16.01.2013 Aufrufe

Teilnahmebedingungen für die ODDSET-TOP-Wette

Teilnahmebedingungen für die ODDSET-TOP-Wette

Teilnahmebedingungen für die ODDSET-TOP-Wette

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>ODDSET</strong>-<strong>TOP</strong>-<strong>Wette</strong><br />

Präambel<br />

– Ausgabe Januar 2010 –<br />

Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind:<br />

1. das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu<br />

verhindern und <strong>die</strong> Voraussetzungen <strong>für</strong> eine wirksame<br />

Suchtbekämpfung zu schaffen,<br />

2. das Glücksspielangebot zu begrenzen und den natürlichen<br />

Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte<br />

Bahnen zu lenken, insbesondere ein Ausweichen auf nicht<br />

erlaubte Glücksspiele zu verhindern,<br />

3. den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten,<br />

4. sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt,<br />

<strong>die</strong> Spieler vor betrügerischen Machenschaften<br />

geschützt und <strong>die</strong> mit Glücksspielen verbundene Folge- und<br />

Begleitkriminalität abgewehrt werden.<br />

In Ansehung <strong>die</strong>ser Ziele und um der ordnungsrechtlichen<br />

Aufgabe nachzukommen, ein ausreichendes Glücksspielangebot<br />

sicherzustellen, wird <strong>die</strong> Sportwette <strong>ODDSET</strong>-<strong>TOP</strong>-<br />

<strong>Wette</strong> zu den nachfolgenden Bedingungen mit 14 weiteren<br />

Unternehmen, <strong>die</strong> dem Deutschen Lotto- und Totoblock<br />

angehören, im Rahmen einer gemeinsamer Gewinnermittlung<br />

und Gewinnausschüttung veranstaltet/durchgeführt.<br />

Die Gewinnermittlung und Gewinnausschüttung fi ndet mit<br />

anderen Unternehmen im Rahmen einer gemeinsamen<br />

Poolung statt.<br />

Die hier aufgeführten Begriffl ichkeiten gelten gleichermaßen<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> männliche als auch <strong>für</strong> <strong>die</strong> weibliche Form und werden<br />

nicht zum Nachteil eines Geschlechtes verwendet.<br />

I. Allgemeines<br />

§ 1 Organisation<br />

(1) Das Land Baden-Württemberg veranstaltet in Baden-<br />

Württemberg <strong>die</strong> „<strong>ODDSET</strong>-<strong>TOP</strong>-<strong>Wette</strong>“. Mit der Durchführung<br />

ist <strong>die</strong> Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg,<br />

Nordbahnhofstraße 201, 70191 Stuttgart (im Folgenden<br />

„Gesellschaft“ genannt), beauftragt. Die Gesellschaft schließt<br />

<strong>die</strong> Spielverträge als Beauftragte des Landes Baden-Württemberg<br />

im eigenen Namen ab.<br />

(2) Die Gesellschaft unterhält zur Durchführung ihres Auftrages<br />

in Baden-Württemberg Annahmestellen und Bezirksdirektionen.<br />

§ 2 Verbindlichkeit der <strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />

(1) Für <strong>die</strong> Teilnahme an der <strong>ODDSET</strong>-<strong>TOP</strong>-<strong>Wette</strong> sind allein<br />

<strong>die</strong>se <strong>Teilnahmebedingungen</strong> der Gesellschaft einschließlich<br />

eventueller ergänzender Zusatz- oder Sonderbestimmungen<br />

(z.B. Leitfaden <strong>für</strong> <strong>die</strong> Spielteilnahme und System-Infos<br />

oder Auswertungen über <strong>Wette</strong>reignisse) maßgebend. Von<br />

<strong>die</strong>sen <strong>Teilnahmebedingungen</strong> abweichende Angaben auf<br />

Spielscheinen, <strong>die</strong> auf nicht mehr geltenden <strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />

beruhen, sind ungültig.<br />

(2) Der Spielteilnehmer erkennt <strong>die</strong>se <strong>Teilnahmebedingungen</strong><br />

einschließlich eventueller ergänzender Zusatzbestimmungen<br />

mit Abgabe des Spielscheines bei der Annahmestelle als<br />

verbindlich an.<br />

(3) Bei einer Spielteilnahme mit Kundenkarte gelten zusätzlich<br />

<strong>die</strong> Bestimmungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Kundenkarte.<br />

(4) Die <strong>Teilnahmebedingungen</strong> sind in den Annahmestellen<br />

einzusehen bzw. erhältlich.<br />

Dies gilt auch <strong>für</strong> etwaige Änderungen und Ergänzungen<br />

der <strong>Teilnahmebedingungen</strong> sowie <strong>für</strong> Zusatz- und Sonderbestimmungen.<br />

Die Gesellschaft behält sich eine andere Form der<br />

Bekanntgabe vor.<br />

§ 3 Teilnahmezeitpunkt und Gegenstand der<br />

<strong>ODDSET</strong>-<strong>TOP</strong>-<strong>Wette</strong><br />

(1) Gegenstand (Spielformel) der <strong>ODDSET</strong>-<strong>TOP</strong>-<strong>Wette</strong> ist <strong>die</strong><br />

Wahl der richtigen Voraussage (Einzelwette) des Ausganges<br />

eines <strong>TOP</strong>-Ereignisses des Spielplans einer Wettrunde. <strong>TOP</strong>-<br />

Ereignisse sind aus dem Spielplan auszuwählende Spiele,<br />

Wettkämpfe oder sonstige Sportereignisse. Die Gewinnermittlung<br />

richtet sich nach Abschnitt IV.<br />

(2) Der von der Gesellschaft <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>ODDSET</strong>-<strong>TOP</strong>-<strong>Wette</strong><br />

festgelegte Spielplan umfasst dabei pro <strong>TOP</strong>-Ereignis bis<br />

zu 36 Voraussagemöglichkeiten mit den dazu gehörigen<br />

Quoten.<br />

(3) Der Spielplan kann bis zu 24 <strong>TOP</strong>-Ereignisse aus unterschiedlichen<br />

Sportarten enthalten. Auf einem Spielschein<br />

können nach Maßgabe der Gesellschaft mehrere, voneinander<br />

unabhängige Einzelwetten gespielt werden, <strong>die</strong> sich auch auf<br />

dasselbe <strong>TOP</strong>-Ereignis beziehen können.<br />

(4) Bei jeder Einzelwette ist neben dem ausgewählten <strong>TOP</strong>-<br />

Ereignis eine der von der Gesellschaft angebotenen Voraussagemöglichkeiten<br />

sowie der Spieleinsatz zu wählen.<br />

Die Zuordnung der im jeweils aktuellen Spielplan veröffentlichten<br />

<strong>TOP</strong>-Ereignisse sowie der Voraussagemöglichkeiten zu<br />

dem Spielschein erfolgt durch <strong>die</strong> auf dem Spielschein aufgedruckten<br />

<strong>TOP</strong>-Ereignis-Nummern und Voraussage-Nummern.<br />

(5) Im Rahmen der <strong>ODDSET</strong>-<strong>TOP</strong>-<strong>Wette</strong> ist entweder der<br />

Gewinner eines <strong>TOP</strong>-Ereignisses, sei es eines einzelnen<br />

Wettkampfes oder eines Spieles, Wettbewerbs/Turniers,<br />

oder das genaue Ergebnis bzw. der Ausgang eines <strong>TOP</strong>-<br />

Ereignisses vorauszusagen.<br />

Darüber hinaus können weitere Wettformen angeboten<br />

werden, deren Einzelheiten hinsichtlich der möglichen Voraussagen/Wettausgänge<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>TOP</strong>-Ereignisse sowie hinsichtlich<br />

deren Wertung in jeweils ergänzenden Bestimmungen<br />

bekannt gegeben werden.<br />

(6) Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, bestimmte<br />

Möglichkeiten des Ausgangs eines <strong>TOP</strong>-Ereignisses zu<br />

sperren und hier<strong>für</strong> keine Quoten festzusetzen.<br />

(7) Für jede angebotene Voraussagemöglichkeit eines <strong>TOP</strong>-<br />

Ereignisses setzt <strong>die</strong> Gesellschaft im Rahmen des Spielplans<br />

im Voraus eine Quote fest. Die Multiplikation von Spieleinsatz<br />

und Quote <strong>für</strong> <strong>die</strong> einzelne Voraussagemöglichkeit ergibt den<br />

von vornherein feststehenden erzielbaren Gewinnbetrag<br />

einer Einzelwette.


