemeinbedarf, Allgemeine Grünfläche, Ökologische Vorrangfläche<br />

Für den Gesamtbereich entlang der Carl-Wery-Straße wurden aufgrund des Grundsatzbeschlusses vom<br />

23.07.2003 der Vollversammlung des Stadtrates zu Bau- und Gartenfachmärkten im Münchner Osten, in<br />

dem der Standort grundsätzlich für die Ansiedlung eines Bau- und Gartenfachmarktes als vertretbar erachtet<br />

wurde, neue Nutzungsstrukturen erarbeitet.<br />

Basierend hierauf werden im Rahmen der Aktualisierung des Flächennutzungsplanes östlich der Carl-Wery-<br />

Straße ein Kerngebiet und eine integrierte Sondergebietsfläche für einen Fachmarkt vorgesehen.<br />

Voraussetzung für eine Gesamtentwicklung des Bereiches an der Carl-Wery-Straße ist jedoch die Realisierung<br />

der Südanbindung Perlach. Ohne Südanbindung Perlach bleibt die Erschließung des Gewerbegebietes<br />

Perlach Süd unbefriedigend, da die Unterbiberger Straße als südliche Anbindung an das übergeordnete<br />

Straßennetz seit Anfang 1999 unterbrochen wurde.<br />

Um die Nutzung der bestehenden Entwicklungspotentiale im Bereich der Carl-Wery-Straße nicht ausschließlich<br />

von der Realisierung der Südanbindung Perlach abhängig zu machen, hat das Planungsreferat<br />

ein Konzept erarbeitet, welches eine stufenweise Realisierung der Entwicklungsflächen an der Carl-Wery-<br />

Straße vorsieht.<br />

Die bauliche Entwicklung geht vom bestehenden U/S-Bahnhof Neuperlach-Süd aus. Der erste Bauabschnitt<br />

sieht eine ca. 3,0 - 3,5 ha große Gewerbegebietsfläche für höherwertiges Gewerbe (Kerngebiet) vor, einschließlich<br />

der bereits vorhandenen P+R-<strong>Anlage</strong>, die in der ersten Ausbauphase um ca. 300 Stellplätze auf<br />

ca. 800 Stellplätze erweitert wird, sowie einen ersten Bauabschnitt mit ca. 1,5 ha für Wohnungsbau.<br />

Das durch die geplanten Baumaßnahmen und die Erweiterung der P+R-<strong>Anlage</strong> ausgelöste Verkehrsaufkommen<br />

kann nach einer ersten Einschätzung der Verkehrsplanung von der Carl-Wery-Straße aufgenommen<br />

werden. Lediglich ein Ausbau des Knotens Therese-Giehse-Allee / Carl-Wery-Straße ist erforderlich.<br />

Wegen der hohen Auslastung des Straßennetzes in Neuperlach sind weitere Strukturzuwächse über den<br />

o.g. ersten Bauabschnitt am U/S-Bahnhof Neuperlach-Süd aus heutiger Sicht nicht möglich. Die weitere<br />

bauliche Entwicklung, die neben einem zweiten Bauabschnitt mit ca. 1,5 ha für Wohnungsbau und einer ca.<br />

1,2 ha großen Gemeinbedarfsfläche auch eine ca. 2,2 ha große Sondergebietsfläche für einen Fachmarkt<br />

berücksichtigt, setzt daher die Realisierung der Südanbindung Perlach voraus.<br />

6.4.KG.3_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.4 Perlach<br />

Kleingärten Nr. 3<br />

Weidener Straße nördlich, Unterhachinger Straße (neu) östlich<br />

Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Die Eigentümer des Flurstücks Nr. 706, Gemarkung Perlach, wenden sich gegen die Darstellung ihres<br />

Grundstücks als Kleingarten, da hier eine landwirtschaftliche Betriebsstelle bestehe, die der Familie den<br />

Lebensunterhalt sichere und diese Darstellung zudem einer privilegierten Nutzungsänderung nach § 35<br />

BauGB als Altersversorgung entgegenstehe.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird berücksichtigt.<br />

Die zukünftige Darstellung erfolgt entsprechend der tatsächlichen Nutzung als landwirtschaftliche Betriebsstelle.<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Allgemeine Grünfläche, Kleingärten<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Kleingärten<br />

Entwurf zur Billigung: Fläche für die Landwirtschaft<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Seite 51


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

s. Billigungsbeschluss<br />

6.4.LW.3_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.4 Perlach<br />

Fläche für Landwirtschaft Nr. 3<br />

Unterhachinger Straße westlich, Friedhof südlich<br />

Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Die Eigentümer des Flurstücks Nr. 711, Gemarkung Perlach wenden sich gegen die Darstellung ihres<br />

landwirtschaftlich genutzten Grundstücks mit den Planungszielen<br />

- als zukünftiges Landschaftsschutzgebiet,<br />

- als Ausgleichsfläche für Eingriffe in Natur und Landschaft,<br />

- als Erweiterung des Regionalen Grünzuges Gleißental / Hachinger Tal einer übergeordneten Grünbeziehung<br />

und einer Kleingartennutzung<br />

Sie weisen auf den voll erschlossenen ostseitigen Grundstücksbereich entlang der Unterhachinger Straße<br />

hin und auf den wertmindernden Eingriff in Teilflächen ihres Eigentums; in diesem Zusammenhang<br />

melden sie vorsorglich Schadensersatzansprüche an.<br />

Die Eigentümer bringen folgende Anregung ein:<br />

- Rückstufung der Kleingarten-Darstellung zu „Fläche für Landwirtschaft“,<br />

- ersatzlose Aufgabe eines Landschaftsschutzgebietes,<br />

- keine ökologische Ausgleichsbestimmung,<br />

- keine Veränderung des Verlaufs der Unterhachinger Straße.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird hinsichtlich der Darstellung von Kleingärten und Landwirtschaft berücksichtigt.<br />

Der Gesamtbereich wird künftig entsprechend der ausgeübten Nutzung als Fläche für die Landwirtschaft<br />

dargestellt. Die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet und Regionaler Grünzug sind nachrichtliche<br />

Übernahmen aus anderen gesetzlichen Regelungen (Naturschutzrecht, Regionalplan), die durch das<br />

Flächennutzungsplanverfahren nicht zu beeinflussen sind, für die allerdings eine Übernahmeverpflichtung<br />

besteht. Die überlagernde Signatur des Landschaftsplans als Übergeordnete Grünbeziehung und<br />

Fläche mit Nutzungsbeschränkungen sind folgerichtige Ergänzungen der fachlichen Vorgaben aus dem<br />

Regionalplan, die der besonderen Bedeutung dieser Freiflächen beim Südfriedhof insbesondere in<br />

stadtklimatischer Hinsicht gerecht werden.<br />

Die Verschwenkung der Unterhachinger Straße ist im Zusammenhang mit der geplanten Unterführung<br />

der Bahnlinie erforderlich.<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Fläche für Landwirtschaft, Kleingärten, Allgemeine Grünfläche,<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Fläche für Landwirtschaft, Kleingärten<br />

Entwurf zur Billigung: Fläche für Landwirtschaft<br />

Überlagernde Plandarstellungen: Nutzungsbeschränkung zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von<br />

Boden, Natur und Landschaft, Übergeordnete Grünbeziehung<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

s. Billigungsbeschluss<br />

6.4.LW.4_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.4 Perlach<br />

Landwirtschaftsfläche Nr. 4<br />

Östlich Carl-Wery-Straße<br />

Seite 52


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Eine Landschaftsbaufirma wendet sich gegen die Ausweisung einer Landwirtschaftsfläche und fordert<br />

die Darstellung eines Sondergebietes Einzelhandel, dabei verweisen sie:<br />

- auf die große existenzielle Bedeutung für den Bestand des Betriebes,<br />

- auf die Bedeutung der Arbeitsplätze,<br />

- auf den umfangreichen Schriftverkehr mit dem Planungsreferat und Herrn Oberbürgermeister hinsichtlich<br />

der Wiederaufnahme und Weiterführung der Verhandlungen einer Bauleitplanung zur Festsetzung<br />

des Sondergebietes,<br />

- darauf, dass für die Realisierung ihres Vorhabens eine überregionale Verkehrsanbindung in Form<br />

der „Südanbindung Perlach“, nicht erforderlich sei.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Das Betriebsgelände der Landschaftsbaufirma liegt in einem übergeordneten Grünzug, der die Regionalen<br />

Grünzüge Hachinger Bach / Gleißental und Ebersberger Forst verbindet. Der Grünzug gliedert die<br />

Stadtbezirke Neuperlach und Waldperlach und grenzt das Stadtgebiet gegenüber dem Siedlungsgebiet<br />

