Testdokumentation - IMAGI
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geringer<br />
Begründungen / Erläuterungen:<br />
Antworten Bundesverwaltungen:<br />
ArGr Lizenz- und Kostenfragen<br />
18.12.2012<br />
Für die Bundesbehörden gilt zukünftig die geldleistungsfreie Bereitstellung von Daten und<br />
Diensten<br />
etwas höher (1 – 5fach)<br />
Begründungen / Erläuterungen:<br />
Antworten Landesverwaltungen:<br />
Einmalig pro Dienst, Jahresbezogen, etwas höher<br />
deutlich höher (6 – 10fach)<br />
Begründungen / Erläuterungen:<br />
Antworten Kommunen:<br />
Die Tiefe und Qualität der Dienste wird sich deutlich unterscheiden. Pauschalen sind da nicht<br />
nachvollziehbar.<br />
nicht pauschal, sondern differenziert<br />
Begründungen / Erläuterungen:<br />
Antworten Bundesverwaltungen:<br />
Die Diskussion um Kriterien wurde im Modellvorhaben bewusst abgebrochen, da sich das<br />
Vorhaben auf den Lizenzierungsprozess konzentriert. Eine Einigung wurde nur für den<br />
begrenzten Nutzerkreis und die begrenzte Dauer im Modellvorhaben gefunden. Die Diskussion<br />
um das Kostenmodell müsste wieder aufgenommen werden und ggf. in ein weiteres Projekt<br />
eingebracht werden. Für den Bund ist dies nach Änderung GeoZG allerdings nur noch in<br />
Einzelfällen relevant. Eine Differenzierung nach Produkt, und genutzter Menge (Fläche, Objekte<br />
etc.) sollte gegeben sein. Der Nutzungszweck (Weiterverwendung) kann über Wertungsfaktoren<br />
pauschal berücksichtigt werden.<br />
Aus Sicht des Nutzers ist eine einheitliche Bepreisung sinnvoll. Die Ermittlung eines einheitlichen<br />
Preises unter Berücksichtigung unterschiedlicher Rechtsgrundlagen und Kostenansätzen wird<br />
allerdings als schwierig eingeschätzt.<br />
Grundsätzlich sollten deshalb für Nutzungsrechte von Daten und Diensten entgeltfreie Modelle<br />
angestrebt werden (im Sinne des novellierten GeoZG des Bundes). Für die Einhaltung von<br />
bestimmten Service-Levels, z.B. für Verfügbarkeit und Gewährleistung, können darüber hinaus<br />
Entgelte verlangt werden. Hierfür sollten dann die marktüblichen Preise von IT-Dienstleistern<br />
heran gezogen werden.<br />
Noch auszuwerten (abhängig vom Inhalt des Dienstes / Bezug DWD-G) Wahrscheinlich auch:<br />
„wesentlich höher (mehr als 10fach)“, wenn keine Umsatzeinbrüche in Kauf genommen werden<br />
sollen (s.a. BMF-Stellungnahme). U.U. auch differenzierter. Dies muss noch genauer ausgewertet<br />
werden (abhängig vom Inhalt des Dienstes / Bezug DWD-Gesetz).<br />
Auch sollten die Preise zumindest so kalkuliert sein, dass sie die Kosten des Zahlungsverkehrs<br />
decken. Eine angemessene Beteiligung des Nutzers an Herstellungs- und Bereitstellungskosten<br />
der Leistung sollte erkennbar sein.<br />
Antworten Landesverwaltungen:<br />
Worauf beziehen sich die 0,10 € je Dienst? Pro Minute? Pro Jahr? Pro GetMap-Anfrage? Pro<br />
MPx?<br />
Die Frage kann nicht beantwortet werden. Grundsätzlich ist zu beachten, dass bei einer<br />
Reduzierung der Gebühren Einnahmeverluste entstehen, die an anderer Stelle aufgefangen<br />
werden müssen.<br />
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