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MS „TELAMON“ - Finanz- und Wirtschaftskanzlei André Tonn GmbH

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Innovative Schiffsbeteiligung<br />

mit einem SkySails-System<br />

<strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong><br />

Ein Beteiligungsangebot<br />

der WESSELS Reederei <strong>GmbH</strong> & Co. KG


WICHTIGER HINWEIS<br />

Bei der Beteiligung als Kommanditist an dem vorliegenden<br />

Beteiligungsangebot handelt es sich um eine unternehmerische<br />

Beteiligung. Auf die sich ergebenden wesentlichen<br />

Risiken wird auf das entsprechende Kapitel „Risiken einer<br />

Beteiligung“ in diesem Prospekt verwiesen.<br />

Dieses Angebot richtet sich an Anleger, die in Gr<strong>und</strong>-<br />

INHALT<br />

05 Der Prospektverantwortliche/Emittentin<br />

06 Das Angebot auf einen Blick<br />

09 Risiken einer Beteiligung<br />

12 Die Kapitalanlage<br />

19 Wesentliche Partner<br />

20 Der Vertrieb: Die Oltmann Gruppe<br />

22 Das Schiff<br />

24 SkySails - Neue Energie für die Schifffahrt<br />

32 Anlageziele <strong>und</strong> Anlagepolitik<br />

34 Der Markt<br />

38 Wirtschaftliche Prognoserechnungen<br />

42 Steuerliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

46 Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

49 Impressum<br />

50 Die Vertragspartner im Überblick<br />

52 Gesellschaftsvertrag<br />

58 Schiedsvertrag<br />

zügen rechtliche, steuerliche <strong>und</strong> wirtschaftliche Kenntnisse<br />

haben <strong>und</strong> mit der entsprechenden Terminologie vertraut<br />

sind. Interessenten, die Fragen zu den Ausführungen<br />

in diesem Prospekt haben, wird empfohlen, sich vor Beitritt<br />

von einem fachk<strong>und</strong>igen Dritten ihres Vertrauens beraten<br />

zu lassen.<br />

Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der<br />

Prüfung des Prospektes durch die B<strong>und</strong>esanstalt für <strong>Finanz</strong>dienstleistungsaufsicht (BaFin).


Die Prospektverantwortliche/Emittentin<br />

Die Prospektverantwortliche<br />

Prospektverantwortliche dieses Prospektes <strong>und</strong> Anbieter der Ver-<br />

mögensanlage ist die WESSELS Reederei <strong>GmbH</strong> & Co. KG (Sitz:<br />

Industriestr. 12-14, 49733 Haren (Ems)). Sie wurde 1980 ge-<br />

gründet <strong>und</strong> firmiert seit dem 28.08.2002 unter dem aktuellen<br />

Namen. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Osnabrück ange-<br />

meldet. Gegenstand des Unternehmens ist die Bereederung <strong>und</strong><br />

Befrachtung von Seeschiffen.<br />

Die <strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong> Schiffahrts <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Industriestr.<br />

12-14, 49733 Haren (Ems), als Emittentin tätigt keine anderen<br />

Investitionen außer dem im Beteiligungsangebot beschriebenen<br />

Erwerb des Schiffes <strong>„TELAMON“</strong>.<br />

Die Emittentin<br />

Die Emittentin dieser Vermögensanlage ist die <strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong><br />

Schiffahrts <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Industriestr. 12-14, 49733 Haren (Ems).<br />

Die Emittentin ist nicht von Patenten, Lizenzen, Verträgen oder<br />

neuen Herstellungsverfahren abhängig. Es sind keine Gerichts-<br />

oder Schiedsverfahren anhängig, die einen wesentlichen Einfluss<br />

auf die wirtschaftliche Lage der Emittentin haben können.<br />

Die Tätigkeit der Emittentin ist nicht durch außergewöhnliche Er-<br />

eignisse beeinflusst worden.<br />

Der Inhalt dieses Prospektes ist mit größter Sorgfalt zusammen-<br />

gestellt. Er beruht auf dem gegenwärtigen Stand der Planung<br />

(30. Oktober 2008) <strong>und</strong> den zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen<br />

Bestimmungen, Erlassen <strong>und</strong> Verordnungen. Alle Angaben, Be-<br />

rechnungen <strong>und</strong> Zahlenbeispiele in diesem Prospekt beruhen auf<br />

Aussagen <strong>und</strong> Stellungnahmen der Vertragspartner der Emitten-<br />

tin.<br />

Die Angaben des Prospektes über die steuerlichen Konsequenzen<br />

<strong>und</strong> die daraus folgenden Auswirkungen entsprechen den ge-<br />

genwärtigen gesetzlichen Bestimmungen <strong>und</strong> der Verwaltungs-<br />

auffassung. Generell lassen sich Weiterentwicklungen des Steu-<br />

errechts inklusive der Rechtsprechung nicht ausschließen. Zudem<br />

beruhen sämtliche steuerliche Angaben in diesem Prospekt dar-<br />

auf, dass die Beteiligung nicht im Betriebsvermögen einer Kapital-<br />

gesellschaft gehalten wird.<br />

Dem Zeichner wird dieser Prospekt nur nach Maßgabe des vor-<br />

stehenden Haftungsvorbehaltes zur Verfügung gestellt. Mit sei-<br />

nem Beitritt erklärt der Zeichner, von dem Haftungsvorbehalt in<br />

diesem Angebot Kenntnis genommen zu haben <strong>und</strong> damit ein-<br />

verstanden zu sein. Eine Haftung der Vertriebsbeauftragten ist<br />

– soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Es ist nicht gestattet,<br />

von diesem Prospekt abweichende Angaben zu machen.<br />

Das öffentliche Angebot zur Zeichnung der Anteile an der Betei-<br />

ligungsgesellschaft <strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong> Schiffahrts <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung des Prospektes <strong>und</strong><br />

endet bei Vollplatzierung. Eine vorzeitige Schließung der Emis-<br />

sion oder eine Kürzung von Zeichnungen, Anteilen oder Betei-<br />

ligungen ist nicht möglich. Das Angebot zur Zeichnung erfolgt<br />

nur in Deutschland. Demzufolge wird deutsches Recht zugr<strong>und</strong>e<br />

gelegt <strong>und</strong> die Vertragssprache ist ebenfalls deutsch.<br />

Für das Angebot wurde von keiner juristischen Person oder Ge-<br />

sellschaft eine Gewährleistung für eine Verzinsung oder Rückzah-<br />

lung übernommen.<br />

Weitere Personen, die nicht in den Kreis der nach der Verordnung<br />

angabepflichtigen Personen fallen, haben die Herausgabe oder<br />

den Inhalt des Prospektes oder die Abgabe oder den Inhalt des<br />

Angebotes der Vermögensanlage nicht wesentlich beeinflusst.<br />

Die Prospektverantwortliche erklärt, dass ihres Wissens nach die<br />

Angaben richtig sind <strong>und</strong> keine wesentlichen Umstände ausge-<br />

lassen wurden.<br />

WESSELS Reederei <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Industriestr. 12-14, 49733<br />

Haren (Ems), als Anbieter, vertreten durch die Komplementärin<br />

Wessels Beteiligungs <strong>GmbH</strong>, vertreten durch die Geschäftsführer<br />

Gerd Wessels <strong>und</strong> Wilhelm Kathmann.<br />

Datum der Prospektaufstellung<br />

Haren (Ems), den 30.10.2008<br />

Gerd Wessels, Wilhelm Kathmann<br />

(Geschäftsführer der WESSELS Reederei <strong>GmbH</strong> & Co. KG)<br />

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0<br />

Das Angebot auf einen Blick<br />

Die Beteiligungsgesellschaft<br />

Die Beteiligungsgesellschaft ist die <strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong> Schiffahrts<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG. Es wird eine Beteiligung als Kommanditist an-<br />

geboten.<br />

Unternehmensziel der <strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong> Schiffahrts <strong>GmbH</strong> & Co.<br />

KG ist die Einwerbung des noch zu platzierenden Kommandit-<br />

kapitals in Höhe von EUR 2.500.000, welches für den Kauf <strong>und</strong><br />

die Übernahme des Anlageobjektes <strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong> verwendet<br />

wird, <strong>und</strong> der anschließende Betrieb des <strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong>.<br />

Während der Betriebsphase erzielt die Beteiligungsgesellschaft<br />

Einnahmen aus dem Betrieb der Seeschifffahrt, die nach Abzug<br />

der Betriebsausgaben (Schiffsbetriebskosten, Verwaltungskosten,<br />

Zinsen) <strong>und</strong> Tilgungen des Schiffshypothekendarlehens sowie<br />

nach Bildung einer ausreichenden Liquiditätsreserve für Aus-<br />

schüttungen an die Anleger zur Verfügung stehen. Weitere Anla-<br />

geziele, Aufgaben oder Ähnliches hat die Emittentin nicht.<br />

Das Schiff (Anlageobjekt)<br />

Das <strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong>, ein 3.675 tdw - Einraum-Mehrzweckfrach-<br />

ter, wird im Februar 2009 von der Werft übernommen. Als Son-<br />

derausstattung verfügt das <strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong> über das innovative<br />

Zugdrachensystem SkySails. Durch diese Zusatzausstattung ist<br />

das Schiff auch bei weiter steigenden Bunkerkosten wirtschaft-<br />

lich zu betreiben.<br />

Kaufpreis<br />

Bei dem <strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong> handelt es sich um einen Einraum-<br />

Mehrzweckfrachter (Baujahr: 2009), der gemäß Kaufvertrag vom<br />

23.11.2005 zu einem Kaufpreis von EUR 6.175.000 erworben<br />

wurde. Bezogen auf die heutigen Neubau-Preise, unter Berück-<br />

sichtigung der generellen Marktakzeptanz für Mehrzweckfracher<br />

sowie der Ausstattung mit dem modernen SkySails-System ist<br />

dieser Preis als marktgerecht einzustufen.<br />

Beschäftigung<br />

Nach Übernahme des Schiffes im Februar 2009 wird das Schiff<br />

in der freien Fahrt eingesetzt. Mit der Kali-Transportgesellschaft<br />

(KTG), Logistikdienstleister der K+S AG, die mit ihren Gruppenge-<br />

sellschaften (K+S Gruppe) zu den weltweit führenden Anbietern<br />

von Düngemitteln <strong>und</strong> Salzen für landwirtschaftliche <strong>und</strong> industri-<br />

elle Anwendungsbereiche zählt, wurde eine Vereinbarung getrof-<br />

fen, den Transport von Produkten der K+S Gruppe auf Schiffen<br />

unter der Kontrolle von Wessels/ARKON langfristig zu sichern.<br />

Die Reederei<br />

Vertragsreeder der Beteiligungsgesellschaft ist die WESSELS Ree-<br />

derei <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Industriestr. 12-14, 49733 Haren (Ems). Die<br />

Vergütung des Vertragsreeders ist im Gesellschaftsvertrag <strong>und</strong> im<br />

Bereederungsvertrag (vom 25.02.2008) geregelt.<br />

Der Vertrieb: Die Oltmann Gruppe<br />

Mit der Eigenkapitalemission ist die Jan Luiken Oltmann Gruppe<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG, Leer, beauftragt. Die Oltmann Gruppe zählt mit<br />

einem Gesamtinvestitionsvolumen von über EUR 2,3 Mrd. per<br />

31.12.2007 zu den größten Emissionären dieser Art in Deutschland.<br />

Planungszeitraum<br />

Der Planungszeitraum des Projektes erstreckt sich vom Jahr 2008<br />

bis zum Jahr 2023. Es bestehen keine steuerlichen Bindefristen, so<br />

dass das <strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong> jederzeit wieder verkauft werden kann,<br />

wenn dies wirtschaftlich sinnvoll ist.<br />

<strong>Tonn</strong>agesteuer<br />

Bei dem Beteiligungsangebot Oltmann Gruppe <strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong><br />

handelt es sich um einen so genannten reinen „<strong>Tonn</strong>agesteuer-<br />

fonds“.<br />

Die <strong>Tonn</strong>agegewinnbesteuerung führt zu einer außerordentlich<br />

niedrigen Steuerbelastung, weil sie pauschalisiert, also unabhän-<br />

gig vom tatsächlichen Ergebnis, erhoben wird. Dies bedeutet,<br />

dass die Ausschüttungen nahezu steuerfrei vereinnahmt werden<br />

können; ein Veräußerungsgewinn ist ebenfalls bereits mit der<br />

Pauschale abgegolten. Andererseits ist auch ein etwaiger Verlust<br />

aus der Beteiligung steuerlich irrelevant.<br />

Versicherung<br />

Das <strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong> wird gegen die üblichen Schifffahrtsrisiken<br />

versichert; für den Fall des Totalverlustes (auf das Risikokapitel<br />

wird verwiesen) mit einer Deckungssumme, die ausreicht, um<br />

die Fremdmittel <strong>und</strong> die Eigenmittel der Gesellschafter, d.h. das<br />

gesamte Investitionsvolumen, abzudecken. Zusätzlich wird eine


Haftpflichtversicherung (P&I) sowie eine Betriebsunterbrechungs-<br />

versicherung (Loss of Hire) abgeschlossen. Diese Versicherungs-<br />

prämien sind in den Schiffsbetriebskosten enthalten.<br />

Gesamtinvestition (PROGNOSE)<br />

Mittelverwendung<br />

Anschaffungskosten Schiff € 6.175.000<br />

Erstausrüstung, Bauaufsicht, Baureserve € 605.000<br />

Zwischenfinanzierung € 110.000<br />

Emissionskosten € 417.000<br />

Gründungs- <strong>und</strong> Beratungskosten,<br />

vorbereitende Bereederung, sonstige Kosten € 110.000<br />

Liquiditätsreserve € 48.000<br />

€ 7.465.000<br />

Mittelherkunft<br />

Fremdfinanzierung<br />

Kommanditkapital:<br />

€ 4.500.000<br />

WESSELS Reederei <strong>GmbH</strong> & Co. KG € 80.000<br />

KTG € 385.000<br />

noch zu platzierendes Kommanditkapital* € 2.500.000<br />

€ 7.465.000<br />

* ein Agio wird nicht erhoben, sonst üblich 3 – 5 %<br />

Die Gewährung der Fremdmittel wurde von einem deutschen<br />

Kreditinstitut zugesagt.<br />

Einzahlungstermine<br />

Die Einzahlungstermine gestalten sich anlegerfre<strong>und</strong>lich wie<br />

folgt:<br />

nach Beitritt 30 %<br />

15.01.2009 70 %<br />

Beteiligungsmöglichkeiten<br />

Kommanditbeteiligung ab EUR 15.000 (Erwerbspreis), höhere Beträge<br />

müssen durch jeweils EUR 5.000 teilbar sein.<br />

Ausschüttungen<br />

Soweit es die Ertragslage der Gesellschaft nach Bildung einer angemessenen<br />

Liquiditätsreserve erlaubt, sind Ausschüttungen von<br />

insgesamt 136 % aus laufendem Schiffsbetrieb, beginnend mit<br />

3 % für das Geschäftsjahr 2009, an die Gesellschafter vorgesehen.<br />

Aus der Veräußerung des Schiffes ist eine weitere Auskehrung<br />

von 102,4 % im Jahre 2023 geplant.<br />

Ausschüttungen werden von der Zahlstelle der <strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong><br />

Schiffahrts <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Industriestr. 12-14, 49733 Haren<br />

(Ems), an die Anleger gezahlt.<br />

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Haftung des Anlegers<br />

Die Haftung des Kommanditisten beschränkt sich gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

auf die in das Handelsregister eingetragene Hafteinlage, die 10 %<br />

der Pflichteinlage beträgt. Es besteht keine Nachschusspflicht.<br />

Beispielrechnung für den Anleger<br />

Bei einem unterstellten Bruttoverkaufserlös von ca. 42,5 % der<br />

Anschaffungskosten (zzgl. Erstausrüstung) abzüglich Veräuße-<br />

rungskosten von 2 % des Bruttoverkaufserlöses nach rd. 14,5<br />

Betriebsjahren ergibt sich für den Anleger folgender Vermögens-<br />

zuwachs:<br />

PROGNOSE<br />

Zeichnungssumme € - 100.000<br />

Mittelrückfluss aus Barauszahlung<br />

<strong>und</strong> Schiffsverkauf<br />

Mittelabfluss aus Steuern*<br />

€ 238.354<br />

in der Betriebsphase € -917<br />

Vermögenszuwachs nach Steuern € 137.437<br />

* 45,0 % Einkommensteuer <strong>und</strong> 5,5 % Solidaritätszuschlag<br />

Rendite nach der Methode interner Zinsfuß 9,08 %<br />

Die Interne-Zinsfuß-Methode (IRR) wird am häufigsten für die Berechnung<br />

der Rendite von geschlossenen Fonds verwendet. Der<br />

interne Zinsfuß ist aber nicht vergleichbar mit den Zinsen auf Sparbüchern<br />

oder Rentenpapieren. Er gibt nicht die Verzinsung des<br />

eingezahlten Kapitals, sondern die Verzinsung des jeweils über<br />

die Laufzeit des Fonds im Schnitt geb<strong>und</strong>enen Kapitals an. Die<br />

Höhe des geb<strong>und</strong>enen Kapitals ändert sich während der Laufzeit<br />

durch Ausschüttungen, Entnahmen sowie Steuerzahlungen <strong>und</strong><br />

-erstattungen. Er ist eine durchschnittliche Jahresrendite. Dabei<br />

unterstellt die Methode die Wiederanlage der zurückgeflossenen<br />

Kapitalmittel zu der sich rechnerisch ergebenden Gesamtrendite<br />

(daher auch der Begriff „interne Rendite“). Selbstverständlich<br />

kann eine Wiederanlage zu der sich teilweise ergebenden hohen<br />

Rendite nicht immer unterstellt werden. Der interne Zinsfuß bildet<br />

aber zutreffend die Eigenrendite auf das zum Stichtag geb<strong>und</strong>ene<br />

Kapital ab.


Risiken einer Beteiligung<br />

Nachfolgend werden alle wesentliche, das Investitionsergebnis<br />

möglicherweise negativ beeinflussende Parameter dargestellt.<br />

Die hier geschilderten Risiken können die an die Anleger aus-<br />

schüttungsfähige Liquidität negativ beeinflussen.<br />

Gr<strong>und</strong>risiko Unternehmerische Beteiligung<br />

Bei diesem Beteiligungsangebot handelt es sich um eine unter-<br />

nehmerische Beteiligung, deren Entwicklung wesentlich von dem<br />

Ergebnis der Schiffsgesellschaft, welche auch durch die Rahmen-<br />

daten der Weltwirtschaft geprägt wird, abhängt.<br />

Wenn die künftigen wirtschaftlichen, steuerlichen <strong>und</strong> recht-<br />

lichen Rahmenbedingungen von den in den Planrechnungen un-<br />

terstellten Annahmen abweichen, kann dies die Ertrags-, Liquidi-<br />

täts- <strong>und</strong> Wertentwicklung erheblich verändern. Eine Kumulation<br />

der nachfolgend erwähnten möglichen Abweichungen von den<br />

prospektierten Eckdaten kann nicht ausgeschlossen werden <strong>und</strong><br />

kann auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.<br />

Investitions- <strong>und</strong> <strong>Finanz</strong>ierungsphase<br />

(Risiko für das Anlagegut)<br />

Eine verspätete Ablieferung bzw. Übergabe des Schiffes führt zu<br />

Mindereinnahmen <strong>und</strong> eventuell höheren Ausgaben. Außerdem<br />

ist es weiterhin denkbar, dass für die Folgezeit das Schiff nicht<br />

wie vereinbart übergeben werden, d.h. entweder verspätet oder<br />

überhaupt nicht. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass sich der<br />

Verkäufer weigert das Schiff wie vereinbart zu übergeben oder<br />

die Beteiligungsgesellschaft das Schiff wegen eines verschlech-<br />

terten Zustandes nicht akzeptieren kann. In diesen Fällen müssten<br />

Gesellschafter <strong>und</strong> Geschäftsführung gemeinsam über die neue<br />

Situation beraten <strong>und</strong> entscheiden. Derartige Verspätungen hät-<br />

ten Einnahmeverluste zu Lasten der Liquidität zur Folge; gr<strong>und</strong>-<br />

sätzlich wären auch Teilverluste der Einlage möglich.<br />

Behördliche Genehmigungen<br />

Sollten behördliche Genehmigungen (§ 9 Abs. 2 Ziff. 5 VermVer-<br />

kProspV) für den Betrieb des noch nicht abgelieferten Seeschiffes<br />

nach Ablieferung nicht erteilt werden, könnte dies zu einer Ver-<br />

zögerung bzw. im theoretischen schlimmsten Fall zu einer Unter-<br />

sagung der Aufnahme des Schiffsbetriebes führen. In diesen Fällen<br />

würde die Liquidität der Gesellschaft negativ beeinflußt werden.<br />

Auf das Risiko „Rückabwicklung“ wird verwiesen.<br />

Mehrkostenrisiko<br />

Mehrkosten, die nicht kalkuliert sind, müssten durch entspre-<br />

chende Mehreinwerbung des Eigenkapitals gedeckt werden.<br />

Ebenso die Beseitigung nicht sofort erkennbarer Mängel bei<br />

Secondhand-Schiffen kann zu Mehrkosten führen. Dies würde<br />

Auswirkungen auf die Kapitalbeschaffungskosten haben. Wei-<br />

tere Mehraufwendungen für z. B. höheren Zinsaufwand für die<br />

Zwischenfinanzierung, erhöhte Steuerberatungs-, Rechtsanwalts-<br />

oder Prospektkosten usw. können das Ergebnis ebenfalls negativ<br />

beeinflussen.<br />

Einige Kosten der Investitionsphase wurden aufgr<strong>und</strong> von Erfah-<br />

rungswerten kalkuliert. Es kann daher zu Abweichungen kommen,<br />

die das Ergebnis negativ beeinflussen können. Sollte aufgr<strong>und</strong><br />

höherer Investitionskosten eine Aufstockung des Emissionska-<br />

pitals notwendig werden, so würde dies aufgr<strong>und</strong> des höheren<br />

Kommanditkapitals zu einer anteiligen Verminderung der Aus-<br />

schüttungen beim Anleger führen.<br />

Rückabwicklung<br />

Es ist nicht auszuschließen, dass die Platzierung fehlschlägt, so<br />

dass es zu einer Rückabwicklung des Beteiligungsangebotes<br />

kommt. In diesem Fall entgehen den Anlegern nicht nur mögliche<br />

Erträge <strong>und</strong> Vorteile aus der Beteiligung, sondern es besteht auch<br />

das Risiko, dass die Gesellschaft nicht in der Lage sein wird, die<br />

geleisteten Einlagen vollständig zurückzuzahlen, weil nicht stor-<br />

nierbare Kosten (ca. EUR 100.000) angefallen sind.<br />

Betriebsphase <strong>und</strong> Schiffsveräußerungen<br />

(Risiko für das Anlageergebnis)<br />

Frachterlöse<br />

Der Mehrzweckfrachter soll nach der Übernahme in freier Fahrt<br />

eingesetzt werden. Aufgr<strong>und</strong> der Möglichkeit von rückläufigen<br />

Frachteinnahmen <strong>und</strong> Beschäftigungslosigkeit können erhebliche<br />

negative Abweichungen gegenüber den Plandaten eintreten.<br />

Profit SkySails<br />

Bei technischen Einschränkungen oder schlechten Einsatzbedin-<br />

gungen können die Einsparungen aus dem Einsatz des SkySail-<br />

Systems ganz oder teilweise entfallen.<br />

Betrieb mit Skysails<br />

Die auf den Testschiffen gemessenen Leistungen wurden bisher nur<br />

begrenzt in der Schiffsbetriebspraxis überprüft. Die Annahmen, die<br />

für die Hochrechnung der Leistung auf größere Zugdrachen ge-<br />

troffen wurden, können teilweise fehlerhaft sein. Messwerte über<br />

die tatsächlich benötigte Schubkraft lagen nicht vor, so dass es<br />

hier – abhängig von der Größe des eingesetzten Zugdrachens – zu<br />

Abweichungen kommen kann.<br />

Die Berechnung der Einsparung beruht auf einer Abschätzung<br />

der maximal möglichen Entlastung der Hauptmaschine des<br />

0


10<br />

<strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong> durch den Zugdrachen. Informationen über eine<br />

tatsächliche erreichbare maximale Entlastung lagen nicht vor, so<br />

dass es hier zu Abweichungen zur Prognose kommen kann. Die Be-<br />

rechnung der Einsparungen beruht auf der Annahme, dass das <strong>MS</strong><br />

<strong>„TELAMON“</strong> alle Kurse gleich verteilt befährt. Dies bedeutet, dass<br />

ein nördlicher Kurs ebenso oft gefahren wird wie ein südlicher,<br />

westlicher oder östlicher. Sollte dies in der Praxis nicht eintreten,<br />

kann die prognostizierte Ersparnis stark nach unten abweichen.<br />

Durch eine Variation in den Seetagen (mehr oder weniger als 220)<br />

kann es zu Rückgängen in der Ersparnis kommen. Die Windkarten<br />

beruhen auf vergangenheitsbezogenen Daten. Aus diesen Daten<br />

wurde die Wahrscheinlichkeit für zukünftige Windereignisse abge-<br />

leitet. Diese Prognose muß nicht zutreffend sein. Insbesondere vor<br />

dem Hintergr<strong>und</strong> des Klimawandels kann es zu Veränderungen<br />

im Windsystem kommen. Die Windenergiepotentialkarte wurde<br />

stark vereinfacht auf nur drei Windenergie-Potentiale. Diese Ver-<br />

einfachung wurde auf Gr<strong>und</strong> einer guten Darstellbarkeit vorge-<br />

nommen. Die zu Gr<strong>und</strong>e liegenden Zusammenhänge sind jedoch<br />

sehr komplex, so dass durch die Vereinfachung wichtige Aussagen<br />

verloren gegangen sein können. Im Ergebnis kann dadurch in der<br />

Praxis eine Abweichung zu den Prognosen zu beobachten sein. Die<br />

Windenergiepotentialkarte weist einen systematischen Fehler auf,<br />

da sie die quadratische Beziehung zwischen Windgeschwindigkeit<br />

<strong>und</strong> Windenergie nur teilweise berücksichtigt.<br />

Der Korridor für die Wartungskosten basiert auf heutigen Materi-<br />

alpreisen. Sollten sich die Materialpreise verändern, verändern sich<br />

die Wartungskosten entsprechend.<br />

Währungskurse<br />

Sofern das Schiff weltweit eingesetzt wird, können zukünftige<br />

Einnahmen sowohl in Euro wie auch in USD oder aber auch in<br />

anderen Währungen lauten. Dadurch können sich bei gleichblei-<br />

bendem Charterratenniveau aufgr<strong>und</strong> von Währungsschwan-<br />

kungen niedrigere Einnahmen als geplant ergeben. Bei Verkauf<br />

des Schiffes kann die Währung ebenfalls negative Auswirkungen<br />

haben. Die laut Gesellschafts- <strong>und</strong> Kreditverträgen mögliche Va-<br />

lutierung des Schiffshypothekendarlehens in Fremdwährungen<br />

(z.B. USD, YEN, CHF) bedeutet ebenfalls ein Kursrisiko. Durch<br />

Wechselkursschwankungen der Einnahmewährung zur jeweiligen<br />

<strong>Finanz</strong>ierungswährung können sich Veränderungen ergeben,<br />

welche sich auf das wirtschaftliche Ergebnis der Gesellschaft ne-<br />

gativ auswirken. Somit liegen die Risiken in einem höheren Rück-<br />

zahlungsbetrag der Hypothek, wenn der Wechselkurs zum Rück-<br />

zahlungszeitpunkt entsprechend höher als zum Auszahlungskurs<br />

sein sollte.<br />

Zinsen<br />

Die Fremdfinanzierung für das <strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong> basiert auf der<br />

festen Zusage eines deutschen Kreditinstitutes. Die Zinssätze sind<br />

nicht mittel- <strong>und</strong> langfristig festgelegt <strong>und</strong> können sich entspre-<br />

chend der jeweiligen Kapitalmarktentwicklung verändern. Sollten<br />

die geplanten Zinsaufwendungen tatsächlich höher sein, hat dies<br />

eine Verschlechterung der Liquiditätslage der Gesellschaft zur<br />

Folge.<br />

Betriebskosten<br />

Die den Planrechnungen zugr<strong>und</strong>e liegenden Kostenansätze<br />

sind auf der Gr<strong>und</strong>lage von Erfahrungswerten des Vertrags-<br />

reeders mit vergleichbaren Schiffstypen abgeleitet. Liegen die<br />

Schiffsbetriebskosten z. B. durch Personalkostensteigerungen<br />

(auch durch Währungsschwankungen), höhere Reparatur- <strong>und</strong><br />

Instandsetzungskosten, höhere Versicherungsprämien usw. über<br />

den Planansätzen, hat dies negative Auswirkungen auf die Be-<br />

teiligungsgesellschaft. Der spätere Schiffszustand kann Instand-<br />

haltungsaufwendungen erforderlich machen, die nicht immer<br />

vorhersehbar sind. Daneben können die Schiffsbetriebskosten<br />

durch außerordentliche Reparaturen oder starke Steigerungen<br />

höher ausfallen als erwartet. Auch die geplanten Kosten für die<br />

Dockungsintervalle können höher ausfallen als geplant. Nicht ge-<br />

plante Mehrkosten würden die Liquidität negativ beeinflussen.<br />

Vertragserfüllungsrisiko<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich besteht bei jedem Vertrag die Gefahr der Nichter-<br />

füllung. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass jetzige<br />

oder zukünftige Vertragspartner ihren Verpflichtungen nicht oder<br />

nur teilweise nachkommen. Hierdurch können sich Nachteile für<br />

die Beteiligungsgesellschaft <strong>und</strong> deren Anleger ergeben.<br />

Versicherung, Havarie<br />

Es besteht das Risiko, dass die Schiffsgesellschaft Kosten aus<br />

Schäden selbst zu tragen hat, was auch zu einer niedrigen Liqui-<br />

dität der Beteiligungsgesellschaft mit nachteiliger Wirkung für<br />

die Anleger führen könnte. Es kann nicht ausgeschlossen wer-<br />

den, dass mit dem Betrieb des Schiffes Dritte im Ausland geschä-<br />

digt werden <strong>und</strong> der zur Schädigung führende Sachverhalt nicht<br />

versicherbar ist oder der genommene Versicherungsschutz aus<br />

irgendwelchen Gründen versagt oder nicht ausreichend ist. Es<br />

kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Einsatz von SkySails<br />

den Charterbetrieb beeinträchtigt. Es besteht das Risiko, dass die<br />

Schiffsgesellschaft Kosten aus Schäden selbst zu tragen hat, was<br />

zu einer niedrigeren Liquidität der Beteiligungsgesellschaft führen<br />

könnte.<br />

Veräußerungsphase<br />

Der Veräußerungserlös des Schiffe bestimmt wesentlich die Er-<br />

gebnisse der Gesellschaft. Sollte der tatsächliche Verkaufserlös<br />

niedriger sein als kalkuliert, würde sich das Ergebnis für die Anle-<br />

ger entsprechend verschlechtern. Der Verkaufserlös ist vor allem<br />

abhängig von den jeweiligen Marktverhältnissen zum Zeitpunkt<br />

des Verkaufs des Schiffes sowie vom Erhaltungszustand des<br />

Schiffes. So können auch z. B. Veränderungen im Frachtenmarkt<br />

erhebliche Auswirkungen auf das Preisniveau haben.<br />

Die Risiken in diesem Abschnitt können einzeln oder kumuliert<br />

auftreten <strong>und</strong> dadurch kann es zu negativen Auswirkungen auf die<br />