Neubiberg im südlichen Umland ab. Die bisher an diesem Standort ausgeübte Nutzung als Baumschule<br />

ist i.S. des BauGB § 35 im Außenbereich privilegiert.<br />

Die Landschaftsbaufirma beabsichtigt, auf einer Teilfläche der Baumschule an der Carl-Wery-Straße<br />

einen Bau- und Gartenfachmarkt mit insgesamt ca. 11.700 m² Verkaufsfläche anzusiedeln. Diese Nutzung<br />

ist im Außenbereich nicht mehr privilegiert.<br />

Gegen den geplanten Standort bestehen erhebliche Bedenken:<br />

- Eine Integration des geplanten Bau- und Gartenfachmarktes in den übergeordneten Grünzug wird<br />

nicht für möglich gehalten. Schon die Größe des Bauvolumens, die hohe Anzahl der benötigten<br />

Stellplätze sowie das äußere Erscheinungsbild (auffällige Fassadengestaltung, Leuchtreklamen,<br />

Fahnenschmuck u.a.) vergleichbarer Bau- und Gartenmärkte stehen dem entgegen.<br />

- Die siedlungsgliedernde Wirkung des übergeordneten Grünzuges wird deutlich gestört, insbesondere<br />

würde die gewünschte Zäsur zur Nachbargemeinde Neubiberg verschwinden.<br />

Für den Bereich entlang der Carl-Wery-Straße zwischen S/U-Bahnhof und Stadtrand wurden aufgrund<br />

des Grundsatzbeschlusses vom 23.07.2003 der Vollversammlung des Stadtrates zu Bau- und Gartenfachmärkten<br />

im Münchner Osten, in dem der Standort grundsätzlich für die Ansiedlung eines Bau- und<br />

Gartenfachmarktes als vertretbar erachtet wurde, neue Nutzungsstrukturen erarbeitet, die östlich der<br />

Straße eine höherwertige gewerbliche Entwicklung (einschließlich P+R-<strong>Anlage</strong>) und westlich eine<br />

Wohnbaufläche sowie Gemeinbedarf vorsehen.<br />

Basierend hierauf wird eine in die Gewerbefläche integrierte Sondergebietsfläche für einen Fachmarkt<br />

vorgesehen. Das Betriebsgelände der Landschaftsbaufirma wird als Ökologische Vorrangfläche dargestellt,<br />

und soll als Ausgleichsfläche für die Gesamtentwicklung herangezogen werden.<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Fläche für den Gartenbau<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Fläche für die Landwirtschaft<br />

Entwurf zur Billigung: Ökologische Vorrangfläche<br />

Überlagernde Plandarstellungen: Übergeordnete Grünbeziehung<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

s. Billigungsbeschluss<br />

6.4.MI.7________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.4 Perlach<br />

Mischgebiet Nr. 7<br />

Arnold-Sommerfeld-Straße, östlich<br />

Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Seite 53


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Die Eigentümer des betroffenen Bereiches schlagen vor, das Mischgebiet nach Osten über die geplante<br />

Verlängerung der Arnold-Sommerfeld-Straße in die Allgemeine Grünfläche bis zur Übergeordneten<br />

Grünbeziehung zu verlängern. Mit der Mischgebiets-Erweiterung würde eine Aufwertung des Gesamtgebietes<br />

erfolgen, da:<br />

- Grünverbindungen verstärkt in die Mischnutzungen geführt und dabei nur eine geringe Einschränkung<br />

der Allgemeinen Grünflächen entstünde,<br />

- Gewerbeflächen entlang der S-Bahn die Wohnbereiche abschirmen,<br />

- insgesamt relativ hochwertige Wohnquartiere mit<br />

- einem klaren, ablesbaren Ortsrand entstehen könnten.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Ziel der Darstellung bleibt die langfristige Sicherung einer ausgewogenen Nutzung von Bau- und Freiflächen.<br />

Eine Erweiterung der Mischgebietsfläche in die Allgemeine Grünfläche würde einen Eingriff in das<br />

Grün- und Freiflächenkonzept darstellen.<br />

6.4.MK.1, 6.4.MK.3 - 6.4.MK.6_________________________________________________________<br />

Gebiet 6.4 Perlach<br />

Kerngebiet Nr. 1, 3 - 6<br />

Kerngebiet im Bereich Neuperlach<br />

Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Ein Bürger regt an die Darstellung eines Kerngebiets in eine Mischgebietsnutzung umzuwandeln, da es<br />

sich hier um keine ausgeübte spezifische Kerngebietsnutzung handelt.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Die ausgeübte Nutzung entspricht in diesen Bereichen der eines Kerngebietes nach § 7 BauNVO mit<br />

vorwiegend Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäuden sowie Einzelhandelsbetrieben. Die Darstellung<br />

eines Mischgebietes kommt aufgrund des geringen Wohnanteils nicht in Betracht.<br />

6.4.OEKO.2_______________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.4 Perlach<br />

Ökologische Vorrangfläche Nr. 2<br />

Alexisweg, Gerstäckerstraße<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Allgemeine Grünfläche<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Ökologische Vorrangfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Ökologische Vorrangfläche<br />

Überlagernde Plandarstellungen: Übergeordnete Grünbeziehung<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Die Fläche ist als schützenswertes Biotop (Biotopnummer M-621) kartiert und wird deshalb als Ökologische<br />

Vorrangfläche dargestellt.<br />

6.4.OEKO.3_______________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.4 Perlach<br />

Ökologische Vorrangfläche Nr. 3<br />

Oskar-Maria-Graf-Ring östlich<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Seite 54


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Allgemeine Grünfläche<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Ökologische Vorrangfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Ökologische Vorrangfläche<br />

Überlagernde Plandarstellungen: Übergeordnete Grünbeziehung<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Die Fläche ist als schützenswertes Biotop (Biotopnummer M-214) kartiert und wird deshalb als Ökologische<br />

Vorrangfläche dargestellt.<br />

6.4.OEKO.4_______________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.4 Perlach<br />

Ökologische Vorrangfläche Nr. 4<br />

Hochspannungstrasse im Truderinger Wald<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Waldfläche<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Ökologische Vorrangfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Ökologische Vorrangfläche<br />

Überlagernde Plandarstellungen: Übergeordnete Grünbeziehung<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Bei den Flächen in der Hochspannungstrasse handelt es sich in erster Linie um Altgrasfluren mit seltenen<br />

Resten der Perlacher Heide. Sie stellen ein wichtiges ökologisches Strukturelement innerhalb des Truderinger<br />

Waldes sowie Biotopvernetzungsband zum Außenraum dar. Sie sind in Teilbereichen als schützenswertes<br />

Biotop (Biotopnummer M-215) bzw. als Ökoflächen kartiert. Aufgrund der hohen naturschutzfachlichen<br />

Wertigkeit wird der gesamte Bereich als Ökologische Vorrangfläche dargestellt.<br />

6.4.OEKO.5_______________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.4 Perlach<br />

Ökologische Vorrangfläche Nr. 5<br />

Im Gefilde westlich<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Allgemeine Grünfläche<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Ökologische Vorrangfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Ökologische Vorrangfläche<br />

Überlagernde Plandarstellungen: Übergeordnete Grünbeziehung im westlichen Bereich<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Die Fläche wird im Arten- und Biotopschutz-Programm München als insbesondere faunistisch bedeutsamer<br />

Biotop ausgewiesen und wird deshalb im FNP als Ökologische Vorrangfläche dargestellt.<br />

6.4.OEKO.6_______________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.4 Perlach<br />

Ökologische Vorrangfläche Nr. 6<br />

Unterbiberger Straße westlich, Weidener Straße nördlich<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Allgemeine Grünfläche<br />

Seite 55


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Ökologische Vorrangfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Ökologische Vorrangfläche<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Der Bereich, am Hachinger Bach gelegen, ist als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt und Teil des wichtigen<br />

Gewässervernetzungsbandes entlang des Baches. Aufgrund der hohen naturschutzfachlichen Bedeutung<br />

erfolgt die Darstellung als Ökologische Vorrangfläche.<br />

6.4.OEKO.7_______________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.4 Perlach<br />

Ökologische Vorrangfläche Nr. 7<br />

Kiesgrube Roth und Umgebung<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

Das Bayerische Forstamt bittet, diejenigen Teilflächen in der ehemaligen Kiesgrube Roth, die zusammenhängend<br />

mit Waldbäumen bestockt und damit zu Wald i.S. des BayWaldG geworden sind, als Wald<br />

darzustellen.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Der stillgelegten Kiesgrube kommt entsprechend dem Arten- und Biotopschutzprogramm München<br />

(ABSP München) eine „überregionale Bedeutung“ zu (Biotopnummer M-241). Es konnten dort seltene<br />

trockenheitsliebende Tierarten der Roten Liste nachgewiesen werden. Im Gegensatz zu dem überwiegend<br />

noch monostrukturierten Fichtenwald im Umfeld wird die naturschutzfachlich sehr wertvolle Kiesgrube<br />

als Ökologische Vorrangfläche dargestellt.<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Allgemeine Grünfläche, Wald<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Ökologische Vorrangfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Ökologische Vorrangfläche, Wald<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

s. Billigungsbeschluss<br />

6.4.OEKO.8_______________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.4 Perlach<br />

