Übertragungsstelle Ost - LELF - Brandenburg.de
Übertragungsstelle Ost - LELF - Brandenburg.de
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Stand: September 2011<br />
<strong>Übertragungsstelle</strong> <strong>Ost</strong><br />
Lan<strong>de</strong>samt für Ländliche Entwicklung,<br />
Landwirtschaft und Flurneuordnung<br />
Dorfstraße 1<br />
14513 Teltow OT Ruhlsdorf<br />
℡ (03328) 436 126 Fax: (03328) 436 173<br />
E-Mail: holger.lau@lelf.bran<strong>de</strong>nburg.<strong>de</strong><br />
Vorgangsnummer:<br />
Angebot zur Abgabe einer Quote<br />
nach <strong>de</strong>r Milchquotenverordnung (MilchQuotV)<br />
Anschrift <strong>de</strong>s Antragstellers (siehe Hinweise Nr. 1 und 2)<br />
Name, Vorname / Firma:<br />
Geschäftsführer:<br />
Eingangsstempel<br />
(Die Vorgangsnummer wird von <strong>de</strong>r <strong>Übertragungsstelle</strong><br />
<strong>Ost</strong> vergeben)<br />
Betriebs-Nr. / InVeKos-Nr./ Personen-I<strong>de</strong>nt-Nr.:<br />
Die Betriebs-Nr./ InVeKoS-Nr./ Personen-I<strong>de</strong>nt-Nr. ist vom Antragsteller<br />
anzugeben.<br />
Bitte links beginnend eintragen (siehe auch Hinweise Nr. 2).<br />
Straße, Hausnummer / Postfach (Betriebssitz): Bun<strong>de</strong>sland<br />
(siehe<br />
Anlage 1)<br />
PLZ, Ort: Kreis-Nr.<br />
Telefon: Telefax:<br />
Geldinstitut Konto-Nummer BLZ<br />
Wichtiger Hinweis:<br />
Dieses Gebot kann nur bearbeitet wer<strong>de</strong>n, wenn die Angaben vollständig sind. Es muss fristgerecht eingereicht<br />
wer<strong>de</strong>n. Die Bearbeitung <strong>de</strong>s Gebotes erfolgt mit Hilfe <strong>de</strong>r EDV.<br />
Formular 1 b<br />
<strong>Übertragungsstelle</strong> <strong>Ost</strong><br />
Lan<strong>de</strong>samt für Ländliche Entwicklung,<br />
Landwirtschaft und Flurneuordnung<br />
Dorfstraße 1<br />
14513 Teltow OT Ruhlsdorf<br />
MV
- 2 –<br />
Vorgangsnummer: Betriebs-Nr./ InVeKos-Nr./ Personen-I<strong>de</strong>nt-Nr.:<br />
(Die Vorgangsnummer wird von <strong>de</strong>r <strong>Übertragungsstelle</strong> <strong>Ost</strong><br />
vergeben; nicht vom Antragsteller auszufüllen)<br />
I. Abgabeangebot<br />
(Vom Antragsteller auszufüllen; Übernahme von Seite 1<br />
<strong>de</strong>s Nachfragegebotes)<br />
1. Hiermit biete ich zum <strong>Übertragungsstelle</strong>ntermin am . .<br />
(siehe Hinweise Nr. 3) Tag Monat Jahr<br />
2. für <strong>de</strong>n Übertragungsbereich <strong>Ost</strong> (neue Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r)<br />
eine Quote zur Abgabe in Höhe von . . kg<br />
3. mit einem Referenzfettgehalt von , %<br />
4. zum Preis von min<strong>de</strong>stens , € / kg<br />
je kg Quote zum Standardfettgehalt von 4 %<br />
(siehe Hinweise Nr. 4) an.<br />
II. Nachweise / Bescheinigungen<br />
Als Anlagen sind beigefügt:<br />
1. ein Nachweis <strong>de</strong>r Molkerei (Formular 1c/1d) (siehe Hinweis Nr. 5) darüber,<br />
− in welcher Höhe <strong>de</strong>r Betrieb über eine noch nicht belieferte Quote verfügt,<br />
− ob <strong>de</strong>r Inhaber einer Quote wegen Nichtbelieferung dieser Menge <strong>de</strong>m zuständigen Hauptzollamt<br />
gemel<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong> (§ 32 Abs. 1 MilchQuotV);<br />
In Fällen, in <strong>de</strong>nen ein Erzeuger Milch und Milcherzeugnisse ausschließlich unmittelbar an Verbraucher<br />