Liquidität der Beteiligungsgesellschaft <strong>und</strong> den Gewinn kommen.<br />

Dies könnte negative Einflüsse auf die Anlegerrendite haben.<br />

Anlegerbezogene Risiken<br />

Haftung der Kommanditisten<br />

Es wird eine Beteiligung als Kommanditist an einer Beteiligungs-<br />

gesellschaft angeboten. Der Anleger haftet somit nur bis zur<br />

Höhe seiner geleisteten Einlage, § 171 Abs. 1 HGB. Die Haftsum-


me beträgt 10 % der Pflichteinlage. Die vollständige Einzahlung<br />

der Einlage hat ein Erlöschen der gesetzlichen Haftung zur Fol-<br />

ge. Eine Nachschusspflicht besteht nicht. Allerdings führen Aus-<br />

zahlungen gemäß § 172 Abs. 4 HGB an die Gesellschafter zum<br />

Wiederaufleben der auf das eingezahlte Kapital beschränkten<br />

Haftung, wenn durch diese Auszahlungen der Kapitalanteil un-<br />

ter die Haftungssumme sinkt. Ausgeschüttete Beträge können im<br />

Falle einer negativen Entwicklung zurückgefordert werden. Nach<br />

den Planberechnungen ist dieses bei der Gesellschaft für die Aus-<br />

schüttungen der laufenden Betriebsphase der Fall.<br />

Im Falle der Insolvenz der Gesellschaft schuldet der Kommanditist<br />

die Zahlung des Betrages, mit dem er haftet <strong>und</strong> der zur Befriedi-<br />

gung der Gläubiger benötigt wird.<br />

Auszahlungen/Cash-Flow<br />

Die in der Liquiditätsvorschau aufgeführten Auszahlungen basie-<br />

ren in ihrer Höhe auf dem Liquiditätsstand der jeweiligen Jahre<br />

der Schiffsgesellschaft. Diese können entsprechend der Liquidi-<br />

tätssituation der Schiffsgesellschaft geringer sein als in der Plan-<br />

rechnung genannt. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist<br />

im Interesse der Liquidität der Gesellschaft gemäß Gesellschafts-<br />

vertrag berechtigt <strong>und</strong> verpflichtet, eine Rücklage in angemes-<br />

sener Höhe zu bilden, so dass diese Liquiditätsrücklage nicht für<br />

Auszahlungen an die Anleger zur Verfügung steht.<br />

Fremdfinanzierung der Einlage<br />

Im Falle einer (hohen) Fremdfinanzierung seiner Einlage durch den<br />

Anleger besteht im schlimmsten Fall (maximales Risiko) die Ge-<br />

fahr der Privatinsolvenz, wenn die geplanten Auszahlungen (Aus-<br />

schüttungen) der Gesellschaft wegen der vorstehend beschrie-<br />

benen Risiken nicht erfolgen können <strong>und</strong> diese Auszahlungen<br />

für den Kapitaldienst der Fremdfinanzierung eingeplant sind. Es<br />

wird daher dringend dazu geraten, bei einer Inanspruchnahme<br />

einer Fremdfinanzierung die Beratung durch Dritte in Anspruch<br />

zu nehmen.<br />

Fungibilität der Beteiligung<br />

Die Kommanditbeteiligung ist bis zum 31.12.2023 unkündbar. Ein<br />

vorzeitiges Ausscheiden aus der Gesellschaft ist daher nur über<br />

den Verkauf der Beteiligung möglich. Es ist darauf hinzuweisen,<br />

dass für den Verkauf von Gesellschaftsanteilen kein geregelter<br />

Markt besteht, so dass eine Beteiligungsveräußerung nicht immer<br />

durchgeführt werden kann, bzw. der Verkauf der Beteiligung bei<br />

möglichem Interesse nur mit einem Wertabschlag möglich sein<br />

könnte.<br />

Steuerliche Risiken<br />

Die in der Prospektberechnung ausgewiesene steuerliche Belas-<br />

tung basiert auf der Anwendung der pauschalen Gewinnermitt-<br />

lung nach § 5a EStG (sog. <strong>Tonn</strong>agesteuer). Damit unterliegen die<br />

betrieblichen Schiffserträge einschließlich eines etwaigen Veräu-<br />

ßerungsgewinns der pauschalen Gewinnermittlung. Die Abschaf-<br />

fung der <strong>Tonn</strong>agegewinnbesteuerung nach § 5a EStG im Rahmen<br />

einer etwaigen großen Steuervereinfachung ist nicht ausgeschlos-<br />

sen. Sollte die <strong>Tonn</strong>agesteuer gestrichen werden, hätte dieses ne-<br />

gative Folgen für das Beteiligungsergebnis, da dann die laufenden<br />

Schifffahrtserträge <strong>und</strong> ein Veräußerungsgewinn eventuell als<br />

normale gewerbliche Erträge der Besteuerung unterliegen. Die<br />

Abschaffung der <strong>Tonn</strong>agegewinnpauschale könnte auch zu einer<br />

höheren Gewerbesteuerbelastung der Gesellschaft (Gewinnpau-<br />

schale ist derzeit Bemessungsgr<strong>und</strong>lage für die Gewerbesteuer)<br />

<strong>und</strong> damit zu geringeren Betriebsüberschüssen der Gesellschaft<br />

führen.<br />

Es ist anzunehmen, dass das geltende Erbschaft- <strong>und</strong> Schen-<br />

kungsteuerrecht zukünftig gr<strong>und</strong>legend geändert wird <strong>und</strong> es in<br />

der Folge insoweit zu einer Erhöhung der Erbschaft- <strong>und</strong> Schen-<br />

kungsteuerbelastung bei der Übertragung von Anteilen an der<br />

Schiffsgesellschaft kommen kann. In diesem Zusammenhang ist<br />

auf die geplanten gesetzlichen Neuregelungen aufgr<strong>und</strong> des Ent-<br />

wurfs eines Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfol-<br />

ge sowie auf die spätestens bis zum 31.12.2008 vorzunehmenden<br />

Gesetzesänderungen, zu denen das B<strong>und</strong>esverfassungsgericht<br />

den Gesetzgeber mit seiner Entscheidung vom 7.11.2006 über<br />

die Verfassungswidrigkeit der derzeit geltenden erbschaftsteuer-<br />

lichen Bewertungsregelungen verpflichtet hat, hinzuweisen.<br />

Die B<strong>und</strong>esregierung muss nun bis 31. Dezember 2008 eine Än-<br />

derung des Erbschaft- <strong>und</strong> Schenkungsteuergesetzes herbeifüh-<br />

ren. Die Vorschläge der Koch/Steinbrück Arbeitsgruppe, die im<br />

B<strong>und</strong>eskabinett im Dezember 2007 beschlossen wurden, deuten<br />

eine höhere Bewertung von Betriebsvermögen, neue Versteue-<br />

rungskonzepte <strong>und</strong> andere gesetzliche Freibeträge bzw. Steuer-<br />

sätze an. Es kann somit im Vergleich zur derzeitigen Gesetzeslage<br />

zu einer Erhöhung der Erbschaft- <strong>und</strong> Schenkungsteuerbelastung<br />

bei der Übertragung von Anteilen an der Schiffsgesellschaft kom-<br />

men.<br />

Auch weitere sich ändernde Vorschriften des Steuerrechts oder<br />

höchstrichterliche Urteile können ebenso wie Steuergesetzesän-<br />

derungen nicht ausgeschlossen werden <strong>und</strong> zu Steuerzahlungen<br />

bzw. geringerer Liquidität für den Anleger führen, die in den<br />

Plan-/Beispielrechnungen nicht dargestellt werden. Zudem be-<br />

ruhen sämtliche steuerliche Angaben in diesem Prospekt darauf,<br />

dass die Beteiligung nicht im Betriebsvermögen einer Kapitalge-<br />

sellschaft gehalten wird.<br />

Rechtliche Risiken<br />

Ein Teil der diesem Beteiligungsangebot zugr<strong>und</strong>e liegenden Ver-<br />

träge unterliegen österreichischem Recht (z. B. Schiffsbauverträ-<br />

ge). Es besteht das Risiko, dass diese Verträge nach Maßgabe der<br />

relevanten Rechtsordnung nicht wirksam geschlossen wurden.<br />

Die Durchsetzung von Ansprüchen kann aufgr<strong>und</strong> ausländischen<br />

Gerichtsstandes mit zusätzlichen Schwierigkeiten, höheren Kos-<br />

ten oder längeren Verfahrensdauern verb<strong>und</strong>en sein.<br />

Weitere wesentliche, tatsächliche <strong>und</strong> rechtliche Risiken sind dem<br />

Prospektverantwortlichen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

nicht bekannt.<br />

11


12<br />

Die Kapitalanlage<br />

Das Angebot<br />

Gr<strong>und</strong>konzept<br />

Interessierte Anleger können sich an der Einschiffsgesellschaft<br />

<strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong> Schiffahrts <strong>GmbH</strong> & Co. KG beteiligen. Das<br />

geplante Kommanditkapital der Beteiligungsgesellschaft beträgt<br />

EUR 2.965.000, davon sind EUR 2.500.000 zur Zeichnung vor-<br />

gesehen. Die Emittentin dieser Kapitalanlage ist berechtigt, zur<br />

Verbesserung der Liquiditätslage das Kommanditkapital um bis zu<br />

EUR 300.000 aufzustocken (siehe § 4 Abs. 3 des Gesellschafts-<br />

vertrages). Entsprechend könnte das Kommanditkapital maximal<br />

EUR 3.265.000 bzw. das zur Zeichnung angebotene Kapital maxi-<br />

mal EUR 2.800.000 betragen. Die Kommanditanteile der Emitten-<br />

tin werden nur in Deutschland zur Zeichnung angeboten.<br />

Das öffentliche Angebot der Kommanditanteile beginnt einen<br />

Werktag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes. Es en-<br />

det mit der Vollplatzierung des Kapitals. Anleger können sich ab<br />

einem Betrag von EUR 15.000 an der Beteiligungsgesellschaft be-<br />

teiligen. Höhere Anteilsbeträge müssen durch EUR 5.000 teilbar<br />

sein. Gemeinschaftszeichnungen von Eheleuten sind nicht mög-<br />

lich. Eine vorzeitige Schließung der Emission oder eine Kürzung<br />

von Zeichnungen, Anteilen oder Beteiligungen ist nicht möglich.<br />

Unter Berücksichtigung des Gründungskapitals von EUR 80.000<br />

wird die Beteiligungsgesellschaft damit mindestens einen <strong>und</strong><br />

maximal 166 Kapitalanteile ausgeben können.<br />

Die Beteiligung der Anleger erfolgt aufgr<strong>und</strong> einer Beitrittserklä-<br />

rung, die diesem Beteiligungsangebot beigefügt ist <strong>und</strong> die der<br />

rechtsverbindlichen Annahme durch die Metal Schiffahrts <strong>GmbH</strong>,<br />

Industriestr. 12-14, 49733 Haren (Ems), bedarf. Die Anleger sind<br />

unmittelbar an der Beteiligungsgesellschaft beteiligt.<br />

Die Emittentin ist weder eine AG noch eine KGaA.<br />

Als Kommanditist der Beteiligungsgesellschaft in der Rechtsform<br />

einer Kommanditgesellschaft erzielt der Anleger Einkünfte aus<br />

Gewerbebetrieb (siehe steuerliche Gr<strong>und</strong>lagen). Das steuerliche<br />

Ergebnis wird einheitlich <strong>und</strong> gesondert für die Gesellschaft fest-<br />

gestellt <strong>und</strong> dem Anleger zugerechnet. Da die Beteiligungsgesell-<br />

schaft <strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong> Schiffahrts <strong>GmbH</strong> & Co. KG zur pauscha-<br />

len Gewinnermittlung gem. § 5a EStG („<strong>Tonn</strong>agesteuer“) optiert,<br />

wird der Anleger von Anfang an positive Einkünfte aus Gewerbe-<br />

betrieb erzielen, <strong>und</strong> zwar unabhängig vom tatsächlichen Ergebnis<br />

der Gesellschaft. Im Fall des Verkaufs des Schiffes oder der Beteili-<br />

gung ist ein etwaiger Gewinn (aber auch Verlust) steuerfrei.<br />

Anlagedauer<br />

Eine Schiffsbeteiligung ist gr<strong>und</strong>sätzlich eine langfristige Investi-<br />

tion. Eine ordentliche Kündigung der Beteiligungsgesellschaft ist<br />

gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages erstmalig zum 31. Dezem-<br />

ber 2023 möglich. Vor diesem Zeitpunkt können Anleger dadurch<br />

ausscheiden, dass die Kommanditanteile durch Rechtsgeschäft<br />

oder Erbfall übertragen werden. Die rechtsgeschäftliche Übertra-<br />

gung (Schenkung, Kauf, Tausch) erfolgt im Wege der Abtretung<br />

<strong>und</strong> ist nur mit Wirkung auf das Ende eines Geschäftsjahres mit<br />

Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin möglich.<br />

Dabei haben die Metal Schiffahrts <strong>GmbH</strong> <strong>und</strong> die Jan Luiken Olt-<br />

mann Gruppe <strong>GmbH</strong> & Co. KG ein Vorkaufsrecht. Die Übertragung<br />

auf Ehegatten oder Abkömmlinge bedarf nicht der Zustimmung<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin. Auch haben die Kom-<br />

plementärin <strong>und</strong> die Jan Luiken Oltmann Gruppe <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

in diesem Fall kein Vorkaufsrecht. Es ist darauf hinzuweisen, dass<br />

für den Verkauf von Gesellschaftsanteilen kein geregelter Markt<br />

besteht <strong>und</strong> die Fungibilität insoweit eingeschränkt ist. Im Falle ei-<br />

ner geplanten Veräußerung bzw. Übertragung sollte der Anleger<br />

im Vorfeld seinen Steuer-/Rechtsberater konsultieren.<br />

Anlegerrechte<br />

Der Anleger beteiligt sich als Kommanditist an der Beteiligungs-<br />

gesellschaft. Der Gesellschaftsvertrag ist anlegerfre<strong>und</strong>lich ge-<br />

staltet, die Mitwirkungsrechte der Gesellschafter eröffnen neben<br />

dem Stimmrecht (je EUR 1.000 Kommanditeinlage gewähren eine<br />

Stimme) auf der Gesellschafterversammlung weitreichende Ein-<br />

flussmöglichkeiten auf die Geschäftspolitik.<br />

Laut Handelsgesetzbuch bestehen beispielsweise bestimmte Ein-<br />

sichts- <strong>und</strong> Prüfungsrechte bzgl. der Buchhaltungsunterlagen<br />

(§ 166 Abs. 1 HGB), Widerspruchsrechte gegenüber der Ge-<br />

schäftsführung bei bestimmten Handlungen, die über den ge-<br />

wöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (§164 HGB), <strong>und</strong> Zu-<br />

stimmungsrechte zur Berechnung der Gewinne <strong>und</strong> Verluste (§<br />

167 Abs.1 HGB i.V.m. § 120 Abs. 2 HGB).<br />

Die Gesellschafter haben neben ihrem Ergebnisanteil entspre-<br />

chend ihrem Kapitalkonto (unter Berücksichtigung der Liquida-<br />

torenvergütung gem. § 17 des Gesellschaftsvertrages) <strong>und</strong> einem<br />

Entnahmerecht einen Anspruch auf einen Geschäftsbericht <strong>und</strong><br />

einen Jahresabschluss. Daneben haben die Anleger gem. §§ 12<br />

<strong>und</strong> 13 des Gesellschaftsvertrages das Recht, die Gesellschaft zu<br />

kündigen <strong>und</strong> das Recht der Übertragung von Gesellschaftsan-<br />

teilen. Aufsichtsgremien bzw. ein Treuhänder sind für die Betei-<br />

ligungsgesellschaft nicht vorgesehen. Demzufolge gibt es auch<br />

keinen Treuhandvertrag.<br />

Ausschüttungen<br />

Unter den Annahmen dieses Prospektes über Einnahmen <strong>und</strong><br />

Ausgaben kann die Beteiligungsgesellschaft ab dem Betriebsjahr<br />

2009 Ausschüttungen vornehmen (siehe Liquiditätsvorschau der<br />

Gesellschaft). Sofern die Liquidität der Gesellschaft es zulässt, ist<br />

es geplant, die prospektgemäße Ausschüttung in 2009 im De-<br />

zember, ab 2010 zur Hälfte Ende Juni <strong>und</strong> Ende Dezember des je-<br />

weiligen Geschäftsjahres zu leisten. Die Gesellschafterversamm-<br />

lung befindet letztendlich über die Höhe der Ausschüttung.


Gr<strong>und</strong>sätzlich können Ausschüttungen nur dann erbracht wer-<br />

den, wenn auch die Plantilgungen für das Schiffshypothekendar-<br />

lehen geleistet werden. Über die Verwendung der freien Liqui-<br />

dität beschließt die Gesellschafterversammlung mit Zustimmung<br />

der Komplementär-<strong>GmbH</strong>. Ausschüttungen im Sinne dieses Pro-<br />

spektes stellen Liquiditätsentnahmen dar, d.h., Kapitalrückzah-<br />

lungen oder Gewinnausschüttungen, die gr<strong>und</strong>sätzlich nicht der<br />

persönlichen Steuerpflicht des einzelnen Kommanditisten unter-<br />

liegen.<br />

Kosten der Vermögensanlage<br />

Der vom Anleger zu entrichtende Erwerbspreis (Zeichnungs-<br />

betrag) - mindestens EUR 15.000 - ist abhängig von der Höhe,<br />

mit der sich der Anleger an der Gesellschaft beteiligt. Ein Agio<br />

wird nicht erhoben. Sonstige Liefer- <strong>und</strong> Versandkosten fallen<br />

nicht an. Die Kosten für die Beglaubigung der Handelsregis-<br />

tervollmacht bei der Mindestbeteiligung (ca. EUR 25) sowie<br />

eigene Kosten wie Telefon, Porto etc. hat der Investor selbst<br />

zu tragen. Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, für<br />

ausstehende Einzahlungsraten Verzugszinsen in Höhe von<br />

1 % pro Monat zu verlangen. Darüber hinaus entstehen keine<br />

weiteren Kosten des Erwerbs, der Verwaltung <strong>und</strong> der Veräuße-<br />

rung der Beteiligung. Die Kosten für die erstmalige Eintragung in<br />

das Handelsregister zahlt die Gesellschaft.<br />

Die Haftung des Anlegers ist gr<strong>und</strong>sätzlich begrenzt auf die jewei-<br />

lige nominale Kommanditeinlage, eine Nachschusspflicht besteht<br />

gemäß Gesellschaftsvertrag ausdrücklich nicht. 10 % der Pflicht-<br />

einlage wird als Haftsumme in das Handelsregister eingetragen.<br />

Die gesetzliche Haftung erlischt mit vollständiger Einzahlung der<br />

Einlage. Soweit das vom Kommanditisten tatsächlich eingezahlte<br />

Kapital (nach Verrechnung mit einem etwaigen Verlustsonderkon-<br />

to) den Nominalbetrag seiner gezeichneten Kommanditeinlage<br />

unterschreitet <strong>und</strong> Ausschüttungen an ihn erfolgen, lebt die Haf-<br />

tung in Höhe der erfolgten Ausschüttung gemäß Handelsgesetz-<br />

buch (HGB) wieder auf. Darüber hinaus bestehen keine Umstände,<br />

die den Anleger zu weiteren Leistungen, insbesondere Zahlungen,<br />

verpflichtet.<br />

Die WESSELS Reederei <strong>GmbH</strong> & Co. KG erhält für die vor-<br />

bereitende Bereederung EUR 50.000. Die <strong>Finanz</strong>- <strong>und</strong><br />

<strong>Wirtschaftskanzlei</strong> <strong>André</strong> <strong>Tonn</strong> <strong>GmbH</strong> erhält für die Prospekterstel-<br />

lung EUR 15.000 zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer. Die übrigen Grün-<br />

dungskosten von EUR 40.000 zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer sind<br />

variabel <strong>und</strong> werden nach Rechnungsstellung abgerechnet. Die<br />

Gesamthöhe der Provisionen (insbesondere Vermittlungsprovision)<br />

beträgt EUR 417.000. Diese stehen den Vermittlern der Jan Luiken<br />

Oltmann Gruppe <strong>GmbH</strong> & Co. KG je nach vermitteltem Kapital zu.<br />

Bei der Wahrnehmung der Kapitalerhöhungsoption erhöht sich<br />

13


14<br />

diese Provision um bis zu TEUR 42. Weitere Provisionen werden<br />

nicht geleistet. Als Anbieter dieser Kapitalanlage übernimmt die<br />

WESSELS Reederei <strong>GmbH</strong> & Co. KG keine Zahlung von Steuern<br />

für die Gesellschafter.<br />

Beitrittserklärung<br />

Senden Sie bitte die vollständig ausgefüllte Beitrittserklärung an die<br />

<strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong> Schiffahrts <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Industriestr. 12-14<br />

49733 Haren (Ems)<br />

oder an Ihren persönlichen Berater. Eine Ausfertigung der Bei-<br />

trittserklärung wird Ihnen mit einer Annahmebestätigung wieder<br />

zugesandt.<br />

Außerdem wird Ihnen eine Handelsregistervollmacht zugesandt,<br />

die zwingend zu unterzeichnen ist. Nach Beglaubigung der Un-<br />

terschrift durch einen Notar Ihrer Wahl senden Sie diese zurück<br />

an die Schiffsgesellschaft. Dies ist notwendig, da Sie als Komman-<br />

ditist in das Handelsregister eingetragen werden. Die Kosten der<br />

Beglaubigung trägt der Kommanditist.<br />

Zahlstelle<br />

Die Einzahlungen der Beteiligungssumme an die Zahlstelle sind<br />

wie folgt vorgesehen:<br />

nach Beitritt 30 %<br />

15.01.2009 70 %<br />

Bei dem vorliegenden Angebot handelt es sich nicht um eine Ver-<br />

mögensanlage, für deren Verzinsung oder Rückzahlung eine juris-<br />

tische Person oder Gesellschaft die Gewährleistung übernommen<br />

hat.<br />

Um die in den Planungsrechnungen aufgeführten wirtschaftlichen<br />

Ergebnisse realisieren zu können ist die termingerechte Einzahlung<br />

der Eigenkapitalraten unbedingt erforderlich. Darüber hinaus ist<br />

die Gesellschaft berechtigt, für ausstehende Einzahlungsraten<br />

Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat zu verlangen.<br />

Die Zahlungen sind auf das folgende Geschäftskonto der Beteili-<br />

gungsgesellschaft vorzunehmen:<br />

Begünstigter <strong>und</strong> Zahlstelle:<br />

<strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong> Schiffahrts <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Kreditinstitut: Bremer Landesbank<br />

Bankleitzahl: 290 500 00<br />

Konto-Nr.: 101 0481 006<br />

Die Zahlstelle <strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong> Schiffahrts <strong>GmbH</strong> & Co. KG nimmt<br />

auch die Auszahlung an die Anleger vor <strong>und</strong> hält den Verkaufsprospekt<br />

zur kostenlosen Ausgabe bereit.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft<br />

Die Beteiligungsgesellschaft<br />

Die Beteiligungsgesellschaft <strong>und</strong> Emittentin <strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong><br />

Schiffahrts <strong>GmbH</strong> & Co. KG ist geschäftsansässig Industriestr.<br />

12-14, 49733 Haren (Ems). Sie wurde am 06.02.2006 auf unbestimmte<br />

Zeit gegründet. Die Gesellschaft wurde beim Handelsregister<br />

Osnabrück unter der Nummer HRA 121744 am 05. April<br />

2006 eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb<br />

eines Motorschiffes <strong>und</strong> dessen Betrieb mit allen damit im Zusammenhang<br />

stehenden Geschäften eines Seeschiffunternehmens<br />

sowie die Veräußerung.<br />

Die Gesellschaft kann darüber hinaus Geschäfte aller Art tätigen,<br />

die geeignet sind, den vorstehenden Gegenstand zu fördern, dies<br />

gilt auch für das eingehen von Beteiligungen. Die Gesellschaft<br />

kann sich an anderen Unternehmungen gleicher oder ähnlicher<br />

Branchen beteiligen, sowie eigenes oder fremdes Vermögen verwalten.<br />

Zudem kann die Gesellschaft Zweigniederlassungen im<br />

In- <strong>und</strong> Ausland errichten.<br />

Somit sind die wichtigsten Tätigkeitsbereiche des Emittenten der<br />

Erwerb, der Betrieb <strong>und</strong> die Veräußerung des <strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong>.<br />

Die Emittentin war zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung kein<br />

Konzernunternehmen im Sinne von § 18 Aktiengesetz bzw. § 271<br />

Abs. 2 HGB. Es besteht somit für die Emittentin keine Verpflichtung,<br />

einen Konzernabschluss aufzustellen.<br />

Komplementärin ist die Metal Schiffahrts <strong>GmbH</strong>, Haren (Ems). Für den<br />

Verkaufsprospekt dieses Beteiligungsangebotes ist die WESSELS Reederei<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG verantwortlich. An dem Konzept dieser Kapitalanlage<br />

hat nur die WESSELS Reederei <strong>GmbH</strong> & Co. KG mitgewirkt.<br />

Die von der gesetzlichen Regelung abweichenden Bestimmungen<br />

des Gesellschaftsvertrages sind ausführlich unter „Rechtliche<br />

Gr<strong>und</strong>lagen“ beschrieben.<br />

Das geplante Kommanditkapital der Beteiligungsgesellschaft beträgt<br />

EUR 2.965.000. Die Beteiligungsgesellschaft ist berechtigt,<br />

zur Verbesserung der Liquiditätslage das Kommanditkapital um<br />

bis zu EUR 300.000 aufzustocken.<br />

Gründungsgesellschafter<br />

Die Kommanditgesellschaft wurde am 06. Februar 2006 gegründet.<br />

Gründungsgesellschafter waren als Komplementärin ohne Einlage<br />

die Metal Schiffahrts <strong>GmbH</strong> sowie die Wessels Reederei <strong>GmbH</strong><br />

& Co. KG als Gründungskommanditist mit einer Kommanditeinlage<br />

von EUR 80.000. Die Kommanditeinlagen der Gründungskommanditisten<br />

sind in Höhe von EUR 80.000 ausstehend. Somit<br />

beträgt der Gesamtbetrag der von den Gründungsgesellschaften<br />

insgesamt gezeichneten Einlagen EUR 80.000 (noch ausstehend).<br />

Weitere Kapitalien bestehen nicht. Alle Gründungsgesellschafter<br />

haben ihren Sitz, bzw. sind geschäftsansässig: Industriestr. 12-14,<br />

49733 Haren (Ems). Die Haftsumme beträgt bei den Gründungsgesellschaften<br />

100 % der gezeichneten Einlage.