(8) In der Regel wöchentlich am Dienstag werden von<br />

der Gesellschaft <strong>die</strong> <strong>für</strong> den jeweils aktuellen Spielplan<br />

vorgesehenen <strong>TOP</strong>-Ereignisse veröffentlicht, wobei <strong>die</strong> dazu<br />

gehörigen Voraussagemöglichkeiten und Quoten auch später<br />

bekannt gegeben werden können. Für <strong>die</strong> Spielteilnahme<br />

gelten jeweils <strong>die</strong> im Zeitpunkt der Abgabe des Spielauftrags<br />

gültigen Quoten.<br />

(9) Für jedes <strong>TOP</strong>-Ereignis wird von der Gesellschaft ein eigener<br />

Einzahlungszeitraum, in dem <strong>die</strong> Einzelwette angenommen<br />

wird, sowie ein eigener Annahmeschluss festgelegt. Der<br />

Einzahlungszeitraum kann von der Gesellschaft (auch<br />

mehrmals) unterbrochen werden, so dass zu <strong>die</strong>sen Zeiten<br />

eine Wettannahme ausgeschlossen ist.<br />

Der Einzahlungszeitraum kann sich über einen längeren<br />

Zeitraum erstrecken, so dass das <strong>TOP</strong>-Ereignis in <strong>die</strong>sem Fall<br />

in mehreren, hintereinander folgenden Spielplänen aufgenommen<br />

wird.<br />

(10) Der Spielplan wird von der Gesellschaft bekannt<br />

gegeben und ggf. geändert, korrigiert oder aktualisiert. Eine<br />

Verpfl ichtung zur Veröffentlichung bekannt gewordener Ausfälle<br />

von angebotenen <strong>TOP</strong>-Ereignissen sowie Änderungen<br />

des Austragungsortes oder Austragungszeitpunktes besteht<br />

nicht.<br />

(11) Die Gesellschaft ist berechtigt, den Gegenstand der<br />

<strong>ODDSET</strong>-<strong>TOP</strong>-<strong>Wette</strong> durch Zusatz- oder Sonderauslosungen<br />

nach Maßgabe der jeweiligen Erlaubnis zu erweitern.<br />

§ 4 Spielgeheimnis<br />

Die Gesellschaft wahrt das Spielgeheimnis. Insbesondere darf<br />

der Name des Spielteilnehmers nur mit dessen ausdrücklicher<br />

Einwilligung bekannt gegeben werden. Gesetzliche Auskunftspfl<br />

ichten der Gesellschaft bleiben hiervon unberührt.<br />

II. Spielvertrag<br />

§ 5 Voraussetzungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Spielteilnahme<br />

(1) Ein Spielteilnehmer kann an der <strong>ODDSET</strong>-<strong>TOP</strong>-<strong>Wette</strong> teilnehmen,<br />

indem er mittels den von der Gesellschaft jeweils<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Spielteilnahme zugelassenen Spielscheine ein Angebot<br />

auf Abschluss eines Spielvertrages abgibt. Über <strong>die</strong><br />

Abgabe seines Angebotes erhält der Spielteilnehmer eine<br />

Spielquittung, <strong>die</strong> im Falle des Vertragsschlusses weitere<br />

Funktionen erfüllt (siehe § 10 und § 17). Die Spielquittung<br />

dokumentiert nicht den Vertragsschluss.<br />

(2) Der Spielschein <strong>die</strong>nt ausschließlich zur Eingabe der<br />

Daten.<br />

(3) Die Teilnahme an der <strong>ODDSET</strong>-<strong>TOP</strong>-<strong>Wette</strong> wird von den<br />

zugelassenen Annahmestellen der Gesellschaft vermittelt.<br />

(4) Die Spielteilnahme Minderjähriger ist gesetzlich unzulässig.<br />

(5) Die Spielteilnahme gesperrter Personen ist gesetzlich<br />

unzulässig. Dieses Verbot wird durch eine Identifi zierung des<br />

Spielteilnehmers vor der Spielteilnahme durch <strong>die</strong> Annahmestelle<br />

und den Abgleich mit der Sperrdatei (§ 18) umgesetzt.<br />

Zusätzlich ist <strong>die</strong> Verwendung einer Kundenkarte notwendig.<br />

(6) Die <strong>ODDSET</strong>-<strong>TOP</strong>-<strong>Wette</strong> richtet sich ausschließlich an<br />

volljährige und nicht gesperrte Personen, das heißt, Angebote<br />

von minderjährigen und gesperrten Personen auf den<br />

Abschluss von Spielverträgen werden von der Gesellschaft<br />

nicht angenommen. Erfolgt trotzdem eine Teilnahme, kommt<br />

kein Spielvertrag zu Stande und eine Gewinnauszahlung<br />

entfällt. Dies gilt auch <strong>für</strong> <strong>die</strong> Fälle, in denen <strong>die</strong> Gesellschaft<br />

den Spielauftrag entgegen nimmt und/oder eine Spielquittung<br />

ausstellt.<br />

(7) Alle Beteiligten, <strong>die</strong> direkt oder indirekt auf den Ausgang<br />

eines <strong>Wette</strong>reignisses Einfl uss haben, sowie von <strong>die</strong>sen<br />

Personen beauftragte Dritte sind von der Spielteilnahme auf<br />

das entsprechende <strong>Wette</strong>reignis ausgeschlossen.<br />

(8) Der Spielteilnehmer erklärt mit Abgabe des Spielauftrags,<br />

vom Ausgang des jeweiligen <strong>Wette</strong>reignisses keine Kenntnis<br />

zu haben.<br />

(9) Der Inhaber und das in den Annahmestellen beschäftigte<br />

Personal sind von der Spielteilnahme an den dort angebotenen<br />

Glücksspielen in <strong>die</strong>ser Annahmestelle ausgeschlossen.<br />

(10) Für <strong>die</strong> Wahl des richtigen Spielscheines und <strong>für</strong> seine<br />

ordnungsgemäße Ausfüllung ist der Spielteilnehmer allein<br />

verantwortlich.<br />

§ 6 Teilnahme mittels Spielschein<br />

(1) Der Spielteilnehmer hat auf dem Spielschein pro Einzelwette<br />

ein von ihm ausgewähltes <strong>TOP</strong>-Ereignis sowie eine dazu<br />

ausgewählte Voraussage durch ein Kreuz in schwarzer oder<br />

blauer Farbe zu kennzeichnen, dessen Schnittpunkt innerhalb<br />

des jeweiligen Zahlenkästchens liegen muss. Gleiches gilt<br />

jeweils <strong>für</strong> das Kreuz zur Wahl des Spieleinsatzes.<br />

(2) Bei mangelhaften Eintragungen erfolgt entweder eine<br />

Rückgabe des Spielscheines zur manuellen Korrektur durch<br />

den Spielteilnehmer oder es wird auf Wunsch des Spielteilnehmers<br />

mittels der technischen Einrichtungen des<br />

Annahmestellen-Terminals eine manuelle oder automatische<br />

Korrektur durch <strong>die</strong> Annahmestelle vorgenommen.<br />

(3) Auch in Fällen der Korrektur erfolgt das Vertragsangebot<br />

durch den Spielteilnehmer.<br />

(4) Für den Abschluss von Systemtipps kann sich der<br />

Spielteilnehmer nur einer von der Gesellschaft zugelassenen<br />

verkürzten Schreibweise be<strong>die</strong>nen, <strong>die</strong> von der Gesellschaft<br />

in dem Leitfaden <strong>für</strong> <strong>die</strong> Spielteilnahme und den System-Infos<br />

festgelegt ist. Der Leitfaden <strong>für</strong> <strong>die</strong> Spielteilnahme und <strong>die</strong><br />

System-Infos sind in den Annahmestellen einzusehen bzw.<br />

erhältlich.<br />

§ 7 Spieleinsatz, Bearbeitungsgebühr und<br />

Höchstgrenzen<br />

(1) Der Spieleinsatz <strong>für</strong> eine Einzelwette beträgt entsprechend<br />

den Vorgaben auf dem Spielschein € 2,50, € 5,--, € 10,--, € 15,--,<br />

€ 20,--, € 30,--, € 50,-- €, 100,-- oder € 250,--.<br />

Der Gesamtspieleinsatz <strong>für</strong> einen Spielschein (Spielauftrag)<br />

errechnet sich aus der Addition der auf dem Spielschein<br />

angekreuzten Spieleinsätze <strong>für</strong> <strong>die</strong> gespielten Einzelwetten.<br />

(2) Die Gesellschaft kann <strong>für</strong> den Spielschein festlegen, dass<br />

nur eine bestimmte Anzahl von Einzelwetten gespielt werden<br />

kann.<br />

(3) Die maximale Quote einer Einzelwette beträgt 1.000<br />

zu 1. Der maximal erzielbare und von der Gesellschaft auszuzahlende<br />

Gewinnbetrag <strong>für</strong> eine Einzelwette beträgt<br />

€ 50.000,--.<br />

(4) Für jeden eingelesenen Spielschein erhebt <strong>die</strong> Gesellschaft<br />

eine Bearbeitungsgebühr.<br />

(5) Die Höhe der Bearbeitungsgebühr wird in den Annahmestellen<br />

bekannt gegeben.<br />

(6) Der Spielteilnehmer hat den Spieleinsatz und <strong>die</strong> Bearbeitungsgebühr<br />

gegen Erhalt der Spielquittung zu zahlen.


