Testdokumentation - IMAGI

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16.01.2013 Aufrufe

geringer Begründungen / Erläuterungen: Antworten Bundesverwaltungen: ArGr Lizenz- und Kostenfragen 18.12.2012 Für die Bundesbehörden gilt zukünftig die geldleistungsfreie Bereitstellung von Daten und Diensten etwas höher (1 – 5fach) Begründungen / Erläuterungen: Antworten Landesverwaltungen: Einmalig pro Dienst, Jahresbezogen, etwas höher deutlich höher (6 – 10fach) Begründungen / Erläuterungen: Antworten Kommunen: Die Tiefe und Qualität der Dienste wird sich deutlich unterscheiden. Pauschalen sind da nicht nachvollziehbar. nicht pauschal, sondern differenziert Begründungen / Erläuterungen: Antworten Bundesverwaltungen: Die Diskussion um Kriterien wurde im Modellvorhaben bewusst abgebrochen, da sich das Vorhaben auf den Lizenzierungsprozess konzentriert. Eine Einigung wurde nur für den begrenzten Nutzerkreis und die begrenzte Dauer im Modellvorhaben gefunden. Die Diskussion um das Kostenmodell müsste wieder aufgenommen werden und ggf. in ein weiteres Projekt eingebracht werden. Für den Bund ist dies nach Änderung GeoZG allerdings nur noch in Einzelfällen relevant. Eine Differenzierung nach Produkt, und genutzter Menge (Fläche, Objekte etc.) sollte gegeben sein. Der Nutzungszweck (Weiterverwendung) kann über Wertungsfaktoren pauschal berücksichtigt werden. Aus Sicht des Nutzers ist eine einheitliche Bepreisung sinnvoll. Die Ermittlung eines einheitlichen Preises unter Berücksichtigung unterschiedlicher Rechtsgrundlagen und Kostenansätzen wird allerdings als schwierig eingeschätzt. Grundsätzlich sollten deshalb für Nutzungsrechte von Daten und Diensten entgeltfreie Modelle angestrebt werden (im Sinne des novellierten GeoZG des Bundes). Für die Einhaltung von bestimmten Service-Levels, z.B. für Verfügbarkeit und Gewährleistung, können darüber hinaus Entgelte verlangt werden. Hierfür sollten dann die marktüblichen Preise von IT-Dienstleistern heran gezogen werden. Noch auszuwerten (abhängig vom Inhalt des Dienstes / Bezug DWD-G) Wahrscheinlich auch: „wesentlich höher (mehr als 10fach)“, wenn keine Umsatzeinbrüche in Kauf genommen werden sollen (s.a. BMF-Stellungnahme). U.U. auch differenzierter. Dies muss noch genauer ausgewertet werden (abhängig vom Inhalt des Dienstes / Bezug DWD-Gesetz). Auch sollten die Preise zumindest so kalkuliert sein, dass sie die Kosten des Zahlungsverkehrs decken. Eine angemessene Beteiligung des Nutzers an Herstellungs- und Bereitstellungskosten der Leistung sollte erkennbar sein. Antworten Landesverwaltungen: Worauf beziehen sich die 0,10 € je Dienst? Pro Minute? Pro Jahr? Pro GetMap-Anfrage? Pro MPx? Die Frage kann nicht beantwortet werden. Grundsätzlich ist zu beachten, dass bei einer Reduzierung der Gebühren Einnahmeverluste entstehen, die an anderer Stelle aufgefangen werden müssen. Seite 80 von 151

nicht pauschal, sondern differenziert Begründungen / Erläuterungen: ArGr Lizenz- und Kostenfragen 18.12.2012 Müsste künftig länderspezifisch festgelegt werden. Besser: Für interne Anwendung entweder entgeltfrei oder pauschal über Unternehmenslizenz. Für eine möglichst kurzfristige Umsetzung wäre die Möglichkeit der Anpassung an das gültige Kostenmodell erforderlich. Antworten Kommunen: Das Äquivalenzprinzip ist zu berücksichtigen, z.B. nach Art und Umfang des Dienstes, der Gebietsabdeckung etc. Beantwortungen Nutzer (Frage 19): Seite 81 von 151

nicht pauschal, sondern differenziert<br />

Begründungen / Erläuterungen:<br />

ArGr Lizenz- und Kostenfragen<br />

18.12.2012<br />

Müsste künftig länderspezifisch festgelegt werden.<br />

Besser: Für interne Anwendung entweder entgeltfrei oder pauschal über Unternehmenslizenz.<br />

Für eine möglichst kurzfristige Umsetzung wäre die Möglichkeit der Anpassung an das gültige<br />

Kostenmodell erforderlich.<br />

Antworten Kommunen:<br />

Das Äquivalenzprinzip ist zu berücksichtigen, z.B. nach Art und Umfang des Dienstes, der<br />

Gebietsabdeckung etc.<br />

Beantwortungen Nutzer (Frage 19):<br />

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