Die Emittentin hat bisher keine Wertpapiere oder Vermögensanla-<br />

gen im Sinne des § 8 f Abs. 1 des Verkaufsprospektgesetzes aus-<br />

gegeben.<br />

Die Gründungsgesellschafter besitzen keine unmittelbaren oder<br />

mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen, die<br />

• der Beteiligungsgesellschaft Fremdkapital zur Verfügung<br />

stellen,<br />

• mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage<br />

beauftragt ist,<br />

• im Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjektes<br />

nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen bringen.<br />

Mit dem Vertrieb ist die Jan Luiken Oltmann Gruppe <strong>GmbH</strong> & Co.<br />

KG beauftragt. Die Jan Luiken Oltmann Gruppe <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

ist berechtigt, Vertriebsvereinbarungen mit weiteren Kapitaleinwerbern<br />

zu schließen.<br />

Weiterhin stehen neben den im Gesellschaftsvertrag (§ 11) geregelten<br />

Gewinnbeteiligungen (Ergebnisansprüche eines Kommanditisten<br />

im Verhältnis ihrer Kommanditeinlage), Entnahmerechten<br />

(Entnahmerechte eines Kommanditisten, Entnahmen erfolgen<br />

nur aufgr<strong>und</strong> von Gesellschaftsbeschlüssen) <strong>und</strong> Bezügen (vorbereitende<br />

Bereederung (EUR 50.000), Haftungsvergütung von<br />

EUR 2.500 pro Geschäftsjahr, Kostenersatz, Liquidationsvergütung<br />

in Höhe von 2 % des Verkaufserlöses bzw. der Versicherungserstattung)<br />

der Gründungskommanditisten <strong>und</strong> der Gründungskomplementärin<br />

keine weiteren Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte<br />

<strong>und</strong> sonstige Gesamtbezüge (insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />

Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen<br />

<strong>und</strong> Nebenleistungen jeglicher Art) zu.<br />

Geschäftsführung<br />

Die Geschäftsführung der Emittentin wird von den Geschäftsführern<br />

der Komplementärin ausgeübt: Gerd Wessels <strong>und</strong> Wilhelm<br />

Kathmann. Beide übernehmen die selben Aufgaben.<br />

Geschäftsansässig:<br />

Metal Schiffahrts <strong>GmbH</strong><br />

Industriestr. 12-14<br />

49733 Haren (Ems)<br />

Gerd Wessels <strong>und</strong> Wilhelm Kathmann sind nicht für Unternehmen<br />

tätig, die<br />

• der Beteiligungsgesellschaft Fremdkapital zur Verfügung<br />

stellen oder<br />

• die mit dem Vertrieb dieser Vermögensanlage beauftragt<br />

sind oder<br />

• die im Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjektes<br />

nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen<br />

erbringen.<br />

Den Geschäftsführern Gerd Wessels <strong>und</strong> Wilhelm Kathmann<br />

wurde für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr für ihre Tätigkeit<br />

keine Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />

Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />

Provisionen <strong>und</strong> Nebenleistungen jeder Art gewährt. Dies ist auch<br />

für die Zukunft nicht geplant.<br />

Geschäftstätigkeit<br />

Der Kaufvertrag wurde am 23.11.2005 mit der Werft Slovenské<br />

Lodenice Komàrno a.s. (Slowakei) abgeschlossen. Dem Prospektverantwortlichen,<br />

den Gründungsgesellschaftern, der Emittentin<br />

<strong>und</strong> den Mitgliedern der Geschäftsführung der Emittentin stand<br />

oder steht das Eigentum oder eine andere dingliche Berechtigung<br />

am Anlageobjekt oder dessen wesentlichen Teile nicht zu. Zur <strong>Finanz</strong>ierung<br />

des noch offenen Kommanditkapitals von mindestens<br />

EUR 2.500.000 gibt die <strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong> Schiffahrts <strong>GmbH</strong> & Co.<br />

KG diesen Beteiligungsprospekt heraus <strong>und</strong> bietet das Kapital der<br />

Beteiligungsgesellschaft zur Zeichnung an. Annahmegemäß soll<br />

das Kapital bis Ende 2008 platziert werden. Der Gesellschaftsvertrag<br />

sieht keine Platzierungsdauer vor. Entsprechend dem<br />

Kaufvertrag plant die Beteiligungsgesellschaft, den Mehrzweck-<br />

1


1<br />

frachter am 28.02.2009 unter dem Namen <strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong> zu<br />

übernehmen. Zur <strong>Finanz</strong>ierung wurden zwei Schiffshypotheken-<br />

darlehen von einem deutschen Kreditinstitut zugesagt. Hierfür<br />

wird jeweils eine Schiffshypothek zu Gunsten der finanzierenden<br />

Bank eingetragen. Ergänzend werden alle Ansprüche aus Char-<br />

terverträgen sowie Versicherungsansprüche abgetreten.<br />

Gemäß Beteiligungsprospekt beabsichtigt die Gesellschaft, das<br />

Schiff bis Dezember 2023 zu betreiben <strong>und</strong> Überschüsse zu er-<br />

wirtschaften. Diese Überschüsse sollen aus Frachteinnahmen re-<br />

alisiert werden. Im Dezember 2023 wird ein Verkauf des Schiffes<br />

<strong>und</strong> ein entsprechender Verkaufserlös kalkuliert. Es bestehen kei-<br />

ne rechtlichen oder tatsächlichen Beschränkungen der Verwen-<br />

dungsmöglichkeiten des <strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong>, insbesondere nicht im<br />

Hinblick auf den Einsatz des Schiffes.<br />

Hinweis gemäß § 8 h Abs. 2 des Verkaufsprospekt-<br />

gesetzes<br />

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007 wurde erstellt;<br />

auf eine freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses durch ei-<br />

nen Abschlussprüfer gem. §§ 317–324 wurde verzichtet.<br />

Die Gesellschaft weist zum 31.12.2007 die Größenmerk-<br />

male einer kleinen Kapitalgesellschaft & Co. gemäß § 264a<br />

Abs. 1 i. V. m. § 267 Abs. 1 HGB auf. Gemäß § 8 h Abs.<br />

2 VerkProspG besteht keine Verpflichtung zur Aufstellung<br />

<strong>und</strong> Prüfung des Jahresabschlusses <strong>und</strong> Lageberichtes im<br />

Sinne des § 8 h Abs. 1 VerkProspG.<br />

Vermögens-, <strong>Finanz</strong>- <strong>und</strong> Ertragslage<br />

Da die Emittentin am 06. Februar 2006 unter der Firmierung <strong>MS</strong><br />

<strong>„TELAMON“</strong> Schiffahrts <strong>GmbH</strong> & Co. KG gegründet wurde, fin-<br />

det § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2b VermVerkProspG Anwendung.<br />

Bilanz vom 31.12.2007 der<br />

<strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong> Schiffahrts <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

AKTIVA<br />

Ausstehende Einlagen € 80.000<br />

Summe € 80.000<br />

PASSIVA<br />

Eigenkapital<br />

Kapitalanteile der Kommanditisten € 80.000<br />

Summe € 80.000<br />

Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung zum 31.12.2007 der<br />

<strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong> Schiffahrts <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen € 0<br />

Zinsaufwand<br />

Ergebnis der gewöhnlichen<br />

€ 0<br />

Geschäftstätigkeit/ Jahresfehlbetrag € 0


Anhang für das Geschäftsjahr 2007<br />

Allgemeine Angaben<br />

Der Jahresabschluss der <strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong> Schiffahrts <strong>GmbH</strong> &<br />

Co. KG für das Geschäftsjahr 2007 wurde nach den Vorschriften<br />

des Handelsgesetzbuches (HGB) unter der Beachtung der Vor-<br />

schriften für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264<br />

a HGB aufgestellt. Es handelt sich um kleine Gesellschaften im<br />

Sinne des § 267 HGB.<br />

Die Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkos-<br />

tenverfahren erstellt.<br />

Einen Lagebericht gem. § 264 Abs. 1 HGB hat die Gesellschaft<br />

nicht aufgestellt.<br />

Bilanzierungs- <strong>und</strong> Bewertungsgr<strong>und</strong>sätze<br />

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten bewertet.<br />

Die Forderungen <strong>und</strong> sonstigen Vermögensgegenstände sind zu<br />

Nennwerten, die Verbindlichkeiten mit ihrem Rückzahlungsbetrag<br />

angesetzt. Die Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken<br />

<strong>und</strong> ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in der Höhe des Be-<br />

trages passiviert worden, der nach vernünftiger kaufmännischer<br />

Beurteilung notwendig ist.<br />

Erläuterungen zu der Bilanz<br />

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren<br />

bestehen zu den Bilanzstichtagen jeweils nicht.<br />

Sonstige Angaben<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin ohne Einlage ist bei der <strong>MS</strong><br />

<strong>„TELAMON“</strong> Schiffahrts <strong>GmbH</strong> & Co. KG die Metal Schiffahrts<br />

<strong>GmbH</strong>, mit Sitz/Geschäftsanschrift in Haren (Ems).<br />

Organ der Gesellschaft<br />

Zur Geschäftsführung war bei der <strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong> Schiffahrts<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG die Metal Schiffahrts <strong>GmbH</strong> berechtigt <strong>und</strong> ver-<br />

pflichtet. Einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer der Metal<br />

Schiffahrts <strong>GmbH</strong> sind:<br />

Gerd Wessels, Haren (Ems)<br />

Wilhelm Kathmann, Haren (Ems)<br />

Änderungen der Vermögens-, <strong>Finanz</strong>- <strong>und</strong> Ertragslage<br />

seit dem 31.12.2007<br />

<strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong> Schiffahrts <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Im April 2008 war im Rahmen der Kreditbearbeitung eine Aval-<br />

Gebühr in Höhe von EUR 45.000 an die finanzierende Bank fällig.<br />

Zur Begleichung wurde ein Gesellschafterdarlehn am 7.4.2008 in<br />

Höhe von EUR 80.000 gewährt. Nach Zahlung verfügt die Gesell-<br />

schaft über liquide Mittel in Höhe von EUR 35.000.<br />

1


1<br />

Zwischenbilanz vom 30.10.2008 der<br />

<strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong> Schiffahrts <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

AKTIVA<br />

Ausstehende Einlagen € 80.000<br />

Umlaufvermögen € 35.000<br />

Summe € 115.000<br />

PASSIVA<br />

A. Eigenkapital<br />

Kapitalanteile der Kommanditisten € 80.000<br />

Ergebnissonderkonto € -47.400<br />

B. Verbindlichkeiten<br />

Gesellschafterdarlehen € 82.400<br />

Summe € 115.000<br />

Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung vom 01.01.2008 - 30.10.2008<br />

<strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong> Schiffahrts <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen € 0<br />

Zinsaufwand € -2.400<br />

Ergebnis der gewöhnlichen<br />

Geschäftstätigkeit/ Jahresfehlbetrag € -2.400<br />

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem<br />

31.12.2007 eingetreten sind.<br />

Nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge eingetreten,<br />

die für das Geschäftsergebnis der Emittentin von Be-<br />

deutung sind. Es liegen derzeitig keine Erkenntnisse vor, dass sich<br />

größere Abweichungen von den jeweiligen Investitions- <strong>und</strong> <strong>Finanz</strong>ierungsplänen<br />

ergeben.<br />

Geschäftsentwicklung der Emittentin nach dem 31.12.2007<br />

Angaben zum jüngsten Geschäftsverlauf <strong>und</strong> die Geschäftsaussichten<br />

der Emittinten<br />

Die Beteiligungsgesellschaft <strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong> Schiffahrts <strong>GmbH</strong><br />

& Co. KG wird im Geschäftsjahr 2008 Geschäfte – insbesondere<br />

im Zusammenhang mit der Umsetzung des Unternehmenskonzeptes<br />

– tätigen. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind<br />

rd. 50 % des Schiffes fertiggestellt. Die Ablieferung des Schiffes<br />

ist für Februar 2009 geplant; die ersten Einnahmen werden im<br />

März 2009 anfallen.<br />

Die Einnahmen sowie Kosten für die Einschiffsgesellschaft werden<br />

auf den Seiten 38–39 beschrieben.<br />

Nach dem 30.10.2008 (Stichtag der Zwischenbilanz) sind keine<br />

wesentlichen Änderungen eingetreten. Es ist weiterhin geplant,<br />

im Jahr 2008 mit der Einwerbung des nötigen Eigenkapitals für<br />

die Beteiligungsgesellschaft zu beginnen.<br />

Die eigentliche Geschäftstätigkeit der Beteiligungsgesellschaft<br />

wird erst bei Indienststellung des Schiffes im Jahr 2009 aufgenommen.<br />

Haren, Oktober 2008<br />

Gerd Wessels, Wilhelm Kathmann Haren (Ems)<br />

Geschäftsführer der Komplementärin Metal Schiffahrts <strong>GmbH</strong>


Wesentliche Partner<br />

Die Reederei<br />

Die Traditionsreederei Wessels ist eine der ältesten Harener<br />

Schifffahrtsfamilien. 1912 lies Reinhard Wessels auf der Werft der<br />

Gebrüder Sibum in Haren die Pünte „Haren 35“, eine handbe-<br />

triebene Binnenfähre bauen, Schleppschiffe <strong>und</strong> Kümos folgten.<br />

Ende der Sechziger änderte sich der Markt, nachdem Container<br />

für den Frachtverkehr Einzug gehalten hatten. Auf diese neuen<br />

Anforderungen reagierte Kapitän Gerhard Wessels als Reeder mit<br />

seinen ersten „Cargo-Liner“-Neubauten. Mit diesem modernen<br />

Schiffstyp ging die Reederei neue Wege <strong>und</strong> konnte sich anschlie-<br />

ßend mit weiteren neuen Schiffstypen <strong>und</strong> der Serienherstellung<br />

baugleicher Schiffe erfolgreich im Schifffahrtsmarkt etablieren.<br />

Die Reederei Wessels war immer Vorreiter, wenn es darum<br />

ging, neue Wege in der Schifffahrt <strong>und</strong> der Schiffbauindustrie<br />

zu erschließen. So war die „RHEINFELS“, ein Typschiff der Serie<br />

„Rhein“, das erste Schiff, das die slowakische Komarno-Werft<br />

1991 in den Westen lieferte.<br />

In den folgenden Jahren entwickelte die Komarno-Werft auf Ini-<br />

tiative von Gerhard Wessels vier neue Schiffstypen - „Elbe“, „We-<br />

ser“, „Rostock“ <strong>und</strong> „Schelde“ für die Serienfertigung.<br />

Ausschlaggebend für die Wahl dieser Werft war der niedrige Bau-<br />

preis im Vergleich zu westeuropäischen Anbietern bei gleichzeitig<br />

hoher Qualität der abgelieferten Schiffe.<br />

Mittlerweile wurden auf der Komarno-Werft zahlreiche Schiffe<br />

für die Reederei Wessels gefertigt.<br />

Für seine Verdienste um die Schiffbauindustrie der Slowakischen<br />

Republik verlieh der wissenschaftliche Rat der Slowakischen Tech-<br />

nischen Universität Bratislava am 30.03.1993 dem Kapitän <strong>und</strong><br />

Reeder Gerhard Wessels das Diplom <strong>und</strong> die Ehrenmitgliedschaft<br />

der Materialtechnischen Fakultät. Am 16.12.1996 verlieh ihm die<br />

Universität die Ehrendoktorwürde.<br />

Neben den Typschiffen Mehrzweckfrachter entwickelte das Un-<br />

ternehmen als Serie die Multi-Purpose-Containerschiffe, die auch<br />

für den Transport von Massengut <strong>und</strong> gefährlichen Gütern einge-<br />

setzt werden können.<br />

Für die erforderliche Ausrüstung setzte sich das Unternehmen mit<br />

Detaillösungen auseinander <strong>und</strong> entwickelte eine Spezialeinrich-<br />

tung zur automatischen Lukendichtigkeitsüberprüfung, die zum<br />

Patent angemeldet <strong>und</strong> genehmigt wurde.<br />

Aufgeschlossen gegenüber innovativen Ideen zeigte sich die Ree-<br />

derei Wessels auch bei der Einführung des SkySails-Systems. Das<br />

Zugdrachensystem als zusätzlicher Antrieb wurde von der Reede-<br />

rei auf dem <strong>MS</strong> „Michael A.“ erfolgreich eingesetzt <strong>und</strong> wird nun<br />

auf dem <strong>MS</strong> „Telamon“ zur Energieersparnis eingebaut<br />

Der Befrachter<br />

Der Einsatz des Schiffes wird durch den Befrachter ARKON im<br />

System einer ordentlichen Reedereibefrachtung in der Kontrakt-<br />

<strong>und</strong> dem freien Trampmarkt erfolgen. Seit zehn Jahren ist die<br />

Firma ARKON Shipping, gegründet von dem Schiffsmakler Tors-<br />

ten Westphal <strong>und</strong> den beiden Harener Reedereien Wessels <strong>und</strong><br />

Jüngerhans für die Befrachtung zuständig <strong>und</strong> sorgt kontinuier-<br />

lich für den reibungslosen Einsatz der Flotte. Über 1.000 Befrach-<br />

tungsvorgänge werden so jedes Jahr weltweit insbesondere für<br />

die <strong>Tonn</strong>age der Reedereien Wessels <strong>und</strong> Jüngerhans ‚‘gemakelt´.<br />

Die Schiffe sind dabei Tag <strong>und</strong> Nacht im Einsatz <strong>und</strong> werden pro-<br />

fessionell <strong>und</strong> kompetent auf ihren Fahrten in der Karibik, in Fern-<br />

ost, im Arabischen Golf <strong>und</strong> insbesondere in Europa betreut.<br />

Mit der Kali-Transportgesellschaft (KTG), Logistikdienstleister der<br />

K+S AG, die mit ihren Gruppengesellschaften (K+S Gruppe) zu<br />

den weltweit führenden Anbietern von Düngemitteln <strong>und</strong> Sal-<br />

zen für landwirtschaftliche <strong>und</strong> industrielle Anwendungsbereiche<br />

zählt, wurde eine Vereinbarung getroffen, die Geschäftsbezie-<br />

hungen auszubauen <strong>und</strong> den Transport von Produkten der K+S<br />

Gruppe auf Schiffen unter der Kontrolle von Wessels/ARKON<br />

langfristig zu sichern. Langfristiger Ladungskontrakt als hohe Ba-<br />

sisauslastung sichert die Gr<strong>und</strong>beschäftigung. Darüber hinaus be-<br />

steht erhebliches Potential durch zusätzliche Trampfahrt-Erlöse.<br />

1


20<br />

Der Vertrieb: Die Oltmann Gruppe<br />

Bis heute hat die Jan Luiken Oltmann Gruppe <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

207 Fonds initiiert <strong>und</strong> platziert. Per 31.12.2007 konnten bereits<br />

131 Schifffahrtsgesellschaften sowie 6 Schiffe aus Dachfondsge-<br />

sellschaften wieder verkauft werden. Hierbei wurden bei einer<br />

durchschnittlichen Laufzeit von ca. 5,4 Jahren Ergebnisse erzielt,<br />

die über dem Marktdurchschnitt liegen. Eine Garantie für den<br />

Erfolg dieses Beteiligungsangebotes kann daraus aber nicht ab-<br />

geleitet werden.<br />

Die Basis des Erfolges...<br />

... ist die enge Zusammenarbeit mit den Reedereien <strong>und</strong> die daraus<br />

resultierenden überdurchschnittlich positiven Ergebnisse der bisher<br />

bereits wieder veräußerten Schiffe. „Der gute Ruf empfiehlt uns<br />

weiter“, so die Philosophie der Oltmann Gruppe <strong>und</strong> dementspre-<br />

chend betreibt sie vergleichsweise wenig Werbung für sich. Warum<br />

auch, die Ergebnisse sprechen schließlich für sich: Aus einer Fonds<br />

Media-Studie zur „Korrelation historischer Schiffsfonds mit ausge-<br />

suchten Anlageklassen (Edition 2006)“ geht hervor, dass die ver-<br />

kauften bzw. abgewickelten Schiffsfonds der Oltmann Gruppe<br />

r<strong>und</strong> 37 Prozent des dokumentierten Gesamtmarktes repräsen-<br />

tieren. Die durchschnittliche Haltedauer von weniger als fünf Jah-<br />

ren bezogen auf die durch die Oltmann Gruppe finanzierten <strong>und</strong><br />

verkauften Schiffe bildet ein Alleinstellungsmerkmal.<br />

Die Jahre 1986 bis 2007 in Kurzform<br />

Gesamtinvestitionsvolumen EUR 2.397.783.400<br />

Eigenkapitalvolumen EUR 947.052.100<br />

Platzierte Fonds (davon 19 <strong>Tonn</strong>agesteuerfonds) 207<br />

davon <strong>Tonn</strong>agesteuerfonds 19<br />

davon Dachfonds 1<br />

davon Private Equity Fonds 3<br />

Platzierte Schiffe (inkl. <strong>Tonn</strong>agesteuerfonds) 228<br />

davon Neubau-Schiffe 129<br />

davon Second-Hand-Schiffe 99<br />

endabgewickelte Fonds bzw. verkaufte Schiffe 129<br />

davon Neubau-Schiffe 57<br />

davon Second-Hand-Schiffe 72<br />

daneben verkaufte <strong>Tonn</strong>agesteuerfonds 2<br />

daneben Schiffsverkäufe aus dem 2. TRF* 1<br />

daneben Schiffsverkäufe aus dem 3. TRF* 5<br />

daneben Schiffsverkäufe aus dem 5. TRF* 3<br />

(*TRF = <strong>Tonn</strong>agesteuer Rendite Fonds)


Konservativ & innovativ<br />

Die Oltmann Gruppe ist einer der erfolgreichsten Anbieter für<br />

Schiffsbeteiligungen in Deutschland. Zur Philosophie des Hauses<br />

gehört das bewusst sparsame Agieren im Sinne des Anlegers,<br />

mit dem man seit 1986 insgesamt Einsparungen für den Anleger<br />

von über € 95.850.000 realisieren konnte! Trotz konservativer<br />

Geschäftspolitik im Sinne des K<strong>und</strong>en hat die Oltmann Gruppe<br />

gemeinsam mit den jeweiligen Reedereien stets auch auf inno-<br />

vative Projekte gesetzt <strong>und</strong> diese am Markt etabliert. So hat die<br />

Oltmann Gruppe im Jahr 2000 den ersten Schiffsrenditefonds<br />

ohne Verlustzuweisung entwickelt. Daraus ist eine neue Anlage-<br />

klasse auf dem Markt entstanden, die sich an eine zum Teil neue<br />

Zielgruppe wendet.<br />

Voraussetzung für ein Engagement der Oltmann Gruppe ist stets<br />

die Zuverlässigkeit des Partners <strong>und</strong> die Nachhaltigkeit der Idee.<br />

27 %<br />

Erwartung<br />

erfüllt<br />

3 %<br />

Erwartung<br />

deutlich verfehlt<br />

52,5 % 54,5 %<br />

Erwartung<br />

Erwartung übertroffen<br />

15,5 %<br />

Erwartung<br />

leicht verfehlt<br />

Die Ergebnisse der verkauften Schiffe haben bei den<br />

meisten Fonds der Oltmann Gruppe die prospektierten<br />

Prognosen deutlich übertroffen.<br />

21


22<br />

Das Schiff<br />

Die technischen Daten des Schiffes<br />

Schiffstyp<br />

Bauwerft<br />

Klasse<br />

Vermessung<br />

Tragfähigkeit<br />

Containerstellplätze<br />

Hauptabmessungen<br />

Tiefgang<br />

Antrieb<br />

Geschwindigkeit<br />

Heimathafen (Prognose)<br />

Baufertigstellung (Prognose)<br />

Sonderausstattung<br />

<strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong><br />

Einraum-Mehrzweckfrachter<br />

Slovenské Lodenice Komàrno a.s. in Komàrno, Slowakei<br />

GL + 100 A5 E G + MC E Aut.<br />

Eingerichtet für den Transport gefährlicher Güter<br />

(SOLAS II-2 Reg. 19) <strong>und</strong> mit Spezialeinrichtung zur<br />

automatischen Lukendichtigkeitsüberprüfung<br />

(Patent Wessels)<br />

rd. 2.450 BRZ / rd. 1.369 NRZ<br />

rd. 3.675 tdw<br />

36 Stellplätze für 20‘-Container<br />

Länge über alles 87,90 m,<br />

Breite über alles 12,90 m<br />

5,49 m<br />

MAK / Caterpillar 8M20,<br />

Leistung 1.520 kw<br />

rd. 11,7 kn<br />

bei ca. 7 to. IFO 180 LS<br />

Liberia/Monrovia<br />

Februar 2009<br />

Zugdrachensystem SkySails


Die Reederei Wessels bereedert bereits mehrere Einheiten des<br />

bekannten, zugr<strong>und</strong>e liegenden Einraum – Mehrzweckfrachters<br />

vom Typ „RYN“ <strong>und</strong> kann daher auf jahrelange positive Erfahrung<br />

zurückgreifen.<br />

Mit einer Länge über alles von 87,90 m, einer Breite über alles<br />

von 12,90 m <strong>und</strong> einer Seitenhöhe bis Hauptdeck von 7,10 m <strong>und</strong><br />

bei einem Tiefgang von 5,49 m kommt <strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong> auf eine<br />

Tragfähigkeit von rd. 3.675 tdw. Mit einem 1.520 kW leistenden<br />

MaK / Caterpillar 8 M 20 Diesel wird eine Geschwindigkeit von rd.<br />

11,7 Knoten erreicht. Durch den Betrieb des Motors mit Schwer-<br />

öl wird ein kostengünstiger Betrieb des Schiffes ermöglicht. Das<br />

Schiff ist für den Transport von gefährlichen Gütern im Laderaum<br />

<strong>und</strong> an Deck ausgerüstet (Gefahrengutklasse SOLAS II – 2 Reg.<br />

19), was zukünftigen Marktanforderungen für diesen Schiffstyp<br />

voll entspricht.<br />

Das Schiff kann für den Transport von Massengütern jeglicher<br />

Art, Stückgütern <strong>und</strong> Holzprodukten wie z. B. Zellulose <strong>und</strong> Pa-<br />

pierrollen sowie Containern auf der Ladeluke eingesetzt werden.<br />

Eine Besonderheit bei diesem Schiffstyp ist eine Lufttrocknungs-<br />

anlage, welche einen schadlosen Transport von Feinblechen <strong>und</strong><br />

anderen feuchtigkeitsempfindlichen Ladungen gewährleistet. Der<br />

Laderaum ist boxshaped <strong>und</strong> hat die Abmessungen (L x B x H)<br />

56,55 m x 10,20m x 8,00 m. Der Laderaum kann mittels zweier<br />

fahrbarer Schotten in drei separate Räume unterteilt werden.<br />

Der Einbau einer 185-kw-Bugstrahlruderanlage <strong>und</strong> eines Flos-<br />

senruders verleiht dem Schiff sehr gute Manövriereigenschaften.<br />

Somit kommt das Schiff auch in kleineren Häfen ohne Schlepphil-<br />

fe aus <strong>und</strong> die Kosten sind entsprechend geringer. Angetrieben<br />

durch die Hauptmaschine wird weiterhin ein Wellengenerator mit<br />

einer Leistung von 300 kVA, der das elektrische Bordnetz mit En-<br />

ergie versorgt.<br />

Die Kommandobrücke ist nach den neuesten Vorschriften mit<br />

umfangreichen funktechnischen <strong>und</strong> nautischen Geräten ausge-<br />

rüstet. Dazu gehören GMDSS (Global Marine Distress and Safety<br />

System) sowie u. a. Satcom, GPS, Navtex, Arpa-Radargeräte <strong>und</strong><br />

verschiedene weitere Standardgeräte.<br />

Das Schiff wird klassifiziert nach den Richtlinien <strong>und</strong> Vorschriften<br />

des Germanischen Lloyd.<br />

Der Kaufvertrag<br />

Das Schiff soll am 28.02.2009 von der Werft übernommen wer-<br />

den. Der Bauvertrag wurde am 23.11.2005 mit der Werft abge-<br />

schlossen. Es wurde ein Kaufpreis von EUR 6.175.000 für das<br />

Schiff vereinbart.<br />

Das Schiffsgutachten<br />

Ein Bewertungsgutachten für das Anlageobjekt wurde nicht er-<br />

stellt.<br />

Behördliche Genehmigung<br />

Für den Betrieb des Seeschiffes sind verschiedene Genehmi-<br />

gungen erforderlich. Dazu gehören insbesondere Klassifizie-<br />

rungszertifikate für Schiff <strong>und</strong> Maschine sowie Zertifikate für<br />

Ausrüstungs-, Sicherheits- <strong>und</strong> Kommunikationseinrichtungen<br />

sowie der Fahrerlaubnisschein. Behördliche Genehmigungen lie-<br />

gen zum Prospektaufstellungsdatum nicht vor, da das Schiff noch<br />

nicht übergeben wurde. Sie werden jedoch für den Zeitpunkt der<br />

Übernahme des Schiffes beantragt. Hierzu wird auf das Kapitel<br />

„Risiko - Behördliche Genehmigungen“ (S. 9) verwiesen.<br />

23


24<br />

SkySails - Neue Energie für die Schifffahrt<br />

Windkraft profitabel genutzt<br />

Es ist eine einfache Tatsache: Wind ist billiger als Öl <strong>und</strong> auf hoher<br />

See die kostengünstigste Energiequelle. Trotzdem wird dieses at-<br />

traktive Einsparungspotential von Reedereien nicht mehr genutzt<br />

– aus einem einfachen Gr<strong>und</strong>: Bisher konnte kein Segelsystem<br />

den Anforderungen der modernen Schifffahrt genügen.<br />

SkySails stellt jetzt erstmalig ein Wind-Antriebssystem auf Basis<br />

von großen Zugdrachen bereit, das allen Anforderungen gerecht<br />

wird.<br />

Dollar pro Barrel<br />

140<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008<br />

Entwicklung des Ölpreises seit 1993 im Jahresdurchschnitt<br />

Durch Einsatz des SkySails-Systems können die Treibstoffkosten<br />

eines Schiffes im Jahresdurchschnitt, abhängig von den Windver-<br />

hältnissen, zwischen 10 <strong>und</strong> 35% gesenkt werden. Herrschen op-<br />

timale Windbedingungen, kann der Treibstoffverbrauch zeitweise<br />

sogar noch weiter reduziert werden.<br />

Erfolg braucht Spielraum<br />

Die Schifffahrt ist vollständig abhängig von Öl. Diese Situation ist<br />

nur für Mineralölkonzerne befriedigend. Aufgr<strong>und</strong> steigender Er-<br />

schließungs- <strong>und</strong> Förderkosten sowie der hohen Nachfrage aber


auch aufgr<strong>und</strong> von Spekulationen liegt der Ölpreis schon heute<br />

über 100 US-$ pro Barrel.<br />

Ein möglicher Weg aus der Abhängigkeit vom Ölpreis ist die Er-<br />

schließung alternativer Energiequellen für Schiffe. Dabei ist die<br />

Nutzung kostenloser Windkraft unter Renditegesichtspunkten<br />

besonders attraktiv. Das SkySails-System kann als zusätzlicher<br />

Windantrieb auf nahezu allen Schiffen nachgerüstet werden. Das<br />

geplante Produktprogramm umfasst Antriebssysteme mit einer<br />

Vortriebsleistung von bis zu 5.000 kW. Der SkySails-Antrieb wird<br />

zur Entlastung der Hauptmaschine eingesetzt, die unverändert<br />

zur Verfügung steht.<br />

Diese Hybrid-Antriebslösung eröffnet den notwendigen Spiel-<br />

raum zur Minimierung der Reisekosten. Mit SkySails haben vor-<br />

ausschauende Reedereien jetzt die Chance, Ihre Wettbewerbsfä-<br />

higkeit <strong>und</strong> Rendite zu steigern!<br />

Gewinn für Eigner, Reeder <strong>und</strong> Charterer<br />

Schnelle Amortisation<br />

Durch die Nutzung der SkySails-Technologie sinken die Schiffsrei-<br />

sekosten signifikant. Beim heutigen Ölpreis betragen die Kosten<br />

pro Kilowattst<strong>und</strong>e (kWh) Antriebsleistung bei einem SkySails-<br />

Antrieb im Vergleich zu einem Dieselantrieb nur etwa ein Drittel.<br />

Günstige Anschaffungs- <strong>und</strong> Betriebskosten für das SkySails-<br />

