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Testdokumentation - IMAGI

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geringer<br />

Begründungen / Erläuterungen:<br />

Antworten Bundesverwaltungen:<br />

ArGr Lizenz- und Kostenfragen<br />

18.12.2012<br />

Für die Bundesbehörden gilt zukünftig die geldleistungsfreie Bereitstellung von Daten und<br />

Diensten<br />

etwas höher (1 – 5fach)<br />

Begründungen / Erläuterungen:<br />

Antworten Landesverwaltungen:<br />

Einmalig pro Dienst, Jahresbezogen, etwas höher<br />

deutlich höher (6 – 10fach)<br />

Begründungen / Erläuterungen:<br />

Antworten Kommunen:<br />

Die Tiefe und Qualität der Dienste wird sich deutlich unterscheiden. Pauschalen sind da nicht<br />

nachvollziehbar.<br />

nicht pauschal, sondern differenziert<br />

Begründungen / Erläuterungen:<br />

Antworten Bundesverwaltungen:<br />

Die Diskussion um Kriterien wurde im Modellvorhaben bewusst abgebrochen, da sich das<br />

Vorhaben auf den Lizenzierungsprozess konzentriert. Eine Einigung wurde nur für den<br />

begrenzten Nutzerkreis und die begrenzte Dauer im Modellvorhaben gefunden. Die Diskussion<br />

um das Kostenmodell müsste wieder aufgenommen werden und ggf. in ein weiteres Projekt<br />

eingebracht werden. Für den Bund ist dies nach Änderung GeoZG allerdings nur noch in<br />

Einzelfällen relevant. Eine Differenzierung nach Produkt, und genutzter Menge (Fläche, Objekte<br />

etc.) sollte gegeben sein. Der Nutzungszweck (Weiterverwendung) kann über Wertungsfaktoren<br />

pauschal berücksichtigt werden.<br />

Aus Sicht des Nutzers ist eine einheitliche Bepreisung sinnvoll. Die Ermittlung eines einheitlichen<br />

Preises unter Berücksichtigung unterschiedlicher Rechtsgrundlagen und Kostenansätzen wird<br />

allerdings als schwierig eingeschätzt.<br />

Grundsätzlich sollten deshalb für Nutzungsrechte von Daten und Diensten entgeltfreie Modelle<br />

angestrebt werden (im Sinne des novellierten GeoZG des Bundes). Für die Einhaltung von<br />

bestimmten Service-Levels, z.B. für Verfügbarkeit und Gewährleistung, können darüber hinaus<br />

Entgelte verlangt werden. Hierfür sollten dann die marktüblichen Preise von IT-Dienstleistern<br />

heran gezogen werden.<br />

Noch auszuwerten (abhängig vom Inhalt des Dienstes / Bezug DWD-G) Wahrscheinlich auch:<br />

„wesentlich höher (mehr als 10fach)“, wenn keine Umsatzeinbrüche in Kauf genommen werden<br />

sollen (s.a. BMF-Stellungnahme). U.U. auch differenzierter. Dies muss noch genauer ausgewertet<br />

werden (abhängig vom Inhalt des Dienstes / Bezug DWD-Gesetz).<br />

Auch sollten die Preise zumindest so kalkuliert sein, dass sie die Kosten des Zahlungsverkehrs<br />

decken. Eine angemessene Beteiligung des Nutzers an Herstellungs- und Bereitstellungskosten<br />

der Leistung sollte erkennbar sein.<br />

Antworten Landesverwaltungen:<br />

Worauf beziehen sich die 0,10 € je Dienst? Pro Minute? Pro Jahr? Pro GetMap-Anfrage? Pro<br />

MPx?<br />

Die Frage kann nicht beantwortet werden. Grundsätzlich ist zu beachten, dass bei einer<br />

Reduzierung der Gebühren Einnahmeverluste entstehen, die an anderer Stelle aufgefangen<br />

werden müssen.<br />

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