verkauft (Direktverkäufer), ist eine entsprechen<strong>de</strong> Bescheinigung vom für <strong>de</strong>n Betrieb <strong>de</strong>s Direktverkäufers<br />
zuständigen Hauptzollamt beizufügen (siehe auch Hinweise Nr. 6).<br />
2. ein Nachweis <strong>de</strong>r zuständigen Lan<strong>de</strong>sstelle (Formular 1f),<br />
– über meinen Betriebssitz einschließlich <strong>de</strong>r Angabe, ob <strong>de</strong>r Betriebssitz innerhalb <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n<br />
und <strong>de</strong>s vorangegangenen Milchwirtschaftsjahres verlagert wor<strong>de</strong>n ist,<br />
– über <strong>de</strong>n Referenzfettgehalt <strong>de</strong>r mir zustehen<strong>de</strong>n Quote,<br />
– dass die zur Übertragung angebotene Quote mir in voller Höhe zusteht.<br />
Abweichen<strong>de</strong>r Betriebssitz<br />
Der Sitz meines/unseres Betriebes (siehe Hinweis Nr. 1) ist nicht i<strong>de</strong>ntisch mit <strong>de</strong>r auf Seite 1 dieses<br />
Abgabeangebotes angegebenen Postanschrift. Die Anschrift <strong>de</strong>s Betriebes lautet:<br />
Name / Firma:<br />
Straße, Nr., Ortsteil / Postfach:<br />
PLZ, Ort:
- 3 –<br />
Vorgangsnummer: Betriebs-Nr./ InVeKos-Nr./ Personen-I<strong>de</strong>nt-Nr.:<br />
(Die Vorgangsnummer wird von <strong>de</strong>r <strong>Übertragungsstelle</strong> <strong>Ost</strong><br />
vergeben; nicht vom Antragsteller auszufüllen)<br />
III. Erklärung<br />
Ich erkläre, dass<br />
(Vom Antragsteller auszufüllen; Übernahme von Seite 1<br />
<strong>de</strong>s Nachfragegebotes)<br />
− ich an keinem <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n vorangegangenen <strong>Übertragungsstelle</strong>ntermine eine Quote über die <strong>Übertragungsstelle</strong><br />
übernommen habe, es sei <strong>de</strong>nn, es liegt ein beson<strong>de</strong>rer Härtefall vor,<br />
− die von mir angebotene Quote mit <strong>de</strong>m angegebenen Referenzfettgehalt mir zusteht und im laufen<strong>de</strong>n<br />
Zwölfmonatszeitraum (1. April bis 31. März) noch voll beliefert wer<strong>de</strong>n kann, eine etwaige Doppelnutzung<br />
geht zu meinen Lasten,<br />
− die von mir angebotene Quote nicht bereits einem Einziehungsverfahren nach § 32 MilchQuotV unterliegt<br />
(siehe Hinweise Nr. 7).<br />
Mir ist bekannt, dass<br />
− mein Angebot nach Eingang bei <strong>de</strong>r <strong>Übertragungsstelle</strong> <strong>Ost</strong> verbindlich ist (eine Rücknahme o<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung<br />
ist nicht möglich),<br />
− ich nur ein Angebot zur Abgabe von Quote pro <strong>Übertragungsstelle</strong>ntermin abgeben kann,<br />
-- ich zum <strong>Übertragungsstelle</strong>ntermin 01. April kein Angebot abgeben darf, wenn ich im laufen<strong>de</strong>n Zwölfmonatszeitraum<br />
(01. April bis 31. März) die Milcherzeugung zwar wie<strong>de</strong>r aufgenommen habe, in <strong>de</strong>m<br />
dieser Antragstellung vorausgehen<strong>de</strong>n gesamten Zwölfmonatszeitraum jedoch keine Milch erzeugt und<br />
vermarktet habe (siehe Hinweise Nr. 7),<br />
− ich nach Abgabe meines Verkaufsangebotes nicht mehr über die angebotene Quote verfügen darf, es<br />
sei <strong>de</strong>nn, mir wird die Quote nach erfolgloser Teilnahme an <strong>de</strong>m <strong>Übertragungsstelle</strong>nverfahren wie<strong>de</strong>r<br />
zur Verfügung gestellt,<br />
- die <strong>Übertragungsstelle</strong> <strong>Ost</strong> keine Umsatzsteuer ausweist.