System führen zu kurzen Amortisationszeiten zwischen drei <strong>und</strong><br />

fünf Jahren. Durch den vollautomatischen Betrieb des SkySails-<br />

Systems entstehen keine zusätzlichen Personalkosten.<br />

Sichere Investition durch klare Verhältnisse<br />

Auch wenn die Reederei nicht selbst die Rolle des Charterers übernimmt,<br />

profitiert sie von der Investition in einen SkySails-Antrieb.<br />

Die Reederei kann beispielsweise ein mit einem SkySails-System<br />

ausgestattetes Schiff zu einer erhöhten Rate verchartern, da der<br />

Charterer geringere Reisekosten zu erwarten hat.<br />

Sichere <strong>und</strong> leistungsstarke Technologie<br />

Das SkySails-System besteht aus drei einfachen Hauptkomponenten:<br />

Einem Zugdrachen mit Seil, einem Start- <strong>und</strong> Landesystem sowie<br />

einem Steuerungssystem für den vollautomatischen Betrieb.<br />

An Stelle traditioneller Segel mit Mast nutzt SkySails große<br />

Zugdrachen in Form von Gleitschirmen zur Erzeugung des Vortriebs.<br />

Die Zugdrachen bestehen aus hochfesten <strong>und</strong> witterungsbeständigen<br />

Textilien.<br />

Die gefesselt fliegenden SkySails können in Höhen zwischen<br />

100 m <strong>und</strong> 300 m operieren, in denen stärkere <strong>und</strong> stetigere<br />

Winde vorherrschen. Im Vergleich zu normalen Segeln erzeugen<br />

sie pro Quadratmeter Fläche die zwei- bis dreifache Energie. Die<br />

Zugkräfte werden über ein hochreißfestes Kunststoffseil auf das<br />

Schiff übertragen.<br />

Das Start- <strong>und</strong> Landesystem übernimmt das weitgehend automatische<br />

Ausbringen <strong>und</strong> Einholen des Zugdrachens. Es ist auf<br />

dem Vorschiff installiert. Zum Start wird der ähnlich einer Ziehharmonika<br />

gereffte Zugdrachen mit einem Teleskopmast aus einem<br />

Lagerbehälter gehoben. In ausreichender Höhe entfaltet sich der<br />

2


2<br />

Systemkomponenten SkySails-Antrieb Kompensation der Schräglage<br />

Zugdrachen bis auf seine vollständige Größe <strong>und</strong> kann gestartet<br />

werden. Mit einer Winde wird das Zugseil gefiert, bis die Arbeits-<br />

flughöhe erreicht ist. Der Landevorgang läuft in umgekehrter<br />

Reihenfolge ab. Der gesamte Start- <strong>und</strong> Landevorgang erfolgt<br />

vollautomatisch <strong>und</strong> dauert jeweils ca. 10-20 Minuten.<br />

Das SkySails-System kann von der Schiffsmannschaft von der<br />

Brücke aus bedient werden. Das Starten <strong>und</strong> Landen sowie Not-<br />

fallmaßnahmen können auf Knopfdruck eingeleitet werden. Die<br />

Steuerung des Zugdrachens <strong>und</strong> seiner Flugbahn übernimmt das<br />

vollautomatische Steuerungssystem des SkySails-Antriebs. Über<br />

einen Bildschirm wird die Mannschaft komfortabel <strong>und</strong> in Echtzeit<br />

über den Betriebszustand des Systems informiert.<br />

Reibungsloser Schiffsbetrieb<br />

Der SkySails-Antrieb wird auf offener See, außerhalb der 3-Mei-<br />

len-Zone <strong>und</strong> Verkehrstrennungsgebieten, ergänzend zum vor-<br />

handenen Antrieb eingesetzt. Das SkySails-System ist für den Be-<br />

trieb für die auf See überwiegend vorherrschenden Windstärken<br />

zwischen 3 <strong>und</strong> 8 Beaufort ausgelegt. Bei geringeren Windstärken<br />

als 3 Beaufort kann das System zwar gelandet, aber nicht gestar-<br />

tet werden. Bei durchschnittlichen Windstärken bis 10 Beaufort<br />

- <strong>und</strong> der Windstärke entsprechend stärkeren Böen - kann das<br />

System problemlos gelandet werden.<br />

Die wesentlichen Komponenten des SkySails-Systems sind typzer-<br />

tifiziert. Der Betrieb des Systems wird nicht durch Berufsgenos-<br />

senschaften eingeschränkt.<br />

Ein Doppelhüllenprofil verleiht den SkySails-Zugdrachen aero-<br />

dynamische Eigenschaften, die mit denen eines Flugzeugflügels<br />

vergleichbar sind. Mit dem SkySails-System können daher nicht<br />

nur Vorwindkurse, sondern auch Kurse bis 50° am Wind ge-<br />

fahren werden. Zusammengelegt ist der aus Textilien bestehen-<br />

de Zugdrachen leicht zu verstauen <strong>und</strong> beansprucht an Bord nur<br />

wenig Platz. Im Vergleich zu anderen Segelantrieben, behindern<br />

beim SkySails-System keine störenden Aufbauten das Laden <strong>und</strong><br />

Löschen im Hafen oder bei Brückendurchfahrten. Im Vergleich zu<br />

konventionellen Windantrieben ist die durch das SkySails-System<br />

verursachte Schräglage minimal <strong>und</strong> für die Schiffssicherheit so-<br />

wie den Schiffsbetrieb unerheblich.<br />

Je nach Präferenz des Betreibers kann die Leistung des vorhande-<br />

nen Antriebs gedrosselt <strong>und</strong> somit der Kraftstoffverbrauch redu-<br />

ziert werden. Alternativ kann durch Konstanthalten der Maschi-<br />

nenleistung die Geschwindigkeit des Schiffes erhöht werden.<br />

Bewährtes Know-How neu kombiniert<br />

SkySails arbeitet in einem leistungsstarken Netzwerk namhafter<br />

Entwicklungspartner <strong>und</strong> Zulieferer aus der Schiff- <strong>und</strong> Flugzeu-<br />

gindustrie. Im Wesentlichen besteht die SkySails-Technologie aus<br />

einer Kombination bewährter Komponenten aus beiden Berei-<br />

chen. Ein Beispiel hierfür ist der Einsatz modifizierter Mooring-<br />

Winden aus der Offshore-Industrie.<br />

Doppelter Profit durch Umweltschutz<br />

Erstmalig in der Geschichte der Schifffahrt sind in einigen Re-<br />

gionen Reedereien aus Gründen des Klimaschutzes dazu ver-<br />

pflichtet, die Emissionen ihrer Schiffe signifikant zu verringern.<br />

Zusätzlich zum steigenden Ölpreis werden diese gesetzlichen Vor-<br />

schriften zu deutlich erhöhten Kosten führen.


Reedereien in der Emissionsfalle<br />

Nach den jüngst erlassenen Vorschriften im Bereich des Umwelt-<br />

<strong>und</strong> Meeresschutzes (IMO MARPOL 73/78, Annex VI) haben Ree-<br />

dereien mit Schiffen in den sog. ‘SOX Emission Control Areas’<br />

die Wahl:<br />

Entweder sie nehmen Abgaben oder hohe Investitionen in Ab-<br />

gasreinigungsanlagen aufgr<strong>und</strong> der Verwendung schwefelreicher<br />

Brennstoffe in Kauf. Oder sie nutzen relativ sauberen aber teuren,<br />

schwefelarmen Brennstoff. Treibstoff mit geringem Schwefelge-<br />

halt von 1,5% (MDO/MGO) kostet fast doppelt so viel wie die<br />

heute überwiegend eingesetzten Qualitäten IFO 380 <strong>und</strong> IFO<br />

180.<br />

Zusätzlich werden international auf breiter Front Vorbereitungen<br />

zur Reduzierung des CO 2 -Ausstoßes durch die Schifffahrt getrof-<br />

fen. Experten rechnen für 2012 mit einer Aufnahme der Schiff-<br />

fahrt in das Kyoto-Protokoll – <strong>und</strong> mit nochmals zusätzlichen Kos-<br />

ten für Reedereien.<br />

Wer Treibstoff spart, spart Emissionen<br />

Es ist ein einfacher Sachverhalt: Wenn kein Treibstoff verbrannt<br />

wird, entstehen auch keine Abgase. Unglücklicherweise unter-<br />

liegen die heute verfügbaren Technologien zur Reduktion von<br />

Emissionen einer paradoxen Logik: Sie erhöhen den Treibstoffver-<br />

brauch. Neben hohen Investitionen steigen auch die Reisekosten<br />

um bis zu 5%. Der offensichtlich intelligentere Ansatz zur Reduk-<br />

tion von Emissionen ist die Verringerung des Treibstoffverbrauchs.<br />

Genau diese Leistung stellt das SkySails-System zur Verfügung.<br />

So profitieren Reedereien <strong>und</strong> Charterer doppelt – sie reduzieren<br />

Emissionen <strong>und</strong> senken zeitgleich ihre Reisekosten.<br />

Maßgeschneiderte Serviceleistungen<br />

SkySails bietet umfangreiche Zusatzleistungen, die Reedereien ei-<br />

nen einfachen <strong>und</strong> bequemen Umgang mit dem System auf See<br />

<strong>und</strong> an Land ermöglichen.<br />

Wartung <strong>und</strong> Instandhaltung<br />

Mit Ausnahme des Steuerungssystems <strong>und</strong> der textilen Bestand-<br />

teile (Zugdrachen, Zugseil) können alle Komponenten des Sky-<br />

Sails-Systems durch technisch qualifiziertes Personal, z.B. den<br />

schiffseigenen Maschinisten, gewartet werden. Diese Arbeiten<br />

können auf hoher See, während das SkySails-System nicht in Be-<br />

trieb ist, aber auch im Hafen oder auf einer Werft durchgeführt<br />

werden.<br />

Systemkomponenten, die besonderes fachliches Know-how er-<br />

fordern, werden durch SkySails-Fachkräfte gewartet. Bei Bedarf<br />

können diese innerhalb kürzester Zeit in jedem Hafen der Welt<br />

vor Ort sein.<br />

SkySails gewährleistet eine hohe Verfügbarkeit von Ersatzteilen.<br />

Beispielsweise werden sämtliche Verschleißteile bevorratet <strong>und</strong><br />

stehen in jedem Hafen der Welt innerhalb kürzester Zeit zur Ver-<br />

fügung.<br />

Routenoptimierung<br />

Mit Hilfe des optional erhältlichen Wetterrouting-Systems kann<br />

die Reederei ihr Schiff auf der kostenminimalen Route termintreu<br />

an sein Ziel führen.<br />

2


2<br />

Außergewöhnlich attraktive Märkte:<br />

Die Frachtschifffahrt<br />

Marktpotential<br />

Als gewerbliche Schifffahrt definiert SkySails die Gesamtheit aller<br />

zum Zweck der Gewinnerzielung betriebenen Schiffe, beispiels-<br />

weise Frachtschiffe, Kreuzfahrtschiffe <strong>und</strong> Fischtrawler. Im Jahr<br />

2007 verzeichnete das Lloyd’s Register of Shipping weltweit über<br />

94.000 gewerblich genutzte Schiffe. Der für SkySails relevante<br />

Markt umfasst vor allem die etwa 40.000 auf Langstrecken ver-<br />

kehrenden Schiffe der Welthandelsflotte. Zusätzlich registriert<br />

SkySails seit kurzem ein starkes Interesse im Bereich der Fisch-<br />

Trawler, nimmt diesen Markt jedoch aus kaufmännischer Vorsicht<br />

bis nach einer eingehenden Analyse des Marktpotentials von der<br />

Planung aus.<br />

Ein Schiff wird zumeist über eine Dauer von mindestens 25 Jah-<br />

ren betrieben. Derzeit sind ca. 65 % (26.000) der Schiffe des für<br />

SkySails relevanten Marktes der Welthandelsflotte unter 20 Jah-<br />

re alt <strong>und</strong> somit wirtschaftlich betrachtet für die Ausrüstung mit<br />

einem SkySails-System geeignet. Zusätzlich entfallen ca. 600-700<br />

der jährlich 1.200-1.300 Schiffsneubauten auf den für SkySails<br />

relevanten Markt. Für SkySails ergibt sich somit für die nächsten<br />

20 Jahre ein Marktpotential von ca. 39.000 Systemen <strong>und</strong> den<br />

zugehörigen Serviceleistungen.<br />

Die Kapazität der Welthandelsflotte ist in den letzten 10 Jahren<br />

durchschnittlich um 3 % pro Jahr gewachsen, wobei in 2005 mit<br />

6 % <strong>und</strong> 2006 mit 7 % ein überdurchschnittlich starkes Wachs-<br />

tum vorlag. Bedingt durch hohe Ölpreise, steigende Umweltau-<br />

flagen <strong>und</strong> vermehrte K<strong>und</strong>enanforderungen ist in Bezug auf<br />

Ressourcen- <strong>und</strong> Umweltschonung eine deutliche Zunahme des<br />

Problembewusstseins im Markt zu erkennen.<br />

Die Prognosen: Winddaten <strong>und</strong> Treibstoffpreise<br />

Es wurde davon ausgegangen, dass das <strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong> im Pra-<br />

xisbetrieb für die Reisegeschwindigkeit eine Schubkraft von ca.<br />

11 <strong>Tonn</strong>en benötigt. <strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong> benötigt für die Reisege-<br />

schwindigkeit einen geschätzten Wert von ca. 7,3 <strong>Tonn</strong>en Treib-<br />

stoff der Qualität IFO 180 LS pro Tag.<br />

Es wurde davon ausgegangen, dass der Zugdrachen ca. 70 % der<br />

Antriebsleistung des <strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong> übernehmen kann. Dies<br />

entspricht einer maximal durch den Zugdrachen aufgebrachten<br />

Zugleistung von ca. 8 <strong>Tonn</strong>en. Folgerichtig wurde angenommen,<br />

dass in den Fällen, in denen der Zugdrachen durch Starkwinder-<br />

eignisse höhere Zugleistungen erzielen könnte, die Leistung des<br />

SkySail-Systems auf 8 <strong>Tonn</strong>en begrenzt wird. Aus Erfahrungs-<br />

werten kann abgeleitet werden, dass das <strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong> im<br />

Praxisbetrieb 220 Seetage pro Jahr fährt. Die Tatsache, dass die<br />

Windrichtung auch bei ausreichender Windstärke ungünstig sein<br />

kann, so dass das SkySail-System nicht einsetzbar ist, wurde bei<br />

der Mittelung der Ersparniswerte über die möglichen Kurswinkel<br />

berücksichtigt. Es wurde dabei davon ausgegangen, dass alle Kur-<br />

se, die das <strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong> fährt, statistisch gleich verteilt sind.<br />

Da das jährliche Einsparpotential sehr stark von der gewählten<br />

Route abhängig ist, ist eine pauschale Aussage oder exakte Pro-<br />

gnose, welche Einsparung erzielt werden wird, nicht aufzustellen.<br />

Daher wird im Folgenden das Einsparpotential in Abhängigkeit<br />

der wichtigsten zwei Faktoren aufgezeigt. Die wichtigsten Fak-<br />

toren sind das gewählte Einsatzgebiet (<strong>und</strong> damit die Windbedin-<br />

gungen) sowie der Treibstoffpreis. Stark vereinfachend kann die<br />

Aussage getroffen werden, dass das komplexe weltweite Wind-<br />

system drei unterschiedliche Windenergie-Potentiale aufweist.<br />

Diese sind auf der oben stehenden Karte abgebildet. Die Gebiete<br />

mit dem höchsten Windenergiepotential sind dunkelblau gekenn-<br />

zeichnet. Die Gebiete mit einem mittleren Windenergiepotential<br />

sind blau gekennzeichnet. Die Gebiete mit einem geringen Wind-<br />

energiepotential sind hellblau gekennzeichnet.<br />

Das jeweilige Windenergiepotential wurde auf Basis von Daten<br />

der Firma Wetterwelt <strong>GmbH</strong> in Kiel ermittelt. (Windgeschwindig-<br />

keiten der letzten 6 Jahre). Die Verdichtung der Daten auf einen<br />

jährlichen Durchschnitt wurde durch Aggregation der Monats-<br />

durchschnitte erzielt. Wie aus der folgenden Formel ersichtlich,<br />

besteht zwischen der Windgeschwindigkeit <strong>und</strong> dem Windener-<br />

giepotential eine quadratische Beziehung:<br />

F(a) = c l * p/2 * v² * A<br />

F(a) : Auftriebskraft des Zugdrachen<br />

c l : Auftriebsbeiwert des Zugdrachen<br />

p: Dichte der Luft<br />

v: Strömungsgeschwindigkeit der Luft<br />

A: Fläche des Zugdrachen


Weltweites durchschnittliches Windenergiepotential<br />

Land geringes Windenergiepotential mittleres Windenergiepotential hohes Windenergiepotential vorherrschende Windrichtung<br />

Um dies zu berücksichtigen <strong>und</strong> keine zu großen statistischen<br />

Fehler in die gezeigte Weltkarte aufzunehmen, wurde jeweils<br />

das monatliche Windenergiepotential <strong>und</strong> nicht die monatliche<br />

Windgeschwindigkeit aggregiert. Da als Basisbezugsgröße ein<br />

Monat gewählt wurde, ist das abgebildete Windenergiepotential<br />

dennoch systematisch kleiner als das tatsächliche. Dies entspricht<br />

einem vorsichtigen Ansatz.<br />

Auf Gr<strong>und</strong> des geschilderten Zusammenhanges zwischen Wind-<br />

geschwindigkeit <strong>und</strong> Windenergie wäre es nicht ausreichend, nur<br />

eine Weltkarte mit den Windgeschwindigkeiten im Jahresmittel<br />

zur Ermittlung der Ersparnis hinzu zu ziehen. Das Ergebnis einer<br />

solchen Berechnung würde systematisch wesentlich zu geringe<br />

Werte liefern.<br />

Ökologie <strong>und</strong> Ökonomie: Einsparungen für Reeder<br />

<strong>und</strong> Charterer<br />

Unter Berücksichtigung der oben genannten Prämissen ergeben<br />

sich für das <strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong> folgende Einsparpotentiale in den<br />

verschiedenen Seegebieten:<br />

Hohes Windenergiepotential 27<br />

Mittleres Windenergiepotential 17<br />

Geringes Windenergiepotential 9<br />

Einsparpotential in %<br />

Würde das <strong>MS</strong> „PELEUS“ ausschließlich in den jeweiligen See-<br />

gebieten operieren, ergäbe sich bei aktuellen Treibstoffpreisen<br />

(∅ 600,00 US Dollar pro <strong>Tonn</strong>e IFO 180 LS in den letzten 10 Tagen)<br />

<strong>und</strong> entsprechenden jährlichen Treibstoffkosten von 963.600 US<br />

Dollar folgendes Einsparpotential:<br />

Einsparpotential in<br />

US Dollar<br />

Hohes Windenergiepotential ~ 260.000<br />

Mittleres Windenergiepotential ~ 164.000<br />

Geringes Windenergiepotential ~ 87.000<br />

© WetterWelt <strong>GmbH</strong><br />

2


30<br />

Potentielle Treibstoffersparnis (PROGNOSE)<br />

Ersparnis in US Dollar<br />

400.000<br />

350.000<br />

300.000<br />

250.000<br />

200.000<br />

150.000<br />

100.000<br />

50.000<br />

0<br />

Ölpreis in US Dollar/ t<br />

Potentialgebiet 1 Potentialgebiet 2 Potentialgebiet 3<br />

400 425 450 475 500 525 550 575 600 625 650 675 700 725 750 775 800<br />

Es ist aus heutiger Sicht unmöglich, abzuschätzen, wie viel Zeit<br />

das <strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong> in welchen Windpotentialgebieten verbrin-<br />

gen wird <strong>und</strong> ob die Kurse in den jeweiligen Seegebieten annä-<br />

hernd gleich verteilt sein werden.<br />

Geht man dennoch stark vereinfacht davon aus, dass es der Ree-<br />

derei gelingt, das <strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong> als Schiff in der freien Fahrt in<br />

allen drei Windpotentialgebieten gleich häufig fahren zu lassen<br />

<strong>und</strong> dabei in jedem Seegebiet jeden Kurs statistisch gleich häufig<br />

zu fahren, so ist auf Basis des heutigen Ölpreises eine Einsparung<br />

in Höhe von ca. 17,7 %, entsprechend 170.236 US Dollar zu er-<br />

Bei schwankendem Treibstoffpreis kann folgende Einsparung erzielt werden (ABWEICHUNGEN VON DER PROGNOSE):<br />

Ölpreis Einsparungen<br />

US$/ t in US Dollar<br />

400 113.491<br />

425 120.584<br />

450 127.677<br />

475 134.770<br />

500 141.863<br />

525 148.957<br />

550 156.050<br />

575 163.143<br />

600 170.236<br />

625 177.329<br />

650 184.422<br />

675 191.516<br />

700 198.609<br />

725 205.702<br />

750 212.795<br />

775 219.888<br />

800 226.981<br />

250000<br />

200000<br />

150000<br />

100000<br />

Ölpreis in US Dollar/ t<br />

zielen.<br />

400 425 450 475 500 525 550 575 600 625 650 675 700 725 750 775 800


Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Charterer / Reederei in ers-<br />

ter Linie die Interessen seiner Auftraggeber verfolgen muß. Durch<br />

die Kombination guter Routen <strong>und</strong> Einhaltung der Fahrtzeiten<br />

werden Ersparnisse erst möglich gemacht.<br />

Von diesem Einsparpotential sind die Wartungskosten in Abzug<br />

zu bringen. Wartungskosten fallen erst ab Mitte 2009 an. Die<br />

Höhe der jährlichen Wartungskosten ist abhängig von den jähr-<br />

lichen Nutzungsst<strong>und</strong>en <strong>und</strong> der Nutzungsintensität. Da das <strong>MS</strong><br />

Alle in einem Boot:<br />

Um den Anlegern dieser Schiffsbeteiligung einen zusätzlichen<br />

Nutzen für die Investition in ein zukunftsorientiertes Investment<br />

zu eröffnen, wurde zwischen Charterer/Reeder <strong>und</strong> Anlegern<br />

vereinbart, das sich aus der Treibstoffersparnis nach Abzug der<br />

Zusammenfassung der Prämissen<br />

<strong>„TELAMON“</strong> das dritte Schiff ist, dass mit einem SkySails-System<br />

ausgestattet wird, liegen bisher nur begrenzte Betriebserfah-<br />

rungen mit SkySails-Systemen vor. Somit kann zum jetzigen Zeit-<br />

punkt die Höhe der jährlichen Wartungskosten noch nicht exakt<br />

abgeschätzt werden. SkySails schätzt, dass sie sich in einem Korri-<br />

dor zwischen EUR 25.000 (bei geringer Nutzung / Schwachwind)<br />

<strong>und</strong> EUR 100.000 (bei intensiver Nutzung / Starkwind) bewegen<br />

werden.<br />

Prognose der Einsparung Ab Mitte 2009<br />

Anfall der Wartungskosten Ab Mitte 2009<br />

Leistungsprognose 160 m² Hochrechnung basierend auf Tests einschließlich<br />

Schubkraft <strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong> 11 <strong>Tonn</strong>en<br />

Treibstoffverbrauch <strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong> 7,3 <strong>Tonn</strong>en pro Tag<br />

prognostizierten Optimierungspotentials.<br />

Maximal durch das SkySails-System übernommene Antriebsleistung 70% ~ 8 <strong>Tonn</strong>en Zug<br />

Seetage 220<br />

Wartungskosten des Systems speist. Ausgehend von einem Treib-<br />

stoffbedarf von 7,3 <strong>Tonn</strong>en pro Tag werden alle Ersparnisse an die<br />

Anleger ausgeschüttet. Dabei ist zu berücksichtigen, daß ein sich<br />

verändernder Treibstoffpreis diese Summen beeinflusst.<br />

Berücksichtigung ungünstiger Windrichtungen Statistisch durch Zugdrachenpolare<br />

Berücksichtigung unterschiedlicher Kurse Statistisch durch Zugdrachenpolare, unter Annahme, dass<br />

alle Kurse pro Seegebiet gleich häufig gefahren werden.<br />

Berücksichtigung unterschiedlicher Windstärke Durch verschiedene Seegebiete mit entsprechendem<br />

Windenergiepotential<br />

Berücksichtigung eines variierenden Treibstoffpreises Durch Variation des Treibstoffpreises<br />

31


32<br />

Anlageziele <strong>und</strong> Anlagepolitik<br />

Die Höhe der Investition ist durch Abschluss des Bauvertrages<br />

weitgehend fest vereinbart. Weitere Abweichungen können sich<br />

durch die Vorlaufkosten ergeben, die nach Erfahrungswerten des<br />

Vertragsreeders budgetiert sind. Insgesamt werden die Kosten der<br />

Beteiligungsgesellschaft für die Anschaffung <strong>und</strong> Eigenkapitalfi-<br />

Investitionsplan (PROGNOSE)<br />

1. Anlagevermögen<br />

a) Anschaffungskosten EUR 6.175.000<br />

b) Erstausrüstung, Bauaufsicht, Baureserve EUR 605.000<br />

2. Liquiditätsreserve EUR 48.000<br />

3. Bauzeitzinsen EUR 110.000<br />

Zwischensumme EUR 6.938.000 92,94 %<br />

4. Vorlaufkosten<br />

a) Vorbereitende Bereederung EUR 50.000<br />

b) Notar-, Gerichtskosten, Rechtsberatung EUR 10.000<br />

c) Steuerberatung EUR 10.000<br />

d) Kreditbearbeitung/ -vermittlung EUR 20.000<br />

e) Prospektkosten EUR 15.000<br />

f) Konzeption/Projektierung/Emissionskosten EUR 417.000<br />

h) Sonstiges EUR 5.000<br />

nanzierung dieses Schiffes mit EUR 7.465.000 kalkuliert, wobei<br />

92,94 % auf die Anschaffung, Liquiditätsreserve <strong>und</strong> die Erstaus-<br />

rüstung <strong>und</strong> 7,06 % auf die Projekt-Realisierung entfallen (siehe<br />

nachfolgende Tabelle).<br />

Zwischensumme EUR 527.000 7,06 %<br />

Gesamtinvestition EUR 7.465.000 100,00 %<br />

<strong>Finanz</strong>ierungsplan (PROGNOSE)<br />

1. Fremdkapital<br />

a) Schiffshypothekendarlehen I EUR 4.200.000<br />

b) Schiffshypothekendarlehen II EUR 300.000<br />

Zwischensumme EUR 4.500.000 60,28%<br />

2. Gesellschafterkapital<br />

a) Gründungskommanditisten EUR 80.000<br />

b) KTG EUR 385.000<br />

c) einzuwerbendes Kommanditkapital EUR 2.500.000<br />

Zwischensumme EUR 2.965.000 39,72 %<br />

Gesamtfinanzierung EUR 7.465.000 100,00 %


Erläuterung zur Investition<br />

Die Beteiligungsgesellschaft <strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong> Schiffahrts <strong>GmbH</strong><br />

& Co. KG übernimmt das <strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong> von der Werft Slo-<br />

venské Lodenice Komàrno (Slowakei). Der Baupreis beträgt<br />

EUR 6.175.000. Das Schiff soll gemäß Kaufvertrag am 28. Februar<br />

2009 übernommen werden.<br />

Für die vorbereitende Bereederung bis zur Übernahme erhält der<br />

Vertragsreeder eine pauschale Vergütung von EUR 50.000, die<br />

fällig wird bei Übernahme des Schiffes.<br />

Für die Prospektgestaltung erhält die <strong>André</strong> <strong>Tonn</strong> <strong>GmbH</strong> eine<br />

Pauschalvergütung von EUR 15.000. Rechts- <strong>und</strong> Beratungs-<br />

kosten <strong>und</strong> sonstige Kosten sind in Höhe von EUR 45.000 kal-<br />

kuliert. Weiterhin entstehen beitrittsabhängige Kosten für die<br />

Kapitalvermittlung <strong>und</strong> Emissionskosten in Höhe von insgesamt<br />

EUR 417.000. Sofern das Kommanditkapital gem. § 4 Abs. 3 des<br />

Gesellschaftsvertrages aufgestockt werden sollte, erhöhen sich die<br />

Kapitalbeschaffungskosten entsprechend. Die Nettoeinnahmen<br />

(Nettozuflüsse des Eigenkapitals aus diesem Beteiligungsangebot)<br />

werden zum Erwerb des <strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong> <strong>und</strong> zur allgemeinen<br />

Stärkung der Liquiditätslage der Emittentin (Liquiditätsreserve von<br />

EUR 48.000) verwendet. Die Nettoeinnahmen werden nicht für<br />

sonstige Zwecke verwendet.<br />

Die Metal Schiffahrts <strong>GmbH</strong> (Gründungskomplementärin) <strong>und</strong><br />

die Wessels Reederei <strong>GmbH</strong> & Co. KG (Gründungskommanditist)<br />

haben folgende Leistungen oder Lieferungen erbracht:<br />

• Bereederungstätigkeit (vorbereitende Bereederung, laufende<br />

Bereederung <strong>und</strong> Durchführung der Liquidation)<br />

Darüber hinaus haben die Prospektverantwortlichen, die Gründungsgesellschafter<br />

<strong>und</strong> die Mitglieder der Geschäftsführung der<br />

Emittentin keine nicht nur geringfügigen Leistungen <strong>und</strong> Lieferungen<br />

erbracht oder werden solche erbringen.<br />

Erläuterung zur <strong>Finanz</strong>ierung<br />

Die Nettoeinnahmen (Nettozuflüsse aus Eigenkapital aus diesem<br />

Beteiligungsangebot) reichen nicht für den Ankauf des Schiffes<br />

aus, daher hat ein deutsches Kreditinstitut zur <strong>Finanz</strong>ierung<br />

des Schiffes zwei Schiffshypothekendarlehen über insgesamt<br />

EUR 4.500.000 zugesagt. Die Bank übernimmt keine Haftung für<br />

das Zutreffen der Annahmen der Prospektverantwortlichen <strong>und</strong><br />

des Anbieters oder den Eintritt des wirtschaftlichen Erfolges des<br />

Beteiligungsangebotes. Das erste Darlehen über EUR 4.200.000<br />

hat eine Laufzeit von 14,5 Jahren <strong>und</strong> ist mit insgesamt 57 Quartals-Tilgungsraten<br />

von jeweils EUR 72.000 <strong>und</strong> einer Schlussrate<br />

von EUR 24.000 zu tilgen. Das zweite Darlehen über EUR<br />

300.000 hat eine Laufzeit von 5 Jahren <strong>und</strong> ist mit insgesamt<br />

