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Testdokumentation - IMAGI

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ArGr Lizenz- und Kostenfragen<br />

18.12.2012<br />

Desweiteren sollte das Modellvorhaben Hinweise zur Tendenz hinsichtlich der Höhe der Preise<br />

liefern. Der Preis von 0,10 € pro Dienst (multipliziert mit Anzahl der Arbeitsplätze) im Falle der<br />

Nutzung in nicht-öffentlichen Netzen (A31/N19) wurde von den meisten Teilnehmer eher als zu<br />

niedrig bewertet. Beim Pauschalpreis von 50 € bei Nutzung in öffentlichen Netzen (A32/N20) gab<br />

es keine einheitliche Meinung. Jede Organisation vertritt hierbei eigene Interessen, wobei die<br />

Wirtschaft erwartungsgemäß einen geringeren Preis befürwortet. Viele Teilnehmer wünschen sich<br />

in beiden Fällen eine differenzierte Festlegung<br />

Bei der Berücksichtigung der Anzahl der Arbeitsplätze (A33/N21) wird von der Mehrheit eine<br />

Staffelung gefordert. Kommunen halten darüber hinaus aufgrund einer vergleichsweise geringen<br />

Nutzerzahl einen Sockelbetrag mit Steigerung in gestaffelten Stufen für angemessen, um die<br />

administrativen Aufwände zu kompensieren (auch hier: Forderung nach Einhaltung des<br />

Äquivalenzprinzips). Als generell problematisch wird hingegen die Bestimmung bzw. Kontrolle der<br />

Arbeitsplatzanzahl aufgeführt sowie die Notwendigkeit, eine neue Lizenz abzuschließen, falls sich<br />

die Anzahl unterjährig ändert.<br />

Die Option, ein Mindestentgelt (A34/N22) zu erheben, wird ebenfalls sehr unterschiedlich beurteilt.<br />

Die Befürworter begründen dies mit der Möglichkeit, auf diese Art Fixkosten abdecken zu können.<br />

Einige Nutzer zeigen Verständnis für die Erhebung eines Mindestentgeltes in Abhängigkeit vom<br />

Abrechnungsvorgang, um etwa Aufwände durch manuelle Rechnungsstellung oder hohe Online-<br />

Zahlungskosten zu kompensieren. Ähnlich differenziert fällt die Beurteilung der Option eines<br />

Maximalentgeltes (A35/N23) aus, wobei eine Deckelung von den Nutzern befürwortet wird<br />

(„Schutz vor Kostenfallen“ / „Kostenairbag“).<br />

Hinsichtlich der generellen Beurteilung eines auf Pauschalpreisen basierenden Kostenmodells<br />

(A36/N24) gibt es sowohl Befürworter (vor allem Nutzer) aber auch Gegner, die sich trotz der<br />

bereits oben genannten Vorteile eine Berücksichtigung weiterer Kriterien wünschen (A37/N25).<br />

Die Mehrheit der Anbieter und auch der Nutzer befürworten darüber hinaus generell eine<br />

Möglichkeit zur Abweichung von einem festen Kostenmodell (A38/N26). Bestände diese<br />

Möglichkeit, so wären die Vorteile der Anwendung von Lizenzmodell und Nutzung des Klick-<br />

Lizenzierungsprozess vereinbar mit der Beibehaltung der eigenen Kostenmodelle. Dies könnte<br />

eine Übergangslösung sein, um eine zeitnahe Überführung der Komponenten in den Echtbetrieb<br />

zu ermöglichen. Allerdings wäre zu prüfen, wie dies technisch umgesetzt werden könnte, denn<br />

eine auf alle Dienste anwendbare Preisberechnung in der Anwendung GeoLizenz.org wäre dann<br />

nicht mehr möglich.<br />

Die Bereitschaft zur Anpassung vorhandener Kostenmodelle und damit die Realisierungschance<br />

eines einfachen einheitlichen Kostenmodells wird von den meisten Anbietern generell als eher<br />

schlecht eingestuft (A40). Bei Nennung von Maßnahmen (A41), diese Chance zu erhöhen, spielt<br />

die Situation in den einzelnen Verwaltungsebenen eine Rolle:<br />

� Geodatenhaltende Stellen des Bundes werden zukünftig nach dem GeoZG n.F. ihre<br />

Geodaten geldleistungsfrei bereitstellen. Sofern dem jedoch eine spezialgesetzliche<br />

Regelung entgegensteht – wie etwa beim DWD das DWD Gesetz – werden weiterhin<br />

Entgelte nach den Vorgaben des Gesetzes bzw. der DWD-Preisliste erhoben. Diese<br />

müssten in einem zukünftigen Kostenmodell umgesetzt werden.<br />

Das DWD-Kostenmodell ist sehr komplex. Die umgesetzten Faktoren wie Aufteilung in<br />

Nutzungsentgelt und Bereitstellungsentgelt sowie Berücksichtigung von Sondertarifen<br />

(vgl. Kapitel 2.1 der Anlage 1 aus [1]) werden sich kaum in ein einfaches Preismodell<br />

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