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Übertragungsstelle Ost - LELF - Brandenburg.de

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Stand: September 2011<br />

<strong>Übertragungsstelle</strong> <strong>Ost</strong><br />

Lan<strong>de</strong>samt für Ländliche Entwicklung,<br />

Landwirtschaft und Flurneuordnung<br />

Dorfstraße 1<br />

14513 Teltow OT Ruhlsdorf<br />

℡ (03328) 436 126 Fax: (03328) 436 173<br />

E-Mail: holger.lau@lelf.bran<strong>de</strong>nburg.<strong>de</strong><br />

Vorgangsnummer:<br />

Angebot zur Abgabe einer Quote<br />

nach <strong>de</strong>r Milchquotenverordnung (MilchQuotV)<br />

Anschrift <strong>de</strong>s Antragstellers (siehe Hinweise Nr. 1 und 2)<br />

Name, Vorname / Firma:<br />

Geschäftsführer:<br />

Eingangsstempel<br />

(Die Vorgangsnummer wird von <strong>de</strong>r <strong>Übertragungsstelle</strong><br />

<strong>Ost</strong> vergeben)<br />

Betriebs-Nr. / InVeKos-Nr./ Personen-I<strong>de</strong>nt-Nr.:<br />

Die Betriebs-Nr./ InVeKoS-Nr./ Personen-I<strong>de</strong>nt-Nr. ist vom Antragsteller<br />

anzugeben.<br />

Bitte links beginnend eintragen (siehe auch Hinweise Nr. 2).<br />

Straße, Hausnummer / Postfach (Betriebssitz): Bun<strong>de</strong>sland<br />

(siehe<br />

Anlage 1)<br />

PLZ, Ort: Kreis-Nr.<br />

Telefon: Telefax:<br />

Geldinstitut Konto-Nummer BLZ<br />

Wichtiger Hinweis:<br />

Dieses Gebot kann nur bearbeitet wer<strong>de</strong>n, wenn die Angaben vollständig sind. Es muss fristgerecht eingereicht<br />

wer<strong>de</strong>n. Die Bearbeitung <strong>de</strong>s Gebotes erfolgt mit Hilfe <strong>de</strong>r EDV.<br />

Formular 1 b<br />

<strong>Übertragungsstelle</strong> <strong>Ost</strong><br />

Lan<strong>de</strong>samt für Ländliche Entwicklung,<br />

Landwirtschaft und Flurneuordnung<br />

Dorfstraße 1<br />

14513 Teltow OT Ruhlsdorf<br />

MV


- 2 –<br />

Vorgangsnummer: Betriebs-Nr./ InVeKos-Nr./ Personen-I<strong>de</strong>nt-Nr.:<br />

(Die Vorgangsnummer wird von <strong>de</strong>r <strong>Übertragungsstelle</strong> <strong>Ost</strong><br />

vergeben; nicht vom Antragsteller auszufüllen)<br />

I. Abgabeangebot<br />

(Vom Antragsteller auszufüllen; Übernahme von Seite 1<br />

<strong>de</strong>s Nachfragegebotes)<br />

1. Hiermit biete ich zum <strong>Übertragungsstelle</strong>ntermin am . .<br />

(siehe Hinweise Nr. 3) Tag Monat Jahr<br />

2. für <strong>de</strong>n Übertragungsbereich <strong>Ost</strong> (neue Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r)<br />

eine Quote zur Abgabe in Höhe von . . kg<br />

3. mit einem Referenzfettgehalt von , %<br />

4. zum Preis von min<strong>de</strong>stens , € / kg<br />

je kg Quote zum Standardfettgehalt von 4 %<br />

(siehe Hinweise Nr. 4) an.<br />

II. Nachweise / Bescheinigungen<br />

Als Anlagen sind beigefügt:<br />

1. ein Nachweis <strong>de</strong>r Molkerei (Formular 1c/1d) (siehe Hinweis Nr. 5) darüber,<br />

− in welcher Höhe <strong>de</strong>r Betrieb über eine noch nicht belieferte Quote verfügt,<br />

− ob <strong>de</strong>r Inhaber einer Quote wegen Nichtbelieferung dieser Menge <strong>de</strong>m zuständigen Hauptzollamt<br />

gemel<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong> (§ 32 Abs. 1 MilchQuotV);<br />