Ökologische Vorrangfläche Nr. 8<br />

Putzbrunner Straße nördlich<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

Das Bayerische Forstamt bittet um Darstellung als Waldfläche, da sie im Sinne des BayWaldG Wald seien.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Die Fläche ist als schützenswertes Biotop (Biotopnummer M-239.01) kartiert und wird deshalb als Ökologische<br />

Vorrangfläche dargestellt.<br />

Seite 56


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Waldfläche<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Ökologische Vorrangfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Ökologische Vorrangfläche<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

s. Billigungsbeschluss<br />

6.4.OEKO.9_______________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.4 Perlach<br />

Ökologische Vorrangfläche Nr. 9<br />

Unterbiberger Straße westlich<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Allgemeine Grünfläche und Gewerbegebiet<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Ökologische Vorrangfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Ökologische Vorrangfläche<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Der Bereich, am Hachinger Bach gelegen, ist als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt und Teil des wichtigen<br />

Gewässervernetzungsbandes entlang des Baches. Aufgrund der hohen naturschutzfachlichen Bedeutung<br />

erfolgt die Darstellung als Ökologische Vorrangfläche.<br />

6.4.OEKO.10_____________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.4 Perlach<br />

Ökologische Vorrangfläche Nr. 10<br />

Putzbrunner Straße nördlich<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Sportanlage, Allgemeine Grünfläche<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Sportanlage, Ökologische Vorrangfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Sportanlage, Ökologische Vorrangfläche<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Der Bereich dient als Vernetzungsband entlang der Putzbrunnerstraße und ist teilweise als Landschaftsbestandteil<br />

festgesetzt. Aufgrund der naturschutzfachlichen Bedeutung erfolgt die Darstellung als Ökologische<br />

Vorrangfläche. Die Abgrenzung der Sportfläche wird an die Realnutzung angepasst.<br />

6.4.OEKO.11_____________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.4 Perlach<br />

Ökologische Vorrangfläche Nr. 11<br />

Im Gefilde östlich<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Allgemeine Grünfläche<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Ökologische Vorrangfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Ökologische Vorrangfläche<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Seite 57


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Die Fläche ist als Landschaftsbestandteil festgesetzt. Aufgrund der hohen naturschutzfachlichen Bedeutung<br />

erfolgt die Darstellung als Ökologische Vorrangfläche.<br />

6.4.S.2______________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.4 Perlach<br />

Gemeinbedarf Sicherheit Nr. 2<br />

Otto-Hahn-Ring (nördlich)<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Gemeinbedarf Sicherheit<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Gemeinbedarf Sicherheit<br />

Entwurf zur Billigung: Gewerbegebiet<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Aufgrund der aktuellen Bedarfsermittlung an dieser Stelle kann die Gemeinbedarfsfläche reduziert werden.<br />

Die im Privatbesitz befindliche Fläche im östlichen Bereich wird daher dem südlich angrenzenden Gewerbegebiet<br />

zugeschlagen.<br />

6.4.SOBV.1_______________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.4 Perlach<br />

Sondergebiet Brauereiverlagerung Nr. 1<br />

Unterhachinger Straße / Stadtgrenze<br />

Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Ein Bürger erhebt Einspruch gegen die geplante Brauereiverlagerung, da diese folgende unerwünschte<br />

Implikationen hätte:<br />

- Verschlechterung der Wohnsituation in umliegenden Wohngebieten,<br />

- unnötige Kosten durch Klagen bezüglich Wohnwertminderung,<br />

- unnötige Kosten durch Veränderung der bestehenden Straßeninfrastruktur,<br />

- Erhöhung des Verkehrsaufkommens.<br />

Als akzeptabel sieht er eine Situierung der Brauereifläche näher zur BAB 8, damit keine<br />

verkehrlichen Veränderungen notwendig werden.<br />

Mehrere Bürger sehen einen Verfahrensmangel durch einen vorweg bestimmten Planungsinhalt ohne<br />

vorherige offene Abwägung, und sind der Ansicht, dass die Stadt hier nicht neutral ein Planungsziel verfolge,<br />

sondern kommerzielle, vorher vertragsbestimmte Inhalte.<br />

Sie lehnen eine Brauerei in Solitärlage als planerischen Fremdkörper in Lage, Umfang und Nutzungsart<br />

ab, da:<br />

- negative ökologische Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten seien,<br />

- die Brauerei in isolierter planerischer Konfliktlage stünde,<br />

- eine Verlagerung der Unterhachinger Straße südlich der Weidener Straße zu Lasten des Regionalen<br />

Grünzuges Hachinger Tal entbehrlich wäre.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Die Anregungen werden nicht berücksichtigt.<br />

Im Süden von Perlach, an der Gemarkungsgrenze zu Neubiberg, enthält der Planentwurf eine Fläche<br />

”Sondergebiet Brauereiverlagerung. Anlässlich der damaligen Verlagerungsabsichten einer Münchner<br />

Seite 58


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Brauerei wurde hier im Jahre 1985 ein Raumordnungsverfahren eingeleitet. Dieses im Jahre 1987 fortgesetzte<br />

Verfahren kommt zu dem Ergebnis, dass der Standort grundsätzlich für die beabsichtigte Nutzung<br />

geeignet ist. Wesentliche Maßgaben im Verfahren waren:<br />

- eine ausreichende Berücksichtigung des Regionalen Grünzugs westlich des Geländes<br />

- eine Verbesserung der Erschließung des Geländes durch direkte Anbindung an die Autobahn<br />

BAB 8 München-Salzburg vor Aufnahme des Betriebes<br />

- evtl. Anschluss an das öffentliche Eisenbahnnetz<br />

- Festlegung von gestalterischen Maßnahmen und Nachweis der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen<br />

in einem Bebauungsplan bzw. der Baugenehmigung.<br />

Hierzu wird das im geltenden Flächennutzungsplan enthaltene Gewerbegebiet umgewidmet und nach<br />

Westen erweitert. Der Gesamtbereich des geplanten Brauereistandortes erstreckt sich weiter nach Süden<br />

auf das Gebiet der Nachbargemeinde. Deshalb erfolgt die Flächennutzungsplanung in enger Abstimmung<br />

zwischen München und Neubiberg. Wesentliche Voraussetzung für das Projekt ist allerdings<br />

die neu zu erstellende Verkehrserschließung über die geplante Südanbindung Perlach mit Anschluss an<br />

die Autobahn München-Salzburg.<br />

Der Standort ist grundsätzlich, auch aufgrund der bisherigen Darstellung im Flächennutzungsplan als<br />

Gewerbegebiet, für die beabsichtigte Nutzung als Brauereistandort geeignet. Eine Erschließung kann<br />

nach Verschwenkung der Unterhachinger Straße, die im Zusammenhang mit der geplanten Bahnunterführung<br />

erforderlich wird, über einen Anschluss an die BAB 8 München - Salzburg erfolgen. Eine Erhöhung<br />

des Verkehrsaufkommens in den nordöstlich gelegenen Wohngebieten ist daher nicht zu befürchten.<br />

Hinsichtlich des Immissionsschutzes der Wohngebiete sind entsprechende Auflagen an die Projektplanung<br />

zu berücksichtigen.<br />

Negative Auswirkungen auf den westlich verlaufenden Regionalen Grünzug sind aufgrund der Begrenzung<br />

des Baugebietes und die Festsetzung entsprechender Ausgleichsmaßnahmen im Zuge des weiteren<br />

Bauleitplanverfahrens nicht zu erwarten.<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Gewerbegebiet, Allgemeine Grünfläche, Landwirtschaft<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Sondergebiet Brauereiverlagerung, Allgemeine Grünfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Sondergebiet Brauereiverlagerung, Allgemeine Grünfläche<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

s. Billigungsbeschluss<br />

6.4. SPOR.5______________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.4 Perlach<br />

Sportanlage Nr. 5<br />

Ständlerstraße südlich, Hofangerstraße östlich<br />

Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

18 Eigentümer / Bewohner der Anwesen Hofangerstraße 197 bis 211, Gemarkung Perlach, wenden sich<br />

gegen die Erweiterung der Sportanlage nach Westen und damit gegen die Überplanung ihrer privaten<br />

Grundstücke. Eine Einbeziehung der zum Grossteil bebauten Grundstücke in die Sportanlage würde<br />

u.a. für die Bewohner eine unzumutbar Lärmbelastung bedeuten.<br />

Des Weiteren wird auf den Bebauungsplan Nr. 57 z (rechtsverbindlich seit 1972) und den Bebauungsplanentwurf<br />

vom 27.06.1990, der eine Grundstücksabtretung und Baurechtregelung vorsieht, hingewiesen.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Die Anregungen werden berücksichtigt.<br />

Die Nutzung als Reines Wohngebiet ist entsprechend dem Bestand dargestellt. Der Bereich entlang des<br />

ehemaligen Hachinger Bachs wird als Allgemeine Grünfläche, östlich anschließend als Sportfläche dargestellt.<br />

