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Hohenzollerlsche Heimat - Hohenzollerischer Geschichtsverein eV

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Jahrgang 1967 HOHENZOLLE Ii ISCHE HEIMAT 41<br />

Madonna Fridingen<br />

er den Kreuzstab mit dem Spruchband: „Ecce Agnus Dei".<br />

Der Zeigefinger deutet auf das Lamm, das er mit dem Buch<br />

in der Linken trägt.<br />

Sehr nahe in der Gestaltung stehen sich die Madonna aus<br />

Neufra und Fridingen und die Barbara aus Geislingen. Sie<br />

gehörten sehr wahrscheinlich mit einer Katharina zusammen<br />

zu einem Altar. Gesichtsschnitt, Haarbehandlung und Gewanddrapierung<br />

zeigen weitgehende Parallelen. Barbara, die<br />

auch zu den 14 Nothelfern gehört, hält ihr Attribut, den<br />

Turm, auf der linken Seite. Sie wurde wegen ihrer Schönheit<br />

von ihrem Vater, wenn er abwesend war, in einen Turm<br />

gesperrt, der zwei Fenster hatte. Zu Ehren der hl. Dreifaltigkeit<br />

ließ sie ein drittes Fenster einbrechen und auf der<br />

Schwelle das Kreuzeszeichen anbringen. Unter Kaiser Maxi-<br />

1447 März 3 (Fr. v. Reminiscere)<br />

Jakob Hertter von Herttneck, Rudolf von Ehingen und<br />

Konrad von Bubenhofen, alle 3 Räte des Grafen Ludwig (I.)<br />

von Wirtemberg und Mömpelgard bekennen, daß der feste<br />

Werner von Tieringen, Vogt zu Hechingen, mit dem ehrbaren<br />

weisen Martin Holtzwart, Vogt zu Tübingen, von Amts<br />

wegen Streitigkeiten wegen Diensten und „anderen Sachen"<br />

gehabt und sie um deren Austrag gebeten hätten, wozu Graf<br />

Ludwig einer- und Graf Sigmund von Hohenberg sowie<br />

Junker Simon von Stoffeln, Freiherr zu Justingen, als Vormünder<br />

und Pfleger des unmündigen Grafen von Zollern<br />

anderseits ihr Einverständnis erklärt haben, und sie nun,<br />

nachdem sie auf beiderseitige Bitten und auf Befehl Graf<br />

Ludwigs den Austrag übernommen hätten, nach Anhörung<br />

beider Seiten und deren Kundschafter von Fall zu Fall so<br />

entscheiden:<br />

(1) In Hausen und anderen Orten im Killertal soll jede<br />

Partei den Ihren, unter wem sie auch sitzen, die Dienste selbst<br />

festsetzen, jedoch ohne der anderen Seite Eintrag zu tun, und<br />

zwar in dem Maß wie sie üblich waren, bevor Albrecht Hurnus<br />

sei., Altschultheiß zu Tübingen, im Auftrag der Frau von<br />

Mömpelgard sei., die damals Hechingen und anderen Besitz<br />

im Tal gehabt hatte, den Umfang der Dienste festgelegt hatte.<br />

Diese Regelung soll bis zur Mündigkeit des Grafen von Zollern<br />

gelten. Falls dann eine Partei eine Neuregelung anstrebt,<br />

soll die jetzige Regelung dem nicht im Wege sein. (2) Den<br />

Fladenmul soll der Vogt von Tübingen wegen der 6 fl vernehmen<br />

und dieser sich durch einen Fürsprech verantworten.<br />

Falls die Richter zu keinem Ergebnis kommen, sollen sie sich<br />

dahin wenden, wo sie ihr Recht holen. (3) In Sachen des<br />

Untergangs (Grenzbegehung) wegen der Weitraite zu Hausen<br />

Killertal 1<br />

Altar In Weilen Foto: Wedler<br />

min wurde sie gefoltert, und als sie das zweitemal vor den<br />

Richter kam, von ihrem eigenen Vater umgebracht.<br />