§ 8 Annahmeschluss, Änderungen und Sperren<br />

von <strong>Wette</strong>reignissen<br />

(1) Für jedes in den Spielplan aufgenommene <strong>TOP</strong>-Ereignis<br />

bestimmt <strong>die</strong> Gesellschaft den Zeitpunkt des Annahmeschlusses.<br />

Der Annahmeschluss <strong>für</strong> einen Spielauftrag richtet<br />

sich jeweils nach dem festgesetzten Annahmeschluss<br />

desjenigen vom Spielteilnehmer ausgewählten <strong>TOP</strong>-Ereignisses,<br />

das innerhalb des Spielauftrages als erstes stattfi<br />

ndet.<br />

(2) Spielscheine werden zurückgewiesen, bei denen<br />

der Annahmeschluss <strong>für</strong> ein getipptes <strong>TOP</strong>-Ereignis,<br />

der maximal von der Gesellschaft auszuzahlende Gewinnbetrag<br />

einer Einzelwette, oder<br />

der maximale Einsatz je Spielauftrag<br />

überschritten ist.<br />

Gleiches gilt, wenn<br />

eine abgegebene Einzelwette, ein einzelnes <strong>TOP</strong>-Ereignis<br />

oder eine Voraussagemöglichkeit eines <strong>TOP</strong>-Ereignisses<br />

durch <strong>die</strong> Gesellschaft gesperrt wurde/n,<br />

sich eine abgegebene Einzelwette auf ein abgesagtes bzw.<br />

nicht aktuell angebotenes <strong>TOP</strong>-Ereignis bezieht,<br />

oder <strong>die</strong> Wettabgabe außerhalb des Einzahlungszeitraums<br />

erfolgt,<br />

oder der Spielschein fehlerhaft ausgefüllt ist.<br />

(3) Die Gesellschaft behält sich vor, <strong>die</strong> festgesetzten Quoten,<br />

den jeweiligen Annahmeschluss/Einzahlungszeitraum eines<br />

<strong>TOP</strong>-Ereignisses und/oder den Spielplan zu ändern, zu<br />

korrigieren und zu aktualisieren sowie <strong>TOP</strong>-Ereignisse, einzelne<br />

Voraussagemöglichkeiten und Kombinationen von <strong>TOP</strong>-<br />

Ereignissen und/oder Voraussagemöglichkeiten innerhalb<br />

eines Spielauftrages zu sperren. Ferner können sämtliche<br />

<strong>TOP</strong>-Ereignisse eines veröffentlichten Spielplanes und <strong>die</strong><br />

Spielannahme in einzelnen Annahmestellen gesperrt werden.<br />

Hiervon bleiben <strong>die</strong> bereits geschlossenen Spielverträge bzw.<br />

abgegebene und nicht zurückgewiesene Spielaufträge unter<br />

Berücksichtigung der Auswertungsregeln in § 13 unberührt.<br />

§ 9 Kundenkarte<br />

Die Gesellschaft kann unterschiedliche Kundenkartenarten<br />

anbieten. Neben einer Kundenkarte mit bestimmten Serviceleistungen<br />

kann auch eine Kundenkarte ohne Serviceleistungen<br />

(Pfl ichtkarte) herausgegeben werden. Bei Teilnahme<br />

an der <strong>ODDSET</strong>-<strong>TOP</strong>-<strong>Wette</strong> unter Verwendung einer<br />

Kundenkarte wird eine Zuordnung der in der Zentrale gespeicherten<br />

Spielauftragsdaten zu den persönlichen Daten<br />

des jeweiligen Spielteilnehmers vorgenommen.<br />

§ 10 Spielquittung<br />

(1) Nach Einlesen des Spielscheines und der Übertragung der<br />

vollständigen Daten zur Zentrale der Gesellschaft wird mit der<br />

Abspeicherung sämtlicher Daten in der Zentrale von <strong>die</strong>ser<br />

eine Spielquittungsnummer vergeben.<br />

(2) In Verbindung damit erfolgt der Ausdruck einer Spielquittung<br />

in der Annahmestelle.<br />

Die Spielquittung enthält als wesentliche Bestandteile<br />

- <strong>die</strong> vom Spielteilnehmer gewählten <strong>TOP</strong>-Ereignisse mit der<br />

<strong>TOP</strong>-Ereignisnummer und <strong>die</strong> dazu gewählten Voraussagen<br />

und Quoten,<br />

- den Spieleinsatz pro Einzelwette, den Spieleinsatz<br />

pro Spielauftrag sowie den Gesamtbetrag inklusive der<br />

Bearbeitungsgebühr,<br />

- <strong>die</strong> von der Zentrale der Gesellschaft vergebene<br />

Spielquittungsnummer und<br />

- <strong>die</strong> jeweilige Kartennummer und den Aufdruck<br />

„Kundenkarte“ oder „Pfl ichtkarte“.<br />

(3) Die Spielquittungsnummer <strong>die</strong>nt der Zuordnung der<br />

Spielquittung zu den in der Zentrale der Gesellschaft<br />

gespeicherten Daten.<br />

(4) Gegen Bezahlung des Spieleinsatzes und der Bearbeitungsgebühr<br />

wird dem Spielteilnehmer <strong>die</strong> Spielquittung ausgehändigt.<br />

(5) Der Spielteilnehmer hat sofort nach Erhalt <strong>die</strong> Spielquittung<br />

dahingehend zu prüfen, ob<br />

- <strong>die</strong> auf der Spielquittung abgedruckten Voraussagen denen<br />

des Spielscheines entsprechen,<br />

- <strong>die</strong> zu den einzelnen Voraussagen zugehörigen <strong>TOP</strong>-<br />

Ereignisse und Quoten richtig wiedergegeben sind,<br />

- der Spieleinsatz pro Einzelwette sowie<br />

- der Spieleinsatz pro Spielauftrag und der Gesamtbetrag<br />

inklusive der Bearbeitungsgebühr richtig ausgewiesen sind,<br />

- <strong>die</strong> Spielquittung eine Spielquittungsnummer aufweist, <strong>die</strong><br />

zudem lesbar und nicht offensichtlich unvollständig ist und<br />

- bei der Kundenkarte <strong>die</strong> korrekte Kartennummer<br />

aufgedruckt ist.<br />

(6) Ist <strong>die</strong> Spielquittung in einem der vorstehenden Punkte<br />

fehlerhaft, enthält <strong>die</strong> Spielquittung insbesondere keine, eine<br />

nicht lesbare oder eine unvollständige Spielquittungsnummer,<br />

ist der Spielteilnehmer berechtigt, sein Angebot auf Abschluss<br />

des Spielvertrages zu widerrufen bzw. vom Spielvertrag<br />

zurückzutreten.<br />

Ein Widerruf bzw. ein Rücktritt ist jedoch, je nachdem, welcher<br />

Zeitpunkt früher eintritt,<br />

- nur am Tag der Abgabe innerhalb von 15 Minuten nach<br />

Ausdruck der Spielquittung,<br />

- oder bis Geschäftsschluss der Annahmestelle,<br />

- oder längstens bis 5 Minuten nach dem Annahmeschluss<br />

<strong>für</strong> das zuerst stattfi ndende <strong>TOP</strong>-Ereignis des Spielauftrages<br />

möglich.<br />

(7) Die Erklärung über den Widerruf bzw. den Rücktritt hat in<br />

der Annahmestelle zu erfolgen, in der das Angebot abgegeben<br />

worden ist.<br />

(8) Im Falle des Widerrufs bzw. des Rücktritts erhält der<br />

Spielteilnehmer gegen Rückgabe der Spielquittung seinen<br />

Spieleinsatz nebst Bearbeitungsgebühr zurück. Im Übrigen<br />

gelten <strong>die</strong> Haftungsregelungen des Abschnitts III.<br />

(9) Macht der Spielteilnehmer von <strong>die</strong>ser Möglichkeit keinen<br />

Gebrauch, sind <strong>für</strong> den Inhalt des Spielvertrages <strong>die</strong> auf dem<br />

durch Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium<br />

aufgezeichneten Daten maßgebend (vgl. § 11 Absatz 3).


