Testdokumentation - IMAGI
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2 = eher schlecht (**)<br />
Begründungen:<br />
Antworten Bundesverwaltungen:<br />
ArGr Lizenz- und Kostenfragen<br />
18.12.2012<br />
s. Frage 23<br />
Das BfN stellt seine Daten und Dienste ohne Einschränkungen zur Verfügung.<br />
Antwort Frage 23: Das BfN befürwortet eine gesetzliche Regelung gegenüber dem Lizenzmodell.<br />
Antworten Landesverwaltungen:<br />
Das amtliche Vermessungswesen in NRW soll die Beschlüsse der AdV umsetzen.<br />
Die Beschlüsse der AdV sind Empfehlungen für die Länder. Die zentralen Vertriebsstellen der<br />
AdV müssen sich an die Beschlüsse (hier insbes. AdV-GR) halten.<br />
Umgesetzt sind im Wesentlichen die Vorgaben, also der Konsens, innerhalb der AdV.<br />
Neues Lizenzmodell entstand eher einseitig aufgrund der Modellvorgabe des Bundes. Die Höhe<br />
der Beträge wurde nicht ergebnisoffen diskutiert.<br />
Verwaltungen reagieren eher zu träge und sind in ihrem Handeln getragen von Bedenken, von<br />
daher sinnvoll nur umzusetzen mit einem top down Ansatz, d.h. wenn auf Seiten des Bundes eine<br />
Realisierung nach dem Vorbild der Testumgebung eingeführt wird, werden sich zumindest<br />
Landesinstitutionen leichter tun.<br />
1 = schlecht (*)<br />
Begründungen:<br />
Antworten Bundesverwaltungen:<br />
Mit der Bereitstellung der geldleistungsfreien Bereitstellung nach GeoZG für die Geodaten des<br />
BKG genügt es, die geltenden Nutzungsbedingungen (GeoNutzV) mit den Daten für den Nutzer<br />
zu hinterlegen (in den Metadaten). Die Nutzung eines Lizenzservers ist in der Regel dann nicht<br />
mehr notwendig.<br />
5.3.10 Frage 25 (Anbieter): Maßnahmen zur Realisierung des Lizenzmodells<br />
Durch welche (internen oder externen) Maßnahmen könnte die Chance zur Realisierung des<br />
neuen Lizenzmodells erhöht werden?<br />
Beantwortungen Anbieter (Frage 25):<br />
(12 von 13 Anbietern haben geantwortet)<br />
Antworten Bundesverwaltungen:<br />
Für BKG nicht relevant, es sei denn, die Änderung des GeoZG scheitert.<br />
Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (Zu prüfen wäre, ob bzgl. eines<br />
Lizenzmodells u.U. Vorstandbeschluss ausreichend ist , sofern DWD Gesetzt nicht verletzt wird)<br />
oder<br />
Begründung und Feststellung eines „besonderen öffentlichen Interesses“ im Sinne des DWD-<br />
Gesetzes am <strong>IMAGI</strong>-Lizenzmodell oder<br />
Durchsetzung einheitlicher Zugangs-/Vertriebs-/Abgabe-Konditionen für alle Geodaten öffentlicher<br />
Einrichtungen (i.S. einer Verschärfung des Geodatenzugangsgesetzes)<br />
Berücksichtigung der DWD-Vorschläge zur Optimierung des Lizenzmodells ( s.a. Frage 23,18,<br />
16..)<br />
Mittelfristige Aufgabe bisheriger Abgabesysteme zur Einsparung von Ressourcen für<br />
Einrichtungs- und Pflegeaufwand<br />
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