- 4 –<br />
Vorgangsnummer: Betriebs-Nr./ InVeKos-Nr./ Personen-I<strong>de</strong>nt-Nr.:<br />
(Die Vorgangsnummer wird von <strong>de</strong>r <strong>Übertragungsstelle</strong> <strong>Ost</strong><br />
vergeben; nicht vom Antragsteller auszufüllen)<br />
IV. Datenschutz<br />
(Vom Antragsteller auszufüllen; Übernahme von Seite 1<br />
<strong>de</strong>s Nachfragegebotes)<br />
Ihr Antrag wird teilweise manuell, aber auch automatisiert bearbeitet. Die Angaben in <strong>de</strong>m von Ihnen<br />
eingereichten Antrag erleichtern Ihnen und <strong>de</strong>r Verwaltung die Arbeit. Die Bearbeitung Ihrer Anträge<br />
schließt die notwendigen Nachprüfungen Ihrer Angaben durch die zuständigen Stellen (zuständige<br />
Lan<strong>de</strong>sstellen; <strong>Übertragungsstelle</strong> <strong>Ost</strong>) im Rahmen <strong>de</strong>r Verwaltungskontrolle gemäß <strong>de</strong>n hierfür gelten<strong>de</strong>n<br />
Rechtsvorschriften (Marktorganisationsgesetz; Milchquotenverordnung; Verwaltungsverfahrensgesetz<br />
<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>; Dienstanweisung für die <strong>Übertragungsstelle</strong> <strong>Ost</strong>) ein. Dazu<br />
wer<strong>de</strong>n die von Ihnen vorgelegten Nachweise und gegebenenfalls Ihre Anträge aus <strong>de</strong>n Vorjahren<br />
herangezogen.<br />
Ihre personenbezogenen Daten wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n zuständigen Stellen (zuständige Lan<strong>de</strong>sstellen;<br />
<strong>Übertragungsstelle</strong> <strong>Ost</strong>) für die automatisierte Bearbeitung von Anträgen für <strong>de</strong>n Übergang von Quoten<br />
über die <strong>Übertragungsstelle</strong> <strong>Ost</strong> verarbeitet.<br />
Dazu übermittelt die <strong>Übertragungsstelle</strong> <strong>Ost</strong> mit Sitz im Lan<strong>de</strong>samt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft<br />
und Flurneuordnung Ihre Angaben in gedruckter Form, per Datenträger o<strong>de</strong>r mit Fernübertragung<br />
an die zuständigen Lan<strong>de</strong>sstellen.<br />
Ich/wir bin/sind darauf hingewiesen wor<strong>de</strong>n, dass die Angaben <strong>de</strong>r Telefon- sowie ggf. <strong>de</strong>r Faxnummer<br />
freigestellt ist und lediglich <strong>de</strong>n zuständigen Behör<strong>de</strong>n zur Vereinfachung etwaiger Rückfragen<br />
dient.<br />
V. Unterschrift<br />
Ich/wir versicher-e/n, dass die von mir/uns gemachten Angaben richtig und vollständig sind und dass<br />
ich/wir von <strong>de</strong>n nachstehen<strong>de</strong>n Hinweisen und <strong>de</strong>n Hinweisen im Merkblatt Kenntnis genommen habe/n.<br />
Ich/wir bin/sind mit <strong>de</strong>r Datenverarbeitung im Rahmen <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r Milchquotenverordnung<br />
diesen Hinweisen entsprechend einverstan<strong>de</strong>n.<br />
Ort: Datum: Unterschrift <strong>de</strong>s Antragstellers:
2<br />
Hinweise<br />
1. Der für die Bestimmung <strong>de</strong>r Zuständigkeit <strong>de</strong>r <strong>Übertragungsstelle</strong> <strong>Ost</strong> maßgebliche Betriebssitz ist<br />
<strong>de</strong>r Ort, an <strong>de</strong>m die Milchkühe gehalten wer<strong>de</strong>n und die sächlichen Produktionsmittel vorhan<strong>de</strong>n<br />
sind (Produktionsstätte). Hat ein Milcherzeuger mehr als eine Produktionsstätte, ist <strong>de</strong>r Betriebssitz<br />