§ 11 Abschluss und Inhalt des Spielvertrages<br />

(1) Der Spielvertrag wird zwischen der Gesellschaft und<br />

dem Spielteilnehmer abgeschlossen, wenn <strong>die</strong> Gesellschaft<br />

das vom Spielteilnehmer unterbreitete Angebot auf<br />

Abschluss eines Spielvertrages unter Einbeziehung <strong>die</strong>ser<br />

<strong>Teilnahmebedingungen</strong> annimmt.<br />

(2) Der Spielvertrag ist abgeschlossen, wenn<br />

- <strong>die</strong> übertragenen Daten sowie <strong>die</strong> von der Zentrale vergebenen<br />

Daten in der Zentrale der Gesellschaft aufgezeichnet<br />

und<br />

- auf dem sicheren Speichermedium abgespeichert sowie<br />

- <strong>die</strong> auf dem sicheren Speichermedium abgespeicherten<br />

Daten auswertbar sind und<br />

- das sichere Speichermedium durch digitalen oder physischen<br />

Verschluss rechtzeitig (d.h. vor Beginn des ersten<br />

<strong>TOP</strong>-Ereignisses) gesichert ist.<br />

Fehlt eine <strong>die</strong>ser Voraussetzungen, so kommt der Spielvertrag<br />

nicht zu Stande.<br />

(3) Für den Inhalt des Spielvertrages sind ausschließlich<br />

<strong>die</strong> auf dem durch digitalen oder physischen Verschluss<br />

gesicherten sicheren Speichermedium aufgezeichneten<br />

Daten maßgebend.<br />

Abweichend hiervon sind ggf. <strong>die</strong> in § 13 Abs. 6 bis 9<br />

aufgeführten Fälle <strong>für</strong> den Inhalt des Spielvertrages zu<br />

berücksichtigen.<br />

(4) Der Spielteilnehmer verzichtet auf den Zugang der Erklärung,<br />

dass sein Vertragsangebot durch <strong>die</strong> Gesellschaft<br />

angenommen wurde.<br />

(5) Die Spielquittung <strong>die</strong>nt zur Geltendmachung des Gewinnanspruches<br />

sowie als Nachweis <strong>für</strong> einen geleisteten Spieleinsatz<br />

und <strong>die</strong> entrichtete Bearbeitungsgebühr.<br />

(6) Das Recht der Gesellschaft, bei der Gewinnauszahlung<br />

nach § 17 Abs. 4 zu verfahren, bleibt unberührt.<br />

(7) Die Gesellschaft ist berechtigt, ein bei der Zentrale<br />

eingegangenes Angebot auf Abschluss eines Spielvertrages<br />

bei Vorliegen eines wichtigen Grundes abzulehnen.<br />

Darüber hinaus kann aus wichtigem Grund der Rücktritt vom<br />

Vertrag erklärt werden.<br />

(8) Ein wichtiger Grund liegt unter anderem vor, wenn<br />

der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht,<br />

gegen einen Teilnahmeausschluss (§ 5 Absätze 4, 5, 7 und<br />

9) verstoßen wurde oder<br />

<strong>die</strong> Spielteilnahme über einen gewerblichen Spielvermittler<br />

erfolgte, der <strong>die</strong> gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt, das<br />

heißt insbesondere<br />

- der Spielteilnehmer nicht darüber informiert ist, dass <strong>die</strong><br />

Vermittlung an <strong>die</strong> Gesellschaft erfolgt und mindestens<br />

zwei Drittel der von den Spielern vereinnahmten Beträge <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Teilnahme am Spiel an <strong>die</strong> Gesellschaft weitergeleitet<br />

werden,<br />

- der Spieler nicht vor Vertragsabschluss in Textform klar<br />

und verständlich auf den <strong>für</strong> <strong>die</strong> Spielteilnahme an <strong>die</strong><br />

Gesellschaft weiterzuleitenden Betrag hingewiesen wird,<br />

- der Gesellschaft <strong>die</strong> Vermittlung nicht offen gelegt wurde,<br />

- ein Treuhänder nicht benannt ist, der zur unabhängigen<br />

Ausübung eines rechts- oder steuerberatenden Berufes<br />

befähigt und mit der Verwahrung der Spielquittungen sowie<br />

der Geltendmachung von Gewinnansprüchen beauftragt ist<br />

oder<br />

- der gewerbliche Spielvermittler nicht <strong>die</strong> gesetzlich<br />

geforderten Erlaubnisse hat.<br />

(9) Bei Verdacht von Manipulationen bzw. bei Manipulationen<br />

oder sonst rechtswidriger Einfl ussnahme sowie bei Verstoß<br />

gegen <strong>die</strong>se <strong>Teilnahmebedingungen</strong> kann <strong>die</strong> Gesellschaft<br />

den jeweiligen Spielteilnehmer von der Spielteilnahme<br />

ausschließen und von bereits geschlossenen Verträgen<br />

zurücktreten.<br />

(10) Der Spielteilnehmer verzichtet auf den Zugang der<br />

Erklärung, dass sein Angebot auf Abschluss des Spielvertrages<br />

von der Gesellschaft abgelehnt wurde bzw. <strong>die</strong> Gesellschaft<br />

vom Spielvertrag zurückgetreten ist.<br />

(11) Die Ablehnung eines Angebots auf Abschluss eines<br />

Spielvertrages bzw. der Rücktritt vom Spielvertrag durch <strong>die</strong><br />

Gesellschaft ist -unbeschadet des Zugangsverzichts nach<br />

Abs. 10- in der Annahmestelle bekannt zu geben, in der der<br />

Spielteilnehmer sein Vertragsangebot abgegeben hat.<br />

(12) Ist kein Spielvertrag zu Stande gekommen oder ist <strong>die</strong><br />

Gesellschaft wirksam vom Spielvertrag zurückgetreten, so<br />

werden der Spieleinsatz und <strong>die</strong> Bearbeitungsgebühr gegen<br />

Rückgabe der Spielquittung auf Antrag erstattet. Im Übrigen<br />

gelten <strong>die</strong> Haftungsregelungen des Abschnitts III.<br />

III. Haftungsbestimmungen<br />

§ 12 Umfang und Ausschluss der Haftung<br />

(1) Die Haftung der Gesellschaft <strong>für</strong> Schäden, <strong>die</strong> von ihr<br />

fahrlässig (auch grob fahrlässig) oder von ihren gesetzlichen<br />

Vertretern oder von ihren Erfüllungsgehilfen, insbesondere<br />

auch von Annahmestellen und sonstigen mit der Weiterleitung<br />

der Daten zur Zentrale der Gesellschaft beauftragten Stellen,<br />

schuldhaft verursacht werden, wird gemäß § 309 Nr. 7 b) BGB<br />

<strong>für</strong> spieltypische Risiken ausgeschlossen.<br />

Spieltypische Risiken liegen insbesondere vor, wenn <strong>die</strong><br />

Gefahr einer betrügerischen Manipulation im Rahmen<br />

des Spielgeschäftes <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gesellschaft und/oder <strong>die</strong><br />

Spielteilnehmer besteht.<br />

(2) Absatz 1 fi ndet keine Anwendung auf Schäden, <strong>die</strong> auf<br />

einer Verletzung von Pfl ichten beruhen, <strong>die</strong> nicht unmittelbar<br />

im Zusammenhang mit spieltypischen Risiken stehen.<br />

Bei der Verletzung von Pfl ichten, <strong>die</strong> nicht unmittelbar mit<br />

spieltypischen Risiken im Zusammenhang stehen, haftet<br />

<strong>die</strong> Gesellschaft dem Spielteilnehmer sowohl <strong>für</strong> eigenes<br />

schuldhaftes Handeln als auch <strong>für</strong> das schuldhafte Handeln<br />

ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sofern<br />

es sich um <strong>die</strong> Verletzung solcher Pfl ichten handelt, deren<br />

Erfüllung <strong>die</strong> ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages<br />

überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der<br />

Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpfl ichten).<br />

Handelt es sich bei den verletzten Pfl ichten nicht um<br />

Kardinalpfl ichten, haftet <strong>die</strong> Gesellschaft nur <strong>für</strong> Vorsatz und<br />

grobe Fahrlässigkeit.<br />

(3) Die Haftungsbeschränkungen der Absätze 1 und 2<br />

gelten nicht <strong>für</strong> Schäden, <strong>die</strong> in den Schutzbereich einer<br />

von der Gesellschaft gegebenen Garantie oder Zusicherung<br />

fallen sowie <strong>für</strong> <strong>die</strong> Haftung <strong>für</strong> Ansprüche aufgrund des<br />

Produkthaftungsgesetzes und Schäden aus der Verletzung<br />

des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.


