Testdokumentation - IMAGI
Testdokumentation - IMAGI
Testdokumentation - IMAGI
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Auswertung nach Organisationsarten:<br />
Sonstige:<br />
Antworten Bundesverwaltungen:<br />
ArGr Lizenz- und Kostenfragen<br />
18.12.2012<br />
Letztendlich sind alle genannten Kriterien relevant, sowie gegebenenfalls weitere Kriterien je nach<br />
Produkt und Sichtweise des Datenbereitstellers. Der Einfluss des Datenbereitstellers auf die Höhe<br />
des Pauschalpreises darf nicht zu stark beschnitten werden, ansonsten wird die Umsetzung in der<br />
föderalen Struktur unmöglich.<br />
Die Diskussion um Kriterien wurde im Modellvorhaben bewusst abgebrochen, da sich das<br />
Vorhaben auf den Lizenzierungsprozess konzentriert. Eine Einigung wurde nur für den<br />
begrenzten Nutzerkreis und die begrenzte Dauer im Modellvorhaben gefunden. Die Diskussion<br />
um das Kostenmodell müsste wieder aufgenommen werden und ggf. in ein weiteres Projekt<br />
eingebracht werden. Für den Bund ist dies nach Änderung GeoZG nur noch in Einzelfällen<br />
relevant.<br />
Siehe auch Antworten zu Frage 31.<br />
Antwort Frage 31: Die Diskussion um Kriterien wurde im Modellvorhaben bewusst abgebrochen,<br />
da sich das Vorhaben auf den Lizenzierungsprozess konzentriert. Eine Einigung wurde nur für<br />
den begrenzten Nutzerkreis und die begrenzte Dauer im Modellvorhaben gefunden. Die<br />
Diskussion um das Kostenmodell müsste wieder aufgenommen werden und ggf. in ein weiteres<br />
Projekt eingebracht werden. Für den Bund ist dies nach Änderung GeoZG allerdings nur noch in<br />
Einzelfällen relevant. Eine Differenzierung nach Produkt, und genutzter Menge (Fläche, Objekte<br />
etc.) sollte gegeben sein. Der Nutzungszweck (Weiterverwendung) kann über Wertungsfaktoren<br />
pauschal berücksichtigt werden. Aus Sicht des Nutzers ist eine einheitliche Bepreisung sinnvoll.<br />
Die Ermittlung eines einheitlichen Preises unter Berücksichtigung unterschiedlicher<br />
Rechtsgrundlagen und Kostenansätzen wird allerdings als schwierig eingeschätzt. Grundsätzlich<br />
sollten deshalb für Nutzungsrechte von Daten und Diensten entgeltfreie Modelle angestrebt<br />
werden (im Sinne des novellierten GeoZG des Bundes). Für die Einhaltung von bestimmten<br />
Service-Levels, z.B. für Verfügbarkeit und Gewährleistung, können darüber hinaus Entgelte<br />
verlangt werden. Hierfür sollten dann die marktüblichen Preise von IT-Dienstleistern heran<br />
gezogen werden.<br />
Seite 106 von 151