In Fällen, in <strong>de</strong>nen ein Erzeuger Milch und Milcherzeugnisse ausschließlich unmittelbar an Verbraucher<br />

verkauft (Direktverkäufer), ist eine entsprechen<strong>de</strong> Bescheinigung vom für <strong>de</strong>n Betrieb <strong>de</strong>s Direktverkäufers<br />

zuständigen Hauptzollamt beizufügen (siehe auch Hinweise Nr. 6).<br />

2. ein Nachweis <strong>de</strong>r zuständigen Lan<strong>de</strong>sstelle (Formular 1f),<br />

– über meinen Betriebssitz einschließlich <strong>de</strong>r Angabe, ob <strong>de</strong>r Betriebssitz innerhalb <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n<br />

und <strong>de</strong>s vorangegangenen Milchwirtschaftsjahres verlagert wor<strong>de</strong>n ist,<br />

– über <strong>de</strong>n Referenzfettgehalt <strong>de</strong>r mir zustehen<strong>de</strong>n Quote,<br />

– dass die zur Übertragung angebotene Quote mir in voller Höhe zusteht.<br />

Abweichen<strong>de</strong>r Betriebssitz<br />

Der Sitz meines/unseres Betriebes (siehe Hinweis Nr. 1) ist nicht i<strong>de</strong>ntisch mit <strong>de</strong>r auf Seite 1 dieses<br />

Abgabeangebotes angegebenen Postanschrift. Die Anschrift <strong>de</strong>s Betriebes lautet:<br />

Name / Firma:<br />

Straße, Nr., Ortsteil / Postfach:<br />

PLZ, Ort:


- 3 –<br />

Vorgangsnummer: Betriebs-Nr./ InVeKos-Nr./ Personen-I<strong>de</strong>nt-Nr.:<br />

(Die Vorgangsnummer wird von <strong>de</strong>r <strong>Übertragungsstelle</strong> <strong>Ost</strong><br />

vergeben; nicht vom Antragsteller auszufüllen)<br />

III. Erklärung<br />

Ich erkläre, dass<br />

(Vom Antragsteller auszufüllen; Übernahme von Seite 1<br />

<strong>de</strong>s Nachfragegebotes)<br />

− ich an keinem <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n vorangegangenen <strong>Übertragungsstelle</strong>ntermine eine Quote über die <strong>Übertragungsstelle</strong><br />

übernommen habe, es sei <strong>de</strong>nn, es liegt ein beson<strong>de</strong>rer Härtefall vor,<br />

− die von mir angebotene Quote mit <strong>de</strong>m angegebenen Referenzfettgehalt mir zusteht und im laufen<strong>de</strong>n<br />

Zwölfmonatszeitraum (1. April bis 31. März) noch voll beliefert wer<strong>de</strong>n kann, eine etwaige Doppelnutzung<br />

geht zu meinen Lasten,<br />

− die von mir angebotene Quote nicht bereits einem Einziehungsverfahren nach § 32 MilchQuotV unterliegt<br />

(siehe Hinweise Nr. 7).<br />

Mir ist bekannt, dass<br />

− mein Angebot nach Eingang bei <strong>de</strong>r <strong>Übertragungsstelle</strong> <strong>Ost</strong> verbindlich ist (eine Rücknahme o<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung<br />

ist nicht möglich),<br />

− ich nur ein Angebot zur Abgabe von Quote pro <strong>Übertragungsstelle</strong>ntermin abgeben kann,<br />

-- ich zum <strong>Übertragungsstelle</strong>ntermin 01. April kein Angebot abgeben darf, wenn ich im laufen<strong>de</strong>n Zwölfmonatszeitraum<br />

(01. April bis 31. März) die Milcherzeugung zwar wie<strong>de</strong>r aufgenommen habe, in <strong>de</strong>m<br />

dieser Antragstellung vorausgehen<strong>de</strong>n gesamten Zwölfmonatszeitraum jedoch keine Milch erzeugt und<br />

vermarktet habe (siehe Hinweise Nr. 7),<br />

− ich nach Abgabe meines Verkaufsangebotes nicht mehr über die angebotene Quote verfügen darf, es<br />

sei <strong>de</strong>nn, mir wird die Quote nach erfolgloser Teilnahme an <strong>de</strong>m <strong>Übertragungsstelle</strong>nverfahren wie<strong>de</strong>r<br />

zur Verfügung gestellt,<br />

- die <strong>Übertragungsstelle</strong> <strong>Ost</strong> keine Umsatzsteuer ausweist.


