Testdokumentation - IMAGI
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ArGr Lizenz- und Kostenfragen<br />
18.12.2012<br />
Desweiteren sollte das Modellvorhaben Hinweise zur Tendenz hinsichtlich der Höhe der Preise<br />
liefern. Der Preis von 0,10 € pro Dienst (multipliziert mit Anzahl der Arbeitsplätze) im Falle der<br />
Nutzung in nicht-öffentlichen Netzen (A31/N19) wurde von den meisten Teilnehmer eher als zu<br />
niedrig bewertet. Beim Pauschalpreis von 50 € bei Nutzung in öffentlichen Netzen (A32/N20) gab<br />
es keine einheitliche Meinung. Jede Organisation vertritt hierbei eigene Interessen, wobei die<br />
Wirtschaft erwartungsgemäß einen geringeren Preis befürwortet. Viele Teilnehmer wünschen sich<br />
in beiden Fällen eine differenzierte Festlegung<br />
Bei der Berücksichtigung der Anzahl der Arbeitsplätze (A33/N21) wird von der Mehrheit eine<br />
Staffelung gefordert. Kommunen halten darüber hinaus aufgrund einer vergleichsweise geringen<br />
Nutzerzahl einen Sockelbetrag mit Steigerung in gestaffelten Stufen für angemessen, um die<br />
administrativen Aufwände zu kompensieren (auch hier: Forderung nach Einhaltung des<br />
Äquivalenzprinzips). Als generell problematisch wird hingegen die Bestimmung bzw. Kontrolle der<br />
Arbeitsplatzanzahl aufgeführt sowie die Notwendigkeit, eine neue Lizenz abzuschließen, falls sich<br />
die Anzahl unterjährig ändert.<br />
Die Option, ein Mindestentgelt (A34/N22) zu erheben, wird ebenfalls sehr unterschiedlich beurteilt.<br />
Die Befürworter begründen dies mit der Möglichkeit, auf diese Art Fixkosten abdecken zu können.<br />
Einige Nutzer zeigen Verständnis für die Erhebung eines Mindestentgeltes in Abhängigkeit vom<br />
Abrechnungsvorgang, um etwa Aufwände durch manuelle Rechnungsstellung oder hohe Online-<br />
Zahlungskosten zu kompensieren. Ähnlich differenziert fällt die Beurteilung der Option eines<br />
Maximalentgeltes (A35/N23) aus, wobei eine Deckelung von den Nutzern befürwortet wird<br />
(„Schutz vor Kostenfallen“ / „Kostenairbag“).<br />
Hinsichtlich der generellen Beurteilung eines auf Pauschalpreisen basierenden Kostenmodells<br />
(A36/N24) gibt es sowohl Befürworter (vor allem Nutzer) aber auch Gegner, die sich trotz der<br />
bereits oben genannten Vorteile eine Berücksichtigung weiterer Kriterien wünschen (A37/N25).<br />
Die Mehrheit der Anbieter und auch der Nutzer befürworten darüber hinaus generell eine<br />
Möglichkeit zur Abweichung von einem festen Kostenmodell (A38/N26). Bestände diese<br />
Möglichkeit, so wären die Vorteile der Anwendung von Lizenzmodell und Nutzung des Klick-<br />
Lizenzierungsprozess vereinbar mit der Beibehaltung der eigenen Kostenmodelle. Dies könnte<br />
eine Übergangslösung sein, um eine zeitnahe Überführung der Komponenten in den Echtbetrieb<br />
zu ermöglichen. Allerdings wäre zu prüfen, wie dies technisch umgesetzt werden könnte, denn<br />
eine auf alle Dienste anwendbare Preisberechnung in der Anwendung GeoLizenz.org wäre dann<br />
nicht mehr möglich.<br />
Die Bereitschaft zur Anpassung vorhandener Kostenmodelle und damit die Realisierungschance<br />
eines einfachen einheitlichen Kostenmodells wird von den meisten Anbietern generell als eher<br />
schlecht eingestuft (A40). Bei Nennung von Maßnahmen (A41), diese Chance zu erhöhen, spielt<br />
die Situation in den einzelnen Verwaltungsebenen eine Rolle:<br />
� Geodatenhaltende Stellen des Bundes werden zukünftig nach dem GeoZG n.F. ihre<br />
Geodaten geldleistungsfrei bereitstellen. Sofern dem jedoch eine spezialgesetzliche<br />
Regelung entgegensteht – wie etwa beim DWD das DWD Gesetz – werden weiterhin<br />
Entgelte nach den Vorgaben des Gesetzes bzw. der DWD-Preisliste erhoben. Diese<br />
müssten in einem zukünftigen Kostenmodell umgesetzt werden.<br />
Das DWD-Kostenmodell ist sehr komplex. Die umgesetzten Faktoren wie Aufteilung in<br />
Nutzungsentgelt und Bereitstellungsentgelt sowie Berücksichtigung von Sondertarifen<br />
(vgl. Kapitel 2.1 der Anlage 1 aus [1]) werden sich kaum in ein einfaches Preismodell<br />
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