<strong>de</strong>r Ort, an <strong>de</strong>m sich <strong>de</strong>r betriebliche Schwerpunkt <strong>de</strong>r Milchproduktion befin<strong>de</strong>t.<br />
2. Hat <strong>de</strong>r Antragsteller keine Betriebsnummer (BNR-ZD), ist die InVeKos-Nummer einzutragen. Die<br />
<strong>Übertragungsstelle</strong> <strong>Ost</strong> kann das Übernahmegebot nur bei Angabe <strong>de</strong>r Betriebsnummer o<strong>de</strong>r einer<br />
InVeKoS-Nummer bearbeiten!<br />
Die Betriebsnummer / InVeKoS-Nummer ist von links beginnend einzutragen, leere Fel<strong>de</strong>r sind<br />
mit „0“ auszufüllen.<br />
3. Nach <strong>de</strong>n §§ 11 Abs.1 und 14 Abs.1 MilchQuotV sind folgen<strong>de</strong> <strong>Übertragungsstelle</strong>ntermine und dazugehörige<br />
Einreichungsfristen für Abgabeangebote und Übernahmegebote festgelegt wor<strong>de</strong>n:<br />
Einreichungsfristen Übertragungstermine<br />
1. März 1. April<br />
1. Juni 1. Juli<br />
1. Oktober 2. November<br />
Sofern vorstehen<strong>de</strong> Einreichungsfristen auf einen Samstag o<strong>de</strong>r Sonn- und Feiertag fallen, gilt jeweils<br />
<strong>de</strong>r nächstfolgen<strong>de</strong> Werktag als maßgeblicher Termin.<br />
Bei <strong>de</strong>n genannten Einreichungsfristen han<strong>de</strong>lt es sich um Ausschlussfristen.<br />
4. Die Übertragung <strong>de</strong>r angebotenen Quoten erfolgt zum Standardfettgehalt (SFG) von 4 %. Die <strong>Übertragungsstelle</strong><br />
<strong>Ost</strong> rechnet die Angebotsmenge vom Referenzfettgehalt (RFG) auf <strong>de</strong>n Standardfettgehalt<br />
um. Diese Umrechnung ist erfor<strong>de</strong>rlich, um die Angebote vergleichbar zu machen.<br />
Sie erfolgt nach folgen<strong>de</strong>r Formel:<br />
Menge zum RFG x RFG = Menge zum SFG<br />
SFG<br />
Dementsprechend muss <strong>de</strong>r Anbieter sein Preisangebot auf <strong>de</strong>n Standardfettgehalt von 4 % beziehen.<br />
Zur Kalkulation kann folgen<strong>de</strong> Formel herangezogen wer<strong>de</strong>n:<br />
Beispiel:<br />
Preis pro kg zum RFG x SFG = Preis pro kg zum SFG<br />
RFG<br />
Es wird eine Quote in Höhe von 100.000 kg mit einem Referenzfettgehalt von 4,20 % zur Übertragung angeboten. Hierfür will<br />
<strong>de</strong>r Anbieter min<strong>de</strong>stens einen Preis von 0,50 € /kg erzielen (insgesamt: 50.000 €).<br />
Der Anbieter muss sein Preisangebot zum Standardfettgehalt von 4 % abgeben und <strong>de</strong>mentsprechend wie folgt umrechnen:<br />
0,50 €/kg x 4 % =<br />
4,2<br />
0,4762 = 0,48
- 2 –<br />
Vorgangsnummer: Betriebs-Nr./ InVeKos-Nr./ Personen-I<strong>de</strong>nt-Nr.:<br />
(Die Vorgangsnummer wird von <strong>de</strong>r <strong>Übertragungsstelle</strong> <strong>Ost</strong><br />
vergeben; nicht vom Antragsteller auszufüllen)<br />
(Vom Antragsteller auszufüllen; Übernahme von Seite 1<br />
<strong>de</strong>s Nachfragegebotes)<br />
Das Preisangebot ist nach mathematischen Regeln auf zwei Stellen hinter <strong>de</strong>m Komma zu run<strong>de</strong>n.<br />
Die <strong>Übertragungsstelle</strong> <strong>Ost</strong> rechnet die angebotene Quote im späteren Verfahren ebenfalls auf <strong>de</strong>n Standardfettgehalt von<br />
4 % um. Es wür<strong>de</strong> somit im vorliegen<strong>de</strong>n Beispiel in die Gleichgewichtspreisermittlung<br />
eine Menge von 105.000 kg (Quote umgerechnet auf <strong>de</strong>n Standardfettgehalt von 4 %) zu einem<br />
Preis von 0,48 €/kg eingehen.<br />