- 4 –<br />

Vorgangsnummer: Betriebs-Nr./ InVeKos-Nr./ Personen-I<strong>de</strong>nt-Nr.:<br />

(Die Vorgangsnummer wird von <strong>de</strong>r <strong>Übertragungsstelle</strong> <strong>Ost</strong><br />

vergeben; nicht vom Antragsteller auszufüllen)<br />

IV. Datenschutz<br />

(Vom Antragsteller auszufüllen; Übernahme von Seite 1<br />

<strong>de</strong>s Nachfragegebotes)<br />

Ihr Antrag wird teilweise manuell, aber auch automatisiert bearbeitet. Die Angaben in <strong>de</strong>m von Ihnen<br />

eingereichten Antrag erleichtern Ihnen und <strong>de</strong>r Verwaltung die Arbeit. Die Bearbeitung Ihrer Anträge<br />

schließt die notwendigen Nachprüfungen Ihrer Angaben durch die zuständigen Stellen (zuständige<br />

Lan<strong>de</strong>sstellen; <strong>Übertragungsstelle</strong> <strong>Ost</strong>) im Rahmen <strong>de</strong>r Verwaltungskontrolle gemäß <strong>de</strong>n hierfür gelten<strong>de</strong>n<br />

Rechtsvorschriften (Marktorganisationsgesetz; Milchquotenverordnung; Verwaltungsverfahrensgesetz<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>; Dienstanweisung für die <strong>Übertragungsstelle</strong> <strong>Ost</strong>) ein. Dazu<br />

wer<strong>de</strong>n die von Ihnen vorgelegten Nachweise und gegebenenfalls Ihre Anträge aus <strong>de</strong>n Vorjahren<br />

herangezogen.<br />

Ihre personenbezogenen Daten wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n zuständigen Stellen (zuständige Lan<strong>de</strong>sstellen;<br />

<strong>Übertragungsstelle</strong> <strong>Ost</strong>) für die automatisierte Bearbeitung von Anträgen für <strong>de</strong>n Übergang von Quoten<br />

über die <strong>Übertragungsstelle</strong> <strong>Ost</strong> verarbeitet.<br />

Dazu übermittelt die <strong>Übertragungsstelle</strong> <strong>Ost</strong> mit Sitz im Lan<strong>de</strong>samt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft<br />

und Flurneuordnung Ihre Angaben in gedruckter Form, per Datenträger o<strong>de</strong>r mit Fernübertragung<br />

an die zuständigen Lan<strong>de</strong>sstellen.<br />

Ich/wir bin/sind darauf hingewiesen wor<strong>de</strong>n, dass die Angaben <strong>de</strong>r Telefon- sowie ggf. <strong>de</strong>r Faxnummer<br />

freigestellt ist und lediglich <strong>de</strong>n zuständigen Behör<strong>de</strong>n zur Vereinfachung etwaiger Rückfragen<br />

dient.<br />

V. Unterschrift<br />

Ich/wir versicher-e/n, dass die von mir/uns gemachten Angaben richtig und vollständig sind und dass<br />

ich/wir von <strong>de</strong>n nachstehen<strong>de</strong>n Hinweisen und <strong>de</strong>n Hinweisen im Merkblatt Kenntnis genommen habe/n.<br />

Ich/wir bin/sind mit <strong>de</strong>r Datenverarbeitung im Rahmen <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r Milchquotenverordnung<br />

diesen Hinweisen entsprechend einverstan<strong>de</strong>n.<br />

Ort: Datum: Unterschrift <strong>de</strong>s Antragstellers:


2<br />

Hinweise<br />

1. Der für die Bestimmung <strong>de</strong>r Zuständigkeit <strong>de</strong>r <strong>Übertragungsstelle</strong> <strong>Ost</strong> maßgebliche Betriebssitz ist<br />

<strong>de</strong>r Ort, an <strong>de</strong>m die Milchkühe gehalten wer<strong>de</strong>n und die sächlichen Produktionsmittel vorhan<strong>de</strong>n<br />

sind (Produktionsstätte). Hat ein Milcherzeuger mehr als eine Produktionsstätte, ist <strong>de</strong>r Betriebssitz<br />

<strong>de</strong>r Ort, an <strong>de</strong>m sich <strong>de</strong>r betriebliche Schwerpunkt <strong>de</strong>r Milchproduktion befin<strong>de</strong>t.<br />

2. Hat <strong>de</strong>r Antragsteller keine Betriebsnummer (BNR-ZD), ist die InVeKos-Nummer einzutragen. Die<br />

<strong>Übertragungsstelle</strong> <strong>Ost</strong> kann das Übernahmegebot nur bei Angabe <strong>de</strong>r Betriebsnummer o<strong>de</strong>r einer<br />