(4) In Fällen von unverschuldeten Fehlfunktionen und Störungen<br />

von technischen Einrichtungen, derer sich <strong>die</strong> Gesellschaft<br />

zum Verarbeiten (z.B. Einlesen, Übertragen und Speichern)<br />

der Daten be<strong>die</strong>nt, haftet <strong>die</strong> Gesellschaft nicht.<br />

(5) Ebenso ist jede Haftung <strong>für</strong> Schäden ausgeschlossen, <strong>die</strong><br />

durch strafbare Handlungen dritter Personen entstanden sind.<br />

(6) Die Gesellschaft haftet weiterhin nicht <strong>für</strong> Schäden, <strong>die</strong><br />

durch höhere Gewalt, insbesondere durch Feuer, Wasser,<br />

Streiks, innere Unruhen, oder aus sonstigen Gründen, <strong>die</strong> sie<br />

nicht zu vertreten hat, hervorgerufen werden.<br />

(7) In den Fällen, in denen eine Haftung der Gesellschaft und ihrer<br />

Erfüllungsgehilfen nach den Absätzen 4 bis 6 ausgeschlossen<br />

ist, werden der Spieleinsatz und <strong>die</strong> Bearbeitungsgebühr auf<br />

Antrag gegen Rückgabe der Spielquittung erstattet.<br />

(8) Die Haftungsregelungen gelten auch <strong>für</strong> eigenes Handeln<br />

der Annahmestellen und der Bezirksdirektionen der Gesellschaft<br />

im Zusammenhang mit dem Spielvertrag.<br />

(9) Vereinbarungen Dritter sind <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gesellschaft nicht verbindlich.<br />

(10) Mitglieder von Spielgemeinschaften müssen ihre Rechtsverhältnisse<br />

ausschließlich unter sich regeln.<br />

(11) Die Haftungsregelungen gelten auch <strong>für</strong> <strong>die</strong> Fälle, in<br />

denen eine Haftung bereits vor Vertragsschluss entstanden<br />

ist, insoweit verzichtet der Spielteilnehmer auf eventuell<br />

bereits entstandene Ansprüche.<br />

(12) Die Haftung der Gesellschaft ist auf den Ersatz des bei<br />

Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schadens<br />

beschränkt.<br />

IV. Gewinnermittlung<br />

§ 13 Ermittlung und Wertung der <strong>TOP</strong>-Ereignisse<br />

(1) Bei der <strong>ODDSET</strong>-<strong>TOP</strong>-<strong>Wette</strong> wird <strong>die</strong> Richtigkeit der einzelnen<br />

Voraussagen durch das Ergebnis/den Ausgang des<br />

betreffenden <strong>TOP</strong>-Ereignisses entschieden.<br />

Maßgebend <strong>für</strong> <strong>die</strong> Wertung des der Einzelwette jeweils<br />

zu Grunde liegenden <strong>TOP</strong>-Ereignisses ist das festgestellte<br />

Ergebnis des einem <strong>TOP</strong>-Ereignis zu Grunde liegenden<br />

Sportereignisses. Es gilt <strong>die</strong> erste Entscheidungsfi ndung der<br />

ersten sportlichen Instanz. Dies gilt auch, wenn das <strong>TOP</strong>-<br />

Ereignis durch Verletzung, Aufgabe, Disqualifi kation oder<br />

Ähnlichem entschieden wird. Jede spätere Änderung oder<br />

Annullierung (z.B. auf Grund von Protesten, Disqualifi kation,<br />

Regelverstößen oder Ähnlichem) ist <strong>für</strong> <strong>die</strong> Wertung ohne<br />

Belang.<br />

Beim Boxen ist <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ergebnisermittlung <strong>die</strong> erste<br />

Entscheidungsfi ndung der ersten sportlichen Instanz<br />

maßgeblich. Dies ist hier <strong>die</strong> Entscheidung des Ringrichters<br />

oder des Kampfgerichts. Eine spätere Entscheidung des<br />

Verbands ist <strong>für</strong> das Ergebnis und <strong>die</strong> Auswertung der <strong>Wette</strong><br />

unerheblich.<br />

Grundsätzlich endet <strong>die</strong> letzte Runde des Boxkampfes mit der<br />

Entscheidung des Ringrichters (zum Beispiel Anzählen des<br />

Boxers nach Ende der regulären Rundenzeit und Erklärung<br />

des K.O.).<br />

Die Auswertung eines Siegers nach Punkten setzt voraus,<br />

dass <strong>die</strong> angesetzten Runden vollständig absolviert wurden.<br />

(2) Eine Verlängerung der Spielzeit sowie andere Verfahren<br />

zur Entscheidungsfi ndung (z. B. beim Fußball ein eventuelles<br />

Elfmeterschießen) werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.<br />

Dies gilt nicht <strong>für</strong> <strong>Wette</strong>n, bei denen der Gewinner eines<br />

Turniers oder Titels vorauszusagen ist.<br />

(3) Jedes <strong>TOP</strong>-Ereignis wird ohne Rücksicht auf seine Bezeichnung<br />

(z.B. Meisterschaftsspiel, Pokalspiel, Freundschaftsspiel<br />

usw.) gewertet.<br />

(4) Wird ein <strong>TOP</strong>-Ereignis wiederholt, so wird das erste und<br />

nicht das wiederholte <strong>TOP</strong>-Ereignis gewertet, gleichgültig, an<br />

welchem Tag es ausgetragen wird.<br />

(5) Wird ein laufendes <strong>TOP</strong>-Ereignis nicht vor 8:00 Uhr<br />

Vormittag beendet oder liegt zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt kein Ergebnis<br />

vor, wird <strong>die</strong> Auswertung auf den nächsten Tag<br />

verschoben. Alle Angaben von Uhrzeiten und Tagen beziehen<br />

sich auf <strong>die</strong> MEZ/MESZ.<br />

(6) Abweichend von den festgesetzten Quoten werden alle<br />

Quoten der Voraussagemöglichkeiten <strong>für</strong> ein <strong>TOP</strong>-Ereignis,<br />

das<br />

- nicht gespielt wird oder nicht stattfi ndet,<br />

- abgebrochen wird, sofern nicht <strong>die</strong> Aufgabe, Verletzung,<br />

Disqualifi kation oder Ähnliches gerade <strong>die</strong> Entscheidung<br />

darstellt,<br />

- ausgelost wird,<br />

- bis 8:00 Uhr Vormittag des Tages, der dem fünften Tage<br />

nach dem planmäßigen Ende der Austragung folgt, noch<br />

nicht beendet ist oder <strong>für</strong> das bis zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt noch<br />

kein Ergebnis vorliegt oder <strong>für</strong> das bzw. dessen angebotenen<br />

Voraussagemöglichkeiten eine Wertung einer sportlichen<br />

Instanz nicht vorgenommen wird oder<br />

- über den vorgenannten Zeitraum hinaus verlegt wird,<br />

generell auf 1,00 gesetzt.<br />

Ebenfalls auf 1,00 werden alle Quoten einer Einzelwette<br />

gesetzt, wenn<br />

- keiner der von der Gesellschaft ausgewählten Sportler oder<br />

Mannschaften (Teilnehmer) das <strong>TOP</strong>-Ereignis beendet bzw.<br />

das angegebene Ziel erreicht oder in <strong>die</strong> offi zielle Wertung<br />

aufgenommen wird,<br />

- keiner der <strong>für</strong> das jeweilige <strong>TOP</strong>-Ereignis genannten<br />

