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Testdokumentation - IMAGI

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3 = mittel (***)<br />

Begründungen:<br />

Antworten Bundesverwaltungen:<br />

Realisierungschance ungewiss - beeinflusst durch die Änderung des GeoZG<br />

Antworten Landesverwaltungen:<br />

Es fehlt der Jahresbezug<br />

Antworten Kommunen:<br />

Umfangreiche Diskussionen und Ratsbeschlüssen können notwendig sein<br />

2 = eher schlecht (**)<br />

Begründungen:<br />

Antworten Bundesverwaltungen:<br />

ArGr Lizenz- und Kostenfragen<br />

18.12.2012<br />

Bei der Preisbildung für Geodaten des DWD sind die Bestimmungen des DWD-Gesetzes zu<br />

beachten. § 6 DWD-G nennt u. a. den wirtschaftlichen Wert der fraglichen Information als<br />

Bemessungsgröße für die zu kalkulierende Vergütung. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer<br />

differenzierten Preisbildung, was mit dem einheitlichen <strong>IMAGI</strong>-Pauschaltarif nicht vereinbar ist.<br />

Für meteorologische Geodaten, die im europäischen Tarifverbund („ECOMET“) angeboten<br />

werden, gelten international abgestimmte, verbindliche Tarifbestimmungen. Sollten diese sich<br />

nicht in das <strong>IMAGI</strong>-Kostenmodell umsetzen lassen, müsste der DWD eine Änderung der<br />

ECOMET-Bestimmungen beantragen. Ob und wann sich Mehrheiten für erforderliche Beschlüsse<br />

mit den internationalen Partnern finden lassen, bleibt offen.<br />

Antworten Kommunen:<br />

Es wären Landesverordnungen und kommunale Satzungen anzupassen Die nur angepasst<br />

werden, wenn das neue Kostenmodell sinnvoll ist.<br />

1 = schlecht (*)<br />

Begründungen:<br />

Antworten Bundesverwaltungen:<br />

Das BKG wird sich am geänderten GeoZG orientieren.<br />

Antworten Landesverwaltungen:<br />

Die Einführung des neuen Kostenmodells ist nicht möglich, da die Anforderungen des amtlichen<br />

Vermessungswesens nicht berücksichtigt werden.<br />

Neben einem AdV-Konsens wären vor allen Dingen die Auswirkungen auf die Erlöse (Stichwort<br />

Einnahmesoll) zu prüfen. Ggf. müsste hierbei auf politischer Ebene der "Druck" verringert werden.<br />

Siehe Frage 24<br />

Der Gestaltungsspielraum für den einzelnen Nutzer/Dienstanbieter wurde innerhalb des<br />

Modellvorhabens zu sehr eingeschränkt und zu wenig aktiv vom Projekt eingefordert.<br />

Antwort Frage 24: Neues Lizenzmodell entstand eher einseitig aufgrund der Modellvorgabe des<br />

Bundes. Die Höhe der Beträge wurde nicht ergebnisoffen diskutiert.<br />

keine Angabe<br />

Begründungen:<br />

Antworten Bundesverwaltungen:<br />

Das BfN erhebt keine Kosten für die Bereitstellung von Daten und Diensten.<br />

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