Testdokumentation - IMAGI

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16.01.2013 Aufrufe

Abbildung 9 – Auswertung je Frage zum Kostenmodell ArGr Lizenz- und Kostenfragen 18.12.2012 In der Gesamtbetrachtung (A39/N27 u.a.) wurden folgende Punkte von den Nutzern als besonders positiv identifiziert: � Pauschaltarife sind transparent und im E-Commerce Standard. � Das Kostenmodell ist einfach, klar, verständlich, übersichtlich und leicht zu handhaben. Eine praktische Umsetzung des im Modellvorhaben verwendeten Kostenmodells wird allerdings insgesamt als kritisch angesehen. Insbesondere hinsichtlich der Struktur des Modells sowie der Höhe der Preise besteht noch viel Diskussionsbedarf, der im weiteren Verlauf des Kapitels näher eingegrenzt wird. Auch hier wirkt sich die durch die GeoZG-Änderung bevorstehende Situation aus, die eine geldleistungsfreie Abgabe aller unter das GeoZG fallenden Geodaten- und dienste des Bundes vorsieht. Somit ist das Thema „Kostenmodell“ für einen kleinen Teil der betroffenen Behörden zukünftig nicht mehr relevant, für den übrigen, sehr viel größeren Teil bei Ländern und Kommunen ist es aber umso wichtiger, eine Lösung zu finden, die einfach ist und trotzdem von diesen Beteiligten mitgetragen werden kann. Bewertung der einzelnen Themen Ziel war es, im Modellvorhaben ein möglichst einfaches Kostenmodell zu entwickeln. Dass dies gelungen ist, zeigen die Antworten auf die Frage nach der Verständlichkeit des Kostenmodells. Das Kostenmodell wurde sowohl von Anbietern als auch von Nutzern als allgemein gut verständlich bewertet. Dies liegt aus Sicht vieler Teilnehmer darin begründet, dass ein Pauschaltarifmodell verwendet wurde. Die Gesamtbeurteilung der Struktur des Kostenmodells (A28/N18) fällt hingegen sehr heterogen aus, wobei die Nutzer (v.a. die Nutzer aus der Wirtschaft) insgesamt etwas besser bewerten als die Anbieter. Es wurden bei mittlerer bis schlechter Bewertung unterschiedlichste Begründungen und Verbesserungsvorschläge aufgeführt, die die Schwierigkeit verdeutlichen, hier eine einheitliche Lösung zu finden. U.a. wurden folgende Kriterien vorgeschlagen, nach denen eine Preisdifferenzierung erfolgen sollte: Seite 142 von 151

ArGr Lizenz- und Kostenfragen 18.12.2012 � Produkteigenschaften - Berücksichtigung der Produktkomplexität � Kaufkraft des Nutzers - Einzelunternehmen vs. große Konzerne � Belastung der Anbieter-Infrastruktur - hierbei spielt auch die Datenmenge (Fläche, Objekte, etc.) eine Rolle sowie die Anzahl der Clicks, widerspricht dem Flatrate-Ansatz � Personeller Aufwand und Verwaltungsaufwand - Beachtung des Äquivalenzprinzips 5 , dessen Einhaltung für viele Datenanbieter (v.a. Kommunen) erforderlich ist � Nutzungszweck - Endnutzer vs. Wiederverkäufer - Berücksichtigung über Wertungsfaktoren Diese Beispiele zeigen, dass die im Modellvorhaben umgesetzte Struktur des Kostenmodells auf Grund der aktuellen Verordnungslage in der Verwaltung nur schwer akzeptiert wird. In diesem Punkt sollte eine Überarbeitung stattfinden. Abbildung 10 zeigt die Struktur des im Modellvorhaben eingesetzten Kostenmodells. Die Stellen, zu denen die spezifischen Fragestellungen nachfolgend analysiert werden, sind entsprechend markiert. 5 Das „Äquivalenzprinzip“ beim Preismodell wird eingehalten, wenn zwischen der (den Verwaltungsaufwand berücksichtigenden) Höhe der Gebühr einerseits und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen oder dem sonstigen Nutzen andererseits ein angemessenes Verhältnis besteht („Haushaltsprinzip“) Seite 143 von 151

Abbildung 9 – Auswertung je Frage zum Kostenmodell<br />

ArGr Lizenz- und Kostenfragen<br />

18.12.2012<br />

In der Gesamtbetrachtung (A39/N27 u.a.) wurden folgende Punkte von den Nutzern als besonders<br />

positiv identifiziert:<br />

� Pauschaltarife sind transparent und im E-Commerce Standard.<br />

� Das Kostenmodell ist einfach, klar, verständlich, übersichtlich und leicht zu handhaben.<br />

Eine praktische Umsetzung des im Modellvorhaben verwendeten Kostenmodells wird allerdings<br />

insgesamt als kritisch angesehen. Insbesondere hinsichtlich der Struktur des Modells sowie der<br />

Höhe der Preise besteht noch viel Diskussionsbedarf, der im weiteren Verlauf des Kapitels näher<br />

eingegrenzt wird. Auch hier wirkt sich die durch die GeoZG-Änderung bevorstehende Situation<br />

aus, die eine geldleistungsfreie Abgabe aller unter das GeoZG fallenden Geodaten- und dienste<br />

des Bundes vorsieht. Somit ist das Thema „Kostenmodell“ für einen kleinen Teil der betroffenen<br />

Behörden zukünftig nicht mehr relevant, für den übrigen, sehr viel größeren Teil bei Ländern und<br />

Kommunen ist es aber umso wichtiger, eine Lösung zu finden, die einfach ist und trotzdem von<br />

diesen Beteiligten mitgetragen werden kann.<br />

Bewertung der einzelnen Themen<br />

Ziel war es, im Modellvorhaben ein möglichst einfaches Kostenmodell zu entwickeln. Dass dies<br />

gelungen ist, zeigen die Antworten auf die Frage nach der Verständlichkeit des Kostenmodells.<br />

Das Kostenmodell wurde sowohl von Anbietern als auch von Nutzern als allgemein gut<br />

verständlich bewertet. Dies liegt aus Sicht vieler Teilnehmer darin begründet, dass ein<br />

Pauschaltarifmodell verwendet wurde.<br />

Die Gesamtbeurteilung der Struktur des Kostenmodells (A28/N18) fällt hingegen sehr heterogen<br />

aus, wobei die Nutzer (v.a. die Nutzer aus der Wirtschaft) insgesamt etwas besser bewerten als<br />

die Anbieter. Es wurden bei mittlerer bis schlechter Bewertung unterschiedlichste Begründungen<br />

und Verbesserungsvorschläge aufgeführt, die die Schwierigkeit verdeutlichen, hier eine<br />

einheitliche Lösung zu finden. U.a. wurden folgende Kriterien vorgeschlagen, nach denen eine<br />

Preisdifferenzierung erfolgen sollte:<br />

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