20 Quartals-Tilgungsraten von jeweils EUR 15.000 zu tilgen. Die<br />

Tilgung beginnt sechs Monate nach Ablieferung. Darlehenszinsen<br />

sind gr<strong>und</strong>sätzlich alle drei Monate zur Zahlung fällig.<br />

Als Sicherheit für die Darlehen soll eine Schiffshypothek i. H. v.<br />

120 % des Schiffshypothekendarlehens zu Gunsten der finanzierenden<br />

Bank eingetragen werden, alle Ansprüche aus Charterverträgen<br />

sowie Versicherungen sind abzutreten.<br />

Die Kreditaufnahme wird bei Übernahme in EURO erfolgen. Später<br />

kann ein Teil der Darlehenswährung in eine andere Währung<br />

(CHF, YEN, EUR) umvalutiert werden. In der Prospektrechnung<br />

wurde dies noch nicht berücksichtigt. Eine Zinsfestschreibung ist<br />

noch nicht abgeschlossen.<br />

Konzeptionell wird eine Vollplatzierung des nominellen Kommanditkapitals<br />

vor Übernahme des Schiffes im Februar 2009<br />

unterstellt. EUR 465.000 sind bereits zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

von der WESSELS Reederei <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

<strong>und</strong> der Kali-Transportgesellschaft (KTG) übernommen worden.<br />

Diese Einlagen sind in Höhe von EUR 465.000 ausstehend.<br />

Weitere EUR 2.500.000 werden öffentlich zur Zeichnung<br />

angeboten. Die Rückzahlung der Kommanditeinlagen<br />

ist gr<strong>und</strong>sätzlich aufgr<strong>und</strong> des in § 12 des Gesellschaftsvertrages<br />

festgelegten erstmaligen Kündigungstermins frühestens<br />

zum 31. Dezember 2023 fällig.<br />

Die <strong>Finanz</strong>ierung der Investition ist gr<strong>und</strong>sätzlich sichergestellt.<br />

Das <strong>Finanz</strong>ierungsvolumen wird unter den Annahmen dieses Prospektes<br />

ausreichen, um das Schiff zum Ablieferungstermin zu<br />

bezahlen <strong>und</strong> das Eigenkapital zu platzieren. Die Einnahmen, die<br />

im <strong>Finanz</strong>ierungsplan dargestellt sind, werden ausschließlich für<br />

die im Investitionsplan genannten Zwecke verwendet. Sollte eine<br />

Unterdeckung eintreten, weil die budgetierten Kosten höher ausfallen<br />

als geplant, wäre die Beteiligungsgesellschaft berechtigt,<br />

das Kommanditkapital zur Verbesserung der Liquidität um EUR<br />

300.000 aufzustocken (siehe § 4 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Die Verwendung von Liquiditätsüberschüssen<br />

Der Liquiditätsüberschuss soll verwendet werden für planmäßige<br />

Tilgungen <strong>und</strong> planmäßige Ausschüttungen.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzliches Ziel der Beteiligungsgesellschaft ist es, die nach<br />

dem planmäßigen Kapitaldienst (Zins <strong>und</strong> Plantilgungen) freie Liquidität<br />

für planmäßige Ausschüttungen zu verwenden. Gemäß<br />

Kreditzusage sind Liquiditätsausschüttungen nur dann möglich,<br />

wenn auch der planmäßige Kapitaldienst des Schiffshypothekendarlehens<br />

erbracht wurde.<br />

33


34<br />

Der Markt<br />

Der Welthandel wird mit steigender Tendenz über das Trans-<br />

portmittel „Schiff“ abgewickelt <strong>und</strong> die Menge der r<strong>und</strong> um<br />

den Erdball zu befördernden Waren nimmt gleich bleibend zu.<br />

Ohne Handelsschiffe hätte es in den zurückliegenden Jahren kei-<br />

ne so dynamische Globalisierung gegeben. Mehr als ein Viertel<br />

aller weltweit produzierten Waren <strong>und</strong> Dienstleistungen werden<br />

international gehandelt, der Austausch ist doppelt so intensiv wie<br />

zu Beginn des 20. Jahrh<strong>und</strong>erts. Über 90 Prozent des interkon-<br />

tinentalen Warenaustausches <strong>und</strong> fast 44 Prozent des innereu-<br />

ropäischen Warenhandels erfolgt als Schiffsfracht; damit bleibt<br />

der Seeverkehr bedeutendster Verkehrsträger <strong>und</strong> der wachsende<br />

Transportbedarf sorgt für hohe Nachfrage nach Schiffstonnage.<br />

Günstige Entwicklungen zeigten sich so im vergangenen Jahr<br />

2007 mit 4,5 Prozent Zuwachs im Welthandel <strong>und</strong> 4,9 Prozent<br />

in der Weltwirtschaft. Trotz der momentanen <strong>Finanz</strong>krise geht<br />

der Internationale Währungsfonds (IWF) weiter von einem recht<br />

robusten Wachstum der Weltwirtschaft aus <strong>und</strong> rechnet derzeit<br />

für 2008 mit einem Wachstum von r<strong>und</strong> 3 Prozent, für 2009<br />

wird ein Zuwachs von 4 Prozent erwartet. Für den Euroraum pro-<br />

gnostiziert der IWF Wachstumsraten in Höhe von 0,75 Prozent<br />

für das laufende Jahr <strong>und</strong> 0,5 bis 1 Prozent für das Jahr 2009.<br />

Struktur des Weltseehandels<br />

Rohöl<br />

26 %<br />

Chemikalien<br />

2 %<br />

Ölprodukte<br />

9 %<br />

Major Bulk<br />

23 %<br />

Gas<br />

2 %<br />

Das Hamburgische Weltwirtschaftsinstitut (HWWI)<br />

prognostiziert bis zum Jahr 2030 ein durchschnitt-<br />

liches Wachstum von jährlich 3,3 Prozent des auf den<br />

Weltmeeren zu befördernden Transportvolumens.<br />

Eine höhere Nachfrage nach geeigneten <strong>und</strong> moder-<br />

nen Schiffen, zusätzlich zu dem erwarteten hohen Trans-<br />

portaufkommen, bewirkt auch die angestrebte Verlage-<br />

rung des LKW-Frachtverkehrs auf Meeresautobahnen.<br />

Zu dem Konzept der Meeresautobahnen gehört die verstärkte Inte-<br />

gration des Kurzstreckenseeverkehrs durch Verbesserung vorhan-<br />

dener <strong>und</strong> Schaffung neuer Verbindungen im Frachtverkehr. Damit<br />

soll erreicht werden, dass nicht nur der Zuwachs im Straßengüterver-<br />

kehr auf den Seeweg verlagert sondern nachhaltig der Gesamtstra-<br />

ßengüterverkehr zu Gunsten des Schiffstransports reduziert wird.<br />

Neben dem Weitertransport hat auch das schnelle Wachs-<br />

tum des interregionalen Handels zwischen den verschie-<br />

denen europäischen Wirtschaftsregionen Auswirkungen<br />

auf die Verkehrsinfrastruktur. So wird bis zum Jahr 2015 auf<br />

europäischen Straßen, von denen viele bereits jetzt über-<br />

lastet sind, ein Verkehrszuwachs von 60 Prozent erwartet.<br />

Laut Angaben der Europäischen Kommission belief sich die<br />

Stückgut<br />

12 %<br />

Container<br />

15 %<br />

Minor Bulk<br />

11 %<br />

Quelle: Eigene Darstellung auf<br />

Basis Clarkson Research 2006


Wachstumsrate des Kurzstreckenseeverkehrs in den Jahren<br />

1995 bis 2004 auf 32 Prozent <strong>und</strong> war annähernd gleich mit<br />

dem Anwachsen des Straßengüterverkehrs. Der Kurzstrecken-<br />

seeverkehr befördert 39 Prozent aller <strong>Tonn</strong>enkilometer, der<br />

Straßentransport liegt mit einem Anteil von 44 Prozent darüber.<br />

Als Schiffsfracht kann ein großes Spektrum an Ladungsgü-<br />

tern transportiert werden, die ein LKW nicht übernehmen<br />

kann. Erhebliche Umweltentlastungen sind ein weiterer Vor-<br />

teil, der sich durch den Ausbau der Seeverkehrswege ergibt.<br />

In vielen EU-Ländern bestehen bereits Förderzentren für den<br />

Kurzstreckenseeverkehr. Neben der Kurzstreckenfahrt in den Re-<br />

gionen Ostsee, Westeuropa, Südosteuropa <strong>und</strong> Südwesteuropa<br />

ist besonders die Nordsee eine der am dichtesten befahrenen<br />

Schifffahrtsregionen weltweit. Im Jahr 2006 betrug das gesamte<br />

im Kurzstreckenseeverkehr beförderte Volumen 599 Mio. <strong>Tonn</strong>en<br />

* (Eurostat-Veröffentlichung 2006). Die Kapazität in dieser Region<br />

wird derzeit durch neue <strong>und</strong> zusätzliche Schiffe sowie durch eine<br />

höhere Frequenz der Dienste gesteigert. Die Nachfrage von Wirt-<br />

schaft <strong>und</strong> Verbrauchern erzeugt enorme Verkehrsströme, sowohl<br />

durch Import als auch Export. Die Überlastung der europäischen<br />

Straßen <strong>und</strong> die erwiesenen Vorteile, die der Kurzstreckenseever-<br />

kehr als nachhaltiger Bestandteil der Transportkette bietet, schaffen<br />

den Bedarf nach einem Ausbau des Kurzstreckenverkehrsnetzes.<br />

Neben dem Ausbau intermodaler Verkehrswege ist auch der<br />

*: aus: Mitteilungen über eine gemeinsame Ausschreibung für Meeresauto-<br />

bahn-Vorhaben in der Nordseeregion, B<strong>und</strong>esministerium für Verkehr, Bau- <strong>und</strong><br />

Stadtentwicklung (bmvbs) 2008, Quelle ‚Eurostat. – Veröffentlichung „Short<br />

Sea Shipping of Goods 2000 – 2006“, Europäische Gemeinschaften 2008<br />

Transport von Rohstoffen, Konsumgütern sowie Industriepro-<br />

dukten über große Entfernungen in der heutigen Wirtschaft<br />

selbstverständlich. Durch die Globalisierung <strong>und</strong> die damit ein-<br />

gehende ökonomische Verflechtung haben Mehrzweckfrachter<br />

gute Beschäftigungsaussichten <strong>und</strong> sind durch die dauerhafte<br />

Auslastung in der Schifffahrt ein wichtiger Faktor. Besonders die<br />

vielfältigen Einsatzmöglichkeiten bedeuten einen Wettbewerbs-<br />

vorsprung gegenüber anderen Schiffstypen. Einraum-Mehr-<br />

zweckfrachter zeichnen sich durch besonders flexible Lade- <strong>und</strong><br />

Löschmöglichkeiten gegenüber Schiffen mit zwei oder mehr<br />

festen Laderäumen aus. Insbesondere sind in einem großen La-<br />

deraum auch großvolumige Güter geschützt zu transportieren.<br />

Die Flottengröße der vorhandenen Mehrzweckfrachter ist seit<br />

Jahren nahezu konstant, weist aber einen großen Anteil an älterer<br />

<strong>Tonn</strong>age auf. Um dem ständigen Bedarf an modernen Schiffen<br />

für die unterschiedlichsten Einsatzbereiche gerecht zu werden,<br />

werden neue Einheiten benötigt. Wegen der Überalterung der<br />

aktuellen Flotte besteht in den nächsten Jahren ein hohes Abwra-<br />

ckungspotential. Die Schiffe haben aufgr<strong>und</strong> ihrer speziellen An-<br />

forderungen eine technische Lebenszeit von ca. 25 – 30 Jahren.<br />

Mit zunehmendem Alter steigen die Unterhaltungs- <strong>und</strong> Betriebs-<br />

kosten eines Schiffes <strong>und</strong> machen den Betrieb unwirtschaftlicher.<br />

Wie aus der Abbildung ersichtlich sind 44 Prozent der Schiffe äl-<br />

ter als 25 Jahre sowie weitere 23 Prozent zwischen 16 <strong>und</strong> 25<br />

Jahre alt. Somit besteht für 44 Prozent der derzeitigen Flotte in<br />

der Größenklasse 1.500 bis 5.000 dwat in Europa in den kom-<br />

menden Jahren Modernisierungsbedarf. Bedingt durch das Alter<br />

3


3<br />

Flottenentwicklung 1.500 - 5.000 dwat in Europa (2008 <strong>und</strong> 2009 PROGNOSEN)<br />

dwat Bestand<br />

2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

1.501 - 2.000 289 289 291 292 293 293<br />

2.001 - 3.000 677 684 689 691 691 691<br />

3.001 - 4.000 737 757 787 822 842 851<br />

4.001 - 5.000 508 525 551 582 602 606<br />

(Aufgeführt werden max. 25 Jahre alte Schiffe)<br />

Quelle: ARKON Shipping<br />

erfüllen diese Schiffe auch nicht mehr die technischen Anforde-<br />

rungen nach modernen Maschinenanlagen, die kostengünstig<br />

betrieben werden können <strong>und</strong> guten Umschlags- <strong>und</strong> Beförde-<br />

rungssystemen. Modern konzipierte Laderäume, optimiertes<br />

Design <strong>und</strong> eine Ausstattung der Kommandobrücke nach neu-<br />

esten Vorschriften ist bei den Neubauten selbstverständlich.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Überalterung der vorhandenen Flotte, verb<strong>und</strong>en<br />

mit einem begrenzten Neubau dieser Schiffe <strong>und</strong> einer gleich-<br />

zeitigen Abwrackung, wird es nicht zu einem Überangebot auf<br />

dem Markt kommen. Die Konzentration auf größere Einheiten<br />

im Segment der Minibulker/Einraum-Mehrzweckfrachter lässt<br />

ebenfalls keine Überbauung in diesem Marktsegment erwarten.<br />

Altersrestriktionen seitens der Verladerschaft (teilweise sogar<br />

max. 15 Jahre) sorgt für weiteren Druck auf eine Erneuerung<br />

der vorhandenen Flotte. Dies wird auch durch die aktuelle Ent-<br />

wicklung der Bunkerkosten verstärkt. Insbesondere die älteren<br />

Einheiten benötigen das teurere Gasöl, während moderne junge<br />

Schiffe für den Betrieb von Schweröl ausgerüstet sind. Dies be-<br />

deutet aktuell einen Kostenvorteil von 370 US-Dollar pro <strong>Tonn</strong>e.


Alter der Flotte 1.500 - 5.000 dwat (in Europa)<br />

Quelle: ARKON Shipping<br />

Stand 2008<br />

Schiffe bis 15 Jahre<br />

808 (33%)<br />

Schiffe älter als 25 Jahre<br />

1058 (44%)<br />

Schiffe 16 - 25 Jahre<br />

562 (23%)<br />

3


3<br />

Wirtschaftliche Prognoserechnungen<br />

Liquiditätsvorschau der Gesellschaft (PROGNOSE)<br />

Ertragsvorschau für ein volles Geschäftsjahr (z.B. 2010)<br />

Chartererträge EUR 3.950 x 360 Einsatztage EUR 1.422.000<br />

Einnahmen SkySails EUR 150 x 360 Einsatztage EUR 54.000<br />

./. Bereederungsgebühren 5 % EUR 73.800<br />

Schiffsbetriebskosten<br />

Heuern, Proviant EUR 336.600<br />

Versicherung EUR 96.900<br />

Ausrüstung/Farben/Stores/Reparaturen EUR 61.200<br />

Schmierstoffe EUR 15.300<br />

Sonstige Schiffsbetriebskosten EUR 15.300<br />

Verwaltungskosten <strong>und</strong> sonstige Kosten EUR 20.000<br />

EUR 1.402.200<br />

EUR 545.300<br />

Reedereiüberschuss vor Zinsen <strong>und</strong> Tilgung EUR 856.900<br />

Liquiditätsvorschau (2008-2023) (PROGNOSE)<br />

Jahr Netto- Betriebs- Verwalt- Zinsen Tilgung Liquidität Ausschüt- Ausschüt- Liquidität<br />

erlöse kosten kosten Hypo- Hypo- vor Aus- tung in % tung an kumuliert<br />

theken theken schüttung Komman- Komman- Reserve:<br />

diteinlage ditisten 48<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9<br />

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />

2008 0,0 0,0 00,0 0,0 0,0 0,0 0,00 % 0,0 48,0<br />

2009 1.124,8 -431,8 -16,8 -266,2 -174,0 236,0 3,00 % -89,0 195,0<br />

2010 1.402,2 -525,3 -20,0 -297,7 -348,0 211,2 8,00 % -237,2 169,0<br />

2011 1.382,7 -585,8 -20,0 -273,0 -348,0 155,9 8,00 % -237,2 87,7<br />

2012 1.402,2 -546,5 -20,0 -249,0 -348,0 238,7 8,00 % -237,2 89,2<br />

2013 1.402,2 -557,5 -20,0 -223,6 -348,0 253,1 8,00 % -237,2 105,1<br />

2014 1.363,3 -668,6 -20,0 -199,2 -318,0 157,5 7,00 % -207,6 55,0<br />

2015 1.402,2 -580,0 -20,0 -177,9 -288,0 336,3 9,00 % -266,9 124,4<br />

2016 1.382,7 -666,6 -20,0 -158,0 -288,0 250,1 9,00 % -266,9 107,6<br />

2017 1.402,2 -603,4 -20,0 -137,1 -288,0 353,7 10,00 % -296,5 164,8<br />

2018 1.402,2 -615,5 -20,0 -116,6 -288,0 362,1 10,00 % -296,5 230,4<br />

2019 1.363,3 -777,8 -20,0 -96,2 -288,0 181,3 10,00 % -296,5 115,2<br />

2020 1.402,2 -640,3 -20,0 -76,0 -288,0 377,9 11,00 % -326,2 166,9<br />

2021 1.382,7 -753,1 -20,0 -55,3 -288,0 266,3 11,00 % -326,2 107,0<br />

2022 1.402,2 -666,2 -20,0 -34,9 -288,0 393,1 12,00 % -355,8 144,3<br />

2023 1.402,2 -679,5 -20,0 -14,4 -288,0 400,3 12,00 % -355,8 188,8<br />

Gesamt 20.619,3 -9.297,9 -296,8 -2.375,1 -4.476,0 4.173,5 136,00 % -4.032,7 188,8<br />

Schiffsverkauf*<br />

2.870,0 -24,0 2.846,0 102,35 % -3.035,0 0,0<br />

Summe 23.489,3 -9.297,9 -296,8 -2.375,1 -4.500,0 7.019,5 238,35 % -7.068,0 0,0<br />

*Liquiditätsüberschuss bei einem Verkauf des Schiffes zum Nettopreis von TEUR 2.870,0 ca. 42,5 % des Schiffspreises


Erlöse<br />

Die Übernahme des <strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong> ist für den 28. Februar 2009<br />

vereinbart. Das Schiff wird entsprechend der baulichen Gegeben-<br />

heiten im weltweiten Verkehr eingesetzt. In Verbindung mit sei-<br />

ner marktkonformen Ausstattung ist zukünftig eine gute Beschäf-<br />

tigungsauslastung des Mehrzweckfrachter zu erwarten.<br />

Der Initiator hat in den Planrechnungen durchgängig ab Übernah-<br />

me eine Rate i.H.v. EUR 3.950 pro Einsatztag kalkuliert. Aus dem<br />

Einsatz des SkySails-Systems wird mit Erlösen für 2009 mit EUR 50<br />

<strong>und</strong> ab 2010 mit EUR 150 pro Einsatztag kalkuliert. Diese Erlöse ba-<br />

sieren auf dem Einsparpotential aus dem SkySails-System <strong>und</strong> sind<br />

abhängig von der Fahrtroute, dem Windenergiepotential, den Bun-<br />

kerkosten sowie den Einsatzzeiten des SkySails-Systems.<br />

Für das Geschäftsjahr 2009 wurden die Einnahmen pro Einsatztag<br />

zeitanteilig ab Übergabe angesetzt.<br />

Die tatsächlich erzielten Chartererlöse werden durch die Entwick-<br />

lung des Marktes bestimmt. Die Einnahmen auf Jahre hinaus ge-<br />

nau zu kalkulieren, ist nicht möglich. Es handelt sich daher um<br />

einen Planansatz, auf den besonders aufmerksam gemacht wird.<br />

Betriebs- <strong>und</strong> Verwaltungskosten<br />

Die Betriebs- <strong>und</strong> Verwaltungskosten sind wie in der vorange-<br />

gangenen Ertragsvorschau (Prognoserechnung) kalkuliert. Die<br />

Prospektkalkulation geht davon aus, dass keine deutsche Flag-<br />

ge geführt wird. Zusätzlich sind für die turnusmäßig durchzu-<br />

führenden Dockungen Zusatzkosten zwischen EUR 50.000 <strong>und</strong><br />

EUR 150.000 kalkuliert worden.<br />

Die wichtigsten Betriebsrisiken des Schiffes werden unter Berück-<br />

sichtigung marktüblicher Ausschlussklauseln <strong>und</strong> Selbstbehalte<br />

versichert. Mit Übernahme des Schiffes wird eine Kaskoversiche-<br />

rung abgeschlossen, die alle Schadensfälle auf See abdeckt. Im<br />

Fall eines Totalverlustes des Schiffes ist die Gesamtinvestition ver-<br />

sichert, die Anleger würden ihr investiertes Kapital zurückerhal-<br />

ten. Darüber hinaus wird eine Haftpflichtversicherung (P & I), die<br />

Haftpflichtansprüche Dritter abdeckt, abgeschlossen. Der Ausfall<br />

von Chartereinnahmen wird durch eine „Loss-of-Hire“ Versiche-<br />

rung abgedeckt werden.<br />

Bei den Schiffsbetriebskosten wurde ab dem Jahr 2010 eine Kostens-<br />

teigerung von 2,0 % p.a. unterstellt.<br />

In den Verwaltungskosten sind laufende Rechts- <strong>und</strong> Steuerbe-<br />

ratungsgebühren, Jahresabschlusskosten, Telefonkosten <strong>und</strong> Ge-<br />

bühren des Flaggenstaates kalkuliert.<br />

Zinsen Hypotheken<br />

Die Zinsen für die Schiffshypothekendarlehen wurden noch nicht<br />

festgeschrieben. In den Planrechnungen wurde für die Darlehen<br />

mit einem Zinssatz von 7,00 % p.a. kalkuliert. Sollten sich die<br />

Kapitalmarktzinsen erheblich ungünstiger entwickeln als pro-<br />

gnostiziert, besteht z.B. die Möglichkeit, in CHF oder USD um-<br />

zuvalutieren, um Zinsvorteile zu realisieren. Die Zinssätze für das<br />

Fremdkapital sind abhängig von der Entwicklung des Kapital-<br />

marktes.<br />

Tilgung Hypotheken<br />

Die Tilgungen der Schiffshypotheken ergeben sich aus den Kre-<br />

ditzusagen der finanzierenden Bank.<br />

Liquidität vor Ausschüttung<br />

Die Liquidität vor Ausschüttung steht bei planmäßigem Verlauf<br />

für zusätzliche Darlehenstilgungen <strong>und</strong>/oder Liquiditätsausschüt-<br />

tungen an die Gesellschafter zur Verfügung. In der kumulierten<br />

Restliquidität von EUR 188.800 ist die Liquiditätsreserve aus der<br />

Investitionsphase von EUR 48.000 enthalten. Es wurde ein Brut-<br />

toverkaufserlös in Höhe von nur ca. 42,5 % des Schiffkaufpreises<br />

abzüglich einer Verkaufskommission des Vertragsreeders von 2 %<br />

des Verkaufserlöses angenommen. Der Verkaufserlös unterliegt<br />

naturgemäß den Schwankungen der Schiffsverkaufsmärkte <strong>und</strong><br />

kann somit das Ergebnis wesentlich beeinflussen.<br />

3


40<br />

Ausschüttungen<br />

Die prozentuale Angabe der Ausschüttungen bezieht sich auf das<br />

ergebnisberechtigte Eigenkapital. Es handelt sich um geplante<br />

<strong>und</strong> nach der prognostizierten Liquiditätslage mögliche Aus-<br />

schüttungen, über deren Höhe die Gesellschafterversammlung<br />

beschließt. Nach den Plandaten erfolgen die Ausschüttungen<br />

(Entnahmen) bereits in Geschäftsjahren, bei denen das Kapital-<br />

konto der Gesellschafter durch vorangegangene Jahresfehlbeträ-<br />

ge den Stand der Einlage noch nicht wieder erreicht hat (wegen<br />

linearer AfA in der Handelsbilanz). In Höhe der vorgenommenen<br />

Vorschau der Ergebnisrechnung (PROGNOSE)<br />

Jahr Ergebnisse Anlauf- Abschrei- Jahresüberschuss Steuerliche Ergebniszuweisungen<br />

nach Zinsen kosten bungen Jahresfehlbetrag mit <strong>Tonn</strong>agesteuer<br />

§ 5a EStG<br />

TEUR TEUR TEUR TEUR in %<br />

1 2 3 4 5<br />

2008 0,0 -637,0 0,0 -637,0 0,00<br />

2009 410,0 -495,2 -85,2 0,11<br />

2010 559,2 -540,3 18,9 0,13<br />

2011 503,9 -540,3 -36,4 0,13<br />

2012 586,7 -540,3 46,4 0,13<br />

2013 601,1 -540,3 60,8 0,13<br />

2014 475,5 -540,3 -64,8 0,13<br />

2015 624,3 -540,3 -84,0 0,13<br />

2016 538,1 -540,3 -2,2 0,13<br />

2017 641,7 -540,3 101,4 0,13<br />

2018 650,1 -540,3 109,8 0,13<br />

2019 469,3 -540,3 -71,0 0,13<br />

2020 665,9 -540,3 125,6 0,13<br />

2021 554,3 -45,0 509,3 0,13<br />

2022 681,1 0,0 681,1 0,13<br />

2023 688,3 0,0 688,3 0,13<br />

Gesamt 8.649,5 -637,0 -6.483,5 1.529,0 1,93<br />

Schiffsverkauf<br />

2.870,0 -297,0 2.573,0<br />

Ausschüttungen (Entnahmen) gilt nach § 172 Abs. 4 HGB die<br />

Kommanditeinlage gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft<br />

als nicht geleistet <strong>und</strong> die gr<strong>und</strong>sätzlich beschränkte Haftung des<br />

Kommanditisten lebt insoweit wieder auf.<br />

(Rest-) Liquidität<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin ist im Interesse der Li-<br />

quidität der Gesellschaft gemäß Gesellschaftsvertrag berechtigt,<br />

eine Rücklage in angemessener Höhe zu bilden.<br />

Summe 11.519,5 -637,0 -6.780,5 4.102,0 1,93<br />

Erläuterungen:<br />

Die Summe der Spalten 1 bis 4 der Liquiditätsvorschau (Prognose-<br />

rechnung – Seite 38) ergibt das Ergebnis nach Zinsen. Die Anlauf-<br />

kosten umfassen die Zwischenfinanzierungszinsen <strong>und</strong> Kreditbe-<br />

arbeitung (vgl. Investitionsplan).<br />

Die Gesellschaft nimmt Abschreibungen nach § 7 Abs. 1 EStG<br />

in gleichbleibenden (linearen) Jahresbeträgen in Anspruch. Den<br />

Berechnungen ist ein AfA-Satz von 8,33 % zu Gr<strong>und</strong>e gelegt (vgl.<br />

„steuerliche Gesichtspunkte“).<br />

Die Darstellung umfasst auch die Abschreibung der steuerlich für<br />

die Anleger zu aktivierenden Vorlaufkosten der Gesellschaft. Es<br />

ist ein Schrottwert in Höhe von EUR 297.000 zu berücksichtigen.<br />

Der Bruttoveräußerungsgewinn errechnet sich aus einem Ver-<br />

kauf des Schiffes zu nur ca. 42,5 % des Schiffkaufpreises zzgl.<br />

Erstausrüstung <strong>und</strong> Kursreserve (EUR 6.890.000) abzgl. einer<br />

Verkaufskommission des Vertragsreeders von 2 %. Der Wie-<br />

derverkaufswert des Schiffes unterliegt den Schwankungen des<br />

Schiffsverkaufsmarktes <strong>und</strong> kann somit vom angesetzten Plan-<br />

wert abweichen.


Ergebnisvorschau für den Anleger (PROGNOSE)<br />

Kapitaleinsatz <strong>und</strong> Kapitalrückfluss<br />

Kapitalrückfluss-Beispielrechnung (2008-2023)<br />

Einzahlungen<br />

Mittelrückflüsse<br />

Mittelabflüsse<br />

Zeichnungsbetrag EUR 100.000<br />

Agio EUR 0<br />

Brutto-Einzahlung EUR -100.000<br />

Ausschüttungen Betriebsphase EUR 136.000<br />

Anteil am Betriebsaufgabegewinn EUR 102.354<br />

Mittelrückflüsse EUR 238.354<br />

Steuern während der Betriebsphase EUR -917<br />

Steuern auf Veräußerungsgewinn EUR 0<br />

Mittelabflüsse EUR -917<br />

Vermögenszuwachs nach Steuern EUR 137.437<br />

41


42<br />

Steuerliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Konzept<br />

Im nachfolgenden Text werden die wesentlichen Gr<strong>und</strong>lagen<br />

der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage beschrieben.<br />

Diese basieren auf den zum Datum dieses Prospektes geltenden<br />

Gesetzen <strong>und</strong> Verwaltungsanweisungen. Wie bei allen Investiti-<br />

onen kann nicht garantiert werden, dass die zum Zeitpunkt einer<br />

Anlage in den Fonds bestehende oder vorgesehene Steuerpositi-<br />

on unendlich lange fortbesteht. Das vorliegende Beteiligungsan-<br />

gebot richtet sich primär an natürliche Personen. Daher beruhen<br />

sämtliche Angaben in diesem Verkaufsprospekt darauf, dass die<br />

Beteiligung nicht im Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft<br />

gehalten wird. Für Anleger in der Rechtsform einer Kapitalge-<br />

sellschaft können sich Abweichungen gegenüber den folgenden<br />

Ausführungen ergeben. Sofern detailliertere Informationen ge-<br />

wünscht werden, ist die Konsultation des persönlichen Steuer-<br />

beraters empfehlenswert. Zu gr<strong>und</strong>sätzlichen Fragen, die mit der<br />

Beteiligung in Zusammenhang stehen, gibt gern auch der steuer-<br />

liche Berater der Beteiligungsgesellschaft Auskunft.<br />

Einkommensteuer/Einkunftserzielung<br />

Der Gesellschafter beteiligt sich direkt durch Eintragung in das<br />

Handelsregister als Kommanditist an der Beteiligungsgesellschaft.<br />

Er beabsichtigt, aus dieser Beteiligung Gewinne zu erwirtschaften,<br />

gilt daher steuerlich als Mitunternehmer <strong>und</strong> erzielt Einkünfte aus<br />

Gewerbebetrieb. Der Totalgewinn zur Feststellung der Gewinner-<br />

zielungsabsicht ist unter zulässiger Einbeziehung des kalkulierten<br />

Veräußerungsgewinns aus dem Schiffsverkauf im Zeitraum von der<br />

Gründung bis zur Betriebsveräußerung oder -aufgabe (Planungs-<br />

zeitraum) nach den Planrechnungen in diesem Beteiligungsan-<br />

gebot gegeben (vgl. Beschluss des Großen Senates des BFH vom<br />

25.06.1984, der auch nach den Urteilen des BFH vom 21.08.1990<br />

<strong>und</strong> 10.09.1991 fortgilt).<br />

Die Kommanditisten sind daneben in ihren, die Mitunternehmer-<br />

schaft vermittelnden Rechten weder tatsächlich noch rechtlich<br />

eingeschränkt, so dass dem Kommanditisten die Ergebnisse aus<br />

der Gesellschaft anteilig zugerechnet werden können.<br />

<strong>Tonn</strong>agegewinnpauschale ab Betriebsbeginn<br />

Durch das Seeschifffahrtsanpassungsgesetz wurde ab dem 1. Ja-<br />

nuar 1999 ein System zur pauschalen Gewinnermittlung („Ton-<br />

nagesteuer“) für die Seeschifffahrt eingeführt (§ 5a EStG). Die<br />

Beteiligungsgesellschaft wird ab dem Jahr 2008 (somit von Be-<br />

ginn an) die <strong>Tonn</strong>agegewinnbesteuerung anwenden. Gr<strong>und</strong>lage<br />

für den Pauschalgewinn ist die Nettoraumzahl (NRZ) des Schiffes.<br />

Für das <strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong> ergibt sich bei einer NRZ von ca. 1.200<br />

ein jährlicher Pauschalgewinn für die Gesellschaft in Höhe von<br />

EUR 3.861 (0,13 % bezogen auf das Eigenkapital).<br />

Für die Anwendung ist u.a. eine Eintragung des Schiffes im in-<br />

ländischen Seeschiffsregister erforderlich <strong>und</strong> insbesondere die<br />

Bereederung des Schiffes muss im Inland erfolgen; das Führen<br />

der dt. Flagge ist (derzeit) nicht vorgeschrieben. Der Antrag gilt<br />

unwiderruflich für mindestens 10 Jahre. Sollte die pauschale Be-<br />

steuerung nicht durch Schiffsverkauf beendet werden, ist das<br />

Schiff mit dem dann gültigen Teilwert wieder in die Steuerbilanz<br />

„einzubuchen“ (als neue Abschreibungsgr<strong>und</strong>lage).<br />

Abschreibungen<br />

Abschreibungen sind gemäß § 7 Abs. 1 EStG linear vorzunehmen.<br />

Die Möglichkeit der degressiven Abschreibung gemäß § 7 Abs.<br />

2 EStG ist im Rahmen der Unternehmenssteuerreform ab dem<br />

Zeitraum 2008 abgeschafft worden. Bemessungsgr<strong>und</strong>lage der<br />

Abschreibung sind die Anschaffungskosten (abzgl. Schrottwert).<br />

Die im Investitionsplan aufgeführten „Anlaufkosten“ sind (mit Aus-<br />

nahme der Bauzeitfinanzierungszinsen <strong>und</strong> der Kreditbearbeitung)<br />

in der steuerlichen Prognoserechnung als zusätzliche Anschaf-<br />

fungskosten für den Anleger aktiviert <strong>und</strong> parallel zum Schiff über<br />

den Planungszeitraum abgeschrieben worden. Die betriebsge-<br />

wöhnliche Nutzungsdauer nach der amtlichen AfA-Tabelle für das<br />

<strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong> beträgt 12 Jahre (linearer AfA-Satz 8,33 %).<br />

Die Auffassung der <strong>Finanz</strong>verwaltung gemäß dem BMF Schreiben<br />

vom 15.12.2000 (BStBl. I 2000, 1532), dass die amtlichen AfA-<br />

Tabellen für „Verlustzuweisungsgesellschaften“ nicht anwendbar<br />

sind, sollte für diese Gesellschaft nicht maßgeblich sein, da keine<br />

negativen steuerlichen Ergebnisse den Gesellschaftern vermittelt<br />

werden.<br />

Auszahlungen (Ausschüttungen)<br />

Bei den in der Liquiditätsplanung vorgesehenen Auszahlungen<br />

(Ausschüttungen) handelt es sich wegen der Rechtsform der<br />

Personenhandelsgesellschaft gr<strong>und</strong>sätzlich um steuerneutrale<br />

Entnahmen. Eine eigene Besteuerung der Beträge erfolgt daher<br />

nicht.


Besteuerung bei Veräußerung<br />

Bei Verkauf des Schiffes fällt kein zusätzlicher Veräußerungsge-<br />

winn an, da die <strong>Tonn</strong>agebesteuerung seit Beitrittsbeginn ange-<br />

wendet wird. Bei Veräußerung eines Gesellschaftsanteiles vor<br />

dem Verkauf des Schiffes hat der Gesellschafter ebenfalls keinen<br />

gesonderten Betrag zu versteuern.<br />

Besteuerungsverfahren/Ergebnismitteilungen<br />

Die Gesellschaft wird beim Betriebsfinanzamt Lingen (Ems) ge-<br />

führt. Das Betriebsfinanzamt ist u.a. zuständig für die Ermittlung<br />

der anteiligen Besteuerungsgr<strong>und</strong>lagen der Gesellschafter für die<br />

Einkommensbesteuerung. Es handelt sich dabei um mitunterneh-<br />

merisch erzielte Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

nach dem jeweiligen Anteil am Kapital der Gesellschaft auf die<br />

Gesellschafter verteilt werden. Das Betriebsfinanzamt wird dazu<br />

jährlich, im Anschluss an die Bearbeitung der Steuerklärung der<br />

Gesellschaft, die anteiligen Ergebnisse der Gesellschafter an die<br />

zuständigen Wohnsitzfinanzämter mitteilen.<br />

Gewerbesteuer<br />

Der Schiffsbetrieb unterliegt, wie alle anderen inländischen Ge-<br />

werbebetriebe, der Gewerbesteuer. Durch das Jahressteuergesetz<br />

1997 ist bei Unternehmen, die den Betrieb von Handelsschiffen<br />

im internationalen Verkehr zum Gegenstand haben, der Gewer-<br />

beertrag um 80 % zu kürzen, da er insoweit als auf eine aus-<br />

ländische Betriebsstätte entfallend gilt. Die Kürzungsvorschrift ist<br />

wegen der <strong>Tonn</strong>agebesteuerung nicht anzuwenden. Eine Gewer-<br />

beertragssteuer fällt wegen der <strong>Tonn</strong>agebesteuerung nach den<br />

Plandaten nicht an.<br />

Umsatzsteuer<br />

Die Einschiffsgesellschaften sind Unternehmer im Sinne des<br />

§ 2 Abs. 1 UStG, da sie eine gewerbliche Tätigkeit nachhaltig zur<br />

Erzielung von Einnahmen ausüben. Sie erzielen Umsätze aus See-<br />

schifffahrt, die gemäß § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs.1 Nr. 1 UStG von<br />

der Umsatzsteuer befreit sind. Trotz der Umsatzsteuerbefreiung<br />

ist gr<strong>und</strong>sätzlich der Vorsteuerabzug gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1a<br />

UStG für Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen möglich, die im Zusammen-<br />

hang mit der Anschaffung <strong>und</strong> dem Betrieb des Schiffes stehen.<br />

Nach dem Urteil des europäischen Gerichtshofes vom 26.06.2003<br />

<strong>und</strong> der nachfolgenden Entscheidung des B<strong>und</strong>esfinanzhofes sind<br />

nunmehr auch die Vorsteuern, die auf Leistungen im Zusammen-<br />

hang mit der Ausgabe von Gesellschaftsanteilen zusammenhän-<br />

gen, unbeschränkt abziehbar. Soweit jedoch Leistungen an die<br />

Gesellschafter erbracht werden, die auf den außerunternehme-<br />

rischen Bereich (z. B. die Privatsphäre der Gesellschafter) entfal-<br />

len, ist jedoch nach der Rechtssprechung des B<strong>und</strong>esfinanzhofes<br />

ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Aus einzelnen Leistungstat-<br />

beständen können daher ggf. anteilige Vorsteuern nicht abzieh-<br />

bar sein.<br />

Übernahme von Steuern durch die Anbieterin:<br />

Die Anbieterin übernimmt keine Zahlungen von Steuern für die<br />

Anleger.<br />

43


44<br />

Erbschaft- <strong>und</strong> Schenkungsteuer<br />

Situation nach dem Urteil des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichtes<br />

(BVerfG) vom 31. Januar 2007<br />

Das BVerfG hat mit Urteil vom 31.01.2007 zur Erbschaftsbesteu-<br />

erung festgestellt, dass die derzeitige Erbschaftsbesteuerung mit<br />

den Anforderungen des Gleichheitssatzes aus dem Gr<strong>und</strong>gesetz<br />

nicht vereinbar ist. Das Erbschaftsteuerrecht muss bis spätestens<br />

31.12.2008 neu geregelt werden. Bis zum Termin der Neurege-<br />

lung ist das bisher geltende Recht weiterhin anwendbar.<br />

Ansatzpunkt des Gerichtes ist die ungleiche Bewertung verschie-<br />

dener Vermögensgegenstände. Das Gericht kritisiert im Einzelnen<br />

Folgendes:<br />

1. Bei Betriebsvermögen<br />

(dazu gehören auch Schiffsbeteiligungen)<br />

ist die Verknüpfung mit dem Steuerbilanzwert nicht sachgerecht,<br />

da somit steuerbilanzpolitische Maßnahmen Auswirkung auf die<br />

Wertermittlung haben.<br />

2. Bei Immobilien<br />

kommt es durch den Ansatz eines b<strong>und</strong>esweit einheitlichen Vervielfältigers<br />

auf den Mietertrag (zumindest beim Ertragswertverfahren)<br />

zu Immobilienwerten zwischen 20 % <strong>und</strong> 100 % des<br />

gemeinen Wertes der Immobilie, was nicht vertretbar ist. Eine<br />

Unterscheidung nach Art <strong>und</strong> Lage des Objektes ist geboten. Das<br />

Gericht macht die Verfassungswidrigkeit ausschließlich an dem<br />

ungleichen Bewertungsansatz fest. Das Gericht verlangt eine Annäherung<br />

für alle Wirtschaftsgüter bei der Bewertung an den gemeinen<br />

Wert / Verkehrswert. In seiner Schlussbemerkung gibt das<br />

Gericht folgende Vorgaben für die Neuregelung:<br />

„Der Gesetzgeber ist jedoch verfassungsrechtlich gehalten, sich<br />

auf der Bewertungsebene einheitlich am gemeinen Wert als dem<br />

maßgeblichen Bewertungsziel zu orientieren. Dem Gesetzgeber ist<br />

es unbenommen, bei Vorliegen ausreichender Gemeinwohlgründe<br />

in einem zweiten Schritt der Bemessungsgr<strong>und</strong>lagenermittlung<br />

mittels Verschonungsregelungen den Erwerb bestimmter Vermögensgegenstände<br />

zu begünstigen. Die Begünstigungswirkungen<br />

müssen ausreichend zielgenau innerhalb des begünstigten Kreises<br />

<strong>und</strong> möglichst gleichmäßig eintreten. Schließlich kann der Gesetzgeber<br />

auch mittels Differenzierungen beim Steuersatz eine steuerrechtliche<br />

Lenkung verfolgen.“<br />

Aktuelles Recht (für Schenkungsfälle dieses Fonds<br />

voraussichtlich nicht mehr relevant)<br />

Positives Betriebsvermögen unterliegt in Erbschafts- <strong>und</strong> Schenkungsfällen<br />

nach derzeitiger Rechtslage bei einem einmaligen Freibetrag<br />

in Höhe von EUR 225.000 lediglich zu 65 % der Erbschafts<strong>und</strong><br />

Schenkungssteuer. Der Freibetrag wird bei einer Schenkung<br />

von begünstigtem Betriebsvermögen innerhalb eines Zeitraumes<br />

von zehn Jahren insgesamt nur einmal gewährt.<br />

Des Weiteren werden Erwerbe von Betriebsvermögen durch Personen<br />

der Erbschaftsteuerklassen II oder III durch Gewährung<br />

eines Entlastungsbetrages in Höhe von 88 % des Differenzbetrages<br />

zwischen der Steuer nach Steuerklasse I <strong>und</strong> der Steuer<br />

nach der tatsächlichen Steuerklasse (II bzw. III) begünstigt. Die<br />

vorgenannten Vergünstigungen fallen jedoch mit Wirkung für<br />

die Vergangenheit weg, soweit innerhalb von fünf Jahren nach<br />

dem Erwerb die Beteiligung veräußert oder die Gesellschaft aufgegeben<br />

wird oder die vom Erwerber innerhalb dieses Zeitraumes<br />

insgesamt getätigten Entnahmen die Summe seiner Einlagen <strong>und</strong><br />

der ihm zuzurechnenden Gewinnanteile um mehr als EUR 52.000<br />

übersteigt.<br />

Für die Berechnung der erbschaft- <strong>und</strong> schenkungsteuerlichen<br />

Bewertung werden die Wirtschaftsgüter der Schifffahrtsgesellschaften<br />

mit ihren Steuerbilanzwerten übernommen. Dadurch ergeben<br />

sich in der Regel Steuerwerte, die aufgr<strong>und</strong> stiller Reserven<br />

unter dem tatsächlichen Wert liegen.<br />

Das Bayerische Staatsministerium der <strong>Finanz</strong>en hat mit o. g. Erlass<br />

vom 14.06.2005, der im Einvernehmen mit den Obersten<br />

<strong>Finanz</strong>behörden des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der Länder ergangen ist, verfügt,<br />

dass bei der Übertragung von treuhänderisch gehaltenen<br />

Kommanditbeteiligungen im Erb- bzw. Schenkungsfalle der gemeine<br />

Wert zugr<strong>und</strong>e zu legen ist. Der gemeine Wert gem. §<br />

9 BewG wird durch den Wert bestimmt, der im gewöhnlichen<br />

Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes<br />

bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. In der Regel wird der<br />

gemeine Wert höher als der steuerliche Wert gem. § 109 BewG<br />

liegen. Zudem sieht dieser Erlass vor, dass die Vergünstigungen<br />

nach § 13a ErbStG (Freibetrag sowie Bewertungsabschlag für<br />

Betriebsvermögen) <strong>und</strong> § 19a ErbStG (Tarifvergünstigungen für<br />

Schenkungen/Erbschaften der Steuerklasse II <strong>und</strong> III) zu versagen<br />

sind. Nach der b<strong>und</strong>esweiten Umsetzung des Erlasses ist die<br />

Neuregelung für die jeweils zuständigen <strong>Finanz</strong>ämter bindend.<br />

Für treugeberisch beteiligte Kommanditisten führt die Anwendung<br />

des Erlasses in der Regel zu Werten, die höher sind als der<br />

steuerliche Buchwert.<br />

Eckpunkte der neuen<br />

Erbschaft- <strong>und</strong> Schenkungsteuer<br />

Die Koch/Steinbrück-Arbeitsgruppe hat Vorschläge zur Reform der<br />

Erbschaft- <strong>und</strong> Schenkungsteuer einschließlich der Neubewertung<br />

insbesondere von Betriebs- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>vermögen vorgelegt. Mit<br />

einer Verabschiedung als Gesetz ist wohl im vierten Quartal 2008<br />

zu rechnen. Bis zum Zeitpunkt der Gesetzesverkündung gilt für<br />

Schenkungen das alte Bewertungs- <strong>und</strong> Schenkungsteuerrecht,<br />

für Erbfälle wird die Möglichkeit eingeräumt, auch schon für Erbfälle<br />

ab dem 01.01.2007 das neue Erbschaftsteuerrecht, aber auch<br />

mit der neuen Bewertung, vorzunehmen.


Die Vorschläge im Einzelnen:<br />

1. Veränderungen bei der Erbschaft- <strong>und</strong> Schenkungsteuer<br />

Die persönlichen Freibeträge in der Steuerklasse I werden erheb-<br />

lich angehoben, <strong>und</strong> zwar für Ehegatten auf EUR 500.000,00, für<br />

Kinder auf EUR 400.000,00, für Enkel auf EUR 200.000,00 <strong>und</strong> für<br />

die übrigen Personen der Steuerklasse I auf EUR 100.000,00. Die<br />

Freibeträge für die Personen der Steuerklasse II (Eltern bei Schen-<br />

kungen <strong>und</strong> im Übrigen entferntere Verwandte) <strong>und</strong> Steuerklasse<br />

III werden auf EUR 20.000,00 festgesetzt.<br />

Die Steuertarife für Steuerklasse II <strong>und</strong> III verändern sich erheblich<br />

<strong>und</strong> betragen nur noch 30 % für steuerpflichtige Erwerbe bis 6<br />

Mio. <strong>und</strong> oberhalb von 6 Mio. 50 %. Nur in der Steuerklasse I<br />

gibt es weiterhin eine gestaffelte Steuertabelle zwischen 7 % <strong>und</strong><br />

max. 30 %.<br />

2. Neubewertung von Immobilien<br />

Eine wesentliche Änderung tritt für die Bewertung von bebauten<br />

Gr<strong>und</strong>stücken ein. Bei Eigentumswohnungen, Einfamilien- <strong>und</strong><br />

Zweifamilienhäusern soll es ein Vergleichswertverfahren geben,<br />

durch das anhand von Kaufpreistabellen für vergleichbare Gr<strong>und</strong>-<br />

stücke eine Wertermittlung erfolgt. Bei Mietwohngr<strong>und</strong>stücken<br />

<strong>und</strong> vermieteten Geschäftsgr<strong>und</strong>stücken erfolgt eine Ertragswert-<br />

bewertung nach der erzielten Miete mit dem Ansatz eines in der<br />

jeweiligen Stadt oder Gegend üblichen Vervielfältigers zum Miet-<br />

ertrag. Für die Mietwohngr<strong>und</strong>stücke gibt es darüber hinaus noch<br />

einen Wertabschlag von 10 %.<br />

Für andere Gr<strong>und</strong>stücke, für die weder ein Vergleichswert noch<br />

ein Ertragswert ermittelt werden kann, erfolgt die Bewertung im<br />

Sachwertverfahren anhand von Herstellungskosten.<br />

3. Neubewertung von Betriebsvermögen (auch von Ein-<br />

schiffs-Gesellschaften)<br />

Betriebsvermögen wird zukünftig vorrangig nach dem Vergleichs-<br />

wert ermittelt, wenn Verkäufe von Anteilen an Betriebsvermö-<br />

gen unter Fremden weniger als Jahr vom Besteuerungszeitpunkt<br />

zurückliegen. Dies kann für Schiffsfondsanteile bedeutsam sein,<br />

wenn Anteile an so genannten Zweitmarktbörsen oder von Zweit-<br />

marktfonds aufgekauft werden.<br />

Liegen derartige zeitnahe Verkäufe nicht vor, erfolgt stets eine<br />

Ertragswertermittlung. Hier soll vom BMF ein vereinfachtes Ver-<br />

fahren, sicherlich angenähert an die ehemaligen Gr<strong>und</strong>züge des<br />

Stuttgarter Verfahrens angeboten werden. Als Abzinsungsgröße<br />

der Zukunftserträge wird ein Satz von ca. 9 % zugr<strong>und</strong>e gelegt<br />

(Basiszinssatz plus 4,5 % Risikozuschlag).<br />

4. Begünstigung von Betriebsvermögen<br />

Die steuerliche Begünstigung gilt für 85 % des Wertes des Be-<br />

triebsvermögens. Betriebsvermögen kann nur dann von der Be-<br />

günstigung Gebrauch machen, wenn der Anteil von so genann-<br />

tem Verwaltungsvermögen am Betriebsvermögen nicht mehr als<br />

50 % ist. Verwaltungsvermögen sind vermietete Gr<strong>und</strong>stücke <strong>und</strong><br />

Ähnliches, nicht aber in Zeitcharter eingesetzte Schiffe. Die Ver-<br />

schonung des begünstigten Vermögens von der Erbschaftsteuer<br />

ist an die Bedingung geknüpft, dass die Lohnsumme in den zehn<br />

Jahren nach der Übertragung in keinem Jahr geringer als 70 %<br />

der durchschnittlichen Lohnsumme der letzten fünf Jahre vor der<br />

Übertragung sein darf. Bei Betrieben unter zehn Arbeitnehmern<br />

entfällt diese Prüfung, es besteht nur die allgemeine Behaltensre-<br />

gelung. Die Behaltensregelung wird einen Nachversteuerungstat-<br />

bestand vorsehen, der in Kraft tritt, wenn innerhalb von 15 Jahren<br />

eine Betriebsveräußerung oder ähnliche Vorgänge eintreten. Bei<br />

Teilveräußerungen entfällt nur die anteilige Verschonung. Auch<br />

Überentnahmen sollen zum Wegfall der Steuerverschonung füh-<br />

ren, Reinvestitionen sollen aber erlaubt sein.<br />

5. Antragsrecht für Erbfälle auch für 2007<br />

Nur für Erbfälle (<strong>und</strong> nur für die ergibt es auch einen Sinn) soll es<br />

den Erben ermöglicht werden, auch schon vor Inkrafttreten des<br />

Gesetzes, aber nach dem 01.01.2007, die Anwendung des neuen<br />

Erbschaftsteuerrechtes zu beantragen. Damit verb<strong>und</strong>en ist aber<br />

auch die Anwendung der Neubewertungs- <strong>und</strong> auch Behaltens-<br />

vorschriften für das Betriebsvermögen. Inwieweit in Erbfällen das<br />

alte oder das neue Recht insbesondere wegen der doch sehr lan-<br />

gen Behaltensfrist von neu 15 Jahren im Vergleich zur ehemaligen<br />

Behaltensfrist von nur fünf Jahren günstiger ist, muss im Einzelfall<br />

geprüft werden. Bei Schenkungen ist ebenfalls das Zusammenspiel<br />

von neuen Bewertungs- aber auch höheren Freibeträgen sowie<br />

neuen Behaltensvorschriften genau zu prüfen.<br />

Auswirkungen auf dieses Beteiligungsangebot:<br />

Sollte der Wert (nach Schiffsübernahme) nicht aus Verkäufen ab-<br />

geleitet werden können, ist unter Berücksichtigung der Prospekt-<br />

planung davon auszugehen, dass der erbschaft- <strong>und</strong> schenkung-<br />

steuerliche Wert zukünftig mindestens in Höhe der Beteiligungs-<br />

summe liegen wird.<br />

Daneben ist anzumerken, dass der Schiffsbetrieb kein Verwaltungs-<br />

vermögen darstellt, so dass die Begünstigungsregelungen nach §<br />

19a ErbStG (für alle begünstigten Vorgänge gilt die steuergünsti-<br />

ge Steuerklasse I) <strong>und</strong> die Verschonungsmöglichkeit in Höhe von<br />

85% des unentgeltlichen Erwerbs in Anspruch genommen werden<br />

können. Kritisch bei der Verschonung ist wegen der Fondslaufzeit<br />

die Behaltensfrist von 15 Jahren, die im Regelfall durch eine Betei-<br />

ligung an diesem Fonds nicht zwingend eingehalten werden kann.<br />

Hier bleibt abzuwarten, in wieweit die Verschonung durch Rein-<br />

vestition in neue Schiffsbeteiligungen erhalten werden kann.<br />

4


4<br />

Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Der Gesellschaftsvertrag<br />

Die <strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong> Schiffahrts <strong>GmbH</strong> & Co. KG unterliegt deut-<br />

schem Recht. Der von der Gesellschaft geschlossene Kaufvertrag<br />

unterliegt österreichischem Recht. Gerichts- oder Schiedsverfah-<br />

ren sind bisher gegen die Kommanditgesellschaft nicht eingeleitet<br />

worden <strong>und</strong> wurden von ihr auch nicht eingeleitet. Außerge-<br />

wöhnliche Ereignisse im Geschäftsbetrieb der Kommanditgesell-<br />

schaft liegen nicht vor.<br />

Im Nachfolgenden wird die Struktur der Kommanditgesellschaft<br />

beschrieben, <strong>und</strong> es werden abweichende Bestimmungen des<br />

Gesellschaftsvertrages der Kommanditgesellschaft von der ge-<br />

setzlichen Regelung erläutert. Im Einzelnen betrifft dieses die<br />

Paragraphen:<br />

§ 4 Gesellschafter, Kapitaleinlagen, Haftung,<br />

§ 5 Kapitalkonten,<br />

§ 6 Befreiung vom Wettbewerbsverbot,<br />

§ 10 Jahresabschluss,<br />

§ 12 Dauer der Gesellschaft, Kündigung,<br />

§ 13 Übertragung von Gesellschaftsanteilen,<br />

§ 14 Ausscheiden eines Gesellschafters,<br />

§ 15 Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters <strong>und</strong><br />

§ 16 Ableben eines Gesellschafters<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich haftet die Komplementärin einer Kommanditge-<br />

sellschaft unbeschränkt. Vorliegend ist die Komplementärin eine<br />

Kapitalgesellschaft <strong>und</strong> haftet daher nur beschränkt auf ihr Ge-<br />

sellschaftsvermögen. Weiterhin ist sie ohne Einlage beteiligt <strong>und</strong><br />

hat demzufolge weder ein Stimmrecht noch einen Anteil am Er-<br />

gebnis.<br />

Struktur der <strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong> Schiffahrts <strong>GmbH</strong> & Co. KG:<br />

Die Beteiligungsgesellschaft wird in der Rechtsform der Komman-<br />

ditgesellschaft (<strong>GmbH</strong> & Co. KG) betrieben. Gr<strong>und</strong>lage ist der Ge-<br />

sellschaftsvertrag in der Fassung vom 25. Februar 2008. Die persön-<br />

lich haftende Gesellschafterin der Kommanditgesellschaft erhält<br />

für die Übernahme der persönlichen Haftung eine Vergütung von<br />

EUR 2.500 pro Jahr. Jeder Anleger beteiligt sich durch seine Bei-<br />

trittserklärung mit seiner Einlage an der Gesellschaft. Aus erb-<br />

schafts- <strong>und</strong> schenkungssteuerlichen Gründen ist zu empfehlen,<br />

dass sich jeder Anleger im Handelsregister eintragen lässt. Die<br />

Haftung aller Kommanditisten ist begrenzt auf ihre jeweilige<br />

Kommanditeinlage (§§ 171 ff HGB). Die Haftsumme beträgt<br />

10 % der Pflichteinlage. Der Gewinn bzw. ein etwaiger Verlust<br />

wird unter Berücksichtigung des § 11 des Gesellschaftsvertrages<br />

nach Kapitalkonten verteilt.<br />

Mit der Annahme der Beitritts-/Erhöhungserklärung durch die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin wird der Gesellschafter im<br />

Umfang der neu gezeichneten Einlage zunächst atypisch stiller<br />

Gesellschafter der Kommanditgesellschaft. Mit der Eintragung<br />

des Beitritts / der Erhöhung der Kommanditeinlage in das Han-<br />

delsregister endet die atypische stille Beteiligung. Sie wandelt sich<br />

in eine Kommanditbeteiligung im Umfange des Nominalbetrages<br />

der atypischen stillen Einlage. Während der Dauer der atypischen<br />

stillen Beteiligung gelten für sie die Bestimmungen des Gesell-<br />

schaftsvertrages der Kommanditgesellschaft entsprechend.<br />

Die Einlagen der Gesellschafter werden auf besonderen Kapital-<br />

konten verbucht, die als Festkonten geführt werden. Diese Fest-<br />

konten sind maßgebend für die Ergebnisverteilung sowie den An-<br />

spruch auf das Auseinandersetzungsguthaben. Soweit das vom<br />

Kommanditisten tatsächlich eingezahlte Kapital (nach Verrech-


nung mit einem etwaig vorhandenen Verlustsonderkonto) den<br />

Nominalbetrag seiner gezeichneten Hafteinlage unterschreitet<br />

<strong>und</strong> Ausschüttungen an ihn erfolgen, lebt die Haftung in Höhe<br />

der erfolgten Ausschüttung gemäß § 172 Abs. 4 HBG wieder<br />

auf.<br />

Oberstes Organ der Gesellschaft ist die Gesellschafterversamm-<br />

lung. Alle Gesellschafter sind berechtigt, selbst an der Gesellschaf-<br />

terversammlung teilzunehmen <strong>und</strong> ihr Stimmrecht auszuüben.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin ist vom Wettbewerbs-<br />

verbot der §§ 112, 113 HGB befreit (siehe § 6 des Gesellschafts-<br />

vertrages).<br />

Besonderheiten in der Investitions- <strong>und</strong><br />

Anlaufphase<br />

Kommanditisten bei Prospekaufstellung sind die WESSELS Ree-<br />

derei <strong>GmbH</strong> & Co. KG mit einer Kommanditeinlage i. H. v. EUR<br />

80.000 <strong>und</strong> die KTG mit EUR 385.000.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, das<br />

Emissionskapital um weitere EUR 300.000 auf EUR 2.800.000<br />

zu erhöhen. Mit dieser Kapitalaufstockung zur Verbesserung der<br />

Liquiditätslage um bis zu EUR 300.000 wird das endgültige Kom-<br />

manditkapital max. EUR 2.800.000 betragen. Kommanditbeteili-<br />

gungen müssen mindestens EUR 15.000 betragen <strong>und</strong> durch EUR<br />

5.000 teilbar sein. Die Kommanditbeteiligungen sind in Raten<br />

einzuzahlen.<br />

Für die Prospektgestaltung <strong>und</strong> Erstellung erhält die <strong>Finanz</strong>- <strong>und</strong><br />

<strong>Wirtschaftskanzlei</strong> <strong>André</strong> <strong>Tonn</strong> <strong>GmbH</strong> EUR 15.000. Für die Ein-<br />

werbung des Kommanditkapitals erhält die Jan Luiken Oltmann<br />

Gruppe <strong>GmbH</strong> & Co. KG ihren entsprechenden Anteil an den<br />

budgetierten Emissionskosten in Höhe von EUR 417.000 je nach<br />

eingeworbenem Kapital. Die WESSELS Reederei <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

übernimmt die Vertragsreedertätigkeit in der Anlaufphase. Hier-<br />

für erhält sie EUR 50.000. Im Gesellschaftsvertrag ist bereits die<br />

Zustimmung zum Abschluss aller Verträge enthalten, die in der<br />

Investitions- <strong>und</strong> Anlaufphase vereinbart <strong>und</strong> in § 7 des Gesell-<br />

schaftsvertrages aufgeführt sind. Im Gesellschaftsvertrag ist die<br />

Zustimmung der Kommanditisten zur Stellung des Antrages auf<br />

Besteuerung der Einkünfte der Gesellschaft gemäß § 5a EStG<br />

(<strong>Tonn</strong>agebesteuerung) enthalten.<br />

Betriebsphase der Gesellschaft<br />

Gesellschafterversammlungen finden am Sitz der Gesellschaft<br />

statt. Sie können im schriftlichen Umlaufverfahren abgehal-<br />

ten werden (§ 9 Abs. 11). Die Gesellschafterversammlung<br />

ist beschlussfähig, wenn 50 % des Kommanditkapitals (§ 9<br />

Abs. 8) vertreten sind. Ist dies nicht der Fall, ist eine weitere Ge-<br />

sellschafterversammlung, unabhängig von dem vertretenen Kapi-<br />

tal beschlussfähig. Gesellschafterbeschlüsse werden mit einfacher<br />

Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst (§ 9 Abs. 8). Einer<br />

Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen bedürfen z.B.<br />

folgende Entscheidungen: Änderung des Gesellschaftsvertrages,<br />

Verkauf des Schiffes, Abberufung <strong>und</strong> Bestellung eines persönlich<br />

haftenden Gesellschafters.<br />

Gesellschafter können Einwendungen gegen die Richtigkeit des<br />

Protokolls <strong>und</strong> insbesondere die Formalien der gefassten Gesell-<br />

schafterbeschlüsse mit einer Frist von vier Wochen nach Aufgabe<br />

des Protokolls zur Post durch schriftliche Mitteilung gegenüber der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin geltend machen. Über die<br />

Einwendungen entscheidet die nächste Gesellschafterversammlung<br />

(§ 9 Abs. 6).<br />

Die Überwachung der Geschäftsführung erfolgt durch die Gesell-<br />

schafterversammlung. Die Geschäftsführung bedarf der Zustim-<br />

mung der Gesellschafterversammlung zu Geschäften, die über<br />

den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (§ 7 Abs. 3).<br />

Die Übertragung <strong>und</strong> Verpfändung von Anteilen an der Gesell-<br />

schaft bedarf nicht der Zustimmung der Mitgesellschafter, jedoch<br />

der persönlich haftenden Gesellschafter, die nur aus wichtigem<br />

Gr<strong>und</strong> versagt werden darf. Zustimmungsfrei ist eine Übertragung<br />

an Abkömmlinge <strong>und</strong> Ehegatten (§ 13). Will ein Kommanditist<br />

seinen Anteil auf andere Dritte übertragen, so hat die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin <strong>und</strong> die Jan Luiken Oltmann Gruppe<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG ein Vorkaufsrecht. Die WESSELS Reederei <strong>GmbH</strong><br />

& Co. KG übernimmt die Vertragsreedertätigkeit aufgr<strong>und</strong> des<br />

abgeschlossenen Vertragsreedervertrages gegen die darin ge-<br />

nannten Vergütungen. Aufgaben des Vertragsreeders können<br />

delegiert werden. Die Gesellschaft ist bis zum 31. Dezember 2023<br />

ordentlich nicht kündbar (§ 12). Im Falle eines Totalverlustes des<br />

Schiffes oder eines Verkaufs wird die Gesellschaft aufgelöst (auf<br />

das Risikokapitel wird verwiesen).<br />

4


4<br />

Schwebende Geschäfte werden bei der Berechnung des Abfin-<br />

dungsguthabens nicht berücksichtigt, wohl aber die im Seeschiff<br />

vorhandenen stillen Reserven (§ 15 Abs. 1). Die Auseinanderset-<br />

zungsbilanz bedarf der Feststellung durch die Gesellschafterver-<br />

sammlung (§ 15 Abs. 2). Im Streitfall wird das Abfindungsgut-<br />

haben durch gesellschaftsrechtlich bestimmte Schiedsgutachter<br />

festgestellt. Das Abfindungsguthaben ist in vier gleichen Halbjah-<br />

resraten auszuzahlen, sofern es nicht zur Aufrechterhaltung der<br />

Liquidität der Gesellschaft benötigt wird (§ 15 Abs. 4 <strong>und</strong> 5).<br />

Sonstiges:<br />

Kommanditisten können aus wichtigem Gr<strong>und</strong> ausgeschlossen<br />

werden (§ 14).<br />

Für die Eintragung des Kommanditisten in das Handelsregister<br />

muss eine notariell beglaubigte, unwiderrufliche Handelsregister-<br />

vollmacht vorgelegt werden. Zusendungen an Kommanditisten<br />

sind an deren letztbekannte Anschrift wirksam.<br />

Folgende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der<br />

Komplementärin weichen von der gesetzlichen Regelung<br />

ab:<br />

§ 5 des Gesellschaftsvertrages sieht echte <strong>und</strong> unechte Gesamt-<br />

vertretung vor (Vertretung durch einen alleinigen Geschäftsführer,<br />

sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, erfolgt die Vertretung<br />

durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in<br />

Gemeinschaft mit einem Prokuristen).<br />

Die übrigen Prospekt-Verträge/<br />

Bereederungsvertrag<br />

Die Firma WESSELS Reederei <strong>GmbH</strong> & Co. KG hat als Vertrags-<br />

reeder die Verantwortung für den Einsatz, die Beschäftigung, die<br />

Erhaltung <strong>und</strong> den operativen Betrieb des Schiffes <strong>„TELAMON“</strong><br />

übernommen. Dabei hat der Vertragsreeder die Voraussetzungen<br />

des § 5a EStG zu erfüllen. Die Vergütung des Vertragsreeders ist im<br />

Gesellschaftsvertrag <strong>und</strong> im Bereederungsvertrag geregelt. Für die<br />

vorbereitende Bereederung vor Übernahme erhält der Vertragsree-<br />

der eine einmalige Vergütung (EUR 50.000 fällig bei Übernahme),<br />

nach Übernahme erhält er eine Vergütung für Bereederung von<br />

5 % p.a. auf die Bruttochartererlöse oder die Bruttofrachtein-<br />

nahmen abzüglich Schiffsreisekosten <strong>und</strong> zuzüglich der Kommis-<br />

sionen. Die Bereederungs- <strong>und</strong> Befrachtungsgebühren werden<br />

regelmäßig abgerechnet. Im Fall der Veräußerung des Schiffes<br />

erhält der Vertragsreeder für die Abwicklungsarbeiten eine Pau-<br />

schalvergütung von 2 % des Bruttoverkaufserlöses als Gewinn-<br />

vorab. Dieses gilt analog auch im Falle eines Totalverlustes für die<br />

Versicherungsleistung. Für die Führung der <strong>Finanz</strong>buchhaltung<br />

erhält er eine Vergütung in Höhe von EUR 500 p.M. zzgl. evtl.<br />

Umsatzsteuer. Sollte der Vertragsreeder die Führung der <strong>Finanz</strong>-<br />

buchhaltung an Dritte übertragen, sind die Kosten des Dritten<br />

vom Vertragsreeder zu tragen.<br />

Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen <strong>und</strong> kann<br />

erstmals zum 31. Dezember 2023 gekündigt werden.<br />

Der Vertragsreeder ist berechtigt, Rechte <strong>und</strong> Pflichten dieses<br />

Vertrages zu delegieren. Das gilt auch dann, wenn der Erfüllungs-<br />

gehilfe außerhalb des Bereiches der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland<br />

domiziliert.<br />

Treuhandvermögen im Sinne von § 8 f Abs. 1 S. 1 des Verkaufs-<br />

prospektgesetzes liegt nicht vor. Dementsprechend sind keine<br />

Angaben nach § 12 III VermVerkProspV zu machen.


Impressum<br />

Herausgeber:<br />

WESSELS Reederei <strong>GmbH</strong> & Co. KG, 30.10.2008<br />

Der Inhalt dieses Prospektes ist mit größter Sorgfalt zusammen-<br />

gestellt. Er beruht auf dem gegenwärtigen Stand der Planung<br />

(30. Oktober 2008) <strong>und</strong> den zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen<br />

Bestimmungen, Erlassen <strong>und</strong> Verordnungen.<br />

Alle Angaben, Berechnungen <strong>und</strong> Zahlenbeispiele in diesem Pro-<br />

spekt beruhen auf Aussagen, Stellungnahmen <strong>und</strong> Gutachten der<br />

Vertragspartner der Herausgeberin.<br />

Die Angaben des Prospektes über die steuerliche Konzeption <strong>und</strong><br />

die daraus folgenden Auswirkungen entsprechen den gegenwär-<br />

tigen gesetzlichen Bestimmungen <strong>und</strong> der Verwaltungsauffas-<br />

sung. Generell lassen sich Weiterentwicklungen des Steuerrechts<br />

inklusive der Rechtsprechung nicht ausschließen. Zudem beruhen<br />

sämtliche steuerliche Angaben in diesem Prospekt darauf, dass<br />

die Beteiligung nicht im Betriebsvermögen einer Kapitalgesell-<br />

schaft gehalten wird.<br />

Eine Haftung für den tatsächlichen Eintritt der Prognose wird<br />

nicht übernommen.<br />

Dem Zeichner wird dieser Prospekt nur nach Maßgabe des vor-<br />

stehenden Haftungsvorbehaltes zur Verfügung gestellt. Mit sei-<br />

nem Beitritt erklärt der Zeichner, von dem Haftungsvorbehalt in<br />

diesem Angebot Kenntnis genommen zu haben <strong>und</strong> damit ein-<br />

verstanden zu sein. Eine Haftung der Vertriebsbeauftragten ist<br />

– soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen.<br />

4


0<br />

Die Vertragspartner im Überblick<br />

Die Emittentin verfügt zurzeit über kein Aufsichtsgremium oder einen Beirat.<br />

Der Gesellschaftsvertrag sieht aber die Bildung eines Beirates vor.<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

Firma <strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong> Schiffahrts <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Sitz, Gründung Industriestr. 12-14, 49733 Haren (Ems), 06.02.2006<br />

Handelsregister HRA 121714, Amtsgericht Osnabrück<br />

Kommanditkapital EUR 80.000<br />

Komplementärin Metal Schiffahrts <strong>GmbH</strong><br />

Gründungskommanditisten WESSELS Reederei <strong>GmbH</strong> & Co. KG (EUR 80.000)<br />

Sieht man vom Vorkaufsrecht der Komplementärin <strong>und</strong> der Jan Luiken Oltmann Gruppe<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG (S. 12; § 13 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages) sowie der Liquiditätsver-<br />

gütung (S. 15; § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages) des Vertragsreeders ab, unter-<br />

scheiden sich die Rechte der Anleger nicht von denen der jetzige Gesellschafter. Die mit<br />

der Vermögensanlage verb<strong>und</strong>enen Rechte werden auf der Seite 12 im Abschnitt Anleger-<br />

rechte genannt.<br />

Gründungskommanditisten Gerd Wessels <strong>und</strong> Wilhelm Kathmann als Geschäftsführer der<br />

Komplementärin der Beteiligungsgesellschaft<br />

Metal Schiffahrts <strong>GmbH</strong><br />

Firma Metal Schiffahrts <strong>GmbH</strong><br />

Sitz, Gründung Industriestr. 12-14, 49733 Haren (Ems), 06.02.2006<br />

Handelsregister HRB 122444, Amtsgericht Osnabrück<br />

Stammkapital EUR 25.000. Das Kapital ist voll eingezahlt.<br />

Gesellschafter Gerd Wessels, Haren (Ems); Wilhelm Kathmann. Haren (Ems)<br />

Geschäftsführer Gerd Wessels, Haren (Ems); Wilhelm Kathmann. Haren (Ems)<br />

Vertragsreeder (Anbieter <strong>und</strong> Prospektverantwortliche)<br />

Firma WESSELS Reederei <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Sitz, Gründung Industriestr. 12-14, 49733 Haren (Ems), 18.08.2002<br />

Handelsregister HRA 121153, Amtsgericht Osnabrück<br />

Kommanditkapital EUR 25.000<br />

Komplementärin Wessels Beteiligungs <strong>GmbH</strong>, Haren (Ems)<br />

Kommanditist Gerd Wessels, Gerhard Wessels<br />

Geschäftsführer Gerd Wessels <strong>und</strong> Wilhelm Kathmann als Geschäftsführer der Wessels Beteiligungs <strong>GmbH</strong><br />

Sonstige Vertragspartner<br />

Verkäufergesellschaft / Werft Slovenské Lodenice Komàrno a.s. (Slowakei)<br />

Schiffsfinanzierende Bank Deutsches Kreditinstitut<br />

Vetriebsunternehmen Jan Luiken Oltmann Gruppe <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Leer, (www.oltmanngruppe.de)


Verträge<br />

§<br />

1


2<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

In der Fassung vom 25.02.2008<br />

§ 1<br />

Firma <strong>und</strong> Sitz der Gesellschaft<br />

1. Die Firma lautet:<br />

<strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong> Schiffahrts <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Anschrift: Industriestr. 12-14, 49733 Haren (Ems)<br />

2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Haren (Ems).<br />

§ 2<br />

Gegenstand des Unternehmens<br />

1. Der Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, der Betrieb<br />

<strong>und</strong> die Veräußerung des bei der Werft Slovenské Lodenice<br />

Komàrno a.s. (Slowakei) zu bauenden Schiffes <strong>MS</strong> „Telamon“.<br />

2. Die Gesellschaft kann darüber hinaus Geschäfte aller Art tätigen,<br />

die geeignet sind, den vorstehenden Gegenstand zu fördern,<br />

dies gilt auch für das eingehen von Beteiligungen.<br />

3. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmungen<br />

gleicher oder ähnlicher Branchen beteiligen, sowie eigenes oder<br />

fremdes Vermögen verwalten.<br />

4. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- <strong>und</strong> Ausland<br />

errichten.<br />

§ 3<br />

Beginn der Gesellschaft, Geschäftsjahr<br />

Die Gesellschaft hat am 06. Februar 2006 begonnen. Das Geschäftsjahr<br />

ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr endete am<br />

31. Dezember 2006.<br />

§ 4<br />

Gesellschafter, Kapitaleinlagen, Haftung<br />

1. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Metal Schiffahrts<br />

<strong>GmbH</strong>. Sie erbringt keine Einlage. Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

ist von allen übrigen Gesellschaftern durch Unterzeichnung<br />

dieses Vertrages / der Beitrittserklärung ermächtigt,<br />

nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Vertrages den Beitritt<br />

weiterer Gesellschafter zu vereinbaren.<br />

2. Kommanditist ist die WESSELS Reederei <strong>GmbH</strong> & Co. KG mit<br />

einer Hafteinlage von EUR 80.000. Sämtliche Kommanditisten<br />

sind zur Zahlung ihrer Einlage zu den von der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin zu bestimmenden Fälligkeitsterminen verpflichtet.<br />

Eine Nachschusspflicht besteht für die Kommanditisten nicht. Es<br />

gelten die Bestimmungen der §§171 ff. HGB.<br />

3. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist beauftragt, das<br />

Kommanditkapital nach Maßgabe der Investitions- <strong>und</strong> <strong>Finanz</strong>ierungsplanung<br />

auf bis zu EUR 2.965.000 zu erhöhen. Sie ist berechtigt,<br />

das Kommanditkapital um bis zu weitere EUR 300.000<br />

zu erhöhen, wenn dieses im Sinne der Gesellschaft ist <strong>und</strong> sich<br />

die Notwendigkeit aus einer Änderung der Investitions- <strong>und</strong> Finan-<br />

zierungsrechnung ergibt. Das neue Kapital wird durch Aufnahme<br />

weiterer Kommanditisten <strong>und</strong>/oder durch entsprechende privatschriftliche<br />

Erklärungen bereits vorhandener Kommanditisten, ihre<br />

Kommanditeinlage zu erhöhen, aufgebracht. Zur Durchführung<br />

der Erhöhung des Kommanditkapitals ermächtigen die Kommanditisten<br />

mit der Unterzeichnung dieses Vertrages / der Beitrittserklärung<br />

zu diesem Vertrag die persönlich haftende Gesellschafterin,<br />

unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, alle<br />

Beschlüsse zu fassen <strong>und</strong> alle Erklärungen abzugeben, die für eine<br />

Erhöhung des Kommanditkapitals erforderlich sind. Diese Ermächtigung<br />

umfasst insbesondere das Recht, Beitrittserklärungen neuer<br />

Kommanditisten <strong>und</strong> Angebote zur Erhöhung bereits gezeichneter<br />

Kommanditeinlagen mit Wirkung für alle Gesellschafter anzunehmen.<br />

Mit der Annahme der Beitritts-/Erhöhungserklärung durch<br />

die persönlich haftende Gesellschafterin wird der Gesellschafter<br />

im Umfang der neu gezeichneten Einlage zunächst atypisch Stiller<br />

Gesellschafter der Kommanditgesellschaft. Mit der Eintragung des<br />

Beitritts/der Erhöhung der Kommanditeinlage in das Handelsregister<br />

endet die atypische Stille Beteiligung. Sie wandelt sich in eine<br />

Kommanditbeteiligung im Umfange des Nominalbetrages der atypischen<br />

Stillen Einlage. Während der Dauer der atypischen Stillen<br />

Beteiligung gelten für sie die Bestimmungen dieses Vertrages entsprechend.<br />

Von dieser Pflichteinlage werden 10 % als Hafteinlage<br />

in das Handelsregister eingetragen.<br />

4. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist berechtigt, auf<br />

ausstehende Einlagen ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 1%<br />

pro Monat anzufordern. Zahlt ein Kommanditist nach einer Mahnung<br />

mit einer Frist von 4 Wochen die fällige Rate der übernommenen<br />

Einlage nicht, ist die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

berechtigt, den betroffenen Kommanditisten auszuschließen <strong>und</strong><br />

seinen Ausschluss beim Handelsregister anzumelden. Die Gesellschafter<br />

erteilen durch ihren Beitritt der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181<br />

BGB alle zur Durchführung dieser Regelung notwendigen Vollmachten.<br />

Gesellschafter, die ausgeschlossen worden oder sonst<br />

durch Vereinbarung mit der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

aus der Gesellschaft ausgeschieden sind, erhalten unter Beachtung<br />

von §§ 171 ff. HGB eingezahlte Einlagen zurück, sobald an<br />

ihre Stelle neue Gesellschafter getreten sind <strong>und</strong> diese in Höhe<br />

der Forderung des ausscheidenden Gesellschafters Einlagen an die<br />

Kommanditgesellschaft gezahlt haben. Gezahlte Einlagen werden<br />

unverzinst unter Abzug der durch den Beitritt/Beendigung des<br />

Beitritts entstandenen Kosten erstattet.<br />

5. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, zum<br />

Zwecke der Vorfinanzierung von nicht fälligen Teilbeträgen des<br />

Eigenkapitals diese Teilbeträge der Gesellschaftsanteile der jeweiligen<br />

Gesellschafter an vorfinanzierende Unternehmen oder Kreditinstitute<br />

sicherungshalber abzutreten. Die Forderungsabtretung<br />

endet, sobald die Beteiligungen jeweils voll eingezahlt sind.<br />

6. Die Kommanditisten verpflichten sich, der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin für die Eintragung ihrer Kommanditeinlage<br />

in das Handelsregister die hierfür erforderlichen Vollmachten<br />

gemäß dem als Anlage 1 dem Vertragswerk angefügten Muster<br />

zu erteilen. Durch den Beitritt zur Gesellschaft ermächtigt jeder<br />

Kommanditist die persönlich haftende Gesellschafterin, seinen<br />

Beitritt <strong>und</strong> gegebenenfalls seinen Austritt zum Handelsregister<br />

anzumelden. Die persönlich haftende Gesellschafterin wird im


Interesse der leichteren Handhabung des Geschäftsverkehrs mit<br />

dem Registergericht ermächtigt, eintragungspflichtige Tatsachen<br />

auch namens der übrigen Gesellschafter zum Handelsregister an-<br />

zumelden.<br />

§ 5<br />

Kapitalkonten<br />

1. Die Einlagen der Kommanditisten werden auf Festkonten ge-<br />

bucht. Die Gesellschaftsrechte der Kommanditisten bemessen sich<br />

nach dem Stand dieser Konten.<br />

2. Gewinnanteile werden vorbehaltlich des Satzes 4 auf gesonderten<br />

Gesellschafterverrechnungskonten gebucht. Diese Konten<br />

sind unverzinslich. Verlustanteile werden auf Verlustsonderkonten<br />

gebucht. Gewinnanteile sind den Verlustsonderkonten solange<br />

gutzuschreiben, bis diese ausgeglichen sind. Verlustsonderkonten<br />

begründen keine Forderungen gegenüber den Kommanditisten<br />

(keine Nachschusspflicht).<br />

§ 6<br />

Befreiung vom Wettbewerbsverbot<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin darf sich an gleichen<br />

oder anderen Gesellschaften beteiligen. Sie ist von den einschränkenden<br />

Bestimmungen der §§ 112, 113 HGB befreit.<br />

§ 7<br />

Geschäftsführung <strong>und</strong> Vertretung<br />

1. Die Geschäftsführung <strong>und</strong> Vertretung der Gesellschaft erfolgt<br />

ausschließlich durch die persönlich haftende Gesellschafterin. Sie<br />

muss die Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Reeders<br />

führen. Bei der Bereederung hat sie die gleiche Sorgfalt anzuwenden,<br />

die sie anderen ihrer Disposition unterliegenden Schiffen,<br />

seien es eigene oder fremde, widmet. Die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin ist in der Geschäftsführung frei, soweit nicht<br />

Beschlüsse der Gesellschafterversammlung Anweisungen für die<br />

Geschäftsführung geben. Über Vorkommnisse von besonderer Bedeutung<br />

muss sie den Gesellschaftern alsbald berichten.<br />

2. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB befreit.<br />

3. Geschäfte <strong>und</strong> Handlungen, die nach Art, Umfang <strong>und</strong> Risiko<br />

den Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs überschreiten,<br />

bedürfen der Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Das<br />

gilt insbesondere für:<br />

a) Erwerb, Veräußerung <strong>und</strong> Belastung von Gr<strong>und</strong>stücken <strong>und</strong><br />

gr<strong>und</strong>stücksgleichen Rechten;<br />

b) Erwerb, Belastung, Veräußerung von Schiffen der Gesellschaft;<br />

c) den Erwerb <strong>und</strong> die Veräußerung von Beteiligungen;<br />

d) die Errichtung <strong>und</strong> Aufgabe von Zweigniederlassungen;<br />

e) Pensionszusagen <strong>und</strong> auf Versorgung gerichtete Rechtsgeschäfte;<br />

f) die Eingehung von Geschäften mit einem Obligo größer<br />

EUR 500.000<br />

g) die Übernahme von Bürgschaften <strong>und</strong> bürgschaftsähnlichen<br />

Verpflichtungen, die Eingehung von Wechselverbindlichkeiten<br />

sowie die Aufnahme von Krediten, die im Einzelfall<br />

EUR 500.000 übersteigen;<br />

h) die Gewährung von Darlehen an Gesellschafter <strong>und</strong> Dritte.<br />

4. In Eilfällen <strong>und</strong> in Fällen der Not hat die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin das Recht <strong>und</strong> die Pflicht, unaufschiebbare<br />

Rechtsgeschäfte <strong>und</strong>/ oder Rechtshandlungen, die über den gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetrieb hinausgehen, mit der Sorgfalt eines<br />

ordentlichen Reeders auch ohne vorherige Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />

vorzunehmen. Hat die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin hiervon Gebrauch gemacht, so hat sie die<br />

Gesellschafter unverzüglich zu informieren.<br />

5. Unter Berücksichtigung der genannten Pflichten kann die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin nach freiem Ermessen über den<br />

Einsatz des Schiffes verfügen (disponieren) <strong>und</strong> Befrachtungs-/<br />

Charterverträge abschließen. Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

darf zur Ausübung ihres Geschäftsführungsauftrages dritte<br />

Personen <strong>und</strong> Firmen heranziehen; sie haftet jedoch der Gesellschaft<br />

gegenüber für ihre Erfüllungsgehilfen. Im übrigen haftet<br />

die persönlich haftende Gesellschafterin für ihre Tätigkeit nach<br />

den vertraglichen <strong>und</strong> gesetzlichen Bestimmungen. Die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin hat einen Bereederungsvertrag (=<br />

Vertragsreedervertrag) mit der WESSELS Reederei <strong>GmbH</strong> & Co.<br />

KG abgeschlossen. Die WESSELS Reederei <strong>GmbH</strong> & Co. KG ist<br />

ihrerseits berechtigt, Aufgaben aus dem Vertragsreedervertrag zu<br />

delegieren. Das gilt auch dann, wenn der Erfüllungsgehilfe außerhalb<br />

des Bereiches der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland domiziliert.<br />

6. In Abweichung der Regelungen nach Ziff. 3 war <strong>und</strong> ist die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin zur Durchführung folgender<br />

Geschäfte <strong>und</strong> zum Abschluss damit zusammenhängender Geschäfte<br />

berechtigt:<br />

a) Erwerb <strong>und</strong> Ausrüstung des <strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong>;<br />

b) Kreditaufnahmen zur Vorfinanzierung des Eigenkapitals <strong>und</strong><br />

die damit im Zusammenhang stehende Hergabe <strong>und</strong><br />

Bestellung von Sicherheiten;<br />

c) Kreditaufnahmen zur Endfinanzierung des <strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong><br />

<strong>und</strong> die damit im Zusammenhang stehende<br />

Hergabe <strong>und</strong> Bestellung von Sicherheiten;<br />

d) Vertriebsvereinbarungen zur Einwerbung des Gesellschaftskapitals<br />

nach § 4 Ziff. 3.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin ist bis zur Übernahme des<br />

Schiffes berechtigt, weitere für die Realisierung des Investitionsobjektes<br />

<strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong> erforderlichen Verträge abzuschließen.<br />

Das gilt auch für mit Gründungskommanditisten abgeschlossene<br />

oder noch abzuschließende Verträge.<br />

§ 8<br />

Information<br />

1. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat alle Gesellschafter<br />

unverzüglich über außergewöhnliche Vorkommnisse zu unterrichten.<br />

Darüber hinaus hat sie zweimal im Jahr den Gesellschaftern<br />

einen Halbjahreskurzbericht vorzulegen, in dem Angaben über die<br />

zu erwartende Entwicklung der Gesellschaft aufzunehmen sind.<br />

2. Jeder Gesellschafter <strong>und</strong> die Jan Luiken Oltmann Gruppe <strong>GmbH</strong><br />

& Co. KG haben außerdem jederzeit selbst oder durch einen beauftragten<br />

Nichtgesellschafter, der jedoch nicht in einer Konkurrenztätigkeit<br />

stehen darf <strong>und</strong> von Berufs wegen zur Verschwiegenheit<br />

verpflichtet ist, das Recht zur Einsicht in alle Geschäftsunterlagen<br />

der Gesellschaft. Dadurch entstehende Kosten trägt er selbst.<br />

3


4<br />

§ 9<br />

Gesellschafterversammlung<br />

1. Die ordentliche Gesellschafterversammlung findet alljährlich<br />

innerhalb von 9 Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres statt.<br />

Ihre Einberufung erfolgt unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Ta-<br />

gesordnung durch die persönlich haftende Gesellschafterin. Zur<br />

ordentlichen Gesellschafterversammlung ist der Bericht der Ge-<br />

schäftsführung über das vergangene <strong>und</strong> laufende Geschäftsjahr<br />

vorzulegen. Die Geschäftsführung hat weiterhin die Budgetrech-<br />

nung für das laufende Geschäftsjahr zu erstellen <strong>und</strong> zu erläutern.<br />

Zwischen dem Tag der Absendung des Einladungsschreibens <strong>und</strong><br />

dem Tag der Gesellschafterversammlung - beide Tage mit einge-<br />

rechnet – muss ein Zeitraum von 14 Tagen liegen. Die Gesellschaf-<br />

ter können Anträge, die die Tagesordnung ändern oder ergänzen,<br />

bis spätestens 7 Tage vor der Versammlung bei der persönlich haf-<br />

tenden Gesellschafterin schriftlich, fernschriftlich oder telegrafisch<br />

einreichen. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat diese An-<br />

träge allen Gesellschaftern zuzusenden.<br />

2. Außerordentliche Gesellschafterversammlungen sind von der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin einzuberufen, wenn es das<br />

dringende Interesse der Gesellschafter erfordert, oder Gesellschafter,<br />

die zusammen mindestens 25 % des Gesellschafterkapitals<br />

halten, dieses verlangen.<br />

3. Die Ladungsfrist zur Einberufung von Gesellschafterversammlungen<br />

kann bis auf 3 Tage abgekürzt werden, wenn die dringende<br />

Notwendigkeit der Beschlussfassung dieses erfordert.<br />

4. Die Gesellschafter sind berechtigt, sich in der Gesellschafterversammlung<br />

durch einen Mitgesellschafter, Ehegatten, in gerader<br />

Linie Verwandten, einen Testamentsvollstrecker, durch eine<br />

zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Person oder den Anlageberater,<br />

sofern der Nachweis dieser Vertretung aus den Gesellschaftsunterlagen<br />

zu entnehmen ist, vertreten zu lassen. Der<br />

Vertreter hat eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.<br />

5. Zur Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung sind ferner<br />

diejenigen zugelassen, deren Anwesenheit die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin im Interesse <strong>und</strong> zur Information aller<br />

Gesellschafter für erforderlich hält.<br />

6. Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung führt die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin. Beschlüsse sind in einem<br />

Protokoll festzuhalten, das den Gesellschaftern zuzusenden ist.<br />

Gesellschafter können Einwendungen gegen die Richtigkeit des<br />

Protokolls <strong>und</strong> insbesondere die Formalien der gefassten Gesellschafterbeschlüsse<br />

mit einer Frist von vier Wochen nach Aufgabe<br />

des Protokolls zur Post auf eigene Kosten gegenüber der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin geltend machen. Über die Einwendung<br />

entscheidet die nächste Gesellschafterversammlung.<br />

7. Die Gesellschafterversammlung ist außer in den sonst in diesem<br />

Vertrag bezeichneten Fällen zuständig für:<br />

a) Entgegennahme des Geschäftsberichts;<br />

b) Genehmigung des Jahresabschlusses des abgelaufenen<br />

Geschäftsjahres;<br />

c) Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin;<br />

d) Auszahlung von Liquiditätsüberschüssen an die<br />

Kommanditisten;<br />

e) Änderung des Gesellschaftsvertrages;<br />

f) Verkauf des Schiffes <strong>und</strong> Auflösung der Gesellschaft;<br />

g) Abberufung <strong>und</strong> Bestellung eines persönlich haftenden<br />

Gesellschafters.<br />

8. Jede ordnungsgemäß einberufene Gesellschafterversammlung<br />

ist beschlussfähig, wenn mehr als 50 % des Gesellschaftskapitals<br />

vertreten sind. Sofern keine Beschlussfähigkeit vorliegt, kann die<br />

nächste Gesellschafterversammlung mit gleicher Tagesordnung<br />

unter Beachtung einer Ladungsfrist von 14 Tagen einberufen werden.<br />

Sie ist dann ohne Rücksicht auf die Höhe des vertretenen<br />

Gesellschaftskapitals beschlussfähig.<br />

Beschlüsse der Gesellschafterversammlung werden in allen Angelegenheiten,<br />

auch in solchen von besonderer Bedeutung, mit einfacher<br />

Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit dieser Vertrag<br />

oder das Gesetz nicht zwingend eine andere Mehrheit vorschreiben.<br />

Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Stimmenthaltung<br />

<strong>und</strong> ungültige Stimmen gelten als nicht abgegeben.<br />

9. Einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen bedarf<br />

es für die Beschlüsse gem. Ziff. 7e) bis 7g).<br />

10. Die Gesellschafter haben bei Abstimmungen je EUR 1.000<br />

ihrer Einlage laut § 5 Ziff. 1 eine Stimme.<br />

11. Beschlüsse der Gesellschafter können in begründeten Fällen<br />

auf Ersuchen der persönlich haftenden Gesellschafterin auch ohne<br />

Abhaltung einer Gesellschafterversammlung auf schriftlichem<br />

Wege gefasst werden, wenn nicht mehr als 20 % der in der Gesellschaft<br />

vorhandenen Stimmen dieser Art der Abstimmung widersprechen.<br />

Die schriftliche Abstimmung der Gesellschafter muss<br />

innerhalb von 10 Tagen nach Absendung zur Aufforderung zur<br />

Abstimmung bei der persönlich haftenden Gesellschafterin oder<br />

einem von ihr bevollmächtigten Dritten eingegangen sein. Nicht<br />

fristgerecht eingehende Stimmabgaben gelten als Stimmenthaltung.<br />

Über derartige Abstimmungen ist von der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin ein Protokoll zu fertigen <strong>und</strong> den Gesellschaftern<br />

zuzusenden.<br />

§ 10<br />

Jahresabschluss<br />

1. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat innerhalb der<br />

ersten 9 Monate eines Geschäftsjahres den Jahresabschluss für<br />

das Vorjahr unter Anwendung handelsrechtlicher Rechnungslegungsvorschriften<br />

aufzustellen <strong>und</strong> durch einen Angehörigen der<br />

wirtschaftsprüfenden oder steuerberatenden Berufe zu erstellen,<br />

um ihn anschließend den Gesellschaftern vorzulegen. Die Handelsbilanz<br />

stellt zugleich die Steuerbilanz der Gesellschaft dar, soweit<br />

dem nicht zwingende steuerliche Bestimmungen entgegenstehen.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin kann den Jahresabschluss<br />

durch einen Abschlussprüfer prüfen lassen, sofern die Gesellschafterversammlung<br />

dies beschließt. Der Abschlussprüfer wird durch<br />

die persönlich haftende Gesellschafterin bestellt.<br />

2. Ergeben sich im Zusammenhang mit einer finanzamtlichen Betriebsprüfung<br />

Berichtigungsveranlagungen, so sind für den Jahresabschluss<br />

wie auch für die Ergebnisverteilung letztlich die im Zuge<br />

der Betriebsprüfung erstellten Jahresbilanzen maßgebend.


3. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat die Buchführung<br />

getrennt von anderen von ihr zu besorgenden Buchführungen<br />

durchzuführen <strong>und</strong> den Geldverkehr über gesonderte Bankkonten<br />

abzuwickeln.<br />

4. Die Kosten für die Buchführung, Erstellung <strong>und</strong> Prüfung des<br />

Jahresabschlusses übernimmt die Gesellschaft.<br />

5. Eine Abschrift des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- <strong>und</strong><br />

Verlustrechnung) ist allen Gesellschaftern spätestens sieben Tage<br />

vor der Gesellschafterversammlung zur Verfügung zu stellen.<br />

§ 11<br />

Kostenersatz, Gewinn- <strong>und</strong> Verlustverteilung,<br />

Entnahmen<br />

1. Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält für die<br />

Übernahme des Haftungsrisikos pro Geschäftsjahr einen Betrag<br />

von EUR 2.500. Zur Abgeltung seiner gesamten Tätigkeit<br />

erhält der Vertragsreeder eine Vergütung in Höhe von<br />

5 % zzgl. eventueller Umsatzsteuer bezogen auf alle vereinnahmten<br />

Bruttochartern oder Bruttofrachteinnahmen abzüglich<br />

Schiffsreisekosten <strong>und</strong> zuzüglich der Kommissionen.<br />

Während der Werft- <strong>und</strong> sonstigen Stilliegezeiten werden<br />

EUR 150 pro Tag gezahlt. Im Rahmen der Liquidation der Gesellschaft<br />

(Verkauf des Schiffes oder Totalverlust) erhält die Vertragsreeder<br />

für die Durchführung des Verkaufes bzw. Abwicklung des<br />

Versicherungsfalles <strong>und</strong> die Durchführung der Liquidation einen<br />

Gewinnvorab von dem Veräußerungsgewinn in Höhe von 2 % des<br />

Verkaufserlöses bzw. der Versicherungserstattung. Der Veräußerungsgewinn<br />

ermittelt sich aus dem Verkaufs- oder Versicherungserlös<br />

des Schiffes. Sollte der Vertragsreeder die Leistung Dritter für<br />

den Verkauf <strong>und</strong>/ oder Abwicklung der Liquidation beanspruchen,<br />

so sind die Kosten an Dritte vom Vertragsreeder zu zahlen.<br />

Für die geschäftsbesorgende Tätigkeit wird die Erstattung folgender,<br />

in ursächlichem Zusammenhang mit dem Betrieb des<br />

Schiffes stehender, Kosten vereinbart:<br />

a) für <strong>Finanz</strong>buchhaltungsarbeiten wird eine monatliche<br />

Pauschale von EUR 500 festgelegt;<br />

b) für Telefon, Telex <strong>und</strong> sonstige Kommunikationskosten wird<br />

eine monatliche Pauschale in Höhe von EUR 150 festgelegt;<br />

c) im Falle des Mannschaftswechsels <strong>und</strong> des Transports von<br />

Ausrüstung <strong>und</strong> Ersatzteilen mit eigenem LKW werden pauschal<br />

EUR 0,60 pro km vergütet, mit eigenem PKW<br />

EUR 0,60 pro km;<br />

d) nicht vorhersehbare, nachzuweisende Kosten, die<br />

ungewöhnlichen Fällen, wie z.B. bei Ersatzteilversorgung,<br />

Havarien <strong>und</strong> notwendigen Auslandsinspektionen des<br />

Schiffes anfallen;<br />

e) für die technische Dienstleistung, welche die eigentlichen<br />

Aufgaben des Vertragsreeders übersteigt, wird eine<br />

angemessene Vergütung an den Vertragsreeder gewährt.<br />

Die Vergütungen nach a) <strong>und</strong> b) werden 6 Monate vor Übernahme<br />

bis zur Übernahme des Schiffes in Höhe von 50 % der genannten<br />

Beträge gezahlt. Bei Liquidation werden die vorgenannten Beträge<br />

nach a) <strong>und</strong> b) für 6 Monate ab dem Übergabedatum des Schiffes<br />

weitergezahlt. Mit den vorstehenden Vergütungen <strong>und</strong> Kostenerstattungen<br />

sind auch alle weiteren Reedereiverwaltungskosten<br />

abgegolten. Die vorgenannten Positionen sind gr<strong>und</strong>sätzlich als<br />

Aufwand der Gesellschaft zu behandeln.<br />

Die Vergütungen nach Buchstabe a), b) <strong>und</strong> die Dienstleistungen<br />

des Reeders (EUR 50.000) erfolgen auf Antrag des Gesellschafters<br />

im Innenverhältnis der Gesellschaft als Gewinnvorab im Rahmen<br />

der Gewinnverteilung <strong>und</strong> nicht als Aufwand. Im Rahmen<br />

der Gewinnverteilung ist dem Gesellschafter die Vergütung auch<br />

dann als Vorabgewinn zuzuweisen, wenn dadurch für andere Gesellschafter<br />

ein Verlust entsteht oder sich ein Verlust erhöht. Der<br />

Antrag des Gesellschafters kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft<br />

widerrufen <strong>und</strong> uneingeschränkt neu gestellt werden.<br />

2. Der verbleibende Gewinn bzw. ein etwaiger Verlust wird nach<br />

Kapitalkonten gem. § 5 Ziff. 1 dieses Vertrages verteilt. Für 2008<br />

wird das Ergebnis an die Gesellschafter – unabhängig vom Zeitpunkt<br />

des Beitritts – nach der Höhe der übernommenen Kommanditeinlagen<br />

zum 31. Dezember 2008 verteilt. Dies erfolgt dergestalt,<br />

dass Gewinne oder Verluste vom Zeitpunkt des Beitritts eines<br />

Gesellschafters an zunächst von dem beitretenden Gesellschafter<br />

in dem Umfang allein getragen werden, in dem vorher beigetretene<br />

Gesellschafter Gewinne oder Verluste bereits getragen haben.<br />

Das nach Abzug dieser Beträge verbleibende Ergebnis wird<br />

auf die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Kommanditeinlagen<br />

verteilt. Die Erhöhung einer Gesellschaftereinlage für 2008 gilt im<br />

Sinne dieser Regelung als Beitritt eines Gesellschafters. Die vorstehende<br />

Sonderregelung für das Jahr 2008 gilt auch für spätere<br />

Wirtschaftsjahre entsprechend, soweit in diesen Jahren weitere<br />

Gesellschafterbeitritte erfolgen, oder eine Ergebnisgleichstellung<br />

bis zum 31.12.2008 nicht möglich sein sollte.<br />

3. Die Kapitaleinlagen der Gesellschafter werden nicht verzinst.<br />

4. Verluste werden dem Kommanditisten auch nach Aufzehrung<br />

seiner Hafteinlage zugerechnet. Er ist jedoch nicht verpflichtet,<br />

ein etwa entstehendes negatives Kapitalkonto auszugleichen.<br />

Gewinne sind zunächst zur Wiederauffüllung der durch Verluste<br />

geminderten Hafteinlage auf den ursprünglichen Betrag zu verwenden.<br />

5. Entnahmen erfolgen nur aufgr<strong>und</strong> von Gesellschafterbeschlüssen.<br />

Im Interesse der Liquidität der Gesellschaft ist die Geschäftsführung<br />

berechtigt, eine Reparaturrücklage in Höhe von<br />

mindestens EUR 300.000 für das Schiff zu bilden.<br />

§ 12<br />

Dauer der Gesellschaft, Kündigung<br />

1. Die Dauer der Gesellschaft ist unbestimmt. Sie kann mit einer<br />

Frist von 6 Monaten zum Ende des Geschäftsjahres gekündigt<br />

werden, erstmals jedoch zum 31. Dezember 2023.<br />

2. Die Kündigung durch den Kommanditisten hat schriftlich mit<br />

eingeschriebenem Brief gegenüber der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

zu erfolgen. Dabei ist für die Fristwahrung der Eingang<br />

der Kündigung bei der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

maßgebend. Die Kündigung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

hat durch eingeschriebenen Brief an alle Gesellschafter<br />

zu erfolgen.<br />

§ 13<br />

Übertragung von Gesellschaftsanteilen<br />

1. Jeder Kommanditist kann seine Beteiligung ganz oder teilweise<br />

auf seinen Ehegatten oder Abkömmlinge übertragen. Zulässig


ist dieses jeweils zum 31.12. des Jahres. Der Zustimmung der per-<br />

sönlich haftenden Gesellschafterin bedarf es nicht, alle sonstigen<br />

Übertragungen bedürfen ihrer Zustimmung. Die Kosten für die<br />

Übertragung hat der jeweilige Gesellschafter zu tragen.<br />

2. Will ein Kommanditist seinen Anteil auf andere Dritte übertragen,<br />

so haben die persönlich haftende Gesellschafterin <strong>und</strong> die<br />

Jan Luiken Oltmann Gruppe <strong>GmbH</strong> & Co. KG ein Vorkaufsrecht.<br />

Beide sind berechtigt, den Anteil selbst zu erwerben oder einen<br />

von ihnen benannten Dritten zu bezeichnen, der den Anteil erwirbt.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin <strong>und</strong> die Jan Luiken<br />

Oltmann Gruppe <strong>GmbH</strong> & Co. KG haben ihr Vorkaufsrecht nach<br />

Zugang des Angebotes innerhalb von 30 Tagen auszuüben.<br />

3. Die Übertragung der Beteiligung ist der Gesellschaft durch<br />

Vorlage des Vertrages nachzuweisen.<br />

4. Der Fortbestand der Gesellschaft wird von einem Wechsel der<br />

Gesellschafter nicht berührt.<br />

§ 14<br />

Ausscheiden eines Gesellschafters<br />

1. Wird die Gesellschaft von einem Gesellschafter gekündigt, so<br />

wird die Gesellschaft von den übrigen Gesellschaftern mit allen<br />

Aktiva <strong>und</strong> Passiva ohne Liquidation <strong>und</strong> unter der bisherigen Firma<br />

fortgeführt; der Kündigende scheidet mit dem Tage des Wirksamwerdens<br />

seiner Kündigung aus.<br />

2. Ein Gesellschafter scheidet unter Fortführung der Gesellschaft<br />

durch die übrigen Gesellschafter gemäß Ziff. 1 aus, wenn:<br />

a) die Gesellschaft von einem Privatgläubiger gekündigt wird.<br />

Der betroffene Gesellschafter scheidet mit dem<br />

Wirksamwerden der Kündigung aus der Gesellschaft aus,<br />

wenn der Gesellschafter nicht innerhalb von 4 Wochen die<br />

Vollstreckung abwendet;<br />

b) über das Vermögen eines Gesellschafters das Insolvenzverfahren<br />

eröffnet wird. Der betroffene Gesellschafter<br />

scheidet mit dem Zeitpunkt der Rechtskraft des entsprechenden<br />

Gerichtsbeschlusses aus der Gesellschaft aus.<br />

3. Die Ausschließung eines Gesellschafters bei Vorliegen eines<br />

wichtigen Gr<strong>und</strong>es in der Person des betroffenen Gesellschafters<br />

ist zulässig. Als ein solcher Gr<strong>und</strong> ist u. a. anzusehen, wenn über<br />

das Vermögen eines Gesellschafters das Vergleichsverfahren eröffnet<br />

wird, wenn seine Rechte gepfändet werden oder wenn er<br />

zur Leistung einer eidesstattlichen Versicherung der Vermögenslosigkeit<br />

geladen worden ist oder er keine Handelsregistervollmacht<br />

gemäß dem als Anlage 1 beigefügten Muster spätestens vier Monate<br />

nach Beitritt erteilt oder diese Vollmacht widerruft.<br />

4. Die Ausschließung eines Kommanditisten erfolgt durch Beschluss<br />

der Gesellschafter <strong>und</strong> ist nur mit Zustimmung der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin zulässig. Der betroffene Gesellschafter<br />

hat kein Stimmrecht.<br />

5. Sofern die persönlich haftende Gesellschafterin aufgr<strong>und</strong> eines<br />

Gesellschafterbeschlusses aus der Gesellschaft auszuscheiden hat,<br />

müssen die verbleibenden Gesellschafter <strong>und</strong> die Gesellschaft die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin von allen Verpflichtungen<br />

freistellen, die diese für die Gesellschaft übernommen hat. Das be-<br />

zieht sich insbesondere auch auf die Haftung für aufgenommene<br />

Bankkredite <strong>und</strong> Hypotheken.<br />

§ 15<br />

Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters<br />

1. In allen Fällen des Ausscheidens - ausgenommen ist der in<br />

§ 4 Ziff. 4 gesondert geregelte Fall – erhält der ausscheidende Gesellschafter<br />

sein Auseinandersetzungsguthaben, abzüglich etwaiger<br />

noch offener Forderungen der Gesellschaft gegenüber dem<br />

Gesellschafter. Gr<strong>und</strong>lage seines Anspruchs ist die aufzustellende<br />

Auseinandersetzungsbilanz zum 31.12. des Jahres vor seinem Ausscheiden,<br />

wobei unter Auflösung der stillen Reserven die tatsächlichen<br />

Werte einzusetzen sind.<br />

2. Die Auseinandersetzungsbilanz bedarf der Feststellung durch<br />

die Gesellschafterversammlung. An den schwebenden Geschäften<br />

nimmt der Ausscheidende nicht teil.<br />

3. Wenn zwischen dem ausscheidenden Gesellschafter <strong>und</strong> der<br />

Gesellschaft keine Einigung über den Zeitwert des Gesellschaftsvermögens<br />

erzielt werden kann, benennt jede Partei einen Sachverständigen.<br />

Der Mittelwert aus beiden Sachverständigengutachten<br />

wird in die Auseinandersetzungsbilanz eingestellt. Die Kosten<br />

der Sachverständigen trägt die Gesellschaft zur Hälfte nur dann,<br />

wenn ein höherer als der von der Gesellschaft genannte Zeitwert<br />

festgestellt wird.<br />

4. Das Auseinandersetzungsguthaben ist dem ausscheidenden<br />

Gesellschafter in vier gleichen Halbjahresraten auszuzahlen, von<br />

denen die erste 6 Monate nach Vorliegen der festgestellten Auseinandersetzungsbilanz<br />

fällig ist.<br />

5. Das Guthaben ist mit 6 v.H. jährlich zu verzinsen. Die Zinsen<br />

sind jeweils zusammen mit der fälligen Rate zu entrichten. Der<br />

Ausscheidende kann eine Sicherstellung des Abfindungsguthabens<br />

nicht verlangen. Die Gesellschaft ist berechtigt, das Auseinandersetzungsguthaben<br />

früher auszuzahlen oder für den Fall,<br />

dass die Liquidität der Gesellschaft gefährdet ist, die Zahlung der<br />

fälligen Halbjahresrate auszusetzen.<br />

6. Wird das der Gesellschaft gehörende Schiff verkauft, kann der<br />

Ausscheidende sein gesamtes restliches Auseinandersetzungsguthaben<br />

sofort fällig stellen, wenn bei der Gesellschaft der Kaufpreiserlös<br />

aus dem Schiffsverkauf eingeht.<br />

7. Ergibt sich beim Gesellschafter ein negatives Auseinandersetzungsguthaben,<br />

kann die Gesellschaft keinen Ausgleich verlangen.<br />

Hat er jedoch Entnahmen getätigt, sind diese im Falle eines<br />

negativen Auseinandersetzungsguthabens ganz oder teilweise bis<br />

zum Ausgleich des Negativsaldos an die Gesellschaft zurückzuzahlen.<br />

§ 16<br />

Ableben eines Gesellschafters<br />

1. Stirbt ein Gesellschafter, so wird die Gesellschaft mit dessen<br />

Erben oder Vermächtnisnehmern fortgesetzt. Die Kosten zur Ermittlung<br />

der steuerlichen Werte tragen die Erben <strong>und</strong> Vermächtnisnehmer.


2. Im Falle einer Mehrheit von Erben <strong>und</strong>/oder Vermächtnisneh-<br />

mern haben diese einen gemeinsamen Bevollmächtigten zu be-<br />

stimmen, der ihre Rechte als Gesellschafter wahrnimmt <strong>und</strong> sie in<br />

der Gesellschaft vertritt. Der Bevollmächtigte muss die Eigenschaft<br />

eines Vertreters gemäß § 9 Ziff. 4 erfüllen. Dieses gilt nicht, wenn<br />

die Beteiligung auf die Erben aufzuteilen ist. Das Stimmrecht aus<br />

der Beteiligung des verstorbenen Gesellschafters ruht bis zum<br />

Nachweis der Rechtsnachfolge durch einen Erbschein. Die per-<br />

sönlich haftende Gesellschafterin kann den Nachweis in notariell<br />

beglaubigter Form verlangen.<br />

§ 17<br />

Liquidation<br />

Im Falle der Auflösung der Gesellschaft ist die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin Liquidatorin. Im Falle des Totalverlustes bemisst<br />

sich die Vergütung nach den vereinnahmten Versicherungsleistun-<br />

gen. Bei Liquidation wird nach Regulierung aller Verbindlichkeiten<br />

gegenüber Dritten die noch vorhandene Liquidität in folgender<br />

Reihenfolge verteilt:<br />

1. Auszahlung etwaiger Guthaben der Gesellschafter gemäß<br />

§ 5 Ziff. 2 (nicht ausgezahlte laufende Gewinnanteile nach Ver-<br />

rechnung mit Verlustanteilen <strong>und</strong> vor Berücksichtigung eines Ver-<br />

äußerungsgewinns);<br />

2. Rückzahlung der Einlagen der Gesellschafter gemäß §5 Ziff. 1;<br />

3. Die danach verbleibende restliche Liquidität wird auf die Kom-<br />

manditisten gemäß § 5 Ziff. 1 im Verhältnis ihrer Einlagen verteilt.<br />

§ 18<br />

Sicherungsabtretung <strong>und</strong> Verpfändung von<br />

Kommanditanteilen<br />

Die Sicherungsabtretung oder Verpfändung von Kommanditan-<br />

teilen bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung der persön-<br />

lich haftenden Gesellschafterin. Die Zustimmung kann nur aus<br />

triftigem Gr<strong>und</strong> verweigert werden. Für die Sicherungsabtretung<br />

oder Verpfändung bei der Zwischenfinanzierung der Kommandit-<br />

einlagen wird die Zustimmung bereits jetzt erteilt.<br />

§ 19<br />

Schiedsklausel<br />

Sämtliche Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern <strong>und</strong> der Ge-<br />

sellschaft oder zwischen den Gesellschaftern untereinander, die<br />

in diesem Gesellschaftsvertrag oder in diesem Gesellschaftsver-<br />

hältnis begründet sind, werden unter Ausschluss des ordentlichen<br />

Rechtsweges durch ein Schiedsgericht entschieden. Näheres be-<br />

stimmt der Schiedsvertrag.<br />

§ 20<br />

Beirat<br />

1. Die Gesellschafterversammlung kann beschließen, einen Beirat<br />

zu wählen, der aus bis zu 3 natürlichen Personen bestehen soll.<br />

2. Ein Mitglied des Beirates wird von der persönlich haftenden Ge-<br />

sellschafterin bestimmt. Die weiteren Mitglieder werden von der<br />

Gesellschafterversammlung gewählt.<br />

3. Die Amtsperiode des Beirates beträgt 3 Jahre. Scheidet ein Bei-<br />

ratsmitglied aus, erfolgt für den Rest der Amtsperiode eine Nach-<br />

wahl.<br />

4. Die Wiederwahl ist zulässig.<br />

5. Der Beirat ist kein Aufsichtsrat im Sinne des Aktienrechtes. Die<br />

Aufgabe besteht ausschließlich darin, die Komplementärin bei der<br />

Führung der Geschäfte zu beraten.<br />

§ 21<br />

Schlussbestimmungen<br />

1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen <strong>und</strong><br />

Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schrift-<br />

lich erfolgen, soweit nicht das Gesetz eine gerichtliche oder nota-<br />

rielle Beurk<strong>und</strong>ung vorschreibt.<br />

2. Im Falle einer Ergänzung oder Änderung durch Beschluss einer<br />

Gesellschafterversammlung genügen für die Schriftform die von<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin oder dem Protokollführer<br />

unterzeichneten Protokolle <strong>und</strong> ihre Zusendung an die Gesellschafter.<br />

3. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als unwirksam<br />

erweisen, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages<br />

im übrigen nicht berührt. Eine ungültige oder unklare Bestimmung<br />

ist so zu deuten, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche<br />

Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt hinsichtlich etwa hervortretender<br />

Vertragslücken. Die Gesellschafter verpflichten sich, die betreffenden<br />

Bestimmungen unverzüglich durch solche zu ersetzen,<br />

die den beabsichtigten wirtschaftlichen Zwecken am nächsten<br />

kommen. Entsprechend ist zu verfahren, wenn sich eine Vertragslücke<br />

ergibt.<br />

4. Die Zusendung von Protokollen oder anderen Mitteilungen<br />

der Gesellschaft (z.B. Einladungen zu Gesellschafterversammlungen,<br />

Aufforderung zu schriftlichen Gesellschafterbeschlüssen,<br />

alle Zahlungen an die Gesellschafter) sind ordnungsgemäß, wenn<br />

sie an die zuletzt bekannte Anschrift des Gesellschafters erfolgten.<br />

Es obliegt dem Gesellschafter, eine Änderung seiner Anschrift <strong>und</strong><br />

Bankverbindung der Gesellschaft rechtzeitig mitzuteilen.<br />

5. Die Kosten des Gesellschaftsvertrages <strong>und</strong> seiner Durchführung<br />

trägt die Gesellschaft.<br />

6. Erfüllungsort ist der Sitz der Gesellschaft.<br />

Haren (Ems), den 25.02.2008<br />

Metal Schiffahrts <strong>GmbH</strong><br />

gez. Gerd Wessels - Geschäftsführer -<br />

gez. Wilhelm Kathmann - Geschäftsführer -<br />

WESSELS Reederei <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

vertreten durch die Komplementärin<br />

Wessels Beteiligungs <strong>GmbH</strong><br />

gez. Gerd Wessels - Geschäftsführer der Komplementärin -<br />

gez. Wilhelm Kathmann - Geschäftsführer der Komplementärin -


Schiedsvertrag<br />

(in der Fassung vom 25.02.2008)<br />

zum Gesellschaftsvertrag der<br />

<strong>MS</strong> <strong>„TELAMON“</strong> Schiffahrts <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Über sämtliche Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsvertrag <strong>und</strong><br />

Gesellschaftsverhältnis soll gemäß § 19 des Gesellschaftsver-<br />

trages ein Schiedsgericht entscheiden. In Ergänzung des heute<br />

unterzeichneten Gesellschaftsvertrages wird folgender Schieds-<br />

vertrag geschlossen:<br />

§ 1<br />

Das Schiedsgericht soll aus drei Personen bestehen, nämlich zwei<br />

Schiedsrichtern <strong>und</strong> einem Obmann. Das Schiedsgericht entschei-<br />

det unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig.<br />

§ 2<br />

Die das Schiedsgericht anrufende Partei hat der Gegenpartei ihren<br />

Schiedsrichter schriftlich zu benennen. Dabei soll sie zugleich die<br />

von ihr erhobenen Ansprüche angeben. Binnen 2 Wochen nach<br />

Zugang der Mitteilung kann die Gegenseite in gleicher Weise ei-<br />

nen Schiedsrichter benennen. Unterlässt sie die Benennung, wird<br />

der Schiedsrichter der Gegenseite auf Antrag der betreibenden<br />

Partei durch den Präsidenten des Oberlandesgerichtes Bremen<br />

bestellt.<br />

§ 3<br />

Sobald beide Schiedsrichter bestimmt sind, haben sich die Par-<br />

teien innerhalb von zwei Wochen auf einen Obmann zu einigen.<br />

Kommt eine Einigung über die Person des Obmannes nicht zu-<br />

stande, wird der Obmann des Schiedsgerichts durch den Präsi-<br />

denten des Oberlandesgerichts Bremen innerhalb von zwei Wo-<br />

chen ernannt. Dieser muss die Befähigung zum Richteramt haben<br />

<strong>und</strong> soll über branchenbezogene Erfahrungen verfügen.<br />

§ 4<br />

Das Schiedsgericht trifft seine Entscheidungen auf der Gr<strong>und</strong>-<br />

lage der deutschen Gesetzesvorschriften <strong>und</strong> der vertraglichen<br />

Bestimmungen. Dabei soll es berechtigt sein, etwaige Lücken des<br />

Gesellschaftsvertrages nach dessen Sinn <strong>und</strong> Zweck selbst aus-<br />

zufüllen.<br />

§ 5<br />

Der Schiedsspruch soll aufgr<strong>und</strong> mündlicher Verhandlung erlassen<br />

werden. Das Schiedsgericht kann jedoch davon absehen, wenn es<br />

zu der Feststellung gelangt ist, dass die Parteien schriftsätzlich<br />

den Streitstoff hinreichend dargelegt haben. Der Schiedsspruch<br />

ist zu begründen.<br />

§ 6<br />

Der Schiedsspruch ist unter Angabe des Tages der Abfassung von<br />

den Schiedsrichtern zu unterschreiben. Er ist den Parteien in einer<br />

von den Schiedsrichtern unterschriebenen Ausfertigung zuzusen-<br />

den. Soweit die Parteien sich dem Schiedsspruch nicht freiwillig<br />

unterwerfen, ist der Schiedsspruch unter Befreiung der Beurkun-<br />

dung der Zustellung auf der Geschäftsstelle des zuständigen Ge-<br />

richts niederzulegen.<br />

§ 7<br />

Das für die Hinterlegung des Schiedsspruches <strong>und</strong> das sonstige<br />

Verfahren zuständige Gericht ist das Landgericht Bremen.<br />

§ 8<br />

Das Schiedsgericht kann der Partei, die dessen Anrufung bean-<br />

tragt hat, die Zahlung eines angemessenen Vorschusses auferle-<br />

gen. Es setzt die Kosten des Verfahrens nach eigenem Ermessen<br />

fest. Die Kostentragung richtet sich nach den §§ 91–93, 95, 269<br />

Abs. 3 ZPO.<br />

Haren (Ems), den 25.02.2008<br />

Metal Schiffahrts <strong>GmbH</strong><br />

gez. Gerd Wessels - Geschäftsführer -<br />

gez. Wilhelm Kathmann - Geschäftsführer -<br />

WESSELS Reederei <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

vertreten durch die Komplementärin<br />

Wessels Beteiligungs <strong>GmbH</strong><br />

gez. Gerd Wessels - Geschäftsführer der Komplementärin -<br />

gez. Wilhelm Kathmann - Geschäftsführer der Komplementärin -


0<br />

Jan Luiken<br />

Oltmann Gruppe <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Ledastr. 17<br />

26789 Leer<br />

www.oltmanngruppe.de<br />

kontakt@oltmanngruppe.de<br />

Wessels Reederei <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Industriestr. 12-14<br />

49733 Haren (Ems)<br />

www.wessels.de<br />

info@wessels.de

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