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Testdokumentation - IMAGI

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4 = gut (*****)<br />

Begründungen:<br />

Antworten Bundesverwaltungen:<br />

ArGr Lizenz- und Kostenfragen<br />

18.12.2012<br />

Bestehende Lizenzen müssen mit Änderung GeoZG angepasst werden, zukünftig ist nur noch<br />

Lizenz 1A erforderlich<br />

Antworten Landesverwaltungen:<br />

Der Datenanbieter hat aus Gründen des Aufwands auch ein Eigeninteresse dazu<br />

3 = mittel (***)<br />

Begründungen:<br />

Antworten Bundesverwaltungen:<br />

Um die Idee der flexiblen und standardisierten Informationsverarbeitung gerecht zu werden, ist<br />

der Aufwand einer Anpassung der Lizenzierung wohl notwendig. Die o.g. Optimierungsvorschläge<br />

müssten berücksichtigt werden (Frage 23).<br />

Antwort Frage 23:<br />

Gründe:<br />

- Noch zu klären: ( Berücksichtigung von Nutzungsarten, Verwaltung=öffentliche Verwaltung)<br />

- Veränderungsschutz von Geodaten beachten (wenn möglich: Definition von „Umarbeiten und<br />

Verändern“ / „Verarbeiten“)<br />

- § 10 sollte klarer unklar formuliert werden (v.a. in Bezug auf Einzellieferungen; (v.a. in Bezug<br />

auf Einzellieferungen;<br />

- Versand neuer Rechnung bei automat. Verlängerung?; Was passiert bei Änderung der<br />

Entgelte?, Änderungsmöglichkeit für Dienste innerhalb des Jahres)<br />

- jurist. Prüfung der § 8: Haftungsregelungen DWD vs. Geolizenz steht noch aus<br />

Allerdings ist der Zeitaufwand und damit der Bedarf an Personalressource im DWD anfangs<br />

teilweise erheblich.<br />

Für entgeltfreie Leistungen wären „nur“ unsere Nutzungsrechte entsprechend anzupassen. Dies<br />

könnte gelingen.<br />

Für entgeltpflichtige Leistungen müssten zusätzlich die gesetzlichen Anforderungen an unsere<br />

Preiskalkulation erfüllt werden. Das würde sehr schwierig werden, ist jedoch nicht aussichtslos,<br />

wenn es gelingt, ein „besonderes öffentliches Interesse“ (vgl. § 6 Abs.2 Satz 2 DWD-Gesetz) am<br />

<strong>IMAGI</strong>-Lizenzmodell festzustellen.<br />

Die Nutzung meteorologischer Geodaten muss vielfach grenzüberschreitend erfolgen. Der DWD<br />

ist daher Mitglied eines europäischen Tarifverbunds („ECOMET“), der es den Nutzern gestattet,<br />

met. Geodaten aus den Mitgliedsstaaten zu einheitlichen Nutzungsbedingungen zu beziehen.<br />

Diese lassen sich ungefähr auf einige <strong>IMAGI</strong>-Lizenzvarianten abbilden. Eine abschließende<br />

rechtliche Prüfung auf Vereinbarkeit steht allerdings noch aus.<br />

Eine Umstellung auf das Kosten- und Lizenzmodell würde im DWD einen ganz erheblichen Zeit-<br />

und Personalaufwand, sowie technische Anpassungen erfordern. Darüber hinaus bedarf es z.T.<br />

weiterer juristischer Prüfungen.<br />

Aufgrund dieses zu erwartenden hohen Aufwandes, scheint – zumindest für den DWD - eine<br />

Kosten/Nutzen – Betrachtung sinnvoll. U.U. ist eine geldleistungsfreie Geodatenabgabe im Sinne<br />

des GeoZG n.F. die wirtschaftlichere Lösung (auch wenn dies nochmals eine Initiative zur<br />

Anpassung des DWD Gesetzes im Sinne des GeoZG n.F. erfordern würde) .<br />

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