Testdokumentation - IMAGI
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3 = mittel (***)<br />
Begründungen:<br />
Antworten Bundesverwaltungen:<br />
Realisierungschance ungewiss - beeinflusst durch die Änderung des GeoZG<br />
Antworten Landesverwaltungen:<br />
Es fehlt der Jahresbezug<br />
Antworten Kommunen:<br />
Umfangreiche Diskussionen und Ratsbeschlüssen können notwendig sein<br />
2 = eher schlecht (**)<br />
Begründungen:<br />
Antworten Bundesverwaltungen:<br />
ArGr Lizenz- und Kostenfragen<br />
18.12.2012<br />
Bei der Preisbildung für Geodaten des DWD sind die Bestimmungen des DWD-Gesetzes zu<br />
beachten. § 6 DWD-G nennt u. a. den wirtschaftlichen Wert der fraglichen Information als<br />
Bemessungsgröße für die zu kalkulierende Vergütung. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer<br />
differenzierten Preisbildung, was mit dem einheitlichen <strong>IMAGI</strong>-Pauschaltarif nicht vereinbar ist.<br />
Für meteorologische Geodaten, die im europäischen Tarifverbund („ECOMET“) angeboten<br />
werden, gelten international abgestimmte, verbindliche Tarifbestimmungen. Sollten diese sich<br />
nicht in das <strong>IMAGI</strong>-Kostenmodell umsetzen lassen, müsste der DWD eine Änderung der<br />
ECOMET-Bestimmungen beantragen. Ob und wann sich Mehrheiten für erforderliche Beschlüsse<br />
mit den internationalen Partnern finden lassen, bleibt offen.<br />
Antworten Kommunen:<br />
Es wären Landesverordnungen und kommunale Satzungen anzupassen Die nur angepasst<br />
werden, wenn das neue Kostenmodell sinnvoll ist.<br />
1 = schlecht (*)<br />
Begründungen:<br />
Antworten Bundesverwaltungen:<br />
Das BKG wird sich am geänderten GeoZG orientieren.<br />
Antworten Landesverwaltungen:<br />
Die Einführung des neuen Kostenmodells ist nicht möglich, da die Anforderungen des amtlichen<br />
Vermessungswesens nicht berücksichtigt werden.<br />
Neben einem AdV-Konsens wären vor allen Dingen die Auswirkungen auf die Erlöse (Stichwort<br />
Einnahmesoll) zu prüfen. Ggf. müsste hierbei auf politischer Ebene der "Druck" verringert werden.<br />
Siehe Frage 24<br />
Der Gestaltungsspielraum für den einzelnen Nutzer/Dienstanbieter wurde innerhalb des<br />
Modellvorhabens zu sehr eingeschränkt und zu wenig aktiv vom Projekt eingefordert.<br />
Antwort Frage 24: Neues Lizenzmodell entstand eher einseitig aufgrund der Modellvorgabe des<br />
Bundes. Die Höhe der Beträge wurde nicht ergebnisoffen diskutiert.<br />
keine Angabe<br />
Begründungen:<br />
Antworten Bundesverwaltungen:<br />
Das BfN erhebt keine Kosten für die Bereitstellung von Daten und Diensten.<br />
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