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Testdokumentation - IMAGI

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Auswertung nach Organisationsarten:<br />

Sonstige:<br />

Antworten Bundesverwaltungen:<br />

ArGr Lizenz- und Kostenfragen<br />

18.12.2012<br />

Letztendlich sind alle genannten Kriterien relevant, sowie gegebenenfalls weitere Kriterien je nach<br />

Produkt und Sichtweise des Datenbereitstellers. Der Einfluss des Datenbereitstellers auf die Höhe<br />

des Pauschalpreises darf nicht zu stark beschnitten werden, ansonsten wird die Umsetzung in der<br />

föderalen Struktur unmöglich.<br />

Die Diskussion um Kriterien wurde im Modellvorhaben bewusst abgebrochen, da sich das<br />

Vorhaben auf den Lizenzierungsprozess konzentriert. Eine Einigung wurde nur für den<br />

begrenzten Nutzerkreis und die begrenzte Dauer im Modellvorhaben gefunden. Die Diskussion<br />

um das Kostenmodell müsste wieder aufgenommen werden und ggf. in ein weiteres Projekt<br />

eingebracht werden. Für den Bund ist dies nach Änderung GeoZG nur noch in Einzelfällen<br />

relevant.<br />

Siehe auch Antworten zu Frage 31.<br />

Antwort Frage 31: Die Diskussion um Kriterien wurde im Modellvorhaben bewusst abgebrochen,<br />

da sich das Vorhaben auf den Lizenzierungsprozess konzentriert. Eine Einigung wurde nur für<br />

den begrenzten Nutzerkreis und die begrenzte Dauer im Modellvorhaben gefunden. Die<br />

Diskussion um das Kostenmodell müsste wieder aufgenommen werden und ggf. in ein weiteres<br />

Projekt eingebracht werden. Für den Bund ist dies nach Änderung GeoZG allerdings nur noch in<br />

Einzelfällen relevant. Eine Differenzierung nach Produkt, und genutzter Menge (Fläche, Objekte<br />

etc.) sollte gegeben sein. Der Nutzungszweck (Weiterverwendung) kann über Wertungsfaktoren<br />

pauschal berücksichtigt werden. Aus Sicht des Nutzers ist eine einheitliche Bepreisung sinnvoll.<br />

Die Ermittlung eines einheitlichen Preises unter Berücksichtigung unterschiedlicher<br />

Rechtsgrundlagen und Kostenansätzen wird allerdings als schwierig eingeschätzt. Grundsätzlich<br />

sollten deshalb für Nutzungsrechte von Daten und Diensten entgeltfreie Modelle angestrebt<br />

werden (im Sinne des novellierten GeoZG des Bundes). Für die Einhaltung von bestimmten<br />

Service-Levels, z.B. für Verfügbarkeit und Gewährleistung, können darüber hinaus Entgelte<br />

verlangt werden. Hierfür sollten dann die marktüblichen Preise von IT-Dienstleistern heran<br />

gezogen werden.<br />

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