Testdokumentation - IMAGI

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16.01.2013 Aufrufe

Beantwortungen Anbieter (Frage 34): Auswertung nach Organisationsarten: ArGr Lizenz- und Kostenfragen 18.12.2012 Seite 92 von 151

4 = gut (****) Begründungen: Antworten Bundesverwaltungen: ArGr Lizenz- und Kostenfragen 18.12.2012 Durch Mindestentgelt wird der Bearbeitungsaufwand beim Bereitsteller berücksichtigt. 3 = mittel (***) Begründungen: Antworten Bundesverwaltungen: Kann dazu genutzt werden, dass bestimmte Fixkosten gedeckt werden können (in Form einer zweiten Entgeltkomponente „Grundpreis“), was das Kostenmodell jedoch komplizierter machen kann. Einführung eines Mindestentgelts für Erhaltung/Pflege des Systems („Finanzierungsbeitrag zur Bereitstellung des Systems“) (v.a. für Downloaddienste?) Dann müsste jedoch der Konflikt zur Entgeltfreiheit geklärt werden! Antworten Landesverwaltungen: Dies würde einer niedrigen Pauschale für Geringnutzer entsprechen. Die Pauschale ist abhängig von der Art der Daten. Antworten Kommunen: Inspire-Themen sollen kostenfrei zur Verfügung stehen. Dort eine Aufwandspauschale in Rechnung zu stellen ist nicht sinnvoll. Nur bei manueller Rechnungsstellung, hohen Online-Zahlungskosten oder manueller Produktkonfiguration erforderlich, dann 20,00€ Mindestgebühr. 1 = schlecht (**) Begründungen: Antworten Bundesverwaltungen: Für die Bundesbehörden gilt zukünftig die geldleistungsfreie Bereitstellung von Daten und Diensten Antworten Landesverwaltungen: Ein Mindestentgelt macht aus Nutzersicht keinen Sinn. Der GD legt das Entgelt für seine Dienste fest, die Option ist nicht erforderlich keine Angabe Begründungen: Antworten Landesverwaltungen: Der Grundpreis oder die Pauschale sollte so gewählt sein, dass sie einem Mindestentgelt entspricht. Seite 93 von 151

4 = gut (****)<br />

Begründungen:<br />

Antworten Bundesverwaltungen:<br />

ArGr Lizenz- und Kostenfragen<br />

18.12.2012<br />

Durch Mindestentgelt wird der Bearbeitungsaufwand beim Bereitsteller berücksichtigt.<br />

3 = mittel (***)<br />

Begründungen:<br />

Antworten Bundesverwaltungen:<br />

Kann dazu genutzt werden, dass bestimmte Fixkosten gedeckt werden können (in Form einer<br />

zweiten Entgeltkomponente „Grundpreis“), was das Kostenmodell jedoch komplizierter machen<br />

kann.<br />

Einführung eines Mindestentgelts für Erhaltung/Pflege des Systems („Finanzierungsbeitrag zur<br />

Bereitstellung des Systems“) (v.a. für Downloaddienste?)<br />

Dann müsste jedoch der Konflikt zur Entgeltfreiheit geklärt werden!<br />

Antworten Landesverwaltungen:<br />

Dies würde einer niedrigen Pauschale für Geringnutzer entsprechen.<br />

Die Pauschale ist abhängig von der Art der Daten.<br />

Antworten Kommunen:<br />

Inspire-Themen sollen kostenfrei zur Verfügung stehen. Dort eine Aufwandspauschale in<br />

Rechnung zu stellen ist nicht sinnvoll.<br />

Nur bei manueller Rechnungsstellung, hohen Online-Zahlungskosten oder manueller<br />

Produktkonfiguration erforderlich, dann 20,00€ Mindestgebühr.<br />

1 = schlecht (**)<br />

Begründungen:<br />

Antworten Bundesverwaltungen:<br />

Für die Bundesbehörden gilt zukünftig die geldleistungsfreie Bereitstellung von Daten und<br />

Diensten<br />

Antworten Landesverwaltungen:<br />

Ein Mindestentgelt macht aus Nutzersicht keinen Sinn.<br />

Der GD legt das Entgelt für seine Dienste fest, die Option ist nicht erforderlich<br />

keine Angabe<br />

Begründungen:<br />

Antworten Landesverwaltungen:<br />

Der Grundpreis oder die Pauschale sollte so gewählt sein, dass sie einem Mindestentgelt<br />

entspricht.<br />

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