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Testdokumentation - IMAGI

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keine Angabe<br />

Begründungen:<br />

ArGr Lizenz- und Kostenfragen<br />

18.12.2012<br />

Antwort Frage 31: Die Diskussion um Kriterien wurde im Modellvorhaben bewusst abgebrochen,<br />

da sich das Vorhaben auf den Lizenzierungsprozess konzentriert. Eine Einigung wurde nur für<br />

den begrenzten Nutzerkreis und die begrenzte Dauer im Modellvorhaben gefunden. Die<br />

Diskussion um das Kostenmodell müsste wieder aufgenommen werden und ggf. in ein weiteres<br />

Projekt eingebracht werden. Für den Bund ist dies nach Änderung GeoZG allerdings nur noch in<br />

Einzelfällen relevant. Eine Differenzierung nach Produkt, und genutzter Menge (Fläche, Objekte<br />

etc.) sollte gegeben sein. Der Nutzungszweck (Weiterverwendung) kann über Wertungsfaktoren<br />

pauschal berücksichtigt werden. Aus Sicht des Nutzers ist eine einheitliche Bepreisung sinnvoll.<br />

Die Ermittlung eines einheitlichen Preises unter Berücksichtigung unterschiedlicher<br />

Rechtsgrundlagen und Kostenansätzen wird allerdings als schwierig eingeschätzt. Grundsätzlich<br />

sollten deshalb für Nutzungsrechte von Daten und Diensten entgeltfreie Modelle angestrebt<br />

werden (im Sinne des novellierten GeoZG des Bundes). Für die Einhaltung von bestimmten<br />

Service-Levels, z.B. für Verfügbarkeit und Gewährleistung, können darüber hinaus Entgelte<br />

verlangt werden. Hierfür sollten dann die marktüblichen Preise von IT-Dienstleistern heran<br />

gezogen werden.<br />

Für die Bundesbehörden gilt zukünftig die geldleistungsfreie Bereitstellung von Daten und<br />

Diensten<br />

Beantwortungen Nutzer (Frage 24):<br />

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