Testdokumentation - IMAGI
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Weitere Anmerkungen:<br />
ArGr Lizenz- und Kostenfragen<br />
18.12.2012<br />
die über die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe hinausgeht und in der Regel auf die Erzielung<br />
von Entgelt gerichtet ist)<br />
Mit der Änderung des GeoZG ist für Bundesverwaltung nur eine Lizenz erforderlich; wenn dies<br />
nicht gelten würde, sind acht Lizensierungsvarianten ok<br />
Antworten Landesverwaltungen:<br />
In der AdV bestehen Überlegungen, noch weniger Lizenztypen festzulegen. Derzeit sind 3 bis 4<br />
im Gespräch, wobei zwischen Lizenzen für privaten Gebrauch, für Nutzungen im öffentlichen<br />
Interesse, für geschäftliche Nutzungen zum eigenen Gebrauch und geschäftliche Nutzungen mit<br />
Verwertungen unterschieden wird.<br />
Auftragsbezogene Weitergabe der Lizenz an Dritte, Z. B. Gemeinde beauftragt Ingenieurbüro für<br />
die Ausführung von Arbeiten: Die Lizenz wird von der Gemeinde bestellt und muss<br />
auftragsbezogen an das Ingenieurbüro vorübergehend weiter gegeben werden. Wie wird dieser<br />
Fall eingeordnet bzw. umgesetzt?<br />
Ansatz, Gruppen zu bilden ist sehr gut, allerdings sind landesspezifische Regelungen zu treffen<br />
die eine solche Eingruppierung erlauben.<br />
Private Anwender mit nicht kommerziellem Interesse sollten auch die Dienste ohne<br />
Einschränkung nutzen dürfen (öffentliche Netzwerke).<br />
Anzahl und Ausprägung der Gruppen sollten daher auch in Absprache mit den Ländern erfolgen.<br />
Je weniger Varianten desto besser.<br />
Antworten Kommunen:<br />
Klare Aufteilung<br />
Wir haben die Möglichkeit "Weiterverarbeitung nicht erlaubt" nicht benötigt.<br />
Beantwortungen Nutzer (Frage 12):<br />
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