Der Bebauungsplanentwurf wurde wegen fehlender Mitwirkung der Grundeigentümer nicht weitergeführt,<br />

somit hat der Bebauungsplan Nr. 57 z weiterhin Gültigkeit.<br />

Seite 59


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Sportanlage<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Sportanlage<br />

Entwurf zur Billigung: Reines Wohngebiet, Allgemeine Grünfläche<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

s. Billigungsbeschluss<br />

6.4.WA.1_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.4 Perlach<br />

Allgemeines Wohngebiet Nr. 1<br />

Heinrich-Wieland-Straße südlich<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Allgemeine Grünfläche<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Allgemeines Wohngebiet<br />

Entwurf zur Billigung: Allgemeines Wohngebiet<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Die Darstellung erfolgt entsprechend der ausgeübten Nutzung.<br />

6.4.WA.16_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.4 Perlach<br />

Allgemeines Wohngebiet Nr. 16<br />

Südlich Putzbrunner Straße, westlich Carl-Wery-Straße<br />

Beteiligung der Träger nach § 4 Abs. BauGB<br />

Das Staatliche Hochbauamt München II fordert die Einbeziehung eines städtischen Grundstückes westlich<br />

der Verhoevenstraße in die Gemeinbedarfsfläche Erziehung um die notwendigen Erweiterungsflächen<br />

für die benachbarte Europäische Schule zu sichern.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird berücksichtigt.<br />

Das Gelände wird nicht für die geplante Postverteilstelle benötigt und steht somit der Erweiterung der<br />

Europäischen Schule zur Verfügung.<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Allgemeines Wohngebiet, Reines Wohngebiet<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Allgemeines Wohngebiet<br />

Entwurf zur Billigung: Allgemeines Wohngebiet, Gemeinbedarf Erziehung<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

s. Billigungsbeschluss<br />

6.4.WR.35________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.4 Perlach<br />

Reines Wohngebiet Nr. 35<br />

Im Gefilde, westlich<br />

Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Seite 60


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Mehrere Bürgerinnen und Bürger fordern eine Reduzierung des Neubaugebietes „Im Gefilde“, sowie keine<br />

Anbindung dieses Neubaugebietes an die Putzbrunner Straße.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Die Anregungen werden nicht berücksichtigt.<br />

Die angeführte Fläche ist bereits im geltenden Flächennutzungsplan als Reines Wohngebiet ausgewiesen.<br />

Mit Beschluss vom 20.09.1999 hat der Stadtrat den Bebauungsplan Nr. 1245 als Satzung beschlossen,<br />

und in diesem Rahmen über die eingegangenen Anregungen entschieden.<br />

Seite 61


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

6.5. Trudering<br />

6.5.AG.5_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.5 Trudering<br />

Allgemeine Grünfläche Nr. 5<br />

Nördlich Wasserburger Landstraße - südlich Stadtgrenze<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Reines Wohngebiet<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Allgemeine Grünfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Allgemeine Grünfläche<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Die städtische Fläche östlich Rotkehlchenweg- westlich Häherweg - nördlich Adlerstraße wird von Reinem<br />

Wohngebiet in Allgemeine Grünfläche entsprechend der Realnutzung umgewidmet.<br />

6.5.AG.8________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.5 Trudering<br />

Allgemeine Grünfläche Nr. 8<br />

Westlich Bajuwarenstraße, südlich Unnützstraße<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Allgemeines Wohngebiet, Reines Wohngebiet<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Allgemeine Grünfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Allgemeine Grünfläche, Gemeinbedarf Erziehung<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Die städtischen Grundstücke nehmen eine wichtige Erholungs- und Freizeitfunktion für die umgebenden<br />

Wohnviertel ein und werden derzeit bereits entsprechend genutzt. Daher sollen sie zukünftig als Allgemeine<br />

Grünfläche dargestellt werden.<br />

Die an der Unnützstraße 28 vorhandene Kindertagesstätte wird als Gemeinbedarfsfläche Erziehung dargestellt.<br />

6.5.AG.10_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.5 Trudering<br />

Allgemeine Grünfläche Nr. 10<br />

Nördlich Sulzweg<br />

Beteiligung des Bezirksausschusses<br />

Der Bezirkausschuss 15 sowie ein Bürger merken an, dass der Großteil der im Planentwurf zum § 3 (1)-<br />

Verfahren dargestellten Grünfläche bereits baulich genutzt sei, eine Darstellung als Grünfläche daher<br />

sinnlos sei. Allerdings solle eine noch nicht bebaute Parzelle in dieser Grünfläche als Spielplatz umgewidmet<br />

werden, um dem gravierenden Mangel an öffentlichen Spielplätzen in diesem Quartier Rechnung<br />

zu tragen.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Seite 62


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Anregung wird nach Maßgabe nachstehender Begründung berücksichtigt.<br />

Die Darstellung einer Allgemeinen Grünfläche im Bereich bebauter Grundstücke im Planentwurf zum § 3 (1)<br />

- Verfahren beruht auf einem Übertragungsfehler. Mittlerweile sind auch die nach § 34 BauGB zu beurteilenden<br />

Baulücken geschlossen, bzw. es wurden Baugenehmigungen erteilt, so dass eine Widmung als Spielplatz<br />

nicht mehr möglich ist.<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Reines Wohngebiet, Allgemeines Wohngebiet<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Allgemeine Grünfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Reines Wohngebiet, Allgemeines Wohngebiet<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

s. Billigungsbeschluss<br />

6.5.BAHN.1_______________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.5 Trudering<br />

Bahnfläche Nr. 1<br />

Truderinger Bahnhof<br />

Beteiligung des Bezirksausschusses<br />

Der Bezirkausschuss 15 sowie ein Bürger regen an, die Flächen auf der Südseite des Truderinger<br />

Bahnhofs als Kerngebiet auszuweisen.<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

Die Eisenbahnimmobilien Management GmbH bittet um Darstellung eines Grundstücks im Bereich des<br />

Truderinger Bahnhofes als Mischgebiet oder Gewerbefläche, da sich die nicht mehr bahnnotwendigen<br />

Grundstücksteile aufgrund der hohen Erschließungsgunst für eine städtebauliche Entwicklung eignen.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt.<br />

Die nicht mehr bahnbetrieblich genutzten und zwischenzeitlich entwidmeten Flächen werden entsprechend<br />

der bereits ausgeübten Nutzung bzw. ihrer Lagegunst als Gewerbe- bzw. Mischgebiet dargestellt.<br />

Der Bahnhofsbereich selbst bleibt unverändert.<br />

Eine Kerngebietsfläche wird südlich der Truderinger Straße entwickelt.<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Bahnfläche<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Bahnfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Gewerbegebiet, Mischgebiet, Bahnfläche<br />

Überlagernde Plandarstellungen: Übergeordnete Grünbeziehung<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

s. Billigungsbeschluss<br />

6.5.GE.3_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.5 Trudering<br />

Gewerbegebiet Nr. 3<br />

Nördlich Wasserburger Landstraße, östlich Schwablhofstraße<br />

Seite 63


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Gewerbegebiet<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Gewerbegebiet<br />

Entwurf zur Billigung: Sondergebiet Fachmarkt<br />

Überlagernde Plandarstellungen: Vorrangige Maßnahmen zur Verbesserung der Grünausstattung<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Im Rahmen des Grundsatzbeschlusses vom 23.07.2003 der Vollversammlung des Stadtrates zu Bau-<br />

und Gartenfachmärkten im Münchner Osten wurde die Eignung des Gewerbegebietes östlich der<br />

Schwablhofstraße für die Ansiedlung eines Bau- und Gartenfachmarktes festgestellt. Zusammen mit<br />

dem bestehenden Baustoffmarkt wird an diesem Standort eine Gesamtverkaufsfläche von ca. 14.000 m²<br />

als verträglich angesehen.<br />

Eine Abschätzung des möglichen Verkehrsaufkommens bei einer Beschränkung der Verkaufsfläche ergab<br />

zusammen mit einem Vergleich der vorhandenen Verkehrsbelastung der Wasserburger Landstraße,<br />

dass eine Abwicklung des Verkehrs möglich sein müsste. Berücksichtigt wurde dabei auch, dass gerade<br />

entlang dieser Einfallstraße schon Baumärkte mit einem vorhandenen Verkehrsaufkommen (= Teil des<br />

Grundverkehrs) bestehen, und daher nicht der gesamte Verkehr des neuen Standortes als Neuverkehr<br />

betrachtet werden muss, sondern von Mehrfachbesuchen, sog. Wegeketten, ausgegangen werden<br />

kann.<br />

Der Standort ist nach einer vorläufigen Überprüfung der Schutzgüter für die beabsichtigte Ansiedlung eines<br />

