Testdokumentation - IMAGI
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4 = gut (*****)<br />
Begründungen:<br />
Antworten Bundesverwaltungen:<br />
ArGr Lizenz- und Kostenfragen<br />
18.12.2012<br />
Bestehende Lizenzen müssen mit Änderung GeoZG angepasst werden, zukünftig ist nur noch<br />
Lizenz 1A erforderlich<br />
Antworten Landesverwaltungen:<br />
Der Datenanbieter hat aus Gründen des Aufwands auch ein Eigeninteresse dazu<br />
3 = mittel (***)<br />
Begründungen:<br />
Antworten Bundesverwaltungen:<br />
Um die Idee der flexiblen und standardisierten Informationsverarbeitung gerecht zu werden, ist<br />
der Aufwand einer Anpassung der Lizenzierung wohl notwendig. Die o.g. Optimierungsvorschläge<br />
müssten berücksichtigt werden (Frage 23).<br />
Antwort Frage 23:<br />
Gründe:<br />
- Noch zu klären: ( Berücksichtigung von Nutzungsarten, Verwaltung=öffentliche Verwaltung)<br />
- Veränderungsschutz von Geodaten beachten (wenn möglich: Definition von „Umarbeiten und<br />
Verändern“ / „Verarbeiten“)<br />
- § 10 sollte klarer unklar formuliert werden (v.a. in Bezug auf Einzellieferungen; (v.a. in Bezug<br />
auf Einzellieferungen;<br />
- Versand neuer Rechnung bei automat. Verlängerung?; Was passiert bei Änderung der<br />
Entgelte?, Änderungsmöglichkeit für Dienste innerhalb des Jahres)<br />
- jurist. Prüfung der § 8: Haftungsregelungen DWD vs. Geolizenz steht noch aus<br />
Allerdings ist der Zeitaufwand und damit der Bedarf an Personalressource im DWD anfangs<br />
teilweise erheblich.<br />
Für entgeltfreie Leistungen wären „nur“ unsere Nutzungsrechte entsprechend anzupassen. Dies<br />
könnte gelingen.<br />
Für entgeltpflichtige Leistungen müssten zusätzlich die gesetzlichen Anforderungen an unsere<br />
Preiskalkulation erfüllt werden. Das würde sehr schwierig werden, ist jedoch nicht aussichtslos,<br />
wenn es gelingt, ein „besonderes öffentliches Interesse“ (vgl. § 6 Abs.2 Satz 2 DWD-Gesetz) am<br />
<strong>IMAGI</strong>-Lizenzmodell festzustellen.<br />
Die Nutzung meteorologischer Geodaten muss vielfach grenzüberschreitend erfolgen. Der DWD<br />
ist daher Mitglied eines europäischen Tarifverbunds („ECOMET“), der es den Nutzern gestattet,<br />
met. Geodaten aus den Mitgliedsstaaten zu einheitlichen Nutzungsbedingungen zu beziehen.<br />
Diese lassen sich ungefähr auf einige <strong>IMAGI</strong>-Lizenzvarianten abbilden. Eine abschließende<br />
rechtliche Prüfung auf Vereinbarkeit steht allerdings noch aus.<br />
Eine Umstellung auf das Kosten- und Lizenzmodell würde im DWD einen ganz erheblichen Zeit-<br />
und Personalaufwand, sowie technische Anpassungen erfordern. Darüber hinaus bedarf es z.T.<br />
weiterer juristischer Prüfungen.<br />
Aufgrund dieses zu erwartenden hohen Aufwandes, scheint – zumindest für den DWD - eine<br />
Kosten/Nutzen – Betrachtung sinnvoll. U.U. ist eine geldleistungsfreie Geodatenabgabe im Sinne<br />
des GeoZG n.F. die wirtschaftlichere Lösung (auch wenn dies nochmals eine Initiative zur<br />
Anpassung des DWD Gesetzes im Sinne des GeoZG n.F. erfordern würde) .<br />
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