Teilnehmer an den „Start“ geht<br />

o beim Rennen ist an den Start gegangen, wer <strong>die</strong><br />

Startposition vor dem ersten Startsignal eingenommen hat,<br />

o beim Boxen beginnt <strong>die</strong> Runde im Ringe grundsätzlich mit<br />

dem Ertönen des Gongs; <strong>die</strong> Ringpausen zählen daher zur<br />

vorherigen Runde,<br />

o bei der Formel 1 gilt das Einnehmen der Startposition<br />

vor dem ersten Startsignal nach der Aufwärmrunde als am<br />

Start teilgenommen. Dies gilt auch <strong>für</strong> den Fall, dass <strong>die</strong><br />

Startposition nicht auf der Startgeraden eingenommen wird<br />

(z. B. Start aus der Boxengasse),<br />

o beim Tennis gilt <strong>die</strong> Aufstellung der Teilnehmer vor dem<br />

ersten Aufschlag im ersten Spiel des ersten Satzes (in<br />

der ersten Runde eines Turniers) als das Einnehmen der<br />

Startposition,<br />

o beim Skispringen gilt <strong>die</strong> Aufstellung der Teilnehmer zum<br />

1. Durchgang des offi ziellen Wertungsspringens als das<br />

Einnehmen der Startposition,


o bei anderen Wettkämpfen gilt <strong>die</strong> Aufstellung der<br />

Teilnehmer vor dem ersten Startsignal des ersten Vorlaufs<br />

bzw. <strong>die</strong> Teilnahme an der ersten Qualifi kationsrunde als das<br />

Einnehmen der Startposition.<br />

- das <strong>TOP</strong>-Ereignis nicht in der von der Gesellschaft<br />

veröffentlichten Form zu Stande kommt,<br />

- das Ergebnis des <strong>TOP</strong>-Ereignisses keiner der angegebenen<br />

Voraussagemöglichkeiten zugeordnet werden kann.<br />

Die Gesellschaft setzt ferner <strong>die</strong> Quoten derjenigen Voraussagemöglichkeiten<br />

eines <strong>TOP</strong>-Ereignisses auf 1,00, bei denen<br />

der zugehörige Teilnehmer nicht an den Start gegangen<br />

oder angetreten ist. Wenn nicht feststeht, ob der jeweilige<br />

Teilnehmer an den Start gegangen oder angetreten ist, kann<br />

sie <strong>die</strong> zugehörigen Quoten auf 1,00 setzen.<br />

(7) Steht nicht fest, dass ein Spielauftrag vor dem tatsächlichen<br />

Spielbeginn aller gewählten <strong>TOP</strong>-Ereignisse abgeschlossen<br />

worden ist, werden alle Quoten der davon betroffenen <strong>TOP</strong>-<br />

Ereignisse im Rahmen <strong>die</strong>ses Spielauftrages abweichend von<br />

den festgesetzten Quoten auf 1,00 gesetzt.<br />

Gleiches gilt <strong>für</strong> alle Quoten der Voraussagemöglichkeiten im<br />

Rahmen der Spielaufträge, bei denen im zu Grunde liegenden<br />

<strong>TOP</strong>-Ereignis der Heimvorteil getauscht wurde. Hiervon<br />

unberührt bleiben <strong>die</strong> Spielaufträge, <strong>die</strong> mit den aktualisierten,<br />

den getauschten Heimvorteil bereits berücksichtigenden<br />

Quoten abgeschlossen wurden.<br />

(8) Bei sonstigen Änderungen des Spielortes bleibt es stets<br />

bei den im Zeitpunkt des Spielvertragabschlusses geltenden<br />

Quoten.<br />

Bei sonstigen zeitlichen Verlegungen eines <strong>TOP</strong>-Ereignisses<br />

oder des Annahmeschlusses eines <strong>TOP</strong>-Ereignisses werden<br />

<strong>die</strong> dazugehörigen Voraussagen des Spielteilnehmers<br />

mit der festgesetzten Quote berücksichtigt, solange der<br />

Spielvertragsabschluss vor dem tatsächlichen Beginn <strong>die</strong>ses<br />

<strong>TOP</strong>-Ereignisses liegt, es sei denn, es liegt ein Fall des<br />

Absatzes 6, fünfter Spiegelstrich vor.<br />

(9) Für Voraussagen des Spielteilnehmers, <strong>die</strong> auf 1,00 gesetzt<br />

wurden, erhält <strong>die</strong>ser den entsprechenden Spieleinsatz<br />

<strong>die</strong>ser Einzelwette zurück erstattet. Sind sämtliche<br />

Spieleinsätze eines Spielauftrages zurückzuzahlen, wird auch<br />

<strong>die</strong> Bearbeitungsgebühr erstattet. Die Auszahlung der zu<br />

erstattenden Spieleinsätze und Bearbeitungsgebühren richtet<br />

sich nach den Vorschriften über <strong>die</strong> Gewinnauszahlung (§ 17).<br />

Im Übrigen gelten <strong>die</strong> Haftungsregelungen des Abschnitts III.<br />

(10) Die Gesellschaft kann in begründeten Fällen abweichende<br />

oder klarstellende Wertungsregelungen <strong>für</strong> bestimmte <strong>TOP</strong>-<br />

Ereignisse festlegen.<br />

§ 14 Auswertung<br />

(1) Grundlage <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gewinnermittlung sind <strong>die</strong> auf dem durch<br />

digitalen oder physischen Verschluss gesicherten sicheren<br />

Speichermedium (siehe § 11 Absatz 2) abgespeicherten<br />

Daten unter Berücksichtigung der in § 13 niedergelegten<br />

Grundsätze zur Ermittlung und Wertung der Spielergebnisse<br />

und sonstigen Ergebnisse.<br />

(2) Die Auswertung erfolgt bei der <strong>ODDSET</strong>-<strong>TOP</strong>-<strong>Wette</strong> aufgrund<br />

der Ergebnisse der vom Spielteilnehmer ausgewählten<br />

<strong>TOP</strong>-Ereignisse sowie dem Leitfaden <strong>für</strong> <strong>die</strong> Spielteilnahme<br />

und den System-Infos.<br />

§ 15 Gewinnermittlung, Gewinnausschüttung,<br />

Gewinnwahrscheinlichkeiten<br />

(1) Die theoretische Gewinnausschüttung beträgt 60 vom<br />

Hundert der <strong>Wette</strong>insätze nach Maßgabe der Quotenfestsetzung.<br />

Der Spielvertrag verpfl ichtet den Spielteilnehmer zur<br />

Bezahlung des Spieleinsatzes und der Bearbeitungsgebühr.<br />

Da<strong>für</strong> erwirbt er eine Gewinnchance, <strong>die</strong> sich nicht realisieren<br />

muss. Die Gewinnwahrscheinlichkeiten ergeben sich aus<br />

dem theoretischen Gewinnplan, der in Absatz 1 Satz 5 näher<br />

konkretisiert wird.<br />

Die (theoretische) Gewinnwahrscheinlichkeit bei der <strong>ODDSET</strong>-<br />

<strong>TOP</strong>-<strong>Wette</strong> entspricht dem Verhältnis von 1 zu Anzahl der<br />

vorgegebenen Voraussagemöglichkeiten. Diese (theoretische)<br />

Gewinnwahrscheinlichkeit ergibt sich unter der Voraussetzung,<br />

dass jede der vorgegebenen Voraussagemöglichkeiten mit der<br />

gleichen Wahrscheinlichkeit eintreten kann.<br />

(2) Ein Gewinn liegt vor, wenn <strong>die</strong> gewählte Voraussage<br />

hinsichtlich des Ausganges eines vom Spielteilnehmer<br />

ausgewählten <strong>TOP</strong>-Ereignisses (Einzelwette) richtig ist. Es<br />

gewinnen daher in der <strong>ODDSET</strong>-<strong>TOP</strong>-<strong>Wette</strong> alle Spielteilnehmer,<br />