Baumarktes geeignet, wobei entlang der Schwablhofstraße (östlich) ein ca. 40 m breiter Grünstreifen<br />

als Teil einer übergeordneten Grünbeziehung dargestellt wird. Diese Fläche hat sowohl hinsichtlich<br />

der biotischen Vernetzung (Fauna und Flora) als auch in ihrer klimatischen Wirkung Bedeutung.<br />

6.5.LW.1_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.5 Trudering<br />

Fläche für Landwirtschaft Nr. 1<br />

Wasserburger Landstraße nördlich<br />

Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Der Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V. erhebt Einspruch gegen die Ausweisung<br />

der in ihrem Besitz befindlichen Fläche als Fläche für Landwirtschaft.<br />

Der Verband ist der Meinung, dass mit den Vorgaben „Reines Wohngebiet“ im Westen anschließend<br />

und „Gewerbegebiet“ im Osten zusammen mit dem südlich angrenzenden Grundstück der Landeshauptstadt<br />

München eine Gewerbegebiet-Nutzung sinnvoll sei. Vor allem im Hinblick auf die im Umfeld in<br />

reichlichem Ausmaß bestehenden Grünflächen erscheine eine Ausweisung als Gewerbefläche als ein<br />

homogener Baustein zu einer städtebaulichen stimmigen Abfolge an der Wasserburger Landstraße<br />

sinnvoll.<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

Nach Auffassung der DBImm dienen die in die Landwirtschaftsfläche einbezogenen Bahnflächen östlich<br />

des Reinen Wohngebiets der Erschließung und sollen ebenfalls als Reines Wohngebiet dargestellt werden.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Die Anregungen werden nicht berücksichtigt.<br />

Die zukünftige Nutzung der Flächen wird derzeit im Rahmen einer Strukturplanung überprüft.<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Fläche für Landwirtschaft<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Fläche für Landwirtschaft<br />

Entwurf zur Billigung: von der Aktualisierung ausgenommen<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Seite 64


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

s. Billigungsbeschluss<br />

6.5.MI.3_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.5 Trudering<br />

Mischgebiet Nr. 3<br />

Teilfläche nördlich Wasserburger Landstraße - westlich Max-Rothschild-Straße<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Allgemeine Grünfläche<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Mischgebiet<br />

Entwurf zur Billigung: Mischgebiet<br />

Überlagernde Plandarstellungen: Maßnahmen zur Verbesserung der Grünausstattung<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Entsprechend den Planungszielen der am 19.04.1989 vom Stadtrat beschlossenen Rahmenplanung Ortskern<br />

Trudering soll die Fläche einer baulichen Nutzung zugeführt werden, um damit eine sinnvolle Arrondierung<br />

des Ortskern Trudering herbeizuführen. die ursprünglich vorgesehene Grünfläche wäre zudem einem<br />

erheblichen Verkehrslärm ausgesetzt gewesen, die zu einer wesentlichen Minderung des Erholungswerts<br />

geführt hätte.<br />

6.5.OEKO.2_______________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.5 Trudering<br />

Ökologische Vorrangfläche Nr.2<br />

Von-Erckert-Platz<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Reines Wohngebiet, Allgemeine Grünfläche<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Ökologische Vorrangfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Ökologische Vorrangfläche<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Die Fläche ist als Landschaftsbestandteil festgesetzt. Aufgrund der hohen naturschutzfachlichen Bedeutung<br />

erfolgt die Darstellung als Ökologische Vorrangfläche.<br />

6.5.OEKO.4_______________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.5 Trudering<br />

Ökologische Vorrangfläche Nr. 4<br />

Südlich Turnerstraße<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Reines Wohngebiet<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Ökologische Vorrangfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Ökologische Vorrangfläche<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Die Fläche wird aufgrund ihrer hohen naturschutzfachlichen Wertigkeit in Ökologische Vorrangfläche<br />

umgewidmet. Für den wertvollen Biotop (Biotopnummer M-341) wurde ein Baurechtsverzicht erwirkt.<br />

6.5.OEKO.6_______________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.5 Trudering<br />

Ökologische Vorrangfläche Nr. 6<br />

Seite 65


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Westl. Am Eulenhorst<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Waldfläche<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Ökologische Vorrangfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Ökologische Vorrangfläche<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Die Waldfläche (Teilfläche aus Fl.Nr.528/2, Gem. Trudering) westlich Am Eulenhorst ist als Landschaftsbestandteil<br />

festgesetzt und wird aufgrund der hohen naturschutzfachlichen Wertigkeit in ökologische Vorrangfläche<br />

umgewidmet.<br />

6.5.OEKO.7_______________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.5 Trudering<br />

Ökologische Vorrangfläche Nr. 7<br />

Am Hochacker<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Reines Wohngebiet<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Ökologische Vorrangfläche, Reines Wohngebiet<br />

Entwurf zur Billigung: Ökologische Vorrangfläche<br />

Überlagernde Plandarstellungen: l<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Die Kernflächen des Biotop Nr. M-218 „Am Hochacker“ sind bereits seit dem 17.03.1993 als Landschaftsbestandteil<br />

unter Schutz gestellt. Für die von der Unterschutzstellung ausgenommenen Teilflächen der Fl.-Nr.<br />

558 und 559 Gemarkung Trudering eingeleitete Bebauungsplanverfahren wurde am 24.02.2002 eingestellt.<br />

Die beiden Teilflächen sind nun ebenfalls als Landschaftsbestandteil festgesetzt. Aufgrund der Schutzwürdigkeit<br />

und der Unterschutzstellung als Landschaftsbestandteil wird der gesamte Bereich zukünftig als Ökologische<br />

Vorrangfläche dargestellt.<br />

6.5.OEKO.8_______________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.5 Trudering<br />

Ökologische Vorrangfläche Nr. 8<br />

Östlich Friedrich-Creuzer-Straße<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

Das Bayerische Forstamt bittet um Darstellung der Teilflächen, die innerhalb des Bannwaldes liegen, als<br />

Wald.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Aufgrund der Schutzwürdigkeit und der Unterschutzstellung als Landschaftsbestandteil wird der Bereich<br />

als Ökologische Vorrangfläche dargestellt.<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Allgemeine Grünfläche, Wald<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Ökologische Vorrangfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Ökologische Vorrangfläche, Wald<br />

Überlagernde Plandarstellungen: Übergeordnete Grünbeziehung<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Seite 66


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

s. Billigungsbeschluss<br />

6.5.OEKO.9_______________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.5 Trudering<br />

Ökologische Vorrangfläche Nr. 9<br />

Am Vogelsang, östlich<br />

Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Ein Grundeigentümer erhebt Einspruch gegen die Darstellung seiner Grundstücke als Ökologische Vorrangfläche,<br />

da diese seit ca. 10 Jahren bebaut sind.<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Reines Wohngebiet<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Ökologische Vorrangfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Reines Wohngebiet<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird berücksichtigt.<br />

Die Darstellung als Reines Wohngebiet bleibt bestehen.<br />

6.5.OEKO.10______________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.5 Trudering<br />

Ökologische Vorrangfläche Nr. 10<br />

Friesplatz<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Allgemeine Grünfläche<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Ökologische Vorrangfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Ökologische Vorrangfläche<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Die städtische Fläche ist als schützenswertes Biotop (Biotopnummer M-217) kartiert und wird aufgrund ihrer<br />

ökologischen Wertigkeit zukünftig als Ökologische Vorrangfläche dargestellt.<br />

6.5.OEKO.11______________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.5 Trudering<br />

Ökologische Vorrangfläche Nr. 11<br />

Östlich und westlich Fauststraße<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Waldfläche<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Ökologische Vorrangfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Ökologische Vorrangfläche<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Seite 67


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Die Flächen östlich und westlich der Fauststraße sind als schützenswerte Biotope (Biotopnummer M-215)<br />

kartiert und werden wegen ihrer hohen naturschutzfachlichen Wertigkeit in Ökologische Vorrangflächen dargestellt.<br />

6.5.SPOR.2_______________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.5 Trudering<br />

Sportanlage Nr. 2<br />

Wasserburger Landstraße nördlich<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Sportanlage<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Sportanlage<br />

Entwurf zur Billigung: Sportanlage<br />

Überlagernde Plandarstellungen: Flächen mit Nutzungsbeschränkungen zum Schutz, zur Pflege und<br />

Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Die östliche, mit großen Baumexemplaren bestandene Teilfläche ist als schützenswertes Biotop (Biotopnummer<br />

M-546) kartiert, wird jedoch seit Jahren als Sportfläche bzw. Kinderspielbereich genutzt. Um beide<br />

Belange zu berücksichtigen, wird dieser Bereichs der Sportfläche mit der Überlagerung Flächen mit Nutzungsbeschränkungen<br />

zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt.<br />

6.5.WA_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.5 Trudering<br />

Allgemeine Wohngebiete<br />

in Trudering<br />

Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Ein Bürger regt an, die Reinen Wohngebiete entlang der B304 (Wasserburger Landstraße) in Allgemeine<br />

Wohngebiet umzubenennen sowie zu prüfen, ob die derzeit als Reine Wohngebiete genutzten Allgemeinen<br />