InVeKoS-Nummer bearbeiten!<br />

Die Betriebsnummer / InVeKoS-Nummer ist von links beginnend einzutragen, leere Fel<strong>de</strong>r sind<br />

mit „0“ auszufüllen.<br />

3. Nach <strong>de</strong>n §§ 11 Abs.1 und 14 Abs.1 MilchQuotV sind folgen<strong>de</strong> <strong>Übertragungsstelle</strong>ntermine und dazugehörige<br />

Einreichungsfristen für Abgabeangebote und Übernahmegebote festgelegt wor<strong>de</strong>n:<br />

Einreichungsfristen Übertragungstermine<br />

1. März 1. April<br />

1. Juni 1. Juli<br />

1. Oktober 2. November<br />

Sofern vorstehen<strong>de</strong> Einreichungsfristen auf einen Samstag o<strong>de</strong>r Sonn- und Feiertag fallen, gilt jeweils<br />

<strong>de</strong>r nächstfolgen<strong>de</strong> Werktag als maßgeblicher Termin.<br />

Bei <strong>de</strong>n genannten Einreichungsfristen han<strong>de</strong>lt es sich um Ausschlussfristen.<br />

4. Die Übertragung <strong>de</strong>r angebotenen Quoten erfolgt zum Standardfettgehalt (SFG) von 4 %. Die <strong>Übertragungsstelle</strong><br />

<strong>Ost</strong> rechnet die Angebotsmenge vom Referenzfettgehalt (RFG) auf <strong>de</strong>n Standardfettgehalt<br />

um. Diese Umrechnung ist erfor<strong>de</strong>rlich, um die Angebote vergleichbar zu machen.<br />

Sie erfolgt nach folgen<strong>de</strong>r Formel:<br />

Menge zum RFG x RFG = Menge zum SFG<br />

SFG<br />

Dementsprechend muss <strong>de</strong>r Anbieter sein Preisangebot auf <strong>de</strong>n Standardfettgehalt von 4 % beziehen.<br />

Zur Kalkulation kann folgen<strong>de</strong> Formel herangezogen wer<strong>de</strong>n:<br />

Beispiel:<br />

Preis pro kg zum RFG x SFG = Preis pro kg zum SFG<br />

RFG<br />

Es wird eine Quote in Höhe von 100.000 kg mit einem Referenzfettgehalt von 4,20 % zur Übertragung angeboten. Hierfür will<br />

<strong>de</strong>r Anbieter min<strong>de</strong>stens einen Preis von 0,50 € /kg erzielen (insgesamt: 50.000 €).<br />

Der Anbieter muss sein Preisangebot zum Standardfettgehalt von 4 % abgeben und <strong>de</strong>mentsprechend wie folgt umrechnen:<br />

0,50 €/kg x 4 % =<br />

4,2<br />

0,4762 = 0,48


- 2 –<br />

Vorgangsnummer: Betriebs-Nr./ InVeKos-Nr./ Personen-I<strong>de</strong>nt-Nr.:<br />

(Die Vorgangsnummer wird von <strong>de</strong>r <strong>Übertragungsstelle</strong> <strong>Ost</strong><br />

vergeben; nicht vom Antragsteller auszufüllen)<br />

(Vom Antragsteller auszufüllen; Übernahme von Seite 1<br />

<strong>de</strong>s Nachfragegebotes)<br />

Das Preisangebot ist nach mathematischen Regeln auf zwei Stellen hinter <strong>de</strong>m Komma zu run<strong>de</strong>n.<br />

Die <strong>Übertragungsstelle</strong> <strong>Ost</strong> rechnet die angebotene Quote im späteren Verfahren ebenfalls auf <strong>de</strong>n Standardfettgehalt von<br />

4 % um. Es wür<strong>de</strong> somit im vorliegen<strong>de</strong>n Beispiel in die Gleichgewichtspreisermittlung<br />

eine Menge von 105.000 kg (Quote umgerechnet auf <strong>de</strong>n Standardfettgehalt von 4 %) zu einem<br />