<strong>die</strong> im Rahmen eines Spielauftrages mindestens eine<br />

Einzelwette richtig vorhergesagt haben.<br />

(3) Eine Voraussage gilt auch dann als richtig, wenn zwei<br />

ausgewählte Teilnehmer, <strong>die</strong> innerhalb eines <strong>TOP</strong>-Ereignisses<br />

gegeneinander antreten, <strong>die</strong>selbe vorausgesagte Platzierung<br />

einnehmen („totes Rennen“).<br />

(4) In jeder gewinnenden Einzelwette darf <strong>die</strong> Quote nicht auf<br />

1,00 gesetzt worden sein (vgl. § 13).<br />

(5) Für jede angebotene Voraussagemöglichkeit eines <strong>TOP</strong>-<br />

Ereignisses bestimmt <strong>die</strong> Gesellschaft im Voraus feste Quoten.<br />

Die Quoten werden mit 2 Dezimalstellen ausgewiesen. Der<br />

Gewinnbetrag einer Einzelwette errechnet sich aus der<br />

Multiplikation der Quote der richtig gewählten Voraussage<br />

mit dem gewählten Spieleinsatz, abgerundet auf einen durch<br />

€ 0,05 teilbaren Betrag.<br />

(6) In Fällen eines „toten Rennens“ (Absatz 3) wird ab einer<br />

Anzahl von drei Gleichplatzierten eines <strong>TOP</strong>-Ereignisses <strong>die</strong><br />

Quote <strong>die</strong>ser „richtigen“ Voraussage des Spielteilnehmers auf<br />

1,00 gesetzt, wobei <strong>die</strong> Auszahlung nach § 13 in Verbindung<br />

mit § 17 vorgenommen wird.<br />

(7) Der Gesamtgewinnbetrag eines Spielauftrages errechnet<br />

sich aus der Summe der Gewinnbeträge der richtig vorhergesagten<br />

Einzelwetten.<br />

(8) Die Gewinnausschüttung kann <strong>für</strong> einzelne Wettrunden<br />

durch Zusatz- oder Sonderauslosungen und/oder Quotenerhöhungen<br />

nach Maßgabe der jeweiligen behördlichen Erlaubnis<br />

erweitert/ergänzt werden. Für Zusatz- und Sonderauslosungen<br />

und/oder Quotenerhöhungen gelten gesonderte<br />

Bestimmungen.<br />

V. Gewinnauszahlung<br />

§ 16 Gewinnbekanntmachung und Benachrichtigung<br />

(1) Die jeweils ermittelten <strong>Wette</strong>rgebnisse werden in der<br />

Kundenzeitschrift und auf der Homepage der Gesellschaft<br />

bekannt gemacht.<br />

(2) Spielteilnehmer, <strong>die</strong> einen Gewinn ab € 5.000,-- erzielt<br />

haben und unter Verwendung einer Kundenkarte mit Serviceleistungen<br />

an den Wettrunden teilgenommen haben,<br />

erhalten eine schriftliche Benachrichtigung.<br />

§ 17 Fälligkeit des Gewinnanspruchs und<br />

Gewinnauszahlung<br />

(1) Gewinnansprüche sind unter Vorlage der gültigen Spielquittung<br />

geltend zu machen.


(2) Ist <strong>die</strong> Spielquittungsnummer der Spielquittung bei der<br />

Vorlage nicht vorhanden, nicht vollständig oder unlesbar und<br />

ist deshalb keine eindeutige Zuordnung zu den in der Zentrale<br />

gespeicherten Daten möglich, besteht kein Anspruch auf<br />

Gewinnauszahlung.<br />

(3) War <strong>die</strong> Unvollständigkeit der Spielquittungsnummer <strong>für</strong><br />

den Spielteilnehmer nicht erkennbar und kann deshalb keine<br />

eindeutige Zuordnung zu den in der Zentrale gespeicherten<br />

Daten erfolgen, so erhält er gegen Rückgabe der Spielquittung<br />

auf Antrag den Spieleinsatz und <strong>die</strong> Bearbeitungsgebühr<br />

zurück. Im Übrigen gelten <strong>die</strong> Haftungsregelungen des<br />

Abschnitts III.<br />

(4) Die Auszahlung erfolgt mit befreiender Wirkung an<br />

denjenigen, der der Gesellschaft oder der Annahmestelle<br />

<strong>die</strong> Spielquittung vorlegt. Dies gilt auch dann, wenn es<br />

sich um einen Nichtberechtigten handelt, es sei denn, <strong>die</strong><br />

Nichtberechtigung ist der Gesellschaft bekannt oder grob<br />

fahrlässig unbekannt. Eine Verpfl ichtung, <strong>die</strong> Berechtigung zu<br />

prüfen, besteht nicht.<br />

(5) Gewinnbeträge bis einschließlich € 1.000,-- werden ab<br />

dem 2. Werktag, der dem Tag des letzten vom Spielteilnehmer<br />

ausgewählten <strong>TOP</strong>-Ereignisses einer Wettrunde folgt, durch<br />

jede Annahmestelle der Gesellschaft gegen Rückgabe der<br />

Spielquittung ausgezahlt. Erforderlichenfalls wird <strong>für</strong> Zusatz-<br />

und Sonderauslosungen eine Ersatzquittung erstellt und dem<br />

Überbringer der Quittung ausgehändigt.<br />

Wird ein Gewinn bis einschließlich € 1.000,-- auf Wunsch<br />

oder Veranlassung des Spielteilnehmers durch <strong>die</strong> Zentrale<br />

direkt ausbezahlt, kann hier<strong>für</strong> eine Gebühr verlangt werden.<br />

Die Höhe der Gebühr wird in der Annahmestelle bekannt<br />

gegeben.<br />

(6) Gewinnbeträge von mehr als € 1.000,-- werden von<br />

der Gesellschaft ausgezahlt. Sie sind mit einem in den<br />

Annahmestellen erhältlichen Gewinnanforderungsformular in<br />

einer Annahmestelle oder durch persönliche Vorsprache bei<br />

der Gesellschaft gegen Rückgabe der Spielquittung geltend<br />

zu machen. Erforderlichenfalls wird <strong>für</strong> Zusatz- und Sonderauslosungen<br />

eine Ersatzquittung erstellt und dem Überbringer<br />

der Quittung ausgehändigt.<br />

Die Auszahlung erfolgt mit befreiender Wirkung durch<br />

Überweisung auf das angegebene Bankkonto ab dem 9.<br />

Werktag nach Abgabe der vollständigen Unterlagen. Es wird<br />

das Bankkonto verwendet, welches derjenige angegeben<br />

hat, der <strong>die</strong> Spielquittung vorgelegt hat. Sind mehrere Namen<br />

angegeben, so ist <strong>die</strong> Gesellschaft durch Leistung an einen<br />

der Genannten befreit.<br />

Bei Gewinnüberweisungen von mehr als € 1.000,-- ist der<br />

Gesellschaft <strong>die</strong> Identität des Zahlungsempfängers offen zu<br />

legen.<br />

– Sonderregelung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Spielteilnahme mit Kundenkarte<br />

mit Serviceleistungen –<br />

(7) Bei Spielteilnahme mit Kundenkarte mit Serviceleistungen<br />

werden Gewinnbeträge bis einschließlich € 1.000,-- ab<br />

dem 2. Werktag, der dem Tag der letzten vom Spielteilnehmer<br />

ausgewählten <strong>TOP</strong>-Ereignisse einer Wettrunde folgt, in den<br />

Annahmestellen ausgezahlt. Diese Gewinne stehen in den<br />

Annahmestellen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer von 5 Wochen nach dem Tag<br />

der letzten vom Spielteilnehmer ausgewählten <strong>TOP</strong>-Ereignisse<br />

einer Wettrunde bereit. Nach Ablauf <strong>die</strong>ser Frist werden<br />

<strong>die</strong> Gewinne auf das vom Kundenkarteninhaber benannte<br />

Bankkonto mit befreiender Wirkung überwiesen. Die Gebühr<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Auszahlung wird vom Gewinnbetrag abgezogen.<br />

Die Höhe der Gebühr wird in den Annahmestellen bekannt<br />

gegeben.<br />

(8) Bei Gewinnbeträgen von über € 1.000,-- wird der<br />

Gewinnbetrag, ohne dass es einer Gewinnanforderung bedarf,<br />

mit befreiender Wirkung auf das vom Kundenkarteninhaber<br />

benannte inländische Bankkonto überwiesen, wenn keine<br />

Zweifel an seiner Anspruchsberechtigung bestehen. Gewinnbeträge<br />

von mehr als € 1.000,-- werden ab dem 2. Werktag,<br />

der dem Tag des letzten vom Spielteilnehmer ausgewählten<br />

<strong>TOP</strong>-Ereignisses einer Wettrunde folgt, überwiesen.<br />

(9) Bei Gewinnüberweisungen wird dasjenige Bankkonto verwendet,<br />

das <strong>für</strong> <strong>die</strong> Kundenkarte benannt wurde, mit der der<br />

