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Testdokumentation - IMAGI

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In unserer Institution würden wir die Dienste entsprechend anpassen.<br />

Begründungen / Erläuterungen:<br />

Antworten Bundesverwaltungen:<br />

zukünftig<br />

In unserer Institution würden wir die Dienste nicht anpassen.<br />

Begründungen / Erläuterungen:<br />

Antworten Bundesverwaltungen:<br />

ArGr Lizenz- und Kostenfragen<br />

18.12.2012<br />

Eine Aufspaltung von bestehenden Datensätzen und Diensten in INPIRE-betroffene und nicht von<br />

INSPIRE betroffene Teile mit unterschiedlichen Lizenzen kann nicht im Sinne des Nutzers sein.<br />

Antworten Kommunen:<br />

Wir haben die gemischten Dienste dem Bereich Sonstiges zugeordnet, da sie kostenpflichtig sein<br />

sollten.<br />

Verbessern kann man dies durch die Entkopplung von Preismodell und thematischer Einordnung.<br />

Es sollten hier nur mehrere Themen dem Dienst zugeordnet werden können. (Schlüsselwörter,<br />

Thesaurus)<br />

Sonstiger Vorschlag<br />

Begründungen / Erläuterungen:<br />

Antworten Landesverwaltungen:<br />

Da sie in der bestehenden Form von den Nutzern benötigt werden, werden die jetzt bestehenden<br />

Dienste unverändert weiter betrieben und sie lassen sich nicht immer eindeutig zuordnen (s.<br />

Frage 29). Daneben wird es aber selbstverständlich in Zukunft die echten INSPIRE-Dienste<br />

geben, die die Daten im INSPIRE-Datenmodell als WFS-Dienst anbieten und sie gleichzeitig auch<br />

als WMS bereitstellen. In diesen Diensten wird dann genau *ein* INSPIRE-Thema behandelt (z.B.<br />

ein Dienst, der nur die Flurstücke darstellt) - wobei sich die AdV Gedanken zu den Kosten der<br />

einzelnen INSPIRE-Themen machen muss. Eine Kostenfreiheit richtet sich grundsätzlich nach<br />

dem Nutzungszweck, z.B. §13 Abs. 4 GeoZG NRW.<br />

Da die vorhandenen Daten noch überwiegend nicht INSPIRE-konform sind (zumindest fehlen<br />

teilweise bestimmte technische Voraussetzungen), müssen die Themen zugeordnet werden bzw.<br />

die Dienste nach aktuellem Stand und den finanziellen Möglichkeiten sukzessive nach INSPIRE<br />

überführt werden.<br />

Keine Angabe<br />

Begründungen / Erläuterungen:<br />

Antworten Landesverwaltungen:<br />

siehe Antwort zu Frage 29<br />

Antwort zu Frage 29: Da die Datenspezifikationen nach nicht vorliegen, kann in vielen Fällen nicht<br />

immer zweifelsfrei geklärt werden, ob ein Dienst ein INSPIRE Thema abdeckt<br />

INSPIRE-konforme Datensätze sind tlw. erst ab 2017 bereit zu stellen, von daher wird sich im<br />

Umsetzungsprozess zeigen, wie die zugehörigen Dienste strukturiert werden und ob eine 1:1-<br />

Beziehung hergestellt werden kann.<br />

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