Testdokumentation - IMAGI
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keine Angabe<br />
Begründungen:<br />
ArGr Lizenz- und Kostenfragen<br />
18.12.2012<br />
Antwort Frage 31: Die Diskussion um Kriterien wurde im Modellvorhaben bewusst abgebrochen,<br />
da sich das Vorhaben auf den Lizenzierungsprozess konzentriert. Eine Einigung wurde nur für<br />
den begrenzten Nutzerkreis und die begrenzte Dauer im Modellvorhaben gefunden. Die<br />
Diskussion um das Kostenmodell müsste wieder aufgenommen werden und ggf. in ein weiteres<br />
Projekt eingebracht werden. Für den Bund ist dies nach Änderung GeoZG allerdings nur noch in<br />
Einzelfällen relevant. Eine Differenzierung nach Produkt, und genutzter Menge (Fläche, Objekte<br />
etc.) sollte gegeben sein. Der Nutzungszweck (Weiterverwendung) kann über Wertungsfaktoren<br />
pauschal berücksichtigt werden. Aus Sicht des Nutzers ist eine einheitliche Bepreisung sinnvoll.<br />
Die Ermittlung eines einheitlichen Preises unter Berücksichtigung unterschiedlicher<br />
Rechtsgrundlagen und Kostenansätzen wird allerdings als schwierig eingeschätzt. Grundsätzlich<br />
sollten deshalb für Nutzungsrechte von Daten und Diensten entgeltfreie Modelle angestrebt<br />
werden (im Sinne des novellierten GeoZG des Bundes). Für die Einhaltung von bestimmten<br />
Service-Levels, z.B. für Verfügbarkeit und Gewährleistung, können darüber hinaus Entgelte<br />
verlangt werden. Hierfür sollten dann die marktüblichen Preise von IT-Dienstleistern heran<br />
gezogen werden.<br />
Für die Bundesbehörden gilt zukünftig die geldleistungsfreie Bereitstellung von Daten und<br />
Diensten<br />
Beantwortungen Nutzer (Frage 24):<br />
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