Spielauftrag erteilt worden ist.<br />

VI. Spielersperre und Datenschutz<br />

§ 18 Spielersperre und Sperrdatei<br />

(1) Der Spielteilnehmer kann sich durch schriftliche Mitteilung<br />

an <strong>die</strong> Gesellschaft sperren lassen.<br />

(2) Diese Sperre wird nur wirksam, wenn sie bei der Staatlichen<br />

Toto-Lotto GmbH in Stuttgart eingeht. Geht <strong>die</strong> Sperrerklärung<br />

an einem Werktag bis 13:00 Uhr bei der Staatlichen Toto-Lotto<br />

GmbH in Stuttgart ein, tritt sie am folgenden Werktag in Kraft,<br />

ansonsten am nächstfolgenden Werktag.<br />

(3) Die Gesellschaft ist berechtigt, nach billigem Ermessen,<br />

einen Spieler zu sperren, wenn sie<br />

- auf Grund der Wahrnehmung ihres Personals weiß oder<br />

- auf Grund von Meldungen Dritter weiß oder<br />

- auf Grund sonstiger tatsächlicher Anhaltspunkte annehmen<br />

muss,<br />

dass <strong>die</strong> betreffende Person<br />

- spielsuchtgefährdet oder<br />

- überschuldet ist,<br />

- ihren fi nanziellen Verpfl ichtungen nicht nachkommt oder<br />

- Spieleinsätze riskiert, <strong>die</strong> in keinem Verhältnis zu ihrem<br />

Einkommen oder Vermögen stehen.<br />

(4) Die Gesellschaft teilt <strong>die</strong> Sperre dem betroffenen Spielteilnehmer<br />

unverzüglich schriftlich mit.<br />

(5) Die Sperre gilt <strong>für</strong> alle Spielteilnahmen, bei denen eine<br />

Identifi zierung des Spielteilnehmers vor dessen Spielteilnahme<br />

notwendig ist sowie <strong>für</strong> <strong>die</strong> Spielteilnahmen mit Kundenkarte<br />

und im ABO-Verfahren. Sie gilt <strong>für</strong> mindestens 12 Monate.<br />

(6) Die Gesellschaft führt eine Sperrdatei nach § 10 des<br />

Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen<br />

in Deutschland (AGGlüStV) in Verbindung mit § 23 des<br />

Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland (GlüStV),<br />

in <strong>die</strong> sie <strong>die</strong> Daten der Sperre aufnimmt. Diese Daten können<br />

an weitere Veranstalter von Glücksspielen nach § 10 AGGlüStV<br />

weitergegeben werden. Auf Verlangen der zuständigen<br />

Behörde können <strong>die</strong> in der Sperrdatei gespeicherten Daten<br />

anonymisiert <strong>für</strong> Zwecke der Glücksspielforschung zur<br />

Verfügung gestellt werden.<br />

(7) Auf Antrag erhält eine Person Auskunft über<br />

1. <strong>die</strong> zu ihrer Person in der Sperrdatei gespeicherten Daten,<br />

2. den Zweck und <strong>die</strong> Rechtsgrundlage der Verarbeitung ihrer<br />

Daten,<br />

3. <strong>die</strong> Kategorien der Empfänger, an <strong>die</strong> Daten weitergegeben<br />

werden,<br />

4. Auftragnehmer, sofern Dritte an der Datenverarbeitung<br />

beteiligt sind.


§ 19 Datenschutz<br />

(1) Die personenbezogenen Daten des Gewinners werden von<br />

der Gesellschaft gespeichert und verarbeitet. Ebenso werden bei<br />

Verwendung der Kundenkarte und bei Gewinnüberweisungen<br />

durch <strong>die</strong> Gesellschaft <strong>die</strong> Spielauftragsdaten gespeichert<br />

und verarbeitet. Die Daten werden nur insoweit an Dritte<br />

weitergegeben, als es zur Gewinnauszahlung erforderlich<br />

oder gesetzlich vorgeschrieben ist.<br />

(2) Die Gesellschaft führt Spielauftragsdaten aus Spielteilnahmen<br />

mittels Kundenkarte mit Spielauftragsdaten, <strong>die</strong> aus<br />

der ABO-Spielteilnahme und aus der Gewinnüberweisung<br />

durch <strong>die</strong> Gesellschaft stammen, zusammen. Sie ist berechtigt,<br />

aber nicht verpfl ichtet, <strong>die</strong> Daten im Rahmen des Spielerschutzes<br />

auszuwerten. Dabei werden <strong>die</strong> gespeicherten Spielauftragsdaten<br />

zusammen mit den persönlichen Daten des<br />

jeweiligen Spielteilnehmers gespeichert und ausgewertet.<br />

(3) Der Spielteilnehmer kann jederzeit der Zusammenführung<br />

und Auswertung seiner Daten nach Abs. 2 Satz 1 widersprechen.<br />

In <strong>die</strong>sem Fall wird der Spielteilnehmer <strong>für</strong> eine<br />

Spielteilnahme, bei der eine Identifi zierung des Spielteilnehmers<br />

vor dessen Spielteilnahme notwendig oder <strong>die</strong><br />

Verwendung einer Kundenkarte vorgeschrieben ist sowie <strong>für</strong><br />

eine Teilnahme am ABO-Verfahren gesperrt.<br />

VII. Erlöschen von Ansprüchen und Schlussbestimmungen<br />

§ 20 Erlöschen von Ansprüchen<br />

(1) Alle Ansprüche aus der Spielteilnahme auf Auszahlung<br />

von Gewinnen erlöschen, wenn sie nicht innerhalb von 13<br />

Wochen nach dem Tag der planmäßigen Beendigung des<br />

zuletzt stattfi ndenden <strong>TOP</strong>-Ereignisses eines Spielauftrages<br />

gerichtlich geltend gemacht werden.<br />

(2) Ebenfalls erlöschen<br />

- alle Schadenersatzansprüche, <strong>die</strong> an Stelle eines Gewinnanspruchs<br />

gegen <strong>die</strong> Gesellschaft oder ihre Bezirksdirektionen<br />

oder Annahmestellen oder andere Stellen geltend gemacht<br />

werden können und auf der Verwirklichung spieltypischer<br />

Risiken beruhen, sowie<br />

- alle Ansprüche auf Rückerstattung von Spieleinsätzen oder<br />

Bearbeitungsgebühren gegen <strong>die</strong> Gesellschaft sowie ihre<br />

Bezirksdirektionen und Annahmestellen oder andere Stellen,<br />

wenn sie nicht innerhalb von 13 Wochen nach dem Tag der<br />

planmäßigen Beendigung des zuletzt stattfi ndenden <strong>TOP</strong>-<br />

Ereignisses eines Spielauftrages gerichtlich geltend gemacht<br />

werden.<br />

(3) Absatz 2 gilt nicht <strong>für</strong> Schadenersatzansprüche auf Grund<br />

vorsätzlichen Handelns.<br />

§ 21 Verwendung von nicht fristgerecht<br />

geltend gemachten Gewinnen<br />

Angefallene Gewinne, <strong>die</strong> vom Spielteilnehmer nicht (fristgerecht)<br />

geltend gemacht wurden oder von der Gesellschaft<br />

nicht ausbezahlt wurden, werden an das Land abgeführt oder<br />

<strong>für</strong> Zusatz- oder Sonderauslosungen verwendet.<br />

§ 22 Inkrafttreten<br />

Die <strong>Teilnahmebedingungen</strong> in der vorstehenden Fassung<br />

gelten erstmals <strong>für</strong> <strong>die</strong> ab 5. Januar 2010 beginnende<br />

Wettrunde.<br />

Karlsruhe, den 2. Dezember 2009<br />

Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Spielteilnahme ab 18 Jahren. Glücksspiel kann süchtig machen.<br />

Nähere Informationen bei LOTTO und unter www.lotto.de.<br />

Hotline der BZgA: 0800 1 372 700 (kostenlos und anonym). SPIELEN<br />

AB 18 JAHREN

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!