Außerdem erscheinen als Skulpturen des Meisters oder<br />

seiner Werkstatt die Heiligen: Margarete, Agathe, Christopherus<br />

und Dionysius, dann Johannes Evangelist und Andreas.<br />

Die vielfigurige Beweinung in Harthausen an der Scher<br />

wird sicher mit Unrecht auch dem Meister von Weilen zugerechnet.<br />

Eine solche spannungsgeladene Szenerie lag unserm<br />

Meister nicht. Der geistige Ausdruck der Geschichter<br />

und die Behandlung der Gewänder deuten auf einen ganz andern<br />

persönlichen Stil.<br />

Trotzdem müssen wir die Originalität des Meisters von<br />

Weilen anerkennen und dürfen ihn als eine Bereicherung im<br />

künstlerischen plastischen Schaffen der Spätgotik schätzen<br />

lernen, der die Unruhe der Zeitenwende in seinem individuellen<br />

Stil durch eine expressive Linienführung zum Ausdruck<br />

bringt. Seine Werke und auch die meisten seiner Werkstatt<br />

können sich im Reigen der spätgotischen Skulpturen wohl<br />

sehen lassen, wenn sie auch nicht zu den höchsten künstlerischen<br />

Leistungen gehören. Wedler, Kurt.<br />

dürfen beide Seiten den Untergängern Beweismittel und eingezogene<br />

Kundschaften vorbringen. Was die Untergänger nach<br />

Anhörung der Kundschafter und nach eigenem Erachten entscheiden,<br />

soll Rechtens sein. Die Kundschafter dürfen von der<br />

Sache selbst nicht berührt werden und ihre Zahl darf bei<br />

beiden Parteien 13 nicht überschreiten. (4) Wegen der beiden<br />

in Hechingen wohnhaften Töchter des Buchmüllers, Endlin<br />

des Bronbers und Aellin, Fritz Walckers Weib, und wegen<br />

des armen Mannes Konrad Bryol zu Starzein, der zur Zahlung<br />

von 30 fl angeleitet ist, wird entschieden: daß Konrad<br />

Bryol und Hans Binder der Sprengler von Tübingen Leibeigene<br />

des Herrn v. Wirtemberg, dafür aber die beiden Buchmüllerinnen<br />

Leibeigene des Herrn von Zollern werden sollen.<br />

Die 30 fl, zu deren Zahlung die Schwestern angeleitet sind,<br />

werden ihnen erlassen. Bryol soll dem Herrn von Zollern den<br />

Rest der 30 fl bezahlen. Die Verschreibung über 50 fl, die er<br />

nach dem Tod seines Vaters der Herrschaft Zollern gegeben<br />

hat, wird hinfällig und soll ihm durch den Vogt von Hechingen<br />

alsbald herausgegeben werden. Hans Sengler soll das<br />

Seine, das er in Hechingen besitzt, ausgefolgt werden. (5) Da<br />

der Baiinger die geforderten 10 fl dem Herrn von Wirtemberg<br />

schon bezahlt hat, soll es dabei bleiben. (6) Eigenleute der<br />

Herrschaft Zollern, die der Herrschaft Wirtemberg gehörende<br />

Eigengüter gekauft haben, und die der Vogt von Tübingen<br />

wie andere Herrenleute behandeln will, welches Recht ihm<br />

der Vogt von Hechingen bestreitet, besonders das Recht auf<br />

Erhebung des Landschadens (Steuer), soll der Vogt von Tübingen<br />

wie wirtembergische Untertanen behandeln. (7) Wegen<br />

des Rinds, das der Härin auf Befehl des Vogtes von<br />

Hechingen wegen ihres Erbteils an der Lehenschaft des Hofes<br />

zu Killer zu halten hat, was ihr der Vogt von Tübingen aber

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