16.01.2013 Aufrufe

Testdokumentation - IMAGI

Testdokumentation - IMAGI

Testdokumentation - IMAGI

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

nicht pauschal, sondern differenziert<br />

Begründungen / Erläuterungen:<br />

ArGr Lizenz- und Kostenfragen<br />

18.12.2012<br />

Diskussion um das Kostenmodell müsste wieder aufgenommen werden und ggf. in ein weiteres<br />

Projekt eingebracht werden. Für den Bund ist dies nach Änderung GeoZG allerdings nur noch in<br />

Einzelfällen relevant. Eine Differenzierung nach Produkt, und genutzter Menge (Fläche, Objekte<br />

etc.) sollte gegeben sein. Der Nutzungszweck (Weiterverwendung) kann über Wertungsfaktoren<br />

pauschal berücksichtigt werden.<br />

Aus Sicht des Nutzers ist eine einheitliche Bepreisung sinnvoll. Die Ermittlung eines einheitlichen<br />

Preises unter Berücksichtigung unterschiedlicher Rechtsgrundlagen und Kostenansätzen wird<br />

allerdings als schwierig eingeschätzt.<br />

Grundsätzlich sollten deshalb für Nutzungsrechte von Daten und Diensten entgeltfreie Modelle<br />

angestrebt werden (im Sinne des novellierten GeoZG des Bundes). Für die Einhaltung von<br />

bestimmten Service-Levels, z.B. für Verfügbarkeit und Gewährleistung, können darüber hinaus<br />

Entgelte verlangt werden. Hierfür sollten dann die marktüblichen Preise von IT-Dienstleistern<br />

heran gezogen werden.<br />

Antworten Landesverwaltungen:<br />

s. Antwort zu Frage 31<br />

Antwort Frage 31: Worauf beziehen sich die 0,10 € je Dienst? Pro Minute? Pro Jahr? Pro<br />

GetMap-Anfrage? Pro MPx?<br />

Die Frage kann nicht beantwortet werden. Grundsätzlich ist zu beachten, dass bei einer<br />

Reduzierung der Gebühren Einnahmeverluste entstehen, die an anderer Stelle aufgefangen<br />

werden müssen.<br />

siehe Kommentar zu 28.<br />

Antwort Frage 28: Die Zuordnung hat aus meiner Sicht keinerlei Relevanz für das Kostenmodell,<br />

da INSPIRE bspw. ausdrücklich die Möglichkeit der kostenpflichtigen Dienste auch für den<br />

Bereich der Darstellungsdienste erlaubt. Relevanter wäre hinsichtlich der technischen Nutzung,<br />

ob es sich um einen gemäß INSPIRE Technical Guidance konformen Dienst handelt.<br />

Siehe Punkt 28: Differenzierung nach Nutzungsumfang.<br />

Die Struktur ist nicht ausgewogen. Vergleich kommerzielles kleines privates Büro zu großem<br />

Energieunternehmen belasten die Anbieter-Infrastruktur sehr unterschiedlich (Klicks) bezahlen<br />

aber denselben Preis. Nur Pauschale von 50 EURO vorgesehen. Verhältnis wirtschaftlicher Wert<br />

eines Produktes zu finanzieller Kaufkraft eines Nutzers ist nicht berücksichtigt.<br />

Antworten Kommunen:<br />

s.o., es macht in diesem Kostenmodell keinen Unterschied, ob die Fläche des Bundes oder eines<br />

kleinen Ortes angeboten und genutzt wird.<br />

Antwort Frage 31: Das Äquivalenzprinzip ist zu berücksichtigen, z.B. nach Art und Umfang des<br />

Dienstes, der Gebietsabdeckung etc.<br />

Seite 85 von 151

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!