5. Liefert ein Milcherzeuger an mehrere Molkereien, ist die Bescheinigung von <strong>de</strong>r Molkerei auszustellen,<br />
die <strong>de</strong>r Milcherzeuger zur Quotenabrechnung bestimmt hat.<br />
6. An <strong>de</strong>r <strong>Übertragungsstelle</strong> <strong>Ost</strong> können gemäß § 11 MilchQuotV nur Quoten zum Verkauf angeboten<br />
wer<strong>de</strong>n. Der Direktverkäufer muss daher vor Abgabe seines Abgabeangebotes Direktverkaufsquote<br />
in Quote nach § 33 MilchQuotV umwan<strong>de</strong>ln lassen.<br />
Ein Antrag auf Umwandlung ist rechtzeitig bei <strong>de</strong>m für <strong>de</strong>n Betrieb <strong>de</strong>s Direktverkäufers zuständigen<br />
Hauptzollamt schriftlich vor <strong>de</strong>n oben genannten Einreichungsfristen zu stellen.<br />
7. Wird auf eine Quote während eines gesamten Zwölfmonatszeitraumes keine Milch angeliefert, ist<br />
diese Quote gemäß § 32 MilchQuotV zum 01. April <strong>de</strong>s auf diesen Zwölfmonatszeitraum folgen<strong>de</strong>n<br />
Kalen<strong>de</strong>rjahres einzuziehen, soweit <strong>de</strong>r Inhaber <strong>de</strong>r Quote nicht bis zum Termin <strong>de</strong>r Einziehung die<br />
Milcherzeugung wie<strong>de</strong>r aufgenommen und dies <strong>de</strong>m zuständigen Hauptzollamt vor <strong>de</strong>m Termin <strong>de</strong>r<br />
Einziehung mitgeteilt hat o<strong>de</strong>r die Quote vollständig übertragen hat. Eine Übertragung <strong>de</strong>r Quote<br />
über die <strong>Übertragungsstelle</strong> <strong>Ost</strong> zum Termin <strong>de</strong>r Einziehung (01. April) ist nicht zulässig. Dies gilt<br />
auch dann, wenn <strong>de</strong>r Inhaber <strong>de</strong>r Quote zwar im Zwölfmonatszeitraum <strong>de</strong>r Antragstellung die Milcherzeugung<br />
wie<strong>de</strong>r aufgenommen, im gesamten vorherigen Zwölfmonatszeitraum jedoch keine Milch<br />
geliefert hat.<br />
Das Verfahren <strong>de</strong>r Einziehung ist in § 32 MilchQuotV geregelt.<br />
8. Die <strong>Übertragungsstelle</strong> <strong>Ost</strong> erhebt für ihre Tätigkeit keine Gebühren.<br />
9. Die Anschriften <strong>de</strong>r zuständigen Lan<strong>de</strong>sstellen und <strong>de</strong>r Einreichungsstelle Thüringen sind als Anlage<br />
beigefügt.<br />
10. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.lelf.bran<strong>de</strong>nburg.<strong>de</strong><br />
Themen - Milchquotenbörse
- 3 –<br />
Vorgangsnummer: Betriebs-Nr./ InVeKos-Nr./ Personen-I<strong>de</strong>nt-Nr.:<br />
Anlage: (Die Vorgangsnummer wird von <strong>de</strong>r <strong>Übertragungsstelle</strong> <strong>Ost</strong><br />
Verzeichnis vergeben; nicht <strong>de</strong>r vom zuständigen Antragsteller auszufüllen) Lan<strong>de</strong>sstellen und <strong>de</strong>r Einreichungsstelle Thüringen<br />
(Vom Antragsteller auszufüllen; Übernahme von Seite 1<br />
<strong>de</strong>s Nachfragegebotes)<br />
Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>: 12 BB Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft<br />
Referat 33<br />
Henning – von – Tresckow - Straße 2 - 8<br />
14467 Potsdam<br />
Tel.: (0331) 866 88 30<br />
Fax: (0331) 275 488 830<br />
Land Mecklenburg - 13 MV Staatliches Amt zuständig für Landkreis / Stadt:<br />
Vorpommern: für Landwirtschaft und Umwelt<br />
Mecklenburgische Seenplatte 52 Demmin<br />
55 Mecklenburg – Strelitz<br />
Sitz <strong>de</strong>r Amtsleitung: 56 Müritz<br />