Preis von 0,48 €/kg eingehen.<br />

5. Liefert ein Milcherzeuger an mehrere Molkereien, ist die Bescheinigung von <strong>de</strong>r Molkerei auszustellen,<br />

die <strong>de</strong>r Milcherzeuger zur Quotenabrechnung bestimmt hat.<br />

6. An <strong>de</strong>r <strong>Übertragungsstelle</strong> <strong>Ost</strong> können gemäß § 11 MilchQuotV nur Quoten zum Verkauf angeboten<br />

wer<strong>de</strong>n. Der Direktverkäufer muss daher vor Abgabe seines Abgabeangebotes Direktverkaufsquote<br />

in Quote nach § 33 MilchQuotV umwan<strong>de</strong>ln lassen.<br />

Ein Antrag auf Umwandlung ist rechtzeitig bei <strong>de</strong>m für <strong>de</strong>n Betrieb <strong>de</strong>s Direktverkäufers zuständigen<br />

Hauptzollamt schriftlich vor <strong>de</strong>n oben genannten Einreichungsfristen zu stellen.<br />

7. Wird auf eine Quote während eines gesamten Zwölfmonatszeitraumes keine Milch angeliefert, ist<br />

diese Quote gemäß § 32 MilchQuotV zum 01. April <strong>de</strong>s auf diesen Zwölfmonatszeitraum folgen<strong>de</strong>n<br />

Kalen<strong>de</strong>rjahres einzuziehen, soweit <strong>de</strong>r Inhaber <strong>de</strong>r Quote nicht bis zum Termin <strong>de</strong>r Einziehung die<br />

Milcherzeugung wie<strong>de</strong>r aufgenommen und dies <strong>de</strong>m zuständigen Hauptzollamt vor <strong>de</strong>m Termin <strong>de</strong>r<br />

Einziehung mitgeteilt hat o<strong>de</strong>r die Quote vollständig übertragen hat. Eine Übertragung <strong>de</strong>r Quote<br />

über die <strong>Übertragungsstelle</strong> <strong>Ost</strong> zum Termin <strong>de</strong>r Einziehung (01. April) ist nicht zulässig. Dies gilt<br />

auch dann, wenn <strong>de</strong>r Inhaber <strong>de</strong>r Quote zwar im Zwölfmonatszeitraum <strong>de</strong>r Antragstellung die Milcherzeugung<br />

wie<strong>de</strong>r aufgenommen, im gesamten vorherigen Zwölfmonatszeitraum jedoch keine Milch<br />

geliefert hat.<br />

Das Verfahren <strong>de</strong>r Einziehung ist in § 32 MilchQuotV geregelt.<br />

8. Die <strong>Übertragungsstelle</strong> <strong>Ost</strong> erhebt für ihre Tätigkeit keine Gebühren.<br />

9. Die Anschriften <strong>de</strong>r zuständigen Lan<strong>de</strong>sstellen und <strong>de</strong>r Einreichungsstelle Thüringen sind als Anlage<br />

beigefügt.<br />

10. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.lelf.bran<strong>de</strong>nburg.<strong>de</strong><br />

Themen - Milchquotenbörse


- 3 –<br />

Vorgangsnummer: Betriebs-Nr./ InVeKos-Nr./ Personen-I<strong>de</strong>nt-Nr.:<br />

Anlage: (Die Vorgangsnummer wird von <strong>de</strong>r <strong>Übertragungsstelle</strong> <strong>Ost</strong><br />

Verzeichnis vergeben; nicht <strong>de</strong>r vom zuständigen Antragsteller auszufüllen) Lan<strong>de</strong>sstellen und <strong>de</strong>r Einreichungsstelle Thüringen<br />

(Vom Antragsteller auszufüllen; Übernahme von Seite 1<br />

<strong>de</strong>s Nachfragegebotes)<br />

Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>: 12 BB Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft<br />