Wohngebiete innerhalb Waldtruderings, der Gartenstadt und Neutruderings in Reine Wohngebiete<br />

umgewidmet werden können.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird berücksichtigt.<br />

Die Abgrenzungen der Reinen bzw. Allgemeinen Wohngebiete wurden nochmals überprüft und entsprechend<br />

der feststellbaren Realnutzung angepasst (s. auch 6.5.WA.16 und 6.5.WA.18).<br />

6.5.WA.9_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.5 Trudering<br />

Allgemeines Wohngebiet Nr. 9<br />

Östlich Bajuwaren-, nördlich St.-Augustinus-Straße<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Allgemeine Grünfläche<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Allgemeines Wohngebiet<br />

Entwurf zur Billigung: Allgemeines Wohngebiet<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Das Baugebiet wird im Bereich des Grünzuges entlang der Bernhard-Mayer-Straße an die reale Größe<br />

angepasst<br />

Seite 68


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

6.5.WA.10_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.5 Trudering<br />

Allgemeines Wohngebiet Nr. 10<br />

Wasserburger Landstraße nördlich, Drosselweg östlich<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Kerngebiet<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Allgemeines Wohngebiet<br />

Entwurf zur Billigung: Allgemeines Wohngebiet<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Der Bereich westlich des Rotkehlchenweges wird aufgrund der Realnutzung dem angrenzenden Allgemeinen<br />

Wohngebiet zugeordnet.<br />

6.5.WA.16_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.5 Trudering<br />

Allgemeines Wohngebiet Nr. 16<br />

Nördl. Wasserburger Landstraße- östlich Häherweg<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Reines Wohngebiet<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Allgemeines Wohngebiet<br />

Entwurf zur Billigung: Allgemeines Wohngebiet<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Aufgrund der vorhandenen Nutzungsmischung entlang der Wasserburger Landstraße wird der Bereich<br />

in Allgemeines Wohngebiet umgewidmet.<br />

6.5.WA.18_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.5 Trudering<br />

Allgemeines Wohngebiet Nr. 18<br />

Südlich Wasserburger Landstraße<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Reines Wohngebiet<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Allgemeines Wohngebiet<br />

Entwurf zur Billigung: Allgemeines Wohngebiet<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Aufgrund der vorhandenen Nutzungsmischung entlang der Wasserburger Landstraße wird der Bereich<br />

in Allgemeines Wohngebiet umgewidmet.<br />

6.5.WALD.1_______________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.5 Trudering<br />

Seite 69


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Waldfläche Nr. 1<br />

Südlich Turnerstraße<br />

Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Ein Landwirt mit Wirtschaftsflächen im Bereich südlich Ottilienstraße, westlich Am Hochacker regt die<br />

Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft an.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Mit der Darstellung Waldfläche wird an dem mittel- bis langfristigen Ziel festgehalten, in diesem Bereich<br />

das Landschaftsschutzgebiet des Truderinger Waldes zu erweitern. Eine landwirtschaftliche Nutzung ist<br />

schon aufgrund der angrenzenden Siedlungsentwicklung auf Dauer nicht mehr sinnvoll. Die derzeit ausgeübte<br />

Nutzung wird durch die geplante Darstellung im Flächennutzungsplan nicht beeinträchtigt.<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Waldfläche, Ver- und Entsorgungsfläche<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Waldfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Waldfläche<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Aufgrund seiner untergeordneten Bedeutung wird auf die gesonderte Darstellung des Wasserwerkes<br />

Trudering verzichtet.<br />

6.5.WR.4_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.5 Trudering<br />

Reines Wohngebiet Nr. 4<br />

Kreillerstraße südlich bis St.-Augustinus-Straße nördlich<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Allgemeine Grünfläche<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Reines Wohngebiet<br />

Entwurf zur Billigung: Reines Wohngebiet<br />

Überlagernde Plandarstellungen: Übergeordnete Grünverbindung<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Das Baugebiet wird im Bereich des Grünzuges entlang des Gnadenwaldplatzes an die reale Größe angepasst.<br />

6.5.WR.5_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.5 Trudering<br />

Reines Wohngebiet Nr. 5<br />

Westl. Damaschkestraße, südlich Waldstraße, Spieljochstraße nördlich<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Allgemeine Grünfläche<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Reines Wohngebiet<br />

Entwurf zur Billigung: Reines Wohngebiet<br />

Überlagernde Plandarstellungen: Übergeordnete Grünbeziehung<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Das Baugebiet wird im Bereich des Grünzuges entlang der Rofanstraße zwischen Waldstraße südlich<br />

und Spieljochstraße nördlich an die reale Größe angepasst.<br />

Seite 70


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

6.5.WR.8_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.5 Trudering<br />

Reines Wohngebiet Nr. 8<br />

Östlich Friedenspromenade<br />

Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Ein Bürger aus Trudering bemängelt die Darstellung des Neubaugebietes an der Friedenspromenade im<br />

Flächennutzungsplan, die keine Grünfläche berücksichtigt, wie dies z.B. im Baugebiet zwischen Bajuwaren-<br />

und Säntisstraße der Fall ist.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes werden lediglich die bedeutsamen Grünflächen südöstlich<br />

und südwestlich des Neubaugebietes dargestellt. Die kleinteiligen internen Grünflächen werden durch<br />

Bebauungsplan gesichert.<br />

6.5.WR.17_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.5 Trudering<br />

Reines Wohngebiet Nr. 17<br />

Friesplatz nordwestlich, Friedrich-Creuzer-Straße östlich<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Allgemeine Grünfläche<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Reines Wohngebiet<br />

Entwurf zur Billigung: Reines Wohngebiet<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Die Grundstücke Günderodestraße Nr. 55- 59 werden im Rahmen der Anpassung an die Realnutzung<br />

dem Reinen Wohngebiet zugeordnet.<br />

Seite 71


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

6.6. Messestadt Riem / Nordtrudering<br />

6.6.AG.4________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.6 Messestadt Riem / Nordtrudering<br />

Allgemeine Grünfläche Nr. 4<br />

Südlich Truchthari-Anger östlich, Verlängerung der Santrigelstraße<br />

Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Ein Bürger fordert die Sicherung der Verbindung der Grünfläche am Truchthari-Anger zum Landschaftspark<br />

Riem.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird nach Maßgabe der Ausführungen berücksichtigt.<br />

Im Planentwurf ist als Verbindung der Grünfläche am Truchthari-Anger mit dem Landschaftspark Riem<br />

eine örtliche Grünverbindung dargestellt. Eine Sicherung dieser Grünverbindung ist nur mit einem Bebauungsplan<br />

möglich.<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Reines Wohngebiet, Mischgebiet<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Reines Wohngebiet, Allgemeines Wohngebiet,<br />

Allgemeine Grünfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Reines Wohngebiet, Allgemeines Wohngebiet,<br />

Allgemeine Grünfläche,<br />

Planzeichen Gemeinbedarf Erziehung<br />

Überlagernde Plandarstellungen: Örtliche Grünverbindung<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Die Flächen westlich der Straße „Am Mitterfeld“, südlich Truchthari-Anger werden entsprechend des Bebauungsplans<br />

zukünftig als Allgemeines Wohngebiet dargestellt. Im Rahmen der Neubebauung sollen<br />

hier Einrichtungen zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Umgebung untergebracht werden. Des<br />

Weiteren soll aufgrund des dringenden Wohnbedarfs und zur Stärkung der Wohnnutzung im Bereich<br />

Kirchtrudering ein Teil des Mischgebiets im Zuge der Neubebauung "Truchthari-Anger" in Reines Wohngebiet<br />

umgewidmet.<br />

6.6.AG.5_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.6 Messestadt Riem / Nordtrudering<br />

Allgemeine Grünfläche Nr. 5<br />

S-Bahnhof Trudering (nördlich)<br />

Beteiligung des Bezirksausschusses<br />

Der Bezirksausschuss des 15. Stadtbezirkes Trudering - Riem stellt fest, dass er sich im Bereich der<br />

Frischluftschneise nördlich des Truderinger Bahnhofes sehr wohl eine Bebauung, wenn auch abgestuft<br />

und vorsichtig, vorstellen kann, um die Zentrumsfunktion von Trudering zu unterstützen.<br />

Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Seite 72


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Der Eigentümer umfangreicher Flächen im Bereich nördlich des Truderinger Bahnhofes wendet sich gegen<br />

die Darstellung von Allgemeiner Grünfläche und zieht die Begründung der Planungsreferates für<br />

eine Freihaltung insbesondere in klimatischer Hinsicht in Zweifel. Er schlägt eine weitgehende Bebauung<br />

dieses Bereiches vor. Zur Unterstützung seines Bebauungsvorschlages wurden ein Gutachten des<br />

Deutschen Wetterdienstes zum Thema Stadtklima und ein Gutachten von Müller BBM zum Thema<br />

Lärmschutz beigebracht.<br />

Er fasst seine Begründung für eine Bebauung gemäß seines Vorschlages wie folgt zusammen:<br />

- Anbindung des Stadtteils Kirchtrudering an den Truderinger Bahnhof<br />

- Lärmschutzbebauung entlang der Bahnlinie zur Abschirmung des Bahnlärms<br />

- städtebauliche Zentrumsbildung am Truderinger Bahnhof<br />

- Fuß- und Radwegeverbindungen über Parkanlagen zum Truderinger Bahnhof<br />

- Entwicklung von Gewerbe- und Wohnbauflächen sowie Berücksichtigung von Infrastruktureinrichtungen<br />

(z.B. Stadtteilbibliothek, Volkhochschule, etc.)<br />

- verbesserte Erreichbarkeit des P+R Parkplatzes mit entsprechenden Sicherheitsaspekten und will<br />

damit auch Forderungen des BA 15 aufgreifen.<br />

Eine Bürgerin bringt vor, dass der Bereich nördlich des Truderinger Bahnhofs nur mit Einfamilienhäusern,<br />

und nicht mit Bürogebäuden bebaut werden soll.<br />

Ein Bürger regt an, das Areal nördlich des Truderinger Bahnhofs in Anlehnung an das Zentrenkonzept<br />

differenziert als MI, GE, WA und AG auszuweisen, und die MK-Nutzung auf den Bereich unmittelbar neben<br />

dem Quertunnel und P+R-Platz zu beschränken. Die südliche Salzmesserstraße ist als großzügiger<br />

Straßenanger bis an die Bahn zu führen.<br />

Die Deutsche Bahn Immobiliengesellschaft m.b.H. schlägt vor, die bisherige Ausweisung GE für die Flächen<br />

nördlich des Truderinger Bahnhofes beizubehalten, da bereits Gewerbeansiedlungen vorhanden<br />

sind und sich eine städtebauliche Erweiterung aufgrund der ausgezeichneten verkehrlichen Erschließung<br />

mit dem S- / U-Bahnhof anbiete. Die Freihaltung dieser Areale für eine Frischluftschneise könne<br />

nicht zu Lasten verschiedener Grundstückseigentümer erfolgen.<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

Die Industrie- und Handelskammer plädiert für eine maßvolle Bebauung der Freiflächen nördlich des<br />

Truderinger Bahnhofes, da nach ihrer Auffassung aus städtebaulichen Gründen an diesem hochzentralen<br />

Ort Flächen zur Versorgung der Bevölkerung ein höheres Gewicht in der Abwägung erhalten müssten.<br />

Die Handwerkskammer betrachtet die im Planentwurf für die Frischluftschneise Trudering freigehaltenen<br />

Flächen nur als akzeptabel, wenn die Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe nicht beeinträchtigt<br />

werden. Gerade mit dem Bau der Messestadt Riem und dem damit steigenden Bedarf an örtlicher<br />

Versorgung bäte es sich an, entlang der Bahntrasse mehr Gewerbebetrieben die Möglichkeit zur Ansiedlung<br />

und Bedienung angrenzender Wohnviertel zu geben.<br />

Der Umwidmung des Gewerbe- und Kerngebietes nördlich des S-Bahnhofes Trudering in eine Allgemeine<br />

Grünfläche könne nur zugestimmt werden, wenn im Gegenzug Ersatzflächen für den Gewerbebetrieb<br />

ausgewiesen werden. Die Vergrößerung der Frischluftschneise Ebersberger Forst - Innenstadt dürfe<br />

nicht zu Lasten anderer Nutzungsarten geschehen.<br />

Die Handwerkskammer hält im übrigen das ursprüngliche Ziel einer räumlichen Ausdehnung des Wohngebietes<br />

als auch eine Verdichtung innerhalb der bestehenden Besiedelung im Bereich des Ortszentrums<br />

Trudering für richtig.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Wie bereits im Erläuterungsbericht dargelegt wurde, liegt der geplanten Darstellung im Entwurf des Flächennutzungsplans<br />

mit integrierter Landschaftsplanung die von Seiten des Planungsreferates und des<br />

Referates für Gesundheit und Umwelt stadtklimatologisch als erforderlich erachtete Versorgung der<br />

dichtbebauten Innenstadtrandgebiete mit sauberer Luft durch die Frischluftschneise Trudering zu Grunde.<br />

Diesen Belangen soll trotz der städtebaulichen Erwägungen hinsichtlich Zentrumsbildung am Bahnhof<br />

Trudering und eines verstärkten Wohnungsbaus in München an den o.g. Flächen jedoch Priorität vor<br />

einer Bebauung eingeräumt werden.<br />

Notwendiger Teilaspekt jeder Abwägung im Rahmen der Flächennutzungs- und Landschaftsplanung<br />

sind die örtlichen und übergreifenden Umweltbelange. Diese Ziele, wie z.B. auch die Reduktion des Verbrauches<br />

von bisher unbebauten und unversiegelten Flächen, sind in der Stadtentwicklungskonzeption<br />

„PERSPEKTIVE MÜNCHEN“ 1998 vom Stadtrat beschlossen und wurden im Beschluss "Wohnen in<br />

Seite 73


Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

München III" am 24.07.2001 als Basis des wohnungspolitischen Handlungsprogramms bis 2005 nochmals<br />

vom Stadtrat bestätigt.<br />

Priorität bei der Entwicklung von Neubaugebieten werden deshalb auch weiterhin Konzepte zur Umnutzung<br />

und die Umstrukturierung freifallender Siedlungs- und Verkehrsflächen (sog. Innenentwicklung) haben,<br />

wie sie z.B. bei der zivilen Nachnutzung von Kasernenarealen oder Bahnflächen möglich sind.<br />

Auch bei der Ausweisung von zukünftigen Wohnbauflächen im Münchner Südosten wird die Ausgewogenheit<br />

von zu bebauenden und von Bebauung freizuhaltenden Flächen zu beachten sein. Dabei erfolgt<br />

selbstverständlich auch eine Abwägung zwischen den öffentlichen Belagen und den privaten Belangen<br />

der Eigentümer.<br />

Das Referat für Gesundheit und Umwelt hat zu dem vom Eigentümer beauftragten Gutachten des Deutschen<br />

Wetterdienstes eine Stellungnahme abgegeben und festgestellt, dass „[...] im vorliegenden Gutachten<br />

des Deutschen Wetterdienstes die für die anstehende Fragestellung relevanten Aspekte nicht<br />

differenziert genug behandelt wurden [...]“ und aus diesem Gutachten daher nicht die Aussage abgeleitet<br />

werden könne, dass das „wichtigste Argument zur Aufhebung der bisherigen Bebauungsvorstellungen<br />

durch den neuen Flächennutzungsplanentwurf [...] fachlich unrichtig“ sei.<br />

Auch die Begutachtung der ergänzenden Untersuchungen des Deutschen Wetterdienstes vom Juli 2002<br />

durch das Referat für Gesundheit und Umwelt haben im Ergebnis zu keiner neuen fachlichen Einschätzung<br />

geführt.<br />

Das dem Alternativkonzept vom Eigentümer beigefügte Lärmgutachten von Müller BBM erscheint plausibel<br />

und kommt zu dem Ergebnis, dass mit der in dem Alternativkonzept enthaltenen Bebauung eine<br />

durchaus relevante Minderung der von der Bahnlinie München - Rosenheim ausgehenden Schallemissionen<br />

(insbesondere nächtlicher Güterverkehr), von heute z.T. über 60 dB(A) nachts um bis zu 6,5<br />

dB(A) bei der heutigen Bebauung nördlich des Bereiches der geplanten Frischluftschneise bewirkt werden<br />

kann.<br />

Die beiden Gutachten, die Stellungnahme des Referates für Gesundheit und Umwelt und die im Verfahren<br />

auch von Seiten der Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen waren Anlass, die Darstellung<br />

der betreffenden Flächen als Allgemeine Grünfläche im Planentwurf zur Flächennutzungsplanaktualisierung<br />

nochmals eingehend zu erörtern.<br />

Hierbei wurden die verschiedenen hier zu berücksichtigenden Aspekte des Klimaschutzes, der Erholungsflächenversorgung<br />

und der Sicherung von Ausgleichsflächen auf der einen und die Aspekte der<br />

Siedlungsverdichtung an Schnellbahnknotenpunkten, der Zentrenentwicklung und des Lärmschutzes auf<br />

der anderen Seite daraufhin untersucht, welches Gewicht ihnen in der Abwägung zukommen soll.<br />

Im Ergebnis hat sich die bereits in der Erläuterung des Planentwurfes dargestellte Haltung bestätigt,<br />

dass die Flächen nördlich des Truderinger Bahnhofes, obwohl sie wegen ihrer Lage in unmittelbarer<br />

Nähe des S- und U-Bahnhaltepunktes auch für eine verdichtete städtebauliche Entwicklung entsprechend<br />

den Leitlinien der Stadtentwicklung in Betracht kommen könnten, zur Verbesserung des Stadtklimas<br />

freigehalten werden sollen und damit bauliche Entwicklungsvorstellungen hier zurücktreten müssen.<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Kerngebiet, Gewerbegebiet, Reines Wohngebiet<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Allgemeine Grünfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Allgemeine Grünfläche<br />

Überlagernde Plandarstellungen: Flächen mit Nutzungsbeschränkung zum Schutz, zur Pflege und<br />

Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

s. Billigungsbeschluss<br />

6.6.AG.6_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.6 Messestadt Riem / Nordtrudering<br />

Allgemeine Grünfläche Nr. 6<br />

Landschaftspark Riem, Westteil<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

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Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Der Bayerische Bauernverband fordert die Beibehaltung der Darstellung von Flächen eines Landwirtes<br />

in Riem als Flächen für die Landwirtschaft, da ansonsten sein Betrieb in seiner Existenz gefährdet sei.<br />

Der betreffende Landwirt besitze eine landwirtschaftliche Ausbildung und der Betrieb bilde seine Existenzgrundlage.<br />

Eine Überplanung seiner Flächen als Allgemeine Grünfläche stelle einen gewaltigen Eingriff<br />

in das Eigentum dar und berücksichtige in keiner Weise die bäuerlichen Interessen. Eine Umwandlung<br />

von Ackerland in Grünland sei aufgrund der standortbedingten Gegebenheiten nicht möglich. Eine<br />

Frischluftversorgung wäre auch über Kulturpflanzen gewährleistet. Für notwendige naturschutzrechtliche<br />

Ausgleichsmaßnahmen sollten vorrangig Flächen der öffentlichen Hand herangezogen werden.<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

Das Amt für Landwirtschaft und Ernährung Ebersberg / München bringt gegen den Planentwurf vor,<br />

dass die Planung gravierende Einschränkungen bzw. sogar Nutzungsbestimmungen zur Folge habe,<br />

ohne irgendeinen finanziellen Ausgleich zu schaffen oder irgendeine höhere Nutzungswertigkeit bzgl.<br />

des Betriebseinkommens zu ermöglichen. Hiervon sein besonders ein Betrieb in Trudering betroffen,<br />

dessen Wirtschaftsflächen im Planentwurf zu 90 % als Grünflächen dargestellt seien. Eine wirtschaftliche<br />

Grünlandnutzung sei im Südosten aus agrarstrukturellen, klimatischen und bodengenetischen Bedingungen<br />

kaum möglich. Sollten Ausgleichsflächen geschaffen werden müssen, solle die Wertigkeit der<br />

aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommenen Flächen zum Tragen kommen.<br />

Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Ein Landwirt mit Wirtschaftsflächen im Bereich des Landschaftsparks Riem regt an, alle seine Grundstücke<br />

als Fläche für die Landwirtschaft statt als Allgemeine Grünfläche darzustellen.<br />

Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Die Eigentümer von Flächen im Bereich des Landschaftsparks Riem fordern die LHM auf, entweder die<br />

Grünflächen zum angemessenen Wert zu erwerben oder aber die Planung unter Beachtung des Grundsatzes<br />

der Lastengleichheit zu ändern, also die Ausweisung von Bauland nicht auf Flächen der LHM zu<br />

beschränken.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregungen werden nicht berücksichtigt.<br />

Langfristiges Planungsziel in diesem Bereich ist die Einbindung der Flächen in den "Riemer Park" im<br />

Rahmen einer wirtschaftlich und sozial verträglichen Übergangsregelung, um u.a. eine Verbesserung<br />

der Grünflächenversorgung für die Truderinger Ortskerne zu erzielen.<br />

Die derzeit ausgeübte Nutzung wird durch die geplante Darstellung im Flächennutzungsplan nicht beeinträchtigt.<br />

6.6.GE.7_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.6 Messestadt Riem / Nordtrudering<br />

Gewerbegebiet Nr. 7<br />

Rappenweg<br />

Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Eine Bürgerin wendet sich gegen die Darstellung einer Örtlichen Grünverbindung sowie einer Sonstigen<br />

Grünfläche auf ihrem Grundstück. Das Grundstück würde zertrümmert und in keinster Weise im bisherigen<br />

Umfang mehr nutzbar sein. Auf dem Grundstück stehe seit 1952 ein Betriebswohngebäude mit Garagen.<br />

Das Grundstück werde seit 1949 als Gewerbegrund genutzt.<br />

Im Rahmen des Bestandsschutzes solle das Grundstück als Gewerbegrundstück verbleiben und von einer<br />

Grünfläche gänzlich frei gehalten werden.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird teilweise berücksichtigt.<br />

Auf die Örtliche Grünverbindung wird verzichtet. Die angesprochene Sonstige Grünfläche wurde bereits<br />

mit der Änderung des Flächennutzungsplanes für die Messestadt Riem wirksam. Eine angemessene<br />

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Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Randeingrünung des Bereiches wird im Zuge der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Areal geregelt.<br />

Weitergehende Änderungen der Darstellungen sind nicht vorgesehen.<br />

6.6.MI.3_________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.6 Messestadt Riem / Nordtrudering<br />

Mischgebiet Nr. 3<br />

Am Schatzbogen westlich<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Mischgebiet, Reines Wohngebiet<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Mischgebiet, Reines Wohngebiet<br />

Entwurf zur Billigung: Allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Das Gebiet ist inzwischen weitestgehend durch Wohnnutzung charakterisiert und soll deshalb überwiegend<br />

als Allgemeines Wohngebiet, im Randbereich zum Schatzbogen angesichts der Anteile an gewerblicher<br />

Nutzung als Mischgebiet dargestellt werden.<br />

6.6.OEKO.1_______________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.5 Messestadt Riem/ Nordtrudering<br />

Ökologische Vorrangfläche Nr. 1<br />

Nördlich Paul-Henri-Spaak-Straße<br />

Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Eine Immobiliengesellschaft wendet sich als Eigentümerin mehrerer Flurstücke in diesem Bereich gegen<br />

die Darstellung einer Ökologischen Vorrangfläche und einer Übergeordneten Grünbeziehung, und fordert<br />

die Darstellung der als Fläche für die Landwirtschaft.<br />

Billigungsbeschluss<br />

Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Das übergeordnete landschaftsplanerische Ziel in diesem Bereich ist die Ausbildung einer ökologischen<br />

Verknüpfungszone am östlichen Stadtrand. Die Darstellung einer Nord-Süd gerichteten Übergeordneten<br />

Grünbeziehung, die den Riemer Park über die Freiflächen östlich der Neuen Messe München (Darstellung<br />

im Flächennutzungsplan als Sondergrünfläche) und die geplante Ökologische Vorrangfläche mit<br />

den im Regionalen Grünzug liegenden Flächen nördlich der BAB 94 München - Mühldorf (außerhalb des<br />

Aktualisierungsumgriffes - Münchner Südosten) verbindet, ist Ausdruck dieses Planungsziels.<br />

6.6.OEKO.3 + 5____________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.6 Messestadt Riem / Nordtrudering<br />

Ökologische Vorrangfläche Nr. 3 und Nr. 5<br />

Gleisdreieck Trudering nordöstlich, Schatzbogen westlich<br />

Beteiligung der Träger gem. § 4 BauGB<br />

Nach Auffassung der DBImm solle aufgrund der Planungshoheit der Deutschen Bahn AG auf den Flächen<br />

die ursprüngliche Darstellung als Mischgebiet beibehalten werden.<br />

Billigungsbeschluss<br />

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Aktualisierung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Landschaftsplanes<br />

Teilbereich VI Südost<br />

Anregung wird teilweise berücksichtigt.<br />

Die beabsichtigte Darstellung bezieht sich nur auf die nicht bahngenutzten wertvollen Grünbestände.<br />

Das angrenzende Baugebiet ist inzwischen weitestgehend durch Wohnnutzung charakterisiert und soll<br />

deshalb zukünftig als Allgemeines Wohngebiet dargestellt werden.<br />

Flächennutzungsplan-Änderung zur Billigung<br />

Geltender Flächennutzungsplan: Mischgebiet<br />

Entwurf zum § 3/1-Verfahren: Ökologische Vorrangfläche<br />

Entwurf zur Billigung: Ökologische Vorrangfläche, Allgemeines Wohngebiet<br />

Überlagernde Plandarstellungen:<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

s. Billigungsbeschluss<br />

6.6.W.1___________________________________________________________________________<br />

Gebiet 6.6 Messestadt Riem / Nordtrudering<br />

Wohnbaufläche Nr. 1<br />

Willy-Brandt-Allee - südlich<br />

Begründung der Planänderung/Planungsziele:<br />

Im gesamten Bereich des Planungsgebietes der Messestadt Riem werden die Abgrenzungen der Nutzungsarten<br />

an den inzwischen erreichten Stand der planerischen Entwicklung angepasst und geringfügig<br />

verändert. Die im seinerzeitigen separaten Änderungsverfahren getroffenen Abwägungen bleiben<br />

davon unberührt.<br />

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