Helmut – Just – Straße 4 02 Stadt Neubran<strong>de</strong>nburg<br />
17036 Neubran<strong>de</strong>nburg<br />
Hausanschrift:<br />
Brunnenstraße 06<br />
17087 Altentreptow<br />
Tel.: (03 961) 261 0<br />
Fax: (03 961) 261 199<br />
Staatliches Amt zuständig für Landkreis / Stadt:<br />
für Landwirtschaft und Umwelt<br />
Mittleres Mecklenburg 51 Bad - Doberan<br />
53 Güstrow<br />
Sitz <strong>de</strong>r Amtsleitung: 03 Hansestadt Rostock<br />
Erich – Schlesinger – Straße 35<br />
18059 Rostock<br />
Hausanschrift:<br />
Schlossplatz 6<br />
18246 Bützow<br />
Tel.: (038 461) 53 0<br />
Fax: (038 461) 53 444
- 4 –<br />
noch Anlage<br />
Vorgangsnummer: Betriebs-Nr./ InVeKos-Nr./ Personen-I<strong>de</strong>nt-Nr.:<br />
(Die Vorgangsnummer wird von <strong>de</strong>r <strong>Übertragungsstelle</strong> <strong>Ost</strong><br />
vergeben; nicht vom Antragsteller auszufüllen)<br />
(Vom Antragsteller auszufüllen; Übernahme von Seite 1<br />
<strong>de</strong>s Nachfragegebotes)<br />
Staatliches Amt zuständig für Landkreis / Stadt:<br />
für Landwirtschaft und Umwelt<br />
Vorpommern 57 Nordvorpommern<br />
59 <strong>Ost</strong>vorpommern<br />
Sitz <strong>de</strong>r Amtsleitung: 61 Rügen<br />
Ba<strong>de</strong>nstraße 18 62 Uecker - Randow<br />
18439 Stralsund 01 Hansestadt Greifswald<br />
05 Hansestadt Stralsund<br />
Hausanschrift: 59 <strong>Ost</strong>vorpommern<br />
Bergstraße 13 62 Uecker - Randow<br />
17379 Ferdinandshof 01 Hansestadt Greifswald<br />
Tel.: (039 778) 50 0<br />
Fax: (039 778) 50 199<br />
Hausanschrift: 57 Nordvorpommern<br />
Garthofstraße 17/18 61 Rügen<br />
18461 Franzburg 05 Hansestadt Stralsund<br />
Tel.: (038 322) 58 199<br />
Fax.: (038 322) 58 197<br />
Staatliches Amt zuständig für Landkreis / Stadt:<br />
für Landwirtschaft und Umwelt<br />
Westmecklenburg 54 Ludwigslust<br />
58 Nordwestmecklenburg<br />
Sitz <strong>de</strong>r Amtsleitung: 60 Parchim<br />
Bleicherufer 13 04 Lan<strong>de</strong>shauptstadt<br />
19053 Schwerin Schwerin<br />
06 Hansestadt Wismar<br />
Hausanschrift:<br />
Pappelweg 2<br />
19243 Wittenburg<br />
Tel.: (038 852) 90 0<br />
Fax: (038 852) 52 375<br />
Land Sachsen: 14 SN Sächsisches Lan<strong>de</strong>samt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie<br />
Lan<strong>de</strong>sstelle nach Milchabgabenverordnung<br />
Referat 33<br />
Zur Wetterwarte 11<br />
01109 Dres<strong>de</strong>n<br />
Tel.: (0351) 89 28 33 18<br />
Fax: (0351) 89 28 33 99
noch Anlage<br />
- 5 –<br />
Vorgangsnummer: Betriebs-Nr./ InVeKos-Nr./ Personen-I<strong>de</strong>nt-Nr.:<br />
(Die Vorgangsnummer wird von <strong>de</strong>r <strong>Übertragungsstelle</strong> <strong>Ost</strong><br />
vergeben; nicht vom Antragsteller auszufüllen)<br />
(Vom Antragsteller auszufüllen; Übernahme von Seite 1<br />
<strong>de</strong>s Nachfragegebotes)<br />
Land Sachsen-Anhalt: 15 ST Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt<br />
Olvenstedterstraße 4<br />
39108 Mag<strong>de</strong>burg<br />
Tel.: (0391) 567 01<br />
Fax: (0391) 567 17 27<br />
Land Thüringen: 16 TH Thüringer Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt<br />
Referat 530.10<br />
Weimarplatz 4<br />
99423 Weimar<br />
Tel.: (0361) 37 73 81 49<br />
Fax: (0361) 37 73 81 13<br />
Einreichungsstelle: Thüringer Bauernverband e.V.<br />
Einreichungsstelle für Milchreferenzmengengebote<br />
Alfred-Hess-Straße 8<br />
99094 Erfurt<br />
Tel.: (0361) 26 25 32 55<br />
Fax: (0361) 26 25 32 25