Referat 33<br />

Henning – von – Tresckow - Straße 2 - 8<br />

14467 Potsdam<br />

Tel.: (0331) 866 88 30<br />

Fax: (0331) 275 488 830<br />

Land Mecklenburg - 13 MV Staatliches Amt zuständig für Landkreis / Stadt:<br />

Vorpommern: für Landwirtschaft und Umwelt<br />

Mecklenburgische Seenplatte 52 Demmin<br />

55 Mecklenburg – Strelitz<br />

Sitz <strong>de</strong>r Amtsleitung: 56 Müritz<br />

Helmut – Just – Straße 4 02 Stadt Neubran<strong>de</strong>nburg<br />

17036 Neubran<strong>de</strong>nburg<br />

Hausanschrift:<br />

Brunnenstraße 06<br />

17087 Altentreptow<br />

Tel.: (03 961) 261 0<br />

Fax: (03 961) 261 199<br />

Staatliches Amt zuständig für Landkreis / Stadt:<br />

für Landwirtschaft und Umwelt<br />

Mittleres Mecklenburg 51 Bad - Doberan<br />

53 Güstrow<br />

Sitz <strong>de</strong>r Amtsleitung: 03 Hansestadt Rostock<br />

Erich – Schlesinger – Straße 35<br />

18059 Rostock<br />

Hausanschrift:<br />

Schlossplatz 6<br />

18246 Bützow<br />

Tel.: (038 461) 53 0<br />

Fax: (038 461) 53 444


- 4 –<br />

noch Anlage<br />

Vorgangsnummer: Betriebs-Nr./ InVeKos-Nr./ Personen-I<strong>de</strong>nt-Nr.:<br />

(Die Vorgangsnummer wird von <strong>de</strong>r <strong>Übertragungsstelle</strong> <strong>Ost</strong><br />

vergeben; nicht vom Antragsteller auszufüllen)<br />

(Vom Antragsteller auszufüllen; Übernahme von Seite 1<br />

<strong>de</strong>s Nachfragegebotes)<br />

Staatliches Amt zuständig für Landkreis / Stadt:<br />

für Landwirtschaft und Umwelt<br />

Vorpommern 57 Nordvorpommern<br />

59 <strong>Ost</strong>vorpommern<br />

Sitz <strong>de</strong>r Amtsleitung: 61 Rügen<br />

Ba<strong>de</strong>nstraße 18 62 Uecker - Randow<br />

18439 Stralsund 01 Hansestadt Greifswald<br />

05 Hansestadt Stralsund<br />

Hausanschrift: 59 <strong>Ost</strong>vorpommern<br />

Bergstraße 13 62 Uecker - Randow<br />

17379 Ferdinandshof 01 Hansestadt Greifswald<br />

Tel.: (039 778) 50 0<br />

Fax: (039 778) 50 199<br />

Hausanschrift: 57 Nordvorpommern<br />

Garthofstraße 17/18 61 Rügen<br />

18461 Franzburg 05 Hansestadt Stralsund<br />

Tel.: (038 322) 58 199<br />

Fax.: (038 322) 58 197<br />

Staatliches Amt zuständig für Landkreis / Stadt:<br />

für Landwirtschaft und Umwelt<br />

Westmecklenburg 54 Ludwigslust<br />

58 Nordwestmecklenburg<br />

Sitz <strong>de</strong>r Amtsleitung: 60 Parchim<br />

Bleicherufer 13 04 Lan<strong>de</strong>shauptstadt<br />

19053 Schwerin Schwerin<br />

06 Hansestadt Wismar<br />

Hausanschrift:<br />

Pappelweg 2<br />

19243 Wittenburg<br />

Tel.: (038 852) 90 0<br />

Fax: (038 852) 52 375<br />

Land Sachsen: 14 SN Sächsisches Lan<strong>de</strong>samt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie<br />

Lan<strong>de</strong>sstelle nach Milchabgabenverordnung<br />

Referat 33<br />

Zur Wetterwarte 11<br />

01109 Dres<strong>de</strong>n<br />

Tel.: (0351) 89 28 33 18<br />

Fax: (0351) 89 28 33 99


noch Anlage<br />

- 5 –<br />

Vorgangsnummer: Betriebs-Nr./ InVeKos-Nr./ Personen-I<strong>de</strong>nt-Nr.:<br />

(Die Vorgangsnummer wird von <strong>de</strong>r <strong>Übertragungsstelle</strong> <strong>Ost</strong><br />

vergeben; nicht vom Antragsteller auszufüllen)<br />

(Vom Antragsteller auszufüllen; Übernahme von Seite 1<br />

<strong>de</strong>s Nachfragegebotes)<br />

Land Sachsen-Anhalt: 15 ST Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt<br />

Olvenstedterstraße 4<br />

39108 Mag<strong>de</strong>burg<br />

Tel.: (0391) 567 01<br />

Fax: (0391) 567 17 27<br />

Land Thüringen: 16 TH Thüringer Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt<br />

Referat 530.10<br />

Weimarplatz 4<br />

99423 Weimar<br />

Tel.: (0361) 37 73 81 49<br />

Fax: (0361) 37 73 81 13<br />

Einreichungsstelle: Thüringer Bauernverband e.V.<br />

Einreichungsstelle für Milchreferenzmengengebote<br />

Alfred-Hess-Straße 8<br />

99094 Erfurt<br />

Tel.: (0361) 26 25 32 55<br />

Fax: (0361) 26 25 32 25

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