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Amtsblatt Nr. 15 vom 30. August 2012 (3.12 - Gemeinde Salzatal

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<strong>Nr</strong>. <strong>15</strong>/12<br />

am: 12. September <strong>2012</strong> um: 19:00 Uhr<br />

in OT Fienstedt, Ortschaftsbüro,<br />

Elisabeth-Zeidler-Str. 11a<br />

Ablauf:<br />

• Begrüßung und Eröffnung<br />

• Feststellung der ordnungsmäßigen Ladung und Beschlussfähigkeit<br />

• Feststellung der Tagesordnung<br />

• Genehmigung der Niederschrift der Sitzung <strong>vom</strong><br />

25.04.<strong>2012</strong><br />

Tagesordnung<br />

I. öffentlicher Teil:<br />

1. Einwohnerfragestunde<br />

2. Grundsatzentscheidung zur Übertragung der Aufgaben<br />

der Niederschlagswasserbeseitigung an den AZV<br />

Salza<br />

3. Beratung zu Baumaßnahmen/Ordnungsaufgaben<br />

4. Informationen, Anfragen und Anregungen<br />

II. nichtöffentlicher Teil:<br />

5. Beratung und Empfehlung zu einem Grundstückskaufantrag<br />

6. Beratung und Empfehlung zu einem Grundstücksankauf<br />

7. Informationen, Anfragen und Anregungen<br />

am: 13. September <strong>2012</strong> um: 19:00 Uhr<br />

in OT Salzmünde, Schulstraße 3, Beratungsraum<br />

Ablauf:<br />

Sitzung des<br />

Ortschaftsrates Fienstedt<br />

Sitzung des<br />

Haupt- und Finanzausschusses<br />

• Begrüßung und Eröffnung<br />

• Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit<br />

• Feststellung der Tagesordnung<br />

• Genehmigung der Niederschrift der Sitzung <strong>vom</strong><br />

16. Februar <strong>2012</strong><br />

Tagesordnung<br />

I. öffentlicher Teil:<br />

1. Anfragen, Anregungen und Informationen<br />

II. nichtöffentlicher Teil:<br />

2. Beratung und Beschlussfassung zu einem Rechtsstreit<br />

3. Anfragen, Anregungen und Informationen<br />

- 3 - <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salzatal</strong><br />

Bekanntmachung<br />

Durchführung des Erörterungstermins im Rahmen des<br />

Anhörungsverfahrens für<br />

das Änderungs- und Ergänzungsverfahren im Rahmen des<br />

Planfeststellungsverfahrens für die BAB 143 Westumfahrung<br />

Halle, VKE 4224, AS Halle-Neustadt (B 80) bis AD<br />

Halle-Nord in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salzatal</strong> mit den Gemarkungen<br />

Bennstedt, Fienstedt, Lieskau, Zappendorf und Salzmünde<br />

sowie in der <strong>Gemeinde</strong> Petersberg mit der Gemarkung<br />

Wallwitz sowie in der Stadt Wettin-Löbejün mit den<br />

Gemarkungen Brachwitz, Döblitz, Gimritz und Wettin<br />

sowie in der <strong>Gemeinde</strong> Teutschenthal mit der Gemarkung<br />

Teutschenthal im Landkreis Saalekreis<br />

1. Der Erörterungstermin <strong>vom</strong> 4. und 5. Juli <strong>2012</strong> wird fortgesetzt:<br />

am Dienstag, den 11. September <strong>2012</strong>, ab 10:00 Uhr<br />

- Erörterung der Einwendungen privater Betroffener und Träger<br />

öffentlicher Belange zur 3. Änderung<br />

- Erörterung der naturschutzfachlichen Belange: Stellungnahmen<br />

der anerkannten Naturschutzvereinigungen, der<br />

Naturschutzfachbehörden und Einwendungen Privater zum<br />

Naturschutz<br />

am Mittwoch, den 12. September <strong>2012</strong>, ab 10:00 Uhr<br />

- Fortsetzung der Erörterung der naturschutzfachlichen Belange<br />

jeweils im<br />

Landesverwaltungsamt<br />

Ernst-Kamieth-Str. 2<br />

06112 Halle (Saale), Raum A 1.03.<br />

Bei Bedarf wird die Erörterung am Donnerstag, den 13. September<br />

<strong>2012</strong>, ab 10:00 Uhr an gleicher Stelle fortgesetzt. Festlegungen<br />

dazu trifft der Verhandlungsleiter am jeweiligen Verhandlungstag.<br />

2. Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen<br />

und Einwendungen erörtert. Die Teilnahme am Termin<br />

ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt<br />

werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten<br />

ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung<br />

durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese<br />

zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf<br />

hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch<br />

ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen<br />

unberücksichtigt bleiben und das Anhörungsverfahren<br />

mit Schluss der Verhandlung beendet ist.<br />

3. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung<br />

entstehende Kosten werden nicht erstattet.<br />

4. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.<br />

5. Neben dieser Bekanntmachung erfolgen gesonderte schriftliche<br />

Einladungen.<br />

6. Die Anhörungsbehörde fertigt von dem Erörterungstermin<br />

eine Niederschrift. Die Träger öffentlicher Belange, anerkannte<br />

Vereinigungen des Natur- und Umweltschutzes sowie<br />

sonstige Vereinigungen i. S. d. § 63 Bundesnaturschutzgesetz<br />

sowie die Einwender bzw. deren Vertreter, die am<br />

Erörterungstermin teilgenommen haben, können sich den<br />

sie betreffenden Teil aus der Niederschrift übersenden lassen.<br />

Ein diesbezüglicher Antrag kann auch im Erörterungstermin<br />

beim Verhandlungsleiter gestellt werden.<br />

J. Sperling-Lippmann - Siegel -<br />

Bürgermeisterin

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