Testdokumentation - IMAGI

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Beantwortungen Anbieter (Frage 36): Auswertung nach Organisationsarten: ArGr Lizenz- und Kostenfragen 18.12.2012 Seite 100 von 151

5 = sehr gut (****) Begründungen: Antworten Landesverwaltungen: unter Berücksichtigung der vorgenannten Differenzierung der Nutzer. 4 = gut (****) Begründungen: Antworten Landesverwaltungen: ArGr Lizenz- und Kostenfragen 18.12.2012 Ein sehr automationsfreundliches Modell, über das in NRW schon sehr lange nachgedacht wird. Bisher gab es immer Probleme bei der Ermittlung einer angemessenen Pauschale, mit der das Äquivalenzprinzip nicht verletzt wird. Sofern es gut differenzierte (gestaffelte) Pauschalen gibt. 3 = mittel (***) Begründungen: Antworten Bundesverwaltungen: Vorteil: klar, verständlich, übersichtlich, leicht zu handhaben Nachteil: keine Flexibilität; quasi kein Bezug zu den Kosten der Leistungen und deshalb problematisch angesichts unserer gesetzlichen Vorgaben (§ 6 – DWD-G) Auch Pauschalpreise müssten gem. BHO nachvollziehbar ermittelt werden. (Anmerkung: „Kostenmodell“ ist nicht zutreffend; sollte durch „Preismodell“ ersetzt werden.) Schwierig für DWD, Grund: DWD-G (besser für den DWD: Preismodell nicht Dienst-abh., sondern besser Produkt/Pakete-abh.) Antworten Landesverwaltungen: Die Heterogenität der einzelnen Datenbestellungen kann durch Pauschalpreise nur unzureichend abgebildet werden. 2 = eher schlecht (**) Begründungen: Antworten Kommunen: Tiefe und Qualität der Dienste sind sehr unterschiedlich Widerspricht möglicherweise dem Äquivalenzprinzip 1 = schlecht (*) Begründungen: Antworten Landesverwaltungen: Der Aufwand für Erstellung und Unterhaltung der Dienste ist sehr unterschiedlich keine Angabe Begründungen: Antworten Bundesverwaltungen: Hängt von der Höhe des Pauschalentgelts ab. Sollte nach Produkten und Nutzungszweck differenziert werden. Siehe auch Antworten zu Frage 31. Seite 101 von 151

5 = sehr gut (****)<br />

Begründungen:<br />

Antworten Landesverwaltungen:<br />

unter Berücksichtigung der vorgenannten Differenzierung der Nutzer.<br />

4 = gut (****)<br />

Begründungen:<br />

Antworten Landesverwaltungen:<br />

ArGr Lizenz- und Kostenfragen<br />

18.12.2012<br />

Ein sehr automationsfreundliches Modell, über das in NRW schon sehr lange nachgedacht wird.<br />

Bisher gab es immer Probleme bei der Ermittlung einer angemessenen Pauschale, mit der das<br />

Äquivalenzprinzip nicht verletzt wird.<br />

Sofern es gut differenzierte (gestaffelte) Pauschalen gibt.<br />

3 = mittel (***)<br />

Begründungen:<br />

Antworten Bundesverwaltungen:<br />

Vorteil: klar, verständlich, übersichtlich, leicht zu handhaben<br />

Nachteil: keine Flexibilität; quasi kein Bezug zu den Kosten der Leistungen und deshalb<br />

problematisch angesichts unserer gesetzlichen Vorgaben (§ 6 – DWD-G)<br />

Auch Pauschalpreise müssten gem. BHO nachvollziehbar ermittelt werden.<br />

(Anmerkung: „Kostenmodell“ ist nicht zutreffend; sollte durch „Preismodell“ ersetzt werden.)<br />

Schwierig für DWD, Grund: DWD-G (besser für den DWD: Preismodell nicht Dienst-abh.,<br />

sondern besser Produkt/Pakete-abh.)<br />

Antworten Landesverwaltungen:<br />

Die Heterogenität der einzelnen Datenbestellungen kann durch Pauschalpreise nur unzureichend<br />

abgebildet werden.<br />

2 = eher schlecht (**)<br />

Begründungen:<br />

Antworten Kommunen:<br />

Tiefe und Qualität der Dienste sind sehr unterschiedlich<br />

Widerspricht möglicherweise dem Äquivalenzprinzip<br />

1 = schlecht (*)<br />

Begründungen:<br />

Antworten Landesverwaltungen:<br />

Der Aufwand für Erstellung und Unterhaltung der Dienste ist sehr unterschiedlich<br />

keine Angabe<br />

Begründungen:<br />

Antworten Bundesverwaltungen:<br />

Hängt von der Höhe des Pauschalentgelts ab.<br />

Sollte nach Produkten und Nutzungszweck differenziert werden.<br />

Siehe auch Antworten